Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Testamentsvollstreckung / a) Persönlich haftende Gesellschaftsanteile (OHG, EWIV GbR, Komplementär einer KG)

Rz. 251 Hinsichtlich der Abwicklungsvollstreckung gelten im Bereich der stets durch persönliche Haftung gekennzeichneten Anteile an GbR, OHG sowie Komplementäranteilen an KG dieselben Grundsätze wie beim einzelkaufmännischen Handelsgeschäft. Gehört zum Nachlass der Anteil eines alleinigen Komplementärs einer KG, kann der Testamentsvollstrecker jedenfalls für die dreimonatige...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Rund um die Beerdigung / c) Übertragung der Totenfürsorge auf Dritte/Vollmachten

Rz. 53 Der Verstorbene kann auch einem Dritten das Totenfürsorgerecht übertragen. Dieses Recht des Dritten, die Totenfürsorge wahrzunehmen, umfasst auch das Recht, notfalls eine Umbettung der Leiche vorzunehmen, um für die Bestattung an dem vom Verstorbenen bestimmten Ort zu sorgen. Dieser Dritte muss weder naher Angehöriger noch Erbe sein,[37] es kann vielmehr auch ein Freu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Nachlasspflegschaft un... / (b) Besondere Pflichten

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Erbscheinsverfahren / ee) Offenkundige Tatsachen

Rz. 47 Darunter versteht das Gesetz Tatsachen, die allgemein, also der Öffentlichkeit bekannt sind, wobei dies nicht gleichbedeutend sein muss mit jedermann. Ferner sind darunter auch die gerichtsbekannten Tatsachen zu verstehen, wie dies bei hinterlegten Verfügungen von Todes wegen der Fall ist oder bei Übergabeverträgen verbunden mit Erbverzichten.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Kontobeziehung im Erbfall / 3. Beratung nach dem Erbfall

Rz. 73 Der von den Erben beauftragte Anwalt hat unverzüglich zu prüfen, welche Art der Vollmacht vorliegt. In den Fällen der transmortalen und postmortalen Vollmacht kann unmittelbarer Handlungsbedarf bestehen: Der Anwalt hat zu prüfen, ob es sinnvoll ist, Vollmachten zu widerrufen. Er hat allerdings zu beachten, dass der Erblasser in seinem Testament bestimmen kann, dass de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Kontobeziehung im Erbfall / b) Überweisungen

Rz. 37 Überweisungen, die noch von dem zwischenzeitlich verstorbenen Bankkunden hereingereicht worden sind, hat die Bank grundsätzlich noch auszuführen.[17] Die noch vom Erblasser veranlassten Überweisungen bestehen deshalb auch nach dessen Tod unverändert fort. Der oder die Erben können den Überweisungsvertrag kündigen, wenn sie sich erbrechtlich legitimiert haben.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 1. Anzeigepflicht

Rz. 368 Anders als beispielsweise im Bereich der Einkommensteuer handelt es sich bei Sachverhalten, auf die das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht anzuwenden ist, regelmäßig um einmalige Steuervorgänge, die der Finanzverwaltung nur aufgrund besonderer Anzeigen bekannt werden. Das Erbschaftsteuergesetz sieht daher in § 30 ErbStG sowie in den §§ 5–15 ErbStDV ein System von An...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Mandat im Pflichtteils... / III. Kein Ausschluss von der Erbberechtigung

Rz. 33 Voraussetzung für das Bestehen eines Pflichtteilsanspruchs ist, dass der Berechtigte – ohne die ihn beeinträchtigende Verfügung von Todes wegen – tatsächlich Erbe geworden wäre. Ist der (potentiell) Pflichtteilsberechtigte bereits aus anderen Gründen von der Erbfolge ausgeschlossen, kann durch eine Verfügung von Todes wegen seine berechtigte Erberwartung nicht mehr en...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Unternehmertestament –... / D. Zehn Regeln zum Unternehmertestament

Rz. 342 Für die richtige Gestaltung eines Unternehmertestaments lassen sich kaum allgemeingültige Empfehlungen geben. So wie es keine für alle Unternehmen optimale Unternehmensrechtsform gibt, existiert auch kein für alle Unternehmer optimales Testament. Unumstritten ist aber die Notwendigkeit, ein Unternehmertestament zu errichten. Denn die gesetzliche Erbfolge ist zur sach...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Behinderten- und Bedür... / 11. Allgemeine Stellungnahme zu den Gestaltungsvorschlägen

