Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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§ 30 Steuerrechtliche Angel... / 1. Hilfeleistungen in Steuersachen nach der StBVV

Rz. 8 Für bestimmte außergerichtliche Tätigkeiten in Steuersachen gilt nach § 35 RVG die StBVV entsprechend. Insoweit sind die Gebührentatbestände nach Teil 2 VV ausgeschlossen (Vorbem. 2 Abs. 1 VV). Die Regelungen der anderen Teile des VV sind dagegen anzuwenden, also z.B. auch die Einigungsgebühr nach Nr. 1000 Nr. 1 VV sowie die Auslagen nach Teil 7 VV. Rz. 9 Soweit die StB...mehr

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§ 26 Verfahren der freiwill... / bb) Verfahrensgebühr

Rz. 9 Zunächst einmal erhält der Anwalt auch in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV, die sich grundsätzlich auf 1,3 beläuft. Rz. 10 Erledigt sich der Auftrag vorzeitig, bevor ein verfahrenseinleitender Antrag oder ein Schriftsatz, der Sachanträge, Sachvortrag oder eine Antragsrücknahme enthält, eingereicht oder bevor ein gerichtli...mehr

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§ 28 Familiensachen / ee) Unterbliebener Ausgleich

Rz. 233 Auch in den Fällen einer negativen Feststellungsentscheidung (§ 224 Abs. 3 FamFG), also wenn es nicht zum Ausgleich kommt, ist jedes Anrecht zu berücksichtigen. Das gilt unabhängig davon, ob der Versorgungsausgleich unterbleibt wegenmehr

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§ 28 Familiensachen / 8. Familiengerichtliche Genehmigung

Rz. 90 Wird die Einholung einer familienrechtlichen Genehmigung beantragt, handelt es sich um eine Familiensache der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Rz. 91 Der Verfahrenswert richtet sich entweder nach § 36 FamGKG oder nach § 46 FamGKG, wenn es sich um eine sonstige Kindschaftssache handelt. Rz. 92 Hauptanwendungsfall ist ein Verfahren auf Genehmigung des FamG in den Fällen des ...mehr

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§ 14 Besondere Verfahrenssi... / 4. Zurückverweisung durch Rechtsmittelgericht (Vertikalverweisung)

Rz. 76 Hebt ein Rechtsmittelgericht die angefochtene Entscheidung auf und verweist das Verfahren an das vorinstanzliche Gericht zur erneuten Entscheidung zurück, liegt ein Fall des § 21 Abs. 1 RVG vor.[20] Das Verfahren nach Zurückverweisung ist eine neue Angelegenheit, in der alle Gebühren erneut entstehen können. Lediglich hinsichtlich der Verfahrensgebühr ist eine Anrechn...mehr

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / a) Der Fall

Rz. 196 Die am 4.5.1993 als nichteheliches Kind geborene Klägerin begehrte nach dem Tod ihres Vaters bei einem Verkehrsunfall am 17.4.1996 von den Beklagten Ersatz entgangenen Unterhalts und Beerdigungskosten. Rz. 197 Der Beklagte zu 2 war Fahrer und Halter des an dem Unfall beteiligten Pkw; die Beklagte zu 1 dessen Haftpflichtversicherer. Der Beklagte zu 2 hatte, ohne im Besi...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 12 Die Tarifbegrenzung gilt nur für den Erwerb von begünstigtem Vermögen.[1] Für nicht begünstigtes Vermögen gilt demnach der normale Steuertarif (ohne Entlastungsbetrag). Die Tarifbegrenzung gilt für alle steuerpflichtigen Erwerbe von Todes wegen[2] und Schenkungen unter Lebenden.[3] Bei der Erbersatzsteuer von Familienstiftungen[4] kommt ohnehin immer die Steuerklasse ...mehr

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Stichwortverzeichnis

Bearbeiterin: Dr. Ursula Roth-Caspari Die fetten Zahlen bezeichnen die Paragraphen, die mageren Zahlen die Randziffern. Abbauland Begriff BewG 34 114; BewG 43 6 ff.; BewG 237 78 Abgrenzung zu Substanzabbau durch Dritte BewG 43 9 Abgrenzung zu Umland BewG 43 14 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft BewG 234 112 ff. Bewertung BewG 43 18 f. Einzelertragswert BewG 34 27; BewG 43 18; Bew...mehr

