Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Verjährung

Rz. 60 Ebenso wie der privatrechtliche Anspruch des Anwalts gegen die Partei verjährt auch der öffentlich-rechtliche Anspruch des beigeordneten Anwalts gegen die Staatskasse,[83] und zwar gem. §§ 195, 199 BGB mit dem Ablauf des dritten Kalenderjahres auf das Jahr, in dem die Fälligkeit erstmalig eingetreten ist.[84] Rz. 61 Diese Frist ist relativ kurz und sollte daher von dem...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Grundsätze

Rz. 27 [Autor/Stand] Das Vermögen einer Stiftung, sofern sie wesentlich im Interesse einer Familie oder bestimmter Familien errichtet ist, und eines Vereins, dessen Zweck im Interesse einer Familie oder bestimmter Familien auf die Bindung von Vermögen gerichtet ist, unterliegt in Zeitabständen von je 30 Jahren seit dem in § 9 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG bestimmten Zeitpunkt der Erbs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2021, Der mutmaßlic... / VI. Ergebnisse

Das Verbot der §§ 134, 2220 BGB geben für die Auslegung des § 2216 BGB in unserem Fall keine Richtung vor. Denn die Entscheidung des Erblassers, eine Testamentsvollstreckung mit oder ohne Anordnung nach § 2216 Abs. 2 S. 1 BGB zu verfügen, ist nach der gesetzlichen Wertung gleichwertig. Für den Testamentsvollstrecker bedeutet dies, dass auch beide Auslegungsergebnisse vom Ges...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Geltungsbereich (Abs. 1 S. 1)

Rz. 8 Abs. 1 S. 1 findet nur Anwendung auf Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit, in denen das GKG nicht anzuwenden ist. Nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 GKG ist das GKG in Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit anzuwenden, soweit dies im SGG bestimmt ist. Das SGG regelt in §§ 183, 197a SGG die Verfahren, in denen das GKG und mithin Abs. 1 S. 1 anwendbar ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Gemeinsame Voraussetzungen

Rz. 19 Das Bußgeldverfahren kann in jedem Stadium eingestellt werden. Die Einstellung kommt also in Betracht im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde – einschließlich des Verwarnungsverfahrens und des Zwischenverfahrens (§ 69 OWiG) – bis zum Eingang der Akten bei Gericht (Unterabschnitt 2), im gerichtlichen Verfahren (Unterabschnitt 3) und im Rechtsbeschwerdeverfahren einschl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Praxisempfehlungen

Rz. 21 Um die einzelnen Umstände vor Gericht darlegen zu können, die zur Bestimmung der konkreten Gebühr aus dem Rahmen von VV 2300 erforderlich sind, empfiehlt sich die Anfertigung von Aktennotizen nach jeder Besprechung mit dem Mandanten. Denn nach Abschluss eines Mandates ist es mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, sämtliche Einzelheiten zu rekonstruieren, die die A...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 132j Region... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift gehört zum 4. Kapitel 8. Abschnitt des SGB V der mit Beziehungen zu sonstigen Leistungserbringern überschrieben ist und die §§ 132 bis 134a umfasst. Mit der Vorschrift ist auf Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss des Bundestages) in die bisher generell bestehende ärztliche Befugnis zur Ausübung der Heilkunde am Menschen eingeg...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 47 Auszahlun... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 40 Ahrens, Zahlungs- oder Pfändungsschutzkonto in der Insolvenz, NJW Spezial 2017 S. 341. ders., Aktuelles zum Pfändungsschutzkonto, NJW Spezial 2018 S. 85. Bienert, Zur Erfüllung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld durch die Bundesagentur für Arbeit, SGb 2009 S. 576. von Einem , Rechtsfragen der bargeldlosen Beitragsentrichtung, SozVers 1983 S. 34. ders., Rückforderung überza...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.3 Sonstiges

Rz. 6 Daneben enthält die StIdV Regelungen zu Form und Verfahren der Datenübermittlungen[1], zu Löschungsfristen[2] sowie zu Maßnahmen zur Wahrung des Steuergeheimnisses.[3] Rz. 7 Die beim BZSt gespeicherten Daten sind nach § 4 StIdV zu löschen, wenn sie zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben nicht mehr erforderlich sind, spätestens jedoch 20 Jahre nach Ablauf des Kalenderja...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 47 Auszahlun... / 2.3 Sonderregelungen

