Fachbeiträge & Kommentare zu Teilungserklärung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Willensbildung der ... / 3. Auslegung

Rz. 17 Beschlüsse müssen inhaltlich von ausreichender Bestimmtheit sein (→ § 2 Rdn 53). Die Bezugnahme auf ein Dokument ist hierfür möglich und nützlich: "Es ist allgemein anerkannt, dass der Wortlaut des Beschlusses zur näheren Erläuterung inhaltlich Bezug auf Urkunden oder Schriftstücke nehmen darf, wie dies beispielsweise bei der Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Die Wohnungseigentümerv... / 2. Verwalterpflichten

Rz. 4 Wie alle Verwaltungsangelegenheiten obliegt gem. § 18 Abs. 1 WEG auch die Einberufung (synonym: Einladung) der Gemeinschaft. Auszuführen hat diese Aufgabe (wiederum gilt: wie alle Verwaltungsangelegenheiten) der Verwalter. Die gesetzliche Regelung in § 24 Abs. 1 WEG, wonach die Versammlung vom Verwalter einberufen wird, entspricht insofern nicht der neuen rechtlichen Z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Entstehung und Grundlag... / 3. Die Lösung: Einzelfall- oder Dauerbeschluss zur Verlagerung der Kostenlast, ggf. in Kombination mit einem Gestattungsbeschluss

Rz. 96 Wie oben erwähnt (→ § 1 Rdn 83) entspricht es einem verbreiteten Bedürfnis, die Kosten der Erhaltung von Gemeinschaftseigentum im räumlichen Bereich des Sondereigentums nicht nach Miteigentumsanteilen (MEA) zu verteilen, sondern allein den betroffenen Wohnungseigentümern aufzuerlegen. Am liebsten möchte man auch die Zuständigkeit auf die Wohnungseigentümer verlagern. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Die Wohnungseigentümerv... / III. Form und Frist der Einberufung, Ort, Zeit und Hygienevorgaben der Versammlung

Rz. 28 Die Einberufung muss in Textform erfolgen (§ 24 Abs. 4 S. 1 WEG, § 126b BGB [38]). Textform ist gewissermaßen eine "erleichterte Schriftform" und umfasst grob gesagt alle Erklärungen, die nicht mündlich abgegeben werden und gespeichert werden können. Zur Einhaltung der Textform muss die Erklärung nicht unterschrieben sein, schon gar nicht mit eigenhändiger Originalunte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Willensbildung der ... / II. Inhalt und Auslegung

Rz. 81 Den Wohnungseigentümern steht es frei, ihr Verhältnis untereinander – sprich: die Gemeinschaftsordnung – beliebig und ohne Inhaltsbeschränkung zu gestalten (Vertragsfreiheit); für den aufteilenden Alleineigentümer (Bauträger) gilt grundsätzlich das Gleiche. Üblich und wirksam sind in einer Gemeinschaftsordnung z.B. Regelungen betr. Kostenverteilung, Stimmrecht, Erhalt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Willensbildung der ... / III. Die Änderung der Gemeinschaftsordnung durch Beschluss auf der Grundlage einer Öffnungsklausel

Rz. 99 Gem. § 23 Abs. 1 WEG können auch solche Angelegenheiten durch Beschluss "geordnet" werden, über die "nach einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer die Wohnungseigentümer durch Beschluss entscheiden können". Eine derartige kompetenzbegründende Vereinbarung wird Öffnungsklausel genannt.[131] Sie ermöglicht die Änderung der Gemeinschaftsordnung (oder anderer Vereinbarun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Bauliche Maßnahmen / 2. Vorbehalt der Verwalterzustimmung

Rz. 91 Manchmal bestimmt eine Teilungserklärung, dass bauliche Maßnahmen der Zustimmung des Verwalters bedürfen. Zum Zustimmungsvorbehalt bei der Nutzung von Sondereigentum → § 3 Rdn 12, 56. Nur ausnahmsweise, wenn die Regelung es deutlich erkennen lässt, ist damit gemeint, dass der Verwalter die alleinige Letztentscheidungsbefugnis haben soll.[112] Im Normalfall handelt es ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Die Wohnungseigentümerv... / III. Ablauf und Ordnung