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ZErb 11/2022, Praktische Au... / 4. Tod eines Gesellschafters

Für den in der Vermögens- und Unternehmensnachfolge tätigen Berater ist die Rechtsfolge des Todes eines Gesellschafters eine elementare Frage. Gem. § 727 Abs. 1 BGB a.F. wird die Gesellschaft durch den Tod eines Gesellschafters aufgelöst, sofern nicht aus dem Gesellschaftsvertrag sich ein anderes ergibt. Gem. § 723 Abs. 1 Nr. 1 BGB n.F. führt der Tod eines Gesellschafters hing...mehr

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zfs 11/2022, Auslegung eine... / 2 Aus den Gründen:

1. Zu Recht hat das LG der Kl. allerdings den Mehrbetrag zuerkannt, um welchen der ausbezahlte Rückkaufswert die Todesfallleistung übersteigt, wenngleich sich dieser rechnerisch richtig auf 954,05 EUR beläuft (§§ 1922, 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1, 818 Abs. 2 BGB). Soweit die Bekl. hierzu geltend macht, dass durch die vorzeitige Auszahlung des Rückkaufswerts vor dem Tod der VN schl...mehr

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ZErb 11/2022, Missglückte V... / gg) Bindungswirkung der Verfügungen des Überlebenden

Es schließt sich die Frage an,[31] ob und inwieweit der überlebende Ehegatte im Fall seiner Wiederverheiratung, durch die er die Vorteile verliert, die ihm beim Tod des Erstverstorbenen zugefallen sind, auch ohne Anfechtung durch das gemeinschaftliche Testament noch gebunden ist. Vorrangig ist der im Testament ausdrücklich geäußerte oder durch Auslegung zu ermittelnde Wille d...mehr

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ZErb 11/2022, Einzuhaltende... / 1 Urteil

Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung der Art. 13 und 28 der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4.7.2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachla...mehr

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ZErb 11/2022, Missglückte V... / d) Verhältnis Anfechtungsverzicht zur Wiederverheiratungsklausel

Mit der Aufnahme eines Anfechtungsverzichts[41] im gemeinsamen Ehegattentestament oder Erbvertrag kann das Selbstanfechtungsrecht des Ehegatten und das Anfechtungsrecht Dritter gem. §§ 2078 ff. BGB aufgehoben werden. Es handelt sich hierbei um einen Vorausverzicht, der auch gegenüber einem Dritten gilt, der zur Anfechtung berechtigt ist.[42] Also gegenüber dem neuen Ehepartn...mehr

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ZErb 11/2022, Nachlassverbi... / 2 Gründe

II. Die Revision ist begründet. Sie führt zur Aufhebung der Vorentscheidung und zur Zurückverweisung der Sache an das FG zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung (§ 126 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 FGO). Zu Unrecht ist das FG davon ausgegangen, dass in jedem Fall nur die Kosten für das zeitlich zuerst errichtete Grabdenkmal nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 S. 1 ErbStG zum Abzug zuzulassen s...mehr

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ZErb 11/2022, Nachlassverbi... / 1 Tatbestand

I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist aufgrund gesetzlicher Erbfolge der Alleinerbe seines am … 2017 in (…) verstorbenen Bruders (Erblasser). Beide sind muslimischen Glaubens. Der Erblasser wurde am XX.2.2017 bestattet. Die vom Kläger getragenen Kosten für das Grabdenkmal dieser Bestattung betrugen 9.300 EUR. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt -FA-) set...mehr

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ZErb 11/2022, Praktische Au... / 1. Rechtsfähigkeit der Außen-GbR

Ausgangspunkt der Neufassung der Vorschriften zum GbR-Recht ist § 705 BGB n.F., der deutlich umfassender als § 705 BGB a.F. ist und die Unterscheidung zwischen der rechtsfähigen GbR und der nicht rechtsfähigen GbR hervorhebt. Zudem kodifiziert § 705 Abs. 2 BGB n.F. nunmehr die Rechtsfähigkeit der GbR: Zitat § 705 BGB n.F. Rechtsnatur der Gesellschaft (1) Die Gesellschaft wird du...mehr

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ZErb 11/2022, Missglückte V... / cc) Zeitmoment bei den Vermächtnissen im Rahmen der Wiederverheiratungsklausel

