Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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§ 1 Einleitung

Rz. 1 Angesichts einer stetig weiter ansteigenden Verbreitung nichtehelicher Lebensgemeinschaften in Deutschland ist zu erwarten, dass ihre Bedeutung in der juristischen Praxis noch zunehmen wird. Dies gilt umso mehr, als es im bürgerlichen Recht an einschlägigen gesetzlichen Regelungen fehlt. Es handelt sich um eine Materie, in der dem Notar ein breiter Gestaltungsspielraum... mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Gesellschaftsvertragliche Regelung über das Ausscheiden

Rz. 384 Bereits vor Inkrafttreten des MoPeG konnte im Gesellschaftsvertrag einer GbR geregelt werden, dass bei der Kündigung der Mitgliedschaft durch einen Gesellschafter, der Insolvenz eines Gesellschafters und bei Tod nicht die nach den §§ 723–725, 727, 728 BGB a.F. vorgesehene Folge der Auflösung der Gesellschaft eintrat, sondern diese nur das Ausscheiden des betreffenden... mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Gründe und Fälle der Beschränkung

Rz. 4 Die Beschränkung des Rechts auf die Lebenszeit des Berechtigten kann auf der gesetzlichen Ausgestaltung oder einem – soweit zulässig – vereinbarten Rechtsinhalt beruhen. Im Einzelnen: Rz. 5 a) Kraft Gesetzes sind auf die Lebenszeit des Berechtigten beschränkt (wobei eine kürzere Dauer ohne weiteres vereinbart werden kann[18]): mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Unrichtigkeit der Eigentümereintragung

Rz. 7 Das Grundbuch muss hinsichtlich der Eigentümereintragung (Abt. I Spalte 2) unrichtig sein. Ebenfalls anwendbar ist die Vorschrift bei einer Unrichtigkeit des Grundbuchs hinsichtlich der Eintragung des Erbbauberechtigten.[16] Dagegen werden Eintragungen in anderen Abteilungen des Grundbuchs nicht von § 82 GBO erfasst; entsprechende Berichtigungen können nicht erzwungen ... mehr

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§ 1 Allgemeine Vorfragen / B. Ermittlung der Ausgangssituation

Rz. 2 Die Erarbeitung einer letztwilligen Verfügung setzt eine detaillierte Kenntnis des Sachverhalts durch den Berater voraus. Der Berater kann bei Erfassung des Sachverhalts gar nicht penibel und kleinlich genug vorgehen. Nur die exakte Kenntnis des Sachverhalts garantiert letztendlich eine erfolgreiche Mandatsführung. Die Ermittlung der Ausgangslage wird i.d.R. einen Groß... mehr

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§ 10 Gewillkürte Erbfolge / 3. Bloß einseitige Formwirksamkeit (untauglicher Versuch der Form des § 2267 S. 1 BGB)

Rz. 47 In den Fällen des untauglichen Versuchs der Form des § 2267 S. 1 BGB ist die Erklärung des Beteiligten, der das vom anderen verfasste Testament nur mitunterschrieben hat, unheilbar formunwirksam. Was die (materielle) Wirksamkeit der Erklärung des Urhebers betrifft, besteht divergierende Rechtsprechung. Rz. 48 Das OLG Hamm hat die gegenseitige Erbeinsetzung in einem vom... mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (3) Testamentsvollstreckung am Kommanditanteil

Rz. 1225 Die Testamentsvollstreckung am Kommanditanteil ist zulässig.[1591] Dies gilt auch, wenn die Haftsumme nicht voll erbracht bzw. wieder zurückgezahlt worden ist. Die Ausübung der Gesellschafterrechte bedarf allerdings der Zustimmung durch die anderen Gesellschafter. Die Zustimmung kann nach Eintritt des Erbfalls erteilt werden oder bereits im Gesellschaftsvertrag enth... mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Voraussetzungen und Rechtsfolgen

Rz. 2 Die Nacherbfolge setzt materiell-rechtlich eine rechtswirksame letztwillige Verfügung deutschen oder ausländischen Rechts voraus – keine Vor- und Nacherbfolge ohne Testament bzw. Erbvertrag! Für die Wirksamkeit der entsprechenden Verfügung von Todes wegen kommt es allein auf das materielle Recht an. Der Nachweis der Wirksamkeit der letztwilligen Verfügung und die Ermit... mehr

