Fachbeiträge & Kommentare zu Schuldner

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Begriffliche Abgrenzung von Kapitalbetrag und Zins

Tz. 170 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Der Kapitalbetrag eines finanziellen Vermögenswerts wird als dessen beizulegender Zeitwert zum Zugangszeitpunkt definiert, der sich im Zeitablauf aber ändern kann (insbesondere durch Tilgungen; vgl. IFRS 9.4.1.3 (a) iVm. B4.1.7B). Es mutet kurios an, dass der IASB an dieser Stelle auf den bewerteten Zugangsbetrag abstellt und nicht etwa den ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Bilanzierung einer Zeitwertabsicherung (Fair Value Hedge Accounting)

Tz. 324 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Hat ein Unternehmen die formalen Anforderungen während der Berichtsperiode erfüllt, ergibt sich für die Bilanzierung einer Zeitwertabsicherung folgende Buchungslogik (vgl. IFRS 9.6.5.8):mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.3.1 Zinsaufwendungen

Tz. 218 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Zinsaufwendungen definiert § 4h Abs 3 S 2 EStG idFd KrZwMG 2023 als Vergütungen für (die Überlassung von) FK, wirtsch gleichwertige Aufwendungen und so Aufwendungen iZm der Beschaffung von FK. Zusätzlich wird auf Art 2 Abs 1 ATAD verwiesen. Der statische Verweis zielt auf den Katalog von Regelbsp, die in jedem Fall von dem Zinsbegriff erfas...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Umsatzsteuer, Wechsel der S... / 4.1.4 Wohnungseigentümergemeinschaft wird nicht Schuldner der Umsatzsteuer

Wohnungseigentümergemeinschaften, die nach § 4 Nr. 13 UStG steuerfreie Leistungen an die einzelnen Wohnungseigentümer weitergeben, sind keine bauleistenden Unternehmer. Wohnungseigentümergemeinschaften werden somit als Leistungsempfänger von Bauleistungen nicht Schuldner der Umsatzsteuer. Dies gilt auch dann, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 9 Abs. 1 EStG freiw...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Umsatzsteuer, Wechsel der S... / 4 Umsatzsteuer: Reverse-Charge-Verfahren bei Bauleistungen

Grundsätzlich ist der Unternehmer, der eine Leistung erbringt, Schuldner der Umsatzsteuer. Von diesem Grundsatz gibt es gemäß § 13b UStG einige Ausnahmen, bei denen der Leistungsempfänger Schuldner der Umsatzsteuer wird. Der Leistungsempfänger ist dann anstelle des leistenden Unternehmers verpflichtet, die Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen. Ist der Leistungsempfänger ...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Umsatzsteuer, Wechsel der S... / 4.1.1 Was bei Arbeitsgemeinschaften gilt

Bei einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) schließen sich mehrere Unternehmer zusammen, um Bauprojekte gemeinsam auszuführen. Eine ARGE ist daher auch dann als Leistungsempfänger Schuldner der Umsatzsteuer, wenn sie nur eine Bauleistung als Gesamtleistung erbringen. Das gilt bereits für den Zeitraum, in dem die ARGE noch keinen Umsatz ausgeführt hat. Soweit Gesellschafter der ARGE...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Umsatzsteuer, Wechsel der S... / 9 Leistungen eines ausländischen Unternehmers: Der inländische Geschäftspartner muss die Umsatzsteuer immer zahlen

Wenn der Unternehmer einen ausländischen Unternehmer beauftragt, muss er die Umsatzsteuer an das deutsche Finanzamt zahlen. Das gilt nicht, wenn es sich ausschließlich um Arbeiten handelt, die den privaten Bereich betreffen. Praxis-Tipp Leistungen eines ausländischen Unternehmers führen zur Steuerschuldnerschaft Unternehmer schulden nach § 13b EStG die Umsatzsteuer, wenn sie W...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Umsatzsteuer, Wechsel der S... / 5 Steuerschuldnerschaft bei "bestimmten" Bauleistungen

Bei bestimmten Bauleistungen ist der Leistungsempfänger der Schuldner der Umsatzsteuer. Das gilt für alle Unternehmer, die ihren Sitz im Inland haben. Bei Leistungen durch Unternehmer, die ihren Sitz im Ausland haben, ist die Schuldnerschaft in § 13b Abs. 2 Nr. 1 UStG geregelt. Unter § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG fallen Werklieferungen und sonstige Leistungen, die der Herstellung, ...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Umsatzsteuer, Wechsel der S... / 4.1.2 Vorliegen einer Organschaft: Was für den Organträger gilt

