Fachbeiträge & Kommentare zu Überschuldung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.3.6 Ausschüttungen auf Genussrechte

Rz. 378 Für Genussrechte und Genussscheine gibt es keine Legaldefinition.[1] Sie sind eine Schöpfung der Wirtschaftspraxis.[2] Das AktG gebraucht den Begriff der Genussrechte ohne Legaldefinition in § 2 21 Abs. 3, 4 AktG. Hiernach dürfen Genussrechte nur aufgrund eines Beschlusses der Hauptversammlung ausgegeben werden, der einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln des bei ...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 5.4 Verlustausschluss der Komplementär-GmbH

Rz. 181 Um eine Überschuldung der Komplementär-GmbH und damit den Eintritt der Insolvenz zu vermeiden, wird häufig die Beteiligung der GmbH am Verlust der KG auf die Höhe ihrer Einlagen bzw. ihres Stammkapitals beschränkt. Gegen einen derartigen Verlustausschluss bestehen jedenfalls ertragsteuerlich keine Bedenken, weil die Erhaltung der Komplementär-GmbH für die GmbH & Co. ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Abzugsfähigkeit von Aufwend... / 1. Vermögensschäden

Aufwendungen zur Beseitigung von Vermögensschäden sind, sofern sie nicht durch unabwendbare Ereignisse wie Krieg, Naturkatastrophen etc. verursacht wurden, in der Regel nicht als agB abziehbar. Aufwendungen im Zusammenhang mit Wildtierschäden: So hat der BFH z.B. entschieden, dass Aufwendungen im Zusammenhang mit einem "Biberschaden" keine agB sind, da Wildtierschäden als sol...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.8 Sonstiges

Rz. 148b Ist der Antragsteller Erbe einer Immobilie, die als Vermögen zu berücksichtigen ist, hat er zum Nachweis seiner Hilfebedürftigkeit den Beweis zu erbringen, dass ihm innerhalb des nach § 41 Abs. 3 Satz 1 maßgeblichen Zeitraums von einem Jahr trotz aller zumutbaren Bemühungen eine Veräußerung des Grundstücks nicht gelungen ist (SG Neuruppin, Gerichtsbescheid v. 6.9.20...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 4. Prüfung der Überschuldung, Zeitpunkt

Rz. 45 Spätester Zeitpunkt, zu welchem der Geschäftsführer eine evtl. Überschuldung prüfen muss, ist, wenn der Jahresabschluss einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag ausweist. Es gehört aber auch zu den Pflichten des ordentlichen Geschäftsführers, die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft laufend zu beobachten und bei Anzeichen für eine wirtschaftliche Krise ein...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / II. Überschuldung

Rz. 27 Für juristische Personen des Privatrechts (z.B. GmbH, AG, e.G.) nach § 19 Abs. 1 InsO und für haftungsbeschränkte Gesellschaften ohne natürliche Person als Vollhafter (z.B. GmbH & Co.KG) ist nach § 19 Abs. 3 InsO neben Zahlungsunfähigkeit auch die Überschuldung ein Grund für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Überschuldung geht der Zahlungsunfähigkeit nicht selt...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Überschuldung

Rz. 463 Die Überschuldung, die nach § 19 Abs. 1 InsO Eröffnungsgrund für die juristischen Personen ist, kann nach § 19 Abs. 3 InsO bei der GbR dann eine Rolle spielen, wenn alle Gesellschafter selbst wiederum juristische Personen sind. Nach § 19 Abs. 2 InsO liegt eine Überschuldung vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt. Eine...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 5. Feststellung der Überschuldung der Komplementär-GmbH einer GmbH & Co. KG

Rz. 47 I.d.R. zieht die Insolvenzreife der KG wegen der persönlichen Haftung der Komplementär-GmbH nach §§ 161 Abs. 2, 128 HGB auch deren Insolvenzreife nach sich. Fraglich kann sein, ab welchem Zeitpunkt die Komplementär-GmbH überschuldet ist. Grds. ist die Überschuldung der Komplementär-GmbH nach § 19 Abs. 2 InsO gesondert zu prüfen und festzustellen. Nach der Rspr. des BG...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 3. Beseitigung der Überschuldung durch EAV, schuldrechtliche Verlustdeckungszusagen des Gesellschafters oder durch gesellschaftsvertragliche Verlustausgleichspflicht?