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§ 2 Vermögensausgleich nach... / 2. Wegfall der Geschäftsgrundlage ("gemeinschaftsbezogene Zuwendung"), Bereicherungsansprüche wegen Zweckverfehlung

Rz. 29 Dass es bei einer ersatzlosen Verkürzung des Spektrums möglicher Ausgleichsansprüche nach gescheiterter nichtehelicher Lebensgemeinschaft nicht bleiben kann, leuchtet ein. Die Beteiligten begeben sich mit der Begründung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nicht in einen rechtsfreien Raum. Der im Dienste der gemeinsamen Sache besonders engagierte Lebensgefährte ist... mehr

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§ 7 Kontoinhaberschaft und ... / A. Allgemeines

Rz. 1 Insbesondere bei Beendigung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft durch Tod oder Trennung kommt es häufig zu Meinungsverschiedenheiten über die Berechtigung an Guthaben gemeinsam geführter Konten. Treten in nichtehelicher Lebensgemeinschaft lebende Personen als Verkäufer von Grundbesitz auf, etwa als Miteigentümer in Bruchteilsgemeinschaft oder in Gesellschaft bürgerli... mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Inhalt des Nacherbenvermerks

Rz. 13 Einzutragen ist gem. § 51 GBO nicht nur die Anordnung der Nacherbfolge selbst, sondern das gesamte "Recht des Nacherben". Dazu gehören die Person des Nacherben und etwaiger Nachnacherben und/oder Ersatznacherben sowie der Inhalt seines "Rechts", die Bedingungen für den Eintritt der Nacherbfolge und etwaige Befreiungen des Vorerben von den Beschränkungen seines Verfügu... mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 2. Vorbehalt zwischenzeitlichen Zugewinnausgleichs

Rz. 449 Ist dagegen gezielt geplant, in Zugewinngemeinschaft zu leben, um zwischenzeitlich den Zugewinn durch Güterstandswechsel bei fortbestehender Ehe unter Lebenden schenkungsteuerfrei ausgleichen zu können, so muss die Formulierung so erweitert werden, dass auch der Zugewinnausgleich für diesen Fall des Güterstandswechsels durch Ehevertrag erhalten bleibt. Gleiches gilt,... mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / III. Rechtsstellung des Erben

Rz. 140 Der Beschwerte wird mit dem Tod des Erblassers nicht nur Vorerbe, sondern Vollerbe. Er ist mit einem aufschiebend befristeten schuldrechtlichen Anspruch beschwert. Für die Zeit zwischen dem Erbfall und dem Anfall des Vermächtnisses finden die Vorschriften Anwendung, die für den Fall gelten, dass eine Leistung unter einer aufschiebenden Bedingung geschuldet wird (§ 21... mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / bb) Vorgesellschaft

Rz. 130 Ab dem Zeitpunkt der Beurkundung der Satzung liegt eine Vorgesellschaft vor, die zivilrechtlich als werdende Kapitalgesellschaft im Wesentlichen dem Statut der eingetragenen Gesellschaft unterstellt wird und sich identitätswahrend in die eingetragene Kapitalgesellschaft wandelt. Handelt es sich um eine echte Vorgesellschaft, die letztlich tatsächlich eingetragen wird,... mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / b) Weitere Auflösungsgründe

Rz. 183 Eine Auflösung der stillen Gesellschaft erfolgt zudem nach Ablauf der Zeit, für die sie eingegangen ist, bei Eintritt einer auflösenden Bedingung (soweit nicht vor Zeitablauf oder Bedingungseintritt eine Fortsetzung vereinbart wurde)[236] oder durch Aufhebungsvereinbarung der Gesellschafter. Darüber hinaus endet die stille Gesellschaft bei Erreichung oder vollständig... mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / 2. Steuerrecht

a) Einkommensteuer Rz. 57 Die Rechtsnachfolge des oder der Erben in die Unternehmerstellung des Erblassers hat zur Folge (vgl. bereits unter Rdn 6 ff.), dass diese in die Unternehmerstellung des Erblassers, ggf. als Mitunternehmer nachfolgen.[130] Das hat Konsequenzen insb. für die Qualifizierung der laufenden Einkünfte, die die Miterben aus dem ererbten Unternehmen ziehen. E... mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / I. Einzelunternehmen in der Nachfolge

