Fachbeiträge & Kommentare zu Selbständigkeit

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 4.1.2 Vergütung für die Geschäftsführung, Haftungsvergütung

Rz. 547 Für die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Leistungen der Gesellschafter an die Gesellschaft ist entscheidend, ob es sich um Leistungen handelt, die als Gesellschafterbeitrag durch die Beteiligung am Gewinn und Verlust der Gesellschaft abgegolten werden oder um Leistungen, die gegen (Sonder-)Entgelt ausgeführt werden und damit auf einen Leistungsaustausch gerichte...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 4.1.4.1 Aufsichtsratstätigkeit

Rz. 554 Große Kapitalgesellschaften haben Mitbestimmungsregelungen zu beachten (geregelt im Drittelbeteiligungsgesetz). Hiernach muss eine GmbH einen Aufsichtsrat einrichten, sofern sie mehr als 500 Mitarbeiter hat. Die Komplementär-GmbH einer typischen GmbH & Co. KG wird diese Voraussetzung allerdings kaum jemals erfüllen. Für die GmbH & Co. KG selbst sind die Bestimmungen d...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.1.1 Behandlung der Geschäftsführergehälter

Rz. 440 Die einkommensteuerliche Behandlung der Geschäftsführergehälter richtet sich einmal danach, ob der Geschäftsführer seine Bezüge von der GmbH oder von der GmbH & Co. KG erhält, zum anderen, ob er Gesellschafter der GmbH & Co. KG ist. Rz. 441 Geschäftsführer ist zugleich Kommanditist Erhält der Geschäftsführer der GmbH, der an der GmbH & Co. KG als Kommanditist beteiligt...mehr

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Abgrenzung einer selbststän... / 4 Weitere Merkmale einer Selbstständigkeit

4.1 Entgeltfortzahlung bei Krankheit und Urlaub Leistet der Auftraggeber Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und/oder bei Urlaub des Auftragnehmers, ist dies ein typisches Merkmal für eine abhängige Beschäftigung. Wird aber beispielsweise keine Entgeltfortzahlung bei Krankheit und/oder Urlaub geleistet, so ist dies kein Indiz für eine Selbstständigkeit. 4.2 Arbeitserfolg Ist d...mehr

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Abgrenzung einer selbststän... / 5 Rentenversicherungspflicht trotz Selbstständigkeit

Hat der Auftraggeber den Versicherungsstatus des Auftragnehmers gewissenhaft geprüft und gelangt zu dem Ergebnis, dass es sich bei diesem um einen Selbstständigen handelt, fallen für den Auftraggeber keine Sozialversicherungsbeiträge an. Praxis-Tipp Befreiung von der Rentenversicherungspflicht Um das Auftragsverhältnis nicht zu belasten, sollte der Auftragnehmer darauf hingewi...mehr

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Abgrenzung einer selbststän... / 1.2.2 Höherwertige Tätigkeit spricht für selbstständige Tätigkeit

Je höherwertiger eine Tätigkeit ist, desto größer ist im Allgemeinen der Gestaltungsspielraum desjenigen, der diese Tätigkeit ausübt und anbietet. Denn je spezifischer dessen Tätigkeitsmerkmale ausgestaltet sind und insbesondere eine umfassende Ausbildung erfordern, je schwieriger es also ist, dessen Leistung durch die Leistung eines anderen zu ersetzen, desto mehr spricht f...mehr

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Scheinselbstständigkeit / 5.2 Hauptberufliche Selbstständigkeit

Beschäftigen Arbeitgeber einen Arbeitnehmer, der darüber hinaus noch als Selbstständiger tätig ist, müssen weitere Prüfungen erfolgen. Sofern der Arbeitnehmer nebenher hauptberuflich selbstständig ist, die selbstständige Tätigkeit gegenüber der Tätigkeit als Arbeitnehmer also überwiegt, tritt in der Kranken- und Pflegeversicherung keine Versicherungspflicht aufgrund der Besc...mehr

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Abgrenzung einer selbststän... / 3 Typische Merkmale einer selbstständigen Tätigkeit

3.1 Unternehmerisches Risiko Das Bestehen eines unternehmerischen Risikos ist als wesentliches Indiz für das Vorliegen einer selbstständigen Tätigkeit zu werten.[1] Das gilt insbesondere, wenn zu diesem Risiko auch größere Freiheiten in der Gestaltung des Arbeitsablaufs und der Bestimmung des Umfangs des Einsatzes der eigenen Arbeitskraft hinzukommen.[2] Das gilt insbesondere da...mehr

