Fachbeiträge & Kommentare zu Überschuldung

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / j) Nachlassinsolvenzverfahren gem. §§ 315–331 InsO

Rz. 112 Bei Überschuldung sollte der Nachlasspfleger gem. § 1980 BGB die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens beantragen. Dazu ist ihm jedenfalls grundsätzlich zur Vermeidung von Regressansprüchen zu raten. Ob der Nachlasspfleger zur Stellung eines Insolvenzantrags verpflichtet ist, ist umstritten. Eine Verpflichtung gegenüber den Nachlassgläubigern ist dabei zu vernein...mehr

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§ 4 Ohne Ausschlagung – Haf... / d) Nachlassinsolvenzantrag

Rz. 34 Ergibt sich mit oder ohne Erstellung eines Inventars, vor oder nach Durchlaufen eines Aufgebotsverfahrens, dass der Nachlass überschuldet oder zahlungsunfähig ist, so muss der Erbe gemäß §§ 320, 317 Abs. 1 InsO ein Nachlassinsolvenzverfahren einleiten. Tut er das nicht, so macht er sich wegen Insolvenzverschleppung schadensersatzpflichtig nach § 1980 BGB und haftet au...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / B. Grundsätze

Rz. 2 Mit dem Erbfall vermischt sich das Vermögen des Erblassers mit dem Vermögen des Erben nach Ablauf der Ausschlagungsfrist. Bis zum Ablauf der Ausschlagungsfrist handelt es sich noch um getrenntes Vermögen, es besteht noch keine Eigenhaftung des vorläufigen Erben. Es können noch keine Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in das Erbenvermögen vorgenommen werden. Nach dem Ablauf ...mehr

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§ 4 Ohne Ausschlagung – Haf... / 2. Fiktive bilanzielle Vermögenstrennung bei Dürftigkeit und Überschwerung

Rz. 10 Die Verfahren der Nachlassverwaltung und Nachlassinsolvenz sind kostenträchtig. Ist der Nachlass nicht werthaltig genug oder sieht das Gesetz wie in § 1992 BGB ein solch förmliches Verfahren als nicht notwendig an, weil die Überschuldung des Nachlasses allein auf Vermächtnissen und Auflagen beruht, so gestehen die §§ 1990 ff. BGB es dem Erben zu, selbst gleichsam als ...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / 2. Überschwerungseinreden nach § 1992 BGB

Rz. 160 Liegt eine Überschuldung des Nachlasses durch Verbindlichkeiten aus Vermächtnissen und Auflagen vor, weil der Erblasser z.B. mehrere Vermächtnisse angeordnet hat und zum Erbfallzeitpunkt nicht mehr alle Vermächtnisse mangels Nachlassmasse erfüllt werden können, hat der Erbe die Möglichkeit, die Einrede der Überschwerung nach § 1992 BGB zu erheben.[313] Nach der Erheb...mehr

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§ 4 Ohne Ausschlagung – Haf... / g) Bei Überschwerung: § 1992 BGB

Rz. 44 Beruht die Überschuldung des Nachlasses allein auf Vermächtnissen und Auflagen, so sieht das Gesetz ein förmliches Verfahren nicht als erforderlich an (vgl. § 1992 S. 1 BGB: "auch wenn die Voraussetzungen des § 1990 nicht vorliegen", die Nichtanordnung von Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz also nicht auf der mangelnden Kostendeckung beruht). Der Erbe kann und ...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / O. Dürftigkeitseinrede

Rz. 174 Die Dürftigkeitseinrede nach § 1990 Abs. 1 BGB setzt voraus, dass eine die Kosten des Nachlassinsolvenzverfahrens deckende Masse fehlt (§ 1982 BGB; § 26 Abs. 1 InsO) und deshalb die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens nicht "tunlich" oder das Insolvenzverfahren eingestellt ist, § 207 Abs. 1 InsO, § 1990 Abs. 1 S. 1 BGB. Die Überschuldung des Nachlasses ist – im...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / 3. Aufnahme des Haftungsvorbehalts im Urteil nach § 780 ZPO

Rz. 161 Beruht die Überschuldung des Nachlasses darauf, dass der Erblasser mehr durch Vermächtnisse und Auflagen verteilt hat als im Nachlass vorhanden ist, steht dem Erben die Überschwerungseinrede nach § 1992 ZPO zu. Gleiches gilt bei einem Untervermächtnis nach § 2187 Abs. 3 BGB. Im Prozess des Vermächtnisnehmers ist für den Erben zu beachten, dass nach der Erhebung der E...mehr

