Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Begriff des Anfangsvermögens

Rz. 28 Anfangsvermögen ist nach § 1374 Abs. 1 BGB dasjenige Vermögen, das einem Ehegatten nach Abzug der Verbindlichkeiten beim Eintritt des Güterstandes gehört. Auch das Anfangsvermögen ist nicht etwa eine Vermögensmasse, sondern eine bloße rechnerische Größe.[46] Zum Anfangsvermögen gehören alle dem Ehegatten zum Stichtag zustehenden rechtlich geschützten Positionen mit wi... mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / VI. Beendigung und Abwicklung des Handelsvertretervertrages

Rz. 117 Der Handelsvertretervertrag kann aufgrund Zeitablaufs, Anfechtung, Aufhebungsvertrages sowie des Todes einer Vertragspartei oder aber Insolvenz des Unternehmers beendet werden. Selbstverständlich kann eine Beendigung auch durch Kündigung erfolgen. 1. Ordentliche Kündigung Rz. 118 Die ordentliche Kündigung des Handelsvertretervertrages hat unter Einhaltung der gesetzlic... mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / V. Person des Ersatzvermächtnisnehmers

Rz. 153 Der Ersatzvermächtnisnehmer tritt an die Stelle des zunächst Bedachten, wenn dieser vor oder nach dem Anfall des Vermächtnisses wegfällt. Fällt er nach dem Anfall des Vermächtnisses weg, muss dies mit Rückwirkung auf den Anfall geschehen. Fällt er zwischen dem Erbfall und dem Anfall des Vermächtnisses weg, kommt der Ersatzvermächtnisnehmer allerdings nur dann zum Zug... mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / mm) USA

Rz. 415 In den USA gibt es keine Möglichkeit, ein öffentliches Testament zu errichten.[1220] mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Kollision von öffentlicher Urkunde und privatschriftlichem Testament

Rz. 96 Liegt neben dem öffentlichen Testament ein eigenhändiges Testament vor, so bleibt es bei der Regel des Abs. 1 S. 1,[163] sofern die Erbfolge (auch) auf dem privatschriftlichen Testament beruht. Eine Erbfolge allein aufgrund öffentlichen Testaments liegt vor, wenn das privatschriftliche Testament widerrufen wurde, ungültig ist oder ersichtlich keine Erbeinsetzung enthä... mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / X. Nachfolge in Gesellschaftsanteile (Erbfall)

Rz. 1495 Ein Mitglied der Vereinigung scheidet ipso iure aus der Vereinigung aus, wenn es verstirbt (Art. 28 Abs. 1 Satz 1 EWIV-VO). Die Vereinigung besteht mit den verbleibenden Mitgliedern fort. Im Fall des Todes einer natürlichen Person, die Mitglied der Vereinigung ist, kann niemand ihre Nachfolge in der Vereinigung antreten, es sei denn nach Maßgabe des Gründungsvertrag... mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / II. Rechtsnachfolge in Anteile an Personengesellschaften

1. Eingeschränkte Rechtsnachfolge kraft Gesetzes Rz. 60 Nach dem gesetzlichen Regelstatut sind Anteile an werbenden Personengesellschaften nicht per se vererblich. Eine gewichtige Ausnahme von diesem Grundsatz sieht § 177 HGB für die Rechtsnachfolge in einen Kommanditanteil vor; vgl. zum Tod eines stillen Gesellschafters § 234 Abs. 2 HGB.[139] Rz. 61 Soweit es um die Folgen de... mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / 3. Erbschaftsteuer

Rz. 137 Die erbschaftsteuerliche Erfassung erfordert eine Bewertung des übergegangenen Geschäftsanteils bzw. der übergegangenen Aktien. Diese Bewertung richtet sich nach § 12 Abs. 1 und Abs. 2 ErbStG i.V.m. § 11 BewG. Danach ist bei börsennotierten Anteilen an Kapitalgesellschaften – (Kommandit-)Aktien – der Börsenkurs anzusetzen.[240] Kommt eine Bewertung anhand des Börsenk... mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Grundbuchverfahren