Rz. 101 Den Ablauf der Versammlung bestimmt der Versammlungsleiter (das ist gem. § 24 Abs. 5 WEG im Normalfall der Verwalter, weshalb nachfolgend vereinfacht "Verwalter" und "Versammlungsleiter" gleichgesetzt werden) aus eigener Kompetenz nach seinem Ermessen. Die Letztentscheidungskompetenz hat aber stets die Eigentümerversammlung, die die Entscheidungsmacht an sich ziehen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Hausgeldinkasso / IV. Klagemuster (Hausgeldklage) mit Erläuterungen

Rz. 27 Muster 9.2: Hausgeldklage Muster 9.2: Hausgeldklage An das Amtsgericht Namens der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) Heinestraße 12, 75234 Musterstadt, vertreten durch die WEG-Verwalterin X-Immobilien GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Xaver Xentis, Zenstraße 5, 75234 Musterstadt – Klägerin – erhebe ich Klage gem. § 43 Abs. 2 Nr. 2 WEG gegen 1. Anna Acker, Heine...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Der Verwalter / c) Herausgabe von Verwaltungsunterlagen

Rz. 194 Die herauszugebenden Gegenstände und Unterlagen muss der Ex-Verwalter an seinem Geschäftssitz zur Abholung bereithalten. Es handelt sich um eine Holschuld der Gemeinschaft. Die nachfolgende Liste dient der Orientierung, welche Unterlagen der Verwalter normalerweise herauszugeben hat. Rz. 195 Checkliste Verwaltungsunterlagenmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Die ordnungsmäßige Verw... / I. Betreten einer Wohnung

Rz. 53 Gem. § 14 Nr. 2 WEG hat jeder Wohnungseigentümer das Betreten seines Sondereigentums und andere Einwirkungen auf dieses und das gemeinschaftliche Eigentum zu dulden, die den Vereinbarungen oder Beschlüssen entsprechen oder, wenn keine entsprechenden Vereinbarungen oder Beschlüsse bestehen, aus denen ihm über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Rechnungswesen und Fina... / I. Grundlagen und Muster

Rz. 145 Für die Ausgaben der Gemeinschaft und den Aufbau der Erhaltungsrücklage wird laufend Geld benötigt, das die Miteigentümer als Vorschüsse zur Verfügung stellen müssen. Der Finanzbedarf wird gem. § 28 Abs. 1 S. 2 WEG durch den (Gesamt-)Wirtschaftsplan ermittelt, den der Verwalter einmal im Jahr jeweils für ein Kalenderjahr aufstellen muss und über den Beschluss gefasst...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Bauliche Maßnahmen / 4. Die Kostenverteilung

Rz. 41 Im Musterbeschluss werden die Kosten der Maßnahme nach Miteigentumsanteilen (MEA) verteilt. Das ist richtig, wenn es sich um eine Erhaltungsmaßnahme (oder um eine gesetzlich geforderte Maßnahme) handelt oder wenn die Kriterien des § 21 Abs. 2 WEG erfüllt sind. Nach dieser Bestimmung sind die Kosten baulicher Veränderungen nach MEA zu verteilen, wenn der Beschluss 1. mi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Das gerichtliche Verfa... / I. Grundlagen

Rz. 61 Der "Streitwert" hat unterschiedliche Bedeutung. Als Zuständigkeitsstreitwert ist er maßgeblich für die Abgrenzung der sachlichen Zuständigkeit zwischen Amts- und Landgericht; in WEG-Verfahren spielt dieser Gesichtspunkt wegen der streitwertunabhängigen Zuständigkeit des Amtsgerichts keine Rolle. Als Gebührenstreitwert ist er maßgeblich für die Berechnung der Gerichts...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Anhang / A. Verwaltervertrag

Rz. 1 Muster 14.1: Verwaltervertrag Muster 14.1: Verwaltervertrag Zwischen der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) Heinestraße 12, 75234 Musterstadt im Folgenden: – Gemeinschaft – und X-Immobilien GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Xaver Xentis, Zenstraße 5, 75234 Musterstadt im Folgenden: – Verwalter – wird folgender Verwaltervertrag abgeschlossen: § 1 Bestellung und Laufzeit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
WEG-Streitigkeit: Vollzug e... / 4 Die Entscheidung