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§ 4 Ohne Ausschlagung – Haf... / b) Einreden gegen den Auseinandersetzungsanspruch

Rz. 48 Die §§ 2045, 2046 BGB geben jedem Miterben die Möglichkeit, die Auseinandersetzung zu verweigern, bis zur Auffindung der Nachlassgläubiger ein Aufgebotsverfahren durchlaufen ist (förmlich nach §§ 1970 ff. oder privat nach § 2061 BGB ; siehe hierzu § 7 Rdn 52 ff., 86 ff.) und die sämtlichen sich hieraus und sonst ergebenden Nachlassverbindlichkeiten erfüllt werden.[38] ...mehr

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§ 3 Die Ausschlagung – nich... / C. Vor- und Nachteile der Ausschlagung

Rz. 21 Läuft die Ausschlagungsfrist noch und droht der Nachlass überschuldet oder zumindest wertlos zu sein, geht die Praxis in der Regel den Weg der Ausschlagung. Dies ist das Mittel, zu dem wohl die meisten Rechtsanwälte raten und den die meisten Mandanten wählen. Der Vorteil dieses Vorgehens ist nicht zu leugnen: Der Mandant hat mit der Abwicklung des Nachlasses und der H...mehr

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§ 3 Die Ausschlagung – nich... / I. Oft: Kettenausschlagung notwendig

Rz. 25 Die Ausschlagung bewirkt, dass der Nachlass mit Rückwirkung auf denjenigen übergeht, der zum Erben berufen sein würde, wenn der Ausschlagende zur Zeit des Erbfalles nicht gelebt hätte, § 1953 Abs. 1 und 2 BGB. Oft werden das die Kinder des Ausschlagenden sein. Das Haftungsproblem ist durch die Ausschlagung also noch nicht einmal innerhalb der Kernfamilie des Erben gel...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / V. Schuldner des Pflichtteilsergänzungsanspruchs

Rz. 257 Schuldner des Pflichtteilsergänzungsanspruchs nach § 2325 BGB sind, wie beim ordentlichen Pflichtteilsanspruch, grundsätzlich der oder die Erben. Nur in Ausnahmefällen, wenn der Erbe nicht verpflichtet ist, kann auch der Beschenkte in Anspruch genommen werden (§ 2329 BGB). Dieser haftet nur, wenn der Erbe zur Pflichtteilsergänzung "nicht verpflichtet" ist, § 2329 Abs...mehr

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§ 5 Schulden, für die eine ... / 1. Nachlasserbenschulden

Rz. 12 Ist der Erbe also im Rahmen der Verwaltung des Nachlasses eine Verbindlichkeit eingegangen, so handelt es sich zumindest auch um eine Eigenverbindlichkeit, sodass eine Haftungsbeschränkung im Außenverhältnis ausgeschlossen ist. Es kann sich aber zugleich um eine Nachlassschuld handeln, wenn die Verbindlichkeiten "vom Standpunkt eines sorgfältigen Verwalters in ordnung...mehr

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§ 1 Annahme und Führung des... / 3. Nachlassverwalter

Rz. 105 Die Nachlassverwaltung nach § 1975 BGB ist begrifflich "eine Nachlasspflegschaft zum Zwecke der Befriedigung der Nachlassgläubiger". Faktisch handelt es sich um ein insolvenzähnliches Verfahren (vgl. § 1984 BGB). Der Nachlassverwalter führt ein Amt zur Verwaltung fremden Vermögens.[110] Sie ist nur wenig verbreitet. Wesentlicher Grund und Folge der Beantragung der Na...mehr

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§ 1 Von der Last, zu erben

Rz. 1 Julia Friedrichs hat uns mit ihrem Buch "Wir erben"[1] zum Nachdenken angeregt: Ist Erben eine Last für die Menschen? Diese Frage wird man wie die meisten nicht gleichermaßen für alle beantworten können. Während sich die einen freuen, von der Erbschaft nach der berühmt berüchtigten "Erbtante" zu hören, oder bei aller Trauer um einen geliebten Menschen, froh sind, sein ...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / 3. Rechtsfolgen der Verletzung der Antragspflicht

