Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerbescheid

Beitrag aus Steuer Office Gold
Vollstreckungsersuchen – AB... / 3 Praxisfragen

Gegen Vollstreckungsmaßnahmen, die deutsche Behörden aufgrund eines Ersuchens eines ausl. Staats vornehmen, kann sich der Stpfl. mit den allgemeinen Rechtsbehelfen wehren. Da Vollstreckungsmaßnahmen grundsätzlich Verwaltungsakte sind, ist der Einspruch gegeben. Vorläufiger Rechtsschutz wird dann durch Aussetzung der Vollziehung nach § 361 AO, § 69 FGO gewährt. Daneben kommen...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
EU-Streitbeilegungsrichtlin... / 2 Inhalt

Durch das Streitbeilegungsgesetz wird nicht in die nationale Auslegung von Abkommensbegrifflichkeiten eingegriffen, sondern ein dreistufiges Verfahren zur Beseitigung von Besteuerungskonflikten etabliert: In einem ersten Schritt wird die Streitbeilegungsbeschwerde durch die betroffene Person über eine Streitfrage bei den zuständigen Behörden der betroffenen Mitgliedstaaten ei...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Auslandstätigkeitserlass – ... / 3 Praxisfragen

§ 34c Abs. 5 EStG und damit auch der Auslandstätigkeitserlass setzen voraus, dass aufgrund der Tätigkeit im Ausland "ausländische Einkünfte" nach § 34d Nr. 5 EStG vorliegen, d. h. dass die Tätigkeit in einem ausl. Staat ausgeübt wird. Tätigkeiten in einem Gebiet, das zu keinem ausl. Staat gehört, sind daher nicht begünstigt.[1] Das kann auch das Aufsuchen von Bodenschätzen i...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schiedsverfahren (DBA) – AB... / 2 Inhalt

Das Schiedsverfahren nach Art. 25 Abs. 5 OECD-MA ist kein eigenständiges Verfahren, sondern ein integraler Bestandteil des Verständigungsverfahrens. Dies ergibt sich aus dem Wortlaut von Art. 25 Abs. 5 Satz 1 OECD-MA, wonach in Fällen, in denen die zuständigen Behörden der Vertragsstaaten nicht in der Lage sind, innerhalb einer Zwei-Jahres-Frist eine einvernehmliche Lösung n...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Überführung von Wirtschafts... / 3 Praxisfragen

Unklar ist, ob die Versteuerung des fiktiven Gewinns bei einer "passiven" Entstrickung dem geltenden Recht entspricht. Grund für diese Zweifel ist, dass Gewinnrealisierungstatbestände in aller Regel bei einer Handlung des Stpfl. eintreten. Bei einer "passiven" Entstrickung, also z. B. dem Fall des Abschlusses eines DBA mit Freistellungsmethode, würde jedoch ein fiktiver Gewi...mehr

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Beweislast (Darlegungslast)... / 2 Inhalt

Ist ein Sachverhalt zu ermitteln, gelten in erster Linie die Grundsätze der Darlegungslast. Der Stpfl. muss im Rahmen seiner Auskunftspflicht nach den §§ 90 Abs. 1 S. 2, 93 AO der Finanzverwaltung mitteilen, welche konzernangehörigen Gesellschaften bestehen, welche Geschäftsbeziehungen er mit wem unterhält, welche Verträge er abgeschlossen bzw. Geschäfte durchgeführt hat, we...mehr

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Advanced Pricing Agreement ... / 3 Praxisfragen

Zuständig für die Einleitung des Verfahrens ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) nach § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 FVG, das in diesen Fällen zentral für die sog. Außenvertretung der Bundesrepublik Deutschland zuständig ist. Zusätzlich muss der Antragsteller sich auf das Abkommen berufen können. Dies kann er nur, wenn er im Geltungsbereich des DBA, mithin in einem der beiden ...mehr

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Zahlungsempfänger (Benennun... / 2 Inhalt

§ 160 AO regelt, dass Ausgaben (Schulden und andere Lasten, Betriebsausgaben, Werbungskosten und andere Ausgaben) steuerlich regelmäßig nicht zu berücksichtigen sind, wenn der Zahlungsempfänger nach Aufforderung des FA vom Stpfl. nicht hinreichend genau benannt wird. Ein Benennen i. d. S. liegt nach der Rechtsprechung nur dann vor, wenn der wirtschaftliche Eigentümer der Zahl...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.6.2.3.1 Allgemeines

