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Änderung von Steuerbescheiden bei ergebnisloser Außenprüfung / Hintergrund

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Der Kläger betrieb ein Einzelunternehmen und war zudem zu 60,5 % an der AB-GbR beteiligt. Im Einkommensteuerbescheid 2010 wurden Einnahmen aus der Beteiligung berücksichtigt. Der Kläger legte Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid ein und argumentierte, dass die geltend gemachten Aufwendungen nicht nur mit der AB-GbR zusammenhingen, sondern auch der Aufrechterhaltung der Infrastruktur seines Einzelunternehmens dienten.

Das Finanzamt führte daraufhin eine Außenprüfung bei der AB-GbR durch, die ohne Änderungen der Besteuerungsgrundlagen abgeschlossen wurde. Parallel dazu prüfte das Finanzamt die Einkommensteuer des Klägers und kam zu dem Ergebnis, dass die geltend gemachten Aufwendungen Sonderbetriebsausgaben der AB-GbR seien und nicht dem Einzelunternehmen zugeordnet werden könnten. Infolgedessen änderte das Finanzamt die Einkommensteuerbescheide des Klägers und erkannte die Betriebsausgaben nicht mehr an.

Die AB-GbR beantragte daraufhin eine Änderung der Gewinnfeststellungsbescheide, um die Sonderbetriebsausgaben des Klägers zu berücksichtigen. Das Finanzamt lehnte diesen Antrag ab, und auch eine Klage blieb erfolglos.

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