Rz. 25 Der Kenntnis der Überschuldung steht die fahrlässige Unkenntnis gleich, § 1980 Abs. 2 S. 1 BGB. Fahrlässigkeit liegt insbesondere dann vor, wenn der Erbe das Aufgebotsverfahren der Nachlassgläubiger nicht beantragt, obwohl es sich ihm aufdrängte, das Vorhandensein unbekannter Nachlassverbindlichkeiten anzunehmen. Dies ist vor allem dann gegeben, wenn sich in den Nachl...mehr

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§ 11 Der Erbe wird verklagt... / 3. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 31 Für sämtliche Voraussetzungen zum Erlass eines Vorbehaltsurteils hat der Erbe die zugrundeliegenden Tatsachen darzulegen und (nötigenfalls) zu beweisen. Rz. 32 Der Gläubiger kann dem Erben entgegenhalten, dass es eine Vereinbarung zwischen beiden gebe, nach der der Erbe seine Haftung nicht beschränken kann ( § 397 BGB) oder dass jedenfalls der Erbe einen entsprechenden ...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 2. ABC der nicht anzusetzenden Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten

Rz. 124 Nicht anzusetzen sind z.B. folgende Vermögens- bzw. Schuldpositionen:mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / f) Schenkung von Gesellschaftsanteilen

Rz. 108 Werden Gesellschaftsanteile verschenkt, ist die Vereinbarung eines freien Widerrufsrechts noch aus anderen Gründen problematisch: Soll der Beschenkte bspw. in den Familienbetrieb einsteigen und soll seine Motivation durch die schenkweise Übertragung von Gesellschaftsanteilen gesteigert werden, so sind recht schnell Situationen denkbar, in denen die finanzielle Existe...mehr

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§ 8 Nachlassverwaltung und ... / I. Eröffnungsgrund

Rz. 39 Eröffnungsgründe sind grds. nach §§ 320, 19 InsO die Überschuldung [82] und nach §§ 320, 17 InsO die Zahlungsunfähigkeit [83] sowie im Falle der Antragstellung durch einen Erben die drohende Zahlungsunfähigkeit[84] gemäß §§ 320, 18 InsO.[85] Maßgebender Zeitpunkt ist der der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit den dann erzielbaren Veräußerungswerten und nicht etwa der...mehr

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§ 11 Der Erbe wird verklagt... / A. Überblick über die prozessualen Besonderheiten

Rz. 1 Wird ein Streit über eine Nachlassverbindlichkeit prozessual ausgetragen, so ist besonderes Augenmerk auf die eingangs schon skizzierten (§ 4 Rdn 54 ff.) prozessualen Besonderheiten zu legen. Auch hierin kommt zum Ausdruck, dass der Erbe grundsätzlich unbeschränkt auch mit seinem Eigenvermögen, aber beschränkbar auf den Nachlass für die Nachlassverbindlichkeiten haftet...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / a) Inbesitznahme des Nachlasses; Nachlassverzeichnis (Bestandsaufnahme)

Rz. 71 Der Nachlasspfleger hat den Nachlass in Besitz zu nehmen und umfangmäßig festzustellen, d.h. den Anfangsbestand festzustellen, ein Nachlassverzeichnis zu erstellen und dieses dem Nachlassgericht vorzulegen, §§ 1885, 1881 Abs. 1, 1835 BGB, auf den Tag seiner Bestellung. Die Richtigkeit und Vollständigkeit ist in geeigneter Weise zu belegen, § 1835 Abs. 2 BGB. Der Nachl...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / I. Allgemeine Grundsätze

Rz. 150 Der Erwerb von Todes wegen wird durch die Grundsätze der Gesamtrechtsnachfolge, § 1922 BGB, und dem Prinzip des Von-Selbst-Erwerbs beherrscht, § 1942 Abs. 1 BGB. Als Ausgleich für den ohne oder sogar gegen den Willen des Erben eintretenden Von-Selbst-Erwerbs erhält der Erbe gem. § 1942 Abs. 1 BGB das Recht, sich von der Erbschaft durch Ausschlagung[264] wieder zu lös...mehr

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§ 7 Inventar und Aufgebot / 5. Inhaltliche Anforderungen an das Inventar

