Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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§ 2 Geschiedenentestament / b) Auswahl aus einem eng begrenzten Personenkreis

Rz. 73 Das RG[86] hat eine Verfügung für zulässig erklärt, wonach der Erbe aus einem eng begrenzten Bedachtenkreis ausgewählt werden kann und die Kriterien für die Auswahl so genau bestimmt sind, dass für eine willkürliche Entscheidung des Dritten kein Raum bleibt. Allerdings hat der BGH diese Möglichkeit eingeschränkt, und zwar dahingehend, dass eine Ermessensentscheidung e... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Begriff ähnliche Verpflichtungen

Rn. 44 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Bei den in Art 28 Abs 1 S 2 EGHGB erwähnten ähnlichen unmittelbaren Verpflichtungen bezieht sich die "Ähnlichkeit" auf den Versorgungscharakter der Leistung, also auf ihre "Pensionsähnlichkeit" (Förschle/Klein, DB 1987, 341). Die "Pensionsähnlichkeit" bedingt, dass die Leistungen an Leib und Leben des Berechtigten gebunden sind und durch einen... mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / a) Abwicklungsschuldverhältnis

Rz. 472 Mit dem Eintreten eines Beendigungsgrundes wandelt sich das Treuhandverhältnis in ein Abwicklungsschuldverhältnis um.[591] Dabei bleibt der Treuhänder noch bis zur endgültigen Rückübertragung des Gesellschaftsanteils Gesellschafter, da der Gesellschaftsanteil nicht automatisch an den Treugeber zurückfällt.[592] Wird das Treuhandverhältnis durch den Tod des Treuhänder... mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / g) Stundungsregelung

Rz. 46 Nach § 28 Abs. 1 ErbStG ist die auf begünstigtes Vermögen entfallende Erbschaftsteuer auf Antrag bis zu sieben Jahre zu stunden. Im ersten Jahr der Stundung werden keine Zinsen erhoben, ab dem zweiten Jahr fallen Zinsen in Höhe von 6 % p.a. an. Die Stundungsmöglichkeit des § 28 Abs. 1 ErbStG ist auf Erwerbe von Todes wegen beschränkt; Erwerber im Rahmen von Schenkunge... mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / kk) Spanien

Rz. 411 Nach spanischem CC geschieht das öffentliche Testament vor einem Notar und bedarf eines wenigstens 14-jährigen Testators.[1213] Eine dem deutschen Erbvertrag vergleichbare Institution und das gemeinschaftliche Testament gibt es nur in bestimmten regionalen Foralrechten (zu der in Spanien teilweise herrschenden territorialen Rechtszersplitterung siehe Rdn 309).[1214] ... mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) Der Nachweis der Erbfolge kann nur durch einen Erbschein oder ein Europäisches Nachlasszeugnis geführt werden. Beruht jedoch die Erbfolge auf einer Verfügung von Todes wegen, die in einer öffentlichen Urkunde enthalten ist, so genügt es, wenn an Stelle des Erbscheins die Verfügung und die Niederschrift über die Eröffnung der Verfügung vorgelegt werden; erachtet das Grun... mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / IX. Nacherbenanwartschaftsrecht

Rz. 92 Wie bereits dargestellt erwirbt der Nacherbe mit dem Tod des Erblassers ein erbrechtliches Anwartschaftsrecht, das grundsätzlich übertragbar und vererblich ist. In entsprechender Anwendung des § 2033 BGB kann das Nacherbenanwartschaftsrecht in notariell beurkundeter Form übertragen werden.[112] Die §§ 2371, 2385 BGB sind auf das Kausalgeschäft analog anwendbar. Auch e... mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 1. Komplementäre

Rz. 2248 Die Komplementärstellung wird bei der Gründung oder später mittels Satzungsänderung übernommen. Nach § 281 Abs. 1 AktG sind die Angaben über die Identität der persönlich haftenden Gesellschafter zwingender Satzungsbestandteil. Sämtliche Komplementäre, auch die nicht vertretungsberechtigten und nicht geschäftsführungsbefugten Komplementäre, müssen der Satzungsänderun... mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Formulierung