Rz. 102 Insgesamt lässt sich sagen, dass aufgrund der aufgezeigten Grenzen bei der Abfassung des Behindertentestaments äußerste Sorgfalt geboten ist. Dabei ist insbesondere auf die Besonderheiten des Einzelfalles noch mehr als sonst einzugehen. Rz. 103 Behindertengerechte Testamentskonstruktionen stehen stets im Brennpunkt der Diskussionsfelder Sittenwidrigkeit und Nachrangpr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Stiftungsrecht / 4. Vermögensübertragung

Rz. 82 Ebenso wie bei den Anforderungen an das Stiftungsgeschäft ist auch bei der Vermögensübertragung zwischen der Stiftungserrichtung unter Lebenden und der Stiftungserrichtung von Todes wegen zu unterscheiden. a) Stiftungserrichtung unter Lebenden Rz. 83 Der Stifter hat der Stiftung im Stiftungsgeschäft ein bestimmtes Ausstattungsvermögen versprochen. Der Stifter ist daher ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 2. Frankfurter Testament

Rz. 718 Eine höhere Akzeptanz bei den Betroffenen hat in der Regel das von Felix entwickelte "Frankfurter Testament",[1118] das ebenfalls darauf abzielt, eine wirtschaftliche (und auch rechtliche) Gleichstellung der Abkömmlinge bzw. eine dem Willen des Erblassers entsprechende Vermögensverteilung zu gewährleisten und gleichzeitig die Verwirklichung von Einkommensteuertatbest...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Stiftungsrecht / A. Stiftung als Instrument der Vermögensnachfolge

Rz. 1 Stiftungen haben – insbesondere in Beraterkreisen – den Ruf, sich vorwiegend dazu zu eignen, große Vermögen zu privaten Zwecken auf Dauer gegen die Zufälligkeiten der Erbfolge und vor allem gegen Zugriffe des Fiskus zu isolieren. Die Wirklichkeit sieht anders aus: Geschätzte 95 Prozent aller neu gegründeten wie existierenden Stiftungen dienen gemeinnützigen Zwecken.[1]...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Vor- und Nacherbe / e) Inhalt des Behindertentestaments

Rz. 133 Im Ergebnis ist also festzuhalten, dass die entsprechende letztwillige Verfügung folgende Elemente enthalten sollte:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 1. Grundsätzliches

Rz. 36 Die der Erbschaftsteuer unterliegenden Vorgänge sind im Gesetz genau bezeichnet. § 1 Abs. 1 ErbStG nennt insgesamt vier steuerpflichtige Tatbestände, nämlich·mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2023, Steuerliche F... / I. Unbewegliches Vermögen

Gem. Art. 5 Abs. 1 DBA Schweiz/Deutschland (E) gilt für unbewegliches Vermögen das Belegenheitsprinzip. Unbewegliches Vermögen, das ein Erblasser, der im Zeitpunkt des Todes im Wohnsitzstaat ansässig war, im Belegenheitsstaat besaß, kann entsprechend im Belegenheitsstaat besteuert werden.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Lebensversicherung im ... / 2. Rechtsbeziehungen im Rahmen des Vertrages zugunsten Dritter

Rz. 59 Der Vertrag zugunsten Dritter lässt drei unterschiedliche Rechtsbeziehungen entstehen, wobei im Bereich der Lebensversicherungen nicht ausschließlich auf den Tod des Versprechensempfänger, d.h. des Versicherungsnehmers, sondern auch auf das Ableben der versicherten Person abgestellt wird. Diese drei Rechtsbeziehungen sind:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Kontobeziehung im Erbfall / d) Schecks

Rz. 39 Der Tod des Kunden lässt den Scheckvertrag grundsätzlich unberührt.[19] Dies ergibt sich aus Art. 33 ScheckG. Die Bank hat daher grundsätzlich alle vom Erblasser ausgestellten Schecks einzulösen, soweit es der Scheckvertrag zulässt.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Erbscheinsverfahren / bb) Testierfähigkeit