Rz. 162 Verfahrensrechtlich ist dem GBA die Erteilung und der Fortbestand der Vollmacht im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Bewilligungs- oder Auflassungserklärung durch den Bevollmächtigten mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Eindeutigkeit in der von § 29 Abs. 1 S. 1 GBO geforderten Form nachzuweisen, da auch eine Verfahrensvollmacht gem. § 11 FamFG und § 8... mehr

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§ 4 Entzug der Vermögensver... / A. Allgemeines

Rz. 1 Sowohl das Geschiedenentestament als auch das Testament für Patchworkfamilien ist in aller Regel darauf ausgerichtet, den geschiedenen Ehegatten vollumfänglich von der Teilnahme am Nachlass auszuschließen. Es ist deshalb darauf zu achten, dass der frühere Ehegatte nicht den Erwerb von Todes wegen seiner Kinder verwalten kann. Denn dadurch könnte er wieder Einfluss auf ... mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 3. Stiftungsorganisation

Rz. 634 Die Stiftung muss zur Sicherstellung ihrer Handlungsfähigkeit einen Vorstand haben (vgl. § 84 Abs. 1 BGB). Der Stiftungsvorstand ist als Leitungsorgan nach der gesetzlichen Konzeption zugleich zur Geschäftsführung und zur Vertretung berufen.[774] Er beschließt somit über die Verwendung der Stiftungsmittel und vertritt die Stiftung im Rechtsverkehr.[775] Der Umfang de... mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / a) Fortsetzungsklausel

aa) Zivilrecht Rz. 69 Die Fortsetzungsklausel [147] beschränkt sich in ihrem Kern darauf, den Übergang der Gesellschaft in das Liquidationsstadium aus Anlass des Todes eines Gesellschafters auszuschließen und deren Fortbestand als werbende Gesellschaft unter den verbliebenen Gesellschaftern anzuordnen. Das bedeutet, dass der verstorbene Gesellschafter im Zeitpunkt seines Todes... mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / 2. Vermeidung der "güterrechtlichen Lösung" durch Ehe- und Erbvertrag mit gegenseitigem Pflichtteilsverzicht

Rz. 54 Gemäß § 1371 Abs. 2 BGB kann der überlebende Ehegatte den Zugewinnausgleich nach den Vorschriften der §§ 1373 bis 1383, 1390 BGB geltend machen, für den Fall, dass er nicht Erbe wird und ihm auch kein Vermächtnis zusteht. Der Pflichtteil bestimmt sich dann nach dem nicht erhöhten gesetzlichen Erbteil des Ehegatten. Außerdem kann der länger lebende Ehegatte nach § 1371 ... mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / b) Vollmachtslösung

Rz. 152 Der Erbe erteilt dem Testamentsvollstrecker Vollmacht, in seinem Namen das Unternehmen zu führen. In diesem Fall haftet im Außenverhältnis der Erbe, nicht der Testamentsvollstrecker. mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Rechtsübergang außerhalb des Grundbuchs

Rz. 13 Die Unrichtigkeit des Grundbuchs muss auf einem Rechtsübergang außerhalb des Grundbuchs beruhen.[34] Der wichtigste Fall ist hier der Eigentumsübergang kraft Erbgangs (§ 1922 BGB). Weitere Fälle sind beispielsweise: die Übertragung des Anteils eines Miterben an dem Nachlass (§ 2033 BGB);[35] der Tod eines Miterben;[36] bei dem Eintritt oder Ausscheiden eines Miteigent... mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / (1) Zivilrecht

Rz. 85 Die einfache Nachfolgeklausel [163] (ebenso § 177 HGB) hat die Rechtsnachfolge aller Erben zum Gegenstand. Die Rechtsnachfolge vollzieht sich bei mehreren Erben außerhalb der Miterbengemeinschaft als Sonder- oder Einzelrechtsnachfolge der Erben.[164] Dabei teilt sich der Gesellschaftsanteil automatisch auf die Erben im Verhältnis der Erbquoten auf ("automatisches Split... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Pensionsverpflichtung aus einer unmittelbaren Versorgungszusage (Direktzusage)

Rn. 24 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Gemäß § 6a Abs 1 S 1 EStG darf nur unter bestimmten Voraussetzungen für Zitat "eine Pensionsverpflichtung ... eine Rückstellung (Pensionsrückstellung) ... gebildet werden". Nach der Gesetzesbegründung (BT-Drucks 7/1281, 37) wird eine "Pensionsverpflichtung" durch die "Zusage eines Unternehmens, seinen ArbN oder deren Hinterbliebenen für das Al... mehr

