Fachbeiträge & Kommentare zu Testament

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§ 3 Testamentsgestaltung / e) Formalien des eigenhändigen Testaments

aa) Testamentsniederschrift Rz. 108 Zwingend ist für das eigenhändige Testament die eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung, § 2247 Abs. 1 BGB. Ein Verstoß dagegen führt zur Formnichtigkeit gem. § 125 BGB. Diese strenge Form dient der Sicherung vor Fälschung und dem Anliegen, dass sich der Erblasser auch inhaltlich so intensiv wie möglich mit der von ihm abgege...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 1. Verlust führt nicht zur Ungültigkeit

Rz. 274 Als Grundsatz gilt: Gemäß § 352 FamFG ist zum Nachweis eines testamentarischen Erbrechts grundsätzlich die Urschrift der Urkunde vorzulegen, auf die das Erbrecht gestützt wird.[353] Allerdings können aus einem verloren gegangenen Testament Rechte abgeleitet werden, denn für die Gültigkeit einer einmal wirksam errichteten letztwilligen Verfügung kommt es nicht auf die...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 8. Muster: Stufenklage gegen Erbschaftsbesitzer (Erbenfeststellung, Auskunft, eidesstattliche Versicherung und Herausgabe)

Rz. 362 Muster 9.21: Stufenklage gegen Erbschaftsbesitzer (Erbenfeststellung, Auskunft, eidesstattliche Versicherung und Herausgabe) Muster 9.21: Stufenklage gegen Erbschaftsbesitzer (Erbenfeststellung, Auskunft, eidesstattliche Versicherung und Herausgabe) An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage des _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächt...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / bb) Bindung nach dem Tod eines Ehegatten/Lebenspartners

Rz. 31 Ob testamentarische Verfügungen im Verhältnis der Wechselbezüglichkeit zueinander stehen, entscheiden die Ehegatten/Lebenspartner selbst. Es kommt insofern also auf den Erblasserwillen an. Wechselbezüglichkeit ist für jede einzelne testamentarische Verfügung gesondert zu prüfen. Sie kann nicht angeordnet werden für Teilungsanordnung, Testamentsvollstreckungsanordnung,...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / a) Testamentsniederschrift

Rz. 126 Zwingend für das eigenhändige Testament ist die eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung, § 2247 Abs. 1 BGB. Ein Verstoß dagegen führt zur Formnichtigkeit gem. § 125 BGB. Diese strenge Form dient der Sicherung vor Fälschung und dem Anliegen, dass sich der Erblasser ernsthaft und inhaltlich so intensiv wie möglich mit der von ihm abgegebenen Erklärung be...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 147 Von der Testierfähigkeit zu unterscheiden ist die Testierfreiheit des Erblassers. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die Testierfreiheit das bestimmende Element der Erbrechtsgarantie (Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG).[176] Aufgrund der Testierfreiheit ist es dem Erblasser möglich, beliebig über sein Vermögen zu verfügen. Hierdurch hat er die Möglichkeit...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 6. Muster: Stufenklage gegen Erbschaftsbesitzer (Erbenfeststellung, Auskunft, eidesstattliche Versicherung und Herausgabe)

Rz. 354 Muster 8.7: Stufenklage gegen Erbschaftsbesitzer (Erbenfeststellung, Auskunft, eidesstattliche Versicherung und Herausgabe) Muster 8.7: Stufenklage gegen Erbschaftsbesitzer (Erbenfeststellung, Auskunft, eidesstattliche Versicherung und Herausgabe) An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage des _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigt...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / 5. Bisherige erbrechtliche Verfügungen

Rz. 54 Hier sind lückenlos alle bisherigen erbrechtlichen Verfügungen aufzuführen, auch alle in der Vergangenheit zurückliegenden Verfügungen. Dies, um zum einen die Testierfreiheit des Testators und zum anderen den maßgeblichen letzten Willen des Erblassers feststellen zu können. Dies gilt selbst dann, wenn der Mandant bzw. derjenige, der ein Testament errichten will, davon...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 5. Nichtigkeit von Testamenten wegen Verstoßes gegen § 14 HeimG bzw. entsprechende landesrechtliche Vorschriften