1. Zivilrecht Rz. 54 Im Mittelstand findet sich verbreitet nach wie vor die Unternehmensform des Einzelunternehmens. Diese "Rechtsform" kann man ohne Weiteres als nachfolgeuntauglich bezeichnen. Dies gilt zunächst aus haftungsrechtlicher Sicht. Rz. 55 Zwar ist es möglich, die erbrechtliche Erbenhaftung durch Ausschlagung (§§ 1945, 1953 BGB) auszuschließen oder auf den Nachlass... mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / dd) Nießbrauch an Sachen und insbesondere Grundstücken

Rz. 43 Ein Nießbrauch kann bestellt werden an beweglichen und unbeweglichen Sachen aller Art, an Rechten, aber auch an Sachgemeinschaften wie z.B. einer Erbschaft. Zur Absicherung des länger lebenden Ehegatten eignet sich insbesondere der Grundstücksnießbrauch. Der Nießbrauch kann in einer letztwilligen Verfügung zugewendet werden. Der im Wege des Vermächtnisses Begünstigte h... mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Inhalt der Mitteilung

Rz. 5 Die Mitteilung muss enthalten: Zweckmäßigerweise wird das Nachlassgericht das Grundbuchamt auch von einem Testamentsvollstrecker, dem die Verwaltung des Grundstücks zusteht... mehr

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§ 1 Allgemeine Vorfragen / 6. Praktikabilität

Rz. 48 Des Weiteren hat der erbrechtliche Berater stets der einfachen Lösung den Vorzug vor einer komplizierten Lösung zu geben. Dies gründet zum einen darauf, dass der Mandant als Laie den Inhalt seiner eigenen Verfügung von Todes wegen noch nachvollziehen und verstehen kann. Zum anderen liegt natürlich die Gefahr in komplexen Lösungsvarianten, dass diese später nicht verst... mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / VII. Abschließende Bewertung der Vermächtnislösung

Rz. 167 Zusammenfassend kann konstatiert werden, dass mittels eines aufschiebend bedingten Vermächtnisses eine Teilhabe bestimmter, unerwünschter Personen sowohl über die Erbfolge als auch über das Pflichtteilsrecht wirksam unterbunden werden kann. Im Verhältnis zur Vor- und Nacherbenregelung ist es häufig wesentlich schwieriger, bei Eintritt des Nachvermächtnisfalles festzus... mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / II. Berechnung der Pflichtteilsquote

Rz. 171 Zur Berechnung der Höhe der fiktiven Pflichtteilsquote ist gem. § 1586b Abs. 2 BGB der nicht erhöhte Ehegattenerbteil aus § 1931 Abs. 1 BGB heranzuziehen. Beim gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft bleibt die pauschale Erhöhung des Erbteils gem. § 1371 Abs. 1 BGB zur Abgeltung des Zugewinns unberücksichtigt. Dies erscheint auch logisch, da im Zuge der Ehesc... mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / V. Auslegungsfragen und Lückenfüllung

1. Verhältnis von Erbschein zu öffentlichem Testament als Nachweisdokument Rz. 107 Den Erbschein als Erbfolgenachweis konstituiert § 35 GBO als abschließend. Einen Erbschein könnte das GBA damit nur wegen derart gravierender inhaltlicher Mängel zurückweisen, die den Erbschein zu einem "Schein-Erbschein" machen. Das kommt praktisch nicht vor, zumal der typische Erbschein ja au... mehr

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Vorwort

Die nun vorliegende 6. Auflage des Handbuchs wird vom tragischen Tod desjenigen überschattet, der dieses Handbuch von Anfang an seit 2007 betreut und ihm den Status verliehen hat, den es heute hat: Thomas Wachter. Sein Tod hinterlässt auch im Gesellschaftsrecht eine große Lücke, da er wie kaum ein anderer in der Lage war, Schnittstellen zwischen Erbrecht und Gesellschaftsrec... mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / aa) Allgemeines

Rz. 49 Das Wohnungsrecht berechtigt eine Person, ein Gebäude oder den Teil eines Gebäudes unter Ausschluss des Eigentümers zu bewohnen, § 1093 Abs. 1 S. 1 BGB. Dem Ehegatten soll das Wohnen in der bisherigen Wohnung nach dem Tod des Partners sichergestellt werden, ohne dass auch das Eigentum an der Wohnung an den Ehegatten übergeht. mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / IV. Gestaltung des Gesellschaftsvertrages

