Fachbeiträge & Kommentare zu Spekulationsfrist

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) Betriebsvermögen

Rn. 337 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Das Gebäude bzw der Gebäudeteil muss zum BV (notwendig oder gewillkürt) gehören (glA Schnitter in Frotscher/Geurts, § 7 EStG Rz 400 (04/2023)). Damit soll verhindert werden, dass ungerechtfertigt steuerliche Vorteile erlangt werden (Entwurf der BReg, BT-Drs 10/4042, 6). Diese wurden darin gesehen, dass der StPfl für Gebäude im PV einerseits...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Änderung der Besteuerung bei Einkünften aus Kapitalvermögen und Vermietung und Verpachtung

Rn. 129d Stand: EL 48 – ET: 08/2001 § 9a S 1 Nr 2 EStG: Durch die Änderung von § 9a S 1 Nr 2 EStG entfällt die Werbungskostenpauschale für Wohngebäude. § 10i EStG: Der Wegfall des Vorkostenabzugs ab 1999 (s § 52 Abs 29 EStG) betrifft die Vorkostenpauschale von DM 3 500 und den Abzug von Erhaltungsaufwendungen bis zu DM 22 500. § 20 Abs 4 EStG: Mit der Halbierung der Sparer-Freibet...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 97. Jahressteuergesetz 1996 vom 11.10.1995, BStBl I 95, 438

Rn. 117 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Die Beschlußempfehlung des Vermittlungsausschusses zum Jahressteuergesetz 1996 brachte zahlreiche Änderungen im Vergleich zum Referentenentwurf. Die im Referentenentwurf enthaltene dritte Stufe der Unternehmenssteuerreform wurde vom Gesetzentwurf abgekoppelt und soll ab Herbst 1996 im Rahmen eines neuen Gesetzgebungsverfahrens beraten werden...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 88. Mißbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetz vom 21.12.1993, BGBl I 93, 2310 (StMBG)

Rn. 108 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das 3. große Änderungsgesetz des Jahres 1993 nach FKPG und StandOG ist bereits am 30.12.1993 in Kraft getreten (Art 34 Abs 1 StMBG) und ändert insgesamt 32 steuerliche Gesetze und Rechtsverordnungen. Berücksichtigt man zusätzlich das kurzfristige Zustandekommen und Inkrafttreten dieses Gesetzes, so wird zu Recht von einem "Steuerchaos" (so a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 162. Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) v 19.12.2008, BGBl I 2008, 2794: Artikel 1 u 2, Änderungen des EStG u der EStDV

Rn. 182 Stand: EL 83 – ET: 05/2009 Die Zustimmung des Bundesrats ist zwar noch am 19.12.2008 erfolgt, so dass eine Veröffentlichung im BGBl noch am 24.12.2008 möglich war, auch gab es laufend Informationen über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens, jedoch lassen die erst Ende November 2008 eingefügten zusätzlichen knapp 80 Änderungen der Beratungspraxis nur unzumutbar wenig ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 157. Unternehmensteuerreformgesetz 2008 v 14.08.2007, BGBl I 2007, 1912

Rn. 177 Stand: EL 77 – ET: 12/2007 Historie Hierzu auch s Thiel ua, FR 2007, 729. Mit Beschluss v 02.07.2006 hatte sich die große Koalition auf Eckpunkte einer Unternehmenssteuerreform verständigt. Am 05.02.2007 wurde der Referentenentwurf vorgestellt, der weit über diese Eckpunkte hinausging. Mit Kabinettsbeschluss v 14.03.2007 wurde das Gesetzgebungsverfahren in die Wege geleit...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das BMF-Schreiben zur ertra... / bb) Security Token (Tz. 81–87)