Rz. 407 Nach § 24 Abs. 1 StGB wird wegen Versuchs nicht bestraft, wer freiwillig die weitere Ausführung der Tat aufgibt oder deren Vollendung verhindert. Folglich sind Fälle des misslungenen Rücktritts und des fehlgeschlagenen Versuchs auszuscheiden, in denen eine Strafbefreiung durch Rücktritt ohnehin nicht infrage kommt. Ein misslungener Rücktritt liegt vor, wenn der tatbes...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.1.5.1 Besteuerungsverfahren

Rz. 17 Aufgrund der Nacherklärung von Angaben beginnt die Finanzbehörde i. S. v. § 6 AO das Besteuerungsverfahren bzw. setzt ein noch nicht abgeschlossenes Verfahren fort, das auf die unter Berücksichtigung der Nacherklärung nunmehr zutreffendere Steuerfestsetzung gerichtet ist (Rz. 37ff. zu den steuerlichen Folgen der Selbstanzeige). Die Steuerhinterziehung eröffnet der Fin...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.4.4.2 Rechtsnatur der Nachentrichtungsfrist

Rz. 345 Die Rechtsnatur der aus § 371 Abs. 3 AO folgenden Nachentrichtungspflicht ist in der Lit. umstritten. Der Meinungsstreit wirkt sich vornehmlich im Rahmen der Fristsetzung (Rz. 348ff.) aus. Es wird einerseits die Ansicht vertreten, dass es sich in der Nachentrichtungsfrist um eine steuerliche Frist handle.[1] Diese Ansicht hat – bei konsequenter Durchführung – den Vort...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.2.3.3.3 Zeitraum

Rz. 109 Die Offenbarungspflicht umfasst seit dem 1.1.2015 sämtliche "unverjährte Steuerstraftaten einer Steuerart […] mindestens der letzten zehn Kalenderjahre". Im Hinblick auf die "unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart" ergibt sich aus der Anknüpfung an den Straftatbestand der Steuerhinterziehung, dass die strafrechtliche Verfolgungsverjährung[1] und nicht die steu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.7 Haftung bei fehlerhafter oder unterlassener Selbstanzeige

Rz. 431 Aus der Mitwirkung bei der Erstellung von Selbstanzeigen ergeben sich für Steuerberater oder Anwälte erhebliche Haftungsrisiken, denn aus einer Verletzung der Vertragspflichten gegenüber dem Mandanten – z. B. durch die Erteilung unrichtiger bzw. unvollständiger Auskünfte oder Fristversäumnisse – resultieren Schadensersatzansprüche. Rz. 432 Ist die Erstattung der Selbs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.4.6 Wiederaufleben der Selbstanzeige-Möglichkeit

Rz. 226 Nach dem Wortlaut des § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 1c AO ist Anknüpfungspunkt für den Ausschluss der Straffreiheit das "Erscheinen" des Amtsträgers, d. h. ein exakt zu bestimmender Zeitpunkt. Hieraus wird z. T. gefolgert, dass von diesem Zeitpunkt an die strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige endgültig entfällt.[1] Diese einschränkende Auslegung widerspricht dem Normzwec...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.2.3.5 Selbstanzeige nach der Selbstanzeige

Rz. 146 Es ist fraglich und umstritten, ob in Fällen mehrfacher Selbstanzeigen bezüglich derselben Steuerart und desselben Besteuerungszeitraumes die letzte dieser Selbstanzeigen wirksam sein kann. Die Problematik lässt sich an folgendem Fall verdeutlichen: Praxis-Beispiel T erstattet im Jahr 2014 wegen nicht erklärter Kapitaleinkünfte der Jahre 2011 und 2012 eine Selbstanzei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.2.3.4.3 Schätzung der Angaben

Rz. 133 Nach § 371 Abs. 1 AO hat der Selbstanzeigende die fehlerhaften oder unterlassenen Angaben zu berichtigen oder nachzuholen. Dabei treten allerdings immer wieder Situationen auf, in denen der Stpfl. gar nicht oder nicht zeitnah in der Lage ist, die exakten Angaben zu rekonstruieren. Praxis-Beispiel 1. Der Einzelhändler V hat seit 2008 jeden Abend einen Betrag von ca. 10...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das Rechtsinstitut der Hinz... / 4. Die einfache Hinzuziehung nach § 360 Abs. 1 AO

