Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerhinterziehung

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 4.4.4.5 Wahlfeststellung zwischen Schuld und Haftung

Rz. 25 Grundsätzlich kann derjenige, der Steuerschuldner ist, nicht gleichzeitg Haftungsschuldner sein. Damit schließt sich eine Inanspruchnahme als Steuerschuldner und als Haftungschuldner hinsichtlich desselben Primäranspruchs gegenseitig aus.[1] Aus der Begründung des Verwaltungsakts muss sich eindeutig ergeben, welche Anspruchsart geltend gemacht wird. Ein Begründungsaus...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 4.8.3 Handlungsermessen/Entschließungsermessen

Rz. 41 Beim Erlass des Haftungsbescheids ist die Ausübung des Handlungsermessens (auch Entschließungs- oder Tätigkeitsermessen genannt)zwingend erforderlich, da die Finanzbehörde von der Geltendmachung der Haftung auch dann absehen kann, wenn der Steueranspruch dann insgesamt nicht realisierbar ist.[1] ) Insofern wird bei Ausübung des Handlungsermessens von der Finanzbehörde...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 4.1 Allgemeines

Rz. 14 Die Geltendmachung des gesetzlichen Haftungsanspruchs[1] gegen den Haftungsschuldner erfolgt stets durch Haftungsbescheid nach § 191 Abs. 1 S. 1 AO.[2] Aus der Formulierung des § 191 Abs. 1 AO ("kann") ergibt sich hinsichtlich der Art und Weise der Geltendmachung kein Auswahlermessen.[3] Rz. 14a Der Haftungsbescheid ist ein Verwaltungsakt [4], in dem der bestehende mate...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 5 Schätzung und Strafverfahren

Rz. 211 Tatbestandsmerkmal der Steuerhinterziehung ist nach § 370 Abs. 1 AO, dass Steuern verkürzt worden sind. Das Vorliegen dieses Tatbestandsmerkmals ist mit der im Strafverfahren erforderlichen Sicherheit mit den strafprozessualen Beweismitteln nachzuweisen, wenn es zu einer Bestrafung kommen soll. Im Strafverfahren dürfen daher die Ergebnisse einer Schätzung im Veranlag...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 4.6 Unwirksamkeit und Aufhebung der tatsächlichen Verständigung

Rz. 196 Die tatsächliche Verständigung ist wirksam, wenn sie auf beiden Seiten von den entscheidungsbefugten Personen abgeschlossen wurde, sich auf die Beseitigung sachlicher Unklarheiten beschränkt, also nicht auf Rechtsfragen bezieht, und die Verständigung vom Bindungswillen beider Seiten getragen wurde. Verfahrensfehler im vorausgegangenen Besteuerungs- oder Außenprüfungs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG, Sol... / 5 Hinterziehung des Solidaritätszuschlags

Rz. 36 Da der SolZ eine Steuer i. S. d. AO ist (Rz. 3), fällt seine Hinterziehung unter § 370 AO. Es tritt also Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung ein. Damit ist eine Hinterziehung der ESt oder KSt immer auch eine Hinterziehung des SolZ.. § 235 AO (Verzinsung von hinterzogenen Steuern) umfasst auch die Verzinsung des SolZ zur ESt.[1] Auf Hinterziehungszinsen zum SolZ gib...mehr

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Entfernung aus Beamtenverhältnis wegen Steuerhinterziehung

Leitsatz Bei einer Steuerhinterziehung durch den Vorsteher eines Finanzamts ist der Vertrauensverlust maßgebend und rechtfertigt eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Wird im Strafverfahren lediglich auf Geldstrafe erkannt, kann dennoch die disziplinare Höchstmaßnahme verhängt werden. Entscheidung Ein Regierungsdirektor (Besoldungsgruppe A 15) war Vorsteher eines Finanzamts. Weil er zusammen mit seiner ersten Ehefrau in den Einkommenssteuererklärungen vorsätzlich unrichtige Angaben über sein...mehr

