Fachbeiträge & Kommentare zu Testament

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 3. Erbrechtliche Angelegenheiten

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / 2. Abgrenzung zur Vergütungsvereinbarung

Rz. 38 Grundsätzlich gilt: Der Begriff "Vergütung" ist in § 1 Abs. 1 RVG definiert. Es handelt sich dabei um "Gebühren und Auslagen". In § 3a Abs. 1 RVG sind einzuhaltende Form- und Inhaltsvorschriften geregelt, die Vertretungsmandate betreffen; § 34 RVG enthält keine solchen Form- und Inhaltsvorschriften; eine Anwendung von § 3a Abs. 1 S. 1 u. 2 RVG wird sogar konkret in § ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsaufspaltung / 4.5 Wiesbadener-Modell

Eine Betriebsaufspaltung lässt sich durch das sog. "Wiesbadener Modell" vermeiden, weil in diesem Fall keine personelle Verflechtung vorliegt. Unter Wiesbadener Modell wird in der Besteuerungspraxis eine Beteiligungsstruktur verstanden, bei der an der Betriebs-GmbH nur die Ehefrau beteiligt ist und die an diese verpachteten Wirtschaftsgüter allein dem Ehemann (Besitzunterneh...mehr

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§ 2 Widerruf der Vollmacht / 1. Widerruf durch Alleinerben/Erbengemeinschaft

Rz. 32 Wer als Rechtsanwalt einen Alleinerben oder eine Erbengemeinschaft[22] vertritt, kann für den oder die Erben als Gesamtrechtsnachfolger gem. § 1922 BGB ohne rechtliche Probleme den Widerruf der Vollmacht erklären.[23] Rz. 33 Es besteht allerdings das praktische Problem, dass die Erbenstellung meist nicht so schnell nachgewiesen werden kann wie der Erbe sich das wünscht...mehr

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§ 2 Widerruf der Vollmacht / IV. Erben

Rz. 30 Mit dem Tod des Vollmachtgebers treten die Erben in seine Rechtsposition ein und sind daher grundsätzlich zum Widerruf der Vollmacht berechtigt. Neben dem mangelnden Wissen, wer Bevollmächtigter war, haben die Erben regelmäßig ein Zeitproblem, weil eine Legitimation z.B. in Form eines Erbscheins manchmal erst nach Monaten vorliegt und in dieser Zeit zum Schaden des Na...mehr

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§ 1 Bestand und Reichweite ... / I. Recherche

Rz. 6 Ein Vollmachtgeber, der anwaltliche Beratung sucht, wird in der Regel alle Informationen über die erteilten Vollmachten bereithalten können bzw. die fehlenden oder abhanden gekommenen Unterlagen leicht besorgen können.[3] Die Erben wissen zwar in den meisten Fällen, wer bevollmächtigt wurde und im Verdacht steht, eigenmächtig gehandelt zu haben, gleichwohl sind Kopien d...mehr

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§ 2 Widerruf der Vollmacht / E. Exkurs: Sicherungsmaßnahmen zwischen Erbfall und Legitimation

Rz. 60 Gerade bei Bankvollmachten besteht das Grundproblem darin, dass der Erbe sich nach dem Erbfall gegenüber der Bank nicht so schnell legitimieren kann wie der Bevollmächtigte die Konten abräumen kann. Grundsätzlich ist die Bank verpflichtet, die Anweisungen des Bevollmächtigten auszuführen.[44] Dabei kommt es nicht darauf an, ob bei der Bank eine Außenvollmacht erteilt w...mehr

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§ 4 Die Leistungsansprüche ... / 2. Herausgabe von Sachen im Eigentum des Vollmachtgebers

Rz. 82 An Sachen, die der Bevollmächtigte im Besitz hat, kann der Vollmachtgeber nach folgenden Anspruchsgrundlagen die Herausgabe verlangen: Sind dem Bevollmächtigten Sachen zur Ausführung des Auftrags überlassen worden, sind diese gem. § 667 BGB herauszugeben.[47] Außerdem steht dem Vollmachtgeber der Eigentumsanspruch aus § 985 BGB zur Seite. Rz. 83 Soweit der Bevollmächtig...mehr

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§ 2 Widerruf der Vollmacht / II. Antrag auf Nachlasssicherung durch Kontensperrung