Rz. 150 Durch eine Verlustausgleichsverpflichtung (entspr. § 302 AktG) im Rahmen eines Beherrschungs- oder Gewinn-/Ergebnisabführungsvertrages (EAV entspr. § 291 AktG) kann eine Überschuldung i.S.d. § 19 InsO verhindert oder beseitigt werden, wenn der Verlustausgleich für im Geschäftsjahr entstandene Verluste, zu dem die beherrschende Gesellschaft verpflichtet ist, der Höhe ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / dd) Haftung bei Verletzung der Pflicht zur Anzeige eingetretener Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung

Rz. 559 Nach § 42 Abs. 1 Stazt 2 StaRUG sind die Insolvenzantragspflichtigen verpflichtet, dem Restrukturierungsgericht den Eintritt von Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung unverzüglich anzuzeigen. Dies dürfte sowohl für nach Rechtshängigkeit der Restrukturierungssache eingetretene als auch für zwar schon zuvor eingetretene, aber erst danach entdeckte Zahlungsunfähigkeit ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / I. Sofortmaßnahmen zur Beseitigung der Überschuldung

1. Erhöhung des Eigenkapitals a) Kapitalerhöhung Rz. 92 Nicht selten beteiligen sich Investoren an Krisengesellschaften. Dies geschieht in aller Regel nicht durch Erwerb der Geschäftsanteile von den Altgesellschaftern, sondern durch Kapitalerhöhungen. Die Kapitalerhöhung,[225] sei es eine Bar- oder eine Sachkapitalerhöhung, ist grds. ein Mittel, eine Überschuldung zu beseitige...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 2. Überschuldungsstatus

Rz. 30 Die rechnerische Überschuldung ist anhand eines Überschuldungsstatus zu prüfen. Zum Stichtag (Tag der Vornahme der Prüfung) müssen in den Überschuldungsstatus das gesamte Vermögen sowie die dagegenstehenden Verbindlichkeiten aufgenommen werden. Sinn und Zweck des Überschuldungsstatus ist die Feststellung, ob das Gesellschaftsvermögen ausreicht, alle Gesellschaftsgläub...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 1. Bankrott (§ 283 StGB)

Rz. 248 Wenn der Schuldner bei Überschuldung oder drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit Bestandteile seines Vermögens, die für den Fall der Insolvenzeröffnung zur Insolvenzmasse gehören, beiseiteschafft oder verheimlicht, wenn er Waren oder Wertpapiere auf Kredit beschafft und sie oder die aus diesen Waren hergestellten Sachen erheblich unter ihrem Wert in eine de...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 1. Definition

Rz. 28 Nach wiederholten Gesetzesänderungen (Inkrafttreten der InsO, FMStG,[31] SanInsFoG[32] und vorübergehend SanInsKG [33]) ist "Überschuldung" in § 19 Abs. 2 Satz 1 InsO wie folgt definiert: Zitat "Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens in den nächsten zwölf Monaten ist nac...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / aa) Sachverhaltsgestaltungen des DES

Rz. 101 Die Überschuldung der Gesellschaft kann auch dadurch beseitigt werden, dass ein Gläubiger seine Forderung gegen die Gesellschaft ganz oder teilweise in eine Kapitalbeteiligung umwandelt.[247] Die Umwandlung (Swap) von Schulden der Gesellschaft (Debt) in Gesellschaftsanteile (Equity) des Gläubigers hat als Transaktions- und Sanierungsinstrument nach meiner Beobachtung...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Funktion der Prognose

Rz. 34 Die Fortführungsprognose[77] hat zwei Funktionen: Zum einen ist sie Maßstab für den Wertansatz der Vermögenswerte (Fortführungswerte bei positiver Prognose, andernfalls Zerschlagungswerte) im Überschuldungsstatus, zum anderen ist das Fehlen einer positiven Fortführungsprognose zweites Tatbestandsmerkmal der Überschuldung.[78] M.a.W. liegt trotz rechnerischer Vermögens...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / g) Verbindlichkeiten