Das LG Potsdam meint, das Amtsgericht sei zuständig! Es liege eine WEG-Streitigkeit vor. Denn zu den Wohnungseigentumssachen gehörten gem. § 43 Abs. 2 Nr. 1 WEG u. a. Streitigkeiten über die sich aus der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ergebenden Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer untereinander. Diese Bestimmung sei weit auszulegen. Ausschlaggebend für die Zustä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zulässigkeit der Berufung: ... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Die von K als grundsätzlich erachtete Frage sei jedenfalls nicht entscheidungserheblich. Denn das VG habe nicht nur auf einen Vorrang des Zivilrechts erkannt und deutliche Zweifel geäußert, ob die Einräumung eines Notwegerechts zugunsten des B (und damit die Duldung dieses Rechts durch K) überhaupt erforderlich sei. Es habe darüber hinaus in einer weiteren Begrü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Grundbuchauswertung / 1. Veräußerungsbeschränkung

Rz. 37 Haben die Wohnungseigentümer in der Teilungserklärung oder durch Beschluss als Inhalt des Sondereigentums vereinbart, dass ein Wohnungseigentümer zur Veräußerung der Zustimmung des Wohnungseigentümerverwalters, der anderen Wohnungseigentümer oder eines Dritten bedarf, § 12 Abs. 1 WEG, gilt diese Veräußerungsbeschränkung auch für das Zwangsversteigerungsverfahren, § 12...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Erfolgsaussichten / B. Welchen Wert hat der Grundbesitz des Schuldners?

Rz. 2 Hat der Schuldner das Grundstück erst kürzlich erworben, ergeben sich Anhaltspunkte zum Kaufpreis aus dem Kaufvertrag, der in den Grundbuchakten eingesehen werden kann. Weitere Anhaltspunkte ergeben sich aus den im Grundbuch eingetragenen dinglichen Belastungen. Hier kann von einer vorsichtigen Beleihungsgrenze von max. zwischen 70 % bis zu 80 % des Verkehrswerts ausge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Grundbuchauswertung / 2. Hausgeld

Rz. 39 Das Hausgeld wird in der Zwangsversteigerung seit dem 1.7.2007 an der Rangstelle Nr. 2 von § 10 Abs. 1 ZVG befriedigt. Dies gewährleistet bei der Vollstreckung in ein Wohnungseigentum dem Anspruch der anderen Wohnungseigentümer gegen den schuldnerischen Wohnungseigentümer auf Zahlung von Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums oder des Sondereigentums ein e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Grundbuchauswertung / 4. Sondernutzungsrechte

Rz. 59 Eine weitere Hinweis- und Aufklärungspflicht ergibt sich für das Zwangsversteigerungsgericht, sofern Sondernutzungsrechte bei einem Wohnungseigentum vereinbart sind. In der Praxis sind diese Fälle häufig, z.B. für Kellerräume, Kfz-Stellplätze, ebenerdige Terrassen vor der Wohnung, Speicherräume, Teile der Gartenanlage. Der Inhalt der einzelnen Sondernutzungsrechte mus...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mehrhausanlage: Verständnis... / 3 Das Problem

Nach § 2 Abs. 5 einer Gemeinschaftsordnung (GO) bilden u. a. die Wohnungseigentümer, die in der Tiefgarage einen Stellplatz haben, in Bezug auf bestimmte Flächen und Räume eine "Sondernutzungsgemeinschaft Tiefgarage". Daneben gibt es für andere Baukörper Sondernutzungsgemeinschaften. Für die Sondernutzungsgemeinschaften ist jeweils eine Erhaltungsrücklage zu bilden. Ferner h...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Baulandmobilisierung / 3 Das Problem

Bei der Umsetzung einer Teilungserklärung durch das Grundbuchamt ist streitig, ob der aufteilende Eigentümer einer Genehmigung nach § 250 Abs. 1 Satz 1 BauGB aufgrund der Berliner Verordnung über einen Genehmigungsvorbehalt gem. § 250 Abs. 1 Satz 1 BauGB für die Begründung oder Teilung von Wohnungseigentum oder Teileigentum in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten vom 3....mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschluss: Bestimmtheit / 4 Die Entscheidung

