Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / c) Folgerungen für Risikolebensversicherungen

Rz. 279 Soweit es sich bei dem Versicherungsverhältnis um eine reine Risikolebensversicherung handelt, existiert kein Rückkaufswert. Leistungsansprüche gegenüber der Versicherungsgesellschaft bestehen erst bei Eintritt des Versicherungsfalls, also beim Tod der versicherten Person. Nichtsdestotrotz ist die Bezugsrechtszuwendung auch bei einer reinen Risikoversicherung nicht z...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / g) Willensmängel beim Erbverzichtsvertrag

Rz. 127 Die Frage der Willensmängel regelt sich nach den Vorschriften des BGB AT, insbesondere die Unwirksamkeit ist an § 139 BGB zu messen.[219] Motivirrtümer sind – anders als bei § 2078 Abs. 2 BGB – unbeachtlich. Grundsätzlich ist zwischen der Anfechtung des abstrakten Erbverzichtsvertrags einerseits und der Anfechtung des Kausalgeschäfts andererseits zu unterscheiden. Da...mehr

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ZErb 12/2023, Steuerliche F... / III. Anteile/Beteiligungen an deutschen Gesellschaften

Anteile/Beteiligungen an deutschen Kapital- oder Personengesellschaften, die sich im Privatvermögen des Emigranten befinden, fallen ebenfalls unter den Begriff des sonstigen Vermögens i.S.v. Art. 8 DBA Schweiz/Deutschland (E). Die vorstehenden Ausführungen zum Kapitalvermögen sind daher sinngemäß übertragbar. Dagegen sind die Anteile/Beteiligungen an deutschen Kapital- oder P...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / III. Unternehmertestament vs. Unternehmensnachfolge zu Lebzeiten

Rz. 9 Das Unternehmertestament sollte idealerweise nicht dazu dienen, das Unternehmen auf die Nachfolger zu übertragen. Vielmehr sollte das Unternehmertestament die zu Lebzeiten bereits erfolgte Nachfolge lediglich ergänzen und abrunden. Darüber hinaus dient es vor allem als Notfalllösung für den Fall eines überraschenden und unerwarteten Ablebens des Unternehmers (bspw. auf...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / cc) Annahme und Ausschlagung der Erbschaft

Rz. 44 Der Erwerb durch Erbanfall führt gem. §§ 1922 Abs. 1, 1942 Abs. 1 BGB zu einem sog. Von-Selbst-Erwerb. Eines weiteren Rechtsakts, z.B. einer Annahme der Erbschaft, bedarf es hierzu nicht. Die Annahme der Erbschaft gem. § 1943 BGB beinhaltet demzufolge nur die Erklärung des Erben, die ihm bereits angefallene Erbschaft behalten zu wollen. Rz. 45 Entscheidet sich der Erbe...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / k) Exkurs: Wahlgerichtsstand gem. Art. 6a EuErbVO

Rz. 31 Auf Antrag einer Verfahrenspartei kann sich, bei Vorliegen einer testamentarischen Rechtswahl, das originär gem. Art. 4 EuErbVO zuständige Gericht für unzuständig erklären, wenn die Rechtssache, nach Auffassung des originär zuständigen Gerichts, vom Gericht des in der letztwilligen Verfügung gewählten Rechts besser entschieden werden kann. Dies kann dann der Fall sein...mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / c) Ersatzvermächtnisnehmer und Anwachsung

Rz. 97 Hat der Erblasser ausdrücklich für den Fall, dass der zunächst Bedachte wegfällt, den Gegenstand einem anderen zugewandt, finden gem. § 2190 BGB die Vorschriften für die Einsetzung eines Ersatzerben Anwendung (§§ 2097 bis 2099 BGB). Das heißt, dass das Recht des Ersatzvermächtnisnehmers dem Anwachsungsrecht nach § 2158 BGB vorgeht. Der Ersatzvermächtnisnehmer erhält d...mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / b) Bestimmungsvermächtnis

Rz. 104 Nach § 2151 BGB kann der Beschwerte oder ein Dritter den mit dem Vermächtnis Bedachten aus mehreren vom Erblasser benannten Personen auswählen. Die Vorschrift des § 2151 BGB hilft bei der Zuwendung wirtschaftlicher oder ideeller Werte von Todes wegen, eine Drittbestimmung zu ermöglichen und so unmittelbar der gewünschten und geeigneten Person zuzuwenden. Anwendung fi...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 2. Stundung bei Produktivvermögen

