Fachbeiträge & Kommentare zu Tarifverhandlung

Beitrag aus TVöD Office Professional
DRK-TV / 5.1 Allgemeines

Die neue Entgeltordnung ist zum 1.1.2013 in Kraft getreten. Mit dem 38. Tarifvertrag zur Änderung des Tarifvertrages über Arbeitsbedingungen für Angestellte, Arbeiter und Auszubildende des Deutschen Roten Kreuzes (DRK-Tarifvertrag) sowie des 6. Tarifvertrages zur Änderung des Tarifvertrages zur Überleitung der Mitarbeiter des DRK in die Entgeltgruppen des DRK Reformtarifvert...mehr

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DRK-TV / 1.3.1 Wegfall der Friedenspflicht und Schlichtungsverfahren

Diese Selbstständigkeit muss das DRK allerdings mit dem Wegfall der Friedenspflicht der Mitarbeiter bezahlen, d. h. die DRK-Mitarbeiter haben nunmehr das Recht zu streiken. Allerdings ist einem Streik das Schlichtungsverfahren vorgeschaltet, während dessen Arbeitskampfmaßnahmen unzulässig sind. Das ergibt sich aus der Vereinbarung über Rahmenbedingungen für den Abschluss von...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Tarifpolitische Angelegenheiten

Rz. 6 Zur Tarifpolitik zählen alle Bestrebungen der Sozialpartner, die auf den Abschluss, die Änderung oder die Beendigung von Tarifverträgen gerichtet sind. Angelegenheiten tarifpolitischer Art sind solche Fragen, die die Anwendung und künftige Ausgestaltung der für den Betrieb geltenden Tarifverträge betreffen. Beispiele Unterrichtung über den Stand laufender Tarifverhandlu...mehr

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Arbeitsbefreiung bei Fortza... / 7 Arbeitsbefreiung für gewerkschaftliche Zwecke (§ 29 Abs. 4 TVöD)

§ 29 Abs. 4 TVöD regelt abschließend die bezahlte Freistellung von der Arbeit für gewerkschaftliche Zwecke. Satz 1 regelt hierbei die Teilnahme an Tagungen. Dieser Tatbestand ist nur anwendbar auf gewählte Funktionsträger der Gewerkschaften und nicht auf einfache Mitglieder.[1] Unter "Tagungen" sind nur solche Zusammenkünfte zu verstehen, die der Erledigung satzungsgemäß vorg...mehr

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Arbeitsbefreiung bei Fortza... / 2 Die Regelung des § 29 TVöD

Die einzelnen Freistellungsgründe können in 6 Gruppen zusammengefasst werden: Verhinderung aus persönlichen Gründen (Abs. 1) Verhinderung zur Erfüllung allgemeiner staatsbürgerlicher Pflichten nach deutschem Recht (Abs. 2) Verhinderung aus sonstigen dringenden Gründen (Abs. 3 Satz 1) Verhinderung in begründeten Fällen (Abs. 3 Satz 2) Verhinderung zur Erfüllung gewerkschaftlicher ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Abgrenzung zum Lohnabschlag und Lohnvorschuss

Rz. 1 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Gewährt ein > Arbeitgeber ein Darlehen (> Rz 2) zu Sonderkonditionen, die der > Arbeitnehmer ohne das Dienstverhältnis nicht erhalten würde (> Arbeitslohn Rz 44 ff), kann besonders in einer Zinsverbilligung ein geldwerter Vorteil liegen, der dem LSt-Abzug unterliegt (> Rz 18 ff), soweit er nicht steuerfrei bleibt (> Rz 25 ff, > Rz 40). Zuweile...mehr

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Die gesellschaftlichen Konf... / 1 Gesprächsthema Gehalt – Wie sich der Blick auf das Gehalt verändert

"Über Geld spricht man nicht!" Mit diesem Glaubenssatz sind wir groß geworden. Und er hat sich tief in unsere gesellschaftliche DNA gebrannt. Dieses Tabu zeigt sich insbesondere am Umgang mit dem eigenen Gehalt. So spricht laut einer Studie des Business-Netzwerks Xing ein knappes Drittel der Befragten nicht einmal mit dem eigenen Partner über das Gehalt. Eine ähnliche Diskre...mehr

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II. Beginn des Arbeitsverhä... / 4.5 Studenten