Rz. 66 Bis feststeht, wer Erbe geworden ist, kann das Nachlassgericht im Wege der Nachlasssicherung gem. § 1960 Abs. 1 BGB einzelne Nachlassgegenstände vor dem Zugriff Dritter sichern.[49] Weil das Nachlassgericht insoweit von Amts wegen rechtspolizeiliche Aufgaben wahrnimmt, reicht im Prinzip eine Anregung aus. Bei der chronischen Überlastung der meisten Nachlassgerichte sol...mehr

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Vorwort

Wir leben in einer immer älter werdenden Gesellschaft, in der zunehmend Menschen auf fremde Hilfe angewiesen sind. Neben der körperlichen Pflege muss der Mensch dann auch in seiner Eigenschaft als Rechtssubjekt "versorgt" werden. Hier gewinnen insbesondere Vorsorgevollmachten, für die der Staat zur Vermeidung einer Betreuung gerne wirbt, an Bedeutung. Das seit dem 1.1.2023 g...mehr

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§ 4 Die Leistungsansprüche ... / II. Diskreter Missbrauch der Vollmacht

Rz. 12 Der überaus häufigste Fall ist der unerkannte Missbrauch der Vollmacht, für den der Bevollmächtigte alleine zur Verantwortung gezogen wird. In rechtlicher Hinsicht hat der Bevollmächtigte alles das, was er in auftragsgemäßer Ausübung der Vollmacht erlangt hat, gem. § 667 BGB herauszugeben. Ist sein Handeln nicht mehr vom Auftrag erfasst, handelt er rechtsgrundlos und ...mehr

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§ 1 Bestand und Reichweite ... / b) Fehlende Echtheit

Rz. 31 Die Echtheit der Unterschrift ist in manchen Fällen fragwürdig.[18] Nicht nur Testamente, auch Vorsorgevollmachten werden gefälscht. Auch hier gilt, dass die Kosten eines Gutachtens zur Schriftuntersuchung mit teilweise 1.500 EUR nicht zu unterschätzen sind, wenn man auf diesem Weg die Vollmacht angreifen will. Tipp zur Vorbeugung Falls damit zu rechnen ist, dass Unter...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / I. Außergerichtliches Vorgehen

Rz. 113 Wenn das Wissen über den rechten Gebrauch der Vollmacht fehlt, bedarf es der unverzüglichen Aufklärung durch den beauftragten Rechtsanwalt. Insoweit wird das Auskunftsverlangen regelmäßig kurz nach oder zusammen mit dem Widerruf der Vollmacht an den Bevollmächtigten zu richten sein. Insofern gilt das oben Gesagte (siehe § 2 Rdn 1). Nur in Ausnahmefällen wird man das ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Nichteheliche Lebensgemeins... / 5 Erbrechtliche Situation

Stirbt ein Partner der nicht ehelichen Lebensgemeinschaft, hat der andere Partner kein gesetzliches Erbrecht. Um den Partner zu beerben, ist also eine Verfügung von Todes wegen (Testament) gem. § 2064 ff. BGB erforderlich oder ein Erbvertrag gem. §§ 2274 ff. BGB (mit Rücktrittsvorbehalt).[1] Auch die Festsetzung eines Vermächtnisses[2] zugunsten des anderen kommt in Betracht...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / b) Muster: Erbvertragsaufhebung durch privatschriftliches gemeinschaftliches Testament

Rz. 160 Muster 4.14: Erbvertragsaufhebung durch privatschriftliches gemeinschaftliches Testament Muster 4.14: Erbvertragsaufhebung durch privatschriftliches gemeinschaftliches Testament Gemeinschaftliches Testament Wir, die Eheleute _________________________, haben in der Urkunde des Notars _________________________ in _________________________ am _________________________ unt...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / ee) Muster: Rücktritt durch Testament

Rz. 227 Muster 4.18: Rücktritt durch Testament Muster 4.18: Rücktritt durch Testament Ich, _________________________, geboren am _________________________ in _________________________, wohnhaft in _________________________, errichte hiermit folgendes Testament: Ich habe in der Urkunde des Notars _________________________ in _________________________ am _________________________...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / f) Öffentliches und privatschriftliches Testament

