Fachbeiträge & Kommentare zu Splittingtarif

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 4. Ermittlung des Faktors

Rz. 115 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Der Faktor ist durch die Division von Y (> Rz 115/1) : X (> Rz 115/2) mit drei Nachkommastellen ohne Rundung zu berechnen und muss kleiner als 1 sein (§ 39f Abs 1 Sätze 1 und 2 EStG). Rz. 115/1 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 "Y" ist die voraussichtliche ESt für beide Ehegatten nach dem Splittingtarif. Bei der Ermittlung der ESt ist von den Jahre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.5.2 Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastungen an geschiedenen/dauernd getrenntlebenden Ehepartner

Unterhaltszahlungen an den geschiedenen/dauernd getrenntlebenden Ehepartner können aber auch – aber nicht neben dem begrenzten Realsplitting – als außergewöhnliche Belastungen von dem zu versteuernden Einkommen abgesetzt werden. Der Höchstbetrag ist hier für VZ 2026 begrenzt auf 12.348 EUR.[1] Dieser Höchstbetrag vermindert sich, wenn der unterhaltsberechtigte Ehepartner eig...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1 Steuerliche Folgen der Scheidung/Aufhebung der Lebenspartnerschaft

Viele Ehen werden geschieden. Für die Betroffenen ergibt sich daraus eine Reihe von steuerlichen Konsequenzen. Bei der Einkommensteuer spielt u. a. eine wichtige Rolle: die Veranlagungsart, der anzuwendende Steuertarif, die Steuerklasse, die Abzugsfähigkeit von Scheidungskosten und Unterhaltszahlungen sowie die steuerrechtliche Zuordnung von Kindern. Hinweis Ehegattensplitting auc...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Festsetzung der Einkommensteuer

Rz. 170 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Das zu versteuernde Einkommen ist die Grundlage für die tarifliche Einkommensteuer. Die tarifliche ESt ergibt sich aus der Anwendung des Grund- oder des Splittingtarifs (vgl § 32a Abs 1 und 5 EStG) auf das zvE (> Ehegattenbesteuerung Rz 3, > Lohnsteuertarif Rz 4 ff, > Splitting). Dieser Wert wird noch um das Ergebnis aus der Durchführung de...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / c) Besonderheiten der Besteuerung von Ehegatten und Lebenspartnern

Rz. 60 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Im Falle einer Zusammenveranlagung von > Ehegatten oder Lebenspartnern (> Rz 8; Rz 63) (> Ehegattenbesteuerung Rz 25–34) betreffen die Freigrenzen von je 410 EUR die Summe der den Ehegatten zugeflossenen steuerpflichtigen Nebeneinkünfte bzw die Summe der dem > Progressionsvorbehalt unterliegenden Auslandseinkünfte und Lohnersatzleistungen; E...mehr

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Freibeträge: Lohn- und eink... / 4.2.3 Entlastungsbetrag für alleinerziehende verwitwete Arbeitnehmer

Verwitwete Arbeitnehmer erfüllen im Jahr des Todes ihres nicht dauernd getrennt lebenden Ehe-/Lebenspartners die Voraussetzungen des Splittingtarifs und erhalten im Folgejahr das Gnadensplitting.[1] Als elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal ist der Splittingtarif durch die Steuerklasse III bescheinigt. Eine zusätzliche Berücksichtigung des Entlastungsbetrags für Alleinerzie...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beschränkt steuerpflichtige... / 5.1 Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber

Der Steuerabzug ist vom inländischen Arbeitgeber vorzunehmen, wenn nicht ausnahmsweise eine Freistellung aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens in Betracht kommt.[1] Inländischer Arbeitgeber ist, wer im Inland einen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt, seine Geschäftsleitung, seinen Sitz, eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter hat. Beschränkt steuerpflichtige Ar...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mobilitätsprämie / 1 Anspruchsvoraussetzungen der Mobilitätsprämie

Die Mobilitätsprämie wird für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie für die wöchentliche Familienheimfahrt im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung gewährt. An der ursprünglichen Zielsetzung der Prämie, denjenigen Arbeitnehmern mit längeren Wegstrecken zur Arbeit einen finanziellen Ausgleich für die sog. Fernpendlerpauschale (= erhöhte Entfernungspaus...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Grenzpendler / 4.2 Voraussetzungen

