Fachbeiträge & Kommentare zu Schuldner

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Praxis-Beispiele: Dienstrad / 7 Abwälzung der Lohnsteuer

Sachverhalt Ein 30-jähriger lediger Arbeitnehmer aus NRW (Steuerklasse I) bezieht einen Bruttoarbeitslohn i. H. v. 4.000 EUR. Sein individueller Kassen-Zusatzbeitrag beläuft sich auf 2,5 %. Er ist konfessionslos, die Nichtzugehörigkeit zur einer erhebungsberechtigten Kirche wurde nachgewiesen. Im Februar 2025 schenkt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zusätzlich zum Gehalt ein...mehr

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FF 01/2026, Aktuelles Unter... / 5. Angemessener Selbstbehalt beim Elternunterhalt

Beim Elternunterhalt hat der Bundesgerichtshof[54] den Rückgriff auf das Angehörigen-Entlastungsgesetz[55] ausdrücklich verworfen. Die bisherige Anmerkung D I zur Tabelle, die bestimmt hat, dass dem elternunterhaltspflichtigen Schuldner der angemessene Eigenbedarf zu belassen sei und dass bei dessen Bemessung Zweck und Rechtsgedanken des Angehörigen-Entlastungsgesetzes zu be...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.3.6 Aktivierung oder Passivierung latenter Steuern (§ 274 HGB)

Tz. 409 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 § 274 HGB idFd BilMoG regelt die Passivierung latenter St für temporäre Differenzen iSd § 274 Abs 1 HGB (dazu s Altenburg/Ossenkopp, DK 2023, 102, 103; s Spengel/Evers/Meier, DB 2015, 7; s Herzig/Vossel, BB 2009, 1174; s Dahlke, BB 2009, 878; s Oser/Roß/Wader/Drögemüller, WPg 2009, 573; s Ortmann-Babel/Bolik/Gageur, DStR 2009, 934, 938; s L...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4 Gebühr für die verbindliche Auskunft

Tz. 33 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die Erteilung einer verbindlichen Auskunft (zust oder abl Auskunft) sowie die Ablehnung (Nichtauskunft) sind gebührenpflichtig (s § 89 Abs 3 S 1, Abs 4–7 AO; s AEAO zu § 89 Rn 4.1.1); die Gebührenpflicht ist verfassungskonform (s Urt des BFH v 27.11.2019, BStBl II 2020, 528 unter Rn 18, 19). Die FinBeh kann die Entsch über den Antrag bis zur...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 17 [Autor/Stand] Die Norm beruht auf § 11 GrStG 1951[2] sowie auf §§ 26 und 27 GrStDV 1952.[3] Schon damals war die Ermittlung des Steuermessbetrags durch Anwendung eines Tausendsatzes (Steuermesszahl) auf den Einheitswert gesetzlich angeordnet.[4] Die GrStDV regelte die Festsetzung des Steuermessbetrags für Erbbaurechts- und Erbpachtfälle sowie für Grundbesitz, der für ...mehr

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§ 4 Elektronischer Rechtsve... / 2. Anspruchsbezeichnung

Rz. 94 Im Mahnverfahren ist der Rechtsgrund für den geltend gemachten Anspruch anzugeben. Hierzu stehen dem Antragsteller zwei Möglichkeiten zur Verfügung: Rz. 95 Mit Einführung des automatisierten Mahnverfahrens wurden für die häufigsten Rechtsgründe Katalognummer...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / d. Verbriefungen

Tz. 184 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Einen besonderen Schwerpunkt bei der Diskussion des Zahlungskriteriums bilden sog. Verbriefungstransaktionen (securitisations) – der IASB spricht von vertraglich verknüpften Instrumenten (contractually linked instruments). Im einfachsten Fall einer Verbriefung werden an sich nicht fungible Vermögenswerte durch die Emission von handelbaren Sc...mehr

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§ 2 Kanzleiorganisation / I. Allgemeines