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§ 6 Musterformulierungen / F. Einzeltestament Patchworkfamilie, Vererbung in der eigenen Familie, Absicherung des Ehegatten über Rentenvermächtnis (Leibrente), Wohnungsrechtsvermächtnis, Reallast, Testamentsvollstreckung

Rz. 6 Muster 6.6: Einzeltestament Patchworkfamilie, Vererbung in der eigenen Familie, Absicherung des Ehegatten über Rentenvermächtnis (Leibrente), Wohnungsrechtsvermächtnis, Reallast, Wertsicherungsklausel, Testamentsvollstreckung (Erfüllung Vermächtnisse) Muster 6.6: Einzeltestament Patchworkfamilie, Vererbung in der eigenen Familie, Absicherung des Ehegatten über Rentenve... mehr

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§ 10 Gewillkürte Erbfolge / 1. Einhaltung der Formvorschriften des Einzeltestaments

Rz. 45 Unabdingbare Umdeutungsvoraussetzung ist zunächst, dass die gesetzlichen Formvorschriften eines Einzeltestaments eingehalten sind.[123] Wie oben ausgeführt, ist ein untaugliches gemeinschaftliches Nichtehegatten-Testament in der Form des § 2267 S. 1 BGB oder aber in der Weise denkbar, dass beide Partner wörtlich übereinstimmende Erklärungen unter Verwendung der Worte "... mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / b) Unternehmensfortführung

aa) Einzelunternehmen Rz. 161 Teilweise wird vertreten,[283] dass der Testamentsvollstrecker im Fall der Treuhandlösung trotz § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 AO im Hinblick auf seine unentziehbare Handlungsmöglichkeit und unbeschränkte Außenhaftung die Stellung eines (Mit-)Unternehmers neben dem Erben einnimmt mit der Folge, dass seine Vergütung nicht nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG als... mehr

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§ 2 Vermögensausgleich nach... / A. Überblick

Rz. 1 Der Gesetzgeber hat auf die zunehmende Verbreitung nichtehelicher Lebensgemeinschaften durch punktuelle Regelungen in verschiedenen Bereichen der Rechtsordnung reagiert. Gemeinsames Merkmal all dieser gesetzgeberischen Aktivitäten ist, dass sie nur das Außenverhältnis der Lebensgefährten zu Dritten im Privat-, Straf- oder öffentlichen Recht betreffen. Dagegen fehlen sp... mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (2) Vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten

(a) Einfache Nachfolgeklausel Rz. 1202 Nach der gesetzlichen Regelung geht der Anteil eines Kommanditisten im Erbfall auf den oder die Erben über. Dies entspricht der einfachen Nachfolgeklausel. Zu den nachfolgeberechtigten Erben gehören auch Ersatzerben und Vorerben, nicht aber Vermächtnisnehmer. Eine abweichende Regelung ist möglich, sodass auch Vermächtnisnehmer nachfolgebe... mehr

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§ 5 Weiterbenutzung/Mitbenu... / A. Allgemeines

Rz. 1 Bewohnen die Partner eine Immobilie, die im Alleineigentum nur eines von ihnen steht, wünscht der andere bisweilen, dahingehend abgesichert zu werden, dass er die Wohnung dauerhaft mitbewohnen darf. Aber auch der Partner, der die gemeinsam bewohnte Immobilie als Miteigentümer mitbesitzt, kann Interesse daran haben, diese nach dem Tod der Lebensgefährtin weiter allein, ... mehr

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§ 10 Gewillkürte Erbfolge / 3. Orientierung am angedeuteten Erblasserwillen (subjektive Andeutungstheorie, h.M.)

