Fachbeiträge & Kommentare zu Splittingtarif

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Veranlagungsformen für Eheg... / 2 Dauerndes Getrenntleben

Ehegatten leben dauernd getrennt, wenn sowohl die eheliche Lebensgemeinschaft als auch die partnerschaftliche Wirtschaftsgemeinschaft aufgelöst ist.[1] Der steuerliche Begriff des dauernden Getrenntlebens stimmt deshalb nicht mit dem eherechtlichen Begriff überein. Die "eherechtlichen Versöhnungsversuche"[2], bei denen die Ehegatten zeitweise – auf Probe – wieder zusammenleb...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Veranlagung von nicht eheli... / 1.1 Steuertarif

Die Partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft werden einzeln veranlagt. Dabei handelt es sich um die Einzelveranlagung für Alleinstehende, nicht etwa um die deutlich anders geregelte Einzelveranlagung von Ehegatten.[1] Das Ehegatten-Wahlrecht steht den Partnern einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft nicht zu. Sie können deshalb den Splittingtarif grundsätzlich nicht...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Tarif und Steuersatz / 6 Einkommensteuerbelastungsvergleich

Durch die regelmäßige Anpassung des Grundfreibetrags und die Änderungen bei den Steuersätzen bzw. beim Tarifverlauf ergeben sich fast jährlich Änderungen bei der Steuerbelastung für ein gleichbleibendes zu versteuerndes Einkommen. So wird ein zu versteuerndes Einkommen i. H. v. 30.000 EUR belastet: Grundtarif: 5.187 EUR (2020), 5.091 EUR (2021), 4.951 EUR (2022), 4.703 EUR (20...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Veranlagungsformen für Eheg... / 5 Einzelveranlagung für Alleinstehende

Die Einzelveranlagung für Alleinstehende stellt nach dem Gesetz die Normalform der Veranlagung dar. Dabei werden grundsätzlich nur diejenigen Einnahmen und Ausgaben angesetzt, die der Steuerpflichtige selbst bezogen bzw. bezahlt hat. Oft werden allerdings Aufwendungen steuermindernd berücksichtigt, die ein anderer, häufig ein naher Angehöriger, zugunsten des Steuerpflichtige...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Veranlagungsformen für Eheg... / 7.3 Tarifermäßigung

Die Ehegatten-Einzelveranlagung kann vorteilhaft sein, wenn für einen Teil der Einkünfte eine Tarifermäßigung, die sog. Fünftelregelung oder der ermäßigte Steuersatz, infrage kommen. Praxis-Beispiel Vergleich Zusammenveranlagung / Ehegatten-Einzelveranlagung Die Ehefrau hat 2023 eine begünstigte Entschädigung erhalten und weist deshalb ein begünstigtes zu versteuerndes Einkomm...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Tarif und Steuersatz / 1 Tarifzonen

Der Einkommensteuertarif hat 5 Tarifzonen. Dargestellt ist der Tarif des Jahres 2023 für Alleinstehende (Grundtarif). Bei Verheirateten, die zusammen veranlagt werden, gilt jeweils der 2-fache Betrag (Splittingtarif): Tarifzone I (Nullzone): steuerfreier Grundfreibetrag (Existenzminimum) von 10.908 EUR; Tarifzone II: erste linear-progressive Zone von 10.909 EUR bis 15.999 EUR ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Veranlagungsformen für Eheg... / 1 Voraussetzungen des Ehegatten-Wahlrechts

Die Partner können zwischen der Einzelveranlagung[1] und der Zusammenveranlagung[2] wählen, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind[3]: Es besteht eine Ehe nach bürgerlichem Recht. Nicht verheiratete oder nicht eingetragene Lebenspartner können den Splittingtarif nicht beanspruchen.[4] Die Ehegatten sind beide unbeschränkt steuerpflichtig. Hierzu zählen auch die Fälle ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Veranlagung von Arbeitnehmern / 4 Progressionsvorbehalt

Den steuerpflichtigen Nebeneinkünften werden weitgehend diejenigen Einkünfte gleichgestellt, die zwar steuerfrei sind, aber dem Progressionsvorbehalt[1] unterliegen.[2] Ein Arbeitnehmer erfüllt daher den Tatbestand der Pflichtveranlagung, wenn die dem Progressionsvorbehalt unterliegenden positiven Einkünfte im Jahr mehr als 410 EUR betragen. Das sind z. B. folgende Fälle: Der...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Veranlagungsformen für Eheg... / 7.8 Die technischen Regeln der Ehegatten-Einzelveranlagung