Bei einer Organschaft gibt in der Regel nur der Organträger eine Umsatzsteuer-Voranmeldung bzw. Umsatzsteuererklärung für den gesamten Organkreis ab. Im Zusammenhang mit dem Reverse-Charge-Verfahren sind bei einer umsatzsteuerlichen Organschaft die einzelnen Teile des Organkreises (z. B. der Organträger oder die Organgesellschaften) getrennt zu betrachten. Erbringt nur ein T...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Umsatzsteuer, Wechsel der S... / 1 So kontieren Sie richtig!

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Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Umsatzsteuer, Wechsel der S... / 11 Abrechnung und Berechnung der Umsatzsteuer

Bemessungsgrundlage ist der in der Rechnung oder Gutschrift ausgewiesene Betrag ohne Umsatzsteuer. Bei Entgeltsvereinbarungen zwischen Unternehmern – insbesondere im Baugewerbe – sollte die Umsatzsteuer bei der Preisvereinbarung nicht einbezogen werden. Bei einem Angebot kann die Preiswiedergabe z. B. wie folgt lauten: "5.000 EUR zuzüglich Umsatzsteuer, falls der Leistungsem...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Umsatzsteuer, Wechsel der S... / 4.2 Art der Bauleistungen, die unter das Reverse-Charge-Verfahren fallen

Zu den Bauleistungen, die unter das Reverse-Charge-Verfahren fallen, gehören Werklieferungen oder sonstige Leistungen, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen, mit Ausnahme von Planungs- und Überwachungsleistungen.[1] Die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers tritt auch dann ein, wenn Bauleistungen in Anspru...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Ihrem Wortlaut nach betrifft die Vorschrift die Verpflichtung des Schuldners zur Leistung. Es besteht jedoch kein Zweifel, dass § 242 BGB darüber hinaus eine Schranke für die Wirksamkeit der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses darstellt; denn der in § 242 BGB zum Ausdruck kommende Grundsatz von Treu und Glauben bildet eine allen Rechten, Rechtslagen und Rechtsnormen i...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Darlehen / 5 Verlust oder Erlass eines Darlehens

Eine Bank wird dem Unternehmer die Verbindlichkeit üblicherweise nicht erlassen. Anders ist das bei Darlehen, die Unternehmer an Dritte gewähren: Kann der Dritte die Zinsen nicht mehr bezahlen, haben Unternehmer insoweit keine Betriebseinnahmen mehr. Bleiben jedoch auch die Tilgungsleistungen dauerhaft aus, erleiden Unternehmer einen Darlehensverlust. Damit das Finanzamt den ...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Darlehen / 1.2 Buchung und Bewertung eines Darlehens

Erhaltene Darlehen sind mit dem Erfüllungsbetrag zu passivieren.[1] Erfüllungsbetrag ist der Betrag, den der Schuldner aufwenden muss, um die Verbindlichkeit zu begleichen. Das ist bei Geldleistungsverpflichtungen regelmäßig der Rückzahlungsbetrag. Für die Folgebewertung von Verbindlichkeiten gilt das Höchstwertprinzip. Nicht ausdrücklich im Gesetz geklärt ist, wie zu verfahre...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Darlehen / 1.6 Darlehen durch nahe Angehörige

Erhält das Unternehmen ein Darlehen von Angehörigen,[1] muss darauf geachtet werden, dass der Vertrag bürgerlich-rechtlich wirksam geschlossen wurde und tatsächlich wie vereinbart durchgeführt wird. Der Vertrag muss zudem dem Fremdvergleich standhalten.[2] Als Vergleichsmaßstab für Zinsen und Sicherheiten gelten die Vertragsgestaltungen von Banken.[3] Dient das Angehörigendar...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Darlehen / 7 Rechtliche Aspekte von Darlehen

