Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Öffentliche Verfügung von Todes wegen und Eröffnungsniederschrift, § 35 Abs. 1 S. 2 GBO

a) Öffentliche Verfügung von Todes wegen Rz. 388 Auch durch ausländische Urkundspersonen erstellte öffentliche Urkunden, die Verfügungen von Todes wegen beinhalten, können nach § 35 Abs. 1 S. 2 GBO zum Nachweis der Erbfolge vorgelegt werden.[1166] Das Grundbuchamt kann diese Dokumente berücksichtigen und eine Prüfung der Erbfolge vornehmen, muss das aber nicht. Rz. 389 Eine öf... mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Tod des Gesellschafters

Rz. 551 Stirbt ein Gesellschafter, so scheidet er aus der Gesellschaft aus. Die Mitgliedschaft ist nicht ohne Weiteres vererblich. Das kann mit einer Nachfolgeklausel im Gesellschaftsvertrag erreicht werden.[879] Stirbt bei einer Zweipersonengesellschaft der eine Gesellschafter und ist der andere sein Alleinerbe, erlischt die OHG. mehr

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§ 1 Allgemeine Vorfragen / H. Inhaltskontrolle von Verfügungen von Todes wegen

I. Allgemeines Rz. 58 Im Nachgang zu der Rechtsprechung des BVerfG und des BGH zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen und Scheidungsvereinbarungen[55] stellt sich die Frage, ob auch Verfügungen von Todes wegen sowie Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge [56] anhand von verfassungsrechtlichen Vorgaben einer intensiven inhaltlichen Überprüfung unterzogen werden müssen. Es ist da... mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / aa) Zivilrecht

Rz. 114 Die Eintrittsklausel[205] ist gleichfalls eine rechtsgeschäftliche (Nachfolge-)Klausel. Denn sie zielt i.R.d. zivilrechtlich Möglichen auf eine Rechtsnachfolge auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage, und zwar unabhängig von einer eventuellen Erbenstellung des Nachfolgers. Da sie die Nachfolge nicht unmittelbar anordnet, sondern von der Ausübung eines Gestaltungsrec... mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / a) Bindungswirkung

Rz. 26 Werden im Rahmen eines Testaments der Patchworkfamilie alle Abkömmlinge gleichberechtigt zu Schlusserben eingesetzt, so ist es wichtig, dass die Schlusserbeneinsetzung bindend erfolgt, um zu verhindern, dass der Zweitversterbende die Verfügung von Todes wegen noch zu Ungunsten der Kinder des Erstversterbenden ändert. Als bindende Verfügungen gelten sowohl beim Erbvertr... mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / e) Vererblichkeit / Tod des Gesellschafters

Rz. 208 Der Geschäftsanteil einer GmbH fällt – anders als bei der Personengesellschaft – ohne weiteres in den Nachlass und kann so an gesellschaftsfremde Dritte fallen. Da dies häufig unerwünscht ist, empfiehlt es sich entspr. Regelungen in die Satzung der GmbH aufzunehmen.[594] In der Satzung können der oder die Erben des verstorbenen Gesellschafters verpflichtet werden den ... mehr

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§ 6 Mietwohnung / D. Tod des Mieters

Rz. 8 Sind beide Partner Mieter und stirbt einer von ihnen, so wird das Mietverhältnis mit dem überlebenden Partner fortgesetzt (§ 563a Abs. 1 BGB). Dieser kann das Mietverhältnis innerhalb eines Monats, nachdem er vom Tod des Mieters Kenntnis erlangt hat, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen (§ 563a Abs. 2 BGB). Rz. 9 Ist nur ein Lebensgefährte Mieter und stir... mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / c) Lösungsvariante: Bedingtes Quotenvermächtnis

Rz. 19 Im Beispielfall (vgl. Rdn 8) würde dem F beim Tode der B neben seinem Erbteil von ¼ noch ein Pflichtteilsrestanspruch aus § 2305 BGB zustehen. Die Höhe des Anspruchs würde sich nach § 2311 BGB auch aus dem gesamten Nachlass des A berechnen, den die B ja nach dessen Ableben als Alleinerbin geerbt hat. Diesem Ergebnis kann entgegengewirkt werden, indem der A für den Fall... mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / G. Regelung bei gleichzeitigem Versterben (Katastrophenklausel)

