Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) Ein Recht, das auf die Lebenszeit des Berechtigten beschränkt ist, darf nach dessen Tod, falls Rückstände von Leistungen nicht ausgeschlossen sind, nur mit Bewilligung des Rechtsnachfolgers gelöscht werden, wenn die Löschung vor dem Ablauf eines Jahres nach dem Tod des Berechtigten erfolgen soll oder wenn der Rechtsnachfolger der Löschung bei dem Grundbuchamt widersproc... mehr

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§ 4 Gemeinsamer Immobiliene... / III. Eigenleistungen und Mitarbeit dritter Personen

Rz. 32 Eigenleistungen der Partner beim Bau des Grundstücks können im Trennungsfall zu Streit führen. Paradefall ist das Urteil des BGH vom 9.7.2008.[54] Dort erwarben die Lebensgefährten im Jahr 1995 in Bruchteilsgemeinschaft zu je ½ ein Baugrundstück. Die Frau trug in weit höherem Umfang als der Mann zur Bebauung bei, indem sie, von Beruf Architektin, umfangreiche Bauplanu... mehr

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§ 6 Musterformulierungen / B. Geschiedenentestament, Herausgabevermächtnis, Benennung Zuwendungspfleger, familienrechtliche Anordnung

Rz. 2 Muster 6.2: Geschiedenentestament, Herausgabevermächtnis, Pflegerbenennung, familienrechtliche Anordnung Muster 6.2: Geschiedenentestament, Herausgabevermächtnis, Pflegerbenennung, familienrechtliche Anordnung § 1 Einleitung Ich, _________________________, geb. am _________________________ in _________________________, bin deutscher Staatsangehöriger. Meine Ehe mit Frau ... mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Unrichtigkeitsnachweis

Rz. 49 Der Nacherbenvermerk kann auf Antrag, § 13 GBO, oder im Verfahren nach §§ 84 ff. GBO ohne Löschungsbewilligung der davon Betroffenen gelöscht werden, wenn der Vermerk unrichtig und die Unrichtigkeit nachgewiesen ist, § 22 Abs. 1 S. 1 GBO. Die Unrichtigkeit bestimmt sich ausschließlich nach dem materiellen (Erb-)Recht. Sie ist gegeben, wenn entweder allgemein oder jede... mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / bb) Einkommensteuer

Rz. 75 Im Fall der Fortsetzungsklausel liegt grds. ein entgeltlicher und damit gewinnrealisierender Veräußerungsvorgang vor. Noch der versterbende Gesellschafter veräußert seinen Gesellschaftsanteil. Es ergibt sich ein Veräußerungsgewinn i.H.d. Unterschiedsbetrages zwischen der Höhe seiner Abfindung und dem Buchwert seines Kapitalkontos, der ggf. mit gesondert festgestellten... mehr

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§ 1 Allgemeine Vorfragen / II. Grenzen von Potestativbedingungen und Verwirkungsklauseln

Rz. 59 Die sog. Preußen-Entscheidung des BVerfG vom 22.3.2004[58] brachte umfassende Auswirkungen auf die Testamentsgestaltung mit sich, wenn auch weniger unmittelbar als mittelbar. Der BGH hatte in dem der BVerfG-Entscheidung vorausgegangenen Beschl. v. 2.12.1998[59] entschieden, dass eine Erbenbürtigkeitsklausel, welche zwar grundsätzlich geeignet ist, die grundrechtlich ge... mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Zeitliche Beschränkung des Rechts

Rz. 5 § 24 Fall 2 GBO behandelt befristete Rechte, die mit dem Eintritt eines bestimmten Endtermins, insbesondere eines Kalendertages, erlöschen. Anders als der Wortlaut "Eintritt eines sonstigen bestimmten Zeitpunkts" es nahelegen mag, sind davon nicht nur solche Endtermine erfasst, deren Zeitpunkt von vornherein feststeht (dies certus an, certus quando),[5] vielmehr ist da... mehr

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§ 6 Musterformulierungen / H. Einzeltestament Patchworkfamilie, Vererbung in der eigenen Familie, Dauertestamentsvollstreckung, Vormundbenennung, Rechtswahl