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Vorsteuerabzug, Rechnung, Rechnungsangaben, Postfachanschrift des leistenden Unternehmers in der Rechnung, Bedeutung der Rechnung für den Vorsteuerabzug

Sachverhalt Bei den Vorabentscheidungsersuchen des BFH ging es um die Anforderungen an die Angaben in einer Rechnung (hier Anschrift des leistenden Unternehmers) für Zwecke des Vorsteuerabzugs. In der Sache C-374/16 ging es um einen Kfz-Händler, der im Streitjahr 2008 für von einer E-GmbH erworbene Fahrzeuge, die innergemeinschaftlich weitergeliefert wurden, den Vorsteuerabzu...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Inanspruchnahme des Entleihers

Rz. 90 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Der Entleiher wird durch Haftungsbescheid (§ 191 AO) in Anspruch genommen. Dieser Haftungsbescheid stellt für sich allein allerdings nur fest, dass ein bestimmter Entleiher für einen bestimmten Steuerbetrag haftet. Er darf die Aufforderung, den Haftungsbetrag zu zahlen (Leistungsgebot), nur enthalten, wenn und soweit die Vollstreckung in das...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Rechtsentwicklung zu § 42d Abs 6 bis 8 EStG

Rz. 15 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Vor 1986 bestand für einen ausländischen Verleiher keine Verpflichtung zum LSt-Abzug. Der Entleiher haftete grundsätzlich nicht für die LSt der in seinem Unternehmen tätigen ArbN des Verleihers. Das galt auch bei unerlaubter ArbN-Überlassung, obwohl arbeitsrechtlich ein Arbeitsverhältnis zum Entleiher fingiert wird (vgl §§ 9, 10 Abs 1 AÜG). ...mehr

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Steuerhinterziehung eines Miterben

Leitsatz 1. Der Erbe tritt sowohl in materieller als auch in verfahrensrechtlicher Hinsicht in die abgabenrechtliche Stellung des Erblassers ein und schuldet die Einkommensteuer als Gesamtschuldner in der Höhe, in der sie durch die Einkünfteerzielung des Erblassers entstanden ist. 2. Auch eine wegen Demenz des Erblassers unwirksame Einkommensteuererklärung führt – ist sie unr...mehr

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Zu den Anforderungen an das "Kennenmüssen" nach § 25d Abs. 1 UStG

Leitsatz Das "Kennenmüssen" i.S. des § 25d Abs. 1 UStG muss sich im Rahmen eines konkreten Leistungsbezugs auf Anhaltspunkte beziehen, die für den Unternehmer den Schluss nahelegen, dass der Rechnungsaussteller bereits bei Vertragsschluss die Absicht hatte, die Umsatzsteuer nicht abzuführen. Normenkette § 25d Abs. 1, Abs. 2 UStG, Art. 21 Abs. 3 6. EG-RL (= EWGRL 388/77) Sachv...mehr

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Personengesellschaft als Organgesellschaft (zu § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG)

Überblick Nach der Rechtsprechung von EuGH und BFH können auch Personengesellschaften unter bestimmten Voraussetzungen weisungsgebunden in einen Organkreis eingebunden sein. Die Finanzverwaltung regelt die Voraussetzungen, unter denen entgegen der gesetzlichen Formulierung auch eine Personengesellschaft als Organgesellschaft angesehen werden kann. Darüber hinaus werden die V...mehr

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Deutschlandweites Korruptionsregister beschlossen

Zusammenfassung Korrupte Unternehmen sollen in einem bundesweiten "Wettbewerbsregister" gelistet werden. Dies hat das Kabinett am 29.03.2017 beschlossen. Erstmals soll in ganz Deutschland eingeführt werden, was es bisher nur in manchen Bundesländern und dort sehr uneinheitlich gibt. Unternehmen, in denen Bestechungen, Betrug oder Kartellvergehen u. ä. vorgekommen sind, solle...mehr

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Steuerschuld aufgrund Rechnungserteilung

