Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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FF 11/2020, Rechtsprechungs... / VII. Tod eines Ehegatten (§ 31 VersAusglG)

Verstirbt der insgesamt ausgleichsberechtigte Ehegatte nach Rechtskraft der Ehescheidung, aber vor Rechtskraft der Entscheidung über den Versorgungsausgleich ist festzustellen, dass aufgrund des Besserstellungsverbots ein Versorgungsausgleich nicht mehr stattfindet.[63] Der Anspruch ist nicht vererblich.[64] Der BGH hat bereits festgestellt, dass in Abänderungsverfahren nach ...mehr

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ZErb 11/2020, Gesetzesinitiative aus Niedersachsen für herrenlose Konten

Das Land Niedersachsen hat am 29.6.2020 den Entwurf eines Gesetzes zur Veröffentlichung von Informationen über Geld- und Wertpapiervermögen Verstorbener zugunsten unbekannter Erben in den Bundesrat eingebracht (Bundesrat, Drucksache 379/20). Als § 2027a BGB, also unter Erbschaftsanspruch, soll folgender Paragraf hinzugefügt werden: Zitat "(1) Das Bundesamt für Justiz wird die ...mehr

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Zerb 11/2020, Zur Verschwie... / 2 Gründe:

I. Die zulässige Berufung des Klägers hat weitgehend Erfolg, da die zulässige Klage überwiegend begründet ist. 1. Der Antrag des Klägers, den Beklagten zu verpflichten, den Notar T. von seiner notariellen Schweigepflicht zu befreien hinsichtlich des Inhalts des gemeinschaftlichen notariellen Testaments des Vaters des Klägers vom 21.8.2012, UR-Nr. 115/2012 zu befreien, ist gem...mehr

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Zerb 11/2020, Zur Verschwie... / Leitsatz

1. Im Rahmen des § 18 Abs. 2, 2. Halbs. BNotO hat die Aufsichtsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, ob der verstorbene Beteiligte, wenn er noch lebte, bei verständiger Würdigung der Sachlage die Befreiung erteilen würde oder ob unabhängig hiervon durch den Todesfall das Interesse an einer weiteren Geheimhaltung entfallen ist (Fortführung von Senatsbeschluss v...mehr

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Zerb 11/2020, Zur Verschwie... / 1 Tatbestand:

1. Die Parteien streiten über die Befreiung eines Notars von seiner beruflichen Verschwiegenheitspflicht. Der Kläger ist Sohn aus erster Ehe des am 7.1.2016 verstorbenen A.S. Dieser setzte nach dem beim Nachlassgericht verwahrten Dokument in einem von dem Notar T. beurkundeten gemeinschaftlichen Testament vom 21.8.2012 mit seiner zweiten Ehefrau die Kinder aus zweiter Ehe zu ...mehr

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ZErb 11/2020, Zum Umfang vo... / 2 Gründe:

II. Die Berufung hat teilweise Erfolg. 1. Das Rechtsmittel ist zulässig, insbesondere liegt die Beschwer der Beklagten bei mehr als 500 EUR, § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO. (…) 2. Die Berufung erweist sich auch als zum Teil begründet. Die Kläger haben allerdings nur im nachfolgend skizzierten Umfang Ansprüche auf Auskunft und Wertermittlung als Pflichtteilsberechtigte, § 2314 Abs. 1 S...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Hauptfeststellungszeitpunkt

Rz. 36 [Autor/Stand] Die allgemeine Feststellung der Grundsteuerwerte wird stets auf einen bestimmten Zeitpunkt vorgenommen. Der Wert aller wirtschaftlichen Einheiten bzw. Untereinheiten, die der Feststellung unterliegen, wird durch eine Momentaufnahme festgehalten. Dieser Zeitpunkt ist regelmäßig der Beginn des maßgebenden Kalenderjahrs und wird als Hauptfeststellungszeitpu...mehr

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ZErb 11/2020, Zum Umfang vo... / 1 Tatbestand:

I. Die Parteien streiten im Rahmen einer erbrechtlichen Stufenklage über Grund und Inhalt des von den Klägern geltend gemachten Auskunfts- sowie Wertermittlungsanspruchs. Die Beklagte ist die Witwe, die Kläger sind die Söhne des am … 2017 verstorbenen H. Aus der Ehe ist ein weiterer Abkömmling, die Tochter S., hervorgegangen, der die Eheleute mit Verträgen vom 1.10.2015 und 1...mehr