Rz. 8 Muster 6.8: Einzeltestament Patchworkfamilie, Vererbung in der eigenen Familie, Dauertestamentsvollstreckung, Vormundbenennung, Rechtswahl Muster 6.8: Einzeltestament Patchworkfamilie, Vererbung in der eigenen Familie, Dauertestamentsvollstreckung, Vormundbenennung, Rechtswahl Ich, _________________________, geboren am _________________________, wohnhaft _______________... mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / ii) Vererblichkeit der Gesellschaftsbeteiligung

Rz. 103 Die neue gesetzliche Regelung für die Vererblichkeit der BGB-Gesellschaftsanteile ist klar. Entsprechend dem Leitbildwandel "von der Personen- zur Verbandskontinuität"[181] wird die Gesellschaft durch den Tod eines Gesellschafters nicht aufgelöst, sondern führt zu dessen Ausscheiden aus der Gesellschaft (§ 723 Abs. 1 Nr. 1 BGB n.F.). Ist im Gesellschaftsvertrag verei... mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / VI. Eintritt des Nacherbfalls

Rz. 62 Der Erblasser kann über den Zeitpunkt oder das Ereignis, zu dem der Nacherbfall eintreten soll, frei bestimmen (§§ 2103 bis 2106 BGB). Trifft er keine Bestimmung, tritt der Nacherbfall mit dem Tod des Vorerben ein (§ 2106 Abs. 1 BGB). Es wird regelmäßig dem Wunsch des geschiedenen Erblassers entsprechen, dass seine Kinder aus der geschiedenen Ehe bis zu ihrem Tod Vore... mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / Literaturtipps

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / b) Erbfall

Rz. 579 Der Gesellschaftsvertrag der Pool-Gesellschaft sollte außerdem Bestimmungen enthalten, welche die Folgen des Ausscheidens eines Gesellschafters im Erbfall regeln. Andernfalls kann sich der Pool neuen, ggf. familienfremden Gesellschaftern gegenübersehen. Rz. 580 Der Gesellschaftsvertrag einer Pool-GbR sollte auch nach der Neuregelung des Rechts der GbR zum 1.1.2024 aus... mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / VI. Nachvermächtnis

Rz. 154 Bei einem Geschiedenentestament muss sich der Erblasser darüber im Klaren sein, dass der unerwünschte Personenkreis auch über einen Vermächtnisnehmer an seiner Erbschaft teilhaben kann. Mangels weiterer Anordnungen wird der Bedachte mit der Erfüllung des Vermächtnisses unbeschränkter Eigentümer der ihm vermachten Gegenstände. Infolgedessen kann er hierüber frei verfü... mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Im Ausland beurkundete Testamente

Rz. 100 Auch ausländische öffentliche Urkunden genügen.[173] Der Charakter als öffentliche Urkunde bemisst sich nach § 415 ZPO; dies unterliegt der Prüfung durch das Grundbuchamt. In der Regel wird es sich um Niederschriften zu Protokoll ausländischer Notare handeln. Die Kenntnis ausländischen Rechts hat das GBA sich selbst zu beschaffen (vgl. aber § 13 GBO Rdn 13).[174] Alle... mehr

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ZErb 01/2024, Krypto-Assets... / 1

Als im Jahre 2018 ein US-amerikanischer "Krypto-Millionär" verstarb, führte sein Tod zu einer medialen Aufmerksamkeitswelle. Nach Schätzungen gehörten zu seinem Vermögen bei seinem Tod auch circa 350 Millionen US-Dollar in der Kryptowährung Ripple.[1] Bei der damaligen medialen Berichterstattung stand vor allem im Fokus, dass die Erben durch das Fehlen des sog. "private key"... mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Form

Rz. 93 Die Verfügung von Todes wegen muss als öffentliche Urkunde formgültig errichtet sein. Anders als bei Erbscheinen kann es sich dabei jedoch auch um ausländische öffentliche Urkunden handeln. Rz. 94 Nach deutschem Recht kommen Testamente und Erbverträge (§ 2276 BGB) zur Niederschrift eines deutschen Notars oder eines Berufskonsuls oder Konsularbeamten in Betracht (§§ 223... mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Eröffnungsniederschrift

Rz. 103 Vorgelegt werden muss das Eröffnungsprotokoll (§§ 2260 ff., 2273, 2300 BGB). Wird dieses vorgelegt, so kann der Nachweis der Annahme oder der Nichtausschlagung der Erbschaft nicht verlangt werden, auch wenn die Testamentseröffnung ohne Ladung und Anwesenheit der Beteiligten erfolgte.[185] Rz. 104 Vorgelegt werden muss diese Niederschrift auch bei einem ausländischen T... mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / c) Verlustabzug