Die Einkünfte der Ehegatten werden wie bei der Zusammenveranlagung getrennt ermittelt. Auch für die Anerkennung von Verträgen zwischen den Ehegatten gelten dieselben Grundsätze wie bei der Zusammenveranlagung, insbesondere der Maßstab des Fremdvergleichs. Der Altersentlastungsbetrag [1] wird für jeden Ehegatten getrennt berechnet. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende kann...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Veranlagungsformen für Eheg... / Zusammenfassung

Überblick Für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, die die Voraussetzungen für eine Ehegattenveranlagung erfüllen, ist meist die Zusammenveranlagung günstiger, vor allem wegen des Splittingtarifs. Oft wird allerdings übersehen, dass in Sonderfällen die Einzelveranlagung von Ehegatten Vorteile bieten kann, insbesondere bei nicht zu hohen Differenzen im zu versteuernden E...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Solidaritätszuschlag zur Ei... / 3 Berechnung bis einschließlich VZ 2020

Bei der Einkommensteuer wird der Solidaritätszuschlag nur erhoben, wenn die Bemessungsgrundlage bestimmte Freigrenzen überschreitet. Die Grenze, bis zu der kein Solidaritätszuschlag erhoben wird, liegt im Fall des Grundtarifs bei 972 EUR, in den Fällen des Splittingtarifs bei dem doppelten Betrag, also 1.944 EUR. Das ist die sog. Nullzone.[1] Diese Grenzen entsprechen für 20...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Progressionsvorbehalt bei d... / 5 Vorteile durch Einzelveranlagung von Ehegatten

Bei der Zusammenveranlagung[1] sind die Einkünfte beider Ehegatten zu berücksichtigen. Die Folge: Bezieht ein Ehegatte (fast) nur steuerfreie Lohnersatzleistungen mit Progressionsvorbehalt, der andere Ehegatte jedoch steuerpflichtige Einkünfte, erhöht sich bei der Zusammenveranlagung durch den Progressionsvorbehalt des einen Ehegatten die Steuer auf das zu versteuernde Einko...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Entlastungsbetrag für Allei... / 1.2.2 Verwitwete Steuerpflichtige

Den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende können auch verwitwete Alleinerziehende abziehen, die zum Zeitpunkt des Todes des Ehegatten oder Lebenspartners nicht dauernd getrennt gelebt haben. Die Anwendung des Splittingtarifs im VZ des Todes des Ehegatten oder Lebenspartners und des sog. "Witwen-Splittings" nach § 32a Abs. 6 EStG im folgenden VZ schließen den Abzug des Entla...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Entlastungsbetrag für Allei... / 2.2 Monatsprinzip: Zwölftelung

Der Entlastungsbetrag und der Erhöhungsbetrag für jedes weitere Kind ermäßigen sich für jeden vollen Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen nicht vorgelegen haben, um 1/12.[1] Demzufolge besteht Anspruch auf je 1/12 des Entlastungsbetrags für diejenigen Kalendermonate, in denen sämtliche Voraussetzungen an mindestens 1 Tag vorgelegen haben. Es kommt in folgenden Fällen zu ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ermäßigte Besteuerung von A... / 1.2 Berechnung der Steuerermäßigung

Die Tarifprogression wird bei der Besteuerung von außerordentlichen Einkünften im Wege der Fünftelregelung abgeschwächt.[1] Danach ist in einem 1. Schritt zur Steuerberechnung für das Kalenderjahr, in dem die außerordentlichen Einkünfte zugeflossen sind, die Einkommensteuerschuld zu ermitteln, die sich ergibt, wenn in das zu versteuernde Einkommen die außerordentlichen Einkü...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einkommensteuerpflicht von ... / 1.2 Ehegatten, Lebenspartner, Kinder

Während die Grenzpendlereigenschaft nicht an eine bestimmte Staatsangehörigkeit geknüpft ist, kommt für Arbeitnehmer eines EU-Mitgliedstaats oder der Staaten Island, Norwegen oder Liechtenstein (EWR) eine weitere Vergünstigung in Betracht. Hier kann die fiktive unbeschränkte Steuerpflicht unter bestimmten Voraussetzungen auch für den im EU-/EWR-Ausland lebenden Ehegatten bea...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mobilitätsprämie / 2 Berechnung der Prämie

