Fachbeiträge & Kommentare zu Überschuldung

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 398 Strafvo... / 1.2 Anzeigepflichten des Vorstands

Rz. 5 Der Vorstand der Krankenkasse hat der zuständigen Aufsichtsbehörde die Zahlungsunfähigkeit, eine drohende Zahlungsunfähigkeit oder die Überschuldung unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern, § 121 BGB) anzuzeigen (§ 160 Abs. 2 Satz 1). Es handelt sich um einen Straftatbestand, wenn der Vorstand die Zahlungsunfähigkeit oder die Überschuldung nicht, nicht richtig oder nicht recht...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 398 Strafvo... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist ursprünglich mit Art. 1 Nr. 181, Art. 37 Abs. 1 des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV–Modernisierungsgesetz – GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) mit der Nummer 307a mit Wirkung zum 1.1.2004 eingefügt worden. Die Norm enthielt zunächst Straftatbestände zum Schutz der elektronischen Gesundheitskarte. Rz. 2 Durch das...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 398 Strafvo... / 2.1 Vorsätzlicher Verstoß gegen die Anzeigepflicht (Abs. 1)

Rz. 9 Der Vorstand einer Krankenkasse hat deren Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung (Insolvenzgründe; §§ 16 bis 19 InsO) unverzüglich der zuständigen Aufsichtsbehörde unter Beifügung aussagefähiger Unterlagen anzuzeigen (§ 160 Abs. 2 Satz 1). Ein vorsätzlicher Verstoß gegen die Anzeigepflicht ist strafbar. Rz. 10 Eine Krankenkasse ist zahlungsunfä...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 4.2 Sachliche Billigkeitsgründe

Rz. 23 Sachliche Billigkeitsgründe liegen vor, wenn der Stpfl. zwar den Tatbestand des § 234 AO erfüllt, jedoch die Einziehung der Zinsen dem Zweck der § 234 AO widerspricht oder mit allgemeinen Rechtsgrundsätzen unvereinbar ist.[1] Allein ist der Umstand der vorübergehenden Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung reicht nicht aus.[2] Rz. 24 Von einer unbilligen Härte kann jed...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 1. Steuerbarkeit – § 1 UStG

Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Leistungen von Börsen und anderen Handelsplattformen für Finanzprodukte: Bei der Erbringung von sonstigen Leistungen von Akteuren im Börsengeschäft sind unterschiedliche Sachverhaltsgestaltungen möglich. In einem ersten Schritt ist daher zu prüfen, ob die betreffenden Leistungen umsatzsteuerrechtlich eine einheitliche Leistung bilden oder...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Basic
Bilanz Check-up 2022: Natio... / 2.2 Passivierung von Verbindlichkeiten bei Rangrücktritt (BFH, Urteil v. 19.8.2020, XI R 32/18)

Der Rangrücktritt ist ein bewährtes Instrument der Sanierungspraxis, um den Eintritt einer insolvenzrechtlichen Überschuldung (§ 19 Abs. 2 InsO) zu vermeiden oder – falls diese bereits eingetreten ist – zu beseitigen. Denn gem. § 39 Abs. 2 InsO werden Forderungen, für die zwischen Gläubiger und Schuldner der Nachrang im Insolvenzverfahren hinter den in § 39 Abs. 1 Nr. 1 – 5 ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufbewahrungspflichten nach... / 4 Rechtsfolgen bei Verstößen gegen die Aufbewahrungspflicht

Rz. 78 Die Verletzung der Aufbewahrungspflicht nach Handelsrecht führt zu keinen direkten Sanktionen.[1] Anders ist dies aus strafrechtlicher Sicht. Eine Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren oder eine Geldstrafe droht demjenigen, der vor Ablauf der gesetzlichen (handelsrechtlichen) Aufbewahrungsfrist Handelsbücher oder sonstige aufbewahrungspflichtige Unterlagen beiseiteschaf...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Überschuldung: Status, Prüfung, Fortbestehensprognose