Von der Versicherungspflicht ausgeschlossen sind lediglich die Studenten, die während der Dauer eines Studiums als ordentliche Studierende einer Fachschule oder Hochschule ein Praktikum ableisten, das in ihrer Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben ist (sie sind dann Praktikanten, siehe oben 4.3.2). Ausgenommen sind auch Studenten, die lediglich eine kurzfristige Besch...mehr

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I. Aufgabe und Leistungen d... / 14.2 Finanzierung bei den kommunalen und kirchlichen Zusatzversorgungseinrichtungen

Je nachdem bereits zum Beginn des Jahres 2002 bestehenden Kapitaldeckungsgrades, verläuft die Finanzierung sehr unterschiedlichen. In aller Regel sind die kommunalen Zusatzversorgungskassen nicht in ein kapitalgedecktes Verfahren gewechselt, sondern haben das bisherige Umlageverfahren beibehalten. Daneben wurde in den meisten Fällen ein zweiter – nunmehr kapitalgedeckter – ei...mehr

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I. Aufgabe und Leistungen d... / 6 Die Umstellung der Betriebsrente zum 1.1.2002 – Startgutschriften

Durch die Reform der Zusatzversorgung hat sich die Leistungsberechnung ab dem 1.1.2002 vollkommen verändert. An die Stelle des vormaligen Gesamtversorgungssystems trat das Punktemodell. Da die meisten Versicherten bereits vor der Rechtsänderung in der Zusatzversorgung versichert waren, wurden die in diesen Zeiten entstandenen Anwartschaften in das neue System übertragen. Der ...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 2.3.8 Versicherungspflicht von A–Z

Zusammenfassend wird im Folgenden dargestellt, in welchen Sonderfällen Versicherungspflicht besteht oder nicht. Abgeordnete Während einer Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag, Europäischen Parlament oder in einem Parlament eines deutschen Bundeslandes ruht das Beschäftigungsverhältnis. Die Pflichtversicherung in der Zusatzversorgung bleibt aufrechterhalten. Umlagen fallen nic...mehr

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Entgelt / 1.3 Eingruppierung (Entgeltordnung)

Bei Vereinbarung des TVöD ist es aufgrund der straffen Zeitvorgabe aus dem Lohnabschluss vom 9.2.2005 (dort wurde das Inkrafttreten des TVöD ab dem 1.10.2005 vereinbart) nicht gelungen, zugleich auch das gesamte bisherige Eingruppierungsrecht abzulösen. Auch teilweise gegensätzliche Auffassungen der Tarifvertragsparteien zur Methodik der Eingruppierung haben eine schnelle Ei...mehr

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Entgelt / 2.5.1 Tarifrunde 2005

Im Zuge der Tarifverhandlungen zum TVöD im Jahr 2005 hatte man sich darauf verständigt, dass es in den Jahren 2005, 2006 und 2007 eine Einmalzahlung i. H. v. je 300 EUR gibt. Im Bereich der VKA wurden die Einmalzahlungen nur für die Beschäftigten des Tarifgebiets West vereinbart, für die Beschäftigten des Tarifgebiets Ost wurde die weitere Erhöhung des Bemessungssatzes zur A...mehr

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Arbeitskampfrecht / 2 Der Streik

Der Streik ist das gängige Mittel, dessen sich abhängig Beschäftigte im Arbeitskampf bedienen. Der Begriff "strike" stammt aus dem England des 19. Jahrhunderts. Er meinte zunächst nur den plötzlichen "Schlag" einer Arbeitnehmergruppe gegen den sozialen Gegenspieler. Heute versteht man unter dem Streik die planmäßige und gemeinschaftliche ("kollektive") Verweigerung der nach ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskampfrecht / 6.4.2 Erforderlichkeit des Streiks

Streiks sind nur erforderlich, wenn die anderweitigen Verständigungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind. Der Streik muss "ultima ratio" sein. Die Verständigungsmöglichkeiten in Tarifverhandlungen müssen ausgereizt sein, eine Verständigung ohne den verstärkenden Druck eines Streiks muss ausgeschlossen erscheinen. 6.4.2.1 Besonderheiten beim Warnstreik? Eine besondere Bedeutung hat ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskampfrecht / 6.4.2.1 Besonderheiten beim Warnstreik?