Rz. 147 Der Begriff des Vermögensgegenstandes umfasst nicht Schulden (vgl. §§ 240 Abs. 1, 246 Abs. 1 HGB). Aus § 247 Abs. 1 HGB ergibt sich die Zusammensetzung der Passivseite der Bilanz: Eigenkapital, Schulden und transitorische (passive) RAP (§ 250 Abs. 2 HGB). Schulden wiederum können Verbindlichkeiten und Rückstellungen sein. Rz. 148 Die Verbindlichkeit ist vom Rückstellu...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / d) Sorgfaltsmaßstab, Beginn der 3-Wochen-Frist

Rz. 664 Es handelt sich um eine Verschuldenshaftung. Maßstab ist die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsführers.[1319] Zu dieser gehört es, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens laufend zu beobachten und bei Anzeichen einer wirtschaftlichen oder finanziellen Krise der Gesellschaft sich durch Aufstellung eines Vermögensstatus einen Überblick über den Vermögensstand zu v...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / cc) Wirkung im Insolvenzverfahren

Rz. 130 Die harte interne Patronatserklärung beseitigt die Überschuldung nur, wenn sie der Gesellschaft einen eigenen durchsetzbaren Anspruch gegen den Patron einräumt.[276] Außerdem ist erforderlich, dass die Leistungen des Patrons der Gesellschaft endgültig verbleiben, dass also nicht nur ein aufschiebend bedingtes, in der Krise zu gewährendes Darlehen vereinbart ist. Dahe...mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / II. Pflichtteilsbeschränkung in guter Absicht

Rz. 66 Gemäß § 2338 BGB ist eine Pflichtteilsbeschränkung möglich, wenn sich ein Abkömmling in solchem Maße der Verschwendung ergeben hat oder in einem solchem Maße überschuldet ist, dass sein späterer Erwerb des Nachlasses erheblich gefährdet erscheint. Das Gestaltungsziel des § 2338 BGB ist es, Gläubiger des betroffenen Abkömmlings von dessen Nachlassbeteiligung abzuhalten ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / dd) Umwandlung einer Forderung in Mezzaninekapital u.a.

Rz. 114 Von den vorbesprochenen Konstellationen des Debt-Equity-Swap zu unterscheiden ist die Umwandlung einer Gläubigerforderung in eine andere hybride Finanzierungsform, etwa Mezzaninekapital[259] oder Genussrechte. Mezzaninekapital hat, abhängig von der vertraglichen Ausgestaltung, Eigenkapitalcharakter, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / c) "Weiche" Patronatserklärung

Rz. 147 Neben den vorstehend beschriebenen sog. harten Patronatserklärungen gibt es eine Vielzahl sog. weicher Patronatserklärungen. Hier finden sich Formulierungen wie "Wir werden das Unternehmen auch weiterhin wohlwollend begleiten." oder "Wir stehen auch künftig zu unserer Gesellschaft". Die Erklärung der Muttergesellschaft an die Tochtergesellschaft, es entspreche ihrer ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 6. Umwandlung/Aufnahme einer natürlichen Person als Vollhafter

Rz. 191 Ein überschuldeter Rechtsträger kann an Umwandlungsverfahren teilnehmen, wenn dadurch die Überschuldung beseitigt wird. Der Formwechsel in eine Personenhandelsgesellschaft mit natürlicher Person als Vollhafter oder die Verschmelzung auf den (natürlichen) Alleingesellschafter lassen nach dem Wortlaut des § 19 InsO den Insolvenzgrund Überschuldung entfallen. Beim Formw...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Haftung in der Insolvenz

Rz. 344 Die GmbH ist wie die Vor-GmbH als juristische Person und Handelsgesellschaft insolvenzfähig.[1143] Dies ist sie auch dann noch, wenn die Gesellschaft schon aufgelöst, ihr Vermögen aber noch nicht verteilt ist (§ 11 Abs. 1, 3 InsO) oder wenn es sich um eine fehlerhafte Gesellschaft handelt.[1144] Im Fall der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung besteht die Pflicht, o...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / aa) Wesen

Rz. 126 In einer harten (internen) Patronatserklärung verpflichtet sich der Patron (etwa der Gesellschafter oder die Muttergesellschaft) gegenüber dem Schuldner (etwa Tochtergesellschaft) rechtsverbindlich, den Schuldner in der Weise auszustatten, dass er stets in der Lage ist, seinen finanziellen Verbindlichkeiten zu genügen. Eine solche harte Patronatserklärung des Patrons...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 4. Verwertung von Umlaufvermögen