Rz. 55 Die Testierfähigkeit kann nur dann Gegenstand der Ermittlungen des Nachlassgerichts sein, wenn sich gewisse Auffälligkeiten ergeben, die Zweifel an der Testierfähigkeit erkennen lassen.[85] Zweifel an der Testierfähigkeit des Erblassers zum Zeitpunkt der Errichtung seiner letztwilligen Verfügung können Anlass zur Einholung des Gutachtens eines psychiatrischen oder ner...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Lebensversicherung im ... / b) Wirkung des Bezugsrechts

Rz. 89 Mit dem Tod des Versicherungsnehmers erwirbt der Bezugsberechtigte ein unentziehbares Recht auf die Versicherungssumme, soweit kein Schenkungswiderruf möglich ist. Zitat "Die Wirksamkeit und insbesondere die Rechtzeitigkeit des Zugangs von Änderungen der Bezugsberechtigung beim Versicherer ist häufig ein neuralgischer Punkt."[56]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Zu den rechtstheoretisc... / III. "Unbeschränkte Haftung" erst ab Verschmelzung der Haftungsobjekte

Rz. 9 Doch ab wann haften die Erben unbeschränkt? Wenngleich die Universalsukzession ipso iure mit dem Tod des Erblassers im Wege des Von-Selbst-Erwerbs eintritt, so tritt mit diesem Zeitpunkt nicht schon die unbeschränkte Haftung ein. Diese "Nichtbeschränkung" der Haftung auf den Nachlass hat ihren Grund darin, dass nach deutschem Erbrecht, Nachlass und Eigenvermögen mitein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / e) Bewertung noch nicht fälliger Lebensversicherungsansprüche

Rz. 196 Anders als gewöhnliche Schadens-, Haftpflicht-, Kranken- und andere Risikoversicherungen, bei denen der Versicherungsnehmer bis zum Eintritt des Versicherungsfalles nur eine Art Anwartschaft besitzt, stellen kapitalbildende Lebens- und Rentenversicherungen auch schon vor Eintritt des Versicherungsfalls einen realisierbaren Vermögenswert dar.[281] Vor diesem Hintergru...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / aa) Vermächtnis als Besteuerungsgegenstand

Rz. 46 Der Vermächtnisnehmer erwirbt gem. § 2174 BGB (lediglich) eine gegen den Beschwerten gerichtete Forderung auf Leistung des vermachten Gegenstandes. Vermächtnisgegenstände können vielfältiger Natur sein. Im Wesentlichen ist zu unterscheiden zwischen Vermächtnisgegenständen, die sich tatsächlich im Nachlass befinden, und solchen, die der Beschwerte zur Vermächtniserfüll...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Erbengemeinschaft / b) Auseinandersetzung länger als ein Jahr ausgeschlossen

Rz. 128 Der Ausschluss der Auseinandersetzung kann gem. §§ 2042 Abs. 2; 2045 BGB für einen längeren Zeitraum als ein Jahr ausgeschlossen werden oder sein. Für diesen Fall gewährt § 2038 Abs. 2 S. 3 BGB jedem Miterben das Recht, "am Schluss jeden Jahres die Teilung der Reinerträge zu verlangen". Die Jahresfrist ist seit dem Erbfall zu berechnen, Rechtsgedanke aus § 188 Abs. 2...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / g) Sonstige Zuwendungen des Erblassers

aa) Auflagen und Bedingungen Rz. 64 Gem. § 3 Abs. 2 Nr. 2 ErbStG gilt auch dasjenige als vom Erblasser zugewendet, was aufgrund der Vollziehung einer Auflage durch den Auflagenbegünstigten erworben wird. Rz. 65 Der entscheidende Unterschied zwischen Auflage und Vermächtnis besteht – zivilrechtlich – darin, dass der Begünstigte einer Auflage keinen Anspruch gegen den Erben auf ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Erbscheinsverfahren / II. Erbennachweis im Handelsregister

Rz. 152 Häufig wird ein Erbschein gerade auch für die notwendigen Änderungen im Handelsregister benötigt, die nach dem Tod eines eingetragenen Kaufmanns oder Gesellschafters einer Handelsgesellschaft erforderlich sind, um die Rechtsnachfolge auch im Außenverhältnis zu dokumentieren. Wird eine Firma nach dem Tode des Inhabers fortgeführt, so tritt der Erwerber nach §§ 27, 25 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 31 Internationales Erbrecht / V. Erbschein/Fremdrechtserbschein

