Fachbeiträge & Kommentare zu Stammdaten

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / II. Muster: Pfändung von Elterngeld und Betreuungsgeld bei laufendem Arbeitseinkommen

Rz. 516 Muster 8.79: Pfändung von Eltern- und Betreuungsgeld bei laufendem Arbeitseinkommen: Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses, Anlage 4 Hinweis: Nachfolgend finden Sie nur die ausgefüllten Seiten, die Stammdaten sind im Übrigen nach Maßgabe des Einzelfalles zu ergänzen. ▪ Hinweisemehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / I. Muster: Pfändung einer Internet-Domain

Rz. 694 Muster 8.117: Pfändung einer Internet-Domain: Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses, Anlage 4 Hinweis: Nachfolgend finden Sie nur die ausgefüllten Seiten, die Stammdaten sind im Übrigen nach Maßgabe des Einzelfalls zu ergänzen. ▪ Hinweisemehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / I. Muster: Pfändung von Elterngeld und Betreuungsgeld

Rz. 514 Muster 8.77: Pfändung von Eltern- und Betreuungsgeld: Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses, Anlage 4 Hinweis: Nachfolgend finden Sie nur die ausgefüllten Seiten, die Stammdaten sind im Übrigen nach Maßgabe des Einzelfalles zu ergänzen. ▪ Hinweisemehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / C. Muster: Pfändung des Anspruchs auf Urlaubsabgeltung

Rz. 1045 Auch hier ist stets an eine Zusammenrechnung nach § 850e Nr. 2 ZPO mit dem laufenden Arbeitseinkommen des Schuldners bei seinem neuen Arbeitgeber zu denken. Muster 8.157: Pfändung des Anspruchs auf Urlaubsabgeltung: Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses, Anlage 4 Hinweis: Nachfolgend finden Sie nur die ausgefüllten Seiten, die Stammdaten sind...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / I. Vermächtnisanspruch

Rz. 1050 Das Vermächtnis stellt nach § 1939 BGB die Zuwendung eines Vermögensvorteils dar, ohne den Vermächtnisnehmer als Erben und damit als Gesamtrechtsnachfolger nach § 1922 BGB einzusetzen. Der Vermächtnisanspruch entsteht nach § 2176 BGB grundsätzlich mit dem Erbfall und kann jedenfalls ab diesem Zeitpunkt gepfändet werden. Anderes gilt nach § 2177 BGB auch dann nicht, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / I. Muster: Anwaltsvergütung des beigeordneten Rechtsanwalts (Antrag)

Rz. 14 Muster 8.1: Anwaltsvergütung des beigeordneten Rechtsanwalts: Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses, Anlage 4 ZVFV Hinweis: Nachfolgend finden Sie nur die ausgefüllten Seiten, die Stammdaten sind im Übrigen nach Maßgabe des Einzelfalles zu ergänzen. ▪ Hinweisemehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / II. Muster: Pfändung von Versorgungsansprüchen von Freiberuflern

Rz. 970 Das Muster gilt für alle freien Berufe, die Versorgungsanstalten betreiben. Das gilt vor allem für die Ärzteversorgung (einschließlich Zahn- und Tierärzte), die Apothekerversorgung, die Architektenversorgung, die Ingenieursversorgung, die Notarversorgung und die Rechtsanwaltsversorgung. Die Anschriften der einzelnen Versorgungswerke können bei den zuständigen Kammern...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / II. Muster: Pfändung von Kindergeld nach § 1 BKKG, § 54 Abs. 5 SGB I

Rz. 709 Muster 8.122: Pfändung von Kindergeld nach § 1 BKKG, § 54 Abs. 5 SGB I: Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses, Anlage 4 Hinweis: Nachfolgend finden Sie nur die ausgefüllten Seiten, die Stammdaten sind im Übrigen nach Maßgabe des Einzelfalls zu ergänzen. ▪ Hinweisemehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Pfändung und Verwertung... / I. Muster: Zahlungsaufforderung