Rz. 335 Die Stundung nach § 28 Abs. 1 ErbStG betrifft diejenige Steuer, die auf den Erwerb (nur von Todes wegen[445]) begünstigten Vermögens i.S.v. § 13b Abs. 2 ErbStG entfällt.[446] Insoweit kommt prinzipiell sämtliches begünstigtes Vermögen in Betracht, unabhängig vom Wert desselben und ohne Rücksicht auf die in anderem Zusammenhang relevanten Wertgrenzen (26 Mio. EUR bzw....mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / a) Unternehmertestament (1)

Rz. 215 Muster 7.23: Unternehmertestament (1) Muster 7.23: Unternehmertestament (1) Testament Ich, _________________________, geb. am _________________________, in _________________________, wohnhaft in _________________________, deutscher Staatsangehöriger, errichte nachfolgendes Testament. (I.) Testierfreiheit (Vgl. Muster 7.13) (II.) Erbeinsetzung Ich ernenne meinen Sohn ______...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 6. Andere Zuwendungsarten

Rz. 124 Abgesehen von Erwerben von Todes wegen und Schenkungen unter Lebenden regelt das Erbschaftsteuergesetz auch so genannte Zweckzuwendungen, also Vermögensübergänge, die unter einer Auflage oder Bedingung (= rechtliche Verpflichtung) stehen, das Zugewendete ganz oder teilweise zugunsten eines bestimmten Personenkreises oder eines bestimmten Zwecks zu verwenden (§ 8 ErbS...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / 3. Verlust der Rechtsfähigkeit bei juristischen Personen analog § 2225 BGB

Rz. 482 Sofern eine juristische Person zum Testamentsvollstrecker bestellt wurde, stellt sich die Frage, ob nicht für diese juristische Person diejenige Regelung anzuwenden ist, die für natürliche Personen gilt. Mit der h.M.[618] ist zu Recht analog § 2225 BGB der Verlust der Rechtsfähigkeit bei juristischen Personen mit dem Tod des Testamentsvollstreckers gleichzusetzen. Eb...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / aa) Anwartschaftsrecht des Nacherben

Rz. 128 Mit dem Tod des Erblassers erwirbt der Nacherbe ein Anwartschaftsrecht. Dieser Erwerb löst keine Steuer aus. Veräußert der Nacherbe sein Anwartschaftsrecht entgeltlich, muss er aber das Entgelt versteuern (§ 3 Abs. 2 Nr. 6 ErbStG). Erwerber kann auch der Vorerbe sein.[159] Die Steuer entsteht mit der Übertragung der Anwartschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 1i) ErbStG). Rz. 129 St...mehr

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ZErb 12/2023, Steuerliche F... / IV. Erweitert unbeschränkte Erbschaftsteuerpflicht, § 2’Abs. 1 Nr. 1 S. 2 lit. b ErbStG

Deutschland hat sich in Art. 4 Abs. 4 DBA Schweiz/Deutschland (E) ein mit der erweitert unbeschränkten Erbschaftsteuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 lit. b ErbStG korrelierendes Besteuerungsrecht für den Fall vorbehalten, dass der Erblasser seinen Wohnsitz im Zeitpunkt des Todes in der Schweiz hatte, aber vorher eine ständige Wohnstätte in Deutschland besaß, wenn der Erb...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / i) Erbverzicht und Auslandsberührung

Rz. 129 Die Zulässigkeit eines Erbverzichts unterliegt dem Recht des Staates, das im Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen nach dem Erblasser anzuwenden wäre, also nach dem Erbstatut des Erblassers. Daher ist nach Art. 22, 25 Abs. 1 EGBGB für das deutsche IPR das Heimatrecht des Erblassers maßgebend.[226] Tritt eine Nachlassspaltung ein, ist...mehr

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§ 25 Sozialleistungsregress / 3. Wohlverhaltensphase

Rz. 49 Auch im Rahmen einer Restschuldbefreiung (RSB) nach der Insolvenz natürlicher Personen (§§ 286 ff. InsO) dürfte der Pflichtteilsverzicht nicht zu einem Obliegenheitsverstoß i.S.d. § 295 S. 1 Nr. 2 InsO (wonach die Hälfte des Wertes eines während der Wohlverhaltensphase eingetretenen Erwerbs von Todes wegen herauszugeben ist)[54] führen, da noch kein tatsächlich erworb...mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / I. Teilungsanordnung; Schweigepflichtentbindungserklärung