Rz. 149 Mit Einführung der EuErbVO zum 17.8.2015 wurde § 2369 BGB a.F., in welchem der Fremdrechtserbschein bis dahin geregelt war, aufgehoben. Für Altfälle gilt er jedoch gemäß Art. 229 § 36 EGBGB weiterhin[331] und besitzt somit also noch immer Praxisrelevanz. Im Übrigen wird es auch in Zukunft Fallkonstellationen geben, in denen sich die Rechtsnachfolge von Todes wegen na...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 2. Schulden im Zusammenhang mit vermögensverwaltenden Personengesellschaften

Rz. 141 Für Beteiligungen an vermögensverwaltenden Personengesellschaften stellt § 10 Abs. 1 S. 4 ErbStG klar: "Der unmittelbare oder mittelbare Erwerb einer Beteiligung an einer Personengesellschaft oder einer anderen Gesamthandsgemeinschaft, die nicht unter § 97 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 des Bewertungsgesetzes fällt, gilt als Erwerb der anteiligen Wirtschaftsgüter; die dabei überg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 31 Internationales Erbrecht / 2. Besonderheiten bei Doppelstaatlern/Mehrstaatlern

Rz. 60 Besitzt ein Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes mehrere Staatsangehörigkeiten, so ist bei der Bestimmung des Erbstatuts auf die Staatsangehörigkeit abzustellen, mit welcher der Erblasser am engsten verbunden war.[131] Besaß der Erblasser neben einer weiteren Staatsangehörigkeit auch die deutsche, so geht diese bei der Bestimmung des Erbstatuts stets vor.[132] Zu beac...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 31 Internationales Erbrecht / a) Ausgesprochene Rück- oder Weiterverweisung auf das Recht eines Mitgliedstaates

Rz. 52 Verweist das Recht eines Drittstaates, also eines Staates, welches die Europäische Erbrechtsverordnung nicht ratifiziert hat, so wird dieser im Recht des Drittstaates ausgesprochenen Renvoi angenommen. Bei diesem Verweis kann es sich um einen Rückverweis oder auch um einen Weiterverweis handeln.[119] Praktische Relevanz für den Anwendungsbereich der lit. a des Abs. 1 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Fortführung von Prozes... / A. Unterbrechung des Prozesses

Rz. 1 War zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers noch ein Rechtsstreit anhängig bzw. rechtshängig, wird dieser nach § 239 Abs. 1 ZPO unterbrochen, bis der Erbe den Rechtsstreit aufnimmt. Rz. 2 Dies gilt nicht, wenn die Partei rechtsanwaltlich vertreten ist. In diesem Fall wird der Prozess grundsätzlich fortgesetzt, § 246 Abs. 1 Hs. 1 ZPO ; denn die Vollmacht des Rechtsanwaltes...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Erbscheinsverfahren / a) Antrag des gesetzlichen Erben, § 352 FamFG

Rz. 28 Beantragt ein gesetzlicher Erbe einen Erbschein, so hat er die in dem Katalog des § 352 Abs. 1 FamFG aufgeführten Angaben zu erteilen. Folgende Angaben sind zu machen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 31 Internationales Erbrecht / 1. Deutsch-türkischer Konsularvertrag vom 28.5.1929

Rz. 6 Dieser Konsularvertrag wurde zwischen der Türkischen Republik und dem Deutschen Reich geschlossen.[9] Nach dem Eintritt der Türkei in den Krieg wurde er aufgehoben, ist jedoch seit dem 26.2.1952 wieder in Kraft. Die relevanten erbrechtlichen Regelungen des Konsularvertrags finden sich in den §§ 12 ff. des Anhangs zu Art. 20. In § 14 des Konsularvertrags wird das auf di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Gesetzliche und gewillk... / d) Steuerliche Auswirkungen

Rz. 140 Der Pflichtteilsanspruch wird von der Erbschaftsteuer nur dann erfasst, wenn er auch tatsächlich angemeldet wird. Auch ist entscheidend, zu welchem Zeitpunkt der Pflichtteilsverzicht erklärt wird. Geschieht dies zu Lebzeiten des Erblassers gegen eine Abfindung, liegt eine Schenkung seitens des Erblassers nach § 7 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG vor. Dabei kommt es nicht darauf a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Stiftungsrecht / c) Nachträglicher Wegfall der Steuerpflicht des Erben