Rz. 540 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 6.1: Zahlungsaufforderung An _________________________ [Schuldner] in _________________________ In der Forderungssache _________________________ ./. _________________________ zeige ich an, dass der Gläubiger mich mit seiner weiteren Vertretung beauftragt hat. Aufgrund des _________________________[359] vom __________...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 01/2025, Aktuelle Rech... / II. Sonstige Rechtsprechung zu § 820l ZPO

Die Instanzrechtsprechung zu § 802l ZPO ist breit gefächert. Insoweit werden nachfolgend ausgewählte Entscheidungen berücksichtigt, die entweder die Chancen und Möglichkeiten der Informationsbeschaffung über die Auskünfte oder aber absolute Grenzen, deren Überschreitung unnötigen Aufwand und Kosten verursachen, aufzeigen sollen. Unberücksichtigt gelassen wurden die Fragestel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / II. Muster: Pfändung eines Anspruchs auf Rückerstattung eines Gelddarlehens

Rz. 481 Muster 8.68: Pfändung eines Anspruchs auf Rückerstattung eines Gelddarlehens: Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses, Anlage 4 Hinweis: Nachfolgend finden Sie nur die ausgefüllten Seiten, die Stammdaten sind im Übrigen nach Maßgabe des Einzelfalls zu ergänzen. ▪ Hinweisemehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / III. Muster: Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses

Rz. 953 Muster 8.144: Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses An das Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – _________________________ Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses Hierdurch zeige ich an, dass ich den Gläubiger _________________________ vertrete. Im Namen und in Vollmacht desselben beantrage ich unter Bezugnahme auf die in de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / C. Muster: Pfändung der Ansprüche des Vertragsunternehmens gegen den Kreditkartenausgeber

Rz. 722 Muster 8.124: Pfändung der Ansprüche des Vertragsunternehmens gegen den Kreditkartenausgeber: Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses, Anlage 4 Hinweis: Nachfolgend finden Sie nur die ausgefüllten Seiten, die Stammdaten sind im Übrigen nach Maßgabe des Einzelfalls zu ergänzen. ▪ Hinweisemehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / II. Muster: Pfändung einer Honorarforderung gegen Privatpatienten

Rz. 229 Muster 8.33: Pfändung einer Honorarforderung gegen Privatpatienten: Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses, Anlage 4 Hinweis: Nachfolgend finden Sie nur die ausgefüllten Seiten, die Stammdaten sind im Übrigen nach Maßgabe des Einzelfalls zu ergänzen. ▪ Hinweisemehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / II. Muster: Pfändung von Überbrückungsgeld wegen Unterhaltsforderungen

Rz. 564 Muster 8.87: Pfändung von Überbrückungsgeld wegen Unterhaltsforderungen: Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses, Anlage 4 Hinweis: Nachfolgend finden Sie nur die ausgefüllten Seiten, die Stammdaten sind im Übrigen nach Maßgabe des Einzelfalles zu ergänzen. ▪ Hinweisemehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / C. Muster: Pfändung von Verwertungs- und Nutzungsrechten aus Urheberrechten

Rz. 1031 Muster 8.155: Pfändung von Verwertungs- und Nutzungsrechten aus Urheberrechten: Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses, Anlage 4 Hinweis: Nachfolgend finden Sie nur die ausgefüllten Seiten, die Stammdaten sind im Übrigen nach Maßgabe des Einzelfalls zu ergänzen. ▪ Hinweisemehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / II. Muster: Pfändung des Anspruchs des Automatenaufstellers

Rz. 247 Ist der Automatenaufsteller Schuldner, kann der Geldinhalt, falls er diesem ganz zusteht, als Sache gepfändet werden. Es kann aber auch der Automat, sofern er im Eigentum des Aufstellers steht, im Wege der Sachpfändung gepfändet werden. Schwierigkeiten kann das bereiten, weil die Pfändung beim Vertragspartner als Drittem zu erfolgen hat und dieser u.U. nicht zur Hera...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahreswechsel 2024/2025: So... / 5.5 Pflicht zur elektronischen Übermittlung von Finanzbuchhaltungsdaten