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ZErb 11/2020, Errichtung ei... / 1 Gründe:

I. Die Parteien streiten darum, ob der Vater der Parteien wirksam ein Vermächtnis zugunsten des Beklagten und Widerklägers angeordnet hat. Die Klägerin ist die Tochter, der Beklagte der Sohn des am 15.10.2015 verstorbenen Erblassers H … F … O … T … . In einem Erbvertrag vom 8.2.1982 mit seiner Mutter setzte der Erblaser, erbvertraglich bindend, seine Abkömmlinge nach den Rege...mehr

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AGS 11/2020, Zusätzliche Ge... / 2 Aus den Gründen

Das als sofortige Beschwerde bezeichnete Rechtsmittel ist gem. § 300 StPO als Beschwerde auszulegen. Die Beschwerde ist gern. § 56 Abs. 2 S. 1 2. Alt. RVG i.V.m. § 33 Abs. 3 S. 1 RVG statthaft und zulässig. Die Beschwerde hat in der Sache Erfolg, sie ist begründet. Der Pflichtverteidiger hat vorliegend auch die Gebühr nach Nr. 4141 VV verdient, indem er das Gericht unverzügli...mehr

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ZErb 11/2020, Die kollision... / 1. Die Qualifikation der after-born child statutes

Begonnen wird mit der Qualifikation der US-amerikanischen after-born child statutes. Entsprechend dem bereits erwähnten[1], von den US-amerikanischen Gerichten einhellig angenommenen Zweck der after-born child statutes ist innerhalb der EuErbVO zunächst eine Qualifikation dieser Regelungen als Bestimmungen in Erwägung zu ziehen, welche die "Auslegung" einer Verfügung von Tod...mehr

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ZErb 11/2020, Testamentswid... / 1 Tatbestand:

I. Die am … im Alter von … Jahren verstorbene Erblasserin war verwitwet und kinderlos. Ihr Ehemann … … ist am … vorverstorben, ebenso sind ihre Eltern vorverstorben. Die Beteiligte Ziff. 1 ist die (einzige) Schwester der Erblasserin. Beim Beteiligten Ziff. 2 handelt es sich um einen gemeinnützigen Verein mit Sitz in Ulm. Am … haben die Erblasserin und ihr (späterer) Ehemann …...mehr

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ZErb 11/2020, Rezension

Die GmbH als Testamentsvollstreckerin. Neue Überlegungen zu einem alten Rechtsinstitut Dr. Lisa Beck Wolfgang Metzner Verlag, 1. Auflage 2019, 213 Seiten, 39,80 EUR ISBN 978-3961170425 Die Verfasserin geht, wie schon der Titel besagt, der Problematik nach, dass eine GmbH zur Testamentsvollstreckerin (TV) berufen ist. Diese Frage wird bislang in der Literatur kaum behandelt, und ...mehr

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AGS 11/2020, Zusätzliche Ge... / Leitsatz

Der Hinweis auf den Tod des Mandanten und das damit verbundene Verfahrenshindernis ist eine geeignete Mitwirkungshandlung, um die Gebühr nach Nr. 4141 VV zu verdienen LG Leipzig, Beschl. v. 19.6.2020 – 2 Qs 8/20 jugmehr

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AGS 11/2020, Zusätzliche Ge... / 1 Sachverhalt

Der vormalige Angeklagte wurde mit Urteil des AG wegen Körperverletzung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt. Gegen dieses Urteil legte sein Pflichtverteidiger fristgerecht ein unbezeichnetes Rechtsmittel ein, das im Weiteren nicht weiter konkretisiert wurde und das, da nach dem Inhalt der gesetzlichen Frist keine Revisionsbegründung einge...mehr

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AGS 11/2020, Zusätzliche Ge... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend. Unterrichtet der Verteidiger das Gericht von einem Verfahrenshindernis – hier § 206 StPO –, sodass das Verfahren eingestellt werden muss, liegt eine ausreichende Mitwirkung vor. Das gilt auch dann, wenn der Verteidiger das Gericht über den Tod des Mandanten unterrichtet.[1] Anders verhält es sich dagegen, wenn dem Gericht das Ableben des Angek...mehr

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FF 11/2020, Rechtsprechungs... / X. Abänderung