Das LG sieht das anders! Es hält den Beschluss für zu unbestimmt. Lese ein Dritter den Beschluss, so müsse er zu der Einsicht gelangen, dass mehrere Verträge gekündigt worden seien. Dass es nur einen Vertrag gibt, könne man nur anhand aller seit der Teilungserklärung im Jahr 1999 geschlossenen Verträge ermitteln, da die Beschluss-Sammlung nicht vollständig sein müsse und im ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Wohnungserbbaurecht (§... / A. Teilungserklärung

I. Muster Rz. 1 Muster 11.1: Teilungserklärung Muster 11.1: Teilungserklärung § 1 Grundbuchstand 1. A ist Inhaber des _________________________ belegenen, im Erbbaugrundbuch des Amtsgerichts _________________________ von _________________________ Blatt _________________________ verzeichneten Erbbaurechtes, (siehe Rdn 2) Flurstück _________________________ mit einer Größe von __...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Sondernutzungsrechte / 1. Begründung in der ursprünglichen Teilungserklärung

Rz. 7 Sondernutzungsrechte werden oft bereits in der ursprünglichen Teilungserklärung begründet. Auch wenn es sich um eine einseitige Teilungserklärung nach § 8 WEG handelt, steht die Einräumung des Sondernutzungsrechtes einer Vereinbarung zwischen den Wohnungseigentümern gleich, und zwar ab dem Zeitpunkt, ab dem eine einseitige Änderung durch den teilenden Eigentümer nicht ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Grundlagen und Einführung / 2. Einseitige Teilungserklärung (§ 8 WEG)

Rz. 59 Der Alleineigentümer[112] eines Grundstücks kann durch einseitige Erklärung gegenüber dem Grundbuchamt das Eigentum in Miteigentumsanteile teilen und mit jedem Anteil Sondereigentum verbinden. Materiell-rechtlich ist diese Teilung nach wie vor formfrei, da § 8 Abs. 2 WEG nur auf § 4 Abs. 2 S. 2 WEG verweist und hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse keine Veränderung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kleinaufteilungen / 11. Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung

Rz. 17 Teilungsvertrag bzw. Teilungserklärung sind von der Gemeinschaftsordnung zu un­terscheiden. Gem. § 10 Abs. 1 WEG gelten für das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander und zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer die gesetzlichen Vorschriften. Nach § 10 Abs. 1 S. 2 WEG können die Wohnungseigentümer aber von den Vorschriften des Gesetzes abweichende Vereinbarung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Grundlagen und Einführung / I. Ausgangslage

Rz. 88 "Missratene" Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen sind leider relativ häufig. Schon bei erster Lektüre einer aus dem Grundbucharchiv besorgten alten Teilungserklärung ergibt sich oft der Schluss: Hier hat jemand nicht aufgepasst. Mal der für der Pläne verantwortliche Architekt, die Baubehörde, der aufteilende Eigentümer, der Notar, das Grundbuchamt, der Verw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Großaufteilung (reines ... / I. Muster

Rz. 1 Muster 3.1: Teilungserklärung gem. § 8 WEG Muster 3.1: Teilungserklärung gem. § 8 WEG Teil I Begründung von Wohnungseigentum § 1 Grundstück 1. _________________________ ist Eigentümer des _________________________ belegenen, im Grundbuch des Amtsgerichts _________________________ von _________________________ Blatt _________________________ verzeichneten Grundbesitzes, Fl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Grundlagen und Einführung / II. Erläuterungen

Rz. 4 Es handelt sich bei dem Kurzmuster um eine rein dingliche Teilung gemäß § 8 WEG. Vorratsaufteilungen haben außerordentlich zugenommen. Die Gründe hierfür sind und waren insbesondere die immer größere Verbreitung Sozialer Erhaltungsverordnungen und jüngst der Erlass des Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz)[14] mit weitreichenden Beschränku...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Großaufteilung (reines ... / 1. Muster

Rz. 70 Muster 3.3: Endaufteilung Neubau Muster 3.3: Endaufteilung Neubau Verhandelt zu (siehe Rdn 71) _________________________ am _________________________ (siehe Rdn 72) erschien: Herr A, (siehe Rdn 73) handelnd a) für sich persönlich b) für sämtliche Auflassungsvormerkungsberechtigten der Wohnungseigentumsanlage "XY-Straße", vorgetragen in den Wohnungsgrundbüchern von _________...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Wohnungserbbaurecht (§... / 2. Aufteilung

