Fachbeiträge & Kommentare zu Testament

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Die Anwendung des Erbrechts... / 1. Problemaufriss

Spanien ist bekanntlich ein Mehrrechtsstaat. Neben dem allgemeinen spanischen Erbrecht, das im Código Civil (im Folgenden CC; verabschiedet durch Königliches Dekret v. 24.7.1889, veröffentlicht in der GACETA v. 25.7.1889, in Kraft getreten am 1.5.1889) geregelt ist, bestehen mehrere Teilrechtsordnungen mit Partikular- oder Foralrechten (Reckhorn-Hengemühle in NK-BGB, Länderb...mehr

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Überblick über die erbrecht... / b) Ersatzerbeinsetzung bei Ausschlagung durch den überlebenden Ehegatten

Bei einem gemeinschaftlichen Testament ergibt sich im Wege der ergänzenden Auslegung, dass bei Ausschlagung des testamentarischen Erbrechts und gleichzeitiger Annahme des gesetzlichen Erbrechts durch den überlebenden Ehegatten eine Ersatzerbenberufung der Schlusserben zum Tragen kommt. OLG Brandenburg v. 14.2.2023 – 3 W 60/22 BGB § 1948, § 1950 Beraterhinweis Wer durch Verfügun...mehr

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Die Anwendung des Erbrechts... / [Ohne Titel]

Dr. Sabine Hellwege, RAin/Abogada[*] Spanien ist bekanntlich ein Mehrrechtsstaat. Neben dem allgemeinen spanischen Erbrecht, das im Código Civil geregelt ist, bestehen mehrere Teilrechtsordnungen mit Partikular- oder Foralrechten, die vom allgemeinen spanischen Erbrecht Abweichungen im Bereich des Familien- und Erbrechts vorsehen. Eine bedeutende Abweichung vom allgemeinen Er...mehr

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Überblick über die erbrecht... / b) Abgrenzung zwischen Erbeinsetzung und Vermächtnis

1. Nach § 133 BGB kommt es auf den wirklichen Willen des Erblassers an, ohne dass an dem von ihm buchstäblich gewählten Sinn des Ausdrucks zu haften ist. Das Schriftstück muss nicht die Bezeichnung "Testament", "letzter Wille" oder "letztwillige Verfügung" enthalten. 2. Im Zweifel ist die Auslegung gem. § 2084 BGB so vorzunehmen, dass die Verfügung Erfolg haben kann. Damit ko...mehr

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ZErb 11/2023, Zur Ausschlag... / 1 Gründe

I. Der Beteiligte zu 3 war vom 4.6.1992 bis zu deren Tod in zweiter Ehe mit der Erblasserin verheiratet. Die Beteiligte zu 1 ist die einzige Tochter der Erblasserin, die Beteiligte zu 2 ist die einzige Tochter des Beteiligten zu 3. Aus der Ehe gingen keine gemeinsamen Kinder hervor. Die Eheleute errichteten unter dem 3.12.2007 ein gemeinschaftliches eigenhändiges Testament. Da...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Kündigungsfrist

Rz. 7 Nach § 580 können Vermieter und Erbe die außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist innerhalb eines Monats, nachdem sie von dem Tod des Mieters Kenntnis erlangt haben, aussprechen. Auf die Kenntnis von der Erbenstellung bzw. der Person des Erben kommt es zwar nach dem Wortlaut des § 580 nicht an; diese Kenntnis ist aber für den Fristenlauf notwendig, damit der E...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Verbindlichkeiten aus Vermächtnissen

Rz. 91 [Autor/Stand] Vermächtnisansprüche können nicht nur den Erben, sondern auch einen Vermächtnisnehmer belasten (sog. Untervermächtnis gem. § 2186 BGB). Der damit Beschwerte kann es von seinem Erwerb abziehen. Er kann es selbst dann in vollem Umfang als Nachlassverbindlichkeit abziehen, wenn im Wege des Hauptvermächtnisses Betriebsvermögen steuerfrei nach § 13a ErbStG üb...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / e) Verjährte Schulden des Erblassers

Rz. 70 [Autor/Stand] Solche Schulden können abgezogen werden, wenn sie vom Erben erfüllt werden. Der Erblasser bzw. seine Erben haben zwar die Möglichkeit der Verjährungseinrede nach § 214 Abs. 1 BGB, erfüllen sie jedoch diese Schuld, so ist ein Abzug möglich.[2] Zum Problem der Verjährung eines Pflichtteilsanspruchs beim sog. Berliner Testament (s. Rz. 108).mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Wirtschaftliche Belastung (des Erblassers oder des Erben?)

Rz. 63 [Autor/Stand] Wie schon früher der RFH[2] fordert der BFH außerdem, dass der Erblasser im Todeszeitpunkt wirtschaftlich belastet gewesen sein muss.[3] Die wirtschaftliche Belastung fehlt, wenn der Erblasser als Schuldner davon ausgehen konnte, die Verpflichtungen unter normalen Umständen nicht selbst erfüllen zu müssen[4] (s.a. Rz. 73), z.B. wenn vereinbart war, dass V...mehr

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ZErb 11/2023, Zur Ausschlag... / Leitsatz

1. Die Einreichung der ersten Ausfertigung der Ausschlagungserklärung genügt den formellen Anforderungen des § 1945 Abs. 1 Hs. 2 BGB. Denn gem. § 47 BeurkG vertritt die Ausfertigung der Niederschrift die Urschrift im Rechtsverkehr. 2. § 1944 Abs. 2 S. 2 BGB, wonach die Ausschlagungsfrist bei gewillkürter Erbfolge nicht vor Bekanntgabe der Verfügung von Todes wegen durch das N...mehr

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ZErb 11/2023, Gestaltungsin... / e. Vor- und Nachlauffrist

Nach § 13a Abs. 4, 5 ErbStG müssen die Beschränkungen bereits zwei Jahre vor der Übertragung gegeben sein und müssen im Nachgang über einen Zeitraum von 20 Jahren bestehen. Um den Verschonungsabschlag während der zweijährigen Vorlaufzeit nicht durch einen ungeplanten Erbfall zu gefährden, wird geraten, durch entsprechende Gestaltungen im Testament den Entstehungszeitpunkt de...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Verbindlichkeiten aus geltend gemachten Pflichtteilsansprüchen

Rz. 108 [Autor/Stand] Zu den nach § 10 Abs. 1 Satz 2 ErbStG i.V.m. § 10 Abs. 3 bis Abs. 9 ErbStG abzugsfähigen Nachlassverbindlichkeiten gehören gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG u.a. Verbindlichkeiten aus geltend gemachten Pflichtteilen (§ 2303 ff. BGB). Damit übereinstimmend gilt der originär beim Pflichtteilsberechtigten entstandene Pflichtteilsanspruch gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Verbindlichkeiten aus Auflagen

Rz. 107 [Autor/Stand] Zu den Auflagen i.S.d. § 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG zählen die vom Erblasser angeordneten Auflagen (§ 1940 BGB i.V.m. §§ 2194 BGB). Solche liegen vor, wenn der Erblasser durch Testament den Erben oder einem Vermächtnisnehmer zu einer Leistung verpflichtet, ohne einem anderen ein Recht auf diese Leistung zuzuwenden (zu Auflagen bei Schenkungen s. § 7 ErbStG ...mehr

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ZErb 11/2023, Sachliche Zus... / 1 Gründe

I. Die Parteien streiten über erbrechtliche Ansprüche. Die Klägerinnen sind die Töchter des am xx.xx.2017 in München verstorbenen Erblassers, die Beklagte war dessen zweite Ehefrau. Der Erblasser hatte mit seiner vorverstorbenen ersten Ehefrau am xx.xx.2008 ein gemeinschaftliches Testament errichtet, in dem sich die Ehegatten gegenseitig zu Alleinerben und die Klägerinnen als E...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / h) Steuerschulden des Erblassers

Rz. 73 [Autor/Stand] Einkommensteuerverbindlichkeiten des Erblassers sind als Erblasserschulden nach § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG abzuziehen. Soweit der Erbe selbst einkommensteuerrechtliche Tatbestände verwirklicht hat, wie z.B. beim Zufluss nachträglicher Einnahmen aus einer ehemaligen Tätigkeit des Erblassers nach § 24 Nr. 2 EStG , wird der Steuertatbestand erst mit dem Zuflus...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Pauschbetrag (Abs. 5 Nr. 3 Satz 2)

Rz. 118 [Autor/Stand] Werden keinerlei Kosten über 10.300 EUR nachgewiesen, so wird für jeden Erbfall einmal [2] der Pauschbetrag von 10.300 EUR gewährt. Kosten müssen jedoch dem Grunde nach entstanden sein, es handelt sich dabei nicht um einen Freibetrag.[3] Die Erbfallkostenpauschale ist auch dann anzusetzen, wenn zwar keine Beerdigungskosten, aber andere Erwerbskosten ange...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / aa) Abzugsfähige Kosten

Rz. 126 [Autor/Stand] Abzugsfähig sind u.a. die Kosten der Todeserklärung nach § 34 Abs. 2 VerschG einschließlich der dabei dem Antragsteller entstandenen notwendigen Kosten; die Kosten der Eröffnung des Testaments und des Erbscheins (§§ 2260 ff. BGB); die Kosten der tatsächlichen und rechtlichen Feststellung des Nachlasses und seiner Bewertung, auch für ein Verkehrswertgutacht...mehr

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Jastrowsche Klausel im Berliner Testament – Besteuerung eines betagten Vermächtnisses

Leitsatz 1. Setzen Ehegatten in einem sogenannten Berliner Testament sich gegenseitig als Alleinerben ein und gewähren denjenigen Kindern ein betagtes Vermächtnis, die beim Tod des Erstversterbenden ihren Pflichtteil nicht fordern (sogenannte Jastrowsche Klausel), kann der überlebende Ehegatte als Erbe des erstversterbenden Ehegatten die Vermächtnisverbindlichkeit nicht als ...mehr

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ZErb 10/2023, Zu den Kosten... / 1 Gründe

I. Der Erblasser ist am 16.3.2019 verstorben. Die Beteiligten zu 2 und 3 sind seine Söhne, die hiesige Beteiligte zu 1 seine Ehefrau, die er am 12.3.2019 geheiratet hatte. Der Erblasser hatte am 18.2.2019 ein notarielles Testament errichtet, in dem er die Beteiligten 2 und 3 als seine Erben eingesetzt hatte. Am 14.3.2019 errichtete der Erblasser ein weiteres Testament als Nott...mehr

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Literaturverzeichnis

Armbrüster/Preuß, Beurkundungsgesetz und Dienstordnung für Notarinnen und Notare, 9. Auflage 2022 BeckOK, BGB, 66. Edition 2023 BeckOK, GBO, 49. Edition 2023 Bonefeld/Kroiß/Tanck, Der Erbprozess, 6. Auflage 2023 Bonefeld/Wachter, Der Fachanwalt für Erbrecht, 4. Auflage 2023 Borgmann/Jungk/Schwaiger, Anwaltshaftung, Systematische Darstellung der Rechtsgrundlagen für die anwaltlich...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / d) Gewillkürte Erbfolge

Rz. 886 Anders stellt sich die Situation im Falle gewillkürter Erbfolge dar, §§ 2077, 2268 BGB . Die Frage der Fortgeltung des testamentarischen Willens des Erblassers bedarf danach der Auslegung, und zwar in der folgenden Reihenfolge:[878]mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / a) Verfestigte Lebensgemeinschaft

Rz. 272 Mit dem Härtegrund des § 1579 Nr. 2 BGB wird kein vorwerfbares Fehlverhalten des Unterhaltsberechtigten sanktioniert, sondern es wird auf rein objektive Gegebenheiten bzw. Veränderungen in den Lebensverhältnissen des bedürftigen Ehegatten abgestellt, die eine dauerhafte Unterhaltsleistung unzumutbar erscheinen lassen. Entscheidend ist deswegen darauf abzustellen, das...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / K. Anhang – Merkblatt im Falle der Rechtskraft der Scheidung

Rz. 2196 Muster 3.113: Merkblatt im Falle der Rechtskraft der Scheidung Muster 3.113: Merkblatt im Falle der Rechtskraft der Scheidung Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant, auch wenn Sie davon ausgehen, dass mit Rechtskraft der Scheidung alle familienrechtlichen Probleme gelöst bzw. beseitigt sind, können doch verschiedene Probleme auftreten bzw. müssen eventuell versc...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 3. Erbrechtliche Folgen

Rz. 868 Nach § 1933 BGB ist das Erbrecht des überlebenden Ehegatten ausgeschlossen, "wenn zur Zeit des Todes des Erblassers die Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe gegeben waren und der Erblasser die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt hatte". Dies führt bei der gesetzlichen Erbfolge zum Wegfall des Ehegattenerbrechts, im Falle der Errichtung von Testamenten (§§ 22...mehr

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Vorwort

Im Jahr 2021 wurden in Deutschland durch richterlichen Beschluss rund 142.800 Ehen geschieden. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, ist die Zahl der Scheidungen gegenüber 2020 um knapp 1.100 oder 0,7 % gesunken. Bereits im Vorjahr war sie um 3,5 % zurückgegangen. Seit 2012 ist die Zahl der Scheidungen jährlich gesunken, mit Ausnahme eines leichten Ansti...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.2 Steuerfolgen beim Berliner Testament

Der erbschaftsteuerliche Nachteil beim Berliner Testament gem. §§ 2265 ff. BGB besteht vor allem darin, dass der Freibetrag für Kinder beim ersten Erbfall gem. § 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG nicht genutzt wird. U. U. sollte der überlebende Ehepartner das Erbe ausschlagen. Gegebenenfalls könnten Kinder zumindest ihren Pflichtteil geltend machen. Geltend gemachter Pflichtteil nach T...mehr

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Ermittlung der Ausgangslohnsumme gemäß § 13a ErbStG

Leitsatz Die Anzahl der Beschäftigten ist anhand der Anzahl der auf den Lohn- und Gehaltslisten erfassten Beschäftigten, gezählt nach Köpfen, zu bestimmen. Sachverhalt Der Sohn bzw. die Enkel des Erblassers wurden aufgrund des gemeinschaftlichen Testaments des Erblassers und dessen vorverstorbener Ehefrau zu gleichen Teilen (Schluss-)Erben des Erblassers. Der Erblasser war Al...mehr

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Fallstricke beim Tod des Alleingesellschafters und -geschäftsführers einer GmbH

Zusammenfassung Auch wenn der Erbe eines Gesellschafters mit dem Erbfall vollumfänglich in dessen Rechtsposition eintritt, kann er aufgrund von § 16 Abs. 1 Satz 1 GmbHG bis zu seiner Eintragung in die beim Handelsregister hinterlegte Gesellschafterliste keine wirksamen Gesellschafterbeschlüsse fassen. Dies kann im Todesfall eines Alleingesellschafters und -geschäftsführers z...mehr

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ZErb 09/2023, Zur Auslegung der Formulierung Berliner Testament in einem gemeinschaftlichen Testament

Leitsatz 1. Bei der erläuternden Testamentsauslegung kommt es bei einem gemeinschaftlichen Testament nicht allein auf den Willen eines Ehepartners an, sondern es ist auf den gemeinsamen Willen der Eheleute abzustellen, der für den jeweiligen Erklärungsempfänger erkennbar war. Die erläuternde Testamentsauslegung hat zum Ziel, den wirklichen Willen der Eheleute zu erforschen. D...mehr

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ZErb 09/2023, Die Auslegung... / bb. Andeutung des hypothetischen Erblasserwillens im Testament

Umstritten ist die Frage, ob auch der hypothetische Erblasserwille im Testament selbst eine hinreichende Stütze oder einen – auch noch so unvollkommenen – Ausdruck gefunden haben muss. Dies wird zum Teil verneint, weil die ergänzende Testamentsauslegung eine lückenhafte Regelung ja gerade voraussetze und diese nicht auch noch einen sprachlichen Anhalt in der Testamentsurkund...mehr

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ZErb 09/2023, Die Auslegung... / 2. Besonderheiten beim gemeinschaftlichen Testament

Soweit es sich um nicht wechselbezügliche Verfügungen der Testierenden handelt, ergeben sich gegenüber den allgemeinen Grundsätzen der Testamentsauslegung keine Besonderheiten.[149] Bei wechselbezüglichen Verfügungen ist zu beachten, dass die Auslegung dem Willen beider Ehegatten oder Lebenspartner zu entsprechen hat,[150] da jeder der Testierenden seine eigene Verfügung mit...mehr

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ZErb 09/2023, Bindende Erbeinsetzung des Bruders des Erblassers in einem gemeinschaftlichen Testament

Leitsatz 1. "Nahestehen" i.S.d. § 2270 Abs. 2 BGB ist nach den konkreten Umständen des Einzelfalls zu entscheiden, wobei an den Begriff hohe Anforderung zu stellen sind. Eine bindende Schlusserbeneinsetzung des Bruders des Erblassers kann vorliegen, wenn in der gemeinschaftlichen testamentarischen Anordnung ein besonderer Grund für die Erbeinsetzung aufgenommen worden ist. 2. ...mehr

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ZErb 09/2023, Die Auslegung... / a. Vorliegen einer Lücke im Testament

Eine planwidrige Lücke in der letztwilligen Verfügung liegt vor, wenn für eine Situation oder einen Umstand eine Regelung fehlt, die der Erblasser bei Kenntnis der Sachlage geregelt hätte, aber irrtümlich und unbewusst nicht geregelt hat.[92] Die ergänzende Testamentsauslegung dient also der Ermittlung des hypothetischen Erblasserwillens.[93] Eine vom Erblasser gewollte Unvo...mehr

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ZErb 09/2023, Die Auslegung... / a. Vorliegen eines formgültigen Testaments

Jede Auslegung des Inhalts einer letztwilligen Verfügung setzt voraus, dass überhaupt ein mit Testierwillen errichtetes formgültiges Testament vorliegt. Ob eine Erklärung des Erblassers rechtsgeschäftliche Natur hat oder nur einen unverbindlichen Wunsch ausdrückt, ist nach der Vorschrift des § 133 BGB zu beurteilen.[25] Fehlt es an einem formgültig errichteten Testament, etw...mehr

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ZErb 09/2023, Anfechtung, W... / 1 Gründe

I. Die Antragstellerin ist die Witwe des am 0.0.1959 geborenen und am 0.0.2016 verstorbenen Erblassers. Die Antragsgegner sind dessen Brüder. Die Beteiligte zu 4) ist eine Nichte der Antragstellerin. Die Antragstellerin ging Anfang 2016 eine außereheliche Beziehung ein, trennte sich im Spätsommer 2016 von dem Erblasser und zog aus der gemeinsamen Ehewohnung aus. Ein Scheidungs...mehr

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ZErb 09/2023, Geltung eines... / 2 Gründe

I. Die zulässigerweise als Stufenklage gem. § 254 ZPO erhobene Klage ist insgesamt zulässig und über sie war auf der ersten Stufe durch Teilurteil nach § 301 ZPO zu entscheiden. Im hier vorliegenden Fall, in dem zugleich mit der Auskunft einzig zu einem bestimmten Gegenstand Wertermittlung verlangt wird, war gleichzeitig über den Auskunftsanspruch und den Wertermittlungsanspr...mehr

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ZErb 09/2023, Die Auslegung... / V. Besonderheiten bei Erbverträgen und gemeinschaftlichen Testamenten

1. Besonderheiten bei Erbverträgen Soweit ein Erbvertrag lediglich einseitige Verfügungen des Erblassers ohne Bindungswirkung enthält, ergibt sich gegenüber den allgemeinen Auslegungsregeln kein Unterschied, da der Bedachte nicht schutzwürdig und folglich der Erblasser wie beim Testament freigestellt ist.[146] Es kommt also auch hier nicht darauf an, wie der Vertragspartner d...mehr

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ZErb 09/2023, Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments: Nacherbfolge für den Fall des gleichzeitigen Ablebens

Leitsatz 1. Nach dem Wortlaut des vorliegenden Testaments gilt die bevorzugte Erbeinsetzung für den Fall des gleichzeitigen Ablebens. Wird eine solche Formulierung gewählt, dann spricht dies dafür, dass die Erblasser damit nur den Fall des zeitgleichen Versterbens regeln wollten. 2. In der Rechtsprechung werden Formulierungen, die auf das gleichzeitige Versterben der Testieren...mehr

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ZErb 09/2023, Geltung eines... / Leitsatz

1. Bei Testamenten, welche die letztwillige Verfügung mit einem am Tag der Errichtung oder in einer bestimmten Situation (Reise etc.) eintretenden Ereignis konditional verknüpfen, ist der Wille des Erblassers dahin zu erforschen, ob eine echte Bedingung für die Gültigkeit des Testaments i.S.d §§ 158 Abs. 1, 2074 BGB vorliegt oder ob es sich lediglich um die Mitteilung eines ...mehr

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§ 7 Erbrecht / I. Muster: Testamentserrichtung

Rz. 3 Muster 7.2: Testamentserrichtung Muster 7.2: Testamentserrichtung _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Sie wollen ein Testament errichten, die wesentlichen Inhalte haben wir schon einmal miteinander besprochen. Nunmehr möchte ich Ihnen wichtige Informationen zur Erstellung eines Testaments an die Hand geben. Formfragen: Sie...mehr

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ZErb 09/2023, Geltung eines... / 1 Tatbestand

Der Kläger macht im Wege der Stufenklage pflichtteilsrechtliche Ansprüche nach dem Tod der am 8.7.2021 mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt in V. verstorbenen N. (nachfolgend: Erblasserin) geltend. Die Erblasserin war bei ihrem Tod von ihrem Ehemann geschieden. Die Parteien sind die beiden einzigen Kinder der Erblasserin. Die Erblasserin verfasste handschriftlich folgendes Test...mehr

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ZErb 09/2023, Zur Auslegung... / 1 Gründe

Die Beschwerde ist unbegründet. I. Es sind die Tatsachen für festgestellt zu erachten (§ 352e Abs. 1 S. 1 FamFG), die erforderlich sind, der Beteiligten zu 1 den von ihr mit notarieller Urkunde vom 8.6.2021 beantragten Erbschein zu erteilen, der sie als Alleinerbin des Erblassers ausweist. Der Erblasser ist nicht im Wege gesetzlicher Erbfolge von seiner Ehefrau, der Beteiligten...mehr

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ZErb 09/2023, Geltung eines Testaments für den Fall, dass der Erblasser nicht aus seinem Urlaub zurückkommt

Leitsatz 1. Bei Testamenten, welche die letztwillige Verfügung mit einem am Tag der Errichtung oder in einer bestimmten Situation (Reise etc.) eintretenden Ereignis konditional verknüpfen, ist der Wille des Erblassers dahin zu erforschen, ob eine echte Bedingung für die Gültigkeit des Testaments i.S.d §§ 158 Abs. 1, 2074 BGB vorliegt oder ob es sich lediglich um die Mitteilun...mehr