Die Mobilitätsprämie wird für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie für die wöchentliche Familienheimfahrt im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung gewährt. In die Bemessungsgrundlage der Mobilitätsprämie werden die vollen 0,38 EUR ab dem 21. Entfernungskilometer einbezogen und nicht nur der Erhöhungsbetrag von 8 Cent. Die für die Berechnung der Prämi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerpflicht, Einkommensteuer / 1.1 Überblick

Es sind 3 Fallgruppen der unbeschränkten Steuerpflicht zu unterscheiden. Eine davon erfasst Steuerpflichtige, die im Inland zwar weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, aber ihr Einkommen ganz oder fast ausschließlich aus nichtselbstständiger Tätigkeit in Deutschland erzielen. Die erweiterte unbeschränkte Einkommensteuerpflicht auf Antrag (= fiktive un...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Riester-Rente / 4.4 Sonderausgabenabzug bei Ehegatten/Lebenspartnern

Ehegatten[1] werden für die Anwendung des § 10a EStG grundsätzlich getrennt betrachtet.[2] Sind beide Ehe­gatten unmittelbar berechtigt, wird die Gesamtsteuerermäßigung für die Summe der für beide Ehegatten abziehbaren Beträgen (Altersvorsorgebeiträge + Zulagenansprüche) mit dem den Ehegatten insgesamt zustehenden Zulageanspruch verglichen. Der beiden Ehegatten zustehende Zu...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Voraussetzungen im Überblick

Rz. 5 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Auf Antrag des Stpfl (> Rz 10 ff) werden Unterhaltsleistungen (> Rz 18 ff) an den unbeschränkt steuerpflichtigen (> Rz 30 ff) dauernd getrennt lebenden (> Dauernd getrennt lebende Ehegatten) oder geschiedenen Ehegatten sowie in Fällen der Nichtigkeit oder Aufhebung der Ehe (> Familienstand Rz 3/5) im Rahmen eines sog begrenzten Realsplittings...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / dd) Berechnung der Steuerbegünstigung nach der Fünftel-Regelung

Rz. 209 Aus dieser für die praktische Handhabung nicht ganz einfachen gesetzlichen Regelung folgt für die Praxis letztlich eine Vierstufigkeit zur Ermittlung der gültigen Steuerpflicht (Berechnungsmodell): Rz. 210 Hinweis (zur Berechnung der Fünftel-Regelung in vier Stufen) Berechnung des steuerbegünstigten Betrags der Abfindung gem. §§ 24, 34 EStG: Erste Stufe: Ermittlung der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 67 Verträge mit Grenzgäng... / 1. Allgemeines

Rz. 2 Einpendler sind solche Grenzgänger, die im Ausland ansässig und im Inland nicht selbstständig tätig sind. Da diese Einpendler im Inland weder ihren Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind sie im Inland gem. § 1 Abs. 4 EStG i.V.m. §§ 49 ff. EStG mit ihren Einkünften aus der im Inland ausgeübten Tätigkeit beschränkt steuerpflichtig. Die Besteuerung beschr...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nichteheliche Lebensgemeins... / 1 Steuertarif

Die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft werden als Alleinstehende einzeln veranlagt.[1] Sie können deshalb grundsätzlich den Splittingtarif nicht in Anspruch nehmen. Ausnahmen gelten für Verwitwete und Geschiedene.[2] Bezieht nur einer der Partner Einkünfte, führt die Anwendung des Splittingtarifs zu erheblichen steuerlichen Vorteilen, und zwar nach dem Tarif 2023...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Alleinerziehende / 5.4 Voraussetzung: Alleinstehend

Die gesetzliche Regelung stellt darauf ab, dass der Steuerpflichtige nicht die Voraussetzungen für die Anwendung des Splittingverfahrens [1] erfüllt oder den Splittingtarif nur als Verwitweter erhält und keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person besteht. Allerdings ist nicht erst die Anwendung des Splittingtarifs als solche schädlich. Vielmehr kommt es ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Alleinerziehende / 1 Tarif