Rz. 136 Nach § 8c KStG führt die Übertragung von mehr als 50 % der Anteile an einer Kapitalgesellschaft zum vollständigen Wegfall des Verlustvortrags, sofern nicht einer der in §§ 8c Abs. 1 Satz 4 ff., 8c Abs. 1a oder 8d KStG geregelten Ausnahmefälle vorliegt.[235] Nach Tz. 4 des BMF-Schreibens vom 28.11.2017[236] gilt dies jedoch nicht im Fall der Rechtsnachfolge von Todes ... mehr

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§ 11 Pflichtteilsergänzungs... / II. Beeinträchtigungsabsicht

Rz. 19 Die für den Anspruch des Vertragserben bzw. Vermächtnisnehmers konstitutive Beeinträchtigungsabsicht des Erblassers setzt nach der Rechtsprechung des BGH die Feststellung voraus, dass der Erblasser seine Verfügungsfreiheit (§ 2286 BGB) missbraucht hat.[68] Die Missbrauchsprüfung erfolgt aufgrund einer umfassenden Abwägung der Bindung des Erblassers an den Erbvertrag b... mehr

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§ 6 Franchiserecht / XI. Rechtsnachfolge

Rz. 129 Soweit der Franchise-Vertrag keine Rechtsnachfolgeklausel enthält, endet dieser mit dem Tod des Franchise-Nehmers. Dies ergibt sich aus zwei Rechtsanalogien: mehr

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§ 10 Gewillkürte Erbfolge / A. Allgemeines

Rz. 1 Aus den vorstehenden Ausführungen wird deutlich, dass eine Absicherung des überlebenden Lebensgefährten über den Tod des Erstversterbenden hinaus mangels gesetzlichen Erbrechts nur rechtsgeschäftlich erfolgen kann, sei es durch Verfügung von Todes wegen, sei es durch Rechtsgeschäft unter Lebenden (z.B. Einräumung eines Wohnrechts, Vertrag zugunsten Dritter, insbesonder... mehr

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§ 2 Vermögensausgleich nach... / 3. Vorrang vertraglicher Regelungen

Rz. 54 Stets sind vertragliche Vereinbarungen vorrangig. Hat z.B. der Erblasser seiner Partnerin ein Hausgrundstück übertragen und sich dabei höchstpersönliche Rechte vorbehaltenen – Wohnungs- und Mitbenutzungsrecht sowie Rückübereignungsansprüche –, die ihm nur zu seinen Lebzeiten zustehen sollten, sind diesbezügliche Ausgleichsansprüche seiner Erben im Ergebnis regelmäßig ... mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Zivilrecht

Rz. 821 Eine Fortsetzungsklausel liegt vor, wenn der Gesellschaftsvertrag bestimmt, dass ein Kommanditist mit seinem Tod aus der Gesellschaft ausscheidet und die Gesellschaft von den verbliebenen Gesellschaftern fortgesetzt wird.[1098] Die gleiche Rechtsfolge ergibt sich bei Tod eines Komplementärs bereits nach dem Gesetz (§§ 161 Abs. 2, 130 Abs. 1 Nr. 1 HGB). Rz. 822 Wird di... mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / XXII. Muster: Gesellschaftsvertrag einer vermögensverwaltenden KG

Rz. 972 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.56: Gesellschaftsvertrag einer vermögensverwaltenden KG Gesellschaftsvertrag der Hans Karl KG mit dem Sitz in München § 1 Präambel Das Grundvermögen der Hans Karl Vermögensverwaltungs-KG befindet sich seit drei Generationen im Familienbesitz und stellt den wesentlichen Vermögensgegenstand der Familie Karl dar. Zw... mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / cc) Durch Anordnung weiterer Nacherbfolgen

Rz. 103 Ordnet der Erblasser weitere Nacherbfolgen an, ist die Vererblichkeit des Anwartschaftsrechts des primären Nacherben ausgeschlossen, da der Erblasser in aller Regel den zweiten Nacherbfall mit dem Tod des ersten Nacherben eintreten lassen will. Grundsätzlich kann der weitere Nacherbfall auch vor dem Tod des primären Nacherben eintreten. Dies bedeutet, dass der vorran... mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Beschränkbarkeit bestimmter Rechte