Rz. 27 Das Inventar soll alle zum Zeitpunkt des Erbfalles vorhandenen Nachlassgegenstände (die der Erbe zu ermitteln hat;[41] nicht anzugeben sind: Surrogate oder Ersatzansprüche) konkret bezeichnen, § 2001 Abs. 1 Hs. 1 BGB [42] und einen geschätzten Wert angeben, § 2001 Abs. 2 Hs. 2 BGB. Wenn zu Letzterem erforderlich, soll der Erbe die Nachlassgegenstände beschreiben, § 200...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 4. Befriedigung der Nachlassgläubiger

Rz. 211 Der Nachlassverwalter hat die Gesamtheit der Nachlassgläubiger zu befriedigen. Einzelne Nachlassverbindlichkeiten darf er nur erfüllen, wenn den Umständen nach anzunehmen ist, dass der Nachlass für alle Nachlassgläubiger ausreichend ist. Vor einer Zahlung an Nachlassgläubiger muss der Nachlassverwalter sorgfältig prüfen, einerseits welche Nachlassverbindlichkeiten vo...mehr

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§ 14 Besonderheiten bei Mit... / A. Grundsätze

Rz. 1 Bei Miterben besteht die Besonderheit,[1] dass die Vermögensmassen Nachlass und Eigenvermögen bis zur Teilung des Nachlasses,[2] der ihnen in gesamthänderischer Verbundenheit zusteht,[3] getrennt bleiben und damit die oben bereits genannte Ratio für die unbeschränkte Haftung auch mit dem Eigenvermögen entfällt. Rz. 2 Ferner können einzelne Miterben alleine die Nachlassv...mehr

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§ 15 Checkliste zur Vorgehe... / A. Materiell-rechtliche Aspekte

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§ 8 Ausschlagung und Anfech... / I. Allgemeines

Rz. 26 Die Annahme- oder Ausschlagungserklärung kann gem. § 1954 BGB nach den allg. Anfechtungsgründen der §§ 119 ff. BGB angefochten werden. Damit ist die Anfechtung wegen Inhalts- und Eigenschaftsirrtum, wegen falscher Übermittlung oder wegen Täuschung oder Drohung eröffnet. Im Einzelfall ist die Abgrenzung zu unbeachtlichen Motiv- oder Rechtsirrtümern problematisch und st...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Aufstellungsfristen

Rn. 5 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 264 Abs. 1 Satz 3 verlangt, dass der JA und Lagebericht innerhalb von drei Monaten nach dem Abschlussstichtag aufgestellt werden. Die Aufstellungsfrist des § 264 Abs. 1 Satz 3 gilt allerdings gemäß § 341a Abs. 1 nicht für Versicherungs-UN. Für Versicherungs-UN gilt nach § 341a Abs. 1 vielmehr im Regelfall eine Aufstellungsfrist von vier Mona...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Gesonderte Angaben über bestandsgefährdende Risiken

Rn. 42 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Nach § 322 Abs. 2 Satz 3 muss im BV auf Risiken, die den Fortbestand des UN gefährden, gesondert eingegangen werden. Bestandsgefährdende Risiken sind jedoch nicht allein Gegenstand des BV, sondern auch des Prüfungsberichts (vgl. § 321 Abs. 1 Satz 3) und Lageberichts, in dem das Management diese Risiken i. R.d. Darstellung der Risiken der künf...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Vermögenslage

Rn. 31 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Ähnlich wie bei der Ertragslage, die neben den Erträgen auch die Aufwendungen umfasst, bezieht sich die Vermögenslage nicht nur auf die Aktivposten der Bilanz, die als das Vermögen des UN bezeichnet werden (vgl. Baetge, in: HWB (1975), Sp. 2089 (2094)), sondern auch auf das auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesene Kap. Der Einblick in die ...mehr

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Wandeldarlehensverträge nur beim Notar?

Zusammenfassung Ob Wandeldarlehensverträge notariell zu beglaubigen bzw. zu beurkunden sind, um wirksam zu sein, ist umstritten. An einer höchstrichterlichen Klärung dieser äußerst praxisrelevanten Frage fehlt es auch nach dem Beschluss des BGH v. 25.4.2023, II ZR 96/22. Sachverhalt Der klagende Insolvenzverwalter nahm den beklagten Geschäftsführer einer GmbH aufgrund unerlaub...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Wirtschaftliche Notlage im ... / 1.1 Was bedeutet wirtschaftliche Notlage?