Eine besondere Bedeutung hat diese Arbeitskampfregel im Zusammenhang mit der Diskussion um die sogenannten Warnstreiks. Bei diesen auf kurze Zeit befristeten Streiks geht es zumindest im Grundsatz vorrangig darum, der Gegenseite die Kampfbereitschaft einer möglichst großen Arbeitnehmergruppe für einen etwa erforderlich werdenden, länger andauernden Vollstreik zu signalisiere...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskampfrecht / 10 Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen von Aussperrungen

Bei den bereits[1] erläuterten Begriffen der lösenden oder suspendierenden Aussperrung und der Abwehr- oder Angriffsaussperrung handelt es sich nicht um Rechtsbegriffe im engeren Sinne. Sie beschreiben vielmehr schlagwortartig ein bestimmtes tatsächliches Verhalten einschließlich der dabei abgegebenen Erklärungen und des dabei verfolgten rechtlichen Zieles. Gemeinsam ist all...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskampfrecht / 6.4.2.2 Kampfhemmung durch Schlichtung

Zum Erfordernis und den Möglichkeiten einer kampfhemmenden Schlichtung ist klarzustellen: Es gibt derzeit keine gesetzliche Zwangsschlichtung. Es ist also nicht von Gesetzes wegen geboten, dass die Tarifvertragsparteien vor einem Arbeitskampf einen selbst ausgewählten oder vom Staat zur Verfügung gestellten Schlichter oder einen Schlichtungsausschuss anzurufen, um zunächst m...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskampfrecht / 13 Rechtsfolgen rechtmäßiger Aussperrungen

Die Rechtsfolgen einer rechtmäßigen, in üblicher Form ausgesprochenen Aussperrung, also einer suspendierenden Aussperrung, entsprechen im Wesentlichen denen eines rechtmäßigen Streiks: Die wechselseitigen Hauptpflichten aus den Arbeitsverhältnissen mit den Ausgesperrten sind für die Dauer der rechtmäßigen Aussperrung aufgehoben. Arbeits- und Vergütungspflichten entfallen. De...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskampfrecht / 10.5 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Auch das Recht auszusperren ist, wenn es denn einmal ausgeübt wird, durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit begrenzt. Die Wahrscheinlichkeit soll erhöht werden, dass es im Zuge der Tarifverhandlungen zu "richtigen" und interessengerechten Regelungen kommt. Aussperrungen sind deshalb auch nur dann rechtmäßig, wenn sie erforderlich und verhältnismäßig sind und nicht gegen ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskampfrecht / 3.2 Aussperrung und arbeitgeberseitige Massenänderungskündigung

Bei der Aussperrung geht es immer darum, über eine Druckausübung auf die Arbeitnehmer den tariflichen Gegenspieler zu treffen und zum Einlenken bei Tarifverhandlungen zu veranlassen. Für den einzelnen Arbeitgeber oder auch die Arbeitgeber einer Branche kann sich aber auch das Ziel ergeben, wenn derzeit keine zwingend wirkenden tarifvertraglichen Absicherungen gelten, einheit...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskampfrecht / 9 Personelle Grenzen für eine zulässige Streikteilnahme

Im gesamten durch Arbeits- und Tarifverträge gestalteten Bereich der Arbeitsbeziehungen haben die auf vertraglicher Grundlage abhängig Beschäftigten, also auch Auszubildende [1], das Recht, sich an gewerkschaftlich organisierten und hinsichtlich des betrieblichen und zeitlichen Kampfgebiets definierten Arbeitskämpfen zu beteiligen. Im öffentlichen Dienst gilt nichts anderes. N...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskampfrecht / 11.3 Beschäftigungs- und Entgeltverweigerung nach der Lehre vom Arbeitskampfrisiko

Ein bestreikter Arbeitgeber kann auch ohne auszusperren unter bestimmten Bedingungen die Beschäftigung einzelner Arbeitnehmer oder von Arbeitnehmern bestimmter Abteilungen seines Unternehmens und deren Bezahlung verweigern. Voraussetzung dafür ist, dass die Arbeit aufgrund von Streik verursachten Verhältnissen tatsächlich unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar geworden ist...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskampfrecht / 6.3 Die tarifvertragliche Friedenspflicht

Aus den bisher erörterten Kampfregeln folgt an sich ohne Weiteres, dass die sog. relative Friedenspflicht eingehalten werden muss: Tarifverträge werden mit einer bestimmten Laufzeit auf unbestimmte Zeit mit Kündigungsmöglichkeit abgeschlossen. Damit wird zugleich vereinbart, dass das tarifvertraglich Geregelte während der Zeit seiner unangefochtenen Wirksamkeit für beide Tar...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskampfrecht / 6.4.3 Das Übermaßverbot