Rz. 377 Nach h.M.[445] fallen auch letztwillige Zuwendungen unter das Verbot des § 14 HeimG, so dass die Erbeinsetzung, einschließlich der Ersatz- und Nacherbeinsetzung, des Heimträgers oder eines Heimmitarbeiters, eine vermächtnisweise Zuwendung, die Begünstigung aus einer Auflage, aber auch die Einsetzung als Testamentsvollstrecker (im Hinblick auf die Testamentsvollstreck...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / aa) Zu Lebzeiten beider Ehegatten/Lebenspartner

Rz. 102 Die Ehegatten/Lebenspartner können das gemeinschaftliche Testament in einem gemeinschaftlichen Widerrufstestament widerrufen, §§ 2253, 2254 BGB, § 10 LPartG. Rz. 103 Sie können ihr gemeinschaftliches Testament auch zerreißen, § 2255 BGB.[127] Eine solche Vernichtung muss aber dem Willen beider Ehegatten/Lebenspartner entsprechen. Diese Form des Widerrufs kann jedoch e...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 3. Veränderungen oder Vernichtung, § 2255 BGB

Rz. 290 Vernichtet der Erblasser die Testamentsurkunde mit Widerrufswillen, so liegt darin ein wirksamer Widerruf (bspw.: Zerreißen, Verbrennen). Rz. 291 Hatte der Erblasser die Urkunde bis zuletzt in Gewahrsam, so spricht der erste Anschein dafür, dass er selbst gehandelt hat.[371] Wird ein Testament durch einen Dritten ohne Auftrag des Erblassers oder durch den Erblasser ve...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 1. Theorien zur Gemeinschaftlichkeit

Rz. 528 Charakteristisch für das gemeinschaftliche Testament sind zwei jeweils einseitige Verfügungen von Todes wegen der Ehegatten bzw. Lebenspartner. Das Gesetz sagt nichts dazu, welche Merkmale erfüllt sein müssen, damit von einem gemeinschaftlichen Testament gesprochen werden kann. Das gemeinschaftliche Testament istmehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / a) Eigenhändigkeit

Rz. 155 Für das eigenhändige Testament gilt der allgemeine Grundsatz: Die Beweislast für die Echtheit und Eigenhändigkeit trägt derjenige, der Rechte aus der Urkunde herleiten will.[193] Rz. 156 Liegen – gegebenenfalls sogar erst nach Einvernahme von Zeugen – keine besonderen Umstände vor, die gegen eine eigenhändige Errichtung eines privatschriftlichen Testaments sprechen, g...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / cc) Zeit- und Ortsangabe

Rz. 125 Insofern begnügt sich das Gesetz mit einer Sollvorschrift in § 2247 Abs. 2 BGB. Ihre Angabe ist aus Beweisgründen aber dringend zu empfehlen. Außerdem können Zweifel über die Wirksamkeit entstehen, wenn die Zeitangabe fehlt, weil bei Vorhandensein mehrerer Testamente fraglich sein kann, welches das letzte ist und bei einander widersprechendem Inhalt gelten soll.[132]...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / dd) Testierwille

Rz. 127 Neben den Formerfordernissen ist erforderlich, dass der Erblasser den ernstlichen Willen hatte, eine letztwillige Verfügung zu errichten und rechtsverbindliche Anordnungen zu treffen.[136] Der Erblasser muss das errichtete Testament als rechtsverbindlich angesehen haben. Dies muss zweifelsfrei feststehen.[137] Auch wenn die Formerfordernisse erfüllt sind, ist gesonde...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / c) Verlust des Anfechtungsrechts durch den Erblasser führt zum Verlust des Anfechtungsrechts Dritter

Rz. 350 LG Stuttgart, Beschl. v. 20.4.1999:[418] Zitat 1. Die Schlusserbeneinsetzung juristischer Personen in einem gemeinschaftlichen Testament kann grundsätzlich eine wechselbezügliche Verfügung sein. 2. Bei einem wechselbezüglichen Testament steht das Anfechtungsrecht entgegen §§ 2079, 2080 Abs. 3 BGB einem Dritten nur dann zu, wenn das Anfechtungsrecht des Erblassers zum Ze...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / cc) Muster: Beschwerde gegen einen Feststellungsbeschluss nach § 352e Abs. 2 FamFG