Rz. 64 Die Bestimmung des Abs. 2 schließt nicht aus, dass der Notar ausdrücklich zur Antragstellung ermächtigt wird.[116] Üblich ist eine Formulierung etwa dahingehend: "Der amtierende Notar und sein amtlich bestellter Vertreter und Nachfolger im Amt werden beauftragt und ermächtigt, den grundbuchamtlichen Vollzug dieser Urkunde herbeizuführen, insbesondere Eintragungsanträge... mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Widerspruchsberechtigung

Rz. 32 Sind mehrere Rechtsnachfolger (insbesondere Miterben) vorhanden, so genügt der Widerspruch eines von ihnen.[103] § 23 Abs. 1 S. 1 Hs. 1 GBO erwähnt ausdrücklich nur den Fall, dass "der Rechtsnachfolger" nach dem Tod des Berechtigten der Löschung widersprochen hat, aus dem Zweck des Widerspruchs (siehe Rdn 36 f.) folgt aber die Widerspruchsberechtigung auch desjenigen,... mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Problemstellungen

Rz. 1 Die Löschung beschränkter dinglicher Rechte wird auch dadurch erschwert, dass der Berechtigte oder sein Aufenthalt oder Sterbeort unbekannt sind. Die Nachweise zum Erlöschen des Rechtes oder die Bewilligung des Berechtigten können dann nicht ohne unverhältnismäßige Schwierigkeiten beigebracht werden.[1] Für derartige Fälle sieht das BGB das Aufgebotsverfahren zum Aussch... mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Nachweis der Eintragungsvoraussetzungen

Rz. 23 Die Nacherbfolge samt etwaiger Befreiungen ist gem. § 35 Abs. 1 durch Erbschein, § 2353 BGB, oder öffentlich beurkundete Verfügung von Todes wegen mit Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts nachzuweisen. mehr

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§ 4 Gemeinsamer Immobiliene... / II. Innenverhältnis

Rz. 9 In Vereinbarungen der genannten Art sind für das Innenverhältnis erfahrungsgemäß insbesondere die folgenden Gesichtspunkte zu thematisieren: mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Fälligkeitsvereinbarungen

Rz. 469 Ehevertraglich kann etwa die Fälligkeit der Zugewinnausgleichsforderung anders geregelt werden, denn es kommt in der Praxis durchaus vor, dass Ehegatten mit der Höhe des Zugewinns grds. einverstanden sind, aber nicht über die Liquidität verfügen, die Forderung bei sofortiger Fälligkeit zu begleichen. Um dem zahlungsverpflichteten Ehegatten die Möglichkeit zu geben, d... mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Sachrecht

Rz. 302 Gesetzlicher Güterstand ist eine Kombination von Gütertrennung und Gütergemeinschaft, letztere allerdings aufgeschoben auf die Beendigung der Ehe.[922] Jeder Ehegatte ist Eigentümer der von ihm in die Ehe eingebrachten oder in der Ehe erworbenen Gegenstände.[923] Soweit diese aber zum Gattenanteilsgut gehören, hat der andere Ehegatte einen latenten Anspruch, zukünfti... mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / aa) Allgemeines

Rz. 39 Gemäß §§ 1030 ff. BGB kann eine Sache in der Weise belastet werden, dass die Person, zu deren Gunsten die Belastung erfolgt, berechtigt ist, die Nutzungen der Sache zu ziehen. Gerade bei Testamenten in Patchworkfamilien soll darüber die Versorgung des anderen Ehegatten sichergestellt werden, ohne ihm wesentliche Vermögensbestandteile, wie z.B. Grundstücke, zu übertrag... mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Normzweck; Allgemeines

Rz. 1 § 83 GBO ergänzt die §§ 82, 82a GBO und begründet für enumerativ aufgezählte Fälle eine Mitteilungspflicht des Nachlassgerichts. Durch die in ihm aufgestellte Verpflichtung soll dem Grundbuchamt Kenntnis von den Vorgängen gegeben werden, die zu einer Unrichtigkeit des Grundbuchs geführt haben. Er ist die einzige Vorschrift, die eine Verpflichtung von Behörden oder sons... mehr

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§ 2 Vermögensausgleich nach... / 7. Auftragsverhältnis?