Arbeitgeber sind seit 1.1.2023 verpflichtet, der Rentenversicherung die für Betriebsprüfungen notwendigen Daten elektronisch aus einem systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramm zu übermitteln. Die Übermittlungspflicht bezieht sich bislang auf die relevanten Entgeltdaten aus der Entgeltbuchhaltung (z. B. Stammdaten der Arbeitnehmer, Inhalte der Beitragsnachweise, Meldungen, ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
BMF-Schreiben v. 15.10.2024... / b) Verpflichtung zur Ausstellung von E-Rechnungen

Geltungsbereich der Verpflichtung: Die Verpflichtung zur Ausstellung einer E-Rechnung gilt nur, wenn es sich beim Rechnungsaussteller und Rechnungsempfänger um einen im Inland oder in einem der in § 1 Abs. 3 UStG bezeichneten Gebiete ansässigen Unternehmer handelt, also um einen Unternehmer, der in einem dieser Gebiete seinen Sitz, seine Geschäftsleitung, eine Betriebsstätte...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kassenführung: So machen Si... / 3.3 Aufbewahrung von digitalen Unterlagen bei Bargeschäften

Werden über Bargeschäfte Aufzeichnungen mithilfe eines Datenverarbeitungssystems (PC-Kassen) erstellt, müssen die hierüber gefertigten Unterlagen während der Dauer der Aufbewahrungsfrist jederzeit verfügbar, unverzüglich lesbar und maschinell auswertbar sein.[1] Verschärfte Aufbewahrungspflichten für die digitalen Unterlagen Nach dem BMF-Schreiben vom 26.11.2010 [2] bestehen se...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 772 Für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses gelten die Beschränkungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Darüber hinaus ist 2018 die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft treten, die zu einer Umgestaltung des BDSG führte. Seit der Neufassung des BDSG 2018 richtet sich die Erhebung, Verarbeitu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / kk) Auswahlrichtlinie bei Kündigungen

Rz. 926 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.72: Auswahlrichtlinie bei Kündigungen Es wird die folgende Betriebsvereinbarung über eine Auswahlrichtlinie gem. § 95 BetrVG i.V.m. § 1 Abs. 4 KSchG zur Regelung der den Gegenstand des Interessenausgleichs vom _________________________ (Datum) bildenden betriebsbedingten Beendigungs- und Änderungskündigungen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Direktzusage – Zusage einer Versorgung durch den Arbeitgeber

Rz. 672 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1a.33: Direktzusage – Zusage einer Versorgung durch den Arbeitgeber Ruhegeldvereinbarung zwischen _________________________ (Name, Adresse Firma) – nachstehend: Arbeitgeber – und _________________________ (Name, Adresse) – nachstehend: Mitarbeiter – Die Gewährung von Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenversorgung...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rund um die Einkommensteuer... / 2 Einkommensteuerliche Rechtsänderungen und Vordruckänderungen 2024

Die wichtigsten gesetzlichen Änderungen Die Änderungen ergeben sich im Wesentlichen aus dem Wachstumschancengesetz, das im Februar 2024 verabschiedet wurde. Im Folgenden die wesentlichen Änderungen: Gas-/Wärmepreisbremse (§ 123 EStG) Die Steuerpflicht der einmaligen Entlastung bei leitungsgebundenen Erdgaslieferungen an Letztverbraucher nach § 2 Abs. 1 Satz 1 des Erdgas-Wärme-S...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
XRechnung: So stellen Sie e... / 4.2 Schritt 2: Bestandsaufnahme – Wie ist die Situation aktuell?

Ist final geklärt, was erreicht werden soll, geht es darum, zu erheben, was bereits im Betrieb vorhanden ist und wie die aktuellen Prozesse ablaufen. Wenn die Prozesse beschrieben sind, kann man sich bei der Umstellung in der Regel gut daran orientieren, auch wenn die Abläufe auf Papierformat abgestellt sind. Die nachstehenden Punkte und Fragen sind dabei mindestens zu berüc...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Melde- und Beitragsnachweis... / 1 Voraussetzungen für die Erstattung von Meldungen und Beitragsnachweisen im automatisierten Verfahren

Voraussetzung für die Erstattung von Meldungen und Beitragsnachweisen im automatisierten Verfahren ist, dass die Stammdaten bei der Datenerfassung, spätestens jedoch jeweils vor der monatlichen Abrechnung, maschinell auf Zulässigkeit, Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft und als fehlerhaft erkannte Daten protokolliert und nicht in die Entgeltunterlagen übernommen werden, Da...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Flüssige Mittel in Buchführ... / 3.2 Aufbewahrungspflicht