Die Ausdehnung der (fiktiven) unbeschränkten Steuerpflicht auf den Ehe-/Lebenspartner ist an folgende Voraussetzungen geknüpft: Staatsangehörigkeit: Der Arbeitnehmer muss die Staatsangehörigkeit eines EU- bzw. EWR-Staates besitzen. Familienwohnsitz: Der Familienwohnsitz, an dem der in intakter Ehe lebende Ehegatte bzw. der Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft wohnt,...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Freibeträge: Lohn- und eink... / 2.5 Steuerklasse III bei verwitwetem Elternteil unschädlich

Begünstigt sind auch Alleinerziehende, für die der Splittingtarif zur Anwendung kommt, die aber verwitwet sind. In Betracht kommen das Todesjahr des Ehegatten sowie das Folgejahr mit dem sog. Gnadensplitting. Wegen der gleichzeitig zur Anwendung kommenden Steuerklasse III wird der Steuerentlastungsbetrag in diesen Fällen als Freibetrag berücksichtigt[1], und als elektronisch...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Lohnsteuer-Ermäßigungsverfa... / 5 Entlastungsbetrag für verwitwete Alleinerziehende

Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von 4.260 EUR[1] kann als Freibetrag eingetragen werden, wenn den Steuerpflichtigen die Steuerklasse II wegen der zu Recht bescheinigten Steuerklasse III nicht gewährt werden kann. In Betracht kommen verwitwete Arbeitnehmer (Ehegatten oder Lebenspartner), denen im Jahr des Todes und im Folgejahr der Splittingtarif zusteht.[2]mehr

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Flexirentengesetz: Beschäft... / 3.3 Zahlungsweise

Eine Teilzahlung der Ausgleichsbeiträge ist möglich. Hierbei ist zu beachten, dass der Rentenertrag aus einer Beitragszahlung grundsätzlich von Jahr zu Jahr abnimmt oder anders ausgedrückt: Um einen bestimmten Rentenabschlag auszugleichen, steigt die Beitragsbelastung jährlich. Teilzahlung aus steuerlichen Gesichtspunkten Die Beiträge können steuerlich als Altersvorsorgeaufwen...mehr

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Auslandsaufenthalt: Lohnste... / 4.3 Weitere Vergünstigungen für EU-/EWR-Staatsangehörige

Handelt es sich bei dem Grenzpendler um einen EU-/EWR-Staatsangehörigen, dann ergeben sich nach § 1a Abs. 1 EStG weitere Verbesserungen. So wird auch der in einem EU-/EWR-Staat lebende Ehegatte/Lebenspartner des EU- bzw. EWR-Grenzpendlers in die steuerliche Betrachtung miteinbezogen. Dies gilt auch dann, wenn der Ehegatte/Lebenspartner kein EU-/EWR-Staatsangehöriger ist. Ent...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Lohnsteuer-Ermäßigungsverfa... / 6.1 Höhe und Voraussetzungen

Alleinerziehende können für die Besteuerung nicht den Splittingtarif wählen und haben deshalb auch nicht die Möglichkeit des Lohnsteuerabzugs nach Steuerklasse III.[1]"Echten" Alleinerziehenden wird zum Ausgleich der erziehungsbedingten Mehraufwendungen ein Steuerentlastungsbetrag von 4.260 EUR [2] gewährt, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das dem Arbeit...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Milderungsregelung (§ 4 S 2 SolZG)

Rn. 2 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 § 4 S 2 SolZG enthält eine Milderungsregelung, die verhindert, dass der SolZ sofort in voller Höhe erhoben wird, sobald die Freigrenze des § 3 Abs 3, 4 und 5 SolZG iHv EUR 39 900/EUR 19 950 (VZ 2025) bzw EUR 40 700/EUR 20 350 (VZ 2026) überschritten wird. Seit dem VZ 2021 wird auf § 3 Abs 3, 4 und 5 EStG verwiesen, um sicherzustellen, dass bei...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Freibeträge: Lohn- und eink... / 4.2 Überblick: Berücksichtigungsfähige Aufwendungen

Welche Aufwendungen im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt werden dürfen, ist im Gesetz abschließend geregelt.[1] Für folgende Aufwendungen kann bereits beim Lohnsteuerabzug eine Ermäßigung (Freibetrag) in Anspruch genommen werden: Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, soweit sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 EUR[2] oder bei Versorg...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Grenzpendler / 4.1 Einbeziehung von Ehe-/Lebenspartnern und Kindern