Rz. 49 Nicht selten erteilt ein Partner dem anderen Kontovollmacht. Die Rechtsprechung hat sich wiederholt mit Fällen befasst, in denen schwer Kranke oder Senioren ihren Partnerinnen Kontovollmacht erteilten. Die Lebensgefährtinnen pflegten ihre Partner. Nach deren Tod sahen sie sich mit Auskunfts- und Zahlungsbegehren der gesetzlichen Erben oder pflichtteilsberechtigten Ang... mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Eintritt in die Gesellschaft

Rz. 128 Der Eintritt in eine GbR kann zum einen durch Teilnahme an der Gründung der Gesellschaft stattfinden. Gesellschafter kann, soweit der Gesellschaftsvertrag dies zulässt, zum anderen auch derjenige werden, der durch späteren Beitritt oder Übertragung von Gesellschaftsanteilen Mitglied wird. Kommt eine Nachfolge in einen Gesellschaftsanteil von Todes wegen in Betracht, ... mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Reallast

Rz. 9 Für den Versorgungscharakter des Berechtigten wesentlicher Bestandteil des Altenteils ist die Reallast nach §§ 1105 BGB. Sie bietet hinsichtlich der Leistungspflichten des Eigentümers an den Berechtigten größte Flexibilität (vgl. § 6 Einl. Rdn 240 ff.).[28] Inhalt der Reallast als Teil eines Altenteils ist vielfach die Pflicht des Eigentümers, den oder die Berechtigten... mehr

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§ 1 Allgemeine Vorfragen / III. Pflicht zur Sachaufklärung

Rz. 49 Der Berater kann immer nur dann die wahren Ziele der Mandanten richtig erfassen und die hierzu passenden Lösungsvorschläge unterbreiten, wenn er den zugrunde liegenden Lebenssachverhalt exakt kennt. Diesen Tatsachenkern hat der Berater durch intensives Befragen der Mandanten herauszuarbeiten. Der Notar darf sich dabei grundsätzlich auf die Angaben der Beteiligten verl... mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / bb) Durch Anordnung einer Ersatznacherbfolge

Rz. 102 Ein Ausschluss der Vererblichkeit der Nacherbenanwartschaft kann sich aus einer ausdrücklichen oder vermuteten Ersatzerbenberufung gem. §§ 2069, 2096 BGB ergeben. Wie dargestellt (siehe Rdn 94 ff.) ist im Rahmen dieses Problemkreises allerdings noch vieles ungeklärt. Praxistipp Es empfiehlt sich daher in der letztwilligen Verfügung die Vererblichkeit des Nacherbenanwa... mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / VIII. Vergleich zwischen Nacherbenlösung und Vermächtnislösung

Rz. 169 Sowohl mit der Nacherbenlösung als auch mit der Vermächtnislösung lässt sich eine Teilhabe unerwünschter Personenkreise am Nachlass verhindern. Auch gelingt es, über beide Gestaltungsvarianten dem Erstbedachten, gleich ob es der Vorerbe, der beschwerte Erbe oder der Vorvermächtnisnehmer ist, eine sehr weit gehende Gestaltungsfreiheit einzuräumen. Der wesentliche Unter... mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Verhältnis von Erbschein zu öffentlichem Testament als Nachweisdokument

Rz. 107 Den Erbschein als Erbfolgenachweis konstituiert § 35 GBO als abschließend. Einen Erbschein könnte das GBA damit nur wegen derart gravierender inhaltlicher Mängel zurückweisen, die den Erbschein zu einem "Schein-Erbschein" machen. Das kommt praktisch nicht vor, zumal der typische Erbschein ja auch inhaltlich nicht besonders kompliziert ist. Demgegenüber enthält für de... mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Verstorbene Personen

Rz. 52 Stirbt der Auflassungsempfänger vor Eintragung, darf er nicht mehr eingetragen werden (vgl. § 2 Einl. Rdn 5).[113] Zur Eintragung der Erben als neue Eigentümer ist weder eine neue Auflassung noch eine neue Bewilligung notwendig, sondern nur der Erbnachweis (§ 35 GBO) und ein Antrag auf Eintragung der Erben.[114] Hat das GBA in Unkenntnis des Todes den Verstorbenen ein... mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Mehrere Berechtigte