Zunächst stellt sich die Frage des Zeitmoments für die Fälligkeit des Vermächtnisses. Dabei kann wiederum differenziert werden, dass die Vermächtnisse sofort mit dem Anfall bei der Wiederverheiratung, mit oder ohne Zeitpuffer oder erst beim Tod des Überlebenden fällig werden sollen.[17] Formulierungsvorschlag Fälligkeit mit kurzem Zeitpuffer: Zitat "Dieses Vermächtnis für unsere...mehr

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zfs 11/2022, Auslegung eine... / Sachverhalt

Die Kl. nimmt die Bekl. als Alleinerbin der verstorbenen VN auf Rückzahlung eines am Tag vor deren Tod an die VN ausgekehrten Rückkaufswerts einer Rentenversicherung in Anspruch. Am 9.5.2012 nahm die VN bei der Kl. eine Rentenversicherung, welche für den Fall ihres Todes ihren Lebensgefährten (nachfolgend: Streitverkündeter als widerruflich Bezugsberechtigten vorsah (§ 12 Nr....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Allgemeiner Bewertungsstichtag

Rz. 7 [Autor/Stand] Nach § 161 Abs. 1 BewG sind für die Größe des Betriebs, für den Umfang und den Zustand der Gebäude sowie für die stehenden Betriebsmittel die Verhältnisse am Bewertungsstichtag maßgebend. Der Bewertungsstichtag bestimmt sich dabei nach dem Zeitpunkt der Entstehung der Erbschaft- oder Schenkungsteuer. Dies ergibt sich eindeutig aus § 11 ErbStG. Die Entsteh...mehr

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ZErb 11/2022, Praktische Au... / 7

Auf einen Blick Die meisten Änderungen des MoPeG betreffen die GbR. Künftig wird man zwischen der rechtsfähigen GbR und der nicht rechtsfähigen GbR unterscheiden müssen. Die nicht rechtsfähige GbR endet durch den Tod eines Gesellschafters, bei der rechtsfähigen GbR wird die Gesellschaft mit dem Tod eines Gesellschafters mit den übrigen Gesellschaftern fortgesetzt. Für die GbR ...mehr

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ZErb 11/2022, Zur Bindungsw... / 1 Gründe

1. Die Beteiligte zu 1) ist das einzige Kind des am 9.11.2018 verstorbenen Erblassers. Bei der Beteiligten zu 2) handelt es sich um die Ehefrau des Erblassers. Am 17.12.2018 eröffnete das Nachlassgericht ein von der Beteiligten zu 2) am 14.12.2018 persönlich abgebenes handschriftliches gemeinschaftliches Testament mit Datum vom 20.10.2017, dessen Text sich über die wechselseit...mehr

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ZErb 11/2022, Missglückte V... / 4. Fazit: Tendenzen für die Entscheidungsfindung der Erblasser bei der Wahl der passenden Wiederverheiratungsklausel

Das Motiv für den Einsatz der Wiederverheiratungsklauseln ist grundsätzlich der Wunsch, das Vermögen des Erstversterbenden bei Wiederheirat des überlebenden Ehegatten nicht in die neue Familie abwandern, sondern den eigenen Abkömmlingen zugutekommen zu lassen. Danach müssen die Entscheidungsmotive weiter eingegrenzt werden, um die passende Ausformung der Wiederverheiratungskl...mehr

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ZErb 11/2022, Zur Ergänzung... / 1 Gründe

I. Die Antragstellerin und Beschwerdeführerin wenden sich gegen einen Beschl. des AG Weilheim v. 11.11.2021, mit dem die mit Beschl. v. 25.5.2021 angeordnete Pflegschaft für ihre Kinder B. M., geboren am … 2008, und T. M., geboren am … 2009, aufgehoben wurde. Die Antragstellerin ist die Mutter von B. und T. M. Die Eheleute M. verzogen berufsbedingt durch die Arbeitsstelle des ...mehr

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ZErb 11/2022, Missglückte V... / dd) Flankierende Inventarpflicht

Neben der Wahl der Berechnungsgrundlage sollte flankierend eine Inventarpflicht mit Wertermittlung aufgenommen werden.[21] Ohne ein geeignetes Inventar sind erhebliche Schwierigkeiten absehbar, wenn der Nachlass erst im Nachhinein – bei Eintritt des Wiederverheiratungsfalls – historisch zu ermitteln ist und die Werte nachträglich zu bestimmen sind.[22] Zum Zwecke der Selbstdi...mehr