Der BGH hat in seiner grundlegenden Entscheidung[77] festgelegt, dass die Vorschrift über den Tod eines Ehegatten (§ 31 VersAusglG) in Abänderungsverfahren nach § 51 VersAusglG uneingeschränkt anzuwenden ist. Dies hat zur Folge, dass bei Vorversterben des insgesamt Ausgleichsberechtigten, der überlebende, insgesamt ausgleichspflichtige Ehegatte, sein während der Ehezeit erwo...mehr

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ZErb 11/2020, Bedarf das St... / III. Die materiell-rechtliche Lage

Nach § 81 Abs. 1 S. 1 BGB bedarf das Stiftungsgeschäft unter Lebenden der schriftlichen Form. Ausnahmen finden sich in den §§ 81 ff. BGB nicht,[10] so dass ein Teil der Literatur[11] und der obergerichtlichen Rechtsprechung[12] mit dem Wortlaut die Schriftform auch dann genügen lässt, wenn sich der Stifter zur Übertragung des Eigentums an einem Grundstück verpflichtet. Ein a...mehr

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AGS 11/2020, Beschwerde geg... / 1 Sachverhalt

Die Parteien im Verfahren des LG sind Schwestern. Sie sind Miterbinnen zu je 1/2 nach dem Tod ihrer Mutter. Die Klägerin hat vor dem LG eine Stufenklage erhoben, mit welcher sie in der ersten Stufe Auskunft über den Wert eines Grundstückes verlangt hat, welches der Beklagten von der Mutter zu Lebzeiten zugewendet wurde, und außerdem eine Auskunft über den Bestand des Nachlas...mehr

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ZErb 11/2020, Darlehensrück... / 1 Gründe

A. Die Parteien streiten um die Rückzahlung eines der Beklagten zu 1) gewährten Darlehens sowie um die Auseinandersetzung des Nachlasses nach der am 17.2.2015 verstorbenen Frau Monika G. (im Folgenden als Erblasserin bezeichnet). Die Erblasserin gewährte der Beklagten zu 1), die erhebliche Verluste erwirtschaftete, ein Gesellschafterdarlehen. Am 18.12.2013 schlossen die Erbla...mehr

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ZErb 11/2020, Darlehensrück... / Leitsatz

1. Bei dem von der Klägerin geltend gemachten Anspruch handelt es sich um einen ursprünglich der Erblasserin zustehenden Darlehensrückzahlungsanspruch, der mit dem Tod der Erblasserin in deren Nachlass gefallen ist und deshalb von einem Miterben nur unter den Voraussetzungen des § 2039 BGB geltend gemacht werden kann. Demnach kann ein Miterbe jedoch grundsätzlich nur Leistun...mehr

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AGS 11/2020, Keine Wiederei... / 3 Anmerkung

1. Niemand ist fehlerfrei! Es erstaunt dennoch, dass es überhaupt zu einer unrichtigen gerichtlichen Rechtsbehelfsbelehrung gekommen war.[1] Der Standpunkt des beigeordneten Rechtsanwalts ist indes "sportlich", sich als erfahrener Sozialrechtler auf eine offenkundig fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung berufen zu wollen. Die Entscheidung des Beschwerdegerichts ist daher nur kons...mehr

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FF 11/2020, Die Patientenverfügung in Coronazeiten - mutig oder lebensgefährlich?

Dies beschäftigt derzeit viele Leute, die sich fragen, ob sie einen schwerwiegenden Fehler begangen haben., als sie sich dazu haben überreden lassen. Offensichtlich wird die Befürchtung gehegt, dass bei Erwähnung einer Patientenverfügung die Ärzte lieber gleich in die Kaffeepause gehen statt zu helfen. Bevor Sie jedoch in blinden Aktionismus verfallen, schauen wir uns Ihre Än...mehr

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AGS 11/2020, Keine Wiederei... / 2 Aus den Gründen

A. Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen. Die Beschwerde ist zwar nach §§ 56 Abs. 2 S. 1,33 Abs. 3 S. 1, 1 Abs. 3 RVG statthaft, aber verfristet. Denn die Beschwerde ist nicht innerhalb der Zwei-Wochen-Frist des §§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 3 S. 3 RVG beim SG eingelegt worden. Der Beschluss des SG ist dem Beschwerdeführer laut Empfangsbekenntnis am 28.4.2020 zugestellt worden....mehr

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Finnland / 5. Ausgleichsverfahren im Todesfall