Das Übermaßverbot oder das Gebot der Proportionalität von Kampfmittel und Kampfziel ist die wohl wichtigste, aber auch die am schwersten in ihrem Umfang festzulegende Arbeitskampfregel. Es geht hier nicht um eine Zensur von Tarifforderungen. Es kann nicht Gegenstand gerichtlicher Überprüfung sein, ob eine angestrebte Lohn- und Gehaltserhöhung es nach ihrer wirtschaftlichen B...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgeltumwandlung (VKA) / 10.2 Kreis der zulässigen Anbieter

Zugelassen als Anbieter sind nach § 6 TV-EUmw/VKA die öffentlichen Zusatzversorgungseinrichtungen, die Sparkassen-Finanzgruppe sowie die Kommunalversicherer. Der Kreis der Kommunalversicherer ist angelehnt an die Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft Deutscher Kommunalversicherer (BADK). Ob die Einschränkung des Anbieterkreises zulässig ist oder ob eine Ausschreibung und e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schweden / II. Anwendungsbereich

Rz. 147 Im MBL sind die normativen Grundzüge des Zusammenlebens der Tarifparteien festgelegt. Insbesondere werden im MBL die Verhandlungs-, Informations- und Mitbestimmungsrechte der Gewerkschaften auf den verschiedenen Ebenen eines Unternehmens geregelt. Rz. 148 Das MBL trägt dem Gedanken Rechnung, dass die Arbeitnehmer eines Unternehmens durch die sie vertretenden Gewerksch...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 1.1 Aufbau des TVöD

Rz. 1 Der TVöD besteht aus einem Allgemeinen Teil mit 39 Paragrafen sowie 6 Besonderen Teilen für die Sparten Verwaltung (BT-V), Krankenhäuser (BT-K), Pflege- und Betreuungseinrichtungen (BT-B), Sparkassen (BT-S), Flughäfen (BT-F) und Entsorgung (BT-E). Die Bestimmungen des Allgemeinen Teils sind quasi "vor die Klammer" gezogen und gelten für jeden der 6 Besonderen Teile gle...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Praktikanten / 1.3.1.8 Vergütungsanspruch, § 17 Abs. 1 BBiG

Durch die Verweisung in § 26 BBiG findet auf das Praktikantenverhältnis auch § 17 Abs. 1, 6 und 7 BBiG Anwendung. Daher hat auch ein Praktikant Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Bei dem Merkmal der "angemessenen Vergütung" in § 17 Abs. 1 Satz 1 BBiG handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff.[1] Soweit eine einschlägige tarifvertragliche Regelung existiert, i...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Die zusätzliche Betriebs- und Abteilungsversammlung

Rz. 13 Zusätzlich zur regelmäßigen Betriebsversammlung kann der Betriebsrat nach § 43 Abs. 1 Satz 4 BetrVG in jedem Kalenderhalbjahr eine dritte Betriebsversammlung durchführen, wenn dies aus besonderen Gründen zweckmäßig erscheint. Hinweis Die zusätzliche Betriebsversammlung kann also je einmal im Zeitraum vom 1.1. bis 30.6. sowie vom 1.7. bis 31.12. stattfinden. Rz. 14 Die D...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Tarifrunde 2020 zum TVöD – ... / 10 Besonderheiten für Flughäfen

Die Tarifeinigung enthält in Teil C Nr. 10 eine Vereinbarung für den Bereich der Flughäfen. Hintergrund dieser Regelung ist die sehr angespannte wirtschaftliche Situation der Flughäfen aufgrund der Corona-Pandemie. In den für den Flughafenbereich separat geführten Tarifverhandlungen zu einem Notlagenrahmentarifvertrag konnte im Vorfeld der Tarifrunde 2020 keine Einigung erzi...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Tarifrunde 2020 zum TVöD – ... / 17 Tarifeinheitsgesetz

Wie bereits in der Tarifeinigung 2018 haben die Tarifvertragsparteien zur Niederschrift erklärt, dass sie keine Veranlassung sehen, von der geübten Praxis bezüglich der Tarifverhandlungen und der Tarifvertragsanwendung für Ärztinnen und Ärzte abzuweichen. Dies entspricht einer 2018 geschlossenen "Friedens"-Vereinbarung zwischen dem Marburger Bund und ver.di.mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Tarifrunde 2020 zum TVöD – ... / 16 Ausbildungsbedingungen in praxisintegrierten Studiengängen