Die Vorschriften zum Gelddarlehen finden sich in den §§ 488 ff. BGB. Durch den Darlehensvertrag verpflichtet sich der Darlehensgeber, dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag in der vereinbarten Höhe zur Verfügung zu stellen. Andererseits wird der Darlehensnehmer verpflichtet, dem Darlehensgeber das Erhaltene in gleicher Art, Güte und Menge zurückzuerstatten. Die Verzinsung des ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Vorgängerbestimmung war § 350 RAO.[1] Die Vorschrift verweist auf §§ 811–813 ZPO sowie § 882a ZPO, die insbesondere Pfändungsverbote für die Vollstreckung in Sachen sowie die Möglichkeiten einer Austausch- bzw. Vorwegpfändung regeln. Der Verweis wurde mit Wirkung ab 1.12.2021 durch das Gesetz zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 2.1.6 Bargeld (§ 811 Abs. 1 Nr. 3 ZPO)

Rz. 11 Bargeld unterliegt dem Vollstreckungsschutz nach § 811 Abs. 1 Nr. 3 ZPO, allerdings bestehen erhebliche Einschränkungen.[1] Bargeld darf nämlich nur dann nicht gepfändet werden, bei einem Schuldner, der eine natürliche Person ist, in Höhe von 1/5 und für jede weitere mit dem Schuldner im Haushalt lebende Person 1/10 des Betrags, der der Pfändungsfreiheit nach § 850c Z...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 2.1.9 Urkunden (§ 811 Abs. 1 Nr. 6 ZPO)

Rz. 14 Nicht gepfändet werden dürfen nach § 811 Abs. 1 Nr. 6 ZPO öffentliche Urkunden, die der Schuldner oder dessen Familien oder Haushaltsangehörige für Beweisführungszwecke benötigt.[1]mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 2.2 Gewahrsam

Rz. 5 Vollstreckt werden darf zwar nur in das Eigentum des Vollstreckungsschuldners. Bei Verstoß hiergegen ist die Pfändung zwar wirksam, der Eigentümer kann jedoch sein Recht im Weg der Drittwiderspruchsklage nach § 262 AO geltend machen.[1] Der Vollziehungsbeamte braucht aber nicht zu prüfen, wer Eigentümer ist.[2] Er kann alle Sachen im Gewahrsam des Schuldners pfänden un...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 3 Aushändigung (§ 299 Abs. 2 AO)

Rz. 4 Die Aushändigung nach § 299 Abs. 2 AO ist die Übertragung des Eigentums auf der Grundlage des Zuschlags.[1] Hierbei handelt es sich um einen Eigentumsübergang kraft hoheitlicher Gewalt.[2] Der Meistbietende erwirbt dabei originäres lastenfreies Eigentum, nicht etwa abgeleitetes Eigentum vom ehemaligen Eigentümer.[3] Der Eigentumserwerb tritt deshalb auch unabhängig von...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 2.1.2 Erwerbsgegenstände (§ 811 Abs. 1 Nr. 1b ZPO)

Rz. 7 Unpfändbar sind die für den Schuldner und seine Familie sowie Hausangehörigen nach § 811 Abs. 1 Nr. 1b ZPO für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder einer damit im Zusammenhang stehenden Aus- oder Fortbildung stehende Sachen. Die Vorgängerbestimmung hierzu fand sich in § 811 Abs. 1 Nr. 5 und 6 ZPO a. F. Die Regelung dürfte die größte praktische Bedeutung zukommen. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 2.1.5 Gartenhäuser und Wohnlauben (§ 811 Abs. 1 Nr. 2 ZPO)

Rz. 10 § 811 Abs. 1 Nr. 2 ZPO schützt Gartenhäuser, Wohnlauben und ähnliche Einrichtungen, die dem Schuldner oder dessen Familie als ständige Unterkunft dienen und die der Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen unterliegen.[1] Es ist also nicht ausreichend, dass es sich um reine Wochenend- oder Ferienhäuser handelt, da diese nicht zur ständigen Unterkunft dienen. Auc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 2 Wochenfrist (§ 298 Abs. 1 AO)

Rz. 3 § 298 Abs. 1 AO schreibt vor, dass grundsätzlich zwischen der Pfändung und der Versteigerung mindestens eine Woche vergangen sein muss. Hierdurch soll einem Dritten die Gelegenheit zur Intervention gegeben werden und der Schuldner die Versteigerung noch durch eine freiwillige Leistung abwenden können.[1] Es handelt sich bei der Wochenfrist also um eine Schutzfrist.[2] ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Bestimmung entspricht im Wesentlichen § 346 RAO.[1] Für das zivilprozessuale Vollstreckungsrecht gibt es in § 805 ZPO eine sehr ähnlich ausgestaltete Bestimmung.[2] Im Gegensatz zur Regelung in der ZPO sieht § 293 AO allerdings nicht die Möglichkeit einer Hinterlegung des Erlöses vor, da der Staat als Vollstreckungsgläubiger stets als ein sicherer Schuldner anzuseh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 4 Wegnahme von Geld