Rz. 300 Muster 7.64: Beschwerde gegen einen Feststellungsbeschluss nach § 352e Abs. 2 FamFG Muster 7.64: Beschwerde gegen einen Feststellungsbeschluss nach § 352e Abs. 2 FamFG An das Amtsgericht _________________________ Beschwerdeschrift Nachlasssache _________________________ Az. _________________________ In der Nachlasssache des am _________________________ verstorbenen ________...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 4. Rücknahme aus der amtlichen Verwahrung, § 2256 BGB

Rz. 296 Der Erblasser kann das Testament wieder aus der Verwahrung nehmen. Beim privatschriftlichen Testament hat die Rücknahme aus der amtlichen Verwahrung aber keine Widerrufswirkung – im Gegensatz zum beurkundeten Testament, § 2256 BGB. Rz. 297 Die Rücknahme eines notariellen Testaments aus der besonderen amtlichen Verwahrung durch den Betreuer ist nicht zulässig.[376] Die...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / c) Zeit- und Ortsangabe

Rz. 143 Insofern begnügt sich das Gesetz mit einer Sollvorschrift in § 2247 Abs. 2 BGB. Ihre Angabe ist aus Beweisgründen aber dringend zu empfehlen. Außerdem können Zweifel über die Wirksamkeit entstehen, wenn die Zeitangabe fehlt, weil bei Vorhandensein mehrerer Testamente fraglich sein kann, welches das letzte ist und bei einander widersprechendem Inhalt gelten soll. Die ...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 5. Muster: Klage auf Feststellung des Erbrechts nach erfolgter Testamentsanfechtung

Rz. 353 Muster 8.6: Klage auf Feststellung des Erbrechts nach erfolgter Testamentsanfechtung Muster 8.6: Klage auf Feststellung des Erbrechts nach erfolgter Testamentsanfechtung An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage der Frau _________________________ – Klägerin – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegenmehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / (6) Fall aus der Rechtsprechung: Kenntnis des Erblassers vom Anfechtungsgrund trotz Rechtsirrtums über die Bindungswirkung des Ehegattentestaments (bzw. eines Erbvertrags)

Rz. 197 OLG Frankfurt, Beschl. v. 1.7.1999:[147] Zitat "Die einjährige Frist zur Anfechtung wechselbezüglicher Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament wegen Übergehens der zweiten Ehefrau (§§ 2283 Abs. 2, S. 1 Alt. 2, 2079 BGB) beginnt auch dann im Zeitpunkt der neuen Eheschließung, wenn der Erblasser sich im Hinblick auf die Wiederverheiratung irrtümlich nicht mehr ...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 5. Konkludenter Widerruf, § 2258 BGB

Rz. 299 Ein Testament wird kraft Gesetzes unwirksam, wenn es mit einem später errichteten Testament inhaltlich ganz oder teilweise in Widerspruch steht. Die Widerrufswirkung ist gesetzliche Folge, kein rechtsgeschäftlicher Vorgang. Deshalb kommt es auch nicht darauf an, ob der Erblasser den Widerruf wollte oder ob er das frühere Testament lediglich vergessen hatte.[381] Das B...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / a) Kenntnis des Erblassers vom Anfechtungsgrund trotz Rechtsirrtums über die Bindungswirkung des Ehegattentestaments

Rz. 344 OLG Frankfurt, Beschl. v. 1.7.1999:[411] Zitat "Die einjährige Frist zur Anfechtung wechselbezüglicher Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament wegen Übergehens der zweiten Ehefrau (§§ 2283 Abs. 2 S. 1 Alt. 2, 2079 BGB) beginnt auch dann im Zeitpunkt der neuen Eheschließung, wenn der Erblasser sich im Hinblick auf die Wiederverheiratung irrtümlich nicht mehr a...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / bb) Muster: Beschwerde wegen Verstoßes gegen die Amtsermittlungspflicht bzgl. der Ermittlung der Testierfähigkeit

Rz. 224 Muster 7.47: Beschwerde wegen Verstoßes gegen die Amtsermittlungspflicht bzgl. der Ermittlung der Testierfähigkeit Muster 7.47: Beschwerde wegen Verstoßes gegen die Amtsermittlungspflicht bzgl. der Ermittlung der Testierfähigkeit An das[139] Nachlassgericht _________________________ In der Nachlasssache _________________________ Az. _________________________ lege ich hierm...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / 2. Testierfähigkeit nach §§ 2229, 2275 BGB