Rz. 13 Wird das Altenteil für mehrere Berechtigte eingetragen, so bedarf es entgegen § 47 GBO auch keiner Angabe des zwischen ihnen bestehenden Gemeinschaftsverhältnisses. Auch insoweit genügt ausnahmsweise die Bezugnahme auf die Bewilligung. Diese muss das Anteilsverhältnis mehrerer Berechtigter genau angeben.[40] Möglich sind aber auch mehrere – je einzeln zu behandelnde –... mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / 1. Einzelunternehmen

Rz. 150 Testamentsvollstreckung[256] ist bei einem Einzelunternehmen zulässig. Unzweifelhaft ist dies allerdings nur für die zeitlich beschränkte Abwicklungstestamentsvollstreckung, [257] während dies für die Verwaltungstestamentsvollstreckung z.T. nach wie vor bestritten wird.[258] Nicht anerkannt ist die sog. echte Testamentsvollstreckerlösung.[259] Bei diesen Fragestellung... mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / ee) Verfügung über Beteiligungen; Änderungen im Gesellschafterbestand

Rz. 501 Vereinbarungen betreffend Änderungen im Gesellschafterbestand dürfen in keinem Gesellschaftsvertrag fehlen. Dabei sollte den nachfolgenden Aspekte Rechnung getragen werden: mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / I. Regelungsinhalt des § 1586b BGB

Rz. 170 Was häufig übersehen wird: Auch nach einer Scheidung kann ein Ehegatte seinen Unterhaltsanspruch gegen die Erben des unterhaltspflichtigen Erblassers nach den Vorschriften der §§ 1569–1586b, 1933 S. 3 BGB geltend machen, auch wenn sein Erbrecht bereits nach § 1933 S. 1 BGB erloschen ist. Für die Verpflichtung zur Leistung des nachehelichen Unterhalts haften nach § 15... mehr

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§ 26 Kartellrecht / a) Vermögenserwerb

Rz. 203 Der Begriff des "Vermögens" ist umfassend zu verstehen. Er umfasst alle geldwerten Güter eines Unternehmens ohne Rücksicht auf Art, Verwendung oder Verwertbarkeit. Zum Vermögen gehören auch tatsächliche Werte wie Kundenkreis, Goodwill, Betriebsgeheimnisse, Rezepturen oder Absatzorganisation, soweit sie als Gegenstand des Geschäftsverkehrs in Betracht kommen und für s... mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / B. Steuerliche Behandlung von Stiefkindern

Rz. 3 In § 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG wird nicht zwischen den eigenen leiblichen, adoptierten Kindern und Stiefkindern unterschieden. Stiefkinder verfügen deshalb über die gleichen erbschaftsteuerlichen Freibeträge wie leibliche Kinder, also über 400.000 EUR.[1] Außerdem gehören sie zur günstigen Steuerklasse I (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG). Dieser Umstand ist in der Bevölkerung nu... mehr

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§ 4 Gemeinsamer Immobiliene... / G. Mitfinanzierung der Immobilie des Partners

Rz. 53 Im vorangegangenen Abschnitt ging es darum, dass eine Immobilie auf den Namen beider Partner erworben wird. Gestaltungsbedarf besteht jedoch auch, wenn ein Partner die Immobilie nur deshalb allein erwirbt, weil der andere Partner den Zugriff seiner Kinder aus (geschiedener) Vorehe verhindern möchte, sich jedoch bei der Finanzierung mit engagiert, beispielsweise, indem... mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / I. Ausbildungsanspruch der Stiefkinder

Rz. 61 Gemäß § 1371 Abs. 4 BGB steht den Stiefkindern ein sog. Ausbildungsanspruch nach Ableben ihres leiblichen Elternteils gegen den Stiefelternteil zu. Dieser Anspruch besteht allerdings nur bei der erbrechtlichen Lösung. Demnach haben die erbberechtigten Abkömmlinge, die nicht aus der durch Tod aufgelösten Ehe stammen, einen Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Ausbil... mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Berechtigte