Die wirtschaftliche Notlage eines Vereins ist verbunden mit den Begriffen der Zahlungsschwierigkeiten als der leicht eingeschränkten Möglichkeit, alle fälligen Forderungen pünktlich zu begleichen. Einige wenige Zahlungen erfolgen mit Verzögerungen, perspektivisch geht diese Phase aber kurzfristig wieder vorbei – das heißt, die volle Zahlungsfähigkeit wird in absehbarer Zeit z...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Rechtliche Gegebenheiten

Rz. 98 [Autor/Zitation] Rechtliche Gegebenheiten sind solche, die auf gesetzliche Vorschriften oder behördliche Auflagen zurückzuführen sind (Baetge/Ziesemer/Schmidt in BKT, Bilanzrecht, § 252 HGB Rz. 57 [10/2011]; Beispiele hierzu: Tiedchen in BeckOGK HGB, § 252 Rz. 30 [1/2023]). Des Weiteren werden die Eröffnung eines auf die Einstellung des Unternehmens gerichteten Insolve...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 3. Unzumutbare Erwerbstätigkeit des Verpflichteten

Rz. 1780 Auch der Verpflichtete verfügt u.U. über Erwerbseinkünfte aus unzumutbarer Tätigkeit:mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Inhalt der gesetzlichen Regelung

Rz. 334 [Autor/Zitation] Nach § 201 Abs. 2 Z 2 öUGB ist bei der Bewertung von der Fortführung des Unternehmens auszugehen, solange dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gründe entgegenstehen ("Going-Concern-Prämisse"). Solange die Vermutung der Unternehmensfortführung gilt, basiert die Bilanzierung der Vermögensgegenstände und Schulden auf der Annahme einer bestimmungsgemäße...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / F. Rechtsfolgen bei Verletzung der Aufbewahrungspflicht nach § 283 Abs. 1 Nr. 6 und § 283b Abs. 1 Nr. 2 StGB

Rz. 76 [Autor/Zitation] Im Handelsrecht sind keine konkreten Sanktionen für die Verletzung der Aufbewahrungspflichten nach § 257 kodifiziert, zB Ordnungsgelder iSd. § 335 (Drüen in HKMS3, § 257 HGB Rz. 57). Entsprechendes gilt für die Straf- und Bußgeldvorschriften der §§ 331 ff. Sofern der Kaufmann bei Rechtsstreitigkeiten keine Unterlagen vorlegen kann, können hierbei wesen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Gegebenheiten, die der Annahme der Fortführung entgegenstehen

Rz. 340 [Autor/Zitation] Einer Fortführung können nach dem Wortlaut des § 201 Abs. 2 Z 2 öUGB sowohl tatsächliche als auch rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Form der Eröffnungsbilanz

Rz. 29 [Autor/Zitation] Liegt der Bilanz das Bild zweier ausgeglichener Waagschalen zugrunde (s. Rz. 4), so wird die Vermögensübersicht im Einklang damit üblicherweise in Kontoform dargestellt, für bestimmte Gesellschaften ist diese Form sogar zwingend (§ 266 Abs. 1 Sätze 1–3). Auf der linken Seite der Bilanz – der Aktivseite – werden die positiven Vermögenswerte (Aktiva), au...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Inhalt und Zweck der gesetzlichen Regelung

Rz. 72 [Autor/Zitation] Nach Nr. 2 ist bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Dieser Grundsatz wird auch als Prinzip, Postulat oder Prämisse des Going Concern bezeichnet (dazu näher Mader/Seitz, DStR 2018, 1933). Regelmäßig wir...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Rechtswidrigkeit

Rz. 49 [Autor/Stand] Zur Rechtswidrigkeit im Allgemeinen s. § 370 Rz. 630 ff. und § 377 Rz. 78 f. Rechtfertigungsgründe werden im Rahmen des § 380 AO in aller Regel nicht eingreifen. Eine rechtfertigende Einwilligung des Steuerschuldners (z.B. des Arbeitnehmers, der mit dem Arbeitgeber die Auszahlung des vollen Bruttolohns vereinbart hat) kommt im Hinblick darauf, dass § 380 ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Beurteilungszeitraum

Rz. 85 [Autor/Zitation] Aus dem Gesetz lassen sich keine Maßgaben für die Bestimmung ableiten, auf welchen Zeitraum sich die Fortführungsprognose erstrecken muss. Im älteren Schrifttum wurde als maßgeblicher Zeitraum zumeist ein überschaubarer Zeitraum verstanden bzw. ein Zeitraum, für den ausreichend sicher von einer Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen werden k...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / bb) Pensionsrückstellungen