Rz. 139 Bevor im Einzelnen mit der Gestaltung einer Verfügung von Todes wegen begonnen wird, ist zu prüfen, ob der Erblasser zum einen testierfähig und zum anderen in seiner Testierfreiheit nicht eingeschränkt ist. Rz. 140 Eine Definition der Testierfähigkeit enthält das Gesetz nicht. Das OLG Frankfurt hat wie folgt entschieden: Zitat "Unter der Testierfähigkeit ist die Fähigke...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / c) Regelungen im FamFG

Rz. 133 § 348 FamFG Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen durch das Nachlassgericht (1) Sobald das Gericht vom Tod des Erblassers Kenntnis erlangt hat, hat es eine in seiner Verwahrung befindliche Verfügung von Todes wegen zu eröffnen. Über die Eröffnung ist eine Niederschrift aufzunehmen. War die Verfügung von Todes wegen verschlossen, ist in der Niederschrift festzuste...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / 8. Anfechtungsverzicht

Rz. 470 Bei gegenseitigen Testamenten (und Erbverträgen) ist im Gegensatz zu den Anfechtungsrechten nach §§ 119 ff. BGB auch eine Anfechtung wegen Motivirrtums (§ 2078 Abs. 2 BGB) und sogar hinsichtlich sog. unbewusster Vorstellungen nach den dafür geltenden Sonderregelungen der §§ 2078–2083 BGB möglich.[557] Beim Anfechtungsverzicht im gegenseitigen Testament geht es um die...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / III. Muster: Zuwendungsverzichtsvertrag

Rz. 145 Muster 5.5: Zuwendungsverzichtsvertrag Muster 5.5: Zuwendungsverzichtsvertrag _________________________ (Notarielle Urkundenformalien) Anwesend sind M, S1 und T sowie S2. Sie schließen mit der Bitte um notarielle Beurkundung folgenden Zuwendungsverzichtsvertrag I. Vorwort Die Ehegatten M und F haben am _________________________ vor dem Notar _________________________ zu U...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / i) Muster: Erbscheinsantrag bei testamentarischer Erbfolge

Rz. 220 Muster 7.45: Erbscheinsantrag bei testamentarischer Erbfolge Muster 7.45: Erbscheinsantrag bei testamentarischer Erbfolge An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache _________________________ Az. _________________________ Erbscheinsantrag Unter Vorlage der beiliegenden Vollmacht zeige ich die Vertretung der Frau _________________________ a...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / ee) Behinderungen

Rz. 131 Derjenige, der Geschriebenes nicht lesen kann, kann gemäß § 2247 Abs. 4 BGB kein eigenhändiges Testament errichten.[148] Es ist jedoch möglich und hindert nicht die Wirksamkeit, wenn der Erblasser trotz seiner Sehschwäche das Testament mittels einer Lupe, großer Schrift oder einem dicken Stift schreibt.[149] Die Lesefähigkeit ist keine Frage der Formgültigkeit des Te...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / 7. Muster: Antrag einstweilige Verfügung (Vormerkung Aufhebung einer Grundschuld)

Rz. 162 Muster 21.12: Antrag einstweilige Verfügung (Vormerkung Aufhebung einer Grundschuld) Muster 21.12: Antrag einstweilige Verfügung (Vormerkung Aufhebung einer Grundschuld) An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Eilt sehr! Bitte sofort vorlegen! Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung des Herrn _________________________ – Antragsteller – Verfahrensb...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / bb) Getrennte Urkunden

Rz. 147 Gemeinschaftliches Testament in getrennten Urkunden: Kammergericht, Beschl. v. 4.2.2021:[186] Zitat "Ein gemeinschaftliches Testament kann dergestalt errichtet werden, dass beide Ehegatten jeweils eine der Form des § 2247 BGB entsprechende eigenhändige Verfügung für ihren jeweiligen Nachlass treffen und sich aus dem Errichtungszusammenhang ergibt, dass es sich um ein g...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / a) Formerfordernis

Rz. 159 Der unter Ehegatten geschlossene Erbvertrag kann in der Form des gemeinschaftlichen Testaments aufgehoben werden, § 2292 BGB, also auch in der Form des privatschriftlichen Testaments, § 2267 BGB. Da seit Geltung des Lebenspartnerschaftsgesetzes, dem 1.8.2001, nach dessen § 10 Abs. 4 auch eingetragene Partner ein gemeinschaftliches Testament errichten können, können a...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / aa) Sonderregeln für die formalen Anforderungen

