Fachbeiträge & Kommentare zu Testament

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ZErb 09/2023, Auslegung ein... / 1 Gründe

I. Die Erblasserin verstarb am 30.3.2019. Sie war in erster Ehe mit H. P. verheiratet. Die Ehe wurde mit Urt. v. 9.5.1974 geschieden. Aus der Ehe gingen die Beteiligten zu 1), zu 2) und zu 3) hervor. In zweiter Ehe war die Erblasserin mit H. A.F. B. verheiratet, der vorverstorben ist. Aus dieser Ehe gingen keine Kinder hervor. Aus der ersten Ehe des Herbert B. gingen die Betei...mehr

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ZErb 09/2023, Die Auslegung... / I. Allgemeines

§ 2084 BGB greift den Grundgedanken jeder Testamentsauslegung auf, wonach dem Erblasserwillen und nicht dem vordergründig Erklärten zum Erfolg zu verhelfen ist. Sie wird deshalb mit Recht von der Rechtsprechung zumeist in einem Atemzug mit der zentralen Auslegungsvorschrift des § 133 BGB genannt. § 2084 BGB enthält in seinem unmittelbaren Anwendungsbereich mit dem Grundsatz ...mehr

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ZErb 09/2023, Die Auslegung... / c. Auslegung trotz eindeutigen Wortlauts

Gegenstand der Auslegung ist die Erklärung, die von Anfang an mehrdeutig ist oder – trotz eindeutigen Wortlauts – später mehrdeutig wird.[33] Ist der Text des Testamentes eindeutig und haben die Beteiligten keinen Zweifel über den dahinter stehenden Willen des Erblassers, so wird in aller Regel auch eine Auslegung des Testaments unterbleiben können.[34] Es fehlt dann schon a...mehr

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§ 7 Erbrecht / I. Muster: Erbschein

Rz. 10 Muster 7.5: Erbschein Muster 7.5: Erbschein _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Ihr Angehöriger ist verstorben und hat kein Testament oder ein handschriftlich verfasstes Testament hinterlassen. Sie sind entweder als gesetzlicher Erbe oder aufgrund des Testaments mit anderen Personen (Mit-)Erbe geworden. Zum Nachweis der...mehr

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§ 7 Erbrecht / I. Muster: Erbvertrag

Rz. 8 Muster 7.4: Erbvertrag – Hinweisblatt Muster 7.4: Erbvertrag – Hinweisblatt Anders als ein Testament, das nur der Erblasser allein (Einzeltestament) oder Eheleute gemeinsam (Ehegattentestament) abfassen können, hat ein Erbvertrag vertragliche Qualitäten und kann zwischen beliebigen Personen abgeschlossen werden. Er ist auch die Möglichkeit für nichteheliche Lebenspartne...mehr

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§ 7 Erbrecht / III. Checkliste und Lösungsansätze

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ZErb 09/2023, Die Auslegung... / 2. Voraussetzungen der ergänzenden Auslegung

Die ergänzende Auslegung erfolgt in zwei Schritten:[89]mehr

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ZErb 09/2023, Testamentsaus... / Leitsatz

Wird in einem gemeinsamen Testament durch die Eheleute bestimmt, "dass der Letztversterbende berechtigt ist, das Testament noch einseitig abzuändern, jedoch nur, indem die Verteilung des Nachlasses unter den Kindern anders geregelt wird", kann diese Änderungsbefugnis dahingehend ausgelegt werden, dass eines der Kinder das gesamte Erbe enthält. Denn in diesem Fall handelt es ...mehr

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ZErb 09/2023, Die Auslegung... / 1. Begriff und Zulässigkeit der ergänzenden Auslegung

Die einfache oder erläuternde Auslegung soll dem wirklichen, im Testament zum Ausdruck gebrachten Willen des Erblassers zur Geltung verhelfen. Die ergänzende Testamentsauslegung zielt hingegen darauf ab, eine lückenhafte letztwillige Verfügung zu vervollkommnen.[81] Die ergänzende Testamentsauslegung führt zu Rechtsfolgen, die im Testamentswortlaut weder ausdrücklich noch de...mehr