Rz. 457 Beispiel für Unterhaltsrelevanz Der Ehemann ist Unterhaltsschuldner und Alleingesellschafter der M-GmbH, die einträgliche Gewinne erwirtschaftet und jährlich eine Pensionsrückstellung von 20.000 EUR erfolgswirksam passiviert, sodass der Gewinn jährlich um diesen Betrag niedriger ausfällt als ohne diesen. Es handelt sich damit generell um eine für die Ermittlung des Un...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 3. Geschäfte zur Deckung des Lebensbedarfs

Rz. 64 Nach § 1357 BGB ist jeder Ehegatte berechtigt, Geschäfte zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie mit Wirkung auch für den anderen Ehegatten zu besorgen. Durch solche Geschäfte werden beide Ehegatten berechtigt und verpflichtet. Die Vorschrift ist an die Stelle, der bis zum 1.7.1977 geltenden Regelung über die sog. Schlüsselgewalt getreten. Der Regelung d...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VII. Sanktionen bei Verstößen gegen die Vermerkpflicht

Rz. 22 [Autor/Zitation] Der vom Gesetz verlangte Vermerk der Haftungsverhältnisse – sei es unter der Bilanz oder sei es im Anhang – ist Teil des JA. Fehlt der Vermerk oder wurden bei seiner Abfassung gesetzliche Vorschriften nicht beachtet, kommt je nach der Bedeutung des Vermerks für die Verhältnisse des Unternehmens eine Einschränkung des Bestätigungsvermerks des Abschlussp...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Allgemeine Maßgaben

Rz. 80 [Autor/Zitation] Die Beurteilung, ob der Fortführung der Unternehmenstätigkeit tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen und somit ein Abweichen von der Fortführungsprämisse angezeigt ist, erfordert eine Fortführungsprognose. Diese ist zwar gesetzlich nicht verpflichtend vorzunehmen, aber zumindest implizit notwendig, um den JA jeweils zutreffend entwed...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 35. BMF, Schr. v. 6.12.2018 – IV B 5 - S 1341/11/10004-09 – DOK 2018/0985275, BStBl. I 2018, 1305 (Wirtschaftliche Gründe, die den Abschluss eines Geschäfts unter nicht "fremdüblichen Bedingungen" rechtfertigen – EuGH-Urteil vom 31. Mai 2018 in der Rechtssache C-382/16)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anwendung des § 1 AStG Folgendes: Der EuGH hat mit Urteil vom 31. Mai 2018 in der Rechtssache C-382/16 "Hornbach-Baumarkt" entschieden, dass eine Regelung wie die des § 1 AStG dem gebietsansässigen Steuerpflichtigen die Möglichkeit des Nachweises einräumen müsse, dass Be...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Zivilrechtlicher Auflösungstatbestand

Rn. 348 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die Entstehung eines Auflösungsverlustes oder eines Auflösungsgewinns iSd § 17 Abs 4 EStG setzt eine zivilrechtliche Auflösung als wesentliches Tatbestandsmerkmal voraus. Von der zivilrechtlichen Auflösung ist die Beendigung der Gesellschaft bzw die Liquidation zu unterscheiden, was für das Entstehen des Auflösungsverlustes/-gewinns jedoch ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 3a... / 5.2.1 Sanierungsbedürftigkeit

Rz. 42 Die Sanierungsbedürftigkeit ist gegeben, wenn das Unternehmen ohne die Sanierung nicht fortgeführt werden kann.[1] Rz. 43 Als Kriterien in diesem Zusammenhang dienen insbesondere die Ertragslage des zu sanierenden Unternehmens, Höhe des Betriebsvermögens vor und nach der Sanierung, Kapitalverzinsung durch die Erträge des Unternehmens, Möglichkeit zur Zahlung von Steuern u...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Beteiligungsentwertungskonto (Nr. 3)

Rz. 87 [Autor/Stand] Um eine Belastung des Staatshaushalts aus der Überschuldung ehemals volkseigener Unternehmen zu vermeiden, wurde nach dem DMBilG keine Forderung gegenüber dem Staat eingeräumt, sondern es sollte ein Ausgleich der Überschuldung innerhalb des früher volkseigenen Vermögens erfolgen, und zwar durch Saldierung von Ausgleichsforderungen mit Ausgleichsverbindli...mehr