Rz. 145 Nach § 2267 BGB, § 10 Abs. 4 LPartG kann unter Ehegatten/eingetragenen Lebenspartnern ein gemeinschaftliches Testament (§ 2265 BGB) in der Weise handschriftlich errichtet werden, dass ein Ehegatte/Lebenspartner den Text eigenhändig niederschreibt, unterschreibt und der andere mitunterschreibt. Damit ist für den Mitunterschreibenden eine Ausnahme von dem Erfordernis d...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / b) Angabe von Zeit und Ort

Rz. 163 Die Zeit- und Ortsangabe sind keine Willenserklärungen und unterliegen deshalb auch nicht dem Erfordernis der Eigenhändigkeit. Bis zum Beweis des Gegenteils haben die Angaben von Zeit und Ort der Testamentserrichtung die Vermutung der Richtigkeit für sich.[206] Enthält das Testament keine Zeitangabe und kommt es wegen zeitweiliger Testierunfähigkeit des Erblassers da...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / 1. Allgemeines

Rz. 402 Die Erstellung eines gemeinschaftlichen Testaments ist gem. § 2265 BGB ausdrücklich Ehegatten vorbehalten. Gemäß § 10 Abs. 4 S. 1 LPartG können seit dem 1.8.2001 auch gleichgeschlechtliche Partner, die eine Lebenspartnerschaft begründet haben, ein gemeinschaftliches Testament errichten. Wirksamkeitsvoraussetzung eines gemeinschaftlichen Testaments ist, dass die Ehega...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / Literaturtipps

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 7. Muster: Feststellungswiderklage gegen Erbenfeststellungsklage

Rz. 355 Muster 8.8: Feststellungswiderklage gegen Erbenfeststellungsklage Muster 8.8: Feststellungswiderklage gegen Erbenfeststellungsklage An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ zu Az. _________________________ Klageerwiderung und Feststellungs-Widerklage von – Beklagten/Widerkläger – Prozessbevoll...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / c) Anfechtung eines gemeinschaftlichen Testaments durch den Betreuer des Erblassers

Rz. 271 Soweit Gründe bestehen, die den testierunfähigen Ehegatten grundsätzlich zur Anfechtung berechtigen würden, wenn er einen Erbvertrag geschlossen hätte, kann nach teilweise vertretener Literaturmeinung sein Betreuer analog § 2282 Abs. 2 BGB unter Einhaltung der Jahresfrist des § 2283 Abs. 1 BGB mit Genehmigung des Betreuungsgerichts (§ 1851 Nr. 4 BGB) seine eigenen we...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / c) Muster: Klage des Erben (vertreten durch Betreuer) gegen Testamentsvollstrecker auf Beachtung einer Verwaltungsanordnung des Erblassers (§ 2216 Abs. 2 S. 1 BGB)

Rz. 119 Muster 13.24: Klage des Erben (vertreten durch Betreuer) gegen Testamentsvollstrecker auf Beachtung einer Verwaltungsanordnung des Erblassers (§ 2216 Abs. 2 S. 1 BGB) Muster 13.24: Klage des Erben (vertreten durch Betreuer) gegen Testamentsvollstrecker auf Beachtung einer Verwaltungsanordnung des Erblassers (§ 2216 Abs. 2 S. 1 BGB) An das Amtsgericht – Nachlassgericht ...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 3. Testiermöglichkeit von Personen mit (Mehrfach-)Behinderung

Rz. 222 Die Testiermöglichkeit – nicht zu verwechseln mit der Testierfähigkeit – kann bei Personen mit Behinderungen eingeschränkt sein. So können stumme Personen zwar ein eigenhändiges Testament errichten,[278] ein notarielles Testament können sie gem. § 2233 Abs. 1 BGB jedoch nur durch Übergabe einer Schrift errichten (zu den notariellen Formvorschriften vgl. Rdn 200 ff. u...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / g) Formbedürftigkeit der Ausschlagung der Erbschaft; Muster