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ZErb 09/2023, Die Auslegung... / 1. Ziel der Testamentsauslegung

Oberstes Gebot der Testamentsauslegung ist die Verwirklichung des Erblasserwillens, soweit er formgerecht erklärt wurde. Da das Testament als nicht empfangsbedürftige Willenserklärung und grundsätzlich jederzeit frei widerrufliche Willenserklärung keinen Empfänger im Rechtssinne hat und auch kein Vertrauensschutz des Bedachten besteht,[10] richtet sich die Auslegung des Test...mehr

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ZErb 09/2023, Die Auslegung... / aa. Ermittlung des hypothetischen Erblasserwillens

Bei der Schließung der Lücke ist unter Berücksichtigung des im Testament zum Ausdruck gebrachten Willens des Erblassers zu ermitteln, wie er verfügt hätte, wenn er die weitere Entwicklung vorhergesehen und die Regelungsbedürftigkeit dieses Punkts erkannt hätte.[106] Die Ergänzung ist vom Richter hierbei nicht im Hinblick auf die seiner Meinung nach gebotene objektive Verfügu...mehr

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§ 7 Erbrecht / II. Erläuterungen

Rz. 4 Laien neigen dazu, ihren Nachlass nach Gegenständen zu verteilen. Dies führt regelmäßig in der Auslegung zu großen Problemen, ob eine Teilungsanordnung, Vermächtnisse oder Erbeinsetzungen gewünscht waren. Insbesondere wird es problematisch, wenn wesentliche Wertgegenstände im Erbfall nicht mehr vorhanden sind. Als Berater sollten Sie darauf dringen, dass klargestellt w...mehr

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ZErb 09/2023, Die Auslegung... / b. Zum Zeitpunkt der Errichtung der letztwilligen Verfügung

Gegenstand der Auslegung ist der erklärte Erblasserwille zum Zeitpunkt der Errichtung der letztwilligen Verfügung. Hieraus folgt, dass ein erst nach der Testamentserrichtung überhaupt gebildeter Erblasserwille bei der Auslegung unbeachtlich ist.[22] Eine spätere Willensänderung des Erblassers ist daher selbst dann für die Auslegung unmaßgeblich, wenn sich in der letztwillige...mehr

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ZErb 09/2023, Die Auslegung... / 1. Besonderheiten bei Erbverträgen

Soweit ein Erbvertrag lediglich einseitige Verfügungen des Erblassers ohne Bindungswirkung enthält, ergibt sich gegenüber den allgemeinen Auslegungsregeln kein Unterschied, da der Bedachte nicht schutzwürdig und folglich der Erblasser wie beim Testament freigestellt ist.[146] Es kommt also auch hier nicht darauf an, wie der Vertragspartner des Erblassers die Erklärung aus Em...mehr

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ZErb 09/2023, Die Auslegung... / 2. Voraussetzungen der wohlwollenden Auslegung

Nach § 2084 BGB ist bei verschiedenen Auslegungsmöglichkeiten diejenige Auslegung vorzuziehen, bei welcher die Verfügung Erfolg haben würde. Es soll derjenige Erklärungssinn beiseitegeschoben werden, der zur Unwirksamkeit führt.[130] Dies setzt zum einen ein gültiges Testament, zum anderen aber auch voraus, dass die Auslegung nicht zu einer eindeutigen Feststellung des Erblas...mehr

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§ 7 Erbrecht / III. Checkliste

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Satzungsmäßige Zwecke

Tz. 13 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Das Abzugsverbot betrifft Aufwendungen für Zwecke, zu denen die Stpfl nach Satzung, Stiftungsgeschäft oder sonstiger Verfassung (s Tz 11) verpflichtet sind. Beispiel: Eine nicht st-befreite Stiftung ist an einer AG beteiligt und bezieht Dividenden, also Eink aus KapV. Nach dem Stiftungsgeschäft muss der Überschuss, der nach Abzug der Verwaltu...mehr

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ZErb 09/2023, Die Auslegung... / c. Einzelfälle