Rz. 93 Hat der Erblasser außer einem öffentlichen Testament auch ein privatschriftliches Testament hinterlassen, so kommt es darauf an, in welchem der Testamente die Erbfolge geregelt ist. Ist dies im öffentlichen Testament geschehen, so reicht dieses als Unrichtigkeitsnachweis aus. Ist die Erbfolge im privatschriftlichen Testament geregelt, muss ein Erbschein vorgelegt werd...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / X. Muster: Gemeinschaftliches Testament, "Berliner Testament" mit Wiederverheiratungsklausel (Einheitslösung)

Rz. 489 Muster 3.34: Gemeinschaftliches Testament, Berliner Testament mit Wiederverheiratungsklausel (Einheitslösung) Muster 3.34: Gemeinschaftliches Testament, "Berliner Testament" mit Wiederverheiratungsklausel (Einheitslösung) Wir, die Eheleute _________________________, geb. am _________________________ in _________________________, und _________________________, geborene...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / IX. Muster: Gemeinschaftliches Testament, "Berliner Testament" mit Vermächtnisanordnung im ersten Todesfall (Einheitslösung)

Rz. 488 Muster 3.33: Gemeinschaftliches Testament, Berliner Testament mit Vermächtnisanordnung im ersten Todesfall (Einheitslösung) Muster 3.33: Gemeinschaftliches Testament, "Berliner Testament" mit Vermächtnisanordnung im ersten Todesfall (Einheitslösung) Wir, die Eheleute _________________________, geb. am _________________________ in _________________________, und _______...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / IV. Muster: Testament zur Einsetzung einer Stiftung als Erbin

Rz. 229 Muster 16.3: Testament zur Einsetzung einer Stiftung als Erbin Muster 16.3: Testament zur Einsetzung einer Stiftung als Erbin … Zu meiner Alleinerbin bestimme ich, _________________________, die am _________________________ errichtete und am _________________________ anerkannte gemeinnützige, rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts _________________________ Stiftung ...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / p) Einseitiges Testament des überlebenden Ehegatten ist kein Indiz gegen die Wechselbezüglichkeit eines gemeinschaftlichen Testaments

Rz. 94 OLG Stuttgart, Beschl. v. 4.10.2018:[120] Zitat "Nach Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments kann eine inhaltlich von diesem abweichende letztwillige Verfügung des überlebenden Ehegatten, die mit der Feststellung erstellt wurde, es sei im gemeinschaftlichen Testament nicht festgelegt worden, ob der Überlebende das Testament später noch ändern und über das Vermög...mehr

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§ 22 Handelsregister und Er... / c) Ausländisches notarielles Testament

Rz. 23 Auch bei einem ausländischen notariellen Testament ist in entsprechender Anwendung von § 35 Abs. 1 S. 2 GBO der Nachweis der Erbfolge durch die in öffentlicher Urkunde niedergelegte Verfügung von Todes wegen samt Eröffnungsniederschrift möglich. Ob eine öffentliche Urkunde vorliegt, hat das Registergericht in eigener Zuständigkeit zu prüfen, §§ 26, 29, 30 FamFG, § 438...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / V. Muster: Testament mit Vermächtnis für eine Stiftung

Rz. 230 Muster 16.4: Testament mit Vermächtnis für eine Stiftung Muster 16.4: Testament mit Vermächtnis für eine Stiftung … Hiermit widerrufe ich, _________________________, alle früheren Verfügungen von Todes wegen und vererbe meinen gesamten Nachlass an meine Ehefrau, _________________________. Für die am _________________________ errichtete und am _________________________ g...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / VI. Muster: Testament zur Einsetzung einer Stiftung als Nacherbin

Rz. 231 Muster 16.5: Testament zur Einsetzung einer Stiftung als Nacherbin Muster 16.5: Testament zur Einsetzung einer Stiftung als Nacherbin … Ich vererbe meinen gesamten Nachlass an meine Ehefrau, _________________________. Meine Ehefrau soll jedoch nur nichtbefreite Vorerbin sein. Nacherbin meiner Ehefrau ist die am _________________________ errichtete und am _______________...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / aa) Notarielles Testament

Rz. 99 Wurde das Testament vor einem Notar errichtet, ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Notar seinen Amtssitz hat, § 344 Abs. 1 Nr. 1 FamFG . Rz. 100 Hinweis Will der Erblasser bei einem notariellen Testament die Verwahrung bei einem anderen Gericht als dem Amtsgericht, in dessen Bezirk der Notar seinen Amtssitz hat, § 344 Abs. 1 S. 1 FamFG , so ist bei der Ei...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / c) Muster: Aufhebung eines zweiseitigen Erbvertrags durch Testament nach Ausschlagung