Rz. 24 Ein nicht zu unterschätzender Aufgabenbereich in einer Anwaltskanzlei ist die Betreuung und der Umgang mit Mandanten. So sind in erster Linie Sie Kontaktperson und Ansprechpartner der Mandanten. Rz. 25 So wie Sie erwarten, höflich behandelt zu werden, wenn Sie Dienstleistungen in Anspruch nehmen, so hat auch der Mandant selbstverständlich einen Anspruch darauf, von Ihn...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 5.2 Voraussetzungen der Mitgliedschaft

Rn 42 Naturgemäß kommen als Mitglieder des vorläufigen Gläubigerausschusses Gläubiger des Schuldners in Betracht. Ob die Gläubigerstellung zuvor durch einen Forderungskauf erworben wurde, spielt keine Rolle. Daneben können Mitglieder aber auch Personen sein die keine Gläubiger des Schuldners sind. Dies war zunächst streitig, der Gesetzgeber hat aber mit dem SanInsFoG[95] ein...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 1. Zwangssicherungshypothek

Rz. 401 Liegen Ihnen Informationen über eine Immobilie oder ein Grundstück des Schuldners vor, so sollten Sie die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek gem. § 866 Abs. 1 ZPO erwägen. a) Allgemeines Rz. 402 In erster Linie dient die Eintragung der Zwangssicherungshypothek ins Grundbuch der Absicherung der einzutragenden Forderung gegenüber möglichen weiteren Gläubigern. Es ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Verrechnungskonto

Tritt mit der Lastschrift auf einem Verrechnungskonto der Verlust der wirtschaftlichen Verfügungsmacht des Schuldners über diesen Betrag ein, liegt ein Abfluss vor, vgl BFH v 08.10.1985, VIII R 284/83, BStBl II 1986, 481, 484 zur Lastschrift von Zinsschulden; FG Niedersachsen v 21.08.1991, IX 548/88, EFG 1992, 188.mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / bb) Aufstellung über geleistete Zahlungen

Rz. 146 Bisherige Zahlungen des Schuldners / Drittschuldners müssen in einer gesonderten Aufstellung nachvollziehbar dargestellt werden. Diese Aufstellung ist dem Auftrag als Anlage beizufügen.mehr

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zfs 01/2026, Rückzahlungs- ... / Leitsatz

1. Es ist nicht von vornherein als pflichtwidrig anzusehen, wenn sich einen Rechtsanwalt auch in Fällen einer bekanntermaßen geringen Regulierungsbereitschaft des in Anspruch genommenen Schuldners, einen bedingten Klageauftrag erteilen lässt, um eine vorgerichtliche Klärung des Zahlungswillens zu erreichen. 2. Der Rechtsschutzversicherer kann von dem Rechtsanwalt seines Versi...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 2. Postanfrage

Rz. 96 Kostengünstig und effektiv ist die Überprüfung der Postanschrift durch die Deutsche Post AG durch eine sogenannte Postanfrage. Die Anfrage erfolgt über die Internetseite: https://www.deutschepost.de/de/a/anschriftenpruefung.html. Die Überprüfung der Anschrift dauert meist nur wenige Tage. Liegt ein Nachsendungsantrag des Schuldners vor, so erhalten Sie die Nachsendead...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Non-Recourse-Finanzierungen

Tz. 183a Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Von sog. Non-Recourse-Finanzierungen ist die Rede, wenn sich der Anspruch eines Gläubigers auf bestimmte Vermögenswerte des Schuldners oder Zahlungsströme aus bestimmten Vermögenswerten beschränkt (vgl. IFRS 9.B4.1.16). Eine solche Beschränkung kann, muss aber nicht notwendigerweise im Vertrag niedergelegt sein (vgl. IDW RS HFA 48, Rn. 207)...mehr

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§ 13 Arrest und Einstweilig... / I. Dinglicher Arrest

Rz. 19 Der dingliche Arrest gibt dem Gläubiger das Recht, zur Sicherung seiner Forderung in das Vermögen des Schuldners zu vollstrecken (§§ 929 ff. ZPO). Er darf zwar pfänden, wegen des bloßen Sicherungszwecks aber nicht verwerten.mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / b) Vollstreckungsvoraussetzungen