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Abgrenzung einer selbststän... / 3.4 Einstellung von Personal

Die Beschäftigung fremder Hilfskräfte kann von maßgeblicher Bedeutung für die Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit sein.[1] Ist der Einsatz eigener versicherungspflichtiger Arbeitnehmer oder mehrerer Minijobber (deren Gehalt zusammengerechnet die Geringfügigkeitsgrenze[2] übersteigt) nicht nur zulässig, sondern grundsätzlich auch möglich...mehr

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Abgrenzung einer selbststän... / 3.2 Freie Bestimmung der Tätigkeit, des Arbeitsortes und der -zeit

Selbstständig tätig sind Personen, die persönlich und wirtschaftlich bei der Erledigung der Dienst- oder Werkleistung unabhängig sind. Zu typischen Merkmalen des selbstständigen unternehmerischen Handelns gehört u. a., dass Leistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung erbracht werden. Selbstständige können regelmäßig selbst über ihre Verkaufspreise entscheiden. Typisc...mehr

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Scheinselbstständigkeit / 1 Steuerrechtliche Kriterien der Selbstständigkeit

Wer Arbeitnehmer ist, ist nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu beurteilen.[1] Dabei ist die Einordnung durch das Sozialversicherungsrecht nicht maßgebend. Folglich besteht die Möglichkeit, dass ein "Scheinselbstständiger" sozialversicherungsrechtlich ein Beschäftigter wird, steuerlich aber Unternehmer bleibt. Bei auseinanderfallenden Beurteilungen sind die steuerlichen Au...mehr

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Abgrenzung einer selbstständigen Tätigkeit von einer abhängigen Beschäftigung

Zusammenfassung Überblick Ob eine Tätigkeit im Rahmen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses ausgeübt oder auf Honorarbasis eine Leistung im Rahmen eines freien Mitarbeiterverhältnisses selbstständig erbracht wird, wird nicht nach der Bezeichnung des Vertragsverhältnisses entschieden. Maßgebend sind die inhaltliche Ausgestaltung und die tatsächliche Durchführung. Die Lo...mehr

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Abgrenzung einer selbststän... / 3.2.2 Wechselnder Tätigkeitsort

Manche Tätigkeiten werden an wechselnden Einsatzorten erbracht. In diesen Fällen kann meist nur unter Berücksichtigung anderer Faktoren entschieden werden, welches Gewicht dem Tätigkeitsort zukommt. Ist der Auftragnehmer nicht überwiegend im Betrieb des Auftraggebers tätig, kann dies für eine Selbstständigkeit sprechen. Entspricht es dem Wesen der Tätigkeit, dass diese an we...mehr

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Abgrenzung einer selbststän... / 3.6.3 Deutlich höhere Vergütung ermöglicht Eigenvorsorge

Ist die Vergütung deutlich höher als das Arbeitsentgelt eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmers und ist dadurch die Eigenversorgung für den Bereich der Sozialversicherung möglich, so ist dies im Rahmen der Gesamtbetrachtung der Tätigkeit ein Indiz für eine Selbstständigkeit.[1] Um prüfen zu können, ob die Vergütung des Auftragnehmers deutlich höher ist, als die von...mehr

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Abgrenzung einer selbststän... / 3.6.1 Feststehendes Entgelt und erfolgsabhängige Vergütung

Die Vergütung in Form einer Provision führt nicht automatisch zur Annahme einer Selbstständigkeit. Andererseits kann durch Zahlung eines fest vereinbarten monatlichen Entgelts nicht ohne Weiteres eine Arbeitnehmereigenschaft angenommen werden, wenn das gesamte Verhältnis zwischen Auftraggeber und Beauftragtem nicht als unselbstständiges Arbeitsverhältnis anzusehen ist. Die Z...mehr

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Scheinselbstständigkeit / 5 Andere Formen der Selbstständigkeit

5.1 Arbeitnehmerähnliche Selbstständige Sind Selbstständige von ihrer Tätigkeit und den Einkommensmöglichkeiten her eher einem Arbeitnehmer als einem Unternehmer vergleichbar, kann Versicherungspflicht zur Rentenversicherung als arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger bestehen. Die Beiträge zur Rentenversicherung müssen diese Personen selbst tragen. 5.2 Hauptberufliche Selbststä...mehr

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Abgrenzung einer selbststän... / 4.2 Arbeitserfolg