Leitsatz Verweist eine Gutschrift auf einen Vertrag, aus dem sich die Person des Leistenden ergibt, kann diese Bezugnahme der Annahme eines unberechtigten Steuerausweises nach § 14c Abs. 2 UStG aufgrund einer unzutreffenden Bezeichnung des Leistenden entgegenstehen. Normenkette § 14c UStG, § 14 Abs. 3 UStG a.F., Art. 203 EGRL 112/2006 (= MwStSystRL) Sachverhalt Der Kläger war ...mehr

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Steuerbefreiung, innergemeinschaftliche Lieferung, fehlende Registrierung des Erwerbers im MIAS-System

Sachverhalt Bei dem portugiesischen Vorabentscheidungsersuchen ging es um die Anforderungen an den Nachweis von innergemeinschaftlichen Lieferungen. Das vorlegende Gericht wollte im Wesentlichen wissen, ob die Mitgliedstaaten nach Art. 131 und 138 MwStSystRL befugt sind, die Steuerbefreiung für innergemeinschaftlichen Lieferungen wegen fehlender Registrierung des Abnehmers d...mehr

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Innergemeinschaftliches Verbringen: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Bestimmungslandes keine formelle Voraussetzung für die Steuerfreiheit

Leitsatz Ein steuerfreies innergemeinschaftliches Verbringen liegt vor, wenn die betreffenden Gegenstände vom Steuerpflichtigen von einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen EU-Mitgliedstaat versandt oder befördert werden, und die Verbringung an diesen Steuerpflichtigen bewirkt wird, der als solcher in einem anderen Mitgliedstaat als dem des Beginns des Versands oder der Beför...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.2.2 Arrestgrund

Rz. 7 Die Anordnung des Arrests dient der Sicherung der Vollstreckung.[1] Demgemäß ist die Anordnung nach § 324 Abs. 1 S. 1 AO dann gerechtfertigt, wenn zu befürchten ist, dass – ohne alsbaldige Vollziehung des Arrests[2] – die Beitreibung, d. h. die Vollstreckung in das Vermögen des Schuldners vereitelt oder wesentlich erschwert wird.[3] Erforderlich ist also ein Sicherungs...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 3.3 Maßnahmen bei der Verwaltung der Abgaben

Rz. 19 Nach § 347 Abs. 2 S. 1 AO sind Abgabenangelegenheiten alle mit der Verwaltung der Abgabe durch die Finanzbehörde zusammenhängenden Angelegenheiten. Auch hier handelt es sich um die Anwendung abgabenrechtlicher Vorschriften.[1] Mit der Verwaltung der Abgaben zusammenhängende Angelegenheiten sind alle Maßnahmen, die der Durchsetzung des abgabenrechtlichen Anspruchs[2] o...mehr

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Steuerbefreiung von Ausfuhrlieferungen: Nachweis durch Posteinlieferungsscheine

Leitsatz Ausfuhrlieferungen sind steuerfrei, wenn die Ausfuhr in das Drittland unbestreitbar feststeht und keine konkreten Anhaltspunkte für eine Steuerhinterziehung bestehen. In der Praxis sind die von den Postdienstleistern üblicherweise ausgestellten Einlieferungsbelege als Ausfuhrbelege nicht ausreichend, da sich aus ihnen die Versendung in das Drittland nicht eindeutig ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 1 Grundlagen

Rz. 1 Neben der vorsätzlichen Steuerhinterziehung gem. § 370 AO kennt die AO als zentrale Norm im Steuerordnungswidrigkeitenrecht die leichtfertige Steuerverkürzung nach § 378 AO. Beide Normen schützen den Anspruch des Staates auf den vollen Ertrag jeder einzelnen Steuerart.[1] Bezüglich des objektiven Tatbestands entspricht der § 378 AO dem § 370 AO, setzt aber im subjektive...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 8 Selbstanzeige