Unter der Voraussetzung, dass es sich bei dem Security Token um ein Wertpapier handelt, sollen nach der Finanzverwaltung in Abhängigkeit von der konkreten Ausgestaltung des Token die folgenden steuerlichen Auswirkungen in Betracht kommen: Laufende Einkünfte gem. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG (Eigenkapital) bzw. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG (Fremdkapital) (Tz. 82); Veräußerungsgewinn gem.§ ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.26 § 15 EStG (Einkünfte aus Gewerbebetrieb)

• 2020 Auswirkungen des SolZ 2021 auf die steuerliche Belastung von gewerblichen und nicht gewerblichen Einzelunternehmen/§ 15 EStG/SolZ 2021 Die Erhöhung der Freigrenze beim Solidaritätszuschlag von derzeit 972 EUR auf 16956 EUR (SolZ 2021) führt zu einer steuerlichen Entlastung von Personenunternehmen gegenüber Kapitalgesellschaften. Steuerliche Belastungsunterschiede ergeb...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das BMF-Schreiben zur ertra... / b) Gemäß BMF In Betracht kommende Einkunftsarten

Einkünfte aus Gewerbebetrieb gem. § 15 EStG: Erträge aus der Überlassung von Kryptowerten als Betriebseinnahmen (Tz. 64), für die Nutzungsüberlassung erhaltene Kryptowerte gelten als zum Marktkurs im Zeitpunkt des Zuflusses als angeschafft (Tz. 64). Beraterhinweis Das BMF-Schreiben erklärt unter Tz. 64 die Grundsätze der Zugangsbewertung zum aktiven bzw. passiven Staking (vgl. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeine Grundsätze

Rn. 130 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Schon aus § 22 Nr 2 EStG iVm § 23 Abs 1 Nr 1 EStG bzw § 20 Abs 2 S 1 Nr 1 EStG folgt im Umkehrschluss, dass nicht jede Veräußerung durch Private zu einer gewerblichen Tätigkeit führt. Die Zuordnung von Veräußerungsgewinnen zur Überschusseinkunftsart private Vermögensverwaltung (gesetzlich nicht definiert, als Typusbegriff nur mit Regelbeispi...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Abschreibungen in der Vermögensverwaltung

Tz. 106 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Erzielt ein Verein in seiner Vermögensverwaltung Einkünfte (wie Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung), sind die AfA-Beträge für die Wirtschaftsgüter, die im Bereich der Vermögensverwaltung genutzt werden, grundsätzlich im Rahmen des Werbungskostenabzugs absetzbar (§ 9 Abs. 1 Nr. 7 EStG, Anhang 10). Handelt es sich bei d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bordewin, Zur Einlage von Nutzungen, DStR 1988, 227; Scheel, Unterschiedliche Einlagebegriffe im Gesellschafts- und Steuerrecht, BB 1988, 1211; Birnbaum, Die Einlagefähigkeit von Nutzungsrechten, DStR 2023, 1275. Rn. 74d Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Liegt der Nutzungsüberlassung des Gesellschafters an einem in seinem PV befindlichen WG an seine PersGes nicht ein entgeltlicher ode...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsätze

Rn. 153 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Mit dem StBereinG 1986, BStBl I 1985, 2436 wurde die Rspr gesetzlich kodifiziert in § 15 Abs 3 Nr 1 EStG, auch in Reaktion auf den GrS des BFH, der in einem Nebensatz zum Grundsatzurteil betreffend den Wegfall der Gepräge-Rspr (s Rn 166) die Wirkung der Abfärbung auf die GewSt beschränkt hatte (also insbesondere bei vermögensverwaltenden Pe...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Private Grundstücksgeschäfte

Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Bei privaten Veräußerungsgeschäften (demnach von natürlichen Personen, ggf. als Beteiligte an rein vermögensverwaltenden "einkommensteuertransparenten" Personengesellschaften, Erbengemeinschaften o. Ä.) müssen Veräußerungsgewinne versteuert werden, wenn innerhalb von zehn Jahren Grundeigentum gekauft (oder auf andere Weise angeschafft) und wieder v...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Weber, eBay-Geschäfte aus steuerrechtlicher Sicht, NWB 2025, 383. Der gelegentliche Verkauf von angeschafften (und idR gebrauchten) WG des täglichen Gebrauchs (Pkw, Möbel, Kleidung, Spielsachen, Elektronik uÄ) aus dem PV über eBay ist kein Gewerbe, sondern unterfällt § 23 Abs 1 Nr 2 S 1 iVm S 2 EStG (schon wegen der idR fehlenden Gewinnerzielungabsicht) und ist damit auch nic...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Kauf und Verkauf von Kryptowährungen

Rz. 1857 [Autor/Stand] Bei Erträgen aus Kryptowährungen im Privatvermögen handelt es sich – mangels Fremdwährungscharakter, s. Rz. 1853.2 – nicht um Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 EStG.[2] Sofern die Voraussetzungen des § 22 Nr. 2 i.V.m. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG erfüllt sind, liegt ein privates Veräußerungsgeschäft vor.[3] Eine Anschaffung liegt vor, wen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Verhältnis des § 42 AO zu speziellen Missbrauchstatbeständen

Rz. 1240 [Autor/Stand] Mit § 42 Abs. 2 AO 2002 [2] hatte der Gesetzgeber die Parallelität zu allen speziellen Missbrauchsvorschriften klargestellt.[3] Diese Klausel, die nach Auffassung des BFH leerlief,[4] wurde im JStG 2008 durch § 42 Abs. 1 Satz 2 und 3 AO nachgebessert.[5] Satz 2 legt fest, dass dann, wenn der Tatbestand einer Regelung in einem Einzelsteuergesetz erfüllt ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Moritz/Strom, Besteuerung von Investitionen in virtuelle Währungen bei privaten Kapitalanlegern, DB 2018, 3012; Albrecht/John, Die einkommensteuerliche Abgrenzung zwischen Gewerbebetrieb und Vermögensverwaltung bei Investitionen in Kryptotoken. Bewährte Grundsätze in einem neuen Kontext, FR 2019, 393; Sanning, Die Vermessung des Krypto Gewerbes – von Schürfern, Händlern und an...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Steuerliche Bedeutung der Abgrenzung privater Grundstücksveräußerungen mit StPfl nach § 22 Nr 2 EStG iVm § 23 Abs 1 Nr 1 EStG von gewerblichen Grundstücksveräußerungen mit StPfl nach § 15 Abs 2 EStG zzgl GewSt; Abgrenzungstypologie

Rn. 131a Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Das StEntlG 1999/2000/2002 führte durch Änderung des § 23 EStG – als Gegenfinanzierungsmaßnahme – eine Ausdehnung der steuerlichen Erfassung privater Veräußerungsgewinne im Bereich privater Grundstücksverkäufe ein (auch s vor § 1 Rn 129 (Bitz)): zum einen durch eine Verlängerung der steuerschädlichen (Spekulations-)Frist auf 10 Jahre, zum ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Kauf und Verkauf von Kryptowährungen

Rz. 1867 [Autor/Stand] Auf Anschaffungs- und Veräußerungsvorgänge von im Betriebsvermögen gehaltenen Kryptowährungen finden die allgemeinen Bewertungs- und Bilanzierungsgrundsätze Anwendung. Rz. 1868 [Autor/Stand] Beim Bilanzierer (§ 4 Abs. 1 EStG ) stellen Kryptowährungen handelsrechtlich Vermögensgegenstände dar.[3] Kryptowährungen sind grds. nach § 247 Abs. 2 HGB arg. e.c. ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vorweggenommene Erbfolge du... / 2.4.1 Abstandszahlungen an den Übergeber

Abstandszahlungen an den Übergeber führen i. d. R. zu einem (teil-)entgeltlichen Erwerb und somit stets zu Anschaffungskosten.[1] Praxis-Beispiel Abstandszahlung bei teilentgeltlichem Erwerb V überträgt an seinen Sohn S eine vermietete Eigentumswohnung (Verkehrswert 150.000 EUR), die er 1995 für 85.000 EUR erworben hat. Im Übergabevertrag wird vereinbart, dass S an V eine Abst...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain-Technologie und ... / 3.4.1 Allgemeines und Kryptowerte als Wirtschaftsgüter