Rz. 20 Der überlebende Ehegatte hat im finnischen Recht nicht die Stellung eines Erben. Verstirbt einer der Ehegatten, gilt hinsichtlich des Ausgleichsverfahrens Folgendes: Steht dem überlebenden Ehegatten ein Ausgleichsanspruch zu, kann er diesen dem Erben gegenüber geltend machen. Ist das Vermögen des überlebenden Ehegatten geringer als das des Erblassers, muss differenzier...mehr

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Finnland / d) Güterrechtliche Auseinandersetzung im Todesfall

Rz. 37 Dem überlebenden Ehegatten stehen im finnischen Recht bei der güterrechtlichen Auseinandersetzung besondere Rechte zu.[20] Unabhängig von der Frage, welches Recht auf das Güterrechtsstatut anzuwenden ist, hat der überlebende Ehegatte das ihm nach finnischem Recht zustehende Recht, die ehemals gemeinsam bewohnte Wohnung oder eine sonstige Wohnung sowie Mobiliar, wie im...mehr

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Dänemark / 6. Auseinandersetzung bei Tod eines Ehegatten

Rz. 39 Der Ehegatte ist gesetzlicher Erbe. Neben Abkömmlingen erbt er nachlasssteuerfrei ½ des Nachlasses (§ 9 Abs. 1 des Erbgesetzes [arvelov – ARL]), neben Erben der zweiten oder dritten Ordnung das gesamte Vermögen (§ 9 Abs. 2 ARL).[26] Bei Gütergemeinschaft erhält er zudem im Voraus seinen Anteil am Gesamtgut (boslod), womit die Erbschaft nur noch den Anteil des Erblasse...mehr

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Katalonien / b) Auflösung von Todes wegen

Rz. 57 Die Wirkungen der Auflösung von Todes wegen sind mit denen der Ehe völlig vergleichbar. Der überlebende Partner hat ein Anrecht auf den Hausrat und auf die Vorteile des sog. Jahres des Witwenstands (Art. 234–14 CCCat; vgl. Rdn 16 f.). Die Rechte aus der gewillkürten oder gesetzlichen Erbfolge des verstorbenen Lebenspartners entsprechen vollumfänglich denen eines verwi...mehr

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Katalonien / V. Ehewirkungen von Todes wegen

Rz. 16 Abgesehen von den Erbrechten, die dem verwitweten Ehegatten infolge der gewillkürten und gesetzlichen Erbfolge zustehen, räumt ihm das Gesetz das Recht ein, die Güter des Haushalts zu erwerben, d.h. Wäsche, Utensilien und Möbel der Familienwohnung, es sei denn, sie haben einen außerordentlichen Wert (Art. 231–30 CCCat). Ebenso besteht für den verwitweten Gatten das Re...mehr

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Belgien / bb) Auflösung des gesetzlichen Güterstandes durch Tod eines Ehegatten

Rz. 43 Bei Beendigung des gesetzlichen Güterstandes durch Tod eines Ehegatten wird das Gesamtgut mit den Erben des Verstorbenen nach den Grundsätzen über die Beendigung des gesetzlichen Güterstandes zu Lebzeiten beider Ehegatten aufgeteilt (vgl. Art. 1431 ZGB; siehe Rdn 42), es sei denn, ehevertraglich wurde vereinbart, dass der Überlebende das Gesamtgut vollständig übernimm...mehr

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Österreich / c) Tod des Verpflichteten

Rz. 181 Stirbt der Unterhaltsverpflichtete, geht die Unterhaltspflicht auf die Erben über (§ 78 Abs. 1 EheG). Der Berechtigte muss sich aber in seinen Anspruch alles einrechnen lassen, was er durch öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Leistung erhält; etwa auch eine Witwen- bzw. Witwerpension.[292] Überdies können die Erben, wenn sie unzumutbar belastet wären oder die...mehr

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Österreich / a) Verwirkung, Tod des Berechtigten

Rz. 182 Der Berechtigte verwirkt den Unterhaltsanspruch, wenn er sich nach der Scheidung einer schweren Verfehlung gegen den Verpflichteten schuldig macht (Drohungen, Tätlichkeiten, Verbreitung unwahrer Tatsachen, Beschimpfungen, nachhaltige und schwere Beeinträchtigung des Kontaktrechts[293]) oder gegen dessen Willen einen ehrlosen oder unsittlichen Lebenswandel (Prostituti...mehr

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Portugal / a) Unterhalts- und Ausgleichsansprüche