Rz. 35 Bei der leichtfertigen Steuerverkürzung ist ebenso wie bei der vorsätzlichen Steuerhinterziehung die Möglichkeit einer Selbstanzeige vorgesehen, hier als persönlicher Bußgeldaufhebungsgrund. § 378 Abs. 3 AO enthält insoweit eine besondere Regelung für die leichtfertige Steuerverkürzung, nach der der Täter einer leichtfertigen Steuerverkürzung nicht mit einer Geldbuße ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 9 Sanktion

Rz. 47 Die Geldbuße beträgt bei leichtfertiger Steuerverkürzung gem. § 377 Abs. 2 AO i. V. m. § 17 Abs. 1 OWiG mindestens 5 EUR und gem. § 378 Abs. 2 AO höchstens 50.000 EUR. Da die Geldbuße den wirtschaftlichen Vorteil abschöpfen soll, den der Täter aus der Tat gezogen hat, darf zu diesem Zweck das gesetzliche Höchstmaß der Geldbuße gem. § 17 Abs. 4 OWiG auch überschritten w...mehr

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AGS 1/2017, Sittenwidriges ... / Leitsatz

Bei Anwaltsdienstverträgen ist in der Regel davon auszugehen, dass das auffällige Missverhältnis zwischen den gesetzlichen Gebühren und dem vereinbarten Honorar (hier: "Mindesthonorar") den Schluss auf eine verwerfliche Gesinnung desjenigen rechtfertigt, der sich die überhöhte Vergütung hat zusagen lassen. Dies gilt erst recht, wenn darüber hinausgehend feststellbar ist, dass...mehr

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AGS 1/2017, Sittenwidriges ... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin verlangt vom Beklagten Anwaltshonorar für die Bearbeitung einer Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung; der Beklagte verlangt widerklagend die Rückzahlung der Vorschüsse. Der Beklagte hatte im Jahr 2004 ein Bankkonto in Liechtenstein eröffnet. Am 11.7.2015 beauftragte er die Klägerin, eine Rechtsanwaltskanzlei, eine steuerliche Selbstanzeige zu erstellen. Zwisch...mehr

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AGS 1/2017, Sittenwidriges ... / 2 Aus den Gründen

A. Die zulässige Klage ist unbegründet. Die Klägerin kann aus dem geschlossenen Anwaltsvertrag keine Vergütung verlangen. I. Soweit die Klägerin Anwaltsgebühren für eine Erklärung von Einkünften aus selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit für das Jahr 2014 geltend macht, kann sie nicht nachweisen, hierfür beauftragt worden zu sein. Der Beklagte hatte zwar den Auftrag er...mehr

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AGS 1/2017, Pflicht zum Hin... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Klage ist weit überwiegend begründet. Der Kläger kann unter Abzug einer Erstberatungsgebühr die Rückzahlung der bezahlten Honorare sowie den Ersatz seiner vorgerichtlichen Anwaltskosten verlangen. I. Der Anspruch auf Erstattung der bezahlten Honorare ergibt sich aus § 311 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 241 Abs. 2 BGB. Danach ist schon bei Aufnahme von Vertragsverhandlung...mehr

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AGS 1/2017, Sittenwidriges ... / 4 Anmerkung

Die Auffassung des Gerichts, für eine Selbstanzeige falle eine Gebühr für jedes Jahr an, ist zwar weit verbreitet,[2] aber unzutreffend. Es ist auch nicht nachzuvollziehen, wie man zu dieser Ansicht gelangen kann. Dass nur eine einzige Gebühr anfällt, ergibt sich entgegen der Auffassung des LG Stuttgart unmittelbar aus dem Gesetz.[3] Bei einer Selbstanzeige handelt es sich um ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Schrifttumsverzeichnis

Das allgemeine Schrifttumsverzeichnis enthält eine Auswahl von Werken mit paragrafenübergreifender Relevanz. Spezielleres Schrifttum ist in den jeweiligen Kommentierungen nachgewiesen.mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Erklärungspflichtige Person (Satz 1)

a) Abgabe durch jeden Beteiligten (Halbsatz 1) Rz. 400 [Autor/Stand] Jeder. Die gesetzliche Erklärungspflicht trifft jeden unbeschränkt (und erweitert beschränkt) Stpfl. Es handelt sich nicht um eine Gesamtschuld in dem Sinne, dass durch die Erklärung eines beteiligten Stpfl. auch die Erklärungspflichten der anderen erfüllt würden. § 181 Abs. 2 Satz 3 AO wird insoweit durch §...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 4. Betriebsprüfung, Steuerfahndung