Grundfall der Hinzuziehung: Eine einfache Hinzuziehung nach § 360 Abs. 1 AO bedarf der Berührung rechtlicher Interessen Dritter nach den Steuergesetzen (s dazu auch ausf. unter II.2.) und ist indes der Grundfall der Hinzuziehung. Besondere Erwähnung finden hierbei solche Personen, die nach den Steuergesetzen neben dem Steuerpflichtigen (= Einspruchsführer) haften (sog. Haftu...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 890 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

In dieser Kontengruppe sind die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag zu erfassen, für die das Wohnungsunternehmen Steuerschuldner ist. Auf den Steueraufwandskonten sind die gemäß Steuerbescheid für das Geschäftsjahr v...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 37 Steuerrückstellungen

Es sind sämtliche noch zu erwartende Schlusszahlungen für noch nicht durch Steuerbescheide veranlagte Steuern zu erfassen, ferner aufgrund von Steueraußenprüfungen und anderen noch zu erwartende Nachzahlungen, soweit die jeweiligen Bescheide bis zur Bilanzerstel...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Änderung von Steuerbescheid... / Zusammenfassung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Steuerbescheide nicht geändert werden können, wenn eine Außenprüfung keine Änderungen der Besteuerungsgrundlagen ergeben hat – es sei denn, es liegt eine Steuerhinterziehung oder leichtfertige Steuerverkürzung vor.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Änderung von Steuerbescheid... / Entscheidung

Der BFH wies die Revision des Klägers ab. Die zentrale Begründung liegt in der sog. Änderungssperre gem. § 173 Abs. 2 Satz 2 AO (Abgabenordnung), die durch die Mitteilung über eine ergebnislose Außenprüfung ausgelöst wurde. Steuerbescheide, die aufgrund einer Außenprüfung ergangen sind, können nur geändert werden, wenn eine Steuerhinterziehung oder leichtfertige Steuerverkürz...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Änderung von Steuerbescheiden bei ergebnisloser Außenprüfung

Zusammenfassung Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Steuerbescheide nicht geändert werden können, wenn eine Außenprüfung keine Änderungen der Besteuerungsgrundlagen ergeben hat – es sei denn, es liegt eine Steuerhinterziehung oder leichtfertige Steuerverkürzung vor. Hintergrund Der Kläger betrieb ein Einzelunternehmen und war zudem zu 60,5 % an der AB-GbR beteiligt....mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Änderung von Steuerbescheid... / Hintergrund

Der Kläger betrieb ein Einzelunternehmen und war zudem zu 60,5 % an der AB-GbR beteiligt. Im Einkommensteuerbescheid 2010 wurden Einnahmen aus der Beteiligung berücksichtigt. Der Kläger legte Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid ein und argumentierte, dass die geltend gemachten Aufwendungen nicht nur mit der AB-GbR zusammenhingen, sondern auch der Aufrechterhaltung de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, PSt... / 8.3 Rechtsschutz gegen den Inhalt der Auskunft

Rz. 35 Praxis-Beispiel Beispiel[1]: P ist Betreiber eines rein werbefinanzierten Online-Flohmarktes, auf dem Schallplattensammler Tonträger kaufen und tauschen können. Die Vertragsanbahnung und Abwicklung erfolgt ausschließlich über eine Chatfunktion, auf deren Inhalte P keinen Zugriff hat; ergänzende Funktionen wie etwa eine Option zum Direktkauf gibt es nicht. P stellt bei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 Die Vorschrift wurde durch Gesetz das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens eingefügt.[1] Nach Art. 97 § 9 Abs. 4 EGAO ist die Vorschrift erstmals anwendbar auf Steuerbescheide und gleichgestellte Verwaltungsakte anzuwenden, die nach dem 31.12.2016 erlassen worden sind. Der Begriff "erlassen" bezieht auch Änderungen des Steuerbescheids ein; ab 1.1.2017 g...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 1.1 Systematische Einordnung

Rz. 1 § 173a AO stellt neben § 175b AO die Anpassung der Änderungsvorschriften der AO an die Modernisierung des Besteuerungsverfahrens durch den Einsatz der elektronischen Datenübermittlung dar.[1] Diese Anpassung ist sehr punktuell erfolgt und regelt nur Schreib- oder Rechenfehler des Stpfl. in § 173a AO sowie die Änderung von Steuerbescheiden bei unzutreffender Verarbeitun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 4 Rechtsfolge