1 Einführung und normative Entwicklung Rz. 1 Hinweis Im Juli 2021 ist es durch Starkregen und Hochwasser 2021 bei vielen Unternehmen zu erheblichen Schäden und dadurch bedingte Betriebsunterbrechungen gekommen. Damit stehen bei einer Vielzahl von Betrieben eine Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit und die damit verbundene Insolvenzantragspflicht im Raum. Der Gesetzgeber hat...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Überschuldung: Status, Prüf... / 2 Modifizierte zweistufige Überschuldungsprüfung

Rz. 2 Gibt es für das zu prüfende Unternehmen eine positive Fortbestehensprognose, so ist für Zwecke der Überschuldungsprüfung eine Gegenüberstellung von Aktiv- und Passivpositionen schlussendlich entbehrlich. Die Fortbestehensprognose – reine Zahlungsfähigkeitsprognose[1] – soll eine Aussage dazu ermöglichen, ob vor dem Hintergrund der getroffenen Annahmen und der daraus ab...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Überschuldung: Status, Prüf... / 1 Einführung und normative Entwicklung

Rz. 1 Hinweis Im Juli 2021 ist es durch Starkregen und Hochwasser 2021 bei vielen Unternehmen zu erheblichen Schäden und dadurch bedingte Betriebsunterbrechungen gekommen. Damit stehen bei einer Vielzahl von Betrieben eine Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit und die damit verbundene Insolvenzantragspflicht im Raum. Der Gesetzgeber hat darauf nunmehr mit einem Entwurf eine...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Überschuldung: Status, Prüf... / 3 Zeitpunkt der Überschuldungsprüfung

Rz. 4 Ein in der Praxis der Unternehmensführung erhebliches Problem stellt die Frage nach dem Zeitpunkt respektive nach dem Turnus einer Überschuldungsprüfung dar. Zu diesem Problemaspekt stellt Schmidt heraus: "Das praktische Schwergewicht lag nach dieser Methode (gemeint ist die vorstehend skizzierte zweistufige Überschuldungsprüfung nach der Insolvenzrechtsreform 1999, N....mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Überschuldung: Status, Prüf... / 4.1 Überschuldungsstatus (§ 19 Abs. 2 Satz 1 1. Halbsatz InsO)

4.1.1 Grundsätzliches Rz. 5 Durch die nunmehr unbefristet geltende modifizierte zweistufige Überschuldungsprüfung ist die Bedeutung der Erstellung eines Überschuldungsstatus stark eingeschränkt, weil für die Unternehmensfortführung unabhängig vom Ergebnis einer Statusrechnung allein eine positive Fortbestehensprognose ausreichend ist, um eine Insolvenzantragspflicht abzuwende...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Überschuldung: Status, Prüf... / 4.2.2 Finanzplanung im Rahmen der insolvenzrechtlichen Fortbestehensprognose

4.2.2.1 Grundlagen Rz. 22 Die Fortbestehensprognose beruht auf einem dreistufigen Verfahren: Unternehmenskonzept, Finanzplan und tatsächliche Fortbestehensprognose.[1] Nach IDW S 11 wird die Fortbestehensprognose – als qualitatives, wertendes Gesamturteil über die Lebensfähigkeit des Unternehmens in der vorhersehbaren Zukunft – auf Grundlage des Unternehmenskonzepts und des Finan...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Überschuldung: Status, Prüf... / 4 Inhalt der Überschuldungsprüfung

4.1 Überschuldungsstatus (§ 19 Abs. 2 Satz 1 1. Halbsatz InsO) 4.1.1 Grundsätzliches Rz. 5 Durch die nunmehr unbefristet geltende modifizierte zweistufige Überschuldungsprüfung ist die Bedeutung der Erstellung eines Überschuldungsstatus stark eingeschränkt, weil für die Unternehmensfortführung unabhängig vom Ergebnis einer Statusrechnung allein eine positive Fortbestehensprogn...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Überschuldung: Status, Prüf... / 4.2.1 Problemaufriss