Rz. 7 a) Für Nießbrauchrechte, beschränkte persönliche Dienstbarkeiten, subjektiv-persönliche Vorkaufsrechte, Grundpfandrechte, Pfandrechte an verpfändungsfähigen Grundstücksrechten und subjektiv-persönliche Reallasten sowie Vormerkungen und Widersprüche gilt das im Bereich des § 23 GBO (siehe § 23 GBO Rdn 6 ff.) zur Zulässigkeit der zeitlichen Beschränkung jener Rechte Ausg... mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / 3. Eintritt in das Mietverhältnis

Rz. 56 Wenig Beachtung finden die Rechtsfolgen, die sich hinsichtlich eines bestehenden Mietverhältnisses beim Tode eines Mieters ergeben. Die gesetzlichen Regelungen hierzu finden sich in den §§ 563 und 564 BGB. Zu beachten sind hier insbesondere folgende Konstellationen: Waren der verstorbene Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner und der Hinterbliebene gemeinsame Mieter... mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Grundlagen

Rz. 1 § 23 GBO betrifft nur Rechte, die auf die Lebenszeit des Berechtigten beschränkt sind. Die Beschränkung – keine auflösende Bedingung, sondern eine Befristung, da der Tod kein ungewisses Ereignis ist (dies certus, an incertus quando)[1] – muss sich zumindest im Ansatz aus dem Eintragungsvermerk ergeben (ausreichend ist die Angabe, dass das Recht "befristet" sei); eine B... mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / a) Lösungsvariante: Pflichtteilsverzicht

Rz. 9 Um im obigen Beispielfall das unerwünschte Ergebnis zu vermeiden, wäre es möglich, mit den Abkömmlingen jeweils einen notariellen Pflichtteilsverzichtsvertrag (§§ 2346 Abs. 2, 2348 BGB) abzuschließen. Selbstverständlich eignet sich diese Variante nur, wenn sich alle Kinder zum Abschluss eines Pflichtteilsverzichtsvertrags bereit erklären. Im Gegenzug wollen diese häufi... mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Mehrere Berechtigte

Rz. 12 Beim Tod eines Gesamtberechtigten oder Gesamthänders (zu den jeweils zulässigen Gestaltungen eingehend vgl. § 47 GBO Rdn 4 ff.) bleibt das Recht für die übrigen bestehen, weil es von vornherein jedem der Berechtigten bis zu dessen Tod, unabhängig von der Lebensdauer der anderen Berechtigten, zusteht.[49] Dies gilt nicht für die rechtsfähige GbR, da nach heutigem Verst... mehr

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§ 6 Musterformulierungen / G. Einzeltestament Patchworkfamilie, Nacherbfolge, Ausschluss Erbauseinandersetzung, Testamentsvollstreckung, familienrechtliche Anordnung, Vormundbenennung

Rz. 7 Muster 6.7: Einzeltestament Patchworkfamilie, Nacherbfolge, Ausschluss Erbauseinandersetzung, Testamentsvollstreckung, familienrechtliche Anordnung, Vormundbenennung Muster 6.7: Einzeltestament Patchworkfamilie, Nacherbfolge, Ausschluss Erbauseinandersetzung, Testamentsvollstreckung, familienrechtliche Anordnung, Vormundbenennung § 1 Einleitung Ich, _____________________... mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 3. Eintrittsklauseln

Rz. 576 Alternativ hierzu kann der Gesellschaftsvertrag auch künftig vorsehen, dass an die Stelle eines verstorbenen Gesellschafters eine bestimmte Person (bzw. auch bestimmte Personen, etwa die Erben) treten sollen (sog. Eintrittsklauseln). Ist im Gesellschaftsvertrag eine Eintrittsklausel enthalten, besteht die OHG beim Tod eines Gesellschafters zunächst unter den verbleib... mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / i) Weitere Grundentscheidungen

Rz. 58 Weitere Grundentscheidungen im MoPeG sind die Gestaltungsfreiheit des Gesellschaftsvertrags (§ 708 BGB n.F.) und der (dispositive) Einstimmigkeitsgrundsatz, wonach Gesellschafterbeschlüsse der Zustimmung aller stimmberechtigten Gesellschafter bedürfen (§ 714 BGB n.F.). Zwar ist eine Gesellschafterversammlung als Organ der GbR vom Gesetz weiterhin nicht als Regelfall v... mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / a) Grundsatz

