Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerhinterziehung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Nichtberücksichtigung

Tz. 20 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Kommt der Stpfl. dem Verlangen, den Empfänger genau zu benennen (s. Rz. 15 bis 19), nicht nach, sind die Schulden und anderen Lasten, Betriebsausgaben, Werbungskosten und andere Ausgaben regelmäßig nicht anzuerkennen, d. h. nicht steuermindernd zu berücksichtigen. Die steuerlichen Folgen der Nichtanerkennung richten sich nach dem Einzel...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 219 Zahlungsaufforderung bei Haftungsbescheiden

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift befasst sich mit der Verwirklichung des zu den Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis (s. § 37 AO) zählenden Haftungsanspruchs, für den der in § 191 AO geregelte Haftungsbescheid die Grundlage bildet (s. § 218 Abs. 1 AO). Die Bestimmung erklärt sich aus der Subsidiarität des Haftungsanspruchs. Zum Erlass des Haftungsbes...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 396 Aussetzung des Verfahrens

Schrifttum Gehm, Die Aussetzung des Steuerstrafverfahrens gemäß § 396 AO, NZWiSt 2012, 244; Eckart, Zu divergierenden Entscheidungen in streitidentischen Straf- und Steuerverfahren, wistra 2016, 59; Tormöhlen, Aussetzung des Strafverfahrens nach § 396 AO – Ermessensentscheidung bei steuerrechtlich ungeklärten bzw. höchstrichterlich noch nicht entschiedenen Fragen, AO-StB 2016, ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 398 Einstellung wegen Geringfügigkeit

Schrifttum Meyer I., Erledigung von Steuerstrafverfahren außerhalb der Hauptverhandlung, DStR 2005, 1477; Hild, Zu divergierenden Entscheidungen in streitidentischen Straf- und Steuerverfahren, wistra 2016, 59. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 398 AO ergänzt die Bestimmungen des § 153 Abs. 1 StPO über die Einstellung des Strafverfahrens durch die Staatsanwaltschaft aus ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / G. Verfahrensfragen – Beweislast

Tz. 36 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zu der Ermittlung und Feststellung des gegebenen Sachverhalts und der Anwendung der einschlägigen Steuerrechtsnormen auf diesen Sachverhalt tritt ein weiteres Element hinzu. Aufgrund der Umstände des Einzelfalls muss geprüft werden, ob eine Vertragsgestaltung oder ein Rechtsgeschäft die den wirtschaftlichen Verhältnissen angemessene Ges...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle (§ 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO)

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift enthält eine Regelung der allgemeinen Steueraufsicht. Die Fahndung kann auch ohne den Verdacht einer Steuerstraftat oder einer Steuerordnungswidrigkeit ermittelnd tätig werden, wenn dies der Aufklärung unbekannter Steuerfälle (Aufdeckung und Ermittlung) im Besteuerungsverfahren dient (sog. Vorfeldermittlungen; s. Seer in ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Unlautere Mittel (§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c AO)

Tz. 37 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c AO kann ein Steuerbescheid aufgehoben oder geändert werden, soweit er durch unlautere Mittel, wie arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung erwirkt worden ist. Die Vorschrift übernimmt die in § 130 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO für den dortigen Anwendungsbereich getroffene Regelung für die unter § 1...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Erlöschen des Primäranspruchs

Tz. 23 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 191 Abs. 5 Satz 1 AO kann ein Haftungsbescheid nicht mehr ergehen, soweit die in § 191 Abs. 5 Nr. 1 und 2 AO genannten Voraussetzungen vorliegen. Die Regelung beruht auf der Akzessorietät der Haftung gegenüber dem Primäranspruch und gibt daher nur Selbstverständliches wieder. Die Aufzählung ist auch nicht erschöpfend. Allgemein m...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Verwertung strafrechtlicher Ermittlungserkenntnisse im Besteuerungsverfahren

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 393 Abs. 3 Satz 1 AO stellt klar, dass Erkenntnisse, die die Finanzbehörde oder die Staatsanwaltschaft im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen rechtmäßig gewonnen hat, auch im Besteuerungsverfahren verwendet werden dürfen. Personen, die ihren steuerlichen Pflichten nicht ordnungsgemäß nachgekommen sind, sollen steuerlich nicht besser ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Arrestgrund