Rz. 67 Berechtigt zur Rücknahme ist jeder Antragsteller nur für den von ihm selbst oder seinem Vertreter gestellten Antrag.[125] Deswegen kann jeder Beteiligte – aber nur für seine Person – einen auf § 15 GBO gestützten Notarantrag zurücknehmen. Bei Auflassung an einen in Gütergemeinschaft lebenden Ehegatten zu Alleineigentum ist die Zustimmung des anderen Ehegatten zur Rück... mehr

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§ 3 Firmenrecht / II. Erwerb eines Handelsgeschäfts

Rz. 139 Nach § 22 HGB darf für das unter Lebenden oder von Todes wegen erworbene Geschäft die bisherige Firma mit Einwilligung des Namensgebers fortgeführt werden, auch wenn sie den Namen des bisherigen Geschäftsinhabers enthält. Dabei muss grds. das Handelsgeschäft in seiner Gesamtheit übernommen werden. Da eine Firma gem. § 23 HGB nicht ohne das Handelsgeschäft, für das sie... mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Muster: OHG-Gesellschaftsvertrag

Rz. 503 Sämtliche in diesem Beitrag enthaltenen Muster sind als Formulierungsbeispiele gedacht, die als bloße Hilfestellung für die Umsetzung auf den konkreten Lebenssachverhalt dienen sollen, welche der Anwender letztlich aber in eigener Verantwortung vornehmen muss.[792] Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.18: OHG-Gesellschaftsvertrag § 1 Firma Die Fir... mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Scheidungsklausel

Rz. 123 Weder Erbschein noch Negativ-Versicherung auf Nichteinleitung eines Scheidungsverfahrens sind erforderlich bei einer Scheidungsklausel.[230] Das hat der BGH[231] klargestellt. Damit ist die zuvor teils abweichende Ansicht der OLG überholt. Die Unwirksamkeit einer Verfügung zugunsten des Ehegatten kann sich aus § 2077 BGB immer ergeben. Für eine Verstärkung dieser Nor... mehr

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Prof. Ulrich Keller/Dr. Jör... / 2. Keine Grundbucherklärungen

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§ 3 Firmenrecht / 4. Firmenfortführung (§§ 21, 22, 24 HGB)

Rz. 47 Im Fall der Geschäftsveräußerung gibt der Veräußerer regelmäßig seinen Gewerbebetrieb auf. Der Erwerber kann unter den Voraussetzungen des § 22 HGB die Firma fortführen. Willigt der Veräußerer in die Fortführung nicht ein, erlischt die Firma. Aber auch dann, wenn der Erwerber die Firma nicht fortführen will (obwohl er es darf) und er eine neue Firma wählt, erlischt di... mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / 3. Testamentsvollstreckung an Kapitalgesellschaftsanteilen

Rz. 157 Die Testamentsvollstreckung an Kapitalgesellschaftsanteilen ist sowohl in der Form der Auseinandersetzungs-/Abwicklungsvollstreckung als auch in der Form der Dauer- oder Verwaltungsvollstreckung ohne Weiteres zulässig und wird auch durch eine Anteilsvinkulierung nach § 15 Abs. 5 GmbHG nicht ausgeschlossen. Sofern dem Testamentsvollstrecker Verwaltungsbefugnisse übert... mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Gesetzliche Regelungen zur Auflösung

Rz. 428 Die gesetzlichen Regelungen zur Auflösung der Gesellschaft finden sich nach Inkrafttreten des MoPeG in den §§ 729 ff. BGB n.F. (vormals: §§ 723 ff. BGB a.F.). Die Auflösungsgründe sind nun gebündelt in § 729 BGB n.F. aufgelistet. Danach führen entsprechend dem bisherigen Rechtsverständnis folgende Gründe zur Auflösung der Gesellschaft: mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ac) Fehlende Finanzierbarkeit

Rn. 80 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Eine nicht ernsthafte Pensionszusage wird auch dann angenommen, wenn sie dem Gesellschafter-Geschäftsführer einer KapGes von der Gesellschaft erteilt wird, obwohl die Zusage zum Zeitpunkt der Zusageerteilung nicht finanzierbar ist. Grds wird man in dieser Fallgestaltung kein Scheingeschäft iSd § 117 Abs 1 BGB annehmen können. Vielmehr werden... mehr