4.2.1.1 Einschlägige Hinweise aus der Judikatur Rz. 20 Ziel der insolvenzrechtlichen Fortbestehensprognose ist es, festzustellen, ob die Finanzkraft der Gesellschaft nach überwiegender Wahrscheinlichkeit zur Fortführung des Unternehmens ausreicht.[1] Dabei soll die Finanzkraft anhand von Fakten und Einschätzungen prospektiver Entwicklungen erfolgen. Im Fokus der Beurteilung s...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Überschuldung: Status, Prüf... / 4.2.3 Erstellung der Fortführungsprognose

4.2.3.1 Aussagekräftiges Unternehmenskonzept (sog. Ertrags- und Finanzplan) Rz. 24 Basis der Fortbestehensprognose bildet ein Finanz- und Liquiditätsplan, "der über die Ergebnis- und Bilanzplanung die finanziellen Auswirkungen des Unternehmens- bzw. Sanierungskonzepts (Sollverlauf des Unternehmens) in einer systematischen Gegenüberstellung geplanter Einzahlungen und Auszahlun...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Überschuldung: Status, Prüf... / 5 Ergänzende Entwicklungen im Insolvenzrecht

Rz. 30 Seit dem 1.3.2012 ist das Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) in Kraft getreten. Wesentlicher Baustein einer erleichterten Unternehmenssanierung ist das über § 270b InsO neu geschaffene Schutzschirmverfahren. Der Gesetzgeber sah sich gezwungen eine weitere Sanierungserleichterung in das Insolvenzrecht einzubringen, weil bis dato noch nicht ei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Überschuldung: Status, Prüf... / 4.1.3.4 Exkurs: Rückstellung für Inanspruchnahme aus Vollhafterstellung

Rz. 18 Der Insolvenzeröffnungsgrund Überschuldung ist gem. § 19 Abs. 1 InsO für eine Kommanditgesellschaft nicht relevant, da es sich um eine Personengesellschaft handelt. Die Gesellschafter der Personengesellschaft sind somit nur zur Stellung eines Insolvenzantrags verpflichtet, wenn eine Zahlungsunfähigkeit gem. § 17 Abs. 2 InsO vorliegt (§ 15a InsO). Abweichendes gilt dan...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Überschuldung: Status, Prüf... / 4.1.2 Einzelne Statusaktiva

4.1.2.1 Steuerlatenzen, sonstige Aktivierungsverbote Rz. 6 Für aktive Steuerlatenzen nach § 274 Abs. 1 HGB ist zu berücksichtigen, dass sie schwerpunktmäßig dann entstehen, wenn eine Differenz zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen der Vermögensgegenstände und Schulden und deren steuerlichen Wertansätzen besteht und sich diese Differenz in späteren Geschäftsjahren vorau...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Überschuldung: Status, Prüf... / 4.1.3 Einzelne Statuspassiva

4.1.3.1 Verbindlichkeiten und sonstige Rückstellungen Rz. 15 Nach § 253 Abs. 1 HGB sind Rückstellungen mit ihrem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag zu passivieren, soweit mit einer Inanspruchnahme zu rechnen ist.[1] Im Überschuldungsstatus tritt jedoch an die Stelle des vorsichtigen Schätzwerts nach HGB der erwartete Wert, unter Berücksi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Überschuldung: Status, Prüf... / 4.1.3.2 Pensionsrückstellungen

Rz. 16 Auf der Passivseite der Bilanz und auch auf der Passivseite eines Überschuldungsstatus nehmen Pensionszusagen häufig eine bedeutende Rolle ein.[1] Grundsätzlich sind Verbindlichkeiten aus laufenden Pensionen zu passivieren.[2] Im Rahmen der Überschuldungsbilanz sind auch mittelbare Pensionsverpflichtungen und Altzusagen gemäß Art. 28 EGHGB zu passivieren, das Passivieru...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Überschuldung: Status, Prüf... / 4.1.2.4 Ausstehende Gesellschaftereinlagen