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AGS 11/2022, Keine Einigung... / VII. Bedeutung für die Praxis

1. Keine Einigungsgebühr Eine Einigungsgebühr ist aus dem Wert der Ehesache nicht angefallen. Insoweit wird auf OLG München (AGS 2018, 265 = RVGreport 2017, 379) Bezug genommen. Der dortige Leitsatz zu Nr. 2 lautet: Hinweis Ist das Bestehen eines Rechtsverhältnisses sowie das Recht keiner Partei zur Änderung dieses Rechtsverhältnisses unstreitig und einigen die Parteien sich j...mehr

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ZErb 11/2022, Fortschreibun... / 1. Ausgangspunkt der Rechtsprechung

Eben weil die Regelung so kurz ist, kommt es in der Praxis immer wieder zu vehementen Streitigkeiten.[8] Der Testamentsvollstrecker fühlt sich für seine Tätigkeit häufig nicht ausreichend vergütet, die Erben hingegen meinen, der Nachlass werde über Gebühr belastet.[9] Die Rechtsprechung greift zur Entscheidung solcher Meinungsverschiedenheiten auf eine Formel zurück, die der ...mehr

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ZErb 11/2022, Einzuhaltende... / Leitsatz

Die Art. 13 und 28 EuErbVO sind dahin auszulegen, dass eine von einem Erben vor einem Gericht des Mitgliedstaats seines gewöhnlichen Aufenthalts abgegebene Erklärung über die Ausschlagung der Erbschaft als hinsichtlich ihrer Form wirksam gilt, wenn die vor diesem Gericht geltenden Formerfordernisse eingehalten worden sind, ohne dass es für diese Wirksamkeit erforderlich wäre...mehr

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ZErb 11/2022, Praktische Au... / 1. OHG

Da die meisten der mit dem MoPeG verbundenen Änderungen, wie eben aufgezeigt, die Gesellschaft bürgerlichen Rechts betreffen, bleibt es bei der OHG im Wesentlichen beim Alten, auch wenn das OHG-Recht nicht zuletzt mit Rücksicht auf die umfangreichen Änderungen im Recht der BGB-Gesellschaft redaktionell überarbeitet worden ist. Die Verweisung auf das Recht der GbR erfolgt künf...mehr

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ZErb 11/2022, Praktische Au... / III. Fazit

Sowohl bei Neugründungen als auch in der laufenden Beratung von Personengesellschaften und deren Gesellschaftern müssen die mit dem MoPeG verbundenen Änderungen bereits jetzt berücksichtigt werden. Es ist grundsätzlich zu begrüßen, dass einzelne bislang offene Fragestellungen, wie z.B. das Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters oder die Anwendbarkeit des bisherigen § 139 ...mehr

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AGS 11/2022, Keine Einigung... / I. Sachverhalt

Der Beklagte beauftragte die Klägerin mit seinen familienrechtlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Trennung von seiner Ehefrau. Insoweit sollte eine einvernehmliche Gesamtregelung getroffen werden. Man kam schließlich überein, dass eine Scheidung der Ehe nicht erfolgen sollte, sondern im Rahmen eines notariellen Vertrages die Gütertrennung sowie eine Trennungsverei...mehr

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ZErb 11/2022, Missglückte V... / b) Ausgestaltung der Wiederverheiratungsklauseln bei der Trennungslösung

Soweit die Ehegatten die Trennungslösung im Ehegattentestament gewählt haben, bieten sich zwei Möglichkeiten zur Absicherung an. Denkbar ist die vormalige Befreiung des vorerbenden Ehegatten mit der Wiederheirat aufzuheben ggf. gekoppelt mit der Einsetzung eines Nacherbentestamentsvollstreckers, der die Mitwirkungs-, Kontroll- und Sicherungsrechte der Nacherben gegenüber dem...mehr

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ZErb 11/2022, Praktische Au... / 5. Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters

Das MoPeG sieht eine Kodifikation des Ausscheidens des vorletzten Gesellschafters gem. § 712a Abs. 1 BGB n.F. vor: Zitat § 712a BGB n.F. Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters (1) Verbleibt nur noch ein Gesellschafter, so erlischt die Gesellschaft ohne Liquidation. Das Gesellschaftsvermögen geht zum Zeitpunkt des Ausscheidens des vorletzten Gesellschafters im Wege der Gesamt...mehr