Rz. 53 In der Praxis wird oftmals übersehen, dass die Ausschlagung des Erbteils formbedürftig ist. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Ausschlagung des Erben nach § 2306 Abs. 1 BGB durch öffentlich beglaubigte Form zu erfolgen hat (Nachlassgericht oder Notar) und dem Nachlassgericht zur Wahrung der Ausschlagungsfrist auch innerhalb von sechs Wochen ab Fristbeginn zugehen ...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / aa) Fehlende Testierfreiheit des Erblassers

Rz. 75 Der Erblasser könnte in seiner Testierfreiheit insofern eingeschränkt gewesen sein, als er einen Erbvertrag oder ein gemeinschaftliches Testament mit seinem Ehegatten/eingetragenen Lebenspartner errichtet hatte. Wechselbezügliche Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament (§ 2270 BGB) können nach dem Tod des zuerst sterbenden Ehegatten/Lebenspartners zu einer B...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 4. Anfechtungsberechtigte

Rz. 316 Anfechtungsberechtigt ist jeder, dem die Anfechtung der Verfügung unmittelbar zustatten kommt, also bspw. der gesetzliche Erbe, der Ersatzerbe, der Beschwerte bei Vermächtnisanordnung. Mehrere Anfechtungsberechtigte sind je einzeln anfechtungsberechtigt. Der Erblasser selbst hat kein Anfechtungsrecht, er kann das Testament widerrufen. Anders beim Erbvertrag: Dort hat...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 1. Allgemeines

Rz. 27 Von der Testierfähigkeit zu unterscheiden ist die Testierfreiheit des Erblassers. Diese kann z.B. dann eingeschränkt sein, wenn sich der Erblasser bereits in einem Erbvertrag oder in einem gemeinschaftlichen wechselbezüglichen Testament gebunden hat. Bei Vorliegen einer solchen bindenden Verfügung von Todes wegen sind alle späteren Verfügungen unwirksam, wenn sie der ...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 3. Mitwirkungsverbote für den Notar

Rz. 178 Für die Beurkundung von Verfügungen von Todes wegen verweist § 27 BeurkG auf allgemeine Vorschriften, die Mitwirkungsverbote enthalten. So ist gem. § 7 BeurkG die Beurkundung von Willenserklärungen insoweit unwirksam, als sie dem Notar, seinem jetzigen oder früheren Ehegatten oder einer Person, die mit ihm in gerader Linie verwandt oder verschwägert oder in der Seite...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / bb) Unterschrift

Rz. 117 Die eigenhändige Unterschrift soll die Identifizierung des Erblassers sicherstellen. Sie soll auch klarstellen, dass das Schriftstück kein unverbindlicher Entwurf und der darin zum Ausdruck gebrachte Wille ernsthaft ist. Da § 2247 Abs. 3 BGB das Unterschreiben mit Vor- und Familiennamen nur als Sollvorschrift anordnet, kann auch mit anderen eindeutigen Kennzeichnunge...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / c) Erschütterung des Beweiswerts einer beurkundeten Verfügung von Todes wegen

Rz. 74 Die Wirksamkeit eines notariell beurkundeten Testaments bzw. Erbvertrags könnte aus den unterschiedlichsten Gründen Zweifeln unterliegen. So ist die rechtliche Wirksamkeit von folgenden Faktoren abhängig:mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / aa) Rücktritt zu Lebzeiten beider Vertragspartner

Rz. 212 Die Rücktrittserklärung bedarf der notariellen Beurkundung, § 2296 Abs. 2 BGB. Sie ist gegenüber dem anderen Vertragsteil zu erklären; die Erklärung muss höchstpersönlich abgegeben werden. Hat ein Erblasser den in einem Erbvertrag vorbehaltenen Rücktritt erklärt und notariell beurkunden lassen und hat der Notar die Zustellung des Rücktritts an den als Alleinerben ein...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / aa) Rechtskräftige Scheidung

Rz. 497 Mit Rechtskraft der Scheidung wird eine letztwillige Verfügung, durch die der Erblasser seinen Ehegatten bedacht hat, unwirksam, § 2077 Abs. 1 S. 1 BGB, es sei denn, dass anzunehmen ist, der Erblasser hat die Verfügung auch für diesen Fall getroffen, § 2077 Abs. 3 BGB. § 2077 BGB erweitert damit die Fälle der Unwirksamkeit eines Testaments – mit Geltung auch für das ...mehr