Beim Vorversterben des Bedachten, der nicht Abkömmling ist, findet § 2069 BGB keine, auch keine analoge Anwendung.[113] Eine ergänzende Auslegung kommt aber in Betracht, wenn sich im Testament ein Anhalt dafür findet, dass die Abkömmlinge des Bedachten als Ersatzerben oder Ersatzvermächtnisnehmer berufen sind. Bei der Einsetzung naher Angehöriger, des Lebenspartners oder des ...mehr

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ZErb 09/2023, Die Auslegung... / a. Ermittlung des Erblasserwillens

Bei der Auslegung einer letztwilligen Verfügung ist zunächst vom Wortlaut auszugehen. Dieser ist jedoch nicht die Grenze der Auslegung. Es ist vielmehr gem.§ 133 BGB der wirkliche Wille des Erblassers zu erforschen und nicht am buchstäblichen Sinn des Ausdrucks zu haften. Es geht um die Klärung der Frage, was der Erblasser mit seinen Worten sagen wollte.[12] Das Ergebnis der...mehr

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ZErb 09/2023, Die Auslegung... / 1. Allgemeines

Die Auslegung letztwilliger Verfügungen stellt eine richterliche Aufgabe dar. Soweit es um die Feststellung des rechtlich geltenden, erklärten Willens in einem Testament geht, handelt es sich nicht um Tatsachenfeststellung, sondern um Rechtsanwendung.[153] Die Auslegung hat, soweit es nicht um den tatsächlichen inneren Willen des Erblassers oder sonstige Umstände außerhalb d...mehr

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ZErb 09/2023, Die Auslegung... / b. Mehrere Auslegungsmöglichkeiten

§ 2084 BGB gilt schon nach seinem Wortlaut nur bei Zweifeln über den Inhalt einer letztwilligen Verfügung. Das Testament muss also unter Berücksichtigung aller für die Auslegung heranzuziehender Umstände im Ergebnis mehrere Auslegungsmöglichkeiten zulassen. Lässt sich der Erblasserwille durch Auslegung eindeutig ermitteln, bleibt für einen Rückgriff auf die Vorschrift kein R...mehr

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§ 7 Erbrecht / III. Checkliste Erbschein

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Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Übertragung von Treuhandvermögen durch Schenkung und Erbschaft

Rn. 71 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 I.R.v. Treuhandverhältnissen kann Erbschaft- und Schenkungsteuer i. d. R. nicht anfallen. Diese Steuer trifft insbesondere den Erwerb von Todes wegen, die Schenkung unter Lebenden sowie die Zweckzuwendungen (vgl. § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 ErbStG). Die Entstehung der Steuerpflicht setzt voraus, dass der Erwerber bereichert ist. Das ist bei Treuha...mehr

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ZErb 09/2023, Die Auslegung... / 2. Besonderheiten im Erbscheinsverfahren

Das Erbscheinsverfahren ist ein Antragsverfahren mit einer Verpflichtung des Nachlassgerichts, die für die Erteilung des Erbscheins maßgeblichen Umstände selbst zu ermitteln (§ 26 FamFG). Das einmal entstandene Erbrecht unterliegt nicht der Disposition der Parteien und kann daher auch nicht Gegenstand eines Vergleichs oder Anerkenntnisses sein. Auch ist das Gericht nicht an ...mehr

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§ 7 Erbrecht / III. Checkliste

Rz. 18 Häufig gibt es Streit über die Zusammensetzung des Nachlasses. Hier kann die Erstellung einer ausführlichen Liste helfen: & Aktivnachlass Zum Aktivnachlass zählen alle vermögensrechtlichen Positionen des Erblassers am Todestag. Beispiele:mehr

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§ 6 Familienrecht / F. Muster: Grundzüge des Zugewinnausgleichs

Rz. 9 Muster 6.6: Grundzüge des Zugewinnausgleichs Muster 6.6: Grundzüge des Zugewinnausgleichs _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gibt es zwei Anlässe zur Durchführung des Zugewinnausgleichs: Im Falle des Todes eines Ehegatten hat der überlebende Ehegatte als gesetzlicher Er...mehr

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ZErb 09/2023, Testamentsaus... / Leitsatz