Rz. 504 Wie bei jeder Vollstreckungsart muss ein Antrag des Gläubigers vorliegen und es müssen die allgemeinen und besonderen Vollstreckungsvoraussetzungen vorliegen. Räumungstitel können z.B. sein:mehr

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§ 2 Kanzleiorganisation / H. Word-Serienbrief

Rz. 196 Die Serienbrieffunktion ist eine sehr hilfreiche Funktion in Word, um gleichartige Schreiben an eine Vielzahl von Empfängern zu versenden. Die Serienbrieffunktion könnte Ihnen z.B. bei folgenden Schreiben helfen:mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.3 Antragsausschuss (Abs. 2)

Rn 19 Die Möglichkeit der Ernennung eines sog. "Antragsausschusses" wurde erst kurz vor Schluss des Gesetzgebungsverfahrens auf Initiative des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages aufgenommen.[28] Dadurch soll unabhängig von den im Gesetzgebungsverfahren angehobenen Größenklassen des Absatz 1 und der gerichtlichen Initiative bei Entscheidung nach § 21 Abs. 2 Nr. 1a au...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / cc) Kombi-Auftrag

Rz. 159 Sind dem Gläubiger verwertbare Vermögensgegenstände des Schuldners bekannt, sollte der Gläubiger daher im Rahmen eines Kombi-Antrags den Auftrag unter Modul H mit einem Auftrag in Modul L verbinden: Beispiel:mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / IX. Hebegebühr

Rz. 623 Für die Entgegennahme und Weiterleitung der Zahlung des Schuldners kann der RA die Hebegebühr verdienen (s. Rdn 275).mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 4.2.3 Abwägung

Rn 36 Schließlich kann auf Basis der erwarteten Kosten und Insolvenzmasse die eigentliche Abwägung stattfinden. Aus dem bloßen Verhältnis der beiden Werte lässt sich aber nichts ableiten. Der Gesetzgeber hat insoweit versäumt einen Maßstab zu dessen Bewertung vorzugeben. Zweifelsohne ist eine Unverhältnismäßigkeit anzunehmen, wenn die Kosten der Einsetzung die freie Insolvenz...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / c) Vollstreckungsschuldner

Rz. 505 Eine besondere Problematik bei der Räumungsvollstreckung liegt darin, dass bereits im Erkenntnisverfahren ein Titel gegen alle Personen zu erwirken ist, die ggf. Allein- oder Mitgewahrsam an der Wohnung besitzen. Es kommt in der Zwangsvollstreckung eben nicht auf das zugrundeliegende Vertragsverhältnis an, sondern ausschließlich auf den Gewahrsam (= tatsächliche Sach...mehr

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / X. Gegenstandswert in der Zwangsversteigerung

Rz. 59 § 26 RVG Gegenstandswert in der Zwangsversteigerung In der Zwangsversteigerung bestimmt sich der Gegenstandswertmehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Verfahrensgebühr Nr. 3309 VV RVG

Rz. 598 Im Unterabschnitt 3 von Teil 3 VV RVG (Nrn. 3309 ff.) werden die Gebühren geregelt, die der RA als Vertreter des Gläubigers oder Schuldners für seine Tätigkeit im Rahmen der Zwangsvollstreckung erhält. Danach erhält der RA eine 0,3 Verfahrensgebühr Nr. 3309 VV RVG. Die Gebühr ist nach Nr. 1008 VV RVG erhöhungsfähig, wenn der RA mehrere Auftraggeber wegen desselben Ge...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 4. Vorliegen der allgemeinen Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen

Rz. 478 Bei der Entscheidung über den Antrag des Gläubigers gem. § 887 ZPO müssen die drei allgemeinen Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen Titel, Klausel, Zustellung vorliegen. Die vollstreckbare Ausfertigung des Titels muss mit dem Antrag im Original eingereicht werden. Sonstige für den Beginn der Zwangsvollstreckung erforderlichen Urkunden müssen ebenfalls vorgelegt werden (...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 9. Aufsatzliteratur