Rz. 127 Anteile an Kapitalgesellschaften sind vererblich. Diese Vererblichkeit ist zwingend und kann nicht durch Satzungsbestimmungen eingeschränkt werden. Der Anteil an einer GmbH fällt, solange er nicht geteilt wird (durch Beschluss der Gesellschafter, § 46 Nr. 4 GmbHG, oder – vorzugswürdig – aufgrund einer Satzungsregelung) der Erbengemeinschaft an. Vor der Teilung können... mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VII. Einzelfälle

Rz. 43 Anspruch auf Übereignung einer nicht vermessenen Fläche ist vormerkbar, wenn die Fläche so genau bezeichnet ist, dass sich ihre Größe und Lage in einer dem Verkehrsbedürfnis entsprechenden Weise zweifelsfrei ergibt oder Flächenbestimmungsrecht nach §§ 315, 317 BGB besteht (im Einzelnen vgl. § 28 GBO Rdn 17).[135] Rz. 44 Wirksame Ansprüche sind auch vormerkungsfähig[136... mehr

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§ 1 Allgemeine Vorfragen / F. Pflichtteilsrechtliche Schranken

Rz. 32 Als Ausfluss der Testierfreiheit steht es dem Erblasser grundsätzlich frei, die Nachfolge in seinem Nachlass weitgehend nach Gutdünken und freiem Ermessen durch Verfügung von Todes wegen zu regeln.[22] Die Testierfreiheit umfasst auch das Recht, seine engsten Verwandten zu enterben. Allerdings sieht das Gesetz in den §§ 2303 ff. BGB für bestimmte Personenkreise (Abköm... mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / aa) Vorgründungsstadium

Rz. 129 Bis zur Beurkundung der Satzung handelt es sich um eine Vorgründungsgesellschaft, die gemeinhin als GbR, ggf. (§ 123 Abs. 2 HGB, ab 2024 § 123 Abs. 1 Satz 2 HGB n.F.) als OHG zu qualifizieren ist. Die Rechtsnachfolge in Anteile an einer Vorgründungsgesellschaft, die häufig nicht über einen ausformulierten Gesellschaftsvertrag verfügen wird, richtet sich regelmäßig na... mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / Literaturtipps

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§ 2 Geschiedenentestament / 1. Anwartschaft des Nachvermächtnisnehmers

Rz. 158 Eine weitere Störquelle besteht in dem möglichen Transfer der Vermächtnisanwartschaft zwischen dem Tode des Erblassers und dem Anfall des Vermächtnisses. Während der Schwebezeit, bis zum Anfall des Vermächtnisses beim Nachvermächtnisnehmer, hat dieser eine über die §§ 160 Abs. 1, 2177, 2179 BGB geschützte Anwartschaft.[239] Diese Position ist grundsätzlich übertragbar... mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Höfeordnung (HöfeO)

Rz. 102 Im Geltungsbereich der HöfeO ist der Hofeigentümer bei Einsetzung eines Hoferben (§ 7 Abs. 1 HöfeO) nicht gebunden, einen gesetzlich zur Hoffolge Berufenen einzusetzen.[176] Der eingesetzte Erbe muss jedoch wirtschaftsfähig sein (§ 7 Abs. 1 HöfeO).[177] Gesetzlich unbeschränkter Vollerbe auf Dauer ist der Abkömmling, dem die Bewirtschaftung des Hofes auf Dauer übertr... mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 6. Höchstgrenze

Rz. 474 Darüber hinaus kann aber auch eine Begrenzung der Zugewinnforderung vereinbart werden. Dies kann etwa erfolgen durch Solche Begrenzungen lassen sich oft dann vereinbaren, wenn für die Ehegatten der entscheidende Ma... mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Form der Vorlage

Rz. 106 Die Verfügung von Todes wegen und die Eröffnungsniederschrift können auch in beglaubigter Abschrift vorgelegt werden.[188] Beglaubigte Abschrift von beglaubigter Abschrift genügt.[189] Die Prüfung hat sich auf die Formgültigkeit und den Inhalt der letztwilligen Verfügungen zu erstrecken. Die erhöhte Beweiskraft nach § 415 ZPO beim notariellen Testament ist zu beachten... mehr