Rz. 9 Die Mindestkapitalausstattung einer GmbH ergibt sich aus § 5 Abs. 1 GmbHG. Damit die Gesellschaft überhaupt in das Handelsregister eingetragen werden kann, bestimmt § 7 Abs. 2 GmbHG: "Die Anmeldung darf erst erfolgen, wenn auf jeden Geschäftsanteil, soweit nicht Sacheinlagen vereinbart sind, ein Viertel des Nennbetrags eingezahlt ist. Insgesamt muss auf das Stammkapita...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Überschuldung: Status, Prüf... / 4.1.2.8 Weitere Aktiva

Rz. 14 Besonderheiten bzw. Diskussionspunkte in Bezug auf weitere Aktivpositionen könnten sich beispielsweise bei der Frage des Ansatzes von eigenen Anteilen ergeben, die nach HGB mit dem Eigenkapital zu saldieren sind. Die grundsätzliche Aktivierbarkeit im Überschuldungsstatus ist in der Literatur strittig. Nach wohl überwiegender Auffassung ist eine Aktivierung an das Erge...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Überschuldung: Status, Prüf... / 4.1.3.1 Verbindlichkeiten und sonstige Rückstellungen

Rz. 15 Nach § 253 Abs. 1 HGB sind Rückstellungen mit ihrem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag zu passivieren, soweit mit einer Inanspruchnahme zu rechnen ist.[1] Im Überschuldungsstatus tritt jedoch an die Stelle des vorsichtigen Schätzwerts nach HGB der erwartete Wert, unter Berücksichtigung des Umstandes, dass in einer wirtschaftlich ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Überschuldung: Status, Prüf... / 4.1.3.3 Gesellschafterdarlehen

Rz. 17 Gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 InsO sind Forderungen auf Rückgewähr von Gesellschafterdarlehen oder aus Rechtshandlungen, die einem solchen Darlehen wirtschaftlich entsprechen, für die gemäß § 39 Abs. 2 InsO zwischen Gläubiger und Schuldner der Nachrang im Insolvenzverfahren hinter den in § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO bezeichneten Forderungen vereinbart worden ist, nicht bei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Überschuldung: Status, Prüf... / 4.2.3.1 Aussagekräftiges Unternehmenskonzept (sog. Ertrags- und Finanzplan)

Rz. 24 Basis der Fortbestehensprognose bildet ein Finanz- und Liquiditätsplan, "der über die Ergebnis- und Bilanzplanung die finanziellen Auswirkungen des Unternehmens- bzw. Sanierungskonzepts (Sollverlauf des Unternehmens) in einer systematischen Gegenüberstellung geplanter Einzahlungen und Auszahlungen (Zahlungsströme) abbildet."[1] In der Theorie der betrieblichen Planung ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Überschuldung: Status, Prüf... / 4.2 Fortbestehensprognose

Rz. 19 Für die im Rahmen der rechtlichen Überschuldungsprüfung nach § 15a InsO zwingend vorzunehmende Fortbestehensprognose[2] entstehen vereinzelt Irritationen hinsichtlich der inhaltlichen Ausgestaltung. Die notwendige Prognose ist insbesondere dann einer missverständlichen Interpretation ausgesetzt, wenn es an einer ausreichenden betriebswirtschaftlichen Fundierung fehlt....mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Überschuldung: Status, Prüf... / 4.2.2.2 Verhältnis von Erfolgs-, Finanz- und Bilanzplanung