Während die Grenzpendlereigenschaft nicht an eine bestimmte Staatsangehörigkeit geknüpft ist, kommt für Arbeitnehmer eines EU-Mitgliedstaates oder der Staaten Island, Norwegen oder Liechtenstein (EWR-Staaten) eine weitere Vergünstigung in Betracht. Hier kann die fiktive unbeschränkte Steuerpflicht unter bestimmten Voraussetzungen auch für den im EU-/EWR-Ausland bzw. in der S...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Steuerklassen / 2.3.3 Verwitwete Arbeitnehmer

Neben verheirateten Arbeitnehmern können auch verwitwete Arbeitnehmer unter die Steuerklasse III fallen. Bei einem verwitweten Arbeitnehmer wird die Steuerklasse III über das Todesjahr hinaus auch für das Folgejahr bescheinigt (sog. Witwensplitting). Voraussetzung hierfür ist, dass der Arbeitnehmer bzw. der verstorbene Ehe-/Lebenspartner im Zeitpunkt des Todes die Voraussetz...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Steuerklassen / 2.3.1 Verheiratete Arbeitnehmer

In die Steuerklasse III gehören verheiratete Arbeitnehmer und Arbeitnehmer einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, die nicht dauernd getrennt leben und im Inland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben (Ehegattensplitting). Voraussetzung ist, dass die Ehe-/Lebenspartner die Steuerklasse III gemeinsam beantragen. Seit 2018 wurde die Steuerklassenkombination III/V z...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Lohnsteuer-Ermäßigungsverfa... / 7 Außergewöhnliche Belastungen

Zu den außergewöhnlichen Belastungen gehören z. B. Unterstützungsleistungen für bedürftige Angehörige. Der abzugsfähige Höchstbetrag für Unterhaltsleistungen beträgt 2024 11.604 EUR.[1] Für den Sonderbedarf eines sich in Berufsausbildung befindlichen, auswärtig untergebrachten volljährigen Kindes, für das Anspruch auf Kindergeld besteht, erhält der Arbeitnehmer einen als auße...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Freibeträge: Lohn- und eink... / 2.10 Entlastungsbetrag im Jahr der Heirat

Eine Besonderheit besteht, wenn die Voraussetzungen der Steuerklasse II während des Jahres infolge der Heirat des Alleinerziehenden wegfallen. Arbeitnehmer, die heiraten und dadurch in den Genuss des für die Ehegattenbesteuerung günstigeren Splittingtarifs gelangen, verlieren ihren Anspruch auf den Entlastungsbetrag ab dem Monat der Heirat. So erfolgt im Lohnsteuerabzugsverf...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Freibeträge: Lohn- und eink... / 2.2 Anspruchsberechtigung

Für die Haushaltszugehörigkeit eines Kindes und damit für den Ansatz eines Entlastungsbetrags kommt es lediglich darauf an, dass es sich um ein steuerlich zu berücksichtigendes Kind handelt, das zum Haushalt des alleinerziehenden Arbeitnehmers gehört. Die Steuerklasse II kann damit auch für volljährige Kinder gewährt werden, wenn dem Arbeitnehmer hierfür Kinderfreibeträge od...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Flüchtling / 4.1 Zeitlich befristetes Ausnahmeverfahren

Der Gesetzgeber sieht neben dem elektronischen Lohnsteuerverfahren für solche Fälle ein Ersatzverfahren vor, in denen aus technischen Gründen oder sonstigen nicht vom Steuerpflichtigen zu vertretenden Hinderungsgründen ein unbeschränkt Steuerpflichtiger zunächst keine IdNr erhalten kann oder aufgrund von Fehlern in der Datenbank vom BZSt keine korrekten ELStAM-Daten zur Verf...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Lohnsteuer-Ermäßigungsverfa... / 6.3 Zeitanteilige Berücksichtigung im Jahr der Heirat oder Trennung

Nach früherer Besteuerungspraxis scheiterte im Jahr der Eheschließung bzw. Trennung bei dauernd getrennt lebenden Ehegatten bzw. Lebenspartnern eine zeitanteilige Berücksichtigung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende daran, dass die Anwendung des Splittingtarifs und damit Steuerklasse III für das gesamte Kalenderjahr Vorrang hatte.[1] Der BFH hat sich dieser Rechtsauf...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 4.4.4 Folgen der Ansässigkeitsregelungen im DBA