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§ 10 Gewillkürte Erbfolge / B. Verfügung zugunsten des Lebensgefährten und § 138 BGB

Rz. 3 Die Berücksichtigung der Lebensgefährtin in einer Verfügung von Todes wegen kann in Ausnahmefällen wegen Sittenwidrigkeit nichtig sein.[2] Eine langjährige Rechtsprechung des BGH war der Auffassung, dass die letztwillige Verfügung sittenwidrig ist, wenn der Erblasser eine Frau, zu der er außereheliche, insbesondere ehebrecherische, Beziehungen unterhalten hat, für sexue... mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Zivilrecht

Rz. 828 Unter einer einfachen Nachfolgeklausel versteht man eine gesellschaftsvertragliche Vereinbarung, wonach die Gesellschaft beim Tod eines Gesellschafters mit den Erben des verstorbenen Gesellschafters fortgesetzt wird.[1103] Im Fall des Todes eines Kommanditisten ergibt sich dies bereits aus § 177 HGB. Zur Klarstellung kann die einfache Nachfolgeklausel dennoch in den ... mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / b) Erbrechtliche Nachfolgeklauseln

Rz. 83 Wie die Bezeichnung der Klauseln bereits trefflich beschreibt, geht es bei diesen Klauseln um die Rechtsnachfolge eines Nachfolgers in den als solchen fortbestehenden Anteil des Verstorbenen (vgl. bereits o. u. Rdn 67 ff.).[162] Diese gedankliche Grundlage schließt eine Anwachsung und die Entstehung eines Abfindungsanspruchs aus. Eine Sonderstellung nimmt in diesem Ko... mehr

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§ 10 Gewillkürte Erbfolge / 3. Kombination aus subjektiver Theorie und Andeutungstheorie (h.M.)

Rz. 32 Die objektive Theorie des Reichsgerichts wird heute m.E. zu Recht kritisiert, weil sie in der Gefahr steht, den Willen des Erblassers zu missachten.[88] Die heute ganz h.M. folgt daher der subjektiven Theorie, kombiniert diese jedoch mit der Andeutungstheorie.[89] Ehegatten können bei der Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments die Formerleichterung des § 2267 ... mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Erbschaftsteuer

Rz. 840 Auch erbschaftsteuerlich richten sich die Besteuerungsfolgen danach, welche Nachfolgelösung im Ergebnis zur Anwendung gelangt. Sofern einer bzw. alle Erben in die Beteiligung nachfolgen, liegt ein Erwerb durch Erbanfall vor (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG), für den die Begünstigungen für Betriebsvermögen in Anspruch genommen werden können (R E 13b.1 Abs. 2 Satz 2 ErbStR 201... mehr

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§ 1 Allgemeine Vorfragen / IV. Fazit und Konsequenzen

Rz. 66 Im Hinblick auf die Inhaltskontrolle ist mit einem Anstieg diesbezüglicher Erbstreitigkeiten zu rechnen. Mitunter wird die Meinung vertreten, dass sich, gerade in Bezug auf den Vorwurf, die Verfügung von Todes wegen wäre aufgrund einer ungleichen Verhandlungsposition oder in einer Drucksituation getroffen worden, diese Gefahr vermeiden ließe durch notarielle Beurkundu... mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / II. Bei rechtshängiger Scheidung

Rz. 2 Vor rechtskräftiger Scheidung ist das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten nach § 1933 BGB nur dann ausgeschlossen, wenn der Erblasser die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt hatte und im Todeszeitpunkt die Scheidungsvoraussetzungen vorlagen. In diesem Fall kann der Ehegatte auch keinen Pflichtteil mehr verlangen, da er nicht durch Verfügung von Todes wegen von der E... mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / aa) Zivilrecht

Rz. 106 Rechtsgeschäftliche Nachfolgeklauseln sind – sofern sie nicht in eine erbrechtliche Nachfolgeklausel umgedeutet werden können (vgl. dazu bereits unter Rdn 68) – grds. unwirksam.[199] Hinweis Eine echte rechtsgeschäftliche Klausel, die eine Nachfolge allein auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage bewirkt, kann die beabsichtigte Rechtswirkung nur erzeugen, wenn der Nac... mehr