Fachbeiträge & Kommentare zu Schmerzensgeld

Beitrag aus TVöD Office Professional
Einstellung / 3.4.2 Anspruch auf Entschädigung

Für immaterielle Schäden hat der Arbeitgeber nach § 15 Abs. 2 AGG dem Beschäftigten eine angemessene Entschädigung in Geld zu zahlen. § 15 Abs. 2 AGG ist gegenüber § 253 BGB die speziellere Norm, tritt zusätzlich neben den Schadensersatzanspruch aus § 15 Abs. 1 AGG und ist unabhängig von einem Verschulden des Arbeitgebers. Nach der Gesetzesbegründung soll der Anspruch auf En...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Schadensersatz / 1.1.1 Schadensersatzfälle

In folgenden Fällen des Schadensersatzes besteht insbesondere keine Einkommensteuerpflicht, ohne dass diese Aufzählung abschließend wäre: Der Schadensersatz fällt unter keine der 7 Einkunftsarten des EStG, z. B. Gegenstände des Privatvermögens, mit denen keine Einkünfte erzielt werden. Schadensersatz wegen unerlaubter Handlungen, Körperverletzung, Todesfällen oder Schmerzensge...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Schadensersatz / 1.3 Schadensersatz für entgangenen oder entgehenden Arbeitslohn

Entschädigungen für entgangenen oder entgehenden Arbeitslohn sind lohnsteuerpflichtig. Achtung Seit 2025 keine Fünftelregelung im Lohnsteuerabzugsverfahren Werden Entschädigungen für mehrere Jahre ausgezahlt, kommt die Anwendung der sog. Fünftelregelung in Betracht.[1] Seit 2025 ist die Anwendung der Fünftelregelung im Lohnsteuerabzugsverfahren nicht mehr zulässig, sondern nur ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verkehrssicherung im Wohnun... / 6.2 Mitverschulden

Stets ist bei einer Haftung wegen der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten ein Mitverschulden des Geschädigten zu prüfen. Ein Mitverschulden i. S. v. § 254 Abs. 1 BGB liegt vor, wenn der Geschädigte diejenigen Sorgfaltspflichten missachtet, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eines eigenen Schadens anzuwenden pflegt. Es handelt sich hierbei um e...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Haftung der Gemeinschaft de... / 3.2 Verletzung der Verkehrssicherungspflichten

Relevantester Grund einer Haftung gegenüber außenstehenden Dritten stellt die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht dar. Im Unterschied zur Haftung gegenüber den Wohnungseigentümern im Fall der Verletzung der Verkehrssicherungspflichten, haftet die GdWE mangels Bestehens vertraglicher Beziehungen zu dem Dritten deliktisch nach § 823 Abs. 1 BGB oder über § 9a Abs. 2 WEG au...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Haftung des Verwalters / 1 Grundsätze

Die Haftung des Verwalters ist nicht davon abhängig, dass ein Verwaltervertrag abgeschlossen ist. Dem Verwalter obliegen vielmehr bereits gesetzlich geregelte Pflichten, bei deren Verletzung er sich den Wohnungseigentümern und der Eigentümergemeinschaft gegenüber schadensersatzpflichtig machen kann. Die gesetzlich geregelten Pflichten des Verwalters ergeben sich dabei aus §§...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.3 Schadensersatz aufgrund immateriellen Schadens

Rz. 27 Abs. 2 nimmt Entschädigungen aufgrund des § 253 Abs. 2 BGB von der Einkommensanrechnung aus. Dabei handelt es sich um immaterielle Schäden, die nicht Vermögensschäden sind, aber zur Forderung einer billigen Entschädigung in Geld berechtigen. Dem liegen eine Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung zugrunde. Die gesetzlic...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.8 Pflichtlose Zuwendungen (Abs. 5)