Nach Abschluss der Tarifrunde 2020 werden die Tarifvertragsparteien Tarifverhandlungen über die Ausbildungsbedingungen in praxisintegrierten dualen Studiengängen in Anlehnung an die Richtlinie des Bundes für praxisintegrierte duale Studiengänge vom 1.1.2018 aufnehmen. Im Anschluss an die Lohnrunde 2018 wurde bereits für die ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen der TV...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1b Individualarbeitsrecht... / 3. Anstellungsvertrag Verleiher/Leiharbeitnehmer

Rz. 616 Muster 1b.24: Anstellungsvertrag Verleiher/Leiharbeitnehmer Muster 1b.24: Anstellungsvertrag Verleiher/Leiharbeitnehmer § 1 Vertragsgegenstand/Tätigkeit (1) Der Arbeitgeber stellt seinen Kunden zur Erledigung von Aufgaben an verschiedenen Orten vorübergehend Personal zur Verfügung. Der Arbeitgeber ist in Besitz einer unbefristeten/befristeten Erlaubnis nach Artikel 1 §...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Der TVöD besteht aus einem Allgemeinen Teil mit 39 Paragrafen sowie 6 Besonderen Teilen für die Sparten Verwaltung (BT-V), Krankenhäuser (BT-K), Pflege- und Betreuungseinrichtungen/BT-B), Sparkassen (BT-S), Flughäfen (BT-F) und Entsorgung (BT-E). Die Bestimmungen des Allgemeinen Teils sind quasi "vor die Klammer" gezogen und gelten für jeden der 6 Besonderen Teile glei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 6 Besonderheiten für Beschäftigte an Hochschulen und Forschungseinrichtungen der Länder sowie für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken

Rz. 19 Für Beschäftigte an Hochschulen und Forschungseinrichtungen der Länder treffen § 40 TV-L/TV-H Sonderregelungen. Nr. 8 der Sonderregelungen des TV-L bzw. der Sonderregelungen des TV-H modifiziert § 30 Abs. 2 TV-L. bzw. normiert einen zusätzlichen § 30 Abs. 2a TV-H für den Wissenschaftsbereich. Es gelten folgende Grundsätze: Kalendermäßig befristete Arbeitsverträge mit s...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitskampf / 5.2 Verhandlungsgegenstand

Die Schlichtungsvereinbarung gilt für Tarifverhandlungen über den Abschluss von allgemeinen Entgelterhöhungen sowie für andere in diese Tarifverhandlungen einbezogene Verhandlungsgegenstände. Bei sonstigen Tarifverhandlungen findet die Schlichtungsvereinbarung nur Anwendung, wenn dies schriftlich vereinbart wurde.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitskampf / 5.1 Schlichtungsverfahren

Die Einleitung des Schlichtungsverfahrens setzt voraus, dass die Tarifverhandlungen von mindestens einer Tarifvertragspartei förmlich für gescheitert erklärt worden sind oder die Tarifvertragsparteien gemeinsam die Schlichtung anrufen. Das Schlichtungsverfahren kann innerhalb einer Frist von 24 Stunden nach Erklärung des Scheiterns von jeder Tarifvertragspartei eingeleitet w...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitskampf / 5 Schlichtungsvereinbarung

Das Schlichtungsverfahren des öffentlichen Dienstes richtet sich nach der Vereinbarung über ein Schlichtungsverfahren. Die Bundesrepublik Deutschland und die VKA einerseits haben mit ver.di und dbb tarifunion andererseits die gleichlautende Vereinbarung über ein Schlichtungsverfahren vom 25. Oktober 2011 abgeschlossen.[1] Sie findet für Tarifverhandlungen auf Landesebene etw...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitskampf / 2.12.9  Warnstreik

Als Warnstreik werden in der Regel meist unangekündigte, kurzfristige Arbeitsniederlegungen bezeichnet, die während der Tarifverhandlungen zur Bekräftigung der Arbeitnehmerposition stattfinden. Warnstreiks sind – wie andere Streikformen auch – nach dem Ultima-Ratio-Prinzip erst zulässig, wenn die Verhandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind. Die Verhandlungsmöglichkeiten sind ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitskampf / 2.1.3 Friedenspflicht

Ein Tarifvertrag hat zum einen die Aufgabe, die Arbeitsbedingungen kollektivrechtlich zu ordnen (Ordnungsfunktion), und zum anderen, zwischen den Arbeitnehmern und Arbeitgebern Frieden zu schaffen (Friedensfunktion). Im Rahmen dieser Friedensfunktion ist es notwendig, dass während der Laufzeit eines Tarifvertrags Arbeitskämpfe hinsichtlich bereits in einem Tarifvertrag entha...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nachhaltigkeit – Eine Einfü... / 5.2 Global Reporting Initiative