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ein Arrestgrund liegt vor, wenn nach den Umständen zu befürchten ist, dass ohne die arrestweise Sicherung die künftige Vollstreckung vereitelt oder wesentlich erschwert würde (BFH v. 26.02.2001, VII B 265/00, BStBl II 2001, 464; die Rspr. zusammenfassend zuletzt BFH v. 06.02.2013, XI B 125/12, BFH/NV 2013, 615). Das kann der Fall sein, w...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Burkhard, Die Sperrwirkung des § 371 Abs. 2 Nr. 1a AO, wistra 1998, 216, 256; Burkhard, Die Sperrwirkung des § 371 Abs. 2 AO gegenüber Bankmitarbeitern und Bankkunden bei Erscheinen der Steuerfahndung in den sogenannten Bankenfällen, DStZ 1999, 783; Braun, Sperrwirkung der Fahndungsprüfungen, DStZ 2000, 715; Rüping, Tatausgleich durch Selbstanzeige, wistra 2001, 121; Keller/Keln...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Haftung aus Steuergesetzen

Tz. 18 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Sofern sich die Haftung aus den Steuergesetzen ergibt, sind nach § 191 Abs. 3 Satz 1 AO die Vorschriften über die Festsetzungsfrist (s. §§ 169 bis 171 AO) entsprechendanzuwenden (BFH v. 23.03.1993, VII R 38/92, BStBl II 1993, 581; BFH v. 05.10.2004, VII R 77/03, BStBl II 2005, 122 zu § 171 Abs. 3a AO). Die Festsetzungsfrist beträgt grun...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Fortsetzungsfeststellungsklage

Tz. 22 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Hat sich der Verwaltungsakt vor Entscheidung durch das Gericht über die Klage durch Rücknahme oder auf sonstige Weise erledigt (zum Erledigungsbegriff s. § 138 FGO Rz. 3), kann der Kläger beantragen, dass das Gericht durch Urteil ausspricht, dass der Verwaltungsakt rechtswidrig gewesen ist, sofern der Kläger ein berechtigtes (nicht nur ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 380 Gefährdung der Abzugsteuern

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Ordnungswidrigkeit des § 380 AO besteht darin, dass der gesetzlichen Verpflichtung, Steuerabzugsbeträge einzubehalten und abzuführen, nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig entsprochen wird. Geschütztes Rechtsgut ist die Doppelverpflichtung zur Einbehaltung und Abführung der Abzugsbeträge. Wegen des Verhältnisses zu den Verk...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Überführung in das Eigentum des Bundes (§ 216 Abs. 1–3 AO)

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 216 Abs. 1 Satz 1 AO bestimmt, dass nach § 215 AO sichergestellte Sachen in das Eigentum des Bundes zu überführen sind, es sei denn, es handele sich um Fundgut, für das ein – berechtigter – Eigentumsanspruch geltend gemacht wird. Die Überführung ist zwingend, ein Ermessen wird nicht eingeräumt. Sie kommt für Sachen, hinsichtlich derer ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Jarke, Strafbefreiende Drittanzeige nach § 371 Abs. 4 AO bei vorsätzlicher falscher Steuererklärung? wistra 1999, 286; Müller, Die strafbefreiende Selbstanzeige für einen Dritten, AO-StB 2007, 276. Tz. 35 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 153 AO legt dem Steuerpflichtigen eine Berichtigungspflicht auf, wenn er nachträglich von unrichtigen oder unvollständigen Erklärungen steue...mehr

Beitrag aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1: Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO)

Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Vom 14.12.1976, zuletzt geändert durch Zweites Bürokratieentlastungsgesetz vom 30.06.2017, BGBl. I S. 2143. Art 97Übergangsvorschriften § 1Begonnene Verfahren (1) Verfahren, die am 1. Januar 1977 anhängig sind, werden nach den Vorschriften der Abgabenordnung zu Ende geführt, soweit in den nachfolgenden Vorschriften nichts anderes bestimmt ist. (2)...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Voraussetzungen und Verfahren