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FF 11/2022, Anrechnung der ... / 2 Anmerkung

1. Die Entscheidung betrifft eine im Zusammenhang mit Scheidungsverfahren häufige Konstellation: Die getrennt lebenden Ehegatten wollen sich hinsichtlich der Scheidungsfolgen einigen und lassen eine diesbezügliche umfassende notarielle Vereinbarung anfertigen. Später kommt es zu Meinungsverschiedenheiten; vertreten durch zwei Anwälte wird dann aber doch noch im Verfahren ein...mehr

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ZErb 11/2022, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Deichsel Digitalisierung der Streitbeilegung Der Einsatz technikbasierter Streitbeilegungsinstrumente in Deutschland 2022 Nomos, ISBN 978-3-8487-8901...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 91... / 2.2 Berechtigte

Rz. 6 Das Recht auf Gehör wird nur Beteiligten [1] eingeräumt (zum Begriff des Beteiligten vgl. § 78 Rz. 10ff.). Andere Personen (Dritte) können in einem fremden Verfahren keinen Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs geltend machen. Es steht der Finanzbehörde allerdings frei, im Rahmen des Besteuerungsverfahrens auch Nichtbeteiligte anzuhören. Die Ausübung des Anhörungsre...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Vollmacht / 2 Prozessvollmacht

Die Prozessvollmacht des Rechtsanwalts sollte der Klage bzw. der Klageerwiderung beigefügt werden, § 46 Abs. 2 ArbGG i. V. m. §§ 80 Abs. 1, 88, 89 ZPO. Sie muss spätestens vorgelegt werden, wenn die Gegenseite die Bevollmächtigung rügt. Eine Prozessvollmacht bezieht sich nach § 46 Abs. 2 ArbGG i. V. m. § 81 ZPO immer auch auf Weiterungen wie Widerklage, Wiederaufnahme des Ve...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG bei Umzug der Erblasserin in eine Pflegeeinrichtung

Leitsatz Musste die pflegebedürftige und hochbetagte Erblasserin in ein Pflegeheim umziehen und zur Finanzierung der Pflegeheimkosten ihre bisher selbstgenutzte eigene Wohnung vermieten, so steht ein auf vier Jahre geschlossener Zeitmietvertrag ohne Möglichkeit einer Eigenbedarfskündigung nach dem Tod der Erblasserin der Befreiungsnorm des § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG bei der T...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Zwangsvollstreckung von Hau... / 1.2.2.1 Titel gegen den Hausgeldschuldner

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer muss über einen Titel gegen den Zwangsvollstreckungsschuldner verfügen. Hier ist darauf zu achten, dass die Zwangsvollstreckung gegen den "richtigen" Schuldner betrieben wird. Probleme ergeben sich z. B. bei Bruchteilseigentümern, Gesamthandseigentum oder BGB-Gesellschaften. "Titel" wird in der Regel ein Vollstreckungsbescheid oder ein...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 2 Inhalt und Zweck der Vorschrift

Rz. 2 § 18 GewStG regelt die Entstehung des GewSt-Anspruchs und konkretisiert § 38 AO in zeitlicher Hinsicht. Nach § 38 AO entsteht die GewSt, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das GewStG die Pflicht zur Zahlung der GewSt knüpft. Mit dem Begriff "Tatbestand" ist dabei die Gesamtheit der im GewStG enthaltenen Voraussetzungen gemeint, bei deren tatsächlichem Vorli...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Rückstellung, Altersteilzeit / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Bildung einer Rückstellung für die Verpflichtung aus Vereinbarungen zur Gewährung von Altersteilzeit in der Handelsbilanz

Die X-GmbH gewährt ihren Mitarbeitern Altersteilzeit nach dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG). Nach den getroffenen Vereinbarungen müssen die Mitarbeiter in der ersten Hälfte der Altersteilzeit (Beschäftigungsphase) im bisherigen Umfang weiter arbeiten. Dafür werden sie in der zweiten Hälfte der Altersteilzeit (Freistellungsphase) von der Arbeit frei gestellt (sog. Blockmodell...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltige Veränderung zu ... / 2 Hochrisikogebiet: Wenn Nachhaltigkeit nur ein Feigenblatt ist