Rn 78 Beth, Zur Unverhältnismäßigkeit der Einsetzung des vorläufigen Gläubigerausschusses gem. § 22 a Abs. 3 2. Alt. InsO, ZInsO 2012, 1974; Biel/Wittmann, Gläubigerbeteiligung im Insolvenzverfahren de jure und de facto, ZInsO 2022, 2105; Ehlers, Teilnahme und Nutzen einer Mitgliedschaft im Gläubigerausschuss, BB 2013, 259; Frind, Der vorläufige Gläubigerausschuss – Rechte, ...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 3. Entscheidung über den Eröffnungsantrag

Rz. 627 Scheitert jedoch auch der gerichtliche Einigungsversuch, so wird das ruhende Insolvenzantragsverfahren wieder aufgenommen und das Insolvenzgericht eröffnet ein sog. vereinfachtes Insolvenzverfahren. Dies geschieht auch, wenn im Antrag bereits die Einschätzung abgegeben worden ist, dass eine gerichtliche Einigung aussichtslos erscheint und die Fortsetzung der Eröffnun...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 4.2.2 Zu erwartende Insolvenzmasse

Rn 35 In einem weiteren Schritt muss die zu erwartende Insolvenzmasse prognostiziert werden. Die Begründung des Gesetzentwurfes der Bundesregierung spricht insoweit lapidar von dem "Restvermögen des Schuldners".[71] Zu prognostizieren ist bei verständiger Auslegung diejenige Masse, die zur Verteilung an die Gläubiger voraussichtlich zur Verfügung stehen wird. Dabei handelt e...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / II. Zwangsversteigerung: Nr. 3311 Anm. Nr. 1 u. Nr. 2 VV RVG

Rz. 639 Für das Verfahren (auch der Teilungsversteigerung gem. § 180 Abs. 1 ZVG) bis zur Einleitung des Verteilungsverfahrens erhält der RA als sog. Betriebsgebühr eine 0,4 Verfahrensgebühr Nr. 3311 Anm. Nr. 1 VV RVG. Das Verteilungsverfahren wird nach Erteilung des Zuschlags eingeleitet, wenn das Gericht gem. § 105 ZVG einen Termin zur Verteilung des Versteigerungserlöses a...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / b) Gerichtsvollzieherschutzgesetz

Rz. 130 Zum 1.1.2022 ist das Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (GvSchuG) in Kraft getreten. Vor dem Hintergrund, dass Gerichtsvollzieher in der Vergangenheit bei der Durchführung von Vollstreckungshandlungen wiederholt vo...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 7.3 Haftung

Rn 63 Die Mitglieder des vorläufigen Gläubigerausschusses haften für die schuldhafte Verletzung ihrer Pflichten gemäß §§ 71, 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1a. Damit sehen sich die Ausschussmitglieder einem beachtlichen Haftungsrisiko ausgesetzt, was ihnen in der Praxis häufig nicht bewusst ist. Insbesondere sind die Überwachung der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters oder d...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 4. Vorliegen der allgemeinen Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen

Rz. 458 Bei der Entscheidung über den Antrag des Gläubigers gem. § 888 ZPO müssen die drei allgemeinen Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen Titel, Klausel, Zustellung vorliegen. Die vollstreckbare Ausfertigung des Titels muss mit dem Antrag im Original eingereicht werden. Sonstige für den Beginn der Zwangsvollstreckung erforderlichen Urkunden müssen ebenfalls vorgelegt werden (...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 5. Streit oder Ungewissheit der Parteien

Rz. 232 Für das Entstehen der Einigungsgebühr ist es Voraussetzung, dass Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis besteht. Ein Rechtsverhältnis ist ungewiss, wenn die Verwirklichung des diesem zugrunde liegenden Anspruchs unsicher ist. Die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis kann sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht gegeben s...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Erfassung von Wertänderungen