Rz. 183 Muster 7.13: Schweigepflichtentbindungserklärung Muster 7.13: Schweigepflichtentbindungserklärung Testament Ich, _________________________, geb. am _________________________, in _________________________, wohnhaft in _________________________, deutscher Staatsangehöriger, errichte nachfolgendes Testament. (I.) Testierfreiheit In der freien Verfügung über mein Vermögen vo...mehr

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§ 15 Erbscheinsverfahren / c) Zurückweisung des Antrags

Rz. 64 Die Zurückweisung eines Antrags auf Erteilung eines Erbscheins erfolgt durch Beschluss, § 38 FamFG. Muster 15.4: Beschlussformel Muster 15.4: Beschlussformel Der Antrag des Herrn _________________________ auf Erteilung eines Erbscheins vom _________________________ (Datum) als Alleinerbe nach dem Tod von Herrn _________________________, verstorben am ___________________...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / (3) Begriff des "entferntest Berechtigten"

Rz. 265 Nach Ansicht der Finanzverwaltung ist zur Ermittlung des "entferntest Berechtigten" nicht allein auf die derzeit Berechtigten, sondern auf alle potenziell Berechtigten künftiger Generationen abzustellen, vgl. R E 15.2 Abs. 1 S. 2 ErbStR 2019.[399] Auch nach Auffassung der Rechtsprechung gehören zu den "entferntest Berechtigten" alle Personen, die nach der Satzung auc...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 10. Vollmacht

Rz. 225 Der Nachlassverwalter ist berechtigt, eine vom Erblasser erteilte und über seinen Tod hinausreichende Generalvollmacht, soweit diese nicht ohnehin infolge der Anordnung der Nachlassverwaltung erloschen ist, zu widerrufen. Er kann von dem Bevollmächtigten die Herausgabe der Vollmachtsurkunde verlangen.[143] Der Nachlassverwalter kann die Vollmacht eines vom Erblasser ...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / 1. Voraussetzungen

Rz. 193 Nach § 1767 BGB wird bei der Volljährigenadoption eine "sittliche Rechtfertigung" verlangt. Das Familiengericht prüft somit insbesondere, ob zwischen dem Annehmenden und dem Anzunehmenden bereits ein Eltern-Kind-Verhältnis entstanden ist. Im Unterschied zur Minderjährigenadoption muss also bereits ein derartiges Verhältnis bereits vorliegen. Zusätzlich wird auch die ...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / 1. Einführung

Rz. 6 Die Problematik der Abgrenzung Vermächtnis – Erbeinsetzung ergibt sich i.d.R. in den letztwilligen Verfügungen, die von Erblassern ohne ausreichende juristische Beratung erstellt worden sind. Dort gilt es abzugrenzen, ob durch die Zuwendung eines einzelnen Gegenstandes es sich um eine Erbeinsetzung, d.h. das automatische Einrücken in die Stellung des Erblassers mit des...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / d) Vollmachten

Rz. 100 Es empfiehlt sich, gleich durch welches Institut die Möglichkeit zur Rückabwicklung geregelt wird, dem Schenker eine Vollmacht zu erteilen, die ihn in die Lage versetzt, alle zur Rückgängigmachung erforderlichen Schritte ggf. selbst einzuleiten und durchzuführen. Muster 17.1: Vollmachtsklausel für den Fall der Rückforderung des Geschenks durch den Schenker Muster 17.1...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / c) § 2102 BGB

Rz. 11 § 2102 BGB spiegelt die unterschiedliche Stärke der beiden Rechte als Nacherbe und Ersatzerbe wider. Die Stellung als Ersatzerbe ist schwächer als die des Nacherben. Der Ersatzerbe hat keine Mitwirkungs- und Kontrollrechte, er geht schlicht leer aus, wenn der "Haupt-"erbe das Erbe antreten kann. Deshalb kennt die Auslegungsregel des § 2102 Abs. 1 BGB nur die Richtung,...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / c) Auflassung

Rz. 755 Losgelöst von den schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäften definiert § 1 Abs. 1 Nr. 2 GrEStG auch die Auflassung (als sachenrechtlicher Vertrag) als steuerpflichtigen Erwerbsvorgang, dies allerdings nur für die Fälle, in denen der Auflassung kein den Anspruch auf Eigentumsübertragung begründendes (schuldrechtliches) Rechtsgeschäft vorausgegangen ist. Die Auflassung...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / III. Annahme und Ablehnung des Testamentsvollstreckeramts