Durch die Zuordnung der Ansässigkeit im DBA ergeben sich unmittelbare Folgen nur hinsichtlich der Zuweisung des Besteuerungsrechts, d. h. ob bspw. die Bundesrepublik Deutschland Quellen oder Wohnsitzstaat ist.[1] Hierbei ist zu entscheiden, ob nur ein Wohnsitz vorliegt oder ob Doppelansässigkeit gegeben ist: Ansässigkeit bei natürlichen Personen: Rechtsfolgen der Doppelansässig...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Hauptvordruck (ESt1A) 2025 / 4 Veranlagungsarten → Zeile 19

Einzelveranlagung Grundsätzlich ist jeder Steuerpflichtige durch eine Einzelveranlagung zur ESt zu veranlagen (§ 25 EStG). Für die Berechnung der tariflichen ESt ist der Grundtarif gem. § 32a Abs. 1 EStG anzuwenden. Dabei bleibt im Jahr 2025 ein z. v. E. bis zu 12.096 EUR (Grundfreibetrag) steuerfrei. Für den übersteigenden Teil des z. v. E. beginnt der Steuersatz mit ca. 15 %...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Unterhalt 2025 / 2 Steuerlicher Abzug von Unterhaltsleistungen

Unterhalt für bedürftige Personen und Kosten für deren Ausbildung sind entweder (abzugsfähige) Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG), gehören zu den außergewöhnlichen Belastungen oder sind nicht abzugsfähig. Die Beurteilung hängt davon ab, in welchem Verhältnis der Unterhaltszahlende zur unterstützten Person steht. Folgende Fallkonstellationen sind möglich: Die Zahlung erf...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Einleitung zum Hauptvordruc... / 1 Steuerpflicht

Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht Natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig (§ 1 Abs. 1 EStG). Einen Wohnsitz hat jemand gem. § 8 AO dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Einen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Sonderausgaben 2025 / 10 Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten (Realsplitting)→ Zeilen 29–36

Überblick Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrenntlebenden Ehegatten sind für 2 Personen mit deren Zustimmung (amtlicher Vordruck Anlage U) und unter Angabe deren steuerlicher Identifikationsnummer bis zu 13.805 EUR als Sonderausgaben abzugsfähig. Wegen einer möglichen Erhöhung des Höchstbetrags sind die Beiträge zur (Basis-)Kranken- und Pflegeversicheru...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Hauptvordruck (ESt1A) 2025 / 3 Persönliche Angaben → Zeilen 7–29

Tragen Sie Ihre persönlichen Daten ein. Die Angaben zur Ehefrau haben Bedeutung für die Art der Steuerveranlagung und den anzuwendenden Steuertarif. Bei gleichgeschlechtlichen Ehen und bei Lebenspartnerschaften, die nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) eine Lebenspartnerschaft begründet und nicht in eine Ehe umgewandelt haben, muss sich im Falle der Zusammenveranlagun...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Brexit / 2.1.1 Zusammenveranlagung von Ehegatten

Die Zusammenveranlagung von Ehegatten[1] führt häufig zu einer niedrigeren Besteuerung, da insbesondere der Splittingtarif anzuwenden ist.[2] Voraussetzung ist, dass beide Ehegatten unbeschränkt steuerpflichtig sind.[3] Ist dies beim Ehegatten des Arbeitnehmers nicht der Fall, kann der Ehegatte aber als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden, wenn der Arbeitnehmer sel...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kindergeld / 1.2 Vergleichsrechnung nach § 31 EStG

Die Vergleichsrechnung zwischen dem Anspruch auf Kindergeld für den gesamten Veranlagungszeitraum und der ESt-Entlastung durch die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG ist bei der Veranlagung zur Einkommensteuer von Amts wegen durchzuführen. Ein Wahlrecht des Steuerpflichtigen zwischen Kindergeld und den Freibeträgen für Kinder besteht nicht. Die Vergleichsrechnung ist jeweils f...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aspekte der Ehegattenveranl... / III. Wahl der Zusammenveranlagung

Nach der ab dem VZ 2013 geltenden Rechtslage werden den Ehegatten zwei Formen der Ehegattenveranlagung eingeräumt: die Einzelveranlagung (§ 26a EStG) sowie die Zusammenveranlagung (§ 26b EStG). Dieses Wahlrecht kann grundsätzlich von jedem Ehegatten derart eigenständig ausgeübt werden, dass er eine Einzelveranlagung herbeiführen kann[49]. Die Wahl ist mit der Abgabe der Einkommen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aspekte der Ehegattenveranl... / b) Ende der Ehe