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 74 FGO gestattet die Aussetzung wegen tatsächlicher oder rechtlicher Abhängigkeit von der Entscheidung über ein Rechtsverhältnis, das den Gegenstand eines anderen, bei einem FG oder einem Gericht eines anderen Gerichtszweigs anhängigen Rechtsstreites bildet oder von einer Verwaltungsbehörde festzustellen ist (z. B. Erteilung einer Ausn...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 53 Zustellung

Schrifttum Werth, F., Völkerrechtliche Zulässigkeit von Auslandszustellungen im finanzgerichtlichen Verfahren unter besonderer Berücksichtigung der Zustellung in die Schweiz, DStZ 2006, 647. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Zustellung ist eine – formalisierte – Unterart der Bekanntgabe (§ 122 Abs. 5 AO, § 166 Abs. 1 ZPO). § 53 Abs. 1 FGO schreibt sie für bestimmte Fäl...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 31a Mitteilungen zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und des Leistungsmissbrauchs

Schrifttum Dürr, Mitteilungen der Finanzbehörden nach § 31a Abs. 1 AO 1977 zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, DB 2000, 794; Busse, Die Weitergabe von Informationen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (§ 31a AO n. F.), StBp 2004, 16; Wegner, Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehungen, DB 2004, 758; Jansen/Meuwsen, Bekämpfung illegaler Beschäftigung...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Steuerhinterziehung – die wichtigsten Inhalte im Überblick

Begriff Eine Steuerhinterziehung begeht, wer den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht, die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt oder pflichtwidrig die Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstempeln unterlässt und dadurch Steuern verkürzt oder ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 6 Selbstanzeige

Rz. 46 Eine bußgeldbefreiende Selbstanzeige i. S. d. § 378 Abs. 3 AO ist in den Fällen des § 380 AO nicht möglich, da die Norm keinen diesbezüglichen Verweis enthält.[1] Eine "Berichtigung oder Ergänzung unterlassener Angaben" ist darüber hinaus auch begrifflich im Rahmen des § 380 AO nicht möglich, da durch die Norm allein das nichtordnungsgemäße Einbehalten und Abführen de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 9 Verjährung

Rz. 53 Die (bußgeldrechtliche) Verfolgung der Gefährdung der Abzugsteuern verjährt gem. § 384 AO nach fünf Jahren, was der Verjährungsfrist der Steuerhinterziehung entspricht.[1] Zur Problematik der Anwendbarkeit der fünfjährigen Verjährungsfrist auf § 380 AO vgl. § 384 AO Rz. 2. Da es sich bei § 380 AO um ein echtes Unterlassungsdelikt handelt, beginnt die Verjährung insowei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 1 Grundlagen

Rz. 1 § 380 AO ist als Blankettvorschrift ausgestaltet und wird durch die Einzelsteuergesetze ausgefüllt, da sich aus Letzteren die steuerlichen Pflichten ergeben, deren Verletzung durch § 380 AO bußgeldrechtlich geahndet werden kann. Danach verstößt gegen § 380 AO, wer entgegen einer ihm obliegenden steuerlichen Pflicht – z. B. aus §§ 38 – 42f EStG (LSt) oder §§ 43 – 45e ES...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 8 Konkurrenzen

Rz. 49 Bereits nach allgemeinen Grundsätzen der Konkurrenzlehre wird der Gefährdungstatbestand des § 380 AO vom Erfolgstatbestand des § 378 AO verdrängt, was auch der ausdrücklichen (überflüssigen) Regelung in § 380 Abs. 2 AO entspricht. Folglich ist § 380 AO nicht anwendbar, wenn der Pflichtige die jeweilige Abzugsteuer in der von ihm abzugebenden Erklärung gegenüber dem FA...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Restschuldbefreiung und Steuerstraftaten

Leitsatz 1. Das FA darf durch Verwaltungsakt gemäß § 251 Abs. 3 AO feststellen, dass ein Steuerpflichtiger im Zusammenhang mit Verbindlichkeiten aus einem Steuerschuldverhältnis wegen einer Steuerstraftat rechtskräftig verurteilt worden ist. 2. Der Steuerpflichtige ist auch dann wegen einer Steuerstraftat rechtskräftig verurteilt, wenn in einem Strafbefehl neben dem Schuldspr...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung: A... / 1.9 Vorschenkungen (Zeilen 47 bis 53)

Hat der Erwerber vom Erblasser Vorschenkungen innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren erhalten, werden diese mit dem Letzterwerb zusammengerechnet. Wichtig Erwerbe vor 1.1.2009 Dabei verlieren die einzelnen Erwerbe aber nicht ihre Selbstständigkeit. Es sind auch Erwerbe aus der Zeit vor dem 1.1.2009 einzubeziehen, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.[1] Dies bewirkt, ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Eintritt der Festsetzungsverjährung.