Rz. 103 Ausgleichs- oder Unterhaltsansprüche sieht das portugiesische Gesetz über die união de facto nicht vor. Hier wird im Grunde eine Analogie zur Ehe abgelehnt und ein Ausgleich nach Bereicherungsrecht sowie Abhilfe nach anderen allgemeinen Regeln u.a. des Schuld- und Sachenrechts gesucht. Für den Unterhalt nach einem Todesfall bei heterosexuellen Partnern ist ein Unterh...mehr

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Luxemburg1 In Zusammenarbei... / a) Rückabwicklung ehebedingter Zuwendungen

Rz. 60 Als solche können nach luxemburgischem Eherecht Zuwendungen gelten, die Eheleute sich in ihrem Ehevertrag zugestanden haben und die über den Rahmen des gesetzlichen Güterrechts hinausgehen. Beispiele:mehr

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Luxemburg1 In Zusammenarbei... / 2. Volladoption

Rz. 98 Eine Volladoption kann nur von einem Ehepaar oder von in Partnerschaft lebenden Personen beantragt werden. Das zu adoptierende Kind darf zum Zeitpunkt der Stellung des Adoptionsantrags nicht älter als 16 Jahre sein und nicht jünger als drei Monate. Ausnahmsweise kann die Volladoption auch von einem Ehegatten allein beantragt werden, wenn dieser beabsichtigt, das Kind ...mehr

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Luxemburg1 In Zusammenarbei... / 4. Erlöschen, Ausschluss und Begrenzung des Unterhaltsanspruchs

Rz. 69 Die Unterhaltszahlung an den bedürftigen Ehepartner erlischt automatisch bei dessen Wiederheirat oder im Todesfall eines Ehepartners. Die Unterhaltspflicht geht also nicht auf die Erben über. Normalerweise steht dem Unterhaltsberechtigten beim Tode seines früheren Partners eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu (siehe Rdn 70). Abgesehen von dem automati...mehr

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Dänemark / 1. Ehevertrag

Rz. 56 Bereits das ÆRL verlieh den Ehegatten sehr weitreichende Möglichkeiten, durch Ehevertrag ihre Vermögensverhältnisse untereinander zu gestalten. Das ÆFL führt diese Optionen fort, beinhaltet allerdings einige zusätzliche Erweiterungen sowie Präzisierungen der Gestaltungsmöglichkeiten. Die Bestimmungen sind im Abschnitt II (Kapitel 4 bis 8, §§ 12 bis 25) ÆFL konzentrier...mehr

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Großbritannien: Schottland / F. Nichteheliche Lebensgemeinschaften

Rz. 21 Neben der eingetragenen Lebenspartnerschaft (Civil Partnership), deren Rechtsfolgen im gesamten Vereinigten Königreich vollständig an die der Ehe angeglichen wurden, hat Schottland auch Regelungen zum Vermögensausgleich zwischen nichtehelichen Lebensgemeinschaften (cohabitation) gesetzlich eingeführt.[31] Voraussetzung für entsprechende Gerichtsanordnungen ist grundsä...mehr

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Griechenland / a) Anspruch auf Zugewinnausgleich

Rz. 62 Art. 1400–1402 und 1397 ZGB regeln den gesetzlichen Güterstand des griechischen Eherechts (Gütertrennung mit Anspruch auf Teilnahme am Zugewinn). Art. 1400 ZGB sieht Folgendes vor: "Wenn die Ehe aufgelöst wird oder nichtig ist und sich das Vermögen eines der beiden Ehegatten seit der Eheschließung vermehrt hat, so kann der andere Ehegatte, wenn er zu dieser Zunahme de...mehr

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Ukraine / V. Möglichkeiten vertraglicher Gestaltung

Rz. 40 Gesetzliche Regelungen zum Ehevertrag enthalten die Art. 92–103 FGB. Ein Ehevertrag kann nach Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt oder auch nach der Eheschließung geschlossen werden (Art. 92 Abs. 1 FGB). Er bedarf der Schriftform und muss notariell beurkundet werden (Art. 94 FGB). Vor der Eheschließung geschlossene Verträge werden mit der standesamtlichen Eint...mehr

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Portugal / I. Allgemeines

Rz. 1 Hauptquelle des portugiesischen Familienrechts und somit auch des heutigen Ehe- und Ehescheidungsrechts ist der Código Civil (Zivilgesetzbuch) von 1966 i.d.F. der Reform vom 25.11.1977 (mit späteren Änderungen). Maßgebliche Änderungen gehen auf den staatlichen Umsturz von 1974 zurück wie auch auf die daraufhin erlassene neue demokratische Verfassung von 1976. So wurde ...mehr