Rz. 50 Zuwendungen Dritter, die ohne rechtliche und sittliche Verpflichtung Leistungsberechtigten zugutekommen, werden nach Abs. 5 Nr. 1 nicht als Einkommen berücksichtigt, soweit die Berücksichtigung für den Empfänger grob unbillig wäre. Darunter fallen für das SG Karlsruhe auch Trinkgelder für eine Frisöse (SG Karlsruhe, Urteil v. 30.3.2016, S 4 AS 2297/15; a. A. SG Landsh...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Bewerbungsverfahren: Diskri... / 2.1 Anspruch

Bei einem Verstoß gegen ein Benachteiligungsverbot ist der Arbeitgeber gemäß § 15 Abs. 1 AGG verpflichtet, den hierdurch entstandenen Vermögensschaden zu ersetzen, wenn er die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Dabei ist zu beachten, dass der Arbeitgeber für verfassungsmäßige Vertreter (z. B. Geschäftsführer einer GmbH, Vorstand einer AG) über § 31 BGB und gemäß § 278 BGB a...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Schadensersatz / 1.3 Schadensersatz für entgangenen oder entgehenden Arbeitslohn

Entschädigungen für entgangenen oder entgehenden Arbeitslohn sind lohnsteuerpflichtig. Achtung Seit 2025 keine Fünftelregelung im Lohnsteuerabzugsverfahren Werden Entschädigungen für mehrere Jahre ausgezahlt, kommt die Anwendung der sog. Fünftelregelung in Betracht.[1] Seit 2025 ist die Anwendung der Fünftelregelung im Lohnsteuerabzugsverfahren nicht mehr zulässig, sondern nur ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verfahren in Wohnungseigent... / 2.1.2.1 § 43 Abs. 2 Nr. 1 WEG

Eine ausschließlich örtliche sowie sachliche Zuständigkeit des Amtsgerichts des Belegenheitsorts der Wohnanlage für "Streitigkeiten über die Rechte und Pflichten zwischen Wohnungseigentümern untereinander" begründet § 43 Abs. 2 Nr. 1 WEG. Umfasst sind hiervon insbesondere Beseitigungsansprüche, soweit das Sondereigentum konkret durch eine bauliche Veränderung beeinträchtigt ...mehr

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§ 7 Einwände des Versichere... / C. Schmerzensgeld

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§ 2 Die Mandatierung beim P... / V. Schmerzensgeld

Rz. 17 Hinter dem nächsten Trennblatt "Schmerzensgeld" werden fortan alle Arztberichte, Gutachten etc. gesammelt, möglichst in chronologischer Reihenfolge, wobei der jeweils aktuellste Bericht obenauf geheftet ist. Dieses Vorgehen ermöglicht bei der Anspruchsbezifferung ein schnelles Erfassen der schmerzensgeldrelevanten Eckdaten wie Ausgangsverletzungen, Behandlungsdauer un...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / II. Das geerbte Schmerzensgeld

Rz. 169 Schadensersatzrechtlich ist an den Schmerzensgeldanspruch zu denken, den der Verletzte inne hatte und der nach seinem Tod auf die Erben übergegangen ist. Ein Nachweis über die Erbenstellung durch einen Erbschein kann erforderlich sein. Praxistipp Der Anwalt muss daher in den Fällen, in welchen der Verletzte noch eine Weile lebte und erst nach einiger Zeit verstorben i...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / A. Schmerzensgeld

I. Einleitung Rz. 1 Mit Inkrafttreten des BGB am 1.1.1900 wurde der Schmerzensgeldanspruch erstmals gesetzlich geregelt – zunächst in § 847 BGB a.F. Erfasst wurden Verletzungen von Körper, Gesundheit, Freiheit sowie der sexuellen Selbstbestimmung einer Frau. Rz. 2 Lange Zeit wurde das Schmerzensgeld primär als Ausgleich für immaterielles Leid verstanden. Die Genugtuungsfunktio...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / F. Hinterbliebenengeld und geerbtes Schmerzensgeld