Da Alleinerziehende regelmäßig einzeln veranlagt werden, findet der Grundtarif Anwendung. Das gilt auch für eheähnliche Gemeinschaften. Den Splittingtarif können Alleinerziehende nur dann in Anspruch nehmen, wenn sie verwitwet sind, der Ehegatte im Vorjahr verstorben ist und im Zeitpunkt des Todes die Voraussetzungen für eine Ehegatten-Veranlagung erfüllt waren.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Alleinerziehende / 5.2 Voraussetzungen

Dem Steuerpflichtigen steht der Entlastungsbetrag zu, wenn er nicht die Voraussetzungen für den Splittingtarif erfüllt oder verwitwet ist und nicht mit einer anderen erwachsenen Person, mit Ausnahme z. B. von Kindern in Berufsausbildung, in einer Haushaltsgemeinschaft lebt und mindestens ein Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat und ihm für dieses Kind das Kindergeld oder ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Alleinerziehende / 5.7 Berechnung der Lohnsteuer

Im Regelfall wird der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beim Lohnsteuerabzug dadurch berücksichtigt, dass dabei die Steuerklasse II zugrunde gelegt wird.[1] Dies ist allerdings bei verwitweten Personen nicht möglich, wenn ihnen im Todesjahr und im Folgejahr der Splittingtarif zusteht und deshalb die Steuerklasse III zugrunde gelegt wird. Diesen Personen wird deshalb weg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Alleinerziehende / Zusammenfassung

Begriff Alleinerziehende Steuerpflichtige haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf einen Entlastungsbetrag. Alleinerziehende sind im Rahmen des Entlastungsbetrags diejenigen Personen, die nicht die Voraussetzungen für den Splittingtarif (§ 26 Abs. 1 EStG) erfüllen, denen aber für mindestens ein Kind Kindergeld oder der Kinderfreibetrag zusteht. Außerdem verlangt d...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Ehegattenwahlrecht bei rückwirkender Umwandlung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft

Leitsatz Nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO ist ein Steuerbescheid zu erlassen, aufzuheben oder zu ändern, soweit ein Ereignis eintritt, das steuerliche Wirkung für die Vergangenheit hat (rückwirkendes Ereignis). Sachverhalt Die Klägerinnen lebten seit dem 5.8.2006 in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Am 8.5.2020 gaben sie eine Erklärung zur Überführung der Lebenspartne...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Steuerklasse III (§ 38b Abs 1 S 2 Nr 3 EStG)

Rn. 40 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 In die StKl III fallen gemäß § 38b Abs 1 S 1 Nr 3 Buchst a EStG in erster Linie verheiratete ArbN (zur zivilrechtlich zu beurteilenden Frage des Vorliegens einer Ehe s Rn 23, zur Anwendung der Vorschrift auf eingetragene Lebenspartner und gleichgeschlechtliche Ehepartner s Rn 25), die mit ihrem Ehegatten zusammen unbeschränkt estpfl sind und...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Entstehungsgeschichte

Rn. 5 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 § 38b EStG regelt seit seiner Einführung durch das EStRG 1974 vom 05.08.1974 ab 1975 vor allem die Einordnung der unbeschränkt stpfl ArbN in StKl, die bis dahin in § 7 LStDV aF enthalten waren. Durch das 2. HStrukturG vom 22.12.1981 (BGBl I 1981, 1523) und das StSenkG 1986/88 vom 26.06.1985 (BGBl I 1985, 1153) kam es zu kleineren Änderungen bz...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.6.2.2 Persönliche Voraussetzungen

Rz. 170f Nur unbeschränkt Stpfl. können die Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben abziehen. Beschränkt Stpfl. können Unterhaltsleistungen weder als Sonderausgaben noch als außergewöhnliche Belastungen abziehen (§ 50 Abs. 1 S. 3 EStG). Weitere Voraussetzung des Sonderausgabenabzugs der Unterhaltsleistungen ist grundsätzlich (Rz. 170) die unbeschränkte Stpfl. des Unterhaltsb...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Splitting für Ehegatten und Lebenspartner

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Bei der Zusammenveranlagung von > Ehegatten und für eingetragene > Lebenspartner (§§ 26, 26b EStG ggf iVm § 2 Abs 8 EStG; > Ehegattenbesteuerung Rz 1, 25–34) berechnet sich die tarifliche ESt nach dem Splitting-Verfahren (§ 32a Abs 5 EStG). Beim Splitting wird die ESt von der Hälfte des gemeinsam zu versteuernden > Einkommen der Ehegatten/Leb...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. Lohnsteuerabzug