Rz. 30 Die Vorschrift des § 47 steht, worauf einleitend nochmals hingewiesen wird, unter dem ohnehin nach § 37 bestehenden Vorbehalt besonderer Bestimmungen der besonderen Teile des SGB. Solche Regelungen enthalten zumeist nur Modifikationen der Regelung, jedoch keine grundsätzliche Abweichung. Rz. 31 §§ 118, 119 SGB VI enthalten für die Rentenversicherung Regelungen über die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Voraussetzungen für die Bestellung eines GmbH-Notgeschäftsführers

Zusammenfassung In besonderen Fällen kann das Gericht auf Antrag bspw. nur eines Gesellschafters einen Notgeschäftsführer bestellen. Dieser extreme Eingriff in die Gestaltungsfreiheit der Gesellschafter soll nach dem OLG Düsseldorf auch zulässig sein, wenn ansonsten auf Grund einer umfassenden rechtlichen und wirtschaftlichen Auseinandersetzung von zwei an der GmbH beteiligt...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Trinkwasserverordnung / 3 Urteile zur Legionellenproblematik

Das AG München[1] hatte entschieden, dass nicht schon bei einer Überschreitung des sogenannten technischen Maßnahmewertes von 100 KBE/100 ml (Anlage 3, Teil II der TrinkwasserVO) für die Legionellenbelastung im Trinkwasser einer Wohnimmobilie von einer minderungsrelevanten Gesundheitsgefahr auszugehen sei. Anderes gelte nur, wenn an einer der Entnahmestellen eine Legionellen...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Abzugsfähigkeit von Zahlungen des Beschenkten zur Abwendung von Ansprüchen des beeinträchtigten Vertragserben bzw. Nacherben

Leitsatz 1. Zahlungen des Beschenkten zur Abwendung etwaiger Herausgabeansprüche des Vertragserben bzw. des Nacherben sind als Aufwendung zur Erlangung und Sicherung des Erwerbs gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 i.V.m. § 1 Abs. 2 ErbStG bei der Besteuerung der Schenkung erwerbsmindernd zu berücksichtigen. 2. Solche Zahlungen stellen rückwirkende Ereignisse i.S.v. § 175 Abs. 1 Sa...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Steuerbegünstigung für ein Familienheim bei Zuerwerb

Leitsatz 1. Erwirbt ein Steuerpflichtiger von Todes wegen eine Wohnung, die an seine selbst genutzte Wohnung angrenzt, kann dieser Erwerb als Familienheim steuerbegünstigt sein, wenn die hinzuerworbene Wohnung unverzüglich zur Selbstnutzung bestimmt ist. 2. Der wegen der Beseitigung eines gravierenden Mangels eintretende Zeitverzug steht der unverzüglichen Selbstnutzung nicht...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Keine Erbschaftsteuerpause

Leitsatz Die Regelungen des ErbStG i.d.F. des WBG 2009 betreffend den Erwerb von Privatvermögen und den Steuersatz sind über den 30.6.2016 hinaus weiter anwendbar. Normenkette § 19 ErbStG, Art. 3 Abs. 1 GG Sachverhalt Die Klägerin ist Alleinerbin nach ihrer am 28.8.2016 verstorbenen Tante. Der erbschaftsteuerpflichtige Erwerb bestand aus Privatvermögen. Das FA setzte unter Anw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 05/2021, Kein Zugang zum Abänderungsverfahren nach dem Tod des ausgleichsberechtigten Ehegatten

VersAusglG § 31 § 5, SGBVI § 50 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, FamFG § 225 Abs. 3, 4 Leitsatz 1. Im Abänderungsverfahren nach § 51 VersAusglG ist auch die Vorschrift über den Tod eines Ehegatten (§ 31 VersAusglG) anzuwenden. Ein Versorgungsausgleich findet nicht mehr statt, wenn der insgesamt ausgleichspflichtige Ehegatte nach dem Versterben des ausgleichsberechtigten Ehegatten unter den ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2021, Zu den Folgen... / 2 Gründe

II. Die zulässige Berufung des Beklagten hat offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg. Das angefochtene Urteil beruht weder gem. §§ 513 Abs. 1, 546 ZPO auf einer Rechtsverletzung, d.h. einer Nichtanwendung oder unrichtigen Anwendung einer Rechtsnorm, noch rechtfertigen die nach § 529 ZPO zugrunde zu legenden Tatsachen eine andere Entscheidung. Das Landgericht hat richtig entsc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2021, Die Verletzun... / 5