Rz. 161 Muster 4.15: Aufhebung eines zweiseitigen Erbvertrags durch Testament nach Ausschlagung Muster 4.15: Aufhebung eines zweiseitigen Erbvertrags durch Testament nach Ausschlagung Ich, _________________________, geboren am _________________________ in _________________________, wohnhaft in _________________________, errichte folgendes Testament: In der Urkunde des Notars __...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / d) Gemeinschaftliches Testament oder Einzeltestament

Rz. 103 Bei Ehegatten stellt sich grundsätzlich die Frage, ob ein gemeinschaftliches Testament oder ein Einzeltestament errichtet werden soll. Hierbei sind nicht nur materielle Dinge, sondern auch die persönlichen Verhältnisse der Mandanten zu berücksichtigen. Rz. 104 Gründe, die für ein Einzeltestament sprechen, sind z.B.:mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / II. Analoge Anwendung von § 2287 BGB auf das bindend gewordene gemeinschaftliche Testament

Rz. 4 Die Vorschrift des § 2287 BGB findet analoge Anwendung auf die gem. §§ 2270, 2271 BGB nach dem Tod des erststerbenden Ehegatten bindend gewordene Erbeinsetzung des/der Schlusserben in einem gemeinschaftlichen Testament.[5] Die Wechselbezüglichkeit ist für jede einzelne Verfügung gesondert zu ermitteln, wobei insoweit der Wortlaut und der Inhalt des gemeinschaftlichen Te...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / cc) Eigenhändiges Testament

Rz. 102 Ein privatschriftliches Testament nach § 2247 BGB kann bei jedem Amtsgericht verwahrt werden, § 344 Abs. 1 Nr. 3 FamFG .mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / d) Gemeinschaftliches Testament

aa) Sonderregeln für die formalen Anforderungen Rz. 145 Nach § 2267 BGB, § 10 Abs. 4 LPartG kann unter Ehegatten/eingetragenen Lebenspartnern ein gemeinschaftliches Testament (§ 2265 BGB) in der Weise handschriftlich errichtet werden, dass ein Ehegatte/Lebenspartner den Text eigenhändig niederschreibt, unterschreibt und der andere mitunterschreibt. Damit ist für den Mitunters...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / h) Verweis auf maschinengeschriebene Anlage im eigenhändigen Testament

Rz. 154 Eine Erbeinsetzung ist formunwirksam, wenn die Erben in einem eigenhändigen Testament erst durch Bezugnahme auf eine nicht die Testamentsform wahrende maschinengeschriebene Anlage individualisierbar bestimmt werden.[192]mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / III. Muster: Testament zur Errichtung einer rechtsfähigen Stiftung

Rz. 228 Muster 16.2: Testament zur Errichtung einer rechtsfähigen Stiftung Muster 16.2: Testament zur Errichtung einer rechtsfähigen Stiftung … Ich berufe zu meiner alleinigen Erbin die nach meinem Tode nach Maßgabe dieses Testaments zu errichtende rechtsfähige und gemeinnützige _________________________ Stiftung. Diese soll ihren Sitz in Essen haben. Sie soll vom Stifterverban...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / dd) Rücktritt durch Testament

Rz. 221 Wie das vorbehaltene oder gesetzlich gewährte Rücktrittsrecht vom Erbvertrag zu Lebzeiten des Vertragspartners ausgeübt wird, regelt § 2296 BGB (vgl. Rdn 203 ff.). Nach dem Tod des Vertragspartners übt der Erblasser beim einseitigen Erbvertrag sein Rücktrittsrecht durch Testament aus, § 2297 BGB (ist der Erblasser ebenfalls gestorben, so ist der Rücktritt ausgeschlos...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / d) Gemeinschaftliches Testament