Rz. 10 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Die Trennung nach Grund- und Splittingtarif (> Rz 1) gilt auch für den LSt-Abzug. Dort wird die LSt für die Steuerklassen I, II und IV nach dem Grundtarif und für die Steuerklasse III nach dem Splittingtarif berechnet; zu Einzelheiten > Lohnsteuertarif. Bei der Bildung der elektronischen > Lohnsteuerabzugsmerkmale werden Ehegatten/Lebenspartn...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Hinterbliebenen-Splitting

Rz. 5 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Der Splittingtarif wird für den auf das Todesjahr folgenden VZ noch bei einem verwitweten/partnerhinterbliebenen Stpfl angewendet, wenn er und sein verstorbener Ehegatte/Lebenspartner im Zeitpunkt des Todes beide unbeschränkt steuerpflichtig waren und nicht dauernd getrennt lebten (§ 32a Abs 6 Satz 1 Nr 1 EStG). Ergänzend > Unbeschränkte Steu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eingetragene Lebenspartners... / 3.2 Regelungen im EStG

Aufgrund der Entscheidung des BVerfG v. 7.5.2013, 1 BvL 1/11, 2 BvR 909/06, 2 BvR 1981/06, 2 BvR 288/07, das die Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses eingetragener Lebenspartnerschaften vom Ehegattensplitting festgestellt hat, wurde § 2 Abs. 8 EStG in das EStG eingefügt. Alle Regelungen des EStG zu Ehegatten und Ehen sind auch auf Lebenspartner und Lebenspartnerschaften an...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Programmkurzbeschreibung / 8.3 Grunddaten erfassen

Es ist festzulegen, ob der Einkommensteuergrund- bzw. -splittingtarif zur Anwendung kommt. Anschließend ist festzulegen, ob Kirchensteuerpflicht besteht. Da die Höhe der Kirchensteuersätze sowie die Existenz eines Kappungskirchensteuersatzes länderabhängig ist, ist hier eine individuelle Eingabe vorgesehen. Existiert keine Kappungskirchensteuer, so ist der Wert '0' zu erfassen.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Programmkurzbeschreibung / 9.4 Grunddaten erfassen

Es ist festzulegen, ob der Einkommensteuergrund- bzw. -splittingtarif zur Anwendung kommt. Anschließend ist festzulegen, ob Kirchensteuerpflicht besteht. Da die Höhe der Kirchensteuersätze sowie die Existenz eines Kappungskirchensteuersatzes länderabhängig ist, ist hier eine individuelle Eingabe vorgesehen. Existiert keine Kappungskirchensteuer, so ist der Wert "0" zu erfassen.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Programmkurzbeschreibung / 5.3 Grunddaten erfassen

Die Anwendung des Einkommensteuergrund- bzw. -splittingtarifs ist festzulegen. Anschließend ist festzulegen, ob Kirchensteuerpflicht besteht. Da die Höhe der Kirchensteuersätze sowie die Existenz eines Kappungskirchensteuersatzes länderabhängig ist, ist hier eine individuelle Eingabe vorgesehen. Existiert keine Kappungskirchensteuer, so ist der Wert "0" zu erfassen.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Programmkurzbeschreibung / 6.3 Grunddaten erfassen

Die Anwendung des Einkommensteuergrund- bzw. -splittingtarifs ist festzulegen. Anschließend ist festzulegen, ob Kirchensteuerpflicht besteht. Da die Höhe der Kirchensteuersätze sowie die Existenz eines Kappungskirchensteuersatzes länderabhängig ist, ist hier eine individuelle Eingabe vorgesehen. Existiert keine Kappungskirchensteuer, so ist der Wert "0" zu erfassen.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Programmkurzbeschreibung / 7.5 Steuerdaten des Gesellschafters erfassen

Des Weiteren können die Steuerdaten des bzw. eines Gesellschafters sowie die Höhe seiner Beteiligung erfasst werden. Mithin kann im Rahmen der Planung eine steueroptimiertes Gesellschafter-Geschäftsführer-Gehalt oder eine steueroptimierte Dividende ermittelt werden. Die Eingaben der Einkunftsarten erfolgen teilweise in Höhe der Einkünfte (Nettogröße nach Abzug der Betriebsaus...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Hauptvordruck (ESt1A) 2022 ... / 2 Veranlagungsarten und Steuertarif