Die Global Reporting Initiative (GRI) hat zum Ziel, die Nachhaltigkeitsberichterstattung weltweit zu fördern. Die GRI Sustainability Reporting Standards werden auch von zahlreichen Unternehmen in Deutschland genutzt. So verwendeten 83 % der DAX-Unternehmen für das Geschäftsjahr 2018 die GRI-Standards.[1] Die hohe Akzeptanz belegen der Einbezug von GRI-Kriterien in den Deutsc...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
10 Unternehmen im Porträt: ... / 4 Ein Konzern, eine Gewerkschaft und ein ganz neuer Weg – EVG-Wahlmodell bei der Deutschen Bahn

Zitat Von einem muss man sich verabschieden, von dem Begriff Lohngerechtigkeit. Gerechtigkeit ist eine subjektive Wahrnehmung. Was Sie gerecht finden, finde ich nicht gerecht. Es muss kleinteiliger gedacht werden und die Rahmenbedingungen dürfen nicht außer Acht gelassen werden. Regina Rusch-Ziemba, Stellvertretende Vorsitzende der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) Im R...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Budgetierung: So navigieren... / 2.3 Vorgehen für eine realistische Kostenplanung

Neben dem Wareneinsatz gibt es noch eine Vielzahl von Kostenarten, die für das Budget bewertet werden müssen. Dazu gehören z. B. Personalkosten, Raumkosten, Abschreibungen oder Verwaltungskosten. Welche Kostenarten einzeln und welche als Gruppe geplant werden, liegt an der individuellen Situation. Gibt es erhebliche Mietkosten für Gebäude, so sollten Sie diese separat planen...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Gewerkschaften / 10 Tarifbindung

Gesetzliche Regelungen über die an einen Tarifvertrag zu stellenden Anforderungen sind im Tarifvertragsgesetz (TVG) enthalten. Parteien eines Tarifvertrags sind nach § 2 Abs. 1 TVG Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände bzw. einzelne Arbeitgeber. Tarifverträge gelten gemäß § 4 Abs. 1 TVG unmittelbar und zwingend nur zwischen beiderseits tarifgebundenen Arbeitsvertragsparteien....mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Gewerkschaften / 12 Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft zu einer Gewerkschaft wird durch Beitritt erworben. Als Hauptleistungspflicht der Arbeitnehmer gegenüber der Gewerkschaft besteht die Verpflichtung zur Zahlung des Beitrags, der einkommensabhängig ist. Weiterhin sind die organisierten Mitglieder verpflichtet, für die Gewerkschaftsziele sowie die Ausbreitung der Gewerkschaft zu sorgen. Sie haben das Recht, ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Gewerkschaften / 4.2 dbb beamtenbund und tarifunion

Neben dem DGB existiert mit dem dbb eine weitere gewerkschaftliche Spitzenorganisation/Dachverband. Der dbb nimmt diese Funktion ausschließlich wahr für Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes und des privaten Dienstleistungssektors. Unter seinem Dach bündelt er Landesbünde in allen 16 Bundesländern. Die 40 Mitgliedsgewerkschaften haben gut 1,3 Millionen Mitglieder. Zu den M...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Gewerkschaften / 9 Differenzierungsklauseln

Gewerkschaften begehren bei Tarifverhandlungen oftmals einen sog. Gewerkschaftsbonus für ihre Mitglieder, d. h. Mitglieder einer konkreten Gewerkschaft hätten dann – anders als Beschäftigte, die nicht Mitglied dieser Gewerkschaft sind – Anspruch auf zusätzliche tarifliche Leistungen gegenüber dem Arbeitgeber. Eine solche Regelung wird als Differenzierungsklausel bezeichnet, ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Gewerkschaften / 7 Tarifeinheitsgesetz

Jahrzehntelang galt in Deutschland der Grundsatz "Ein Betrieb – ein Tarif". Die ständige Rechtsprechung begründete dies damit, dass ein Nebeneinander mehrerer Tarifverträge in einem Betrieb für den Arbeitgeber unüberwindliche praktische Schwierigkeiten mit sich bringen würde. Im Jahr 2010 gab das Bundesarbeitsgericht den Grundsatz der Tarifeinheit auf, weil es keinen übergeo...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Compliance im Einkauf / 8 Third Party Management

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