Leitsatz Nimmt die Auswertung von nahezu vollständigen Unterlagen mehrere Jahre in Anspruch kann gleichwohl nicht davon ausgegangen werden, dass eine Prüfung unmittelbar nach Beginn für mehr als sechs Monate unterbrochen wird. Sachverhalt Die Kläger sind Eheleute, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden. Im Februar 2010 erstatteten diese eine Selbstanzeige, da Einkü...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Änderung der Rechtsprechung zu den Rechnungsanforderungen in § 14 Abs. 4 UStG (2)

Leitsatz 1. Eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung setzt nicht voraus, dass die wirtschaftlichen Tätigkeiten des leistenden Unternehmers unter der Anschrift ausgeübt werden, die in der von ihm ausgestellten Rechnung angegeben ist (Änderung der Rechtsprechung). 2. Es reicht jede Art von Anschrift und damit auch eine Briefkastenanschrift, sofern der Unternehmer unter di...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Änderung der Rechtsprechung zu den Rechnungsanforderungen in § 14 Abs. 4 UstG (1)

Leitsatz 1. Eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung setzt nicht voraus, dass die wirtschaftlichen Tätigkeiten des leistenden Unternehmers unter der Anschrift ausgeübt werden, die in der von ihm ausgestellten Rechnung angegeben ist (Änderung der Rechtsprechung). 2. Es reicht jede Art von Anschrift und damit auch eine Briefkastenanschrift, sofern der Unternehmer unter di...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Rechnungen für Waren im Niedrigpreissegment

Leitsatz Bei der Lieferung von Textilien stellt die bloße Angabe einer Gattung in einer Rechnung (z. B. T-Shirt, Bluse, Tops, Kleid, Hosen) keine handelsübliche Bezeichnung dar, die den Anforderungen an eine zutreffende Leistungsbeschreibung genügt. Sachverhalt Der Kläger wendet sich u. a. gegen die Versagung des Vorsteuerabzugs aus Eingangsrechnungen verschiedener Lieferante...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Vorsteuerabzug: Ordnungsgemäße Leistungsbeschreibung für Lieferung von Textilien

Leitsatz Beim Handeln mit Freizeitkleidung im Niedrigpreissegment reicht die bloße Angabe einer Gattung (z. B. Hose, Bluse) auf der Rechnung nicht aus. Erforderlich sind Angaben, die eine Identifizierung der Waren ermöglichen. Sachverhalt Nach einer Umsatzsteuersonderprüfung hat das Finanzamt dem Kläger den Vorsteuerabzug aus der Lieferung von Textilien versagt. Die Rechnunge...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Cash Pooling / 3.1 Vorteile und Risiken des physischen Cash Poolings

Liquiditätsplanungseffekt Als Erstes führt die Zusammenführung der Unterkonten auf einem einzigen Zielkonto zu einem vereinfachten Cash-Management des Konzerns über Ländergrenzen und Konzerneinheiten hinweg. Für die Konzernmutter vereinfacht sich die Planung, Sicherung und Kontrolle der liquiden Mittel, da diese vollständig auf dem Master Account konsolidiert werden. Diese Li...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Nur teilweise Versteuerung von Bareinnahmen wegen eines strukturellen Erhebungsdefizits bei der Besteuerung

Leitsatz Ein bargeldintensiver Betrieb hat keinen verfassungsrechtlichen Anspruch auf nur teilweise Besteuerung seiner Bareinnahmen wegen eines strukturellen Erhebungsdefizits bei der Besteuerung bargeldintensiver Geschäftsbetriebe wie z. B. Gaststätten und Hotels. Sachverhalt Die Klägerin, eine oHG, betreibt bargeldintensive Gaststätten und Hotelbetriebe. Das Finanzamt veran...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 1 Grundlagen