Klassischerweise rufen Vorstände bzw. Geschäftsführungen betriebliche Veränderungsprozesse aus und treiben diese voran. So auch beim Thema Nachhaltigkeit bzw. Corporate Sustainability.[1] Und da gibt es aus Change-Sicht eine wichtige Regel. Solange es auf dieser Ebene keinen wirklichen Treiber und Promotor für den Wandel gibt, geht einem Change-Prozess schnell die Luft aus. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 3.3 Kapitallebensversicherungen

Rz. 767 Einnahmen aus Kapitallebens- und Rentenversicherungen unterliegen der "normalen" Versteuerung. Dabei gilt: Die Ertragsanteile aus Verträgen, die bis 2004 geschlossen wurden, sind steuerfrei, wenn die Mindestlaufzeit von zwölf Jahren erfüllt ist. Erträge aus Kapitallebensversicherungen, die nach dem 31.12.2004 abgeschlossen wurden, müssen versteuert werden. Unter die Ste...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 3.6 Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen

Rz. 520 [Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen → Zeilen 22, 27, 36, 46–50] Zu den in § 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG abschließend genannten begünstigten Aufwendungen gehören Beiträge zu gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherungen, soweit diese nicht nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG zu berücksichtigen sind. Hierzu zählen z. B. der 4%ige Kürzungsanteil bei Krankengeldanspruc...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Hauptvordruck (ESt1A) 2022 ... / 2 Veranlagungsarten und Steuertarif

Rz. 363 [Familienstand → Zeilen 18 und 29] Die Angaben zum Familienstand, zur Scheidung und zum dauernden Getrenntleben werden für die Entscheidung über die Veranlagungsart und den anzuwendenden Steuertarif benötigt. Rz. 364 Einzelveranlagung Grundsätzlich ist jeder Steuerpflichtige durch eine Einzelveranlagung zur ESt zu veranlagen (§ 25 EStG). Für die Berechnung der tarifliche...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anlage Außergewöhnliche Bel... / 3 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

Rz. 455 [Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 31–35] Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Rz. 456 Abzugsvoraussetzungen Ausgaben sind als (allgemeine) außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG abzu...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 3.4 Rentenzahlungen

Rz. 771 Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht, bei denen der Versicherungsnehmer die Rentenzahlung wählt, sind nach § 22 Nr. 1 Satz 3, Buchst. a, Doppelbuchst. aa EStG mit dem Ertragsanteil zu versteuern (→ Tz 933). Nimmt der Versicherungsnehmer jedoch die Kapitalauszahlung in Anspruch, muss der gesamte Zinsanteil versteuert werden. Ebenfalls zu den Einnahmen zählt eine Ab...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Einleitung zum Hauptvordruc... / 2.1 Einkommensteuererklärungspflicht

Rz. 336 Pflichtveranlagung Nach Ablauf des Kalenderjahres muss der unbeschränkt Steuerpflichtige eine eigenhändig unterschriebene Steuererklärung abgeben (§ 25 Abs. 3 EStG). Wählen Ehegatten die Zusammenveranlagung, müssen sie eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, die von beiden eigenhändig zu unterschreiben ist. Für die Bearbeitung der Steuererklärung ist das Finanzamt zus...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 3.1 Gesetzliche Renten aus dem Inland

Rz. 922 [Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und vergleichbare Renten → eZeile 4] Die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu gehören Alters-, Witwen- oder Witwerrenten, Waisenrenten und Erziehungsrenten, Erwerbsminderungs- und Berufsunfähigkeitsrenten (abgekürzte Leibrenten). den landwirtschaftlichen Alterskassen; berufsständischen Versorgungseinrichtung...mehr

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§ 9 Testamentsvollstreckung / 1. Tod des Testamentsvollstreckers, § 2225 BGB

Rz. 67 Das Amt des Testamentsvollstreckers endet mit seinem Tod, §§ 2225, 2201 BGB.mehr

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§ 18 EU-Erbrechtsverordnung / b) Rechtsnachfolge von Todes wegen

Rz. 15 Maßgeblich sind die Art. 21 und 22 EuErbVO. Diese lauten: Art. 21 EuErbVO Allgemeine Kollisionsnorm (1) Sofern in dieser Verordnung nichts anderes vorgesehen ist, unterliegt die gesamte Rechtsnachfolge von Todes wegen dem Recht des Staates, in dem der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. (2) Ergibt sich ausnahmsweise aus der Gesamthe...mehr