Rz. 57 Unter Katastrophenklausel versteht man eine Regelung für den Fall des gleichzeitigen Versterbens beider Ehegatten. Gleichzeitiges Versterben bedeutet an sich im gleichen Augenblick. In den Fällen, in denen nicht bewiesen werden kann, welcher der beiden Ehegatten zuerst verstorben ist, wird gem. § 11 VerschG vermutet, dass sie gleichzeitig verstorben sind. Versterben d... mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / 4. Tod des Nacherben vor dem Nacherbfall

Rz. 134 In diesem Fall geht die Anwartschaft des Nacherben auf die Erben des Nacherben über, soweit dies im Testament nicht ausgeschlossen war. Erbschaftsteuerlich gehört das Anwartschaftsrecht aber nicht zum Nachlass des Nacherben (§ 10 Abs. 4 ErbStG). Erst im Nacherbfall ist der Erbe des Nacherben mit dem kraft Nacherbfolge auf ihn übergehenden Vermögen steuerpflichtig. mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / 1. Problem der Pflichtteilsberechtigung einseitiger Abkömmlinge

Rz. 8 Zu beachten gilt es hierbei freilich, dass Kinder, die nur von einem Ehegatten abstammen, nur bei dessen Tod pflichtteilsberechtigt sind. Beispiel Ehemann A und Ehefrau B sind in zweiter Ehe miteinander im gesetzlichen Güterstand verheiratet. A hat aus erster Ehe drei Kinder C, D und E mitgebracht. B bringt ein Kind F mit in die Ehe. Im Rahmen eines Berliner Testaments ... mehr

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zfs 01/2024, Zur Bemessung ... / 2 Aus den Gründen:

[5] I. Nach Auffassung des Berufungsgerichts, dessen Urteil unter anderem in DAR 2022, 451 veröffentlicht ist, steht der Klägerin gegen die Beklagten aus § 10 Abs. 3 StVG i.V.m. § 115 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VVG dem Grunde nach ein Anspruch auf Hinterbliebenengeld zu. Bei der Bemessung der Anspruchshöhe, der Erwägungen der Angemessenheit zugrunde zu legen seien und bei der § 287... mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Nachfolgeklauseln

Rz. 366 So wie der Gesellschaftsanteil durch (vertragliche) Vereinbarung übertragbar gestellt werden kann, so kann er auch vererbt werden. Dies stellt die durch das MoPeG neu eingeführte Vorschrift des § 711 Abs. 2 BGB n.F. ausdrücklich klar: Ist im Gesellschaftsvertrag vereinbart, dass im Fall des Todes eines Gesellschafters die Gesellschaft mit seinem Erben fortgesetzt wer... mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / 1. Eintritt der Nacherbfolge durch den Tod des Vorerben

Rz. 129 Mit dem Eintritt des Nacherbfalls durch den Tod des Vorerben hat derjenige, auf den das Vermögen übergeht, den Erwerb als vom Vorerben stammend zu versteuern (§ 6 Abs. 2 ErbStG). Hierunter fallen auch Ansprüche aufgrund § 2287 BGB sowie Herausgabeansprüche aus § 2113 BGB, die der Nacherbe mit Erfolg geltend macht. Für den durch den Vorerben Beschenkten erlischt dann d... mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / dd) Eintrittsklauseln

Rz. 374 Eintrittsklauseln sind solche gesellschaftsvertraglichen Regeln, nach denen nicht allein durch Erbgang eine Nachfolge in den Gesellschaftsanteil stattfindet, sondern nur einem Nachfolger der schuldrechtliche Anspruch eingeräumt wird, von den verbleibenden Gesellschaftern die Aufnahme zu verlangen. Damit wird die Nachfolge auch solcher Personen möglich, die nicht zum ... mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Begriff und Umfang

Rz. 3 Erbfolge ist der mit dem Tode einer Person eintretende Übergang eines bestimmten Vermögens als Ganzes auf eine oder mehrere Personen (§ 1922 BGB); dieser Übergang kann auf Gesetz (§§ 1924–1936 BGB) oder auf einer Verfügung von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) beruhen. Bei Ausländern kann die Erbfolge auch auf ausländischem Recht beruhen.[6] Rz. 4 Grundsätzlich muss e... mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Übersicht