Da sich nach Zivilrecht bestimmt, ob Ehegatten i.S.d. § 26 Abs. 1 S. 1 EStG vorliegen – also eine wirksame Ehe gegeben ist – ist ab der Rechtkraft der Scheidung (§ 1564 BGB) bzw. ab der Aufhebung der Ehe (§ 1313 BGB) für einkommensteuerliche Zwecke nicht mehr von einer Ehe auszugehen[15]. Tod des Ehegatten: Weil nach § 1353 BGB die Ehe auf Lebenszeit geschlossen ist, endet sie m...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aspekte der Ehegattenveranl... / d) Eingetragene Lebenspartnerschaft

Auch wenn es inzwischen möglich ist, Ehen zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern zu schließen, so ist dennoch die Vorschrift des § 2 Abs. 8 EStG für diejenigen Paare weiterhin von Relevanz, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Insofern ist nämlich zu beachten, dass gem. § 1 LPartG zwar ab dem 1.10.2017 keine Lebenspartnerschaften mehr begründet werden könn...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aspekte der Ehegattenveranl... / VII. Resümee

Die Zusammenveranlagung gem. § 26b EStG ist neben der Einzelveranlagung nach § 26a EStG eine Form der möglichen Veranlagungsarten von Ehegatten und Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Hierbei müssen jeweils die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 S. 1 EStG erfüllt sein. Ob Eheleute – und somit eine rechtswirksame Ehe – vorliegen, bestimmt sich nach deutschem Zivilre...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aspekte der Ehegattenveranl... / [Ohne Titel]

Dr. Matthias Gehm[*] Das Hessische FG hat in einem AdV-Verfahren dazu Stellung bezogen, unter welchen Voraussetzungen eine Zusammenveranlagung gem. §§ 26, 26b EStG bei im Ausland geschlossenen Ehen in Betracht kommt. Im konkreten Fall ging es um eine von rumänischen Staatsbürgern in Rumänien nach dem traditionellen Roma-Ritus geschlossene Ehe (Hess. FG v. 31.10.2024 – 8 V 101...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aspekte der Ehegattenveranl... / 2. Unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 oder Abs. 2 EStG oder § 1a EStG

Die Ehegattenveranlagung ist nur möglich, wenn beide Ehegatten nach § 1 Abs. 1 oder Abs. 2 unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind. § 1 Abs. 1 EStG: Bei der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht nach § 1 Abs. 1 EStG ist ein Wohnsitz nach § 8 AO bzw. ein gewöhnlicher Aufenthalt i.S.d. § 9 AO im Inland notwendig[34]. Zudem können in der Schweiz lebende Grenzgänger Zusammenve...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Veranlagung von nicht eheli... / 1.1 Steuertarif

Die Partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft werden einzeln veranlagt. Dabei handelt es sich um die Einzelveranlagung für Alleinstehende, nicht etwa um die deutlich anders geregelte Einzelveranlagung von Ehegatten.[1] Das Ehegatten-Wahlrecht steht den Partnern einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft nicht zu. Sie können deshalb den Splittingtarif grundsätzlich nicht...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Kirchensteuer in der Arbeit... / 1.5 Glaubensverschiedene Ehe

Bei der Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer wird die KiSt nur von dem Ehegatten erhoben, der Mitglied der steuerberechtigten und steuererhebenden ­Religionsgemeinschaft ist. Der Anteil des kirchensteuerpflichtigen Ehegatten an der gemeinschaftlichen Bemessungsgrundlage bestimmt sich nach dem Verhältnis der Steuerbeträge, die sich bei Anwendung des Einkommensteuer-Grundta...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Kirchensteuer in der Arbeit... / 3.1 Kappung der Kirchensteuer

Man versteht darunter die Festlegung eines Höchstbetrags, berechnet auf einen bestimmten Prozentsatz des vom Finanzamt rechtskräftig veranlagten zu versteuernden Einkommens. Übersteigt das Einkommen eine bestimmte Höhe, die Kappungsschwelle, tritt ein Steuervorteil ein, da der Prozentsatz (Kappungssatz) des zu versteuernden Einkommens feststeht, während die KiSt durch die Fo...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Kirchensteuer in der Arbeit... / 1.6 Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe

Das besondere Kirchgeld wird in einigen Bundesländern von Ehegatten erhoben, die in glaubensverschiedener Ehe leben. Um eine glaubensverschiedene Ehe handelt es sich, wenn nur ein Ehegatte einer steuererhebenden Kirche angehört. Dabei ist es unerheblich, ob der andere Ehegatte gar keiner Kirche oder ob er einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft angehört, die zwar ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Progressionsvorbehalt bei d... / 5 Vorteile durch Einzelveranlagung von Ehegatten