Rz. 40 Zu Recht wird der von Goßrau vorgeschlagene "Gegenschluss" aus § 2265 BGB von der h.M. nicht gezogen. Indem diese Vorschrift das gemeinschaftliche Testament Ehegatten vorbehält, erlaubt sie nicht die Schlussfolgerung, dass eine von Nichtehegatten errichtete letztwillige Verfügung stets ein Einzeltestament sei. § 2265 BGB enthält vielmehr ein Formverbot des gemeinschaf... mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Inhalt

Rz. 188 Der Nießbrauch umfasst grundsätzlich sämtliche Nutzungen des Grundstücks. Abdingbar (§ 1030 Abs. 2 BGB) mit Eintragungspflicht[726] ist es, einzelne Nutzungen qualitativer Art von dem Recht auszunehmen,[727] soweit dadurch nicht gegen das Wesen des Nießbrauches verstoßen wird, indem die begriffswesentlichen Grenzen zwischen Eigentum und Nießbrauch und damit der Grund... mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / (1) Zivilrecht

Rz. 97 Anders als bei der einfachen Nachfolgeklausel folgen bei der qualifizierten Nachfolgeklausel [182] nur einer oder mehrere, jedoch nicht alle Miterben in die Gesellschafterstellung des Erblassers nach: Nur die Erben, die die Qualifikationsmerkmale erfüllen, die der Gesellschaftsvertrag vorsieht (z.B.: "Abkömmlinge des Erblassers in gerader Linie") und zugleich Erben sin... mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / c) Länderübersicht

aa) Belgien Rz. 394 Im belgischen Erbrecht gibt es das Testament in öffentlicher Urkunde ("testament par acte public"), das errichtet wird durch einen Notar als Niederlegung des Erblasserwillens in Anwesenheit zweier Zeugen, die die Kundgabe des letzten Willens durch den Testator, die Niederschrift durch den Notar, das Vorlesen sowie die eigenhändige Unterschrift bestätigen, ... mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Allgemeines

Rz. 15 Als zusätzliche Voraussetzung für die Anwendung des § 23 GBO muss neben der Beschränkung des Rechts auf die Lebenszeit des Berechtigten und dem Versterben als Erlöschensgrund noch die grundsätzliche Möglichkeit von Rückständen des zu löschenden Rechts hinzutreten; andernfalls ist lediglich § 22 GBO anzuwenden.[52] Es kommt mithin nicht darauf an, ob im konkreten Einze... mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / II. Besteuerung des Nacherben

Rz. 128 Mit dem Tod des Erblassers erwirbt der Nacherbe ein Anwartschaftsrecht. Dieser Erwerb wird nicht besteuert. Die Steuer entsteht erst mit dem Eintritt der Nacherbfolge (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. h ErbStG). 1. Eintritt der Nacherbfolge durch den Tod des Vorerben Rz. 129 Mit dem Eintritt des Nacherbfalls durch den Tod des Vorerben hat derjenige, auf den das Vermögen überge... mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / bb) Steuerliche Auswirkungen

Rz. 24 Der Vermögenszuwachs aufgrund einer Vermächtniserfüllung gilt gemäß § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ErbStG als Erwerb von Todes wegen. Dies trifft auch auf das "Supervermächtnis" zu, bei dem der Empfänger des Vermächtnisses wirtschaftlich aus den Vermögen des erstversterbenden Ehegatten bereichert wird. Folglich ermöglicht das "Supervermächtnis" dem Leistungsempfänger seinen er... mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (3) Vererbung von Gesellschaftsanteilen

Rz. 994 Geschäftsanteile an der GmbH sind frei vererblich (§ 15 Abs. 1 GmbHG). Die Satzung kann die Vererblichkeit nicht einschränken. Allenfalls mittelbar kann die Erbfolge in die GmbH-Anteile gesteuert werden, in dem bspw. über eine Einziehungs- oder Abtretungsklausel Einfluss auf die künftigen Gesellschafter genommen wird. Mehrere Erben erwerben den GmbH-Geschäftsanteil i... mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Antragsberechtigter

Rz. 31 Der Notar hat kein eigenes Antragsrecht. Es besteht lediglich das Recht, in fremdem Namen prozessual zu behandeln.[43] Er stellt den Antrag im Namen eines materiell Beteiligten. An sich muss der Notar bei Antragstellung offenlegen, für welchen Vertreter er als Bevollmächtigter auftritt. Ohne eine solche Angabe vermutet die einhellige Grundbuchpraxis aber ein Auftreten... mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / 4. Gestaltungsmöglichkeiten