Rz. 8 § 296 Abs. 2 AO bezieht sich nur auf nach § 286 AO gepfändetes Geld, nicht hingegen auf die zur Abwendung der Vollstreckung nach § 292 AO gezahlten Beträge. Die Wegnahme des Gelds gilt hier bereits als Zahlung. Anders als bei der Zahlung des Gelds nach § 292 AO erwirbt der Vollstreckungsgläubiger Eigentum an dem Geld jedoch erst mit der Ablieferung des Betrags durch de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 3.1 Börsen- oder Marktpreis

Rz. 3 Besteht für ein Wertpapier ein Börsen- oder Marktpreis, erfolgt die Verwertung des gepfändeten Papiers, indem der Verkauf durch ein Kreditinstitut zum Tageskurs erfolgt.[1] Das Vorliegen eines Börsenpreises setzt voraus, dass die Papiere an einer Börse amtlich notiert werden, was insbesondere bei Aktien, Immobilienzertifikaten und Inhaberschuldverschreibungen der Fall ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 2.6 Vollstreckung in Sachen, die der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen (§ 882 Abs. 4 ZPO)

Rz. 22a Durch das Gesetz zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes v. 22.11.2020[1] wurde der Verweis auf § 882a Abs. 4 ZPO neu in das Gesetz aufgenommen. Steht eine Sache im Privateigentum, die für die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe unentbehrlich ist, kann die Vollstreckung in diese für unzulässig ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 2.1.7 Unterlagen der Aufbewahrung (§ 811 Abs. 1 Nr. 4 ZPO)

Rz. 12 Die Bestimmung des § 811 Abs. 1 Nr. 4 ZPO schützt Unterlagen, zu deren Aufbewahrung eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder die der Schuldner oder eine mit ihm im Haushalt lebende Person zu Buchführungs- oder Dokumentationszwecken benötigt.[1] Diese Unterlagen dürften allerdings im Rahmen des Vollstreckungsverfahrens regelmäßig nicht von Interesse für die Finanzve...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 2.1.4 Schutz aus religiösen Gründen (§ 811 Abs. 1 Nr. 1d ZPO)

Rz. 9 Es dürfen nach § 811 Abs. 1 Nr. 1d ZPO ebenfalls nicht gepfändet werden die Kultusgegenstände, die dem Schuldner und seiner Familie zur Ausübung ihrer Religion oder Weltanschauung dienen und für sie Gegenstand religiöser oder weltanschaulicher Verehrung sind, wenn ihr Wert 500 EUR nicht übersteigt.[1] Die Regelung wurde also gegenüber der Vorgängerbestimmung deutlich e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 2.1.1 Haushaltsgegenstände etc. (§ 811 Abs. 1 Nr. 1a ZPO)

Rz. 5 Unpfändbar sind nach § 811 Abs. 1 Nr. 1a ZPO die dem persönlichen Gebrauch oder dem Haushalt dienenden Sachen, die der Schuldner zur angemessenen, bescheidenen Lebens- und Haushaltsführung benötigt.[1] Zum Haushalt zählen alle Familienmitglieder, die mit dem Vollstreckungsschuldner zusammenleben.[2] Dies gilt auch für Lebenspartner i. S. d. LPartG. Als Beispiele für Ha...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 3 Entgegennahme des Erlöses

Rz. 5 Wird der Erlös der Versteigerung an den Vollstreckungsbeamten gezahlt, tritt dieses Geld an die Stelle der versteigerten Sache.[1] Der Erlös geht also in das Eigentum des Schuldners über, während er sein Eigentum an den versteigerten Gegenständen verliert. Der Gläubiger des Schuldners erwirbt statt des Pfändungspfandrechts an den Sachen ein Pfändungspfandrecht an dem E...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 2.5 Pfändung von Hausrat (§ 812 ZPO a. F., jetzt § 811 Abs. 4 ZPO)

Rz. 22 § 812 ZPO a. F. sah für Gegenstände, die zum Hausrat des Schuldners gehören, einen Pfändungsschutz vor, wenn zu erkennen ist, dass durch ihre Verwertung nur ein Erlös erzielt werden würde, der zu dem Wert außer Verhältnis stehen würde. Trotz der Formulierung "Soll" handelt es sich um eine von Amts wegen zu beachtende Bestimmung, die die Verschleuderung von schlecht ve...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 2.1.8 Schutz aufgrund von Persönlichkeitsrechten (§ 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO)