Auf einen Blick Der Gesetzgeber stützt sich bei der Regelung der Enterbung auf die enge Verbindung zwischen Familienrecht und Erbrecht. Bei der Enterbung hängt die Begründung insbesondere von dem tatsächlichen Verhältnis zwischen dem Erblasser und dem Erben ab, das durch die Verletzung familienrechtlicher Verpflichtungen beeinträchtigt wurde. Die Enterbung wegen der Verletzung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2021, Neues beim Abzug von Nachlassverbindlichkeiten im’ErbStG

Im Fokus des Interesses der Gestaltungsberatung stehen im ErbStG oft die wiederholt geänderten Vorschriften der Befreiungen für betriebliches Vermögen (§§ 13a ff. ErbStG) oder auch die Erwerbstatbestände. Eher "unspannend" auf den ersten Blick erscheint der Abzug von Nachlassverbindlichkeiten nach § 10 ErbStG. Allerdings bestimmt sich die Steuerbelastung letztendlich über di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2021, Geeignetheit ... / 2 Gründe

II. Das Beschwerdegericht, dessen Entscheidung unter anderem in FGPrax 2019, 255 veröffentlicht ist, meint, die von der Betreuungsbehörde nach § 6 Abs. 2 S. 1 BtBG beglaubigte Vorsorgevollmacht genüge den Anforderungen des § 29 GBO nicht. Zwar habe der Gesetzgeber durch Art. 11 des Gesetzes zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts vom 6.7.2009 (BGBl I S. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 05/2021, Besserer Schu... / VI. Änderungen bei der Forderungspfändung

Mehr Weihnachtsgeld ist pfändungsfrei Nach § 850a Nr. 4 ZPO sind derzeit Weihnachtsvergütungen bis zum Betrag der Hälfte des monatlichen Arbeitseinkommens, höchstens aber bis zum Betrag von 500 EUR pfändungsfrei. Der Freibetrag wurde seit dem Jahr 2001 nicht mehr angepasst und wird nun dynamisiert. Unpfändbar sind damit in Zukunft Weihnachtsvergütungen bis zur Hälfte des Betr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2021, Zur konkluden... / 2 Gründe

II. Die statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. 1. Das Beschwerdegericht, dessen Entscheidung unter anderem in ZEV 2021, 28 (m. Anm. von Bary a.a.O. 38) veröffentlicht ist, hat ausgeführt, die Erbfolge nach der Erblasserin richte sich nach dem wirksamen gemeinschaftlichen Testament vom 25.3.1996, dessen Bindungswirkung den spät...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2021, Die Verletzun... / 4. Die Form und Der Beweis der Enterbung

Der Erblasser kann seinen Willen zur Enterbung sowohl in einem Testament als auch in einem Erbvertrag zum Ausdruck bringen.[51] Die Enterbung tritt nicht ipso iure auf, sondern nur auf Anordnung des Erblassers. Hier zeigt sich auch der Unterschied zwischen den Gründen für die Erbunwürdigkeit und der Enterbung.[52] Wie bereits erwähnt, obwohl der Gesetzgeber die Gründe für di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2021, Zur Verjährun... / 1 Tatbestand

I. Der Kläger macht aus übergegangenem Recht Pflichtteilsergänzungsansprüche im Wege der Stufenklage geltend. Auf der Auskunftsstufe begehrt er Wertermittlung durch Vorlage von Sachverständigengutachten hinsichtlich zweier Grundstücke in I. Der Kläger gewährt als Sozialhilfeträger der Schwester des Beklagten, Frau N X, geboren am 0.0.1956, seit dem 16.4.1964 Sozialhilfe. Die L...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2021, Zur konkluden... / 1 Tatbestand

I. Die Beteiligten streiten darüber, ob die Beteiligten zu 1 und 2 oder die Beteiligten zu 3 bis 6 Miterben der am 22. Mai 2017 verstorbenen deutschen Staatsangehörigen Dr. H. B. (im Folgenden: Erblasserin) geworden sind. Die Erblasserin sowie ihr am 19. Juni 2003 vorverstorbener Ehemann, österreichischer Staatsangehöriger, hatten ihren letzten gewöhnlichen Aufenthalt seit 19...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2021, Die Verletzun... / a) Von wem müssen diese Verpflichtungen verletzt werden?