Tz. 229 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Wertveränderungen von Finanzinstrumenten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden, werden während der Haltedauer dem Grunde nach nicht ausgewiesen, sondern erst dann gezeigt, wenn das Finanzinstrument ausgebucht oder reklassifiziert wird (vgl. IFRS 9.5.7.2). Ausnahmen von dieser Regel bestehen in der effektivzinskonformen Ve...mehr

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FoVo 01/2026, Schadensersat... / 1 Der Fall

Pfändung von Arbeitseinkommen Der Kläger verlangt von den Beklagten Schadensersatz wegen einer zunächst unterlassenen Drittschuldnererklärung. Der Kläger titulierte mittels Vollstreckungsbescheids eine Hauptforderung in Höhe von 2.110,13 EUR nebst weiteren Zinsen und Kosten. Mit am 21.7.2023 zugestelltem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) vom 12.7.2023 pfändete der Kl...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / II. Verbraucherinsolvenzverfahren bis zur Restschuldbefreiung

Rz. 604 Das eigentliche Ziel des Schuldners ist dabei die Restschuldbefreiung. Nach der Insolvenzordnung (InsO) ist das Verbraucherinsolvenzverfahren als ein dreistufiges Verfahren gestaltet, dem sich ein Restschuldbefreiungsverfahren anschließt: Stufe 1: Außergerichtlicher Einigungsversuch Stufe 2: Gerichtlicher Einigungsversuch Stufe 3: Durchführung des Insolvenzverfahrens Stu...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / d. Wertminderungsprüfung

Tz. 248 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Die Vorschriften zur Wertminderungsprüfung wurden gegenüber der Vorgängerregelung in IAS 39 grundlegend überarbeitet. Nach IAS 39.59 durfte eine Wertberichtigung erst und nur dann vorgenommen werden, wenn objektiv nachweisbar ein Verlust eingetreten war (sog. incurred loss) – was im strengen Sinne dann eigentlich keine Wertberichtigung (impa...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Anwendungsbereich

Tz. 10 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Der Anwendungsbereich von IFRS 9 wurde – wie bereits oben (vgl. Tz. 3) dargelegt – unverändert aus IAS 39 übernommen (zur Begründung vgl. IFRS 9.BC2.1). Danach ist der Standard von allen Unternehmen ungeachtet ihrer Größe, Branche oder Rechtsform anzuwenden (vgl. IFRS 9.2.1). Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass nicht öffentlich reche...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 52 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Bei der Verschmelzung und bei der Spaltung einer TG auf die MG zu Bw stellt sich die Frage, ob in der Übertragung des BV zu Bw auf die MG eine vGA nach § 8 Abs 3 KStG liegen kann. UE ist das grds nicht der Fall, denn den umwst-rechtlichen Spezialnormen gebührt Vorrang vor den Rechtsfolgen einer vGA (so bereits Urt des BFH v 18.04.1992, BStBl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / q) Gesetz zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021

Rn 61 Mit dem "Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens "Aufbauhilfe 2021" und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze (Aufbauhilfegesetz 2021 – AufbhG 2021)" hat es im Nachgang an die Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 diverse, temporär begrenzte, Re...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Scheck

Verwaltungsanweisungen: H 11 EStH 2024 "Scheck". Rn. 1 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Abfluss: Mit Hingabe des Schecks (Bar- oder Verrechnungsscheck), s H 11 EStH 2024 "Scheck", zB Übergabe an die Post, Einwurf in den Briefkasten, vgl BFH v 24.09.1985, IX R 2/80, BStBl II 1986, 284, ist der Scheckbetrag abgeflossen, BFH v 20.03.2001, IX R 97/97, BStBl II 2001, 482 unter Bezugnahme...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 6. Forderungsaufstellung