Rz. 1 § 138b AO wurde durch das Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften eingeführt.[1] Die Vorschrift regelt eine Mitteilungspflicht an das FA für "Finanzdienstleister"[2], wenn durch sie eine Beziehung eines inländischen Stpfl. zu Gesellschaften außerhalb der EU und EFTA herstellt oder vermittelt wird. Ein mitteilungspfli...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 8 Anwendbarkeit weiterer Normen (§ 138b Abs. 4 S. 2, Abs. 5 S. 2 AO)

Rz. 10 Folgenden Regelungen sind gem. § 138b Abs. 4 S. 2 AO entsprechend anwendbar: § 72a Abs. 4 AO (Haftung Dritter bei Datenübermittlungen an Finanzbehörden): Übermittelt eine mitteilungspflichtige Stelle vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige oder unvollständige Daten oder übermittelt sie die Daten pflichtwidrig nicht, haftet sie für die entgangene Steuer. Begeht ein ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 1.1 Kein Akteneinsichtsrecht im Verwaltungsverfahren

Rz. 3 Anders als den Beteiligten eines allgemeinen Verwaltungsverfahrens[1] gewährt die AO den Beteiligten des Finanzverwaltungsverfahrens kein Akteneinsichtsrecht. Die Gewährung von Akteneinsicht steht vielmehr im Ermessen der Finanzbehörden.[2] An einer rechtlichen Begründung für diese gesetzgeberische Entscheidung fehlt es. Allerdings kann die Akteneinsichtnahme infolge §...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 1 Grundlagen

Rz. 1 Durch das Zweite Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften (StÄndG 2003) v. 15.12.2003[1] wurden bundeseinheitliche Ordnungsmerkmale eingeführt. Durch sie sollte u. a. eine gleichmäßige Steuererhebung[2] gewährleistet sowie Steuerhinterziehung und Leistungsmissbrauch eingedämmt werden.[3] Dementsprechend wird jedem Stpfl. gem. § 139a AO durch das Bundeszentralamt f...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Änderungssperre nach § 173 Abs 2 AO

Rz. 82 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Ergehen Steuerbescheide auf Grund einer Ap oder werden sie auf Grund einer Ap geändert, bewirkt die Änderungssperre nach § 173 Abs 2 AO eine erhöhte Bestandskraft (vgl auch Buse, DB 2016, 1712 [1717]; für Haftungsbescheide gilt § 173 Abs 2 AO nicht (vgl Einleitung des § 173 Abs 1 AO). Deshalb darf ein Steuerbescheid, dem das Ergebnis einer A...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Prüfungsanordnung

Rz. 21 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Die LStAp ist von der zuständigen Behörde (> Rz 10, 11, 14) schriftlich oder elektronisch (> Elektronische Kommunikation) anzuordnen (§ 196 AO); sie muss mit einer Belehrung über mögliche > Rechtsbehelfe nach den Vorgaben des § 356 AO versehen werden. Bei verbundenen Unternehmen und bei ArbG mit mehreren lohnsteuerlichen Betriebsstätten (> R...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Vorbereitung aus der Sicht des Prüfers

Rz. 50 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Der Prüfer soll die LStAp inhaltlich sowie hinsichtlich der Prüfungsdauer auf das Wesentliche beschränken (§ 7 BpO). Zunächst wird er die Akten des FA einsehen und klären, ob LSt-Anmeldungen und Zahlungen ausgeblieben sind; um sich ein Bild des zu prüfenden Betriebs zu machen, wird er sich nach Prüfungsbeginn dort weiter informieren. Dann ni...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Steuerbefreiung, Besteuerung des innergemeinschaftlichen Erwerbs, Innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft

Sachverhalt Bei dem österreichischen Vorabentscheidungsersuchen ging es um die Besteuerung von innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften. Die Klägerin, eine in Deutschland ansässige Gesellschaft, erwarb im Zeitraum Oktober 2012 bis März 2013 unter Verwendung ihrer österreichischen USt-IdNr. Waren von in Deutschland ansässigen Lieferanten und verkaufte diese weiter an einen ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Bindungswirkung einer rechtswidrigen Bescheinigung (§ 7h Abs. 2 EStG)