Rz. 1447 Die Fähigkeit der Vereinigung zur Anpassung an die wirtschaftlichen Bedingungen ist dadurch zu gewährleisten, dass ihren Mitgliedern weitgehende Freiheit bei der Gestaltung ihrer vertraglichen Beziehungen sowie der inneren Verfassung der Vereinigung gelassen wird (aus den Erwägungsgründen). Auch nach dem auf den Gründungsvertrag subsidiär anwendbaren nationalen Rech... mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / 3. Gesellschaftsvertragliche Klauseln im Einzelnen und ihre Rechtsfolgen

a) Fortsetzungsklausel aa) Zivilrecht Rz. 69 Die Fortsetzungsklausel [147] beschränkt sich in ihrem Kern darauf, den Übergang der Gesellschaft in das Liquidationsstadium aus Anlass des Todes eines Gesellschafters auszuschließen und deren Fortbestand als werbende Gesellschaft unter den verbliebenen Gesellschaftern anzuordnen. Das bedeutet, dass der verstorbene Gesellschafter im ... mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / a) Treuhandlösung

Rz. 151 Der Testamentsvollstrecker kann das Unternehmen als Treuhänder für die Erben führen mit der Konsequenz, dass er im Außenverhältnis unbeschränkt haftet, jedoch im Innenverhältnis Befreiung von allen Verbindlichkeiten aus dem Betrieb des Unternehmens fordern kann. Gleichwohl trägt der Testamentsvollstrecker bei dieser Lösung persönlich ein erhebliches Risiko. mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Einzelfälle

Rz. 9 Abgeordnete: Im Zusammenhang mit umstrittenen Grundstücksgeschäften der öffentlichen Hand könnten Abgeordnete insbesondere von Kommunalparlamenten Einsicht in das Grundbuch verlangen. Zwar hat ein Parlament als solches die verfassungsrechtliche Stellung eines Kontrollorgans der Exekutive, nicht jedoch der einzelne Abgeordnete.[32] Das in einzelnen Landesverfassungen ge... mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / aa) Einfache Nachfolgeklausel

(1) Zivilrecht Rz. 85 Die einfache Nachfolgeklausel [163] (ebenso § 177 HGB) hat die Rechtsnachfolge aller Erben zum Gegenstand. Die Rechtsnachfolge vollzieht sich bei mehreren Erben außerhalb der Miterbengemeinschaft als Sonder- oder Einzelrechtsnachfolge der Erben.[164] Dabei teilt sich der Gesellschaftsanteil automatisch auf die Erben im Verhältnis der Erbquoten auf ("autom... mehr

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§ 4 Entzug der Vermögensver... / F. Ausschlagung der Erbschaft

Rz. 10 Es drängt sich an dieser Stelle die Frage auf, ob der überlebende Elternteil als allgemein Vertretungsberechtigter i.S.d. § 1629 Abs. 1 BGB trotz Entzug der Vermögenssorge nach § 1638 BGB berechtigt ist, das Erbe für das minderjährige Kind auszuschlagen. In der Literatur werden hierzu im Wesentlichen zwei Meinungen vertreten: Nach einer Auffassung[13] soll der Elternte... mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Allgemeines

Rz. 3 § 24 GBO erfasst die nicht bereits in § 23 Abs. 1 GBO abgebildeten Fälle des Erlöschens des (Stamm-)Rechts außerhalb des Grundbuchs durch den Eintritt einer auflösenden Bedingung oder Befristung, im Wortlaut beschrieben als das Erreichen eines bestimmten Lebensalters des Berechtigten (§ 24 Fall 1 GBO), den Eintritt eines Endtermins (§ 24 Fall 2 GBO) oder den Eintritt e... mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 7. Nachfolgeregelung

Rz. 530 Im Poolvertrag sollten außerdem Regelungen für den Fall des Todes eines Poolmitgliedes getroffen werden. Im Hinblick auf die seit dem 1.1.2024 geltende neue Rechtslage ist eine (einfache) Nachfolgeklausel allerdings nicht mehr erforderlich, um die Auflösung der Gesellschaft zu vermeiden (§ 723 Abs. 1 Nr. 1 BGB). Der Gesetzgeber hat insoweit das bisherige Regel-Ausnah... mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / (2) Einkommensteuer