Rz. 16 Die mit einem elektronischen Aufzeichnungssystem erzeugten digitalen Daten sind innerhalb des Systems oder auf einem externen Datenträger unveränderbar in einem maschinell auswertbaren Datenformat mit Strukturinformationen für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist jederzeit verfügbar und unverzüglich lesbar aufzubewahren. Eine Löschungsverpflichtung nach Art. ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 3.2.7 Unveränderbarkeit: Ursprünglicher Inhalt muss immer erkennbar bleiben

Aufgezeichnete Geschäftsvorfälle dürfen nicht verändert werden. Ihr ursprünglicher Inhalt muss immer feststellbar bleiben.[1] Bei der früheren Buchführung in Papierform sprach man insoweit vom sog. "Radierverbot". Das gilt analog auch für digitale Aufzeichnungen. Auch der Buchungszeitpunkt muss immer erkennbar bleiben. Änderungen elektronischer Buchungen müssen zwingend prot...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grundsätze ordnungsmäßiger ... / Zusammenfassung

Überblick Mit Schreiben vom 28.11.2019 (mit Änderungen vom 11.3.2024) hat das Bundesfinanzministerium die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchhaltung in elektronischer Form und den Datenzugriff sowie hinsichtlich digitaler Verfahren zusammengefasst. I. d. R. werden heute Betriebsabläufe, Geschäftskorrespondenz, Buchhaltung, sonstige Aufzeichnungen und Dokumentationen innerhalb ein...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 5.2.2 Praxisprobleme beim Einsatz von IDEA trotz des Beschreibungsstandards

Rz. 80 Die meisten Hersteller von Finanzbuchhaltungssoftware haben ihre Produkte zwischenzeitlich entsprechend dem Beschreibungsstandard mit einer Exportschnittstelle für die Übernahme der Daten in die Prüfsoftware IDEA versehen. Trotzdem treten in der Prüfungspraxis bezüglich der Auswertung der im Beschreibungsstandard überlassenen Daten folgende Probleme auf: Feldbezeichnun...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 2.2 Daten der Finanz-, Anlagen- und Lohnbuchhaltung

Rz. 12 Den Außenprüfungsdiensten ist der Datenzugriff gem. § 147 Abs. 6 AO nur auf nach außensteuerlichen und steuerlichen Vorschriften aufzeichnungspflichtigen und i. S. v. § 147 Abs. 1 Nrn. 1-5 AO aufbewahrungspflichtigen Unterlagen eröffnet. Das Recht auf Datenzugriff ist auf den Rahmen der jeweiligen Außenprüfung beschränkt. Der Datenzugriff erstreckt sich ohne Einschränk...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 3.2 Maschinelle Auswertbarkeit

Rz. 30 Die elektronischen Daten müssen in maschinell auswertbarer Form vorliegen. Unter dem Begriff "maschinelle Auswertbarkeit" versteht die Finanzverwaltung bei aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtigen Daten, Datensätzen, elektronischen Dokumenten und elektronischen Unterlagen, dass mathematisch-technische Auswertungen, eine Volltextsuche und auch ohne mathematisch-tech...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 3.3 Produktivsystem und Systemwechsel

Rz. 33 Unter einem Produktiv- bzw. Hauptsystem ist dasjenige System, bestehend aus Software und benötigter Hardware, zu verstehen, in dem die elektronischen Daten erzeugt, verarbeitet und gespeichert werden. Bei steuerrelevanten Daten sind dies i. d. R. kaufmännische Anwendungen, ERP-Systeme (Enterprise Resource Planning) und Buchhaltungssysteme. Solange dieses System in Bet...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 5.5.2 Einsatz des IDEA-Zusatzprogramms AIS TaxAudit