1. Die Auslegung eines notariellen Testaments kann ergeben, dass unter den Begriff der "Erbfallschulden" nicht die Testamentsvollstreckervergütung fällt. 2. Grundsätzlich erfasst der Rechtsbegriff der "Erbfallschulden" auch die Testamentsvollstreckervergütung. Es können jedoch konkrete Anhaltspunkte bestehen, die die Vermutung entkräften, dass der objektive Erklärungsinhalt d...mehr

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ZErb 09/2023, Liebe Leserinnen und Leser

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Barth 30 Minuten DSGVO richtig umsetzen 2022 GABAL, ISBN 978-3-96739-121-3, 10,90 EUR Kaum länger als 30 Minuten braucht der Leser, um dieses Kompakt...mehr

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ZErb 09/2023, Die Auslegung... / a. Formgültige letztwillige Verfügung

§ 2084 BGB kann einem Erblasserwillen nicht zum Erfolg verhelfen, wenn nicht feststeht, ob überhaupt eine mit Rechtsbindungswillen verfasste letztwillige Verfügung oder nur ein unverbindlicher Wunsch, eine Bitte, vorliegt.[131] Dies kann etwa dann problematisch sein, wenn sich aus einem Brief nicht hinreichend sicher entnehmen lässt, ob darin eine letztwillige Verfügung selb...mehr

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ZErb 09/2023, Auslegung ein... / Leitsatz

1. Nach dem Wortlaut des vorliegenden Testaments gilt die bevorzugte Erbeinsetzung für den Fall des gleichzeitigen Ablebens. Wird eine solche Formulierung gewählt, dann spricht dies dafür, dass die Erblasser damit nur den Fall des zeitgleichen Versterbens regeln wollten. 2. In der Rechtsprechung werden Formulierungen, die auf das gleichzeitige Versterben der Testierenden Bezu...mehr

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§ 7 Erbrecht / I. Muster: Adoption

Rz. 6 Muster 7.3: Adoption Muster 7.3: Adoption _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Sie leben mit Ihrem/r Partner/in seit vielen Jahren zusammen, Ihr/das Kind Ihres Partners ist im gemeinsamen Haushalt aufgewachsen. Im Rahmen unserer erbrechtlichen Überlegungen zur Erstellung eines Testaments kam der Gedanke einer Adoption auf...mehr

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ZErb 08/2023, Die Verwahrun... / cc) Eigenhändiges Testament

Ein privatschriftliches Testament nach § 2247 BGB kann bei jedem Amtsgericht verwahrt werden, § 344 Abs. 1 Nr. 3 FamFG.mehr

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ZErb 08/2023, Die Verwahrun... / aa) Notarielles Testament

Wurde das Testament vor einem Notar errichtet, ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Notar seinen Amtssitz hat, § 344 Abs. 1 Nr. 1 FamFG. Hinweis Will der Erblasser bei einem notariellen Testament die Verwahrung bei einem anderen Gericht als dem Amtsgericht, in dessen Bezirk der Notar seinen Amtssitz hat, § 344 Abs. 1 S. 1 FamFG, so ist bei der Einreichung zur a...mehr

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ZErb 08/2023, Die Verwahrun... / 3. Rücknahme des Testaments aus der amtlichen Verwahrung

Der Erblasser kann jederzeit die Rückgabe des Testaments aus der amtlichen Verwahrung verlangen, § 2256 Abs. 2 BGB. Diese muss an den Erblasser persönlich erfolgen, beim gemeinschaftlichen Testament an beide Ehegatten. Beim öffentlichen Testament, das in besondere amtliche Verwahrung gegeben wurde, führt die Rücknahme zum Widerruf, § 2256 Abs. 1 BGB i.V.m. §§ 2232, 2249 BGB....mehr

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ZErb 08/2023, Zum Beweis ei... / 1 Gründe

I. Die Beteiligte zu 2 wendet sich gegen die Zurückweisung ihres Erbscheinsantrags und gegen die Erteilung des von dem Beteiligten zu 1 beantragten Alleinerbscheins. Die Beteiligten streiten um die wirksame Errichtung eines den Beteiligten zu 1 begünstigenden Testaments sowie dessen Widerruf durch Zerreißen. Der am … verstorbene Erblasser war mit der am … vorverstorbenen Frau ...mehr