Rz. 11 Wie bereits dargestellt (siehe Rdn 1), hat das Getrenntleben der Ehegatten für sich noch keine erbrechtlichen Auswirkungen. Sowohl die gesetzliche als auch die gewillkürte Erbfolge bleiben hiervon unberührt. Häufig kann oder will der Ehegatte die Rechtsfolgen des § 1933 BGB nicht herbeiführen. In solchen Krisenmomenten kann der Ehegatte eine ihm unerwünschte Erbfolge ... mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / (2) Typische Fallgruppen beim Änderungsvorbehalt

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§ 1 Allgemeine Vorfragen / VII. Bisherige letztwillige Verfügungen

Rz. 29 Von ganz entscheidender Bedeutung ist, dass sich der Berater alle bisher vom Mandanten errichteten Verfügungen von Todes wegen vorlegen lässt. Nur so kann die Testierfreiheit des Mandanten festgestellt werden. Hat der Mandant nämlich bereits ein gemeinschaftliches Ehegattentestament errichtet und hierbei wechselbezügliche und bindende Verfügungen angeordnet (siehe § 3... mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / hh) Österreich

Rz. 404 Nach österreichischem Recht können öffentliche Testamente vom Gericht oder Notar durch mündliche Erklärung oder Übergabe einer vom Testator eigenhändig unterschriebenen Urkunde errichtet werden, §§ 587 ff. ABGB, 70 ff. Notariatsordnung. Rz. 405 Beim gerichtlichen Testament müssen der Richter und eine zweite beeidete Gerichtsperson, z.B. ein Schriftführer, mitwirken.[1... mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Wechsel des Berechtigten (Abs. 1)

Rz. 2 Ein Wechsel in der Person eines am Verfahren Beteiligten kann während des Verfahrens durch Vorgänge innerhalb oder außerhalb des Grundbuchs eintreten. Erfasst werden Erwerbsvorgänge durch Rechtsgeschäft, Hoheitsakt oder Gesetz. Im Betracht kommt z.B. ein Wechsel der Person des Berechtigten durch Tod des bisherigen Berechtigten oder durch Übertragung des Rechts. Entspre... mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Vertragliche Regelungen

Rz. 1377 Die gesetzliche Regelung des § 9 Abs. 4 Satz 1 PartGG kann durch vertragliche Vereinbarungen abbedungen werden. So ist es möglich, eine Beteiligung an der Partnerschaft vererblich zu stellen. Durch die Vererblichkeit des Anteils können allerdings die berufsrechtlichen Voraussetzungen der Mitgliedschaft in einer Partnerschaft nicht ausgehebelt werden, der Nachfolger ... mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Ausscheiden nach der gesetzlichen Regelung

Rz. 855 Sofern im Gesellschaftsvertrag nichts anderes vereinbart ist, scheidet ein Komplementär nach § 130 Abs. 1 aus der KG aus, wenn er verstirbt, über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet[1151] wurde, er oder einer seiner Privatgläubiger gekündigt hat, weitere im Gesellschaftsvertrag vorgesehene Fälle eingetreten sind oder die übrigen Gesellschafter das Ausscheid... mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Sachrecht

Rz. 262 Gesetzlicher Güterstand ist die Errungenschaftsgemeinschaft,[820] so dass das Gesamtgut vom Eigengut jedes Ehegatten zu unterscheiden ist. Eigengut ist z.B. das voreheliche Vermögen und durch Schenkung oder von Todes wegen erworbenes. Bei Anschaffung von unbeweglichem Vermögen kann Eigengut entstehen, wenn auch nur ein Teil (mindestens 50 %) des Kaufpreises aus Eigen... mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Unrichtigkeitsnachweis

Rz. 29 Eine Löschung allein nach § 22 Abs. 1 S. 1 GBO, d.h. aufgrund des bloßen Todesnachweises (als Nachweis des Erlöschens des Stammrechts) kann demgegenüber, soweit Rückstände bestehen können, nur erfolgen, wenn mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 2. Steuerliche Folgen der Vererbung von Gesellschaftsanteilen an "gewerblichen" KGs