I. Hinterbliebenengeld 1. Aktuelle Rechtslage Rz. 148 Mit der Einführung des § 844 Abs. 3 BGB am 17.7.2017 (BGBl I S. 2421) hat der Gesetzgeber für die Hinterbliebenen einer getöteten Person einen unmittelbaren Entschädigungsanspruch geschaffen. § 844 Abs. 3 BGB lautet: (3) Der Ersatzpflichtige hat dem Hinterbliebenen, der zur Zeit der Verletzung zu dem Getöteten in einem beson...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / c) Schmerzensgeld für Kinder

Rz. 51 Kinder werden rechtlich wie Erwachsene geschützt; allerdings muss in der Praxis das Schmerzensgeld bei gleicher Verletzungshöhe immer (!) höher ausfallen. Hintergrund ist, dass Kindermehr

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§ 11 Unfallmedizin für Anwälte / 1. Schmerzensgeld

Rz. 10 Wenn der Anwalt die Komplikationen/Spätfolgen/Risiken in Bezug auf die einzelnen Verletzungsfolgen seines Mandanten kennt, kann dies auf die Höhe des Schmerzensgeldes erheblichen Einfluss haben. In diesem Zusammenhang ist auf die Grundsatzentscheidung des BGH vom 14.2.2006 (– VI ZR 322/04, zfs 2006, 381) hinzuweisen. Nach dieser Rechtsprechung gebietet es "der Grundsa...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / g) Tendenzen der Rechtsprechung zu höheren Schmerzensgeldern

Rz. 27 In der Judikatur kann eine steigende Tendenz der Schmerzensgeldbeträge für Schwerstschäden in jüngster Vergangenheit wahrgenommen werden (vgl. exemplarisch v.a. LG Aurich, Urt. v. 23.11.2018 – 2 O 165/12; OLG Oldenburg, Urt. v. 18.3.2020 – 5 U 196/18, welches dem Kläger, dem behandlungsfehlerbedingt beide Unterschenkel amputiert wurden, ein Schmerzensgeld von 800.000,...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / 4. Bemessungsmethoden – Wie wird die Höhe von Schmerzensgeldern bestimmt?

a) Traditionelle Tabellenmethode Rz. 37 In der Praxis wird die Höhe des Schmerzensgeldes bei Personenschäden vor allem mithilfe sogenannter Schmerzensgeldtabellen bestimmt. Solche Entscheidungssammlungen (z.B. Jaeger/Luckey, Hacks/Wellner/Klein/Kohake, Slizyk) haben sich entwickelt, um bei ähnlichen Verletzungsmustern eine gewisse Vergleichbarkeit zu ermöglichen und damit den...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / l) Anrechenbarkeit des Schmerzensgeldes

aa) Bürgergeld Rz. 69 Durch die Reform Anfang 2023 wurde das "Hartz IV"-System im SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) auf das Bürgergeld umgestellt. An der Anrechenbarkeit von Schmerzensgeld in diesem Leistungsbezug hat sich jedoch nichts Grundlegendes geändert: Nach § 11 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 11a Abs. 2 SGB II wird Schmerzensgeld nicht als Einkommen berücksichtigt. Bet...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / 1. Funktionen des Schmerzensgeldes

Rz. 11 Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich stets nach den Umständen des Einzelfalls. Grundlage ist die sog. Doppelfunktion des Schmerzensgeldes (BGHZ 18, 149, 154 ff.), wobei das Gericht Ausgleich und Genugtuung sowie ggf. einen präventiven Aspekt berücksichtigt. Eine Überprüfung durch den BGH erfolgt nur eingeschränkt, da dieser primär das richterliche Ermessen kontr...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / Literaturtipps

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§ 12 Anhang / I. Beispiel – Schmerzensgeldbezifferung