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ZErb 08/2023, Die Verwahrun... / d) Muster: Einreichung eines Testaments zur amtlichen Verwahrung

Hinweis An das Amtsgericht – Nachlassgericht – Einreichung zur amtlichen Verwahrung In der Anlage übersende ich die letztwillige Verfügung des, wohnhaft, vom mit der Bitte, sie in amtliche Verwahrung zu nehmen. Des Weiteren wird gebeten, den Hinterlegungsschein dem Verfügenden zuzuleiten. (Rechtsanwalt) Hinweis Die letztwillige Verfügung wird am besten entweder persönlich oder du...mehr

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ZErb 08/2023, Die Verwahrun... / 1

Erblasser, die ihr Testament zu Hause aufbewahren, leben gefährlich. Abgesehen von Einbrechern, Natur- und Brandkatastrophen, die schon zu Lebzeiten des Testators die letztwillige Verfügung in ihrer physischen Existenz gefährden können, kann das Testament auch nach dem Tode möglicherweise vom "Falschen" gefunden werden. Zwar normiert § 2259 BGB eine Ablieferungspflicht an da...mehr

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ZErb 08/2023, Die Verwahrun... / c) Hinterlegungsschein

Dem Erblasser bzw. beim Erbvertrag jedem Vertragsschließenden soll nach § 346 Abs. 3 FamFG ein Hinterlegungsschein erteilt werden. Bei einem gemeinschaftlichen Testament erhält jeder Erblasser einen eigenen Hinterlegungsschein, beim Erbvertrag jeder Vertragsschließende, § 346 Abs. 3 Hs. 2 FamFG. Der Hinterlegungsschein stellt kein Wertpapier dar und hat keine rechtliche Wirk...mehr

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ZErb 08/2023, Zum Beweis ei... / Leitsatz

1. Zum Nachweis eines testamentarischen Erbrechts ist grundsätzlich die Urschrift der Urkunde vorzulegen, auf die das Erbrecht gestützt wird. Ist diese Urkunde nicht auffindbar, kommt der allgemein anerkannte Grundsatz zum Tragen, dass es die Wirksamkeit eines Testaments nicht berührt, wenn die Urkunde ohne Willen und Zutun des Erblassers vernichtet worden, verlorengegangen ...mehr

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ZErb 08/2023, Die Verwahrun... / a) Allgemeines

Nach § 34 Abs. 1 BeurkG ist die amtliche Verwahrung eines Erbvertrags die Regel.[15] Im Gegensatz zum Testament können die Beteiligten beim Erbvertrag die besondere amtliche Verwahrung ausschließen und die Urkunde in der Verwahrung des Notars belassen, § 34 Abs. 2 BeurkG.mehr

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ZErb 08/2023, Die Verwahrun... / a) Sachliche und funktionelle Zuständigkeit

Gem. § 344 FamFG sind die Amtsgerichte für die besondere amtliche Verwahrung der Testamente zuständig. Diese Regelung gilt auch für Erbverträge, § 344 Abs. 3 FamFG. Funktionell obliegt dieses Geschäft dem Rechtspfleger, § 3 Nr. 2 Buchst. c RPflG. Nach § 36b RPflG sind die Landesregierungen ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Geschäfte bei der Annahme von Testamenten und E...mehr

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ZErb 08/2023, Bindungswirku... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten streiten darüber, ob das Nachlassgericht im Rahmen eines Erbscheinsverfahrens an die durch rechtskräftiges Versäumnisurteil ausgesprochene Erbunwürdigkeitserklärung der Beteiligten zu 2 gebunden ist. Die Beteiligte zu 1 ist das einzige Kind des am 9.11.2018 verstorbenen Erblassers, die Beteiligte zu 2 seine Ehefrau. Das Nachlassgericht eröffnete ein von der...mehr

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ZErb 08/2023, Die Verwahrun... / b) Benachrichtigung des Zentralen Testamentsregisters über die Verwahrung