Ist die zu bewertende Person verpflichtet, einen bestimmten Arbeitserfolg zu erzielen, ist das ein Indiz für ein Unternehmerrisiko.mehr

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Abgrenzung einer selbststän... / 3.6 Vergütungsform und Unternehmergewinn

Selbstständige können auf die Vergütungsform bzw. Zahlungsweise der Auftraggeber Einfluss nehmen. Sie können beispielsweise bestimmen, ob sie diese Rabatte (z. B. bei Barzahlung) oder eine Stundungsmöglichkeit einräumen. Ein weiteres Indiz für das Unternehmerrisiko besteht darin, dass die Vergütung der Arbeitsleistung nicht dem Lohn entspricht, sondern einen Unternehmergewinn...mehr

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Abgrenzung einer selbststän... / 3.7 Eigenwerbung

Betreiben Auftragnehmer Eigenwerbung, ist das ein klassisches Indiz für eine Selbstständigkeit. Beispiele für Eigenwerbung sind Annoncen, Plakate oder Flyer. Viele Selbstständige haben heute einen Internetauftritt, etwa durch eine eigene Webseite oder ein Profil auf entsprechenden Online-Plattformen (freelance.de, gulp.de usw.). Praxis-Tipp Dokumentieren Auftraggeber sind verp...mehr

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Abgrenzung einer selbststän... / 1.1 Gesetzlich definierte Merkmale

Die Abgrenzung einer selbstständigen Tätigkeit von nichtselbstständiger Arbeit bzw. abhängigen Beschäftigung regelt § 1 LStDV. Danach ist Arbeitnehmer, wer aus einem Dienstverhältnis Arbeitslohn bezieht. Dies ist der Fall, wenn der Beschäftigte dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft schuldet und bei der Betätigung seines geschäftlichen Willens unter der Leitung des Arbeitgebers ...mehr

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Abgrenzung einer selbststän... / 4.1 Entgeltfortzahlung bei Krankheit und Urlaub

Leistet der Auftraggeber Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und/oder bei Urlaub des Auftragnehmers, ist dies ein typisches Merkmal für eine abhängige Beschäftigung. Wird aber beispielsweise keine Entgeltfortzahlung bei Krankheit und/oder Urlaub geleistet, so ist dies kein Indiz für eine Selbstständigkeit.mehr

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Abgrenzung einer selbststän... / 1.2 Gründe für die Prüfung des Versicherungsstatus von Auftragnehmern

Einzelne Sozialversicherungsträger können das Vorliegen einer Beschäftigung auch von sich aus hinterfragen. Sie können sich dazu auch ohne Einbindung des Auftrag-/Arbeitgebers an den mutmaßlichen Arbeitnehmer wenden. Dieser Sachverhalt tritt meist ein, wenn durch den – ehemaligen -Auftragnehmer/Beschäftigten Leistungen beantragt werden. Im Bereich der Rentenversicherung komm...mehr

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Abgrenzung einer selbststän... / 3.6.2 Stundenhonorar

Die Vereinbarung eines festen Stundenhonorars ist zwar mit einem Stundenlohn für Arbeitnehmer vergleichbar, spricht jedoch nicht zwingend für eine abhängige Beschäftigung. Insbesondere bei reinen Dienstleistungen ist die Möglichkeit einer erfolgsabhängigen Vergütung aufgrund der Eigenart der zu erbringenden Leistung häufig nicht gegeben. Hier weist eher die Höhe des vereinba...mehr

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Abgrenzung einer selbststän... / Zusammenfassung

Überblick Ob eine Tätigkeit im Rahmen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses ausgeübt oder auf Honorarbasis eine Leistung im Rahmen eines freien Mitarbeiterverhältnisses selbstständig erbracht wird, wird nicht nach der Bezeichnung des Vertragsverhältnisses entschieden. Maßgebend sind die inhaltliche Ausgestaltung und die tatsächliche Durchführung. Die Lohnsteuer erkenn...mehr

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Abgrenzung einer selbststän... / 3.3 Eigener Betriebssitz und unternehmerische Struktur

Ein eigener Betriebssitz ist ein starkes Merkmal für eine selbstständige Tätigkeit. Bestärkt wird dieses Merkmal, wenn der Auftragnehmer über eine unternehmerische Struktur verfügt. Diese ist gegeben, wenn zwischen der Arbeitsleistung und z. B. Buchhaltung, Einkauf, Verkauf u. Ä. differenziert wird. Um über eine unternehmerische Struktur zu verfügen, müssen nicht zwingend ei...mehr