Rz. 199 Wendet jemand einer gemeinnützigen Stiftung zu Lebzeiten im Rahmen einer Erstausstattung oder einer Zustiftung Vermögensgegenstände zu, die er von Todes wegen oder durch Schenkung unter Lebenden erlangt hat, so kann die für diesen Erwerb angefallene Erbschaft- oder Schenkungsteuer nach § 29 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG mit Wirkung für die Vergangenheit entfallen. Die Vorausse...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / dd) Herausgabeanspruch nach §§ 2287, 2288 BGB

Rz. 69 Nach § 3 Abs. 2 Nr. 7 ErbStG unterliegt der Erbschaftsteuer auch, was ein Vertragserbe aufgrund beeinträchtigender Schenkung des Erblassers (§ 2287 BGB)[79] von dem Beschenkten nach den Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung erlangt. Dasselbe gilt nunmehr auch für den Schlusserben eines gemeinschaftlichen Testaments sowie für den Vermächtnisnehmer, der w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Gesetzliche und gewillk... / d) Stumme

Rz. 96 Stumme können gem. § 2233 Abs. 1 BGB ein notarielles Testament nur durch Übergabe einer Schrift errichten, sofern sie schreib- aber leseunfähig sind. Ist der Stumme hingegen schreibunfähig, hingegen lesefähig, kann die letztwillige Verfügung von Todes wegen durch Übergabe einer offenen Schrift unter Zuziehung einer Vertrauensperson und eines Schreibzeugen errichtet we...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / d) Ausländische Steuer

Rz. 351 Der Erwerber muss in dem ausländischen Staat zu einer der deutschen Erbschaftsteuer entsprechenden Steuer herangezogen werden. Darunter ist jede ausländische Steuer zu verstehen, die unmittelbar auf einen Erwerb von Todes wegen entsteht oder auf einen freigebigen Vermögensübergang erhoben wird. Ausländische Gewinnsteuern wie die kanadische capital gains tax sind nich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Alleinerbe / 2. Anspruchsgegner

Rz. 15 Passivlegitimiert ist gem. § 2018 BGB der Erbschaftsbesitzer. Erbschaftsbesitzer ist, wer sich subjektiv ein ihm nicht zustehendes Erbrecht anmaßt.[38] Es ist insofern zu beachten, dass es nicht ausreicht, dass der Erbschaftsbesitzer einen Nachlassgegenstand in Besitz genommen hat. Vielmehr ist eine Berufung auf ein vermeintliches Erbrecht notwendig. Es ist nicht erfo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Behinderten- und Bedür... / dd) Testamentsvollstreckung

Rz. 63 Der Schutz des Zugriffs des Sozialhilfeträgers zu Lebzeiten des Behinderten wird im Rahmen der Vermächtnislösung erneut durch Anordnung der Dauertestamentsvollstreckung mit den entsprechenden Verwaltungsanordnungen nach § 2216 Abs. 2 BGB bewirkt. Entscheidend ist, dass die Testamentsvollstreckung nicht als reine Vermächtnisvollstreckung gem. § 2223 BGB ausgestaltet, s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Vor- und Nacherbe / d) Nacherbfall durch sonstiges Ereignis

Rz. 174 Nach § 6 Abs. 3 ErbStG gilt in diesen Fällen die Vorerbfolge als auflösend bedingter und die Nacherbfolge als aufschiebend bedingter Anfall. Dies bedeutet zunächst, dass der Erwerb des Nacherben auch steuerlich als Anfall vom Erblasser behandelt wird. Eines Antrags hierzu bedarf es nicht.[211] Der Nacherbe kann die vom Vorerben entrichtete Steuer, mit Ausnahme der be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Gesetzliche und gewillk... / e) Gegenstand des Zuwendungsverzichts

Rz. 147 Wie sich aus § 2352 BGB ergibt, kann lediglich auf die Erbeinsetzung oder ein Vermächtnis verzichtet werden. Bzgl. gesetzlicher Vermächtnisse, wie z.B. dem Voraus nach § 1932 BGB oder dem Dreißigsten nach § 1969 BGB ist hingegen ein Zuwendungsverzicht nicht möglich. Ersatzvermächtnisnehmer und Ersatzerbe können allerdings ebenso wie Auflagenbegünstigte Verzichtserklä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Vermächtnisrecht / 13. Erlass- oder Befreiungsvermächtnis