Rz. 1 Sämtliche Angaben dienen lediglich einer beispielhaften Darstellung. Insbesondere die stichpunktartige Darstellung des Verletzungsbildes und der entsprechenden Therapien wurden sehr stark verkürzt dargestellt. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.1: Schmerzensgeld: 1.300.000,00 EUR zzgl. immaterieller Zukunftsschadensvorbehalt Nachfolgend erhalten...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / I. Einleitung

Rz. 1 Mit Inkrafttreten des BGB am 1.1.1900 wurde der Schmerzensgeldanspruch erstmals gesetzlich geregelt – zunächst in § 847 BGB a.F. Erfasst wurden Verletzungen von Körper, Gesundheit, Freiheit sowie der sexuellen Selbstbestimmung einer Frau. Rz. 2 Lange Zeit wurde das Schmerzensgeld primär als Ausgleich für immaterielles Leid verstanden. Die Genugtuungsfunktion spielte in ...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / aa) Bürgergeld

Rz. 69 Durch die Reform Anfang 2023 wurde das "Hartz IV"-System im SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) auf das Bürgergeld umgestellt. An der Anrechenbarkeit von Schmerzensgeld in diesem Leistungsbezug hat sich jedoch nichts Grundlegendes geändert: Nach § 11 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 11a Abs. 2 SGB II wird Schmerzensgeld nicht als Einkommen berücksichtigt. Betroffene müssen...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / f) Vorhersehbarkeitsrechtsprechung des BGH

Rz. 55 Gemäß der BGH-Rechtsprechung (zfs 2006, 381 ff.) ist der Grundsatz der Einheitlichkeit des Schmerzensgeldes zu wahren: Alle absehbaren künftigen gesundheitlichen Verschlechterungen sind bereits bei der ersten Bemessung einzubeziehen, damit ein umfassender Ausgleich gewährleistet wird. Dies gilt auch dann, wenn ihr Eintritt unsicher bleibt oder nicht exakt quantifizier...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / i) Mitverschulden

Rz. 62 Auch beim Schmerzensgeld muss ein etwaiges Mitverschulden des Geschädigten nach § 254 BGB berücksichtigt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH VersR 1970, 624) stellt jedoch klar, dass dies nicht in einer rein mathematischen Form geschehen darf. Anders als bei vielen anderen Schadensposten, bei denen das Mitverschulden sich an einer vorab ausgehandelten Quote orientieren...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / b) Versuch der taggenauen Bemessung und Reaktion des BGH

Rz. 45 Ein wesentlicher Impuls zur Neubewertung dieser traditionellen Vorgehensweise erfolgte durch das Urteil des OLG Frankfurt a.M. v. 18.10.2018 (– 22 U 97/16, VersR 2019, 435) . Dort verließ das Gericht die etablierte Referenzierung anhand von Tabellen und orientierte sich an dem "taggenauen" Modell (Schwintowski/C. Schah Sedi/M. Schah Sedi), das einzelne Zeiträume des un...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / bb) Einbeziehung objektiv vorhersehbarer Folgeschäden

Rz. 19 Alle absehbaren künftigen Schäden (z.B. Arthrose, Revisionsoperation, psychische Dauerbelastung) müssen bereits bei der ersten Festsetzung berücksichtigt werden, um eine "Zersplitterung" des Anspruchs zu vermeiden (BGH NJW 1996, 2425; VersR 1970, 134). Bleiben vorhersehbare Komplikationen unerwähnt, kann sie der Geschädigte im Nachhinein nicht erneut als Erhöhungstatb...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / cc) Prozesskostenhilfe

Rz. 71 Auch nach Einführung des Bürgergeldes bleibt für die Prozesskostenhilfe (PKH)-Bewilligung maßgeblich, inwieweit Vermögen zumutbar einzusetzen ist (§ 115 Abs. 3 ZPO i. V. m. § 90 SGB XII). Weil Schmerzensgeld dort regelmäßig als unantastbare Entschädigung für immaterielle Schäden gilt, kann dessen Einsatz für die Finanzierung eines Prozesses eine unzumutbare Härte dars...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / bb) Ehelicher Zugewinnausgleich