Rz. 93 Die Firma CaseWare Germany GmbH hat einige regelmäßig wiederkehrende Prüfungsfelder identifiziert und in der Software AIS TaxAudit umgesetzt. AIS TaxAudit stellt eine Erweiterung zu IDEA dar, die Schritt für Schritt durch die einzelnen Phasen einer digitalen Prüfung führt. Im Rahmen dieses Programms werden die einzelnen Arbeitsschritte visualisiert und können so auch ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.2.1 Überblick

Rz. 94 Der Leistungsausschluss besteht nur für Ausländer, also den Personenkreis der nicht deutschen Staatsangehörigen. Wegen der unterschiedlichen Rechtsstellung muss dabei nach Unionsbürgern und Drittstaatsangehörigen unterschieden werden. Das LSG Nordrhein-Westfalen vermochte sich nicht davon zu überzeugen, dass der festzustellende vollständige Leistungsausschluss von lauf...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Digitalisierung in der Unte... / 1.1 Datenüberlassung bei Betriebsprüfungen

Der Betriebsprüfer hat drei Möglichkeiten, auf die gespeicherten Daten zuzugreifen. Welche er nutzt, liegt in seinem Ermessen. Er kann auch mehrere Formen zugleich in Anspruch nehmen. Überlassung von Datenträgern: Bei der Datenträgerüberlassung muss der Steuerpflichtige der Finanzbehörde die gespeicherten Unterlagen auf einem maschinell verwertbaren Datenträger (z. B. CD/DVD)...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Stärken-Schwächen-Analyse / 4 Die Bewertung der Profile

Nachdem die Stammdaten eingerichtet sind, können nun die Bewegungsdaten in Form der Bewertung der einzelnen Profile (Eigen, Mitbewerber und Branche) erfasst werden. Hierzu wird auf der Tabelle Profile eine Pivot-Tabelle mit Namen PivotProfile erstellt (s. Abb. 3). Diese holt sich die Daten der Tabelle Kriterien aus dem Bereich D12:F112. Somit sind nun alle zuvor definierten ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 25a Organis... / 2.4 Datenschutz (Abs. 4)

Rz. 11 Abs. 4 trifft Regelungen für die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten für das Einladungswesen, die Qualitätssicherung und den Datenabgleich mit den Krebsregistern. Nach der Empfehlung des Rates der Europäischen Union zur Krebsfrüherkennung ist das Konzept der organisierten Krebsfrüherkennungsprogramme durch eine ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Anlagen zur ZVFV / III. Stammdaten zum Schuldner

Rz. 102 Zunächst sind Grundangaben zum Schuldner zu machen, die sich auf dessen Namen und seine postalische Anschrift beziehen. Sie sind Grundlage der Feststellung der örtlichen Zuständigkeit des angerufenen Gerichts. Aktuelles Formular: Neues Formular: Die Angaben befinden sich außerhalb eines Rahmens und sind deshalb einerseits zwingend und dürfen bei mehreren Schuldnern, geg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Anlagen zur ZVFV / III. Stammdaten zum Schuldner

Rz. 21 Zunächst sind Grundangaben zum Schuldner zu machen, die sich auf dessen Namen und seine postalische Anschrift beziehen. Die 2. ÄndVO hat hier keine Abweichungen mit Ausnahme des Umstands erbracht, dass der graue Hintergrund der Texteingabefelder entfallen ist. Aktuelles Formular: Neues Formular: Die Angaben befinden sich außerhalb eines Rahmens und sind deshalb einerseit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Anlagen zur ZVFV / IV. Stammdaten zum Schuldner

Rz. 154 Zunächst sind Grundangaben zum Schuldner zu machen, die sich auf dessen Namen und seine postalische Anschrift beziehen. Daneben ist anzugeben, ob wegen einer Forderungspfändung bereits ein vorläufiges Zahlungsverbot besteht. Aktuelle Formulare: Neue Formulare: Die Angaben befinden sich außerhalb eines Rahmens und sind deshalb einerseits zwingend und dürfen bei mehreren ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Anlagen zur ZVFV / III. Modul B – Angaben zum Schuldner

Rz. 11 Modul B fasst die Angaben zum Schuldner, seinen gesetzlichen Vertretern und seinen Bevollmächtigten zusammen und gleicht in der Struktur Modul A. Die Angaben zu mindestens einem Schuldner sind dabei zwingend, § 750 ZPO, während die weiteren Angaben in Abhängigkeit vom konkreten Einzelfall auf ihre Erforderlichkeit zu prüfen sind. Anders als beim Gläubiger zeigen sich ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Anlagen zur ZVFV / II. Modul A – Angaben zum Gläubiger