Wird ein Inlandsbeteiligter geprüft, so ist in aller Regel auch die gesonderte (und ggf. einheitliche) Feststellung der Besteuerungsgrundlage nach § 18 AStG in die Prüfung einzubeziehen. Bei Verdacht von Steuerhinterziehung gilt für das Fahndungsverfahren Entsprechendes. Stellt die Betriebsprüfung oder die Steuerfahndung von sich aus bisher nicht erfaßte Beteiligungen an Zwis...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. Exkurs: Feststellung der Besteuerungsgrundlagen und Außenprüfung

Rz. 270 [Autor/Stand] Keine Außenprüfung "bei der Zwischengesellschaft". Nach § 193 Abs. 1 und 2 AO ist eine Außenprüfung nur bei "Steuerpflichtigen" möglich. Die Zwischengesellschaften i.S. des §§ 7 ff. sind als solche idR keine Stpfl. i.S. des § 193 AO.[2] Sie können es nur sein, wenn und soweit sie selbst beschränkt steuerpflichtige Einkünfte erzielen. Ist diese Vorausset...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Steuerbefreiung, innergemeinschaftliches Verbringen, fehlende Aufzeichnung der USt-IdNr. des Verbringers

Sachverhalt Bei dem Vorabentscheidungsersuchen des FG München ging es mit Blick auf das EuGH-Urteil vom 27.9.2012[1] noch einmal um die konkrete Frage nach der Funktion der USt-IdNr. für Zwecke der Steuerbefreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung. Das FG München wollte wissen: Erlauben die Art. 22 Abs. 8 und Art. 28c Teil A Buchst. a Unterabs. 1 und Buchst. d der 6. E...mehr

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EuGH-Vorlage zum Vorsteuerabzug und zur Berichtigung bei Anzahlungen (2)

Leitsatz Dem EuGH werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Nach dem EuGH-Urteil FIRIN vom 13. März 2014 C‐107/13 (EU:C:2014:151, UR 2014, 705, MwStR 2014, 240, Rz. 39, Satz 1) scheidet der Vorsteuerabzug aus einer Anzahlung aus, wenn der Eintritt des Steuertatbestands zum Zeitpunkt der Anzahlung unsicher ist. Beurteilt sich dies nach der objektiven Sachlage ...mehr

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EuGH-Vorlage zum Vorsteuerabzug und zur Berichtigung bei Anzahlungen (1)

Leitsatz 1. Sind die Anforderungen an die Sicherheit einer Leistungserbringung als Voraussetzung für den Vorsteuerabzug aus einer Anzahlung i.S. des EuGH-Urteils FIRIN C‐107/13 rein objektiv oder aus Sicht des Anzahlenden nach den für ihn erkennbaren Umständen zu bestimmen? 2. Sind die Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung der zeitgleichen Entstehung des Steueranspruchs und d...mehr

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Vom Betriebsprüfer gebildete Rückstellung für Mehrsteuern aufgrund einer Betriebsprüfung ist bei erfolgreichem Einspruch im Jahr der Bildung zu korrigieren

Leitsatz Wurde im Rahmen einer Betriebsprüfung vom Betriebsprüfer aufgrund seiner Feststellungen eine Rückstellung für Steuernachforderungen gebildet, die nicht auf einer Steuerhinterziehung beruhen, ist dies zulässig. Mindern sich die Steuernachforderungen später im Rahmen eines Einspruchsverfahrens, hat die Korrektur im Jahr der Rückstellungsbildung und nicht im Jahr der E...mehr

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Rückwirkende Rechnungsberichtigung möglich