Rz. 11 Als Rechtsfolge bestimmt § 173a AO, dass Steuerbescheide aufzuheben oder zu ändern sind, soweit infolge des Schreib- oder Rechenfehlers die Steuerfestsetzung unrichtig ist. Die Änderung ist punktuell. Es können also nur die Folgen des Schreib- oder Rechenfehlers beseitigt werden.[1] Nicht erwähnt wird der erstmalige Erlass eines Steuerbescheids, da insoweit keine Durc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2 Geltungsbereich der Vorschrift

Rz. 5 § 173a AO wurde zwar durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens[1] und der damit verbundenen Automatisation der Steuerfestsetzung eingeführt, sein Geltungsbereich ist aber nicht auf vollständig im automatisierten Verfahren erstellte Steuerbescheide beschränkt. Sie gilt auch für im teilautomatisierten und im herkömmlichen Verfahren erstellte Steuerbe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3 Tatbestand: Schreib- oder Rechenfehler bei Erstellung der Steuererklärung

Rz. 6 Der Tatbestand des § 173a AO setzt voraus, dass dem Stpfl. bei der Erstellung der Steuererklärung Schreib- oder Rechenfehler unterlaufen sind und er deshalb rechtserhebliche Tatsachen der Finanzbehörde nicht mitgeteilt hat. Der Begriff der "Tatsache" ist der gleiche wie bei § 173 AO.[1] Der Schreib- oder Rechenfehler muss nicht in der Steuererklärung selbst unterlaufen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3 Billigkeitsmaßnahmen

Rz. 21 Die Aufteilung der Verwaltung der Realsteuern auf FA (Messbescheid) und Gemeinde (Steuerbescheid) wirft Zuständigkeitsfragen für die Billigkeitsmaßnahmen auf. Da eine Billigkeitsmaßnahme unmittelbare Auswirkungen auf den Haushalt der Gemeinde hat, ist die Finanzbehörde nur sehr eingeschränkt ermächtigt, über eine Billigkeitsmaßnahme zu entscheiden. Eine solche eingesc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 201 Sc... / 2.2.2.1 Keine Änderung der Besteuerungsgrundlagen

Rz. 17 Eine Schlussbesprechung ist entbehrlich, wenn sich nach dem Ergebnis der Außenprüfung keine Änderung der Besteuerungsgrundlagen ergibt. Der Begriff der Besteuerungsgrundlagen i. S. d. Abs. 1 S. 1, 2. Halbs. ist u. E. in einem engeren als dem in § 199 Abs. 1 AO definierten Sinne zu verstehen. Er umfasst nicht alle "tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, die für die...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 2.4 Rechtsschutz

Rz. 20 Rechtsbehelf gegen den Steuermessbescheid ist für den Stpfl. der Einspruch. Der Stpfl. kann mit dem Einspruch jedoch nicht geltend machen, dass in dem Bescheid die falsche Gemeinde als Steuergläubiger angegeben ist.[1] Diese Frage gehört nicht zum Regelungsbereich des Messbescheids. Stattdessen ist ein Zuteilungsverfahren nach § 190 AO zu beantragen; alternativ kann d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 201 Sc... / 2.5 Verständigungen im Rahmen der Schlussbesprechung

Rz. 29 Schlussbesprechungen führen häufig zu einem einvernehmlichen Ergebnis, das sich im Prüfungsbericht in der Formulierung niederschlägt, dass über die Prüfungsfeststellungen Übereinstimmung erzielt worden sei. Dieses Einvernehmen beruht nicht selten auf einem "Vergleichspaket"[1], das sich entweder auf alle oder nur einen Teil der Prüfungsfeststellungen beziehen und sowo...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 201 Sc... / 2.2.1 Grundsatz (Abs. 1 S. 1, 1. Halbs.)