Rz. 358 Die in der Praxis regelmäßig als unpassend erachtete Auflösung der Gesellschaft beim Tod eines Gesellschafters erfolgte nach der früheren Grundregel des § 727 Abs. 1 BGB a.F. nur dann, wenn im Gesellschaftsvertrag nichts anderes vereinbart war. Für die Unterscheidung der verschiedenen vertraglichen Klauseln zur Abwendung der Auflösung haben sich dabei drei Hauptkateg... mehr

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§ 4 Entzug der Vermögensver... / C. Entzug des Verwaltungsrechts

Rz. 3 Nach § 1638 BGB kann der Erblasser das elterliche Vermögenssorgerecht für Vermögensteile, die aus einem Nachlass stammen, sei es in der Form der Erbeinsetzung, des Vermächtnisses oder des Pflichtteils, ausschließen[1] und dadurch verhindern, dass diese Vermögensteile durch den geschiedene Ehegatten verwaltet werden. Es handelt sich insoweit um eine familienrechtliche A... mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / aa) Zivilrecht

Rz. 69 Die Fortsetzungsklausel [147] beschränkt sich in ihrem Kern darauf, den Übergang der Gesellschaft in das Liquidationsstadium aus Anlass des Todes eines Gesellschafters auszuschließen und deren Fortbestand als werbende Gesellschaft unter den verbliebenen Gesellschaftern anzuordnen. Das bedeutet, dass der verstorbene Gesellschafter im Zeitpunkt seines Todes aus der Gesel... mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / a) Zivilrecht

Rz. 141 Während bei Personengesellschaften die Rechtsnachfolge von Todes wegen im Gesellschaftsvertrag selbst gesteuert werden kann, ist dies bei Kapitalgesellschaften ausgeschlossen. Deshalb kann lediglich versucht werden, im Nachgang zu einem Erbfall unerwünschte Gesellschafter wieder aus der Gesellschaft zu entfernen. Dazu hat sich ein festes Klauselwerk etabliert, das ne... mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (d) Eintrittsklausel

Rz. 1215 Die Eintrittsklausel[1588] bewirkt – anders als die erbrechtlichen Nachfolgeklauseln – keinen automatischen und unmittelbaren Übergang des Kommanditanteils. Vielmehr wird dem Berechtigten im Wege eines Vertrags zugunsten Dritter (§§ 328, 331 BGB) lediglich das Recht eingeräumt, bei Tod des Kommanditisten in die Gesellschaft einzutreten. Der Eintritt des neuen Gesell... mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / 1. Allgemeines

Rz. 12 Eine letztwillige Verfügung, durch die der Erblasser seinen Ehegatten bedacht hat, ist unwirksam, wenn die Ehe nichtig oder wenn sie vor dem Tod des Erblassers aufgelöst worden ist (§ 2077 Abs. 1 S. 2 BGB). Besteht allerdings die Annahme, dass der Erblasser sie auch für einen solchen Fall getroffen haben würde, ist die Verfügung nach § 2077 Abs. 3 BGB nicht unwirksam.... mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / cc) Erbschaftsteuer

Rz. 81 Erbschaftsteuerlich sind zwei betroffene Personen bzw. -gruppen zu betrachten. Auf der Seite des oder der Erben ist die Abfindungsforderung als Teil des Vermögensanfalls (§ 10 Abs. 1 Satz 2 ErbStG) i.R.d. Erwerbs durch Erbanfall (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG) zu erfassen und zwar, soweit nicht eine Sachabfindung zu gewähren ist,[160] als mit dem Nennwert zu bewertende Kapi... mehr

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§ 1 Allgemeine Vorfragen / A. Einleitung

Rz. 1 Eine optimale Vermögensnachfolgeplanung sollte sich selbstverständlich nicht nur auf eine Verfügung von Todes wegen beschränken. Eine vernünftige Vorsorgeplanung stellt eine langfristige Koordination des Vermögensübergangs unter Berücksichtigung steuerlicher und zivilrechtlicher Belange dar, wobei der Wille des Erblassers selbstverständlich immer im Vordergrund steht. ... mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / cc) Erbschaftsteuer