Bei der Zusammenveranlagung[1] sind die Einkünfte beider Ehegatten zu berücksichtigen. Die Folge: Bezieht ein Ehegatte (fast) nur steuerfreie Lohnersatzleistungen mit Progressionsvorbehalt, der andere Ehegatte jedoch steuerpflichtige Einkünfte, erhöht sich bei der Zusammenveranlagung durch den Progressionsvorbehalt des einen Ehegatten die Steuer auf das zu versteuernde Einko...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Lohnsteuerklassen und Steue... / 2.3.1 Ermittlung des Faktors

Unter dem Faktor ist ein als Lohnsteuerabzugsmerkmal zu bildender Multiplikator Y:X zu verstehen, der vom Finanzamt auf 3 Nachkommastellen zu berechnen ist. Im Faktorverfahren ist zunächst die voraussichtliche Jahres­lohnsteuer für jeden Ehegatten getrennt nach der Steuerklasse IV zu berechnen. Damit werden anders als bei der Steuerklasse V bei dem jeweiligen Ehegatten auch ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ausbildungsfreibetrag und S... / 1.5 Aufteilung auf mehrere Anspruchsberechtigte

Erfüllen mehrere Steuerpflichtige für dasselbe Kind die Anspruchsvoraussetzungen eines Ausbildungsfreibetrags nach § 33a Abs. 1 Satz 1 EStG, kann dieser insgesamt nur einmal abgezogen werden (Grundsatz der Einmalgewährung[1]). Dies gilt sowohl für Elternteile, die nach dem Splittingtarif oder einzeln zur Einkommensteuer veranlagt werden, als auch für andere Elternpaare. Bei Z...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Lohnsteuerklassen und Steue... / 1 Maßgebende Steuerklassen

Die Steuerklassen sind für die Höhe der im Lohnsteuerabzugsverfahren durch den Arbeitgeber einzubehaltenden Steuerabzugsbeträge von entscheidender Bedeutung. Die für die Lohnsteuerberechnung erforderlichen persönlichen Besteuerungsmerkmale des Arbeitnehmers werden zentral vom Bundeszentralamt für Steuern in der sog. ELStAM-Datenbank verwaltet und dem Arbeitgeber auf Abruf in...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einkommensteuerpflicht von ... / 1.2 Ehegatten, Lebenspartner, Kinder

Während die Grenzpendlereigenschaft nicht an eine bestimmte Staatsangehörigkeit geknüpft ist, kommt für Arbeitnehmer eines EU-Mitgliedstaats oder der Staaten Island, Norwegen oder Liechtenstein (EWR) eine weitere Vergünstigung in Betracht. Hier kann die fiktive unbeschränkte Steuerpflicht unter bestimmten Voraussetzungen auch für den im EU-/EWR-Ausland lebenden Ehegatten bea...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Steuerpflicht, Einkommensteuer / 1.1 Überblick

Es sind 3 Fallgruppen der unbeschränkten Steuerpflicht zu unterscheiden. Eine davon erfasst Steuerpflichtige, die im Inland zwar weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, aber ihr Einkommen ganz oder fast ausschließlich aus nichtselbstständiger Tätigkeit in Deutschland erzielen. Die erweiterte unbeschränkte Einkommensteuerpflicht auf Antrag (= fiktive un...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / II. Einzelne Anknüpfungspunkte

Rz. 1503 [Autor/Stand] AO 1931, StAnpG 1934 und AO 1977. Das StAnpG v. 16.10.1934[2] änderte mit seinen §§ 13, 14 die Begriffe Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt in einigen Punkten gegenüber den §§ 80, 81 AO 1931.[3] Soweit keine Änderungen erfolgten, behielt die frühere Rspr. zum Wohnsitzbegriff Bedeutung.[4] Im Grundsatz ist dem auch heute zuzustimmen, es sei denn, Entsc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verfassungsmäßigkeit

Rn. 4a Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Die verfassungsrechtliche Würdigung des Ehegattensplittings ist von dem Grundgedanken geprägt, dass die Ehe eine Erwerbs- und Wirtschaftsgemeinschaft darstellt, in der ein Ehegatte an den Einkünften (und Lasten) des anderen jeweils zur Hälfte teilhat, vgl BVerfG v 03.11.1982, BStBl II 1982, 707: Es entspricht somit dem aus Art 3 GG abgeleite...mehr