Werden im Privatvermögen gehaltene Kryptowerte veräußert, führt dies zu Gewinnen aus § 22 Nr. 2 i. V. m. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG. Diese Einnahmen sind nach einem Jahr Haltefrist steuerfrei. Erfolgt eine Veräußerung innerhalb eines Jahres, ist die Freigrenze nach § 23 Abs. 3 Satz 5 EStG von 1.000 EUR zu berücksichtigen. Die folgenden Beispiele veranschaulichen die wicht...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain-Technologie und ... / 3.4.5.7 Besteuerung von Non-Fungible-Token (NFT)

Für die Besteuerung von NFT kann ebenfalls auf das BMF-Schreiben[1] zurückgegriffen werden. Aufgrund der vielfältigen Ausgestaltungen von NFT sind pauschale Besteuerungsaussagen allerdings kritisch zu bewerten. Bei digitaler Kunst wie der Nyan Cat[2], mag es noch relativ einfach sein, eine Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft zu betrachten. Demgegenüber ist die Eino...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain-Technologie und ... / 3.4.4 Kauf und Verkauf sowie Tausch von Kryptowerten

Maßgeblich für die Ermittlung von Gewinn oder Verlust aus sonstigen Einkünften ist das Veräußerungsgeschäft. Dieses kann grundsätzlich durch einen Verkauf oder Tausch abgewickelt werden. Liegen keine steuerbefreienden Tatbestände bei privaten Veräußerungsgeschäften vor (z. B. Spekulationsfrist oder Geschäft des täglichen Lebens), dann ermittelt sich der Veräußerungserlös abz...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain-Technologie und ... / 3.6 (Steuer-)Strafrecht bei Kryptowerten

Gem. § 150 Abs. 2 AO müssen die Angaben in der Steuererklärung, also auch die Deklaration von Gewinnen oder Einnahmen aus Kryptowerten, wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen gemacht werden. Dies bedeutet z. B., dass die Anzeigepflichten von privaten Veräußerungsgeschäften nach § 23 Abs. 1 Satz1 Nr. 2 EStG erfüllt werden müssen, wenn Einnahmen aus Kryptowerten vorlie...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain-Technologie und ... / 3.4.2 Abgrenzung zum Termingeschäfthandel mit CFDs oder Futures mit Kryptowerten

https://playout.3qsdn.com/embed/9c489e5f-71b0-468c-9f77-abbb208686f5 Video: Besteuerung von ausgewählten Blockchain-Transaktionen Der Handel von Kryptowerten kann nicht nur in der sofortigen Bereitstellung oder Tausch von Kryptowerten geschehen (sog. Spotmarkt), sondern auch durch derivative Finanzprodukte, z. B. CFDs oder sog. Futures. Finanzderivate können in Termingeschäfte...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain-Technologie und ... / 5.6 Grundsätze der Besteuerung in Österreich

Das Steuerregime in Österreich bezüglich der Behandlung von Krypto-Transaktionen hat sich zum 1.3.2022 signifikant verändert. Nun werden Gewinne aus Kryptowährungen mit Einkünften aus Kapitalvermögen gleichgesetzt, also quasi wie Gewinne aus Aktien besteuert und mit einem pauschalen Steuersatz i. H. v. 27,5 % behandelt.[1] Einkünfte aus Kapitalvermögen liegen nur vor, wenn d...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Einkunftsarten / 7 Übersicht über nicht zu besteuernde Einnahmen