Rz. 23 Die o. g. Feststellungen können zu der irrigen Interpretation führen, dass damit eine Dualität zwischen Finanz- und Ertragsebene gesehen wird. Tatsächlich wird jedoch die völlig zutreffende Verbindung zwischen Ertragskraft des Unternehmens auf Basis einer Cashflow-Betrachtung und der ebenfalls zu beurteilenden Finanzebene (als Finanzierungsspielraum benannt) vollzogen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Überschuldung: Status, Prüf... / 4.2.3.3 Ableitung der Fortbestehensprognose

Rz. 29 Es erfolgt im dritten Schritt die Bewertung der Finanzplanung, sprich die Überlebensfähigkeit der Unternehmung für den Prognosezeitraum ist zu beurteilen.[1] Nach der herrschenden Meinung umfasst der Prognosezeitraum für die insolvenzrechtliche Fortbestehensprognose – auch unter Berücksichtigung der zunehmenden Prognoseunsicherheit – i. d. R. nur das laufende sowie das...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Überschuldung: Status, Prüf... / 4.1.2.7 Ansprüche aus Cash-Pooling-Vereinbarungen

Rz. 13 Die Reform des GmbH-Rechts durch das MoMiG (2008) hatte u. a. das Ziel, den Einsatz von Cash-Pools zu erleichtern. So wird diesbezüglich in § 30 Abs. 1 Satz 2 GmbHG formuliert: "Satz 1 gilt nicht bei Leistungen, die bei Bestehen eines Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrags (§ 291 des Aktiengesetzes) erfolgen, oder durch einen vollwertigen Gegenleistungs- oder Rü...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Überschuldung: Status, Prüf... / 4.2.2.1 Grundlagen

Rz. 22 Die Fortbestehensprognose beruht auf einem dreistufigen Verfahren: Unternehmenskonzept, Finanzplan und tatsächliche Fortbestehensprognose.[1] Nach IDW S 11 wird die Fortbestehensprognose – als qualitatives, wertendes Gesamturteil über die Lebensfähigkeit des Unternehmens in der vorhersehbaren Zukunft – auf Grundlage des Unternehmenskonzepts und des Finanzplans getroffen. ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Überschuldung: Status, Prüf... / 4.1.2.6 Patronatserklärungen

Rz. 11 Grundformen der Patronatserklärung Patronatserklärungen sind in Konzernstrukturen weit verbreitet und stellen typischerweise Erklärungen einer Muttergesellschaft (Patron) gegenüber den Gläubigern ihrer Tochtergesellschaft (Protegé) mit dem Ziel dar, die Kreditwürdigkeit dieser zu fördern bzw. zu erhalten.[1] Patronatserklärungen stellen daher – wie die Bürgschaft oder ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Überschuldung: Status, Prüf... / 4.2.1.1 Einschlägige Hinweise aus der Judikatur

Rz. 20 Ziel der insolvenzrechtlichen Fortbestehensprognose ist es, festzustellen, ob die Finanzkraft der Gesellschaft nach überwiegender Wahrscheinlichkeit zur Fortführung des Unternehmens ausreicht.[1] Dabei soll die Finanzkraft anhand von Fakten und Einschätzungen prospektiver Entwicklungen erfolgen. Im Fokus der Beurteilung stehen insbesondere Marktverhältnisse sowie Absa...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Überschuldung: Status, Prüf... / 4.1.1 Grundsätzliches

Rz. 5 Durch die nunmehr unbefristet geltende modifizierte zweistufige Überschuldungsprüfung ist die Bedeutung der Erstellung eines Überschuldungsstatus stark eingeschränkt, weil für die Unternehmensfortführung unabhängig vom Ergebnis einer Statusrechnung allein eine positive Fortbestehensprognose ausreichend ist, um eine Insolvenzantragspflicht abzuwenden. Auf formaler Ebene...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Überschuldung: Status, Prüf... / 4.2.1.2 Abgrenzung zur bilanzrechtlichen Fortführungsprognose