Rz. 197 Zur Beschaffung der für die Bedienung fälliger Verbindlichkeiten erforderlichen Liquidität kann sich auch die Verwertung von Gegenständen des Umlaufvermögens anbieten. Hier ist in erster Linie zu denken an Abverkäufe von Lagerbeständen und an Forderungsverkäufe (Factoring).[392] Auch hier muss darauf geachtet werden, dass der Liquiditätszufluss ausreichend schnell, al...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Pflicht zur Stellung des Antrags auf Insolvenzeröffnung

Rz. 526 Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung besteht die Pflicht, ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu beantragen. Diese Pflicht obliegt nach § 15a Abs. 1 InsO den Geschäftsführern bzw. Liquidatoren. Nach ständiger Rspr. fällt darunter auch der sog. "fakti...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Insolvenzantragspflicht

Rz. 655 Nach § 15a Abs. 1 u. 2 InsO haben die Mitglieder des Vertretungsorgans (die Geschäftsleiter) einer haftungsbeschränkten Gesellschaft (bei der keine natürliche Person unmittelbar oder mittelbar Vollhafter ist) nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der Gesellschaft ohne schuldhaftes Zögern, d.h. unverzüglich, § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB, Antrag auf Eröff...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / aa) Nicht akzessorische Sicherheiten aus dem Schuldnervermögen

Rz. 172 Regelmäßig werden Sicherheiten für vom Rangrücktritt erfasste Forderungen nicht bestehen. Sind doch Sicherheiten aus dem Vermögen des Schuldners vereinbart, etwa Sicherungsübereignung, Sicherungszession, Grundschuld, erhebt sich die Frage nach der Wirksamkeit des Rangrücktritts und ggf. nach der Auswirkung des Rangrücktritts auf die Sicherheiten[354] Rz. 173 Grds. hat...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Geschäftsführer

Rz. 262 Für die Geschäftsführer[473] und ebenso die Liquidatoren[474] jeglicher haftungsbeschränkter Gesellschaften ist die Verletzung der Pflicht zur Stellung des Insolvenzantrages strafbar. Die Insolvenzantragspflicht ist verletzt, wenn der Geschäftsführer nach Eintritt der Insolvenzreife (Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) der Gesellschaft den Insolvenzantrag nicht, ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 3. Fortführungsprognose

a) Funktion der Prognose Rz. 34 Die Fortführungsprognose[77] hat zwei Funktionen: Zum einen ist sie Maßstab für den Wertansatz der Vermögenswerte (Fortführungswerte bei positiver Prognose, andernfalls Zerschlagungswerte) im Überschuldungsstatus, zum anderen ist das Fehlen einer positiven Fortführungsprognose zweites Tatbestandsmerkmal der Überschuldung.[78] M.a.W. liegt trotz...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / c) Maßgeblicher Zeitpunkt: Insolvenzreife

Rz. 578 Das Zahlungsverbot gilt ab Eintritt der materiellen Insolvenzreife der Gesellschaft, nicht erst ab dem Ende der Insolvenzantragsfrist.[1120] Materielle Insolvenzreife ist Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Zu ihrer Feststellung, die dem Geschäftsleiter obliegt, und insbesondere zu den im Interesse des Gläubigerschutzes strengen Anforderungen der Rspr. sei auf di...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / aa) Finanzierungszusagen und Zuzahlungen in freie Rücklagen

Rz. 119 Bei Finanzierungszusagen des Gesellschafters muss genau geprüft werden, wie weit sie reichen und ob sie auch für den Insolvenzfall gelten. Eine Finanzierungszusage, die nicht im Insolvenzfall gilt, ist im Überschuldungsstatus nur so lange zu aktivieren, wie eine positive Fortführungsprognose besteht. Die Beweislast hierfür trägt derjenige, der sich auf die positive P...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Insolvenzantragspflicht, Einberufung einer Hauptversammlung, weitere Vorstandspflichten

Rz. 1987 Bei Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ist der Vorstand verpflichtet, ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber nach 3 Wochen Insolvenzantrag zu stellen (§§ 15a Abs. 1 Satz 1 InsO). Die Insolvenzantragspflicht korrespondiert mit einer Selbstprüfungspflicht nach § 91 Abs. 2 AktG. Danach hat der Vorstand geeignete Maßnahmen zu ergreifen, insb. ein Übe...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / e) Ersatzpflicht für verbotene Zahlungen nach § 15b InsO?

