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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, ... / 4.4.2.3.6 Aktivierung oder Passivierung latenter Steuern (§ 274 HGB)

Ewald Dötsch, Alexandra Pung
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Tz. 409

Stand: EL 110 – ET: 06/2023

§ 274 HGB idFd BilMoG regelt die Passivierung latenter St für temporäre Differenzen iSd § 274 Abs 1 HGB (dazu s Altenburg/Ossenkopp, DK 2023, 102, 103; s Spengel/Evers/Meier, DB 2015, 7; s Herzig/Vossel, BB 2009, 1174; s Dahlke, BB 2009, 878; s Oser/Roß/Wader/Drögemüller, WPg 2009, 573; s Ortmann-Babel/Bolik/Gageur, DStR 2009, 934, 938; s Lanfermann/Röhricht, DStR 2009, 1216; s Kühne/Melcher/Wesemann, Wpg 2009, 1005 und 1057; s Loitz, Ubg 2009, 708; s Prinz/Ruberg, DK 2009, 343; s Ellerbusch/Schlüter/Hofhere, DStR 2009, 2443; s Herzig/Liekenbrock/Vossel, Ubg 2010, 85; s Karrenbrock, BB 2011, 683; s Kahle/Schulz/Vogel, Ubg 2011, 178 und s Neumayer/Imschweiler, GmbHR 2011, 57, 58).

Latente St, die nur in der H-Bil und nicht auch in der St-Bil auszuweisen sind, nehmen eine künftige St-Ent- oder -Belastung zeitlich vorweg (aktive = Entlastung, passive = Belastung). Sie werden in der H-Bil dem Geschäftsjahr zugeordnet, auf das sie wirtsch entfallen. Bestehen zwischen den hr-lichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren stlichen Wertansätzen Differenzen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen,

  • ist eine daraus sich ergebende St-Belastung als passive latente St in der Bil auszuweisen und
  • kann eine daraus sich ergebende St-Entlastung als aktive latente St in der Bil ausgewiesen werden.

Der auf die H-Bil begrenzte Ausweis latenter St hat den Zweck, den St-Aufwand, der auf Grund der St-Ges uU in späteren Jahren entsteht, dem Wj seiner wirtsch Zugehörigkeit zuzuweisen, um so ein objektiveres Bil-Ergebnis zu erhalten. Der Aufwand oder Ertrag aus der Veränderung bilanzierter latenter St ist in der GuV-Rechnung gesondert auszuweisen (s § 274 Abs 2 S 3 HGB). Zur zunehmenden...

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