Rz. 112 Die rechtsgeschäftliche Nachfolgeklausel bewirkt einen Erwerb auf rechtgeschäftlicher Grundlage und kann deshalb nicht als Erwerb durch Erbanfall qualifiziert werden; es handelt sich bei dem Erwerb um eine Schenkung auf den Todesfall nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 ErbStG. Erwerbsgegenstand ist der (Mitunternehmer-)Anteil auch dann, wenn betriebswesentliches Sonderbetrie... mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 1. Vereinbarung der Gütertrennung

Rz. 429 Ehegatten, die nach Abwägung aller zivil- und steuerrechtlichen Gesichtspunkte für ihre Ehe den Güterstand der Gütertrennung vereinbaren möchten, treffen diese Wahl meist ausdrücklich i.R. eines Ehevertrages. Dabei wird entweder der bisher entstandene Zugewinn ausgeglichen oder aber es wird auf den bisher entstandenen Zugewinn ehevertraglich verzichtet. Die notarielle... mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Fortsetzungsklauseln

Rz. 360 Mit der Vereinbarung einer Fortsetzungsklausel wird gesellschaftsvertraglich der Rechtszustand bestätigt, der seit Inkrafttreten des MoPeG gem. § 723 Abs. 1 Nr. 1 BGB n.F. von Gesetzes wegen für die GbR besteht und bereits zuvor für die Personenhandelsgesellschaften bestand, nämlich das Ausscheiden des verstorbenen Gesellschafters unter Fortsetzung der Gesellschaft u... mehr

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ZErb 01/2024, Gesellschaftsrecht

Der Tod eines GbR-Gesellschafters nach Inkrafttreten des MoPeG – Eckpunktdarstellung unter besonderer Beachtung der Auswirkungen auf die Immobilien-GbR Ab dem 1.1.2024 gilt für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Fall des Todes eines Gesellschafters der neue § 723 Abs. 1 Nr. 1 BGB, wonach die Gesellschaft mit dem Todesfall nicht länger aufgelöst,[1] sondern nunmehr fortge... mehr

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§ 1 Allgemeine Vorfragen / II. Pflichtteilsverzicht

Rz. 23 Gemäß §§ 2346, 2348 BGB können Abkömmlinge oder Ehegatten (auch Eltern) des Erblassers durch einen notariellen Vertrag auf ihren Pflichtteil verzichten (siehe auch § 3 Rdn 8). Der Pflichtteilsverzicht stellt eine ideale Störfallvorsorge dar und kann auch in Kombination mit einem Übergabevertrag im Wege der vorweggenommenen Erbfolge abgeschlossen werden. Praxishinweis S... mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / K. Pflichtteilsvermeidung

Rz. 63 Die durch das Pflichtteilsrecht verankerte Mindestbeteiligung am Nachlass ist grundsätzlich nicht entziehbar und stört regelmäßig die Nachlassplanung gerade auch bei Testamenten in Patchworkfamilien. Nicht selten ist es der Wunsch eines Elternteils, die Kinder aus der gescheiterten Beziehung auf den ersten Todesfall oder gänzlich vom Nachlass fernzuhalten. Das wirksams... mehr

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ZErb 01/2024, Zur Beurkundu... / 1 Gründe

I. Die Parteien streiten über Ansprüche aus einer klägerseits behaupteten notariellen Amtspflichtverletzung des Beklagten, der bis zum 31.3.2022 Notar mit dem Amtssitz in D (Westfalen) war. Die Klägerin ist Tochter und aufgrund eines notariellen Testaments vom 14.12.2005 (Bl. 8-10 LG-Akte), vom Beklagten unter der Urk.-Nr. 004/2005 beurkundet, Hofes- und Alleinerbin des am 0.0... mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / h) Abfindungsklauseln

Rz. 217 Ein Abfindungsanspruch der ausscheidenden Gesellschafter ist grds. nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt, lässt sich aber mittelbar aus § 34 Abs. 3 GmbHG ableiten.[640] Nach Auffassung des BGH gehört das Recht eines Gesellschafters, bei Ausscheiden aus der Gesellschaft eine Abfindung zu erhalten, zu seinen Grundmitgliedsrechten.[641] Die Satzungsautonomie im GmbH-Rec... mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / aa) Änderungsvorbehalt beim Erbvertrag

Rz. 31 Obschon im Gesetz nicht ausdrücklich vorgesehen, kann aufgrund der Vertragsfreiheit die vertragsmäßige Bindung im Erbvertrag ausdrücklich oder stillschweigend durch den Vorbehalt des Rechts eingeschränkt oder gelockert werden.[40] Dadurch wird den Vertragschließenden die Option eingeräumt, die betreffenden erbvertraglich bindenden letztwilligen Verfügungen einseitig a... mehr