Rz. 803 Die Vererbung von Gesellschaftsanteilen hat nicht nur erbschaftsteuerliche, sondern teilweise auch einkommensteuerliche Folgen. Dies gilt auch dann, wenn ein Komplementär oder Kommanditist mit seinem Tod aus der Gesellschaft ausscheidet und die KG allein unter den Altgesellschaftern, nicht hingegen mit den Erben, fortgesetzt wird. Rz. 804 Da sich die steuerlichen Folg... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Stichtagsprinzip und abweichender Inventurstichtag

Rn. 182 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Laut § 241 Abs 3 Nr 1 HGB kann der Bestand der Pensionsberechtigten auch zu einem Inventurstichtag erfasst werden, der innerhalb von drei Monaten vor oder zwei Monaten nach dem Bilanzstichtag liegt. In der Praxis kommt der Vorverlegung die entscheidende Bedeutung zu. Rn. 183 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Nach der in R 6a Abs 18 EStR 2012 nieder... mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / I. Grundsätzliches

Rz. 23 Das häufigste Gestaltungsmittel zur Erreichung der oben genannten Ziele ist die Anordnung der Vor- und Nacherbschaft. Es wird ein Sondervermögen geschaffen, das streng vom Eigenvermögen des Vorerben getrennt ist und der Testierfreiheit des Vorerben entzogen ist. Das Sondervermögen kann nicht an die Erben des Vorerben fallen und auch nicht zur Berechnung von Pflichttei... mehr

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§ 1 Allgemeine Vorfragen / 2. Belehrungspflicht des Notars

Rz. 43 In diesem Zusammenhang stellt sich natürlich die Frage, ob der Notar den geschiedenen Erblasser darüber belehren muss, dass der frühere Ehegatte möglicherweise über die gemeinsamen Kinder an dem Nachlass des Erblassers teilhaben kann. Grundsätzlich ist die Belehrungspflicht des Notars über die rechtliche Tragweite und Bedeutung des Geschäfts auf Umstände begrenzt, die... mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / ll) Türkei

Rz. 413 Im türkischen Erbrecht gibt es das öffentliche Testament, welches der Testator in Anwesenheit von zwei Zeugen gegenüber einem Friedensrichter, Notar oder einem anderen durch das Gesetz dazu ermächtigten Amtsträger errichtet, § 532 ZGB.[1216] Das dabei einzuhaltende Verfahren gleicht dem des schweizerischen Rechts. Die Urkundsperson legt den letzten Willen schriftlich... mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 35 GBO als lex specialis zu § 29 GBO [1] schränkt die Nachweismöglichkeiten, soweit es um den Nachweis der Erbfolge und damit in Zusammenhang stehende Tatsachen geht, nochmals ein, indem ausschließlich ("kann nur") drei Dokumente – Erbschein, Europäisches Nachlasszeugnis sowie öffentliche Verfügung von Todes wegen – für zulässig erklärt werden. Damit wird die Eintragu... mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Staatsverträge/EuErbVO

Rz. 417 Im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Türkei gilt der deutsch-türkische Konsularvertrag vom 28.5.1929.[1224] Als Anlage zu dessen Art. 20 wurde das deutsch-türkische Nachlassabkommen geschlossen.[1225] Nach dessen § 14 findet eine Nachlassspaltung statt. Die Rechtsnachfolge von Todes wegen beurteilt sich hinsichtlich des Grundbesitzes nach Bel... mehr

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§ 8 Gesetzliches Erbrecht

Rz. 1 Endet eine nichteheliche Lebensgemeinschaft durch Tod eines Lebensgefährten, so hat der überlebende Partner kein gesetzliches Erbrecht. Die Anordnung des gesetzlichen Erbrechts des überlebenden Ehegatten durch § 1931 BGB findet auf in nichtehelicher Lebensgemeinschaft lebende Personen weder unmittelbare noch analoge Anwendung.[1] Gleiches gilt für die Regelung über den... mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / d) Keine Auflösungsgründe

Rz. 352 Eine bloße formwechselnde Umwandlung der Hauptgesellschaft ist regelmäßig kein Auflösungsgrund.[431] Die Unterbeteiligung besteht in diesem Fall an dem formgeänderten Anteil fort. Dem Unterbeteiligten steht allerdings ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, wenn seine Interessen durch die Umwandlung so erheblich berührt werden, dass ihm die Fortsetzung der Unterbet... mehr