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Abgrenzung einer selbststän... / 3.5 Einsatz von Kapital und Maschinen

Der selbstbestimmte Einsatz eigener Betriebsmittel ist ein Merkmal für eine selbstständige Tätigkeit. Zu den Betriebsmitteln zählen keine bloßen Arbeitsmittel, die für die Verrichtung der Tätigkeit typisch sind (z. B. Kelle, Schaufel, Besen, Eimer). Arbeitnehmer verfügen in der Regel nicht über eigene Betriebsmittel (z. B. Kran, Bagger).mehr

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Abgrenzung einer selbststän... / 3.1 Unternehmerisches Risiko

Das Bestehen eines unternehmerischen Risikos ist als wesentliches Indiz für das Vorliegen einer selbstständigen Tätigkeit zu werten.[1] Das gilt insbesondere, wenn zu diesem Risiko auch größere Freiheiten in der Gestaltung des Arbeitsablaufs und der Bestimmung des Umfangs des Einsatzes der eigenen Arbeitskraft hinzukommen.[2] Das gilt insbesondere dann, wenn der Erfolg des Arbe...mehr

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Abgrenzung einer selbststän... / 3.1.1 Pflegepersonal in Krankenhäusern und Heimen

Eine entsprechende Bewertung nach dem Gesamtbild der Tätigkeit haben die Spitzenverbände der Sozialversicherung für Pflegepersonal in Krankenhäusern und Heimen vorgenommen.[1] Wenn z. B. Anästhesieschwestern/-pfleger, OP-Fachkräfte, Stationsschwestern/-pfleger oder Altenpflegerinnen/-pfleger zeitlich begrenzt als selbstständige Tätige durch Agenturen oder eigene Vermittlung ...mehr

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Abgrenzung einer selbststän... / 1.2 Unternehmerrisiko und -initiative

Auf Grundsätzliches reduziert lässt sich sagen, dass nur derjenige selbstständig tätig ist, der Weisungen eines Dritten nicht zu folgen hat und auf eigene Rechnung und Gefahr arbeitet. Die entscheidenden Kriterien für eine selbstständige Tätigkeit sind also die mehr oder weniger freie Bestimmung und Gestaltung der Betätigung, insbesondere deren Organisation und Ablauf sowie di...mehr

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Abgrenzung einer selbststän... / 1 Schwierigkeiten bei der Unterscheidung von Arbeitnehmern und Selbstständigen

Die Abgrenzung einer abhängigen Beschäftigung von Arbeitnehmern zu einer selbstständigen Tätigkeit bereitet in der Praxis oft Probleme. Die Spitzenverbände der Sozialversicherung formulieren dies in ihrem "Gemeinsamen Rundschreiben zur Statusfeststellung von Erwerbstätigen" treffend: "Der Grad der persönlichen Abhängigkeit wird auch von der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit ...mehr

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Abgrenzung einer selbststän... / 3.1.2 Honorarärzte im Krankenhaus

Ebenso ist bei selbstständigen Ärzten in einem Krankenhaus (Honorarärzte) eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nicht von vornherein wegen der besonderen Qualität der ärztlichen Heilkunde als Dienst "höherer Art" ausgeschlossen. Auch hier ist die Weisungsgebundenheit und die Eingliederung in die Organisation maßgebend. Dies ist bei Honorarärzten regelmäßig gegeben...mehr

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Abgrenzung einer selbststän... / 6 In Zweifelsfällen: Wille der Vertragspartner wird berücksichtigt

Spricht die tatsächliche Gestaltung einer Tätigkeit gleichermaßen für eine abhängige Beschäftigung wie für eine selbstständige Tätigkeit, gilt Folgendes: Für die versicherungsrechtliche Beurteilung ist der in den vertraglichen Vereinbarungen zum Ausdruck kommende Wille der Vertragspartner maßgebend. Wenn zwingende Vorschriften des Sozialversicherungsrechts dem entgegenstehen...mehr

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Abgrenzung einer selbststän... / 2.2 Selbstständiger im Steuerrecht

Steuerrechtlich ist Arbeitnehmer, wer aus einem Dienstverhältnis Arbeitslohn bezieht.[1] Eine selbstständige Tätigkeit übt ein Steuerpflichtiger aus, wenn er Lieferungen und Leistungen außerhalb eines solchen abhängigen Beschäftigungsverhältnisses gegen Entgelt ausführt.mehr

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Abgrenzung einer selbststän... / 3.2.1 Einsatz zwingend oder sinnhaft beim Auftraggeber