Gemäß Art. 510 des türk. ZGB kann nur der pflichtteilsberechtigte Erbe enterbt werden.[12] Nach türkischem Erbrecht ist der Kreis der pflichtteilsberechtigten Erben auf die Abkömmlinge, die Eltern und den überlebenden Ehegatten des Erblassers beschränkt.[13] Darüber hinaus gehören nach türkischem ZGB Art. 500 das adoptierte Kind und seine Abkömmlinge ebenfalls dazu.[14] Pfli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2021, Geeignetheit ... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist richtig. Sie ist sensationell. Sie wird Notaren nicht "schmecken". Der V. Zivilsenat des BGH hat mit ihr die Unterschriftsbeglaubigung durch die Betreuungsbehörde von Vorsorgevollmachten gemäß § 6 Abs. 2 S. 1 BtBG erheblich gestärkt. Diese erfüllt die Anforderungen des § 29 Abs. 1 S. 1 GBO für Erklärungen an das Grundbuchamt, gilt – das war höchst umstri...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 05/2021, Kein Zugang zum... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist die Abänderung eines vor dem 1.9.2009 durchgeführten Versorgungsausgleichs auf Antrag des per saldo ausgleichsverpflichteten Ehegatten nach dem Tod des Ausgleichsberechtigten. [2] Die am 21.1.1977 geschlossene Ehe der Antragstellerin mit ihrem früheren Ehemann wurde durch Endurteil des Amtsgerichts – Familiengericht – Erl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2021, Die Verletzun... / I. Allgemeine Funktionen und Rechtsfolgen der’Enterbung

Die Enterbung ist eine Verfügung von Todes wegen mit einem negativen Inhalt, die das Pflichtteilsrecht des Erben ganz oder teilweise entfallen lässt.[1] Im Gegensatz zum Begriff des Ausschlusses[2] von der Erbfolge (exclusion), entfällt das Pflichtteilsrecht des Erben durch die Enterbung.[3] Infolge dieser Verfügung, kann die frei verfügbare Quote des Erblassers in Höhe dies...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 05/2021, Voreheliche Zuw... / I. Problembeschreibung

Die Problematik soll anhand des folgenden Beispiels verdeutlicht werden, wobei zunächst aus Vereinfachungsgründen auf Indexierungen verzichtet wird: Praxis-Beispiel F lebt mit M zunächst in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Sie erwirbt in dieser Zeit aus ihrem Vermögen eine renovierungsbedürftige Immobilie im Wert von 300.000 EUR zu Alleineigentum. M zahlt die Renovier...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2021, Die Verletzun... / 1. Der Begriff der Familienangehörigen

Zwei wesentliche Fragen in Bezug auf den im Gesetz genannten Begriff "Familienangehöriger" müssen beantwortet werden, um mit einer Verfügung von Todes wegen die Enterbung zu erreichen: Von und gegenüber wem müssen diese Verpflichtungen verletzt werden? Mit anderen Worten, wer ist ein solcher "Familienangehöriger"? Diesen beiden Fragen soll im Folgenden nachgegangen werden. a)...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 05/2021, Streitwertfest... / Leitsatz

Setzt der Unterhaltsgläubiger das Verfahren nach dem Tod des Unterhaltsschuldners gegen die Erben im Wege des Erbersatzanspruchs nach § 1933 S. 3 BGB fort, richtet sich der Verfahrenswert nach dem gegen die Erben gerichteten Antrag. OLG Zweibrücken, Beschl. v. 16.11.2020 – 2 WF 213/20mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 05/2021, Subsidiarität ... / Sachverhalt

Die Kl. nehmen als Erben den Bekl. wegen Barabhebungen und Überweisungen von Konten des Erblassers auf Rückzahlung in Anspruch. Die Kl. sind Nichte und Neffe der im Jahre 2015 vorverstorbenen I.W., die mit dem im gleichen Jahr später verstorbenen W. kinderlos verheiratet war. Die Eheleute hatten sich durch gemeinschaftliches Testament gegenseitig als Alleinerben und die Kl. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2021, Die Verletzun... / a) Die objektive Bestimmung

Die rechtliche Gültigkeit einer bestimmten Verfügung von Todes wegen auf Enterbung hängt von der Existenz einer Reihe objektiver und subjektiver Voraussetzungen im konkreten Fall ab.[34] Erstens sollte die Verletzung familienrechtlicher Verpflichtungen geeignet sein, die familiären Bindungen objektiv zu gefährden.[35] Die Verletzung der familienrechtlichen Verpflichtungen hat...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 05/2021, Kein Zugang zum... / Leitsatz