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§ 1 Allgemeine Vorfragen / 2. Vorempfänge ("fiktives Vermögen")

Rz. 17 Es ist für den Berater unerlässlich, exakt festzustellen, welche lebzeitigen Zuwendungen der Mandant an seine Abkömmlinge, seinen Ehegatten bzw. Ex-Ehegatten oder an Dritte vorgenommen hat. Zum einen spielen diese Vorempfänge im Rahmen von Pflichtteilsergänzungsansprüchen eine Rolle, zum anderen sind Vorempfänge möglicherweise unter Abkömmlingen auszugleichen (§§ 2050... mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / (3) Erbschaftsteuer

Rz. 94 Der Erwerb einer Beteiligung infolge einfacher Nachfolgeklausel ist als Erwerb durch Erbanfall nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG steuerbar. Die Bewertung des erworbenen Anteils richtet sich nach § 12 Abs. 5 ErbStG i.V.m. § 11 Abs. 2 BewG (vgl. Rdn 15 ff.). Der Wert des jeweils erworbenen Anteils ist durch eine Bewertung des Unternehmens der Gesellschaft und die anschließen... mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / d) Benennung der Schlusserben

Rz. 127 Die namentliche Benennung der Schlusserben kann geführt werden durch Geburtsurkunden der einzutragenden Erben nebst ggf. ergänzender Negativ-Versicherung, dass der Erblasser darüber hinaus keine weiteren Abkömmlinge hinterließ.[244] Dasselbe gilt für die namentliche Benennung der Nacherben (nach Eintritt des Nacherbfalls).[245] Ein Erbschein kann nicht verlangt werde... mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Versterben als Erlöschensgrund

Rz. 14 Die Anwendung des § 23 GBO setzt ferner voraus, dass das Recht aufgrund des Todes des Berechtigten erloschen ist, weil es nur dann der Erleichterung der Löschung bedarf. Ist es hingegen aus anderen Gründen erloschen, so ist zu unterscheiden: Liegt der Grund des Erlöschens im Eintritt eines Endtermins (§ 24 Fall 2 GBO) oder einer auflösenden Bedingung (§ 24 Fall 3 GBO)... mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / 1. Muster: Kaufvertrag über zu sanierendes Wohnungs-/Teileigentum

Rz. 34 Muster 16.2: Kaufvertrag über zu sanierendes Wohnungs-/Teileigentum Muster 16.2: Kaufvertrag über zu sanierendes Wohnungs-/Teileigentum Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _________________________ mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen heute 1. Herr/Frau _________________________ (Nam... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Abgrenzung zu Pensionszusagen

Rn. 27 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Ein Unternehmen kann aus unterschiedlichen Gründen zu Leistungen verpflichtet sein, in denen Elemente der betrieblichen Altersversorgung enthalten sind, wie zB durch die Bindung der Zahlung an das Leben des Begünstigten, und denen dennoch keine Pensionszusage zu Grunde liegt. Die Abgrenzung erfolgt grds nach denselben Kriterien, nach denen L... mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / a) Erwerbsvorgänge

Rz. 24 § 13a Abs. 1 Satz 1 ErbStG setzt keinen Erwerb von Todes wegen oder durch Schenkung voraus, sondern ordnet ohne Anknüpfung an bestimmte Erwerbsvorgänge für alle Erwerbsvorgänge nach dem ErbStG die Gewährung der Verschonung an, wenn die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Ungeachtet dessen geht die Verwaltung in R E 13b.1 Abs. 4 und R E 13b.2 Abs. 2 Satz 2 ErbStR 201... mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 1. Übergang aufgrund von Erbfolge

Rz. 90 Für Erbfälle ab dem 17.8.2015 bestimmt sich das anwendbare Erbrecht aus deutscher Sicht nach den Vorschriften der Europäischen Erbrechtsverordnung (Art. 84 Abs. 2 EuErbVO).[157] Diese sieht vor, dass die Erbfolge nicht dem Heimatrecht des Erblassers unterliegt, sondern dem Recht des Staates, in dem der Erblasser zuletzt seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte (Art. 21 Eu... mehr