Rz. 91 Die Rechtsnachfolge in den Gesellschaftsanteil erfolgt einkommensteuerlich[176] zwingend zu Buchwerten (§ 6 Abs. 3 Satz 1 und 3 EStG). Eine Gewinnrealisierung scheidet infolge der Nachfolge aus. Die Erben werden – sofern eine zu Gewinneinkünften führende Tätigkeit oder gewerbliche Prägung der Gesellschaft vorliegt – zu Mitunternehmern der Gesellschaft. Die einfache Na... mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / c) Pflichtteilsstrafklausel

Rz. 124 Der Fortbestand des testamentarischen Erbrechts aus einem gemeinschaftlichen Testament/Erbvertrag trotz vorsorglicher Verwirkungsklausel (Pflichtteilsstrafklausel) kann durch eine vor dem Notar abgegebene eidesstattliche Versicherung nachgewiesen werden, wonach nach dem Tod des erstversterbenden Elternteils keine Pflichtteilsansprüche geltend gemacht wurden.[232] Die... mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / 4. Steuerliche Pflichten des Testamentsvollstreckers

Rz. 159 Den Testamentsvollstrecker treffen mehrere steuerliche Pflichten:[275] a) Erbschaftsteuer Rz. 160 Während die Anzeigepflicht nach § 30 ErbStG ohne Rücksicht auf das Bestehen einer Testamentsvollstreckung den Erben trifft, ist zur Abgabe der Erbschaftsteuererklärung der Testamentsvollstrecker verpflichtet (§ 31 Abs. 5 ErbStG).[276] Ggü. dem Testamentsvollstrecker ist au... mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Vormerkungsfähigkeit bedingter und befristeter Ansprüche

Rz. 23 Alle bedingten und befristeten Ansprüche sind vormerkungsfähig, sofern sie von einer echten Bedingung oder Zeitbestimmung i.S. §§ 158 ff. BGB abhängen und die sonstigen Voraussetzungen erfüllen.[60] Jedenfalls gelten für sie die für künftige Ansprüche bestehenden Einschränkungen nicht.[61] Denn sie beruhen auf einem bereits "begründeten Rechtsverhältnis",[62] das gege... mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / bb) Qualifizierte Nachfolgeklausel

(1) Zivilrecht Rz. 97 Anders als bei der einfachen Nachfolgeklausel folgen bei der qualifizierten Nachfolgeklausel [182] nur einer oder mehrere, jedoch nicht alle Miterben in die Gesellschafterstellung des Erblassers nach: Nur die Erben, die die Qualifikationsmerkmale erfüllen, die der Gesellschaftsvertrag vorsieht (z.B.: "Abkömmlinge des Erblassers in gerader Linie") und zugl... mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / c) Rechtsgeschäftliche Nachfolgeklausel

aa) Zivilrecht Rz. 106 Rechtsgeschäftliche Nachfolgeklauseln sind – sofern sie nicht in eine erbrechtliche Nachfolgeklausel umgedeutet werden können (vgl. dazu bereits unter Rdn 68) – grds. unwirksam.[199] Hinweis Eine echte rechtsgeschäftliche Klausel, die eine Nachfolge allein auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage bewirkt, kann die beabsichtigte Rechtswirkung nur erzeugen... mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / c) Schenkung gegen Verpflichtung zur Zahlung einer Leibrente

Rz. 76 Wie gerade dargestellt, kommt ein dem Erblasser vorbehaltener Nießbrauch nicht als Wertminderung der Schenkung in Ansatz, wenn bei der Anwendung des Niederstwertprinzips der Wert eines Grundstücks zum Zeitpunkt des Erbfalls maßgeblich ist. Das OLG Schleswig[123] vertrat in einer Entscheidung vom 25.11.2008 die Auffassung, dass die Ermittlung des Grundstückswerts zum Z... mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Notwendigkeit der Vorsorgevollmacht

Rz. 1190 Bei der Ausgestaltung einer Vorsorgevollmacht sollten die Gesellschafter in vermögensmäßiger Hinsicht (die ärztlichen und medizinischen Fragen sollen hier nicht näher behandelt werden) unbedingt u.a. auch folgende Punkte beachten: mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / cc) Kapitalgesellschaften

Rz. 165 Sowohl bei der Körperschaftsteuer, als auch bei der Gewerbe- und USt ist Unternehmensträger und damit erklärungspflichtig die Gesellschaft als solche. Die Abgabe der Steuererklärungen ist eine Geschäftsführungsaufgabe. Der Testamentsvollstrecker ist mit Erklärungspflichten nicht belastet. mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / aa) Inhalt und Ausgestaltung