Rz. 85 Das Amt des Testamentsvollstreckers fällt nicht automatisch mit dem Erbfall an, sondern muss erst angenommen werden. Dies ergibt sich aus § 2202 Abs. 1 BGB. Die genannte Person ist aber nicht verpflichtet, das Amt des Testamentsvollstreckers zu übernehmen, selbst wenn eine Ernennung durch das Nachlassgericht erfolgt ist. Zur Annahme bedarf es einer besonderen Erklärun...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / IV. Bruchteilsgemeinschaft am Einzelkonto

Rz. 128 In zahlreichen Ehen verfügen die Ehegatten lediglich über ein Einzelkonto,[188] das in der Mehrheit der Fälle auf den Ehemann lautet. Der andere Ehegatte hat vielfach lediglich eine Kontovollmacht. Verstirbt dann der Kontoinhaber, wird meist ohne Bedenken das Guthaben, das sich zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers auf dem Konto befand, seinem Nachlass zugerechnet. ...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / 1. Zuwendung eines Vermögensvorteils

Rz. 1 Ein Vermächtnis ist nach der Definition des § 1939 BGB die Zuwendung eines Vermögensvorteils an einen anderen durch Verfügung von Todes wegen (Testament oder Erbvertrag), ohne dass dieser Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers wird. Dabei rückt der Vermächtnisnehmer nicht in die Stellung des Erblassers ein, sondern erhält lediglich einen schuldrechtlichen Anspruch – ein...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / a) Teilungsverbot als Vermächtnis

Rz. 318 "Ich schließe die Auseinandersetzung meines Nachlasses für die gesetzlich vorgesehene Dauer von 30 Jahren (§ 2044 BGB) aus, mindestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, in dem der jüngste Miterbe das 50. Lebensjahr erreicht hat. Dieser Anspruch steht jedem der Miterben vermächtnisweise zu, d.h., dass alle Miterben eine vorzeitige Auseinandersetzung nur einvernehmlich bet...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / c) Unterschied zur Vor- und Nacherbschaft

Rz. 64 Hat der Erblasser den Wunsch, dass nur ein Gegenstand hintereinander verschiedenen Personen zu übertragen ist, ist die Konstruktion des Vor- und Nachvermächtnisses zu wählen.[176] Der Nachvermächtnisnehmer erhält im Gegensatz zur Vor- und Nacherbfolge nur einen schuldrechtlichen Anspruch gegenüber dem Vorvermächtnisnehmer, der in den Nachlass des Vorvermächtnisnehmers ...mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / IV. Begleitende Maßnahmen

Rz. 23 Im Rahmen der Vermögensübergabe ist es unter Umständen geboten, die Verfügung von Todes wegen mit geeigneten anderen Maßnahmen zu flankieren. Geboten sein kann eine lebzeitige Vermögensübertragung, bspw. um die persönlichen Steuerfreibeträge nach Ablauf von zehn Jahren erneut ausschöpfen zu können (sog. Dekadentransfer). Zudem wirken sich derartige Maßnahmen i.d.R. au...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / a) Einführung

Rz. 62 Beim Nachvermächtnis bestimmt der Erblasser, dass der Vermächtnisgegenstand zunächst dem Vorvermächtnisnehmer zugewendet wird.[163] Nach dem Eintritt eines bestimmten Ereignisses oder Zeitpunkts fällt es dem Nachvermächtnisnehmer zu.[164] Das Nachvermächtnis ist in § 2191 BGB geregelt. Es folgt dabei sehr eingeschränkt den Regelungen der Nacherbfolge. Nach § 2191 Abs....mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / bb) Umfang der Begünstigung

Rz. 278 Auch im Bereich von § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG erfolgt keine Angemessenheitsprüfung. Begünstigt sind daher Familienheime jeglicher Größenordnung. Rz. 279 Soweit ein Familienheim steuerfrei erworben wird, sind die mit diesen im wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Schulden und Lasten gemäß § 10 Abs. 6 ErbStG nicht abzugsfähig, können als Nachlassverbindlichkeiten als...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / aa) Begriff des Familienheims