Rz. 214 In welcher Höhe Ansprüche vollstreckt werden sollen, ergibt sich ausschließlich aus der Forderungsaufstellung, die gem. § 2 Abs. 2 ZVFV jedem Gerichtsvollzieherauftrag zwingend beizufügen ist. In die Forderungsaufstellung sind sämtliche Forderungen einzutragen, die der Gläubiger geltend macht. Sofern die Eintragungsmöglichkeiten nicht ausreichen, sind die Forderungsau...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Damnum

Verwaltungsanweisungen: BMF v 20.10.2003, BStBl I 2003, 546 (Geschlossene Fonds: Neuregelung 2003); BMF v 05.04.2005, BStBl I 2005, 617 (Anwendungszeitpunkt einzelner Gesetzesänderungen aufgrund des Richtlinien-UmsetzungsG); BMF v 15.12.2005, BStBl I 2005, 1052 (Anwendung des § 11 Abs 1 S 3 und Abs 2 S 3 EStG auf Damnum und Disagio). Rn. 1 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Das Damnum (...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Wirtschaftliche Betrachtungsweise

Rz. 10 [Autor/Stand] § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977 sieht vor, dass Wirtschaftsgüter unter bestimmten Voraussetzungen als Ausnahme von der Regel des Abs. 1 für die Besteuerung einem anderen als dem nach bürgerlichem Recht Berechtigten zugerechnet werden. § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977 ist ein gesetzlich geregelter Anwendungsfall der sog. wirtschaftlichen Betrachtungsweise. Er entspric...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 7. Umfang der Bewilligung und Zwangsvollstreckung

Rz. 513 Eine PKH-Bewilligung gilt nur für den jeweiligen Rechtszug. Ist Folge des gerichtlichen Verfahrens, dass ein zur Zwangsvollstreckung geeigneter Titel vorliegt, so muss für die Zwangsvollstreckung gesondert PKH beantragt werden (§ 48 Abs. 5 S. 2 Nr. 1 RVG). Nur wenn lediglich die Vollziehung eines Arrests, einer einstweiligen Verfügung oder einer einstweiligen oder vo...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Anwendung der Effektivzinsmethode bei der Bemessung fortgeführter Anschaffungskosten

Tz. 240 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Wie im Definitionsteil ausgeführt (vgl. Tz. 93ff.), erfolgt die Zinsberechnung von Finanzinstrumenten generell unter Rückgriff auf die Effektivzinsmethode. Im Abschnitt zur Folgebewertung des Standards finden sich Leitlinien dazu, wann der Effektivzins und wann der bonitätsadjustierte Effektivzins zu verwenden ist. Der IASB regelt, dass die ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / IV. Auftrag und Vergütung

Rz. 86 Welche Vergütung der RA erhält, hängt von dem ihm erteilten Auftrag und i.d.R. nicht von der erbrachten Tätigkeit ab.[7] Das wird oftmals in der Praxis verkannt und bereitet daher zugleich die damit einhergehenden Schwierigkeiten. Der RA fixiert den ihm durch den Auftraggeber erteilten Auftrag nicht und lässt ihn sich auch nicht bestätigen. Irrtümlich wird davon ausge...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.5 Präsumtiver Gläubigerausschuss

Rn 25 Zur optimalen Wahrnehmung der gesetzlichen Teilhabe- und Gestaltungsrechte des vorläufigen Gläubigerausschusses wäre es sinnvoll, wenn sich dieser bereits vor der Insolvenzantragstellung konstituieren könnte, um an Entscheidungen über die wesentlichen Weichenstellungen bereits zu einem möglichst frühen Zeitpunkt teilnehmen zu können. Da der vorläufige Gläubigerausschus...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Zielsetzung besteht im Halten zwecks Vereinnahmung vertraglicher Zahlungen

Tz. 160 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 In den Anwendungsleitlinien äußert sich der IASB sehr detailliert und mit veranschaulichenden Beispielen zu zwei Geschäftsmodellen, von denen das erste der Zielsetzung folgt, finanzielle Vermögenswerte zu halten und deren vertragliche Zahlungen über die Laufzeit der jeweiligen Instrumente zu vereinnahmen. Diese Art der Steuerung grenzt der I...mehr