Rz. 70 Das Erlassvermächtnis ist nicht explizit geregelt. Nach § 2173 S. 2 BGB kann der Erblasser eine dem Vermächtnisnehmer gegenüber dem Erblasser bzw. dem Beschwerten vorliegende Schuld erlassen. Der Vermögensvorteil ist die Befreiung von der Verbindlichkeit, der Erlass der Forderung. Die Verbindlichkeit ist dann nicht mehr von den Erben bzw. dem Beschwerten als Nachlassf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die Ausschlagung – nich... / I. Ausschlagungsfrist

Rz. 4 Die Ausschlagung ist zunächst nur vor der Annahme der Erbschaft möglich. Dabei ist zu bedenken, dass eine Annahme auch konkludent erfolgen kann und diese Erklärung dem Nachlassgericht nicht zugehen muss. Hinweis Der vorläufige Erbe ist damit nicht nur nicht verpflichtet, sich um den Nachlass zu kümmern. Dies kann auch gefährlich sein, weil darin eine konkludente Annahme...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Erbscheinsverfahren / g) Gegenständlich beschränkter Erbschein

Rz. 85 Der gegenständlich beschränkte Erbschein, ist ein Erbschein, der mit Beschränkung auf bestimmte Nachlassgegenstände erteilt wird, § 352c FamFG. Er bezeugt also das Erbrecht in Bezug auf bestimmte im Inland gelegene Nachlassgegenstände. Rz. 86 Muster 15.11: Fremdrechtserbschein Muster 15.11: Fremdrechtserbschein Nachstehend wird bezeugt, dass der am _____________________...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Ausgewählte Schnittste... / II. Begründung der Gütergemeinschaft als Schenkung?

Rz. 51 Fraglich ist, ob die Begründung der Gütergemeinschaft auch als taktisches Mittel zur Pflichtteilsreduzierung eingesetzt werden kann. Selbst wenn nämlich nur ein Ehegatte bei Begründung der Gütergemeinschaft über Vermögen verfügte, dürfte keine Schenkung darin gesehen werden. Nach dem BGH[63] kann nur ausnahmsweise eine Schenkung des begüterten an den bereicherten Eheg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Testamentsgestaltung / c) Dauertestamentsvollstreckung

Rz. 131 Die Dauertestamentsvollstreckung gem. § 2209 S. 1 Hs. 2 BGB ist eine Kombination aus Abwicklungs- und Verwaltungsvollstreckung. Sie beinhaltet die Anordnung des Erblassers, dass der Testamentsvollstrecker nach der Erledigung der ihm sonst zugewiesenen Aufgaben, die Verwaltung des Nachlasses fortzuführen hat, also Abwicklungs- und Verwaltungsvollstreckung zeitlich ane...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Nachlasspflegschaft un... / d) Finanzamt

Rz. 243 Im Fall der Nachlassverwaltung sind Einkommensteuerbescheide, denen mit Mitteln des Nachlasses erzielte Einkünfte zugrunde liegen, an die Erben zu richten und ihnen bekannt zu geben. Die Nachlassverwaltung erzeugt Verwaltungs- und Verfügungsbeschränkungen; sie berührt aber nicht den Tatbestand der Einkünfteerzielung, der nach dem Tod des Erblassers allein von den Erb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Vermächtnisrecht / 3. Praktische Konsequenz

Rz. 11 Bei der Ausschlagung haben beide Rechtsinstitute unterschiedliche Rechtsfolgen. Die Teilungsanordnung wird bei Ausschlagung der gesamten Erbschaft gegenstandslos. Im Gegensatz hierzu ist dies beim Vorausvermächtnis nicht der Fall. Dort kann das Vorausvermächtnis unabhängig vom Erbteil ausgeschlagen werden (§ 2180 BGB). Ausnahme ist hier, dass der Erblasser das Vorausv...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 31 Internationales Erbrecht / V. Anknüpfungssubjekt nach Art. 25 Abs. 1 EGBGB a.F.

Rz. 57 Auch wenn in der Praxis die Fälle, in welchen der Erblasser vor dem 17.8.2015 verstorben ist, inzwischen fast zur Ausnahme gehören, so ist die Beschreibung der alten Rechtslage noch immer von Praxisrelevanz. Typische Fälle, in welcher die alte Rechtslage von Bedeutung ist, sind langwierige und langjährige Gerichtsverfahren oder aber Anträge auf Einziehung von Erbschei...mehr