Rz. 13 Nicht gepfändet werden dürfen nach § 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO Aufzeichnungen, durch deren Verwertung in Persönlichkeitsrechte eingegriffen wird.[1] Nach dem Gesetzeswortlaut muss dies nicht das Persönlichkeitsrecht des Schuldners sein.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Vorgängerbestimmung des § 301 AO war § 354a RAO. Inhaltlich stimmt die Norm überein mit §§ 818, 819 ZPO,[1] die für das zivilprozessuale Vollstreckungsrecht verschiedene Teilaspekte des § 301 AO regeln.[2] Inhaltlich regelt § 301 Abs. 1 AO, wann die Versteigerung einzustellen ist. In § 301 Abs. 2 AO werden an die Entgegennahme des Erlöses bestimmte Rechtsfolgen geknüpf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 2.1.3 Pfändungsschutz aus gesundheitlichen Gründen (§ 811 Abs. 1 Nr. 1c ZPO)

Rz. 8 § 811 Abs. 1 Nr. 1c ZPO gewährt Pfändungsschutz aus gesundheitlichen Gründen. Diese Regelung ersetzt den bisherigen Schutz für künstliche Gliedmaßen, Brillen und andere wegen körperlicher Gebrechen notwendige Hilfsmittel, soweit diese Gegenstände zum Gebrauch des Schuldners und seiner Familie bestimmt sind, in § 811 Abs. 1 Nr. 12 ZPO a. F.[1] Damit wird man auch Rollst...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 3 Öffnen von Türen und Behältnissen

Rz. 16 Nach § 287 Abs. 2 AO ist der Vollziehungsbeamte befugt, Türen und Behältnisse zu öffnen, sofern dies zur Durchführung der Vollstreckungshandlungen erforderlich und im Einzelfall angemessen ist.[1] Das Öffnen hat dabei sachgerecht und in einer Weise zu erfolgen, die den Vollstreckungsschuldner möglichst wenig belastet. Zweckmäßigerweise schaltet der Vollziehungsbeamte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 2.1.11 Tiere im Haushalt (§ 811 Abs. 1 Nr. 8 ZPO)

Rz. 16 Pfändungsfrei sind nach § 811 Abs. 1 Nr. 8 ZPO im Haushalt lebende Tiere, die nicht für Erwerbszwecke gehalten werden oder für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit benötigt werden.[1] Ebenfalls nicht gepfändet werden darf das erforderliche Futter. Die Bestimmung ersetzt die bisherige Regelung in § 811c ZPO. Nach beiden Bestimmungen sind Haustiere grundsätzlich nicht pf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 3 Durchführung der Versteigerung (§ 298 Abs. 2 AO)

Rz. 5 Anders als § 816 Abs. 2 ZPO AO keinen Ort für die Versteigerung ausdrücklich vor.[1] Vielmehr ist der Ort von der die Versteigerung durchführenden Behörde danach auszuwählen, wo die beste Verwertung möglich erscheint. Bei einer Versteigerung in den Geschäftsräumen des Schuldners ist Art. 13 Abs. 1 GG Rechnung zu tragen.[2] Die Zeit der Versteigerung steht ebenfalls im p...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 2.4.1 Voraussetzungen

Rz. 9 Bei Erlass der Durchsuchungsanordnung hat der Richter zu prüfen, ob die formellen Voraussetzungen für eine Vollstreckung vorliegen, also insbesondere die §§ 251, 254 und 257 AO erfüllt sind.[1] Diese Voraussetzungen hat die Finanzverwaltung schlüssig darzulegen.[2] Bei einer Durchsuchung zur Nachzeit oder an einem Sonn- oder Feiertag ist zudem § 289 AO zu beachten.[3] ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 3 Pfändung durch Pfandsiegel oder in anderer Weise – § 286 Abs. 2 AO

Rz. 13 Andere Sachen werden i. d. R. durch Kenntlichmachung gepfändet. Erscheint jedoch die Befriedigung durch den Gewahrsam des Vollstreckungsschuldners gefährdet oder tritt später eine solche Gefährdung ein, können auch diese Sachen durch Wegnahme gepfändet werden.[1] Eine Kenntlichmachung ist dann nicht erforderlich. Die Kenntlichmachung der Pfändung ist in den Fällen, in...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitsverhältnisse im Inso... / 1.3 Eröffnungsgründe