Sachverhalt Die Senatex GmbH - ein deutsches Unternehmen - hatte aus Gutschriften und Rechnungen den Vorsteuerabzug vorgenommen, obwohl die Abrechnungen keine Steuernummer oder USt-IdNrn. der leistenden Unternehmer enthielten. In einer Betriebsprüfung wurde dies bemängelt und der Vorsteuerabzug für den Zeitraum der Vorlage der nicht ordnungsgemäßen Rechnungen versagt. Noch w...mehr

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Vermutung des Vermögensverfalls bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nach britischem Recht

Leitsatz Der Eintritt eines Vermögensverfalls ist nach § 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG auch dann zu vermuten, wenn das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten nicht in Deutschland, sondern in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union nach dessen Recht eröffnet worden ist. Normenkette § 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG, Art. 3 Abs. 1, Art. 1...mehr

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ZAP 3/2017, Steuerhinterziehung: Beweislast für Nichtvorliegen von Steuerhinterziehung

(BFH, Urt. v. 12.7.2016 – II R 42/14) • Hinterzogene Steuern sind zu verzinsen, wobei Voraussetzung des Zinsanspruchs eine vollendete Steuerhinterziehung ist. Im Rahmen der Festsetzung von Hinterziehungszinsen muss das Gericht in Bezug auf die Steuerhinterziehung aufgrund seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung entscheiden, ob diejenigen T...mehr

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ZAP 9/2016, Steuerhinterziehung: Wertgrenze für "großes Ausmaß"

(BGH, Urt. v. 27.10.2015 – 1 StR 373/15) • Ein großes Ausmaß i.S.v. § 370 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 AO liegt bei jeder Steuerhinterziehung über 50.000 EUR vor. Hinweis: Der Straftatbestand der Steuerhinterziehung stellt in § 370 Abs. 3 S. 1 AO für besonders schwere Fälle einen erhöhten Strafrahmen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe zur Verfügung. Ein besonders schw...mehr

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ZAP 9/2016, Besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung: Wertgrenze für "großes Ausmaß" i.S.d. § 370 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 AO

Zusammenfassung Nichtamtlicher Leitsatz: Ein großes Ausmaß i.S.d. § 370 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 AO beginnt einheitlich ab einem Hinterziehungsbetrag von 50.000 EUR. BGH, Urt. v. 27.10.2015 – 1 StR 373/15, ZAP EN-Nr. 350/2016 Bearbeiter: Rechtsanwalt Mark T. Singer, Neuss I. Vorbemerkung Einmal mehr hat der 1. Strafsenat des BGH im Steuerstrafrecht einen Richtungswechsel in Richtung Str...mehr

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ZAP 23/2015, Steuerhinterziehung (§ 370 AO)

I. Vorbemerkung Das Steuerstrafrecht stellt – an der Schnittstelle von Steuerrecht und Strafrecht – eine anspruchsvolle Rechtsmaterie dar. Durch anhaltenden Fahndungsdruck und mehrere wegweisende BGH-Entscheidungen, hat die steuerstrafrechtliche Rechtsentwicklung zusätzliche Dynamik erhalten. Zentrale Vorschrift des Rechtsgebiets ist die Steuerhinterziehung gem. § 370 AO, der...mehr

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ZAP 6/2016, Steuerhinterziehung: Dinglicher Arrest

(OLG Hamm, Beschl. v. 5.11.2015 – 5 Ws 292/15) • Bei der Entlohnung des Gehilfen einer Steuerhinterziehung handelt es sich um etwas für die Tat Erlangtes i.S.d. § 73 Abs. 1 s. 1 Alt. 1 StGB. Verletzter i.S.d. § 111i Abs. 3 S. 5 StPO ist nur der durch die abgeurteilte Tat Verletzte. Ein Verzicht des Verletzten auf eine Mithaftung des Gehilfen führt nicht nach § 111i Abs. 3 S....mehr

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ZAP 23/2015, Steuerhinterzi... / IX. Fazit