Rz. 284 Die Definition des Begriffs "Familienheim" in § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG deckt sich im Wesentlichen mit der in Nr. 4b, allerdings mit dem Unterschied, dass Erwerber nicht der überlebende Ehegatte bzw. Lebenspartner ist, sondern Kinder bzw. die Kinder verstorbener Kinder. Der Erwerb durch Enkelkinder ist grundsätzlich nicht begünstigt. Eine Ausnahme hiervon gilt nur da...mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / XIV. Testamente mit Auslandsbezug

Rz. 181 Ein Erbfall mit Auslandsberührung liegt vor oder kann aus Sicht bei Testamentserrichtung eintreten, wenn der Erblasser oder Testator eine fremde Staatsangehörigkeit hat, im Ausland wohnt, Nachlassgegenstände im Ausland liegen oder eine Verfügung von Todes wegen im Ausland errichtet wurde. Rz. 182 Welche der nationalen Rechtsordnungen der am Erbfall beteiligten Staaten...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / 6. Erlöschen des Vorkaufsrechts

Rz. 127 Das Vorkaufsrecht kann als beschränkt dingliches Recht jederzeit durch Einigung und Eintragung gem. § 875 BGB aufgehoben werden. Zur Löschung im Grundbuch wird gem. § 19 GBO die Löschungsbewilligung des Vermächtnisnehmers gem. § 29 GBO in notarieller Form und ein Antrag gem. § 13 Abs. 1 GBO entweder des Vorkaufsberechtigten oder des Eigentümers benötigt. Wurde das Vo...mehr

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§ 15 Erbscheinsverfahren / b) Testamentsvollstreckervermerk, Testamentsvollstreckerzeugnis

Rz. 73 Die angeordnete Testamentsvollstreckung schränkt den Erben in seiner Verfügungsmacht über den Nachlass ein. Deshalb ist nach § 352 Abs. 2 FamFG die Anordnung einer Testamentsvollstreckung im Erbschein zwingend notwendig zu vermerken. Der Vermerk dient dem Schutz des Rechtsverkehrs. Die Person des Testamentsvollstreckers ist nicht zu vermerken.[101] Eine lediglich beau...mehr

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§ 18 Erb-, Pflichtteils- un... / G. Leistungsstörung

Rz. 55 Leistungsstörungen kommen hinsichtlich des kausalen Verpflichtungsgeschäfts in Betracht. Verstirbt der Verzichtende vor dem potentiellen Erblasser, ändert das nichts an der Wirksamkeit des Verpflichtungsgeschäfts. Dies ist ein Risiko des Geschäfts.[98] Der Rückerwerb einer Immobilie durch den Erblasser macht einen gegenständlich beschränkt erklärten Pflichtteilsverzich...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / bb) Abfindung für Ausschlagung

Rz. 66 Schlägt ein Erbe oder Vermächtnisnehmer das ihm Hinterlassene aus, führt dies dazu, dass eine Steuerpflicht nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG nicht besteht. Erhält der Ausschlagende für seine Ausschlagung eine Abfindung, fällt auch dies nicht unter § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG. Mithin schließt § 3 Abs. 3 Nr. 4 ErbStG die hieraus (sonst) resultierende Besteuerungslücke, indem au...mehr

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§ 8 Ausschlagung und Anfech... / II. Zeitpunkt der Ausschlagung

Rz. 5 Die Ausschlagung ist fristgebunden und kann nur binnen sechs Wochen erklärt werden (§ 1944 BGB). Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten kann sich die Ausschlagungsfrist nach § 1944 Abs. 3 BGB auf sechs Monate verlängern. Für die Rechtzeitigkeit der Ausschlagungserklärung ist auf den Zugang bei der empfangsbedürftigen Stelle – i.d.R. dem Nachlassgericht – abzustellen. ...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / Literaturtipps

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / d) Vertrauensverhältnis zwischen Rechtsanwalt und Mandant

Rz. 77 Das Mandatsverhältnis beruht auf wechselseitigem Vertrauen. Dies gilt umso mehr, sofern es um die Abrechnung aufgrund einer Stundensatzvereinbarung geht. Besteht noch kein festes Vertrauensverhältnis zum Mandanten, empfiehlt es sich, die geleisteten Stunden in kurzen Abständen hintereinander abzurechnen.[215] Nach den Vorgaben des EuGH ist dies wohl künftig erforderli...mehr

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§ 8 Ausschlagung und Anfech... / IV. Adressat und Form der Ausschlagung