Rz. 866 Noch nicht abschließend geklärt ist, ob und ggf. in welchem Umfang den Geschäftsführer des vorläufig eigenverwaltenden Schuldners die Haftungen wegen verbotener Zahlungen nach § 15b InsO treffen können. Relevant wird die Frage, wenn der Schuldner nicht nur drohend zahlungsunfähig ist, sondern etwa das sog. Schutzschirmverfahren im Stadium der Überschuldung der Gesell...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / bb) Verhältnis zwischen Patronatserklärung und Darlehen

Rz. 129 Die (angenommene) Patronatserklärung selbst ist noch kein Darlehensvertrag, da die Mittel auch als dauerhaftes Eigenkapital gegeben werden könnten.[274] Wird dann aber aufgrund einer vor Eintritt der Krise der Gesellschaft gegebenen Patronatserklärung ein Darlehen gewährt, dürfte es rechtlich ein Finanzplankredit mit den sich daraus ergebenden Rechtsfolgen sein. Ob b...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / dd) Kündigung, Befristung, Aufhebung

Rz. 134 Für den Patron ist zur Begrenzung seines wirtschaftlichen Risikos von besonderer Bedeutung, ob die Patronatserklärung zumindest mit ex-nunc-Wirkung kündbar, befristbar, auflösend bedingbar ist oder einvernehmlich aufgehoben werden kann.[283] Nach einer jüngeren Entscheidung des BGH kann die Möglichkeit der Kündigung einer Patronatserklärung mit ex-nunc-Wirkung verein...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 2. Harte Patronatserklärung

Rz. 124 Die Patronatserklärung ist grds. ein Mittel zur Verhinderung oder Beseitigung einer Überschuldung.[269] Sie wird meist in Konzernsituationen, regelmäßig von der Muttergesellschaft abgegeben, kann aber auch von Dritten, etwa dem Gesellschafter oder dem Gesellschafter nahestehenden Personen abgegeben werden. Die Rechtsfolgen einer Patronatserklärung richten sich nach i...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / aa) Beginn

Rz. 167 Aus dem Wortlaut der Neuregelung in § 19 Abs. 2 Satz 2 InsO könnte sich ergeben, dass der Rangrücktritt erst ab dem Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung wirksam sein muss.[346] Das wäre m.E. jedoch nur eine auf das Insolvenzverfahren bezogene Verteilungsregel und würde dem Zweck widersprechen, die Gefährdung der vorgehenden Gläubiger bereits ab sofort zu vermeiden. Damit...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 5. Forderungsverzicht

a) Zivilrechtlich Rz. 183 Der Forderungsverzicht ist eine klassische Maßnahme im Bereich der finanziellen Sanierung. Rechtlich handelt es sich um einen Erlassvertrag. Mit seinem wirksamen Abschluss sind die umfassten Forderungen nicht mehr im Überschuldungsstatus auszuweisen. Rz. 184 Mit dem Verzicht erlöschen auch die akzessorischen Sicherheiten (z.B. Bürgschaft) und auch die...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / d) Auswirkungen auf Nebenforderungen und Sicherheiten

Rz. 171 Ob Nebenforderungen wie Zinsen vom Rangrücktritt erfasst sind, kann sich nur aus der Vereinbarung selbst bzw. ihrer Auslegung ergeben. Ist ein umfassender Rangrücktritt zur Beseitigung der Überschuldung vereinbart, dürfte die Auslegung ergeben, dass auch die Zinsen und weitere Nebenforderungen erfasst sind.[353] aa) Nicht akzessorische Sicherheiten aus dem Schuldnerve...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / c) Straf- und haftungsrechtlicher Begriff

Rz. 11 Der strafrechtliche Krisenbegriff knüpft an den insolvenzrechtlichen an, so etwa ausdrücklich in den Tatbeständen des § 283 Abs. 1 StGB. Nach der Rspr. des BGH ist der strafrechtliche Begriff der Krise identisch mit dem insolvenzrechtlichen, also drohende oder eingetretene Zahlungsunfähigkeit[7] oder Überschuldung mit Beurteilung nach der sog. betriebswirtschaftlichen...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Kapitalerhöhung