Diese Benachrichtigungspflicht ist in § 347 FamFG gesetzlich geregelt. Das Verwahrungsgericht benachrichtigt das Zentrale Testamentsregister elektronisch über erbfolgerelevante Urkunden. Erbfolgerelevante Urkunden sind Testamente, Erbverträge und alle Urkunden mit Erklärungen, welche die Erbfolge beeinflussen können, insbesondere Aufhebungsverträge, Rücktritts- und Anfechtun...mehr

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ZErb 08/2023, Kein Ausstatt... / 1 Tatbestand

Die Parteien streiten über erbrechtliche Ansprüche betreffend den Nachlass der am 22.11.2016 verstorbenen … (B) (im Folgenden Erblasserin). Der Beklagte ist der Sohn der Erblasserin, die Klägerinnen sind deren Enkelinnen und Abkömmlinge der vorverstorbenen … (C), Tochter der Erblasserin und Schwester der Beklagten. Gemäß dem notariellen Testament der Erblasserin vom 24.5.199...mehr

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ZErb 08/2023, Zur Irrtumsan... / 3 Anmerkung

Mit seiner Entscheidung vom 22.3.2023 hat der BGH nun die bis dahin hoch umstrittene Frage entschieden, inwieweit ein Irrtum bei der sog. "lenkenden Ausschlagung" über die Person, welche aufgrund der Ausschlagung zum nächsten Erben berufen sein wird, zur Anfechtung der Ausschlagungserklärung berechtigt oder nicht. In dem vorliegenden Fall war der Erblasser ohne Hinterlassung ...mehr

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ZErb 08/2023, Die Verwahrun... / 8

Auf einen Blick Die gerichtliche und notarielle Verwahrung letztwilliger Verfügungen ist ein probates Mittel, um deren Eröffnung nach dem Tod des Erblassers zu sichern. Bei notariellen Testamenten und Erbverträgen muss die Widerrufsfiktion des § 2256 BGB beachtet werden. Die Kosten für die Verwahrung und die Mitteilung an das zentrale Testamentsregister sind im Hinblick auf ...mehr

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ZErb 08/2023, Die Verwahrun... / a) Annahme

Gem. § 346 FamFG i.V.m. § 3 Nr. 2 Buchst. c RPflG ist die Annahme vom Rechtspfleger anzuordnen und von ihm und dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle gemeinsam zu bewirken. Nach § 36b RPflG sind die Landesregierungen ermächtigt, die Geschäfte bei der Annahme von Testamenten und Erbverträgen zur amtlichen Verwahrung nach den §§ 346 ff. FamFG ganz oder teilweise dem Urkundsbea...mehr

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ZErb 08/2023, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Abele/Klinger/Maulbetsch Pflichtteilsansprüche reduzieren und vermeiden Handbuch 3. Auflage 2023 C.H.BECK, ISBN 978-3-406-77995-4, 99 EUR Mit der 3. A...mehr

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Unwirksame Pflichtteilsentziehung macht Enterbung nicht unwirksam

Zusammenfassung Ist eine Pflichtteilsentziehung unwirksam, z. B. wegen Verzeihung durch den Erblasser, so führt dies nicht automatisch zur Unwirksamkeit einer im gleichen Testament verfügten Enterbung. Entziehung des Pflichtteils wegen groben Undanks In dem vom OLG entschiedenen Fall hatte ein Vater seinen 3 Kindern durch testamentarische Verfügung den Pflichtteil wegen groben...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 7. Abgrenzung Beratung zur Geschäftsgebühr

Rz. 85 Seit Einführung des RVG ist das Entwerfen einer Urkunde nicht mehr im Gesetzeswortlaut erwähnt, wobei sich aus der Gesetzesbegründung kein Hinweis ableiten lässt, dass die Geschäftsgebühr Nr. 2300 für den Entwurf einer Urkunde oder eine einseitige Willenserklärung (nicht wechselseitiger Erbvertrag!) wie z.B. ein Testament, nicht mehr gelten sollte.[77] Das OLG Nürnber...mehr