Rz. 15 Abs. 1 S. 1, 1. Halbs. schreibt die Abhaltung einer Schlussbesprechung vor, soweit keiner der im 2. Halbs. genannten Ausnahmefälle vorliegt. Die Finanzverwaltung hat die Schlussbesprechung daher von Amts wegen anzusetzen, ohne dass ihr insoweit ein Ermessensspielraum zusteht.[1] Der Verpflichtung der Finanzverwaltung zur Abhaltung einer Schlussbesprechung entspricht ei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 4 Information der Gemeinden

Rz. 29 Abs. 3 enthält die sich aus der Natur der Sache ergebende Regelung, dass den Gemeinden, soweit sie den Realsteuerbescheid erlassen, die hierfür erforderlichen Angaben aus dem Messbetragsverfahren mitzuteilen sind. Die Gemeinden haben, soweit sie die Realsteuern verwalten, ein Informationsrecht.[1] Den Gemeinden kann der Inhalt des Steuerbescheids sowie getroffene Billi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 2.3 Anzuwendende Vorschriften

Rz. 13 Nach Abs. 1 S. 3 sind auf das Steuermessbetragsverfahren die Vorschriften über die Durchführung der Besteuerung, §§ 137–217 AO, anzuwenden.[1] Dies betrifft insbesondere die Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten, §§ 140–148 AO, die Steuererklärungspflichten, §§ 149–153 AO, das Steuerfestsetzungsverfahren, §§ 155–168 AO, die Festsetzungsverjährung, §§ 169–171 AO, die...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungen: Abtretung und ... / 2.3 Haftung nach § 13c UStG

Letztlich ist in Fällen der Forderungsabtretung stets eine mögliche Haftung nach § 13c UStG zu berücksichtigen. Danach besteht eine verschuldensunabhängige Haftung des Abtretungsempfängers für die in der abgetretenen Forderung enthaltene Umsatzsteuer, wenn dieser die Forderung vereinnahmt und der Abtretende die Umsatzsteuerschuld bei Fälligkeit nicht entrichtet hat. Hintergr...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vertragsrecht und Steuern: ... / 1.1 Befristete oder bedingte Verwaltungsakte nach § 120 AO

Aber auch im direkten Verwaltungsverfahren kommen zivilrechtliche Gestaltungen vor. So können nach § 120 Abs. 2 AO Verwaltungsakte, die auf einer Ermessensentscheidung beruhen, mit einer Nebenbestimmung, die z. B. in der Aufnahme einer Bedingung oder Befristung liegen kann, versehen werden. Wird etwa ein Verwaltungsakt unter einer aufschiebenden Bedingung erlassen, wird der ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vertragsrecht und Steuern: ... / 2.1 Aufschiebende Bedingung

Bei der aufschiebenden Bedingung wird die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäfts bzw. die Wirksamkeit einer Willenserklärung von dem Eintritt eines zukünftigen ungewissen Ereignisses abhängig gemacht. Gegenstand einer Bedingung kann ein zukünftiges Ereignis jeder Art sein. Vereinbart werden können auch Handlungen Dritter. Als Bedingung vereinbart werden können beispielsweise das ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vertragsrecht und Steuern: ... / Zusammenfassung

Überblick In der Steuerberatung sind fundierte Kenntnisse der verschiedenen im Zivilrecht enthaltenen Gestaltungselemente und deren steuerliche Auswirkungen unerlässlich. Dies gilt nicht nur für Steuerberater, die in Vertragsverhandlungen einbezogen werden. Auch im Rahmen des finanzamtlichen Verfahrens haben die zivilrechtlichen Gestaltungselemente erhebliche Bedeutung, etwa...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.7 Umfang der Mitteilung

Rz. 59 Die Mitteilungspflicht ist nicht betragsabhängig. Jede Tatsache, aus der sich geldwäscherelevantes Verhalten oder Indizien für eine Terrorismusfinanzierung ableiten lassen, ist im Grundsatz unabhängig von z. B. der Höhe einer Transaktion oder Intensität einer Geschäftsbeziehung zu melden.[1] Allerdings würde dies wegen der Neufassung des § 261 StGB bedeuten, dass etwa...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grundsteuer: Feststellung d... / 3.1 Allgemeines

Als Besteuerungsgrundlagen bezeichnet § 199 Abs. 1 AO "die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, die für die Steuerpflicht und die Bemessung der Steuer maßgebend sind". Die Ermittlung (Feststellung) der Besteuerungsgrundlagen geschieht regelmäßig nicht durch einen besonderen Verwaltungsakt, sondern (inzidenter) im Steuerbescheid. Als Folge dessen bestimmt § 157 Abs. 2 ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grundsteuer: Feststellung d... / 2.1.1 Bewertungsgegenstand