Die Tätigkeit im Betrieb des Auftraggebers wird in der Regel als ein Indiz für eine abhängige Beschäftigung beurteilt.[1] Anders verhält es sich jedoch, wenn der Beschäftigungsort tätigkeits- oder auftragsbedingt in den Räumlichkeiten des Auftraggebers liegt. Handwerksleistungen können zwingend oft nur "vor Ort erbracht" werden, bei anderen Tätigkeiten kann dies ebenfalls si...mehr

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Abgrenzung einer selbststän... / 3.1.3 Malusregelungen, Vertragsstrafen und Verpflichtung zur Nachbesserung

Vertragsstrafen und Malusregelungen sind typische Vertragsinhalte bei selbstständig Tätigen. Der Auftraggeber kann dem Auftragnehmer bei nicht erbrachter Vertragsleistung die Zahlung des Preises verweigern oder darüber hinaus Säumnisstrafen einfordern. Arbeitgeber können einen Arbeitnehmer ggf. abmahnen, nicht aber das Entgelt kürzen.mehr

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Abgrenzung einer selbststän... / 2.1 Steuerrechtliche Beurteilung

2.1.1 Gewerbesteuer Wird ein Auftragnehmer im Rahmen eines "freien Mitarbeiterverhältnisses" auf Honorarbasis beschäftigt, dann rechnet er seine Lieferungen und Leistungen mit dem Auftraggeber ab. Seine Einnahmen gehören nach seiner Einschätzung dann in aller Regel zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb. Sie unterliegen grundsätzlich auch der Gewerbesteuer; bei Hausgewerbetreib...mehr

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Abgrenzung einer selbststän... / 2 Beschäftigung eines freien Mitarbeiters auf Honorarbasis

2.1 Steuerrechtliche Beurteilung 2.1.1 Gewerbesteuer Wird ein Auftragnehmer im Rahmen eines "freien Mitarbeiterverhältnisses" auf Honorarbasis beschäftigt, dann rechnet er seine Lieferungen und Leistungen mit dem Auftraggeber ab. Seine Einnahmen gehören nach seiner Einschätzung dann in aller Regel zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb. Sie unterliegen grundsätzlich auch der Gew...mehr

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Abgrenzung einer selbststän... / 1 Abgrenzungskriterien

1.1 Gesetzlich definierte Merkmale Die Abgrenzung einer selbstständigen Tätigkeit von nichtselbstständiger Arbeit bzw. abhängigen Beschäftigung regelt § 1 LStDV. Danach ist Arbeitnehmer, wer aus einem Dienstverhältnis Arbeitslohn bezieht. Dies ist der Fall, wenn der Beschäftigte dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft schuldet und bei der Betätigung seines geschäftlichen Willens u...mehr

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Abgrenzung einer selbststän... / 2.1.3 Lohnsteuer

Ferner werden die dem Auftragnehmer gezahlten Honorare nicht der Lohnsteuer unterworfen. Schließlich werden seitens des Auftraggebers auch keine Beiträge zur Sozialversicherung des Auftragnehmers geleistet.mehr

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Abgrenzung einer selbststän... / 2.3 Steuerliche Folgen

2.3.1 Lohnsteuerrechtlich Arbeitnehmer Der vermeintliche "freie Mitarbeiter" ist als Arbeitnehmer anzusehen. Demzufolge hätte der Auftraggeber als dessen Arbeitgeber von den gezahlten Vergütungen Lohnsteuer einbehalten müssen. Es kann daher zur Nachforderung von Lohnsteuer kommen; allerdings wird diesbezüglich vorrangig der Arbeitnehmer als Schuldner der Lohnsteuer in Anspruc...mehr

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Scheinselbstständigkeit / 2 Tatsächliche Verhältnisse

Für die versicherungsrechtliche Beurteilung sind die tatsächlichen Verhältnisse entscheidend. Die vertraglichen Bezeichnungen spielen keine Rolle.[1] Der Abschluss eines Dienstvertrags, insbesondere in Form eines Arbeitsvertrags, deutet zwar auf eine Beschäftigung als Arbeitnehmer hin. Dies ist vergleichbar mit einem Werkvertrag, der ebenso für eine selbstständige Tätigkeit ...mehr

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Abgrenzung einer selbststän... / Lohnsteuer