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Österreich / a) Gütergemeinschaft

Rz. 62 Die Ehegatten können den gesetzlichen Güterstand der Gütertrennung durch Vereinbarung einer Gütergemeinschaft ausschließen.[92] Im Gesetz ist nur die praktisch kaum anzutreffende Gütergemeinschaft auf den Todesfall geregelt (§ 1234 ABGB). Bei dieser ist das Vermögen der Gatten zu deren Lebzeiten getrennt; erst mit dem Tod eines Gatten entsteht die Gemeinschaft am Vermö...mehr

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Großbritannien: England und... / VI. Steuerliche Auswirkungen

Rz. 35 Bei der Einkommensteuer (income tax) hat die Ehe kaum Auswirkungen, da jeder Ehegatte sein persönliches Einkommen wie ein Nichtverheirateter zu versteuern hat. Lediglich verheiratete Paare, bei denen ein Ehegatte über 65 Jahre alt ist, können einen geringfügigen zusätzlichen Freibetrag (married couples allowance) geltend machen. Unterhaltszahlungen an den getrennt leb...mehr

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Frankreich / ff) Abweichungen von der Halbteilung (avantages matrimoniaux)

Rz. 123 Auch bei der französischen participation aux acquêts kann der überlebende Ehegatte gem. Art. 1581 Abs. 2 CC durch Abänderung der Abwicklungsvorschriften auf den Todesfall begünstigt werden. Möglich ist die Vereinbarung einer clause de participation inégale, die bewirkt, dass abweichend von Art. 1575 Abs. 2 CC der Unterschiedsbetrag zwischen den im Übrigen nach den al...mehr

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Frankreich / IV. Auswirkungen der Ehe auf die Sozialversicherung, die gesetzliche Krankenversicherung und die Altersversorgung

Rz. 141 Jeder in Frankreich angestellte – auch ausländische – Arbeitnehmer ist nach Art. L 111–2–2 Code de la sécurité sociale versicherungspflichtiges Mitglied der französischen Sozialversicherung. Diese umfasst insbesondere Krankheit, Mutterschaft, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten, Invalidität, Rentenversicherung, Todesfall, Arbeitslosigkeit und Familienleistungen. Die So...mehr

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Dänemark / I. Vermögensteilung

Rz. 124 Im Falle einer Scheidung (oder einer der Scheidung vorausgehenden Trennung, separation) teilen die Ehegatten ihre Vermögensmassen zu gleichen Teilen (also hälftig), es sei denn, sie haben im Zusammenhang mit der Scheidung oder der Trennung eine anderweitige Vereinbarung über die Vermögensteilung getroffen (so § 5 i.V.m. § 32 ÆFL). Rz. 125 Der konkrete Rahmen für die G...mehr

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Frankreich / II. Folgen der concubinage

Rz. 258 Zivilrechtlich werden nichteheliche Lebensgefährten grundsätzlich wie Fremde behandelt. Jeder kann die Beziehung jederzeit frei beenden. Bei Beendigung der Beziehung bestehen grundsätzlich nur in Ausnahmefällen gegenseitige Ansprüche wegen ungerechtfertigter Bereicherung. So ist z.B. bei Mitarbeit eines Partners beim Hausbau des anderen Partners hierfür ein Rechtsgru...mehr

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Ungarn / 2. Internationale Zuständigkeit

Rz. 104 Für Verfahren betreffend persönliche oder vermögensrechtliche Beziehungen zwischen den Ehegatten sind gem. § 102 Abs. (1) IPRG ungarische Gerichte international zuständig, wennmehr

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Bulgarien / VI. Möglichkeit vertraglicher Vereinbarungen für die Scheidung

Rz. 99 Gemäß Art. 38 Abs. 1 FamKodex können die Ehegatten ehevertraglich Regelungen insbesondere vorsehen über:mehr

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Deutschland / 4. Güterrechtliche Vereinbarungen

Rz. 112 Die Ehegatten können ihre güterrechtlichen Verhältnisse durch Ehevertrag privatautonom regeln (§ 1408 Abs. 1 BGB). Hierbei haben sie nicht nur das Recht, einen bestimmten Güterstand zu wählen, sondern können diesen auch inhaltlich abändern.[115] Nicht möglich ist allerdings die Bestimmung des Güterstandes durch Verweisung auf nicht mehr geltendes oder ausländisches R...mehr