Rz. 92 Nicht selten beteiligen sich Investoren an Krisengesellschaften. Dies geschieht in aller Regel nicht durch Erwerb der Geschäftsanteile von den Altgesellschaftern, sondern durch Kapitalerhöhungen. Die Kapitalerhöhung,[225] sei es eine Bar- oder eine Sachkapitalerhöhung, ist grds. ein Mittel, eine Überschuldung zu beseitigen, wenn sie der Höhe nach ausreichend ist. Bere...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Muster: Gründung einer GmbH (notarielle Niederschrift)

Rz. 177 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.3: Gründung einer GmbH (notarielle Niederschrift) Die Erschienenen ließen folgende Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung – Mehrmanngesellschaft beurkunden und erklärten: Wir gründen eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) mit dem als Anlage zu dieser Urkunde genommenen Gesellschaftsvert...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / bb) Stille Gesellschaftereinlage

Rz. 123 Die stille Einlage eines Gesellschafters ist zur Beseitigung einer Überschuldung der Gesellschaft m.E. allein nicht geeignet. Dies folgt daraus, dass die stille Einlage eines typisch stillen Gesellschafters im Überschuldungsstatus stets und die Einlage eines atypisch stillen Gesellschafters (mit Übernahme einer Verlustbeteiligung) solange zu passivieren sind, wie die...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / aa) Erkennbarkeit der Insolvenzreife

Rz. 605 Für das Verschulden des Geschäftsführers ist erforderlich, dass er die Insolvenzreife kennt oder fahrlässig nicht kennt.[1200] Es genügt also Erkennbarkeit der Insolvenzantragsvoraussetzungen. Die Erkennbarkeit der Insolvenzreife kann sich auch aus Kenntnis von Tatsachen ergeben, die der Geschäftsführer aus anderen Quellen als in seiner Eigenschaft als Geschäftsführe...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / g) Steuerrechtliche Auswirkung des Rangrücktritts beim Schuldner

Rz. 180 Nach § 5 Abs. 2a EStG sind für Verpflichtungen, die nur zu erfüllen sind, wenn künftig Einnahmen oder Gewinne entstehen, Verbindlichkeiten oder Rückstellungen in der Steuerbilanz erst anzusetzen, wenn die Einnahmen oder Gewinne angefallen sind. Soweit entsprechende Verpflichtungen passiviert sind, müssen sie aufgelöst werden. Sog. "haftungslose" Darlehen sind also ni...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 1. Erhöhung des Eigenkapitals

a) Kapitalerhöhung Rz. 92 Nicht selten beteiligen sich Investoren an Krisengesellschaften. Dies geschieht in aller Regel nicht durch Erwerb der Geschäftsanteile von den Altgesellschaftern, sondern durch Kapitalerhöhungen. Die Kapitalerhöhung,[225] sei es eine Bar- oder eine Sachkapitalerhöhung, ist grds. ein Mittel, eine Überschuldung zu beseitigen, wenn sie der Höhe nach aus...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (6) Einsatz als Sanierungsinstrument: Debt Mezzanine Swap

Rz. 348 Gerät ein Unternehmen in Schieflage, das einen nennenswerten Teil seiner Finanzierung über Gesellschafterdarlehen erhält, liegt es nahe, eine (drohende) bilanzielle Überschuldung durch Umwandlung der bestehenden Verbindlichkeiten in Eigenkapital zu versuchen. Die Durchführung eines solchen Debt Equity Swaps führt allerdings entweder durch Konfusion oder durch Verzich...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / d) Sonstige Erhöhung des Eigenkapitals

aa) Finanzierungszusagen und Zuzahlungen in freie Rücklagen Rz. 119 Bei Finanzierungszusagen des Gesellschafters muss genau geprüft werden, wie weit sie reichen und ob sie auch für den Insolvenzfall gelten. Eine Finanzierungszusage, die nicht im Insolvenzfall gilt, ist im Überschuldungsstatus nur so lange zu aktivieren, wie eine positive Fortführungsprognose besteht. Die Bewe...mehr