Rz. 3 Modul A fasst die Angaben zum Gläubiger, seinen gesetzlichen Vertretern und seinen Bevollmächtigten zusammen. Die Angaben zu mindestens einem Gläubiger sind dabei zwingend, § 750 ZPO, während die weiteren Angaben in Abhängigkeit vom konkreten Einzelfall auf Ihre Erforderlichkeit zu prüfen sind. Änderungen zwischen dem aktuellen und dem neuen Formular ergeben sich allei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Anlagen zur ZVFV / VI. Modul C – Vollstreckungstitel

Rz. 24 Auf die bereits vor die Klammer gezogenen abgehandelten Module A zum Gläubiger und B zum Schuldner folgen in Modul C die Angaben zum Vollstreckungstitel. Dabei ist im aktuellen Formular die Angabe mindestens eines Vollstreckungstitels zwingend (§§ 750, 704, 794, 795 ZPO), sodass sich die Angaben für den ersten Vollstreckungstitel auch außerhalb eines Rahmens befinden....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Anlagen zur ZVFV / I. Einführung

Rz. 150 Der Antrag auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses und eine Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses umfasst als Anlage 4 zur ZVFV insgesamt zwei Seiten. Die Formulare verwenden hier den Begriff des Antrags, während in den Formularen zur Vollstreckung mit dem Gerichtsvollzieher der Begriff des Auftrags verwendet wird. Inhaltliche Unterschiede sind mit den verschiedenen B...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Anlagen zur ZVFV / V. Begründung des Antrags

Rz. 105 Wiederum als Stammdaten außerhalb eines Rahmens und insoweit unverzichtbar, ist der jeweils gestellte Antrag nach § 758a Abs. 1 und/oder Abs. 4 ZPO zu begründen. Es sind die Angaben zu machen, die inhaltlich den Antrag rechtfertigen.[58] Rz. 106 Die Begründung dient der Darlegung, dass die verfassungsrechtlichen Grenzen der Vollstreckung eingehalten werden, jedenfalls...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entgeltabrechnung: Prozesso... / 1.1 Die Personaldaten

Im Zentrum aller Dinge der Entgeltabrechnung stehen die relevanten Daten der einzelnen Personalfälle im Betrieb. Sind diese nicht vollständig und fehlerfrei, so kommt es auch in der Payroll zu Problemen. Zu unterscheiden sind die Stammdaten und die Bewegungsdaten. Stammdaten Die Stammdaten erfordern insbesondere im Zuge des Onboardings neuer Mitarbeiter einen gewissen Aufwand,...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entgeltabrechnung: Prozesso... / 2.2 ESS: Die Mitarbeiter beteiligen

Etliche entgeltrelevante Daten müssen die Beschäftigten selbst zuliefern. Zu Beginn der Beschäftigung sind das zunächst die notwendigen Stammdaten, welche später eher selten Änderungen erfahren. Während der Beschäftigung müssen auch bestimmte Bewegungsdaten durch die Beschäftigten mitgeteilt werden, z. B. Krankheit oder Urlaub. Die Zulieferung all dieser Daten geschieht leid...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entgeltabrechnung: Prozesso... / 2.1 Stamm- und Bewegungsdaten

Die Pflege von Personaldaten stellt vielerorts den größten Zeitfresser für die Fachkräfte dar. Die entscheidende Frage ist: Auf welche Weise werden diese Daten zugeliefert und erfasst? Dies geschieht auch heute gerne noch auf durchweg manuelle oder zumindest umständliche und fehleranfällige Weise. Bei einer Neueinstellung werden die notwendigen Stammdaten per Papier-Fragebog...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Innergemeinschaftliche Lief... / 2 Wann eine Umsatzsteuerbefreiung vorliegt

Anhand der folgenden Checkliste können Sie schnell prüfen, ob aus deutscher Sicht eine Umsatzsteuerbefreiung als innergemeinschaftliche Lieferung vorliegt.mehr