Es gibt auch zahlreiche Einnahmen, die nicht steuerbar (i. S. d. EStG) sind. Dies sind u. a.: Erbschaften, Gewinne aus Lotterien (anders bei Pokergewinnen[1]), Gewinne aus Preisausschreiben, Privatverkäufe außerhalb der Spekulationsfristen, Schenkungen. Praxis-Beispiel Nicht steuerbare Einnahmen A gewinnt im Lotto 10.000 EUR. Diesen Gewinn legt er als Festgeld an. Der Lottogewinn is...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Strategien bei der Übertrag... / I. Einleitung

Die zunehmende Tendenz der Erfassung von Wertsteigerungen von Wirtschaftsgütern ist unverkennbar.[1] So wurde zuletzt durch das JStG 2024[2] eine Wegzugsbesteuerung für (Spezial)Investmentanteile im Privatvermögen (PV) umgesetzt.[3] Diskussion um die Abschaffung der 10-jährigen Spekulationsfrist: Seit geraumer Zeit wird nun auch die Abschaffung der 10-jährigen Spekulationsfri...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Strategien bei der Übertrag... / a) Nutzung des 10-Jahreszeitraums

Zunächst könnte angedacht werden, den 10-Jahreszeitraum bewusst abzuwarten, um so durch einen ggf. zeitverzögerten Verkauf den Veräußerungserlös steuerfrei zu vereinnahmen. Beachten Sie: Eine solche bewusste Überschreitung der gesetzlichen Veräußerungsfristen ist keine Steuerumgehung i.S.d. § 42 AO.[21] Beraterhinweis Bei Transaktionen außerhalb der gesetzlichen Fristen gilt ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Strategien bei der Übertrag... / c) Zugewinnausgleich/Immobilienschaukel

Im Zuge des Zugewinnausgleichs lassen sich nach § 5 Abs. 2 ErbStG schenkungsteuerneutral Vermögensübertragungen unter Ehegatten herbeiführen.[31] Dabei könnte angedacht werden, das Immobilienvermögen etwa im Zuge einer sog. Güterstandsschaukel [32] zwischen den Ehegatten aufzuteilen. Die Erfüllung eines Zugewinnausgleichsanspruchs an sich qualifiziert nach Ansicht des BFH zunä...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Strategien bei der Übertrag... / b) Übertragung auf die nächste Generation

Weiterhin könnte angedacht werden, das infragestehende Objekt auf die nächste Generation zu übertragen, damit diese entweder später eine steuerfreie Veräußerung anstoßen kann oder aber eine steuerpflichtige Veräußerung vollzieht, die jedoch Progressionsvorteile im Einkommensteuertarif nach sich ziehen kann. Grunderwerbsteuerlich sind diese Übertragungen in der Familie oder bei ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Strategien bei der Übertrag... / IV. Fazit

Es zeigt sich, dass zunächst die Abgrenzung zwischen Immobilien des PV und BV nicht immer zweifelsfrei möglich ist. Neben der eigentlichen Zuordnung zu einem BV infolge betrieblicher Nutzung sind ergänzende Tatbestände – wie z.B. der gewerbliche Grundstückshandel – zu beachten. Nur in den Fällen, in denen eine betriebliche Veranlassung nicht gegeben ist, kann im Umkehrschlus...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Strategien bei der Übertrag... / e) AfA Step-Up

Ferner könnte überlegt werden, einen AfA Step-Up mit den Immobilien herbeizuführen, die sich außerhalb der Spekulationsfrist befinden. Dazu könnte angedacht werden, die Immobilien z.B. im Wege einer Einlage zum Teilwert nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG auf eine gewerbliche Personengesellschaft zu transferieren.[39] So kann für steuerliche Zwecke der aktuelle Wert einer Immobilie "...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / cc) Erfüllung des Zugewinns durch Sachwerte – ertragsteuerliche Folgen

Rz. 104 Der Zugewinnausgleichsanspruch ist ein auf Geld gerichteter Anspruch. Erfolgt der Ausgleich des Zugewinns nicht "in Geld", sondern durch die Übertragung von anderen Vermögensgegenständen, ist dies eine "Leistung an Erfüllungs statt" (§ 364 BGB). Diese Übertragung von Sachwerten an Erfüllungs statt stellt aus ertragsteuerlicher Sicht grundsätzlich einen entgeltlichen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Wertsteigerungen – Veräußerungsgewinne