Rz. 70 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1981, 1836) wird Schmerzensgeld im Zugewinnausgleich grundsätzlich als Vermögenswert angesehen und ist entsprechend zu berücksichtigen. Eine Ausnahme bildet die Härtefallregelung in § 1381 BGB: Dort kann man vom Regelfall abweichen, wenn eine Berücksichtigung im konkreten Fall gegen Treu und Glauben verstie...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / IV. PKH-Bewilligungsverfahren

Rz. 111 In der Praxis kommt es mitunter sehr oft vor, dass die Erfolgsaussicht nicht von vornherein eingeschätzt werden kann. Ist ungewiss, ob das Gericht PKH bewilligen wird und will der Mandant den Prozess jedoch ohne die Bewilligung von PKH nicht fortführen, so ist zu empfehlen, zunächst den Antrag auf PKH zu stellen und die Klage nur in dem Fall von PKH an- bzw. rechtshä...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / d) Verletzungsbedingte Einschränkungen in der Tierhaltung

Rz. 52 Beschränkungen bei der Tierhaltung können das Schmerzensgeld steigern, insbesondere wenn die Haustierpflege durch die Verletzung massiv erschwert wird. Wer beispielsweise seinen Hund, seine Katze oder andere Haustiere nicht mehr wie gewohnt versorgen kann, verliert einen wesentlichen Teil seiner bisherigen Lebensgestaltung. Bei Nutztieren (z.B. zur Selbstversorgung od...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / h) Vorschadenseinwand des Schädigers

Rz. 60 Nach ständiger Rechtsprechung (BGH NJW 1989, 2616) muss der Schädiger das Opfer in dessen körperlicher und psychischer Verfassung hinnehmen ("Kein Anspruch auf ein gesundes Opfer"). Eine bereits bestehende Vorerkrankung oder konstitutionelle Schwäche schließt daher den Schmerzensgeldanspruch nicht grundsätzlich aus, sondern kann allenfalls die konkrete Höhe beeinfluss...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / e) Verhalten des Schädigers

Rz. 25 Verzögert der Schädiger (bzw. seine Versicherung) die Regulierung, bagatellisiert den Schaden oder verweigert Kooperation, kann dies das Schmerzensgeld erhöhen (BGH VersR 1998, 1034). Umgekehrt mindert ein kooperatives Verhalten den Anspruch nicht, kann aber in geringem Maße einzelfallbezogen berücksichtigt werden.mehr

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zfs 01/2026, Haftungsabwägu... / 1 Sachverhalt

I. Der Kläger (*1979) begehrt restlichen Schadensersatz aufgrund eines Verkehrsunfalls, der sich am 24.8.2021 gegen 14:00 Uhr auf der B202 in Fahrtrichtung K. auf Höhe der Abfahrt in Richtung B 430 L. ereignet hat. An dem Unfall waren der mittlerweile verstorbene R. mit dem bei der Beklagten haftpflichtversicherten Kleintransporter der Marke Mercedes Benz, Typ Vito, und der ...mehr

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§ 9 Abfindungsvergleich bei... / III. Immaterieller Zukunftsschadensvorbehalt bei Teilschmerzensgeldabfindung

Rz. 55 An dieser Stelle sei zunächst nochmals auf die Vorhersehbarkeitsrechtsprechung des BGH verwiesen (siehe § 4 Rdn 55 ff.). Objektiv vorhersehbare gesundheitliche Folgeschäden sind mit der Zahlung eines Schmerzensgeldbetrages im Zusammenhang mit einer Abfindungserklärung umfassend abgegolten. Demgegenüber ist es jedoch auch zulässig, das Schmerzensgeld bis zum Zeitpunkt ...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / (1) Begrenzter Datenbestand

Rz. 40 Zahlreiche Fälle (> 90