Rz. 21 Von der insolvenzrechtlichen Fortbestehensprognose i. S. v. § 15a InsO ist die bilanzrechtliche Fortführungsprognose zu unterscheiden. Letztere ist Basis für die im Rahmen des § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB vorzunehmende Going-Concern-Prüfung.[1] Danach ist bei der Bewertung der Jahresabschlussposten von der Fortführung des Unternehmens auszugehen, sofern dem nicht tatsächlich...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Überschuldung: Status, Prüf... / 4.2.3.2 Finanzplan

Rz. 25 Finanzplanung als Liquiditätsplanung Aufgrund der erfolgs- und güterwirtschaftlichen Orientierung der Rechnungslegung ergeben sich dann für die Ableitung einer Finanzplanung zwangsläufig Transformationserfordernisse im Hinblick auf die Zahlungswirksamkeit der einzelnen Sachverhalte. Die Überführung der erfolgswirtschaftlichen Plandaten in finanzwirtschaftliche Daten er...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Überschuldung: Status, Prüf... / 4.1.2.2 Geschäfts- oder Firmenwert

Rz. 7 Eine Geschäfts- oder Firmenwert kann als Quelle aller Gewinnchancen eines Unternehmens angesehen werden und sich aus folgenden Komponenten ergeben: guter Ruf, Zuverlässigkeit des Unternehmens, Qualifikation des Managements und der Mitarbeiter, hohe Qualität der Produkte etc. Zu unterscheiden ist dabei handelsrechtlich zwischen einem originären und einem derivativen Geschäft...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Überschuldung: Status, Prüf... / 4.1.2.5 Weitere Rückerstattungsansprüche

Rz. 10 Nach § 30 Abs. 1 Satz 1 GmbHG darf das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderliche Vermögen der Gesellschaft an die Gesellschafter nicht ausgezahlt werden. Nach § 30 Abs. 1 Satz 3 GmbHG ist Abs. 1 Satz 1 nicht anzuwenden auf die Rückgewähr eines Gesellschafterdarlehens und Leistungen auf Forderungen aus Rechtshandlungen, die einem Gesellschafterdarlehen wirtschaftli...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Überschuldung: Status, Prüf... / 4.1.2.1 Steuerlatenzen, sonstige Aktivierungsverbote

Rz. 6 Für aktive Steuerlatenzen nach § 274 Abs. 1 HGB ist zu berücksichtigen, dass sie schwerpunktmäßig dann entstehen, wenn eine Differenz zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen der Vermögensgegenstände und Schulden und deren steuerlichen Wertansätzen besteht und sich diese Differenz in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich umkehrt und in Folge zu einer Steuerentla...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Überschuldung: Status, Prüf... / 4.1.2.3 Weitere immaterielle Vermögensgegenstände

Rz. 8 Nach § 248 Abs. 2 HGB können selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens als Aktivposten in die Bilanz aufgenommen werden. Nicht aufgenommen werden dürfen selbst geschaffene Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten oder vergleichbare immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens. Ansatzverboten sind nach § 248 Abs. 1 HGB auch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Fortführungsprognose eines Start-ups bei voraussichtlichen Zahlungen eines Investors

Zusammenfassung Start-ups können sich im Rahmen der Überschuldungsprüfung unter bestimmten Voraussetzungen darauf berufen, dass ein Investor Finanzmittel in Aussicht gestellt hat. Nach § 15b Abs. 4 S. 1 InsO (inhaltsgleich mit dem vor dem 1.1.2021 geltenden § 64 S. 1 GmbHG a. F.) muss der Geschäftsführer einer GmbH persönlich solche masseschmälernden Zahlungen erstatten, die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Der Erbfall / b) Berechnung des Zugewinns

Rz. 82 Der konkrete Zugewinnausgleichsanspruch ist zu berechnen, um die Höhe des steuerbefreiten Erwerbs zu ermitteln. Dabei kommt es zu Abweichungen von den zivilrechtlichen Regeln der §§ 1373 ff. BGB:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Leistungsrecht und Regr... / (c) Der Vermächtnisanspruch