Rz. 363 [Familienstand → Zeilen 18 und 29] Die Angaben zum Familienstand, zur Scheidung und zum dauernden Getrenntleben werden für die Entscheidung über die Veranlagungsart und den anzuwendenden Steuertarif benötigt. Rz. 364 Einzelveranlagung Grundsätzlich ist jeder Steuerpflichtige durch eine Einzelveranlagung zur ESt zu veranlagen (§ 25 EStG). Für die Berechnung der tarifliche...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einleitung zum Hauptvordruc... / 1 Steuerpflicht

Rz. 329 Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht Natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig (§ 1 Abs. 1 EStG). Einen Wohnsitz hat jemand gem. § 8 AO dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Einen gewöhnlichen Aufenthalt im...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Hauptvordruck (ESt1A) 2022 ... / 3 Persönliche Angaben

Rz. 16 [Persönliche Angaben → Zeilen 7–28] Tragen Sie Ihre persönlichen Daten ein. Die Angaben zur Ehefrau haben Bedeutung für die Art der Steuerveranlagung und den anzuwendenden Steuertarif. Bei gleichgeschlechtlichen Ehen und bei Lebenspartnerschaften, die nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) eine Lebenspartnerschaft begründet und nicht in eine Ehe umgewandelt haben,...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Unterhalt 2022 – Tip... / 1 Steuerliche Beurteilung von Unterhaltsleistungen

Rz. 586 Unterhalt für bedürftige Personen und Kosten für deren Ausbildung sind entweder (abzugsfähige) Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG), gehören zu den außergewöhnlichen Belastungen oder sind nicht abzugsfähig. Die Beurteilung hängt davon ab, in welchem Verhältnis der Unterhaltszahlende zur unterstützten Person steht. Folgende Fallkonstellationen sind möglich: Die Zah...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Sonderausgaben 2022 ... / 2.7 Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten (Realsplitting)

Rz. 425 [Unterhaltsleistungen lt. Anlage U → Zeilen 38–45] Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten können steuerlich entweder als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG oder als außergewöhnliche Belastungen im Rahmen des § 33a Abs. 1 EStG berücksichtigt werden. Voraussetzungen für den Sonderausgabenabzug Unterhaltsleistungen an den...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Behandlung ausländischer Krankengeldzahlungen und Kapitaleinkünfte im Rahmen der fiktiven unbeschränkten Steuerpflicht und des Progressionsvorbehalts

Leitsatz 1. Für die Berechnung der sog. Wesentlichkeitsgrenzen nach § 1 Abs. 3 Satz 2 EStG als Voraussetzung für die fiktive unbeschränkte Steuerpflicht sind auf der ersten Stufe (Ermittlung des Welteinkommens) Einnahmen, die unter Zugrundelegung deutschen Einkommensteuerrechts grundsätzlich steuerbar, aber – z.B. nach § 3 EStG – steuerfrei wären (hier: aus den Niederlanden ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Besonderheiten für Arbeitnehmer mit öffentlich-rechtlichem Dienstverhältnis (§ 1a Abs 2 EStG)

Rz. 35 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 In den Fällen des umständlich formulierten § 1a Abs 2 EStG wird aus Gründen der Gleichbehandlung (> Gleichheitssatz) auch der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte eines unbeschränkt Stpfl auf Antrag als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt, damit die Vorschriften über die > Ehegattenbesteuerung (§ 26 Abs 1 Satz 1 EStG) angewendet werden...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2

Rz. 1 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Unbeschränkt steuerpflichtige > Ehegatten, die verheiratet sind (> Familienstand), aber während des gesamten VZ getrennt leben, erfüllen nicht die Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung (§ 26 Abs 1 Satz 1 EStG; > Ehegattenbesteuerung Rz 1). Sofern die Voraussetzungen des dauernden Getrenntlebens gegeben sind (> Rz 4 ff), werden sie desh...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Deutsche Beschäftigte öffentlich-rechtlicher Arbeitgeber mit ihren Angehörigen im Ausland (§ 1 Abs 2 EStG)

Rz. 8 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 § 1 Abs 2 EStG regelt vor allem – aber nicht nur (> Rz 18, > Rz 51) – die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht ins > Ausland Rz 1 entsandter deutscher Beschäftigter mit diplomatischem oder konsularischem Status und der in Mitgliedstaaten der > NATO stationierten Angehörigen der > Bundeswehr . In die unbeschränkte Steuerpflicht einbezogen werde...mehr