Rz. 14 Die Ausschlagung ist gem. § 1945 BGB gegenüber dem Nachlassgericht zu erklären. Zuständig ist grundsätzlich das Nachlassgericht bei dem der Erblasser zuletzt seinen Wohnsitz hatte (§ 343 Abs. 1 FamFG) oder das Nachlassgericht am Wohnsitz des Ausschlagenden (§ 344 Abs. 7 FamFG). Der Zugang der Ausschlagungserklärung wird von der h.M. sogar gegenüber einem örtlich unzus...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 6. Rückwirkende Umqualifizierung von Verwaltungsvermögen – Investitionsklausel

Rz. 497 Nach § 13b Abs. 5 ErbStG ist es – allerdings beschränkt auf Erwerbe von Todes wegen[753] – unter bestimmten Voraussetzungen möglich, Gegenstände des Verwaltungsvermögens rückwirkend in begünstigtes Vermögen umzuqualifizieren.[754] Im Einzelnen gilt Folgendes: Das jeweilige Verwaltungsvermögen (i.S.v. § 13b Abs. 4 ErbStG) muss innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall...mehr

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§ 26 Behinderten- und Bedür... / bb) Vermächtnisgegenstand

Rz. 56 Die Einschätzung des Nachlassumfangs zum Zeitpunkt des Erbfalls gestaltet sich prognostisch zum Zeitpunkt der Errichtung der letztwilligen Verfügung schwierig. Aus diesem Grund birgt die vermächtnisweise Zuwendung eines fixen Geldbetrages an den Behinderten die Gefahr, dass sich dieser gemessen am Gesamtnachlass später als zu niedrig erweisen könnte. Erschwert wird di...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / 2. Pflichtteilsverzichtsvertrag

Rz. 86 Maßnahmen zur Reduzierung oder Vermeidung von Pflichtteilsansprüchen [77] kommt daher im Zusammenhang mit der Planung der Unternehmensnachfolge eine herausragende Bedeutung zu.[78] Am wirkungsvollsten und sichersten ist dabei der Abschluss eines Pflichtteilsverzichtsvertrages (§ 2346 Abs. 2 BGB). Der Pflichtteilsverzichtsvertrag kann dabei entweder umfassend oder im Hi...mehr

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§ 25 Sozialleistungsregress / 4. Sozialleistungsträger

Rz. 54 Die Entscheidungsbefugnis über die Ausschlagung als Gestaltungsrecht kann auch der Sozialleistungsgläubiger nicht gem. § 93 Abs. 1 S. 4 SGB XII, § 33 Abs. 1 S. 3 SGB II mangels Anspruchsqualität auf sich überleiten[73] (vgl. Rdn 24). Der Betroffene kann also selbst ausschlagen und damit einen Vermögensanfall, der weiteren aktuellen Sozialleistungsbezug verhindert und ...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / c) Abfindungsklauseln im Gesellschaftsvertrag

Rz. 98 Zum Nachlass gehörende Gesellschaftsbeteiligungen sind nach der gesetzlichen Regelung für Zwecke der Pflichtteilsberechnung grundsätzlich mit ihrem wahren Wert (einschließlich eines etwaigen Firmenwerts und stiller Reserven) zu bewerten. Noch nicht abschließend geklärt ist indes die Frage, ob der volle Wert auch dann anzusetzen ist, wenn der Gesellschaftsvertrag für d...mehr

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§ 25 Sozialleistungsregress / 3. Wohlverhaltensphase

Rz. 57 Dies gilt entgegen der früher wohl h.M. auch im Rahmen einer RSB. § 295 S. 1 Nr. 2 InsO statuiert eine Obliegenheit zur Herausgabe der Hälfte des "von Todes wegen erworbenen Vermögens"; hierzu würde dem Wortlaut nach auch der bereits mit dem Ableben entstandene Pflichtteilsanspruch gem. § 2317 Abs. 1 BGB zählen, so dass die RSB versagt werden müsste, wenn der Gemeinsc...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / 2. Erbeneinsetzung unter Bedingung und Befristung (§§ 2074, 2075, 2104 BGB)

Rz. 25 Das BayObLG nahm anlässlich eines Falles die Gelegenheit, Amts- und Landgericht darauf hinzuweisen, dass eine auflösende Bedingung gem. § 2075 BGB zwingend die Vor- und Nacherbfolge bedeutet. Fall Der Entscheidung des BayObLG[39] lag ein Testament zugrunde, in dem die Bedachte A das Eigentum an einem Grundstück erhalten sollte, das den wesentlichen Teil des Vermögens d...mehr