Die Steuerhinterziehung ist kein leicht zu handhabender Straftatbestand. Als sog. Blankettgesetz muss der Rechtsanwender sowohl steuer- als auch strafrechtliche Expertise besitzen. Darüber hinaus ist die strafverschärfende neue Rechtsprechung bei Beratung und Rechtsanwendung zu berücksichtigen. Autor: Regierungsdirektor David Roth, LL.M. oec., Düsseldorf ZAP 23/2015, S. 1261 –...mehr

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ZAP 23/2015, Steuerhinterzi... / I. Vorbemerkung

Das Steuerstrafrecht stellt – an der Schnittstelle von Steuerrecht und Strafrecht – eine anspruchsvolle Rechtsmaterie dar. Durch anhaltenden Fahndungsdruck und mehrere wegweisende BGH-Entscheidungen, hat die steuerstrafrechtliche Rechtsentwicklung zusätzliche Dynamik erhalten. Zentrale Vorschrift des Rechtsgebiets ist die Steuerhinterziehung gem. § 370 AO, deren Tatbestand i...mehr

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ZAP 23/2015, Steuerhinterzi... / 2. Tathandlung in der Unterlassungsvariante des § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO

Im Gegensatz zu § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO stellt die Steuerhinterziehung in der Tatvariante des § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO ein Sonderdelikt dar (vgl. BGH, Beschl. v. 28.3.2007 – 5 StR 558/06, wistra 2007, 261). Täter kann damit nur derjenige sein, den eine entsprechende steuerliche Erklärungs- bzw. Offenbarungspflicht trifft. a) Verletzung von Erklärungspflichten Der Täter einer Steuer...mehr

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ZAP 23/2015, Steuerhinterzi... / III. Stellung im Strafrechtssystem

Die Steuerhinterziehung (§ 370 AO) ist nach h.M. lex specialis gegenüber dem Betrug (§ 263 StGB, vgl. BGH, Urt. v. 14.12.1983 – 3 StR 452/83, BGHSt 32, 203; Rolletschke/Kemper, § 370 Rn. 32 (tatbestandliche Exklusivität). § 370 AO ist ein Erfolgsdelikt (vgl. BGH, Urt. 17.3.2009 – 1 StR 479/08, wistra 2009, 315). Dabei ist der Taterfolg "Steuerverkürzung" in § 370 Abs. 4 S. 1 H...mehr

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ZAP 23/2015, Steuerhinterzi... / IV. Tatbestände im Überblick

1. § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO Objektiver Tatbestand: Wer (= jedermann; Täter) den Finanzbehörden oder sonstigen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht (Tathandlung) und dadurch (Kausalität) Steuern verkürzt (1. Taterfolgsvariante) oder nicht gerechtfertigte steuerliche Vorteile erlangt (2. Taterfolgsvariante). Subjektiver Tatbestand (Eve...mehr

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ZAP 23/2015, Steuerhinterzi... / c) Angaben machen

"Angaben machen" bedeutet, sich einer Erklärung willentlich zu entäußern (vgl. Rolletschke/Kemper, § 370 Rn. 93). Dabei spielt die Erklärungsform keine Rolle. Neben schriftlichen Erklärungen werden auch mündliche und sogar konkludente Äußerungen erfasst. Eine Unterschrift ist für ein "Angaben machen" ebenfalls nicht erforderlich (BGH, Urt. v. 27.9.2002 – 5 StR 97/02, wistra ...mehr

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ZAP 23/2015, Steuerhinterzi... / VI. Kompensationsverbot (§ 370 Abs. 4 S. 3 AO)

Nach § 370 Abs. 4 S. 3 AO (Kompensationsverbot/Vorteilsausgleichsverbot) ist es für die Frage des Vorliegens des tatbestandsmäßigen Erfolges der Steuerhinterziehung ohne Bedeutung, ob die Steuer, auf die sich die Tat bezieht, "aus anderen Gründen hätte ermäßigt oder der Steuervorteil aus anderen Gründen hätte beansprucht werden können". Hintergrund ist, dass das Tatgericht d...mehr