Leitsatz Hat die zuständige Gemeindebehörde eine bindende Entscheidung über die von ihr nach § 7h Abs. 1 EStG zu prüfenden Voraussetzungen getroffen, hat das FA diese im Besteuerungsverfahren ohne weitere Rechtmäßigkeitsprüfung zugrunde zu legen, es sei denn, die Bescheinigung wird förmlich zurückgenommen, widerrufen oder ist nach § 44 VwVfG nichtig und deshalb unwirksam. No...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Deutsches Besteuerungsrecht bei Zahlung eines sog. signing bonus

Leitsatz 1. Deutschland steht das Besteuerungsrecht hinsichtlich der Zahlung eines sog. signing bonus – eine bei Abschluss des Arbeitsvertrags fällige Einmalzahlung, die dem im Ausland ansässigen Arbeitnehmer für eine künftig in Deutschland auszuübende Tätigkeit vorab gewährt wurde – nach Art. 15 Abs. 1 Satz 2 DBA-Schweiz 1971/2010 zu. 2. Die auf Erteilung einer Freistellungs...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Haftung des Steuerberaters wegen Beihilfe zur Umsatzsteuerhinterziehung eines Mandanten

Leitsatz Ein Steuerberater darf wegen der "beruflichen Normalität" seines Handels auf die Legalität des fremden Tuns seiner Mandanten vertrauen, es sei denn, das von dem Berater erkannte Risiko strafbaren Verhaltens des von ihm Unterstützten ist derart hoch, dass er sich mit seiner Hilfeleistung "die Förderung eines erkennbar tatgeneigten Täters angelegen sein lässt". Sachve...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 § 117c AO wurde eingeführt durch das AIFM-Steueranpassungsgesetz v. 23.12.2013.[1] Hintergrund dafür ist das auf Art. 26 DBA basierende FATCA[2]-Abkommen zwischen Deutschland und den USA. Ziel der US-amerikanischen FATCA-Regularien ist die Bekämpfung der Steuerhinterziehung durch die Einführung von Compliance Regeln.[3] Die damit einhergehende Einführung einer Quellens...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 4.8.4 Auswahlermessen zwischen mehreren Haftungsschuldnern

Rz. 47 Mehrere Haftende für denselben Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis[1] sind Gesamtschuldner, der Steuerschuldner und die Haftungsschuldner sind (unechte) Gesamtschuldner.[2] Die Finanzbehörde hat in der Begründung[3] darzustellen, ob mehrere Haftungsschuldner vorhanden sind. Hierbei ist sie von Amts wegen verpflichtet, die in der Behörde insgesamt vorhandenen Akte...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 5.3.3 Ausschluss der Haftung nach § 71 AO (§ 191 Abs. 5 S. 2 AO)

Rz. 55 Ergibt sich die Haftung aus § 71 AO, also bei der Inanspruchnahme des Haftungsschuldners als Täter einer Steuerhinterziehung [1] oder Steuerhehlerei[2] für die verkürzten Beträge oder ungerechtfertigt erlangten Steuervorteile, so gilt nach § 191 Abs. 5 S. 2 AO die absolute Grenze nach Abs. 5 S. 1[3] nicht. Der Haftungsanspruch aus § 71 AO ist nicht mehr akzessorisch[...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 5.3.4 Haftungsfestsetzungsfrist (§ 191 Abs. 3 AO)

Rz. 56 Außer durch die absolute Grenze für die Geltendmachung des Haftungsanspruchs nach § 191 Abs. 5 S. 1 AO [1] kann dieser auch nach § 191 Abs. 3 AO ausgeschlossen sein.[2] Hieraus ergibt sich eine Befristung der Festsetzung des Haftungsanspruchs. Nach Ablauf dieser Haftungsfestsetzungsfrist können Haftungsbescheide weder erlassen noch zulasten des Haftungsschuldners geän...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 6.5.3 Hemmung und Ausschluss

Rz. 64p Für die Haftung für LSt gelten die Regelungen des § 191 Abs. 2 [1], Abs. 3[2] und Abs. 5 AO.[3] Die Inanspruchnahme des Arbeitgebers im Weg der Haftung ist nicht statthaft, wenn die ESt-Festsetzung des Arbeitnehmers bestandskräftig ist und eine Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO nicht in Betracht kommt.[4] Rechtsanwendungsfehler der Finanzbehörde bei der Festsetzung ...mehr