Rz. 3 Aufteilungsvertrag bzw. Teilungserklärung unterscheiden sich rechtstechnisch nicht von der gewöhnlichen Aufteilung. Insofern genügt es in der Regel, die üblichen Muster hinsichtlich der Formulierung "…Eigentum" durch "...Erbbaurecht" zu ersetzen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Grundlagen und Einführung / I. Grundsätze

Rz. 107 Bei jeder Teilungserklärung ist das Bestandsinteresse der gegenwärtigen oder zukünftigen Eigentümer gegen die erforderliche Zukunftsoffenheit abzuwägen. Handelt es sich um eine reine Vorratsteilung im eigenen Bestand, genügt zwar der Hinweis auf notwendige Anpassungen im Falle zukünftiger Veräußerungen. Sinnvoll ist es aber auch hier, anhand der Pläne und Gegebenheit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Wohnungserbbaurecht (§... / I. Muster

Rz. 6 Muster 11.2: Vereinigung mit dem Stammgrundbuch Muster 11.2: Vereinigung mit dem Stammgrundbuch I. Vorbemerkung Wir sind eingetragene Miteigentümer des in _________________________, _________________________ belegenen Grundbesitzes, eingetragen in dem Grundbuch des Amtsgerichts _________________________ von _________________________ Blatt _________________________. In Abt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Grundlagen und Einführung / 3. Rechtliches Betreuungsdefizit

Rz. 97 Bis in die 1970er Jahre wurden Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen überwiegend von einem juristisch nicht geschulten Mitarbeiter des aufteilenden Eigentümers konzipiert und anschließend (§ 8 WEG) vom Notar lediglich beglaubigt. Auch heute noch sind von Fachanwälten begleitete Entwürfe für Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen die absolute Ausnahme....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Großaufteilung (reines ... / 15. Nutzungsbestimmungen

Rz. 16 Die Frage nach der zulässigen Nutzung von Sondereigentumseinheiten ist ein Problem, zu dem wohl die meisten Entscheidungen im Wohnungseigentumsrecht ergangen sind und weiterhin ergehen. Inwieweit Nutzungsangaben in der rein dinglichen Teilung (Festlegung als Wohn- oder Teileigentum), in der Gemeinschaftsordnung oder auch lediglich in den Aufteilungsplänen bindende Ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Sondernutzungsrechte / 4. Zeitlich gestreckte Begründung von Sondernutzungsrechten

Rz. 10 Sowohl bei Neu- als auch Altbauten besteht oft der Bedarf nach einer möglichst flexiblen und zukunftsoffenen Sondernutzungsrechtszuweisung, insbesondere von Stellplätzen und Kellerräumen. Dadurch kann ein aufteilender Eigentümer oder Bauträger auf Erwerberwünsche, z.B. hinsichtlich der Auswahl des Stellplatzes, oder auf veränderte Gegebenheiten reagieren. Nachträglich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Grundlagen und Einführung / 4. Fehlende Vertragsparität

Rz. 99 Geschätzte 80–90 % aller Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen werden gemäß § 8 WEG durch den Aufteiler zu einem Zeitpunkt beurkundet, zu dem die ersten Erwerbsinteressenten noch gar nicht feststehen. Der Bundesgerichtshof hat bisher offengelassen, ob in solchen Fällen eine AGB-Inhaltskontrolle einschlägig ist und sich (vorerst) nur auf § 242 BGB gestützt.[17...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Wohnungserbbaurecht (§... / I. Muster

Rz. 1 Muster 11.1: Teilungserklärung Muster 11.1: Teilungserklärung § 1 Grundbuchstand 1. A ist Inhaber des _________________________ belegenen, im Erbbaugrundbuch des Amtsgerichts _________________________ von _________________________ Blatt _________________________ verzeichneten Erbbaurechtes, (siehe Rdn 2) Flurstück _________________________ mit einer Größe von ___________...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Großaufteilung (reines ... / 1. Besonderheiten Neubau

Rz. 63 Kaum ein Neubau wird heute noch nach Maßgabe der ursprünglichen Planung realisiert. Die Ersterwerber wünschen häufig interne Grundrissänderungen, Änderungen des äußeren Zuschnitts der Wohnung oder es ergibt sich aus bauordnungs- und bauplanungsrechtlichen Gründen die Notwendigkeit der Änderung einer Planung. Um vor Erteilung der endgültigen Baugenehmigung Veräußerunge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Aufhebung / II. Spaltung