Rn. 120 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Realisierte Wertsteigerungen in Form von Veräußerungsgewinnen werden bei den Überschusseinkünften nur iRd § 17 EStG und § 23 EStG erfasst, vgl BFH v 31.03.1987, IX R 111/86, BStBl II 1987, 668 bzgl VuV; BFH v 26.04.1983, VIII R 169/81, DB 1983, 2343 zu § 22 Nr 3 EStG. Zu steuerfreien Kursgewinnen aus der Anlage von Festgeld in ausländischer...mehr

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§ 13 Stiftungsrechtliche Gr... / 1. Errichtung

Rz. 84 Die Errichtung einer gemeinnützigen Stiftung, die in diesem Kapitel im weiteren Sinne verstanden wird und z.B. auch die mildtätigen Zwecke gem. § 53 AO einschließt, unterliegt grundsätzlich nicht der Schenkung- und Erbschaftsteuer.[165] Für die unentgeltliche Vermögensausstattung einer gemeinnützigen Stiftung ist im Regelfall keine Erbschaft- und Schenkungsteuer zu le...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Einkünfte

Rn. 17 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Der Wortlaut des § 35b EStG ist ungenau, weil er auf "Einkünfte" abstellt. Einkünfte im einkommensteuerlichen Sinn unterliegen nicht der ErbSt. Erbschaftssteuerlicher Besteuerungsgegenstand ist die Bereicherung von Todes wegen (BFH BStBl II 2018, 593). Daher ist die Norm aus ihrem Sinn heraus so zu lesen, dass von dem Begriff Einkünfte alle ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsatz: erkennbare Handlung/nachprüfbare Dokumentation

Rn. 283 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Der Einlagewille des StPfl muss in äußeren Ereignissen, Geschehen, Verhaltensweisen uÄ unmissverständlich zum Ausdruck kommen (BFH v 22.09.1993, X R 37/91, BStBl II 1994, 172). Die Willensentscheidung wird wirksam, wenn sie äußerlich erkennbar und damit in objektiv nachprüfbarer Weise dokumentiert ist (zB BFH v 21.04.2005, III R 4/04, BStBl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerung privater Grunds... / 6. Unentgeltliche/teilentgeltliche Übertragung

Erfolgt die Übertragung unentgeltlich oder teilentgeltlich, ist bei Prüfung der Besteuerung nach § 23 EStG wie folgt vorzugehen: Bei voll unentgeltlicher Übertragung ergibt sich beim Übertragenden schon mangels Gegenleistung keine steuerpflichtige Veräußerung nach § 23 EStG. Der Grundstücksübernehmer muss jedoch beachten, dass ihm die Anschaffung oder Überführung ins Privatve...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vertragsrecht und Steuern: ... / 2.1.2 Wirkungen des Bedingungseintritts bei aufschiebender Bedingung

Mit dem Eintritt des festgelegten Ereignisses wird das zunächst noch nicht wirksam entstandene Rechtsgeschäft wirksam. Die Wirksamkeit entsteht aber erst im Zeitpunkt des Bedingungseintritts. Wird vereinbart, dass die Wirksamkeit zurückwirken soll, hat diese Vereinbarung nur schuldrechtliche Auswirkungen, nicht aber dingliche Wirkung.[1] Grundsätzlich folgt dem auch das Steu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vertragsrecht und Steuern: ... / Zusammenfassung

Überblick In der Steuerberatung sind fundierte Kenntnisse der verschiedenen im Zivilrecht enthaltenen Gestaltungselemente und deren steuerliche Auswirkungen unerlässlich. Dies gilt nicht nur für Steuerberater, die in Vertragsverhandlungen einbezogen werden. Auch im Rahmen des finanzamtlichen Verfahrens haben die zivilrechtlichen Gestaltungselemente erhebliche Bedeutung, etwa...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsätzliches

Rn. 1305 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 3 Buchst a EStG gehört zu den Einkünften aus KapVerm auch der Gewinn bei Termingeschäften, durch die der StPfl einen Differenzausgleich oder einen durch den Wert einer veränderten Bezugsgröße bestimmten Geldbetrag oder Vorteil erlangt. Nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 3 Buchst b EStG gehört ferner zu den Einkünften aus KapVerm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.6.6.1 Arbeitszimmer

Grundsatz Nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 1 EStG und § 9 Abs. 5 Satz 1 EStG dürfen die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung grundsätzlich nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden. Regelung bis VZ 2022 Bildet das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung, dürfe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 1.1 Systematische Stellung und Zweck der Vorschrift

Rz. 1 Das Einkommensteuerrecht wird von dem Grundsatz des Dualismus der Einkunftsarten beherrscht, wonach im Betriebsvermögen realisierte Vermögensmehrungen steuerlich erfasst werden (§§ 4 Abs. 1, 5 EStG; Vermögenszuwachstheorie), im Privatvermögen realisierte Vermögensmehrungen dagegen grundsätzlich nicht (§§ 8, 9 EStG; Quellentheorie). Dieser Grundsatz ist im Laufe der Zei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.3.1 Allgemeines

Rz. 287 Führt die Veräußerung zu einem Verlust (d. h. einem Übersteigen der Anschaffungskosten über den um die Veräußerungskosten geminderten Veräußerungspreis), ist dieser Verlust als Verlust aus Gewerbebetrieb nach den allgemeinen steuerlichen Vorschriften im Rahmen von Verlustausgleich und Verlustabzug zu berücksichtigen. Rz. 288 Der Ansatz von Veräußerungsverlusten ist in...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Abschreibungen auf Wohnimmo... / III. Fazit

Angesichts des Wohnraummangels bestehen derzeit großzügige Möglichkeiten einer steuerlichen Abschreibung von Wohnungen. Der Gesetzgeber ließ im Zuge der jüngsten Maßnahmen die Durchbrechung des Grundsatzes zu, dass neben einer degressiven AfA keine Sonderabschreibung zu gewähren sind. Unklar ist im Moment die zutreffende Ausgestaltung der Kombination der degressiven AfA mit ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ic) Abspaltung des Kaufpreises bei Wertpapieren

Rn. 210 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Bei Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln erhalten die Gesellschafter (Aktionäre) kostenlos Bezugsrechte oder Gratisaktien, ohne dass damit AK entstehen. Zur Bestimmung eines mit dem späteren Verkauf von Aktien verbundenen Veräußerungsgewinns iRd Vermögensvergleichs ­(Bilanzierung) oder aber nach § 20 Abs 4 EStG sind die (ursprüngliche...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Folgen einer gewerblichen (... / V. Fazit

Ob eine gewerbliche Prägung einer Personengesellschaft nach § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG – und folglich die Erzielung von gewerblichen Einkünften – vorteilhaft ist, ist im Einzelfall zu entscheiden. Die gewerbliche Prägung kann verschiedene Vorteile, wie z.B. die Zuordnung von Wirtschaftsgütern zu einem BV und ein damit einhergehendes erhöhtes Abschreibungspotential bieten. Danebe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Folgen einer gewerblichen (... / 2. "Wahlrecht" der Gesellschafter zur Gewerblichkeit

Möglichkeit einer bewussten Prägung oder Entprägung: Dabei kann mit der gewerblichen Prägung eine bewusste Prägung oder Entprägung einer ansonsten vermögensverwaltenden Personengesellschaft erfolgen, so dass dies faktisch einem Wahlrecht zur Gewerblichkeit respektive zur Vermögensverwaltung gleichkommt.[4] Damit steht es den Gesellschaftern einer vermögensverwaltenden Gesells...mehr