Rz. 75 Ob ein gemeinschaftliches Testament als solches zulässig war, bestimmte sich aber nach dem Erbstatut. Auch die Form des Widerrufs letztwilliger Verfügungen bestimmte sich nach den vorgenannten Regeln, vgl. Art. 26 Abs. 2 EGBGB a.F. Gemeinschaftliche Testamente von Ehegatten werden von einigen Rechtsordnungen abgelehnt.[90] Die Gültigkeit gemeinschaftlicher Testamente b...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / 10. Erbvertragsaufhebung durch gemeinschaftliches Testament

a) Formerfordernis Rz. 159 Der unter Ehegatten geschlossene Erbvertrag kann in der Form des gemeinschaftlichen Testaments aufgehoben werden, § 2292 BGB, also auch in der Form des privatschriftlichen Testaments, § 2267 BGB. Da seit Geltung des Lebenspartnerschaftsgesetzes, dem 1.8.2001, nach dessen § 10 Abs. 4 auch eingetragene Partner ein gemeinschaftliches Testament errichte...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / ff) Gemeinschaftliches Testament

Rz. 132 Nach § 2267 BGB kann unter Ehegatten ein gemeinschaftliches Testament (§ 2265 BGB) in der Weise handschriftlich errichtet werden, dass ein Ehegatte den Text eigenhändig niederschreibt, unterschreibt und der andere mit unterschreibt. Damit ist für den Mitunterschreibenden eine Ausnahme von dem Erfordernis der Eigenhändigkeit des Testamentstextes gemacht. Rz. 133 Aus Be...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / 7. Erbvertrag oder gemeinschaftliches Testament?

Rz. 83 Für den Rechtsberater ist, wenn Eheleute testieren wollen, von zentraler Bedeutung, ob ihnen die Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments oder eines Erbvertrags vorgeschlagen werden soll. Dabei sind die Unterschiede zwischen beiden, vor allem bei der eintretenden Bindung, von entscheidendem Interesse.[57] Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung des Re...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / b) Gemeinschaftliches Testament und Eheauflösung

Rz. 500 Das Gesetz geht davon aus, dass Eheleute, hätten sie mit dem Scheitern ihrer Ehe gerechnet, entsprechend der Lebenserfahrung kein gemeinschaftliches Testament errichtet hätten.[589] Gem. § 2268 Abs. 1 BGB ordnet daher die Unwirksamkeit des gemeinschaftlichen Testaments für den Fall des Scheiterns der Ehe an. § 2268 Abs. 2 BGB gibt die Möglichkeit zur Aufrechterhaltun...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / c) Das "stille" Testament (keine Kenntnis des Zuwendungsempfängers)

Rz. 396 Allerdings: Das Testament des Angehörigen eines Heimbewohners, mit dem der Heimträger zum Nacherben eingesetzt wird und von dem dieser erst nach dem Tod des Erblassers erfährt, ist nicht nach § 14 Abs. 1 HeimG i.V.m. § 134 BGB unwirksam.[458] Rz. 397 In dem vom BGH am 26.11.2011 entschiedenen Fall hatte der Erblasser ein sog. Behindertentestament errichtet. Der Sohn de...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / bb) Gemeinschaftliches Testament nach Ehescheidung

Rz. 89 Ist die Ehe geschieden, so kann durch ein gemeinschaftliches Testament nach der Scheidung der für die Grundbuchberichtigung erforderliche Nachweis der Erbfolge nicht mehr geführt werden, weil § 2268 BGB i.V.m. § 2077 BGB eine Vermutung für das Unwirksamwerden des gemeinschaftlichen Testaments enthält.[99]mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / a) Beim gemeinschaftlichen Testament

Rz. 117 Wechselbezüglichkeit besteht dann teilweise nicht, wenn im Ehegattentestament/Testament eingetragener Lebenspartner ein Änderungsvorbehalt aufgenommen ist. Die Testierfreiheit bzw. die Beseitigung der Bindungswirkung hängt in diesem Falle stets vom Umfang der Änderungsklausel ab. Rz. 118 Ist dagegen ein allgemeiner Änderungsvorbehalt ohne jegliche Einschränkung vorges...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / XII. Muster: Gemeinschaftliches Testament, Anordnung einer Erbengemeinschaft und Nießbrauchsvermächtnis zugunsten des überlebenden Ehegatten

Rz. 491 Muster 3.36: Gemeinschaftliches Testament, Anordnung einer Erbengemeinschaft und Nießbrauchsvermächtnis zugunsten des überlebenden Ehegatten Muster 3.36: Gemeinschaftliches Testament, Anordnung einer Erbengemeinschaft und Nießbrauchsvermächtnis zugunsten des überlebenden Ehegatten Wir, die Eheleute _________________________, geb. am _________________________ in ______...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / bb) Berliner Testament und ausgleichungspflichtige Vorempfänge – "erweiterter Erblasserbegriff"

Rz. 70 Haben gemeinschaftliche Abkömmlinge von ihren beiden Eltern ausgleichungspflichtige Zuwendungen erhalten und werden sie bei Vorhandensein eines Berliner Testaments (§ 2269 BGB) Schlusserben des überlebenden Elternteils, so sind auch die ausgleichungspflichtigen Zuwendungen des Erststerbenden auf den Tod des Überlebenden auszugleichen.[94] Dazu der BGH in BGHZ 88, 102, ...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / a) Bindung beim gemeinschaftlichen Testament

aa) Testierfreiheit zu Lebzeiten beider Ehegatten/Lebenspartner Rz. 29 Ein Ehegattentestament oder ein gemeinschaftliches Testament eingetragener Lebenspartner (§ 10 LPartG) ist hinsichtlich seiner wechselbezüglichen Verfügungen ab dem Tod des Erststerbenden bindend, § 2271 Abs. 2 BGB, § 10 LPartG. Von Wechselbezüglichkeit spricht man, wenn die Verfügung des einen Ehegatten/L...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / a) Einseitiges Testament und Eheauflösung

aa) Rechtskräftige Scheidung Rz. 497 Mit Rechtskraft der Scheidung wird eine letztwillige Verfügung, durch die der Erblasser seinen Ehegatten bedacht hat, unwirksam, § 2077 Abs. 1 S. 1 BGB, es sei denn, dass anzunehmen ist, der Erblasser hat die Verfügung auch für diesen Fall getroffen, § 2077 Abs. 3 BGB. § 2077 BGB erweitert damit die Fälle der Unwirksamkeit eines Testaments...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / a) Beim gemeinschaftlichen Testament

aa) Zu Lebzeiten beider Ehegatten/Lebenspartner Rz. 102 Die Ehegatten/Lebenspartner können das gemeinschaftliche Testament in einem gemeinschaftlichen Widerrufstestament widerrufen, §§ 2253, 2254 BGB, § 10 LPartG. Rz. 103 Sie können ihr gemeinschaftliches Testament auch zerreißen, § 2255 BGB.[127] Eine solche Vernichtung muss aber dem Willen beider Ehegatten/Lebenspartner ents...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / m) Berliner Testament

aa) Auslegungsregel des § 2269 BGB Rz. 68 Der Auslegungsregel des § 2269 BGB liegt der in der Praxis häufig vorkommende Sachverhalt zugrunde, dass Ehegatten den Überlebenden von ihnen vermögensmäßig absichern und erst nach dessen Tod ihr gemeinsames Vermögen den gemeinschaftlichen Kindern zukommen lassen wollen. Rechtstechnisch wäre dieses Ergebnismehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / e) Besonderheiten beim gemeinschaftlichen Testament

aa) Freie Verfügungsmöglichkeit des Überlebenden Rz. 87 Ist dem überlebenden Ehegatten beim gemeinschaftlichen Testament die Möglichkeit offengehalten, durch letztwillige Verfügung einen anderen Schlusserben als den vorgesehenen einzusetzen, so rechtfertigt diese Möglichkeit allein noch nicht das Verlangen eines Erbscheins, sofern es keine konkreten Anhaltspunkte für das Vorl...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / XIX. Formale Kriterien für ein gemeinschaftliches Testament

1. Theorien zur Gemeinschaftlichkeit Rz. 528 Charakteristisch für das gemeinschaftliche Testament sind zwei jeweils einseitige Verfügungen von Todes wegen der Ehegatten bzw. Lebenspartner. Das Gesetz sagt nichts dazu, welche Merkmale erfüllt sein müssen, damit von einem gemeinschaftlichen Testament gesprochen werden kann. Das gemeinschaftliche Testament istmehr

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§ 22 Handelsregister und Er... / 4. Notarielles Testament als Nachweis

Rz. 20 Je eine beglaubigte Abschrift einer die Erbfolge eindeutig regelnden notariell beurkundeten Verfügung von Todes wegen samt eines nachlassgerichtlichen Eröffnungsprotokolls genügen in analoger Anwendung von § 35 Abs. 1 S. 2 GBO als Nachweis der Erbfolge.[15]mehr