Grundsteuerwerte werden nach § 219 Abs. 1 BewG, § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO festgestellt für inländischen Grundbesitz, und zwar für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft[1] und Grundstücke[2] . In dem Feststellungsbescheid sind auch Feststellungen zu treffen über: die Vermögensart und beim Grundvermögen auch über die Grundstücksart [3] sowie die Zurechnung der wirtschaftlichen E...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / 4. Wirkungsweise des Feststellungsverfahrens

Im Rahmen der Beteiligung mehrerer Personen an den Einkünften aus Kapitalvermögen, werden die Einkünfte i.d.R. gesondert und einheitlich festgestellt (vgl. §§ 179 ff. AO). Häufig handelt es sich bei diesen Personenvereinigungen um Erbengemeinschaften oder um andere Bruchteilsgemeinschaften; zum Begriff der Personenvereinigung wird auf die Regelungen in § 14a AO verwiesen. Di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Güterrecht / 3.4.33 Steuern

Rz. 160 Ansprüche eines Ehegatten auf Steuererstattung unterliegen regelmäßig dem Zugewinnausgleich. Dabei kommt es nicht darauf an, wann die Steuererklärung abgegeben wurde oder wann der Steuerbescheid erlassen wurde. Vielmehr kommt es darauf an, wann die Forderung entstanden ist. Auch bei Steuerschulden kommt es auf den Zeitpunkt der Entstehung an. Dabei ist zu beachten, d...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Beginn der Festsetzungsfrist für die Erbschaftsteuer beim Auffinden eines Testaments

Leitsatz 1. Für die Kenntnis von dem Erwerb im Sinne von § 170 Abs. 5 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO) ist der rechtsgültige Erwerb maßgebend. Die Anlaufhemmung gilt für den jeweiligen Erwerb aufgrund eines bestimmten Rechtsgrunds. Lediglich im Hinblick auf diesen Rechtsgrund ist ihre Wirkung mit der einmal erlangten Kenntnis verbraucht. 2. Maßgebender Zeitpunkt, zu dem ein testamentarisch eingesetzter Erbe sichere Kenntnis im Sinne von § 170 Abs. 5 Nr. 1 AO von seiner Erbeinsetzung hat, ist der Zei...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Einspruch gegen den Steuerbescheid

Tz. 11 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Wenn das Finanzamt gegen den (gemeinnützigen) Verein einen Steuerbescheid erlässt, hat dieser die Möglichkeit die Rechtmäßigkeit des Steuerbescheids überprüfen zu lassen. Zur Vermeidung einer Überlastung der Finanzgerichte hat der Gesetzgeber zunächst ein sog. außergerichtliches Vorverfahren zur Prüfung der Rechtmäßigkeit vorgeschaltet, bevo...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Keine Korrektur formell bestandskräftiger Steuerbescheide

Rn. 24 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Das Korrespondenzprinzip kann nicht zur Korrektur eines formell bestandskräftigen ESt-Bescheids herangezogen werden. Wurden beispielsweise Bezüge im Rahmen eines Übergabevertrags gegen Versorgungsleistungen zu Unrecht gem § 22 Nr 1b EStG aF angesetzt, die iRd ESt-Veranlagung des Leistenden nicht zum Sonderausgabenabzug zugelassen waren, konnt...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Aussetzung der Vollziehung

Tz. 14 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Wird ein Steuerbescheid vom Steuerpflichtigen angefochten, kann das Finanzamt, das den Steuerbescheid erlassen hat, die Vollziehung des Bescheides ganz oder teilweise aussetzen (Aussetzung von Amts wegen), vgl. § 361 Abs. 1 Satz 1 AO (Anhang 1b). Der Steuerpflichtige kann die Aussetzung der Vollziehung beantragen. Das Finanzamt soll auf Antr...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Steuerbescheide sind grundsätzlich sofort vollstreckbar. Das bedeutet, dass das Finanzamt – anders als jeder andere Gläubiger – nicht zunächst ein Urteil gegen den Steuerpflichtigen erwirken muss, aus dem es die in Rede stehende Steuerforderung eintreiben kann. Das Finanzamt schafft sich vielmehr selbst den eigenen vollstreckbaren Titel in Ge...mehr