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§ 3 Partnerschaftsvertrag / D. Praxisrelevante Regelungsgegenstände

Rz. 14 In der Literatur sind verschiedentlich Muster für Partnerschaftsverträge nichtehelicher Lebensgemeinschaften vorgestellt worden.[46] Da derartige Verträge, wie oben gezeigt (siehe oben Rdn 2), grundsätzlich nicht der notariellen Beurkundung bedürfen, dürften diese Muster in der Kautelarpraxis eine vernachlässigenswerte Rolle spielen. Gleichwohl spricht vieles dafür, b... mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / 1. Erwerbsvorgänge

Rz. 13 Anders als bei der Einkommensteuer, die den Erbanfall grds. als steuerneutral behandelt und eventuelle Einkünfterealisierungen in erster Linie im Bereich der Erbauseinandersetzung annimmt, unterliegt der Erbschaftsteuer gerade der unentgeltliche Erwerb von Todes wegen. Die Erbauseinandersetzung als solche ist grds. steuerneutral, weil der Erwerbstatbestand "Erwerb dur... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Näherungsverfahren

Rn. 213 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die gesetzlich vorgeschriebene Beachtung der anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik (s Rn 203) schließt die Anwendung von Näherungsverfahren nicht aus. Mit diesen Verfahren soll ua die Rechenarbeit in vertretbaren Grenzen gehalten werden. Voraussetzung ist jedoch, dass die Näherungsverfahren mathematisch-statistisch begründet sind u... mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (b) Qualifizierte Nachfolgeklausel

Rz. 1206 Bei der qualifizierten Nachfolgeklausel bestimmt der Gesellschaftsvertrag, dass nicht alle Erben, sondern nur einzelne oder einer von ihnen in die Gesellschafterstellung einrücken.[1583] Der Gesellschaftsvertrag kann den Kreis der nachfolgeberechtigten Personen grds. in beliebiger Weise einschränken. Möglich sind etwa folgende Regelungen: mehr

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§ 10 Gewillkürte Erbfolge / D. Freies Rücktrittsrecht im Erbvertrag der nichtehelichen Lebensgemeinschaft

Rz. 20 Schließen in nichtehelicher Lebensgemeinschaft lebende Personen einen Erbvertrag,[59] so entspricht die Aufnahme eines freien, nicht an einen Grund gebundenen Rücktrittsrechts regelmäßig dem Willen der Beteiligten.[60] Von einem an die Trennung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft gebundenen Rücktrittsrecht ist abzuraten, weil damit im Rücktrittsfall Streit über das ... mehr

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§ 9 Zuwendungen an den Lebe... / C. Gebrauchs- und Nutzungsüberlassungen

Rz. 9 Soweit ersichtlich noch nicht höchstrichterlich geklärt ist die Behandlung von Wohnrechtszuwendungen und schuldrechtlichen Wohnungsüberlassungen an den Partner unter Lebenden. Jüngst hat der BFH den Verzicht auf ein dingliches Wohnrecht für einen schenkungsteuerbaren Tatbestand (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG) gehalten.[30] Das Gericht stellt auf die mit dem dinglichen Wohnre... mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / (3) Dauertestamentsvollstreckung

Rz. 48 Ein weiteres Gestaltungsziel des "Württembergischen Modells" ist, dass der längerlebende Ehegatte die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über den gesamten Nachlass hat. Dies kann mittels einer Dauertestamentsvollstreckung erreicht werden, wobei der Längerlebende oder eine andere Vertrauensperson des Erblassers zum Testamentsvollstrecker bestimmt wird. Zudem wird dami... mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / a) Abfindungsausschluss bei Personengesellschaften

Rz. 86 Wird eine Personengesellschaft nach dem Tod eines Gesellschafters durch die übrigen Gesellschafter fortgeführt, steht dessen Erben grundsätzlich ein Abfindungsanspruch nach § 738 Abs. 1 S. 2 BGB zu. Nach herrschender Meinung kann dieser Abfindungsanspruch im Gesellschaftsvertrag wirksam ausgeschlossen werden.[161] Wegen des aleatorischen Charakters ist eine solche Ges... mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 5. Bestehen und Erlöschen des Anspruchs