Rz. 48 Der Vermächtnisanspruch ist nicht zwingend ein Anspruch auf Geld, und es besteht auch nicht zwingend ein Anspruch auf Monetarisierung. Wohnungsrechtsvermächtnisse z.B. begründen ein Recht auf Erfüllung und Besitz. Deshalb kann auf die Frage, was ein vor dem Antragszeitraum angefallenes, aber erst im Leistungszeitraum erfülltes Vermächtnis im SGB II ist, nämlich Einkom...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 7. Erbschaft – Gesamtrechtsnachfolge – § 1922 BGB

Rz. 166 Ob eine "Erbschaft" Einkommen oder Vermögen ist, entscheidet sich nach der sog. modifizierten Zuflusstheorie, die den Erwerb der Erbenstellung als "normativen" Zufluss ansieht, der den tatsächlichen Zufluss als Differenzierungskriterium verdrängt. Bis zur Entscheidung des BSG vom 24.2.2011[294] hatte die Rechtsprechung keine Veranlassung gesehen, "abschließend die in...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Leistungs- und Rückgri... / I. Zielgruppe

Rz. 2 Behindertentestamente sind keine Testamente von Menschen mit Behinderung. Man kann sie auch nicht pauschal als Testamente für Menschen mit Behinderung bezeichnen. Schon gar nicht sind sie – wie häufig suggeriert – Testamente für "Kinder"[2] mit Behinderung. Behindertentestamente sind nicht abhängig vom Alter eines Menschen und letztlich auch nicht von der rechtlichen S...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2021, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Bornewasser/Klinger, Erben und Vererben, Vorsorge, Testament und E...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 2. Tatsächliche Unverwertbarkeit – die zeitliche Perspektive

Rz. 215 Der Begriff der Verwertbarkeit ist ein rein wirtschaftlicher und beurteilt sich sowohl nach den tatsächlichen als auch nach den rechtlichen Verhältnissen[384] unter Berücksichtigung zeitlich absehbarer Realisationsmöglichkeiten.[385] Der Hinweis auf theoretisch in Betracht kommende Verwertungsmöglichkeiten, wie z.B. der Hinweis auf die Verwertung eines Erbteils durch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Leistungs- und Rückgri... / d) Vorteile/Nachteile der einzelnen Lösungen

Rz. 106 Welche Form von Behindertentestament der Erblasser wählt, orientiert sich an seiner Zielsetzung und der Größe und Komplexität des Nachlasses. Wird der bedürftige Mensch mit Behinderung mit anderen zusammen Miterbe, ist er Mitglied einer Erbengemeinschaft mit all ihren der Gesamthandsgemeinschaft typischen Beschränkungen und Problemen. Der entscheidende Nachteil des kl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Leistungs- und Rückgri... / (1) Enterbung und die Absicherung des Ehegatten/Lebenspartners

Rz. 155 Zwischen Ehe- und Lebenspartnern ist das vorrangige Ziel einer letztwilligen Verfügung häufig, den anderen Ehegatten auf den Tod des Erstversterbenden abzusichern und die Abkömmlinge zunächst durch Enterbung vom Nachlass fernzuhalten. Das ist bei Behindertentestamenten kontraindiziert. Als Fehler [193] beim Testament in Familien mit pflichtteilsberechtigten und sozialh...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Key Performance Indicators ... / 3 Die neue Maxime: "Wer verbraucht, soll auch zahlen."

Doch genau an dem Punkt der gleichmäßigen Verteilung entsteht der Streit. Denn klar ist, dass sich dieser Status Quo in Zukunft nicht aufrechterhalten lässt. Zum einen nehmen die Schäden mit einem solchen Tempo zu, dass sie schon in naher Zukunft nicht mehr beherrschbar oder gar umzukehren sind. Zum anderen entwickelt und verstärkt sich ein gesellschaftlicher und politischer...mehr