1 Abgrenzungskriterien 1.1 Gesetzlich definierte Merkmale Die Abgrenzung einer selbstständigen Tätigkeit von nichtselbstständiger Arbeit bzw. abhängigen Beschäftigung regelt § 1 LStDV. Danach ist Arbeitnehmer, wer aus einem Dienstverhältnis Arbeitslohn bezieht. Dies ist der Fall, wenn der Beschäftigte dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft schuldet und bei der Betätigung seines ge...mehr

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Abgrenzung einer selbststän... / 2.1.2 Umsatzsteuer

Unter dieser Voraussetzung gehen die Vertragsparteien regelmäßig davon aus, dass die Lieferungen und Leistungen im Rahmen eines Leistungsaustauschs unternehmerisch erbracht werden. Aus diesem Grund wird der selbstständig Tätige in seiner Honorarrechnung auch Umsatzsteuer gesondert ausweisen, die der selbst unternehmerisch tätige und deshalb regelmäßig vorsteuerabzugsberechtig...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abgrenzung einer selbststän... / 1.2.1 Einfache Arbeiten sprechen für abhängige Beschäftigung

Nicht immer sind die Abgrenzungsmerkmale so deutlich ausgeprägt, dass ohne Weiteres entschieden werden könnte, ob der Steuerpflichtige seine Leistungen selbstständig oder im Rahmen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses erbringt. Dann kommt es auf die konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalls an. Dabei ist auch die Art der angebotenen Leistungen entscheidend.mehr

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Abgrenzung einer selbststän... / 2.2 Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung

Zu beachten sind auch die unterschiedlichen Vorschriften zur Ermittlung der Einkünfte: bei Gewerbetreibenden und Selbstständigen ist der Gewinn zu ermitteln, für eine nichtselbstständige Tätigkeit (als Arbeitnehmer) hingegen der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten. Während Gewerbetreibende und Selbstständige fast immer eine Einkommensteuererklärung zur Ermittlun...mehr

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Abgrenzung einer selbststän... / 2.1 Arbeitsverhältnis im Arbeitsrecht

Die Merkmale des arbeitsrechtlichen Arbeitsverhältnisses sind zwar oft ähnlich, aber bei einem arbeitsrechtlichen Arbeitsverhältnis muss es sich nicht zwingend um ein sozialversicherungsrechtliches Beschäftigungsverhältnis handeln.[1] Da in beiden Fällen verschiedene Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmeransprüche und -pflichten an die Tätigkeitsform geknüpft sind, sollte dies e...mehr

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Abgrenzung einer selbststän... / 2.3.2 Kein umsatzsteuerlicher Unternehmer

Umsatzsteuerlich kann der "Scheinselbstständige" nicht als Unternehmer angesehen werden. Infolgedessen darf der Auftraggeber die gesondert in Rechnung gestellte Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer abziehen. Rechnungsberichtigung nur mit Zustimmung des Finanzamts Gleichwohl schuldet der Scheinselbstständige diese gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer nach § 14c Abs. 2 UStG (unberech...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abgrenzung einer selbststän... / 1.1 Meldepflicht bedingt Prüfung der Geschäftsbeziehung

Ein Arbeitgeber hat der Einzugsstelle (i. d. R. die Krankenkasse des Arbeitnehmers oder die Minijob-Zentrale bei Minijobbern) bei Beginn einer Beschäftigung eine Meldung zu erstatten. Kommt ein Arbeitgeber dieser Meldepflicht vorsätzlich oder leichtfertig nicht nach, so handelt er ordnungswidrig. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 EUR geahndet ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abgrenzung einer selbststän... / 1.2.3 Fremdbestimmtheit spricht für abhängige Beschäftigung

Demgegenüber werden einfache Arbeiten regelmäßig im Rahmen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses erbracht, und zwar auch dann, wenn die Mitarbeiter, die mit einfachen Arbeiten betraut werden (wie z. B. Reinigungspersonal oder Bauhilfsarbeiter), gewisse Spielräume hinsichtlich der Arbeitszeit oder des Arbeitsablaufs bei der Erledigung ihrer Tätigkeit haben.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abgrenzung einer selbststän... / 2.1.1 Gewerbesteuer

Wird ein Auftragnehmer im Rahmen eines "freien Mitarbeiterverhältnisses" auf Honorarbasis beschäftigt, dann rechnet er seine Lieferungen und Leistungen mit dem Auftraggeber ab. Seine Einnahmen gehören nach seiner Einschätzung dann in aller Regel zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb. Sie unterliegen grundsätzlich auch der Gewerbesteuer; bei Hausgewerbetreibenden ist die Steue...mehr