1. Im Abänderungsverfahren nach § 51 VersAusglG ist auch die Vorschrift über den Tod eines Ehegatten (§ 31 VersAusglG) anzuwenden. Ein Versorgungsausgleich findet nicht mehr statt, wenn der insgesamt ausgleichspflichtige Ehegatte nach dem Versterben des ausgleichsberechtigten Ehegatten unter den Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 51 Abs. 1 bis 4 VersAusglG die Abänderung bea...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2021, Geeignetheit ... / Leitsatz

1. Die Beglaubigung von Unterschriften auf Vorsorgevollmachten durch die Urkundsperson bei der Betreuungsbehörde gemäß § 6 Abs. 2 S. 1 BtBG genügt den Anforderungen des § 29 GBO. 2. Eine Vorsorgevollmacht im Sinne des § 6 Abs. 2 S. 1 BtBG liegt auch dann vor, wenn sie im Außenverhältnis unbedingt erteilt worden ist und lediglich im Innenverhältnis nur für den Fall gelten soll...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2021, Die Verletzun... / III. Die Notwendigkeit der gemeinsamen Betrachtung beider Konzepte: die Erweiterung der Gründe zur Enterbung und die Testierfreiheit als ein gemeinsamer Nenner

Es wurde oben erwähnt, dass es dem Zeitgeist entspricht, dass das Pflichtteilsrecht seine Unterstützung in der Gesellschaft verliert und dieser Wandel durch eine extensive Auslegung der Enterbungsgründe anerkannt wird. Denn dies stellt eine indirekte Möglichkeit dar, um das Pflichtteilsrecht zu begrenzen und die Testierfreiheit auszuweiten. Wenn beide Begriffe unter einem gem...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 05/2021, Streitwertfest... / II. Unterhalt und Erbersatzanspruch sind verschiedene Gegenstände

Die Wertfestsetzung richtet sich nach den für Unterhaltssachen gem. § 231 FamFG geltenden Vorschriften des § 51 Abs. 1 und Abs. 2 FamGKG. Auch Ansprüche nach Auflösung der Ehe gem. § 1586b BGB sind Unterhaltssachen i.S.v. § 231 Abs. 1 Nr. 2 FamFG. Abzustellen ist hier auf den Antrag vom 27.11.2015. Der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt (für den Fall der Scheidung) und der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2021, Zu den Folgen... / 1 Tatbestand

I. Die Klägerin macht einen Zahlungsanspruch einer aus ihr selbst und ihren zwei Brüdern bestehenden Erbengemeinschaft gegen den Beklagten, langjährigen Lebensgefährten der verstorbenen Mutter der Klägerin (Erblasserin) geltend. Die Parteien streiten um die Frage, ob ein von der Erblasserin in ihrem notariellen Testament vom 10.12.2009 ausgesetztes Vermächtnis zugunsten des B...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 05/2021, Rechtsprechung ... / Versorgungsausgleich

BGH, Beschl. v. 10.2.2021 – XII ZB 284/19 Gegen die im Rahmen einer Mischkalkulation vorgenommene Pauschalierung von Teilungskosten in Form eines Prozentsatzes in Höhe von 2-3 % des ehezeitlichen Kapitalwerts eines Anrechts bestehen auch bei einem 500 EUR deutlich übersteigenden Höchstbetrag (hier: 4.284 EUR) keine grundsätzlichen Bedenken, wenn der Versorgungsträger nachweis...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2021, Geeignetheit ... / 1 Tatbestand

I. Im Grundbuch des im Eingang dieses Beschlusses bezeichneten Grundbesitzes ist der im September 2016 verstorbene G. K. (nachfolgend: Eigentümer) als Eigentümer eingetragen. Dieser errichtete am 8.4.2011 eine als "Vorsorgevollmacht" bezeichnete Vollmachtsurkunde, in der er die Beteiligten zu 1 und 2 jeweils einzelvertretungsberechtigt zu seinen allgemeinen Bevollmächtigten i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2021, Nachweis der ... / 1 Gründe:

Die Beschwerde ist zulässig (§§ 71 ff. GBO) und begründet. Die Zwischenverfügung ist nicht gemäß § 18 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 GBO veranlasst. Das aufgezeigte Eintragungshindernis besteht nicht. Für die Eintragung der Vormerkung zugunsten der Beteiligten zu 2) und 3) muss nicht in der Form des § 35 Abs. 1 GBO nachgewiesen werden, dass die Beteiligte zu 1) Alleinerbin des am … 2014...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2021, Rechtsprechung / 2 Gründe

Die Parteien streiten um die Frage, ob ein von der Erblasserin in ihrem notariellen Testament ausgesetztes Vermächtnis zugunsten des Beklagten über einen Pkw dahin auszulegen ist, dass dem Beklagten der bei Veräußerung des Fahrzeugs vier Monate vor dem Tod der Erblasserin erzielte Verkaufserlös zustehen sollte. Das Landgericht hat der Klage in diesem Punkt stattgegeben und d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2021, Inhaltliche A... / 1 Tatbestand

I. Die Klägerin macht durch eine isolierte Auskunftsklage als Pflichtteilsberechtigte einen Auskunftsanspruch durch Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses geltend. Am 6.2.2018 verstarb die gemeinsame Mutter der Parteien. Der Beklagte ist testamentarischer Alleinerbe. Mit Anwaltsschreiben vom 13.3.2018 (Anlagenband Klägerin) verlangte die Klägerin vom Beklagten Auskunf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2021, Zur Verjährun... / 2 Gründe

II. Die zulässige Berufung des Beklagten hat auch in der Sache Erfolg. Das Rechtsmittel führt zur Abänderung des angefochtenen Urteils und Abweisung der Klage nicht nur auf der Wertermittlungsstufe, sondern auch auf der beim Landgericht noch anhängigen Leistungsstufe. Dieser ist jegliche Grundlage entzogen, weil der Pflichtteilsergänzungsanspruch der Leistungsempfängerin, der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 05/2021, Voreheliche Zuw... / IV. Voreheliche Zuwendung und § 2325 BGB

Angenommen, ein Witwer W lernt wieder eine Frau F kennen, der er zügig eine stattliche Zuwendung macht. Viele Jahre später heiratet man. Die Ehe endet durch Tod oder wird geschieden und W stirbt kurze Zeit später. Nachlass ist keiner mehr vorhanden. Stehen den Kindern aus erster Ehe Pflichtteilsergänzungsansprüche nach § 2325 BGB zu? Der BGH stellt ehebedingte Zuwendungen der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 05/2021, Spielraum des U... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten streiten um nachehelichen Unterhalt. Der Antragsteller begehrt Abänderung eines seit 2017 bestehenden Unterhaltstitels. [2) Die Beteiligten haben am […] 1974 geheiratet. Seit […] 2007 sind sie geschieden. Bei der Scheidung wurde der Versorgungsausgleich durchgeführt und der Antragsteller zur Zahlung nachehelichen Unterhalts in Höhe von 874 EUR v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 05/2021, Rechtsprechungsübersicht zu den Teilen 4-7 VV aus den Jahren 2020/2021

Über die Entwicklung der Rspr. zu den Teilen 4–7 VV aus den Jahren 2019/2020 wurde zuletzt in RVGreport 2020, 202 ff. berichtet. Die nachfolgende Übersicht enthält eine Zusammenstellung der im Anschluss daran ergangenen bzw. bekannt gewordenen Rspr. Die mit § 14 RVG zusammenhängenden Entscheidungen sind hier nicht enthalten und werden gesondert behandelt. Der Beitrag hat den...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Schädliche und unschädliche Verwendung

Rz. 124 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Das im Rahmen eines Altersvorsorgevertrags mit staatlicher Förderung angesparte Kapital soll im Alter die gesetzliche Rente zur Erhaltung des gewohnten Lebensstandards aufbessern oder die Grundlage zu einem mietfreien Wohnen schaffen. Damit das Ersparte nicht anderweitig verwendet wird, gibt es umfangreiche Verfügungsbeschränkungen für Alte...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Die private Altersvorsorge bildet die dritte Säule der staatlich geförderten Altersversorgung neben der gesetzlichen Rentenversicherung als Basisversorgung (> Renteneinkünfte Rz 20; > Zukunftssicherung von Arbeitnehmern Rz 15 ff) und der > Betriebliche Altersversorgung. Zu dieser dritten Säule gehört die herkömmliche Risiko-Lebensversicherung,...mehr