Rz. 22 Der Zuerstversterbende wendet den auf seinen Tod von der Erbfolge ausgeschlossenen ehegemeinsamen Kindern und/oder den Kindern aus der ersten Beziehung und/oder den Kindern des neuen Partners aus erster Beziehung ein Vermächtnis zu, dessen Zweck es ist, ihnen als Ersatz eine Abfindung einzuräumen und ihre Erbschaftsteuerfreibeträge auf den Tod des Zuerstversterbenden ... mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / (2) Einkommensteuer

Rz. 101 Die einkommensteuerliche Betrachtung folgt streng der zivilrechtlichen Sonderzuordnung: Mitunternehmer wird allein der qualifizierte Nachfolger. Ungeachtet des Umstandes, dass die wirtschaftliche Wirkung einer qualifizierten Nachfolgeklausel – nicht anders als bei einer einfachen Nachfolgeklausel – die einer dinglich wirkenden (Teil-)Erbauseinandersetzung ist, was je... mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / 1. Erbeinsetzung unter Bedingung und Befristung

Rz. 63 Der Eintritt der Nacherbfolge kann auch von einer Bedingung oder Befristung abhängig gemacht werden. An der Zulässigkeit bedingter Zuwendungen bestehen keine Zweifel (§§ 2074, 2075 BGB). Im Rahmen eines Geschiedenentestaments bietet es sich an, den Eintritt der Nacherbfolge unter eine auflösende Bedingung zu stellen. Die auflösende Bedingung soll eintreten, wenn der E... mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Vormerkung und Widerspruch

Rz. 17 Bei der Vormerkung, die schon kein dingliches Recht darstellt, sondern als Sicherungsrecht sui generis[60] ohnehin vom Wortlaut der Norm nicht umfasst ist, sind Rückstände im Sinne des Abs. 1 ausgeschlossen. Früher wurden Rückstände auch bei einer Vormerkung teilweise für möglich gehalten, wenn diese, jedoch nicht der gesicherte Anspruch auf die Lebenszeit des Berecht... mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / d) Eintrittsklausel

aa) Zivilrecht Rz. 114 Die Eintrittsklausel[205] ist gleichfalls eine rechtsgeschäftliche (Nachfolge-)Klausel. Denn sie zielt i.R.d. zivilrechtlich Möglichen auf eine Rechtsnachfolge auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage, und zwar unabhängig von einer eventuellen Erbenstellung des Nachfolgers. Da sie die Nachfolge nicht unmittelbar anordnet, sondern von der Ausübung eines ... mehr

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ZErb 01/2024, Zustandsveran... / 1 Gründe

I. Bei einer Ortsbesichtigung am 17.8.2021 stellte der Antragsgegner fest, dass sich das auf dem 759 m² großen Grundstück der Gemarkung (R.), Flur … , Flurstück … (G-Straße 2) befindliche, im Jahr 1880 errichtete Wohngebäude in einem äußerst desolaten Zustand befindet. Als Eigentümerin dieses Grundstücks ist im Grundbuch von R-Stadt, Bl. … , Frau G. eingetragen. In der zweite... mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / b) Weitere Beendigungsgründe

Rz. 468 Weitere Gründe für die Beendigung des Treuhandverhältnisses sind bspw. Zeitablauf, Eintritt einer auflösenden Bedingung, Unmöglichkeit der Treuhandtätigkeit wegen Ausschlusses des Treuhänders aus der Gesellschaft oder Tod des Treuhänders (§§ 673, 675 BGB). Letzteres gilt allerdings nicht bei der Sicherungstreuhand, die sich im Zweifel mit den Erben fortsetzt.[584] Du... mehr

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§ 7 Kontoinhaberschaft und ... / B. Zivilrechtliche Zuordnung

Rz. 2 Nach der bisher wohl h.M. steht das Guthaben auf einem Konto bei einer späteren Trennung dem Lebensgefährten zu, der im Außenverhältnis zum kontoverwaltenden Kreditinstitut Kontoinhaber ist, es sei denn, die Beteiligten haben eine abweichende Vereinbarung getroffen.[1] Dem alleinigen Kontoinhaber steht somit das Guthaben im Zweifel im Innenverhältnis ausschließlich zu.... mehr