Bei natürlichen und juristischen Personen ist gemäß § 17 InsO die Zahlungsunfähigkeit ein Insolvenzgrund. Durch § 17 Abs. 2 Satz 1 InsO ist klargestellt, dass Zahlungsunfähigkeit vorliegt, wenn die fälligen Verbindlichkeiten durch den Schuldner nicht erfüllt werden können. Zahlungsunfähigkeit ist in der Regel anzunehmen, wenn der Schuldner die Zahlungen eingestellt hat. Ein w...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitsverhältnisse im Inso... / 1.6.1 Insolvenzplanverfahren

Der Insolvenzplan ist das Instrumentarium zur Sanierung des Schuldnerunternehmens im Insolvenzverfahren. Gemäß § 217 InsO kann im Insolvenzplan die Befriedigung der Gläubiger, die Verwertung der Masse und deren Verteilung an die Beteiligten sowie die Haftung des Schuldners nach Beendigung des Verfahrens abweichend von den gesetzlichen Bestimmungen geregelt werden. In einem In...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Haftung des Arbeitnehmers / 2.1 Gesetzliche Ausgangslage

Eine eigenständige gesetzliche Regelung zur Haftung des Arbeitnehmers gibt es nicht. Allgemeine Anspruchsgrundlage für Pflichtverletzungen aus dem Schuldverhältnis ist § 280 Abs. 1 Satz 1 BGB . Danach kann der Gläubiger (hier also der Arbeitgeber) Ersatz des Schadens verlangen, der dadurch entstanden ist, dass der Schuldner (der Arbeitnehmer) eine Pflicht aus dem Schuldverhält...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 1.4 Wirkungen der Eröffnung

Das Insolvenzverfahren kann eröffnet werden, wenn die Gerichtskosten, die Kosten für den Verwalter und den Gläubigerausschuss bis zum ersten Gerichtstermin gedeckt sind. Mit der Eröffnung des Verfahrens verliert der Schuldner gemäß § 80 Abs. 1 InsO die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis. Verfügungen, die der Schuldner gleichwohl vornimmt, sind absolut unwirksam. Waren vor Erö...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitsverhältnisse im Inso... / 1.8 Aufrechnung

Gemäß § 94 InsO kann ein Insolvenzgläubiger, der im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bereits zur Aufrechnung befugt war, auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufrechnen. Voraussetzung ist, dass im Zeitpunkt der Eröffnung des Verfahrens bereits eine Aufrechnungslage bestand. Die Aufrechnung ist grundsätzlich nur mit gleichartigen Forderungen möglich, in ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitsverhältnisse im Inso... / 1.6.2 Abstimmungstermin

In dem Abstimmungstermin oder in einem besonderen Termin wird die Bestätigung des Insolvenzplans oder die Versagung der Bestätigung durch das Insolvenzgericht verkündet. Gegen den Bestätigungsbeschluss haben Gläubiger und Schuldner die sofortige Beschwerdemöglichkeit. Mit der Rechtskraft der Planbestätigung hat der Insolvenzplan Wirkung gegenüber allen Beteiligten. Das Insol...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitsverhältnisse im Inso... / 1.5 Massegläubiger, Insolvenzgläubiger, nachrangige Gläubiger

Nach dem Insolvenzrecht gibt es Massegläubiger[1], Insolvenzgläubiger[2] und nachrangige Gläubiger.[3] Die Entstehung der Forderungen wird anhand der folgenden Zeitschiene verdeutlicht: Vor Eröffnung des Verfahrens entstandene Verbindlichkeiten, die das Schuldnerunternehmen begründet hatte, gelten als Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO. Vor Eröffnung des Verfahrens entstande...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitsverhältnisse im Inso... / 1 Verfahrensfragen

Gemäß § 1 InsO ist die gemeinschaftliche gleichmäßige Gläubigerbefriedigung das Ziel des Insolvenzverfahrens. Grundsätzlich geht die Insolvenzordnung von der vollständigen Liquidation des Unternehmens aus. Im Blickpunkt steht aber die Sanierung von Unternehmen, zu der zahlreiche Instrumente zur Verfügung stehen. Im Vordergrund steht der Insolvenzplan, bei dessen Ausarbeitung...mehr