Rz. 20 Der Anspruch muss wirksam bestehen oder wenigstens ein bedingter oder künftiger Anspruch i.S.d. § 883 Abs. 1 S. 2 BGB sein. Auch wenn das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft unwirksame AGB-Klauseln enthalten sollte, bleibt der Vertrag in der Regel im Übrigen wirksam (§ 306 Abs. 1 BGB) und beeinträchtigt die Wirksamkeit des vorzumerkenden Anspruchs nicht.[52] Ist da... mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / e) Rechtsgeschäftliche Nachfolgeklausel

Rz. 842 Wie bei erbrechtlichen Nachfolgeklauseln soll bei einer rechtsgeschäftlichen Nachfolgeklausel die Nachfolge des Begünstigten (eines Erben oder auch eines Dritten) mit dem Erbfall erfolgen, aber im Unterschied zu diesen durch Rechtsgeschäft unter Lebenden. Zu ihrer Gültigkeit setzen rechtsgeschäftliche Nachfolgeklauseln die Mitwirkung des Begünstigten voraus.[1117] Di... mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Sachrecht

Rz. 297 Die Gütertrennung ist in Österreich der gesetzliche Güterstand, § 1237 ABGB.[910] Verfügungsbeschränkungen gibt es während der Ehe nicht.[911] Das österreichische Recht kennt die Gütergemeinschaft unter Lebenden und auf den Todesfall als Wahlgüterstände,[912] wobei die Gütergemeinschaft inhaltlich sehr verschieden ausgestaltet sein kann, z.B. entsprechend einer Errun... mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / Literaturtipps

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / j) Krankheitsbeihilfen für Pensionäre

Rn. 43 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Unter dem Begriff der Krankheitsbeihilfen sind Beihilfen zu verstehen, die der ArbG seinen Pensionären in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen gewährt. Krankheitsbeihilfen sind keine Leistungen der betrieblichen Altersversorgung iSd § 1 Abs 1 S 1 BetrAVG (FG Köln vom 20.09.2000, EFG 2001, 63; Höfer/Pisters, DB 2002, 2288). Beihilfeverpflicht... mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / dd) Begünstigungstransfer

Rz. 42 Nach § 13a Abs. 5 Satz 1 (§ 19a Abs. 2 Satz 2) ErbStG kann ein Erwerber den Verschonungsabschlag, den Abzugsbetrag und den Entlastungsbetrag nicht in Anspruch nehmen, soweit er begünstigtes Vermögen aufgrund einer letztwilligen oder rechtsgeschäftlichen Verfügung des Erblassers/Schenkers auf einen Dritten überträgt. Die Begünstigungen sind dem anderen Erwerber unmitte... mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Ausscheidender Gesellschafter

Rz. 818 Scheidet der verstorbene Gesellschafter aus der KG aus, ohne dass seine Erben in seine Gesellschafterstellung nachrücken, kommt es zur Anwachsung seines Anteils bei den Mitgesellschaftern. Dieser Vorgang wird steuerlich als Schenkung auf den Todesfall behandelt und unterliegt nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 ErbStG der Erbschaftsteuer, soweit der Anteilswert (§ 12 ErbStG... mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / 1. Vorerbe als "echter Erbe"

Rz. 28 Der Vorerbe wird wahrer Erbe. Dies allerdings nur zeitlich befristet, bis zum Eintritt des Nacherbfalls. Auf den Vorerben gehen das gesamte Vermögen (§ 1922 BGB), der Besitz des Erblassers (§ 857 BGB), sowie dessen Verbindlichkeiten (§ 1967 BGB) über. Die Erbschaft geht also als Ganzes oder zu einem Bruchteil über. Eine Vererbung einzelner Gegenstände durch “Vonselbst... mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Erbschaftsteuer

Rz. 827 Da die Erben in diesem Fall selbst lediglich einen Abfindungsanspruch, nicht aber Betriebsvermögen erben, haben sie den Abfindungsanspruch mit seinem Nennwert zu versteuern (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Die Begünstigungen von Betriebsvermögen (§§ 13a ff., 19a ErbSt) kommen zugunsten der Erben folglich nicht zur Anwendung. Sofern ein Veräußerungsgewinn in der Person des ... mehr