Rz. 10 Ob es zulässig ist, eine solche Gesamtgemeinschaft unmittelbar unter sinngemäßem Fortbestand ihrer Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung zu "spalten", wird, soweit ersichtlich, nicht ausführlich thematisiert.[3] Dies wäre ein einfacher Weg unter Fortbestand aller bisherigen Grundbücher (Kürzung aller Bruchteilsnenner unter Fortfall derjenigen der anderen Einheiten, Z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kleinaufteilungen / 14. Bauliche Veränderungen

Rz. 35 In der Konsequenz der Annäherung an die Rechtsstellung eines Alleineigentümers liegt die weitgehende Einräumung der Befugnis zur Vornahme baulicher Veränderungen. Bauliche Veränderungen, insbesondere im Hinblick auf Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge, barrierefreie Aus- und Umbauten, Maßnahmen des Einbruchsschutzes und zum Glasfaseranschluss sind nach der WEG-Refo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Grundlagen und Einführung / b) WEG-Novelle und WEG-Reform

Rz. 93 Auch die Novellierung des Wohnungseigentumsrechts im Jahre 2007 wurde sehr kontrovers beurteilt. Möglicherweise hatte sie mehr Zweifelsfragen hervorgerufen als gelöst. Zumindest in zwei Bereichen hatte die Reform allerdings zu einer deutlichen Problementschärfung für den Rechtsgestalter geführt. Gestritten wird meist über bauliche Veränderungen und Kostenverteilung. H...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Externe Veränderungen / 5. Unterstellung unter die Teilung

Rz. 6 Nach ganz h.M.[5] ist daneben eine dingliche Unterstellung unter die bisherige Teilungserklärung nebst Gemeinschaftsordnung erforderlich und ausreichend. Damit wird das Zuflurstück gewissermaßen nachträglich gem. § 4 bzw. § 8 WEG dinglich geteilt und umgewandelt. Eine einfache Erklärung im Rahmen des Erwerbsaktes genügt.[6] Eine Aufhebung der ursprünglichen Teilungserk...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Interne Veränderungen / I. Muster

Rz. 19 Muster 7.4: Sonstige Änderungen Muster 7.4: Sonstige Änderungen Verhandelt _________________________ (siehe Rdn 20) I. Vorbemerkung Wir sind die sämtlichen Eigentümer der Wohnungseigentumsanlage XY-Straße, 22222 Hamburg, vorgetragen in den Grundbüchern des Amtsgerichts Hamburg von Altona Blätter 2223–2248. Wir nehmen Bezug auf die ursprüngliche Teilungserklärung nebst Ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Wohnungserbbaurecht (§... / III. Checkliste

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Großaufteilung (reines ... / I. Muster

Rz. 62 Muster 3.2: Neubau Wohnungsanlage Muster 3.2: Neubau Wohnungsanlage § 1 Grundstück und Bebauung 1. _________________________ ist Eigentümer des _________________________ belegenen, im Grundbuch des Amtsgerichts _________________________ von _________________________ Blatt _________________________ verzeichneten Grundbesitzes, Flurstück _________________________ mit eine...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Grundlagen und Einführung / 1. Grundbuch

Rz. 112 Es ist sinnvoll, sich vor der Konzeption einer Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung mit dem aktuellen Grundbuchstand zu befassen. Selbstverständlich können Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung beurkundet werden, bevor der Beteiligte im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist. Als erstes ist aber zu klären, ob es sich um ein Grundstück im Rechtssinn hande...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Grundlagen und Einführung / 2. Gemeinschaftsordnung

Rz. 70 Eine reine sachenrechtliche Teilung ("Teilungserklärung") ist zulässig und wirksam (vgl. oben Rdn 3, Muster 1.1.).[128] Die Kombination mit einer mehr oder minder ausführlichen Gemeinschaftsordnung ist allgemein üblich und sinnvoll, auch wenn es sich um eine Vorratsteilung handelt (siehe Rdn 4). Das Gesetz überschreibt seinen 4. Abschnitt (§§ 10–29 WEG) nunmehr mit dem...mehr