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ZErb 09/2023, Testamentsaus... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten sind die ehegemeinschaftlichen Kinder des Erblassers und seiner am 0.0.2004 vorverstorbenen Ehefrau E. B. Der Erblasser und seine Ehefrau waren zu je ½ Miteigentümer der mit einem Zweifamilienhaus bebauten Immobilie F-Straße #, … # A, die im Jahr 2003 in Wohnungseigentum aufgeteilt wurde. Den Eheleuten B wurde die Wohnung im Erdgeschoss zugewiesen. Dem Bete...mehr

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ZErb 09/2023, Bindende Erbe... / 1 Gründe

I. Am XXX2022 ist A (im Folgenden: Erblasser) verstorben. Die Ehefrau des Erblassers ist am XXX2006 vorverstorben. Die Beteiligte zu 2) ist das einzige Kind des Erblassers und seiner vorverstorbenen Ehefrau. Die Beteiligte zu 3), … , ist die Ehefrau des am XXX2021 vorverstorbenen Bruders des Erblassers, D. Am XXX.2005 errichteten der Erblasser und seine vorverstorbene Ehefrau ...mehr

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ZErb 09/2023, Die Auslegung... / 4. Auslegungsbeispiele zur erläuternden Auslegung

Auslegung ist case law. Zumeist kann daher einer Auslegung im Einzelfall keine über die Methodik hinausgehende verallgemeinernde Bedeutung zukommen. Es ist daher in jedem Fall der hinter der Erklärung stehende konkrete Wille des Erblassers zu ermitteln und auszulegen, was dieser mit seinen Worten sagen wollte. Wenn in einem sonst formgerecht errichteten eigenhändigen Testamen...mehr

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ZErb 09/2023, Testamentsaus... / 1 Gründe

I. Die Parteien streiten um Testamentsvollstreckervergütung. Am … 2017 verstarb die Erblasserin B. G. Ihr wesentlicher Nachlass bestand aus Kunstgegenständen, darunter Bilder von M. B. Nach dem Tatbestand des erstinstanzlichen Urteils betrug der Nachlasswert 32.937.205,52 EUR entsprechend dem Nachlassverzeichnis (Anlage B1). In ihrem notariellen Testament vom 30.8.2011 (Anlage ...mehr

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ZErb 09/2023, Die Auslegung... / b. Andeutung des Erblasserwillens in der letztwilligen Verfügung

Die Auslegung dient der Ermittlung des erklärten Willens des Erblassers. Es ist daher nicht ausreichend, dass überhaupt ein formgültiges Testament des Erblassers vorliegt, um im Wege der Auslegung seinem vorhandenen Testierwillen zum Erfolg zu verhelfen. Erforderlich ist vielmehr nach herrschender Meinung, dass der vorhandene Erblasserwille in der Testamentsurkunde selbst ei...mehr

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ZErb 09/2023, Zur Auslegung... / Leitsatz

1. Bei der erläuternden Testamentsauslegung kommt es bei einem gemeinschaftlichen Testament nicht allein auf den Willen eines Ehepartners an, sondern es ist auf den gemeinsamen Willen der Eheleute abzustellen, der für den jeweiligen Erklärungsempfänger erkennbar war. Die erläuternde Testamentsauslegung hat zum Ziel, den wirklichen Willen der Eheleute zu erforschen. Der Worts...mehr

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ZErb 09/2023, Die Auslegung... / 3. Umstände außerhalb der Testamentsurkunde

Der Richter darf sich bei der Auslegung des Testaments grundsätzlich nicht auf eine Analyse des Wortlauts beschränken, sondern hat alle ihm zugänglichen Umstände außerhalb der Testamentsurkunde zu berücksichtigen und auszuwerten, die zur Ermittlung des Erblasserwillens dienlich sein können.[46] Liegen mehrere Testamente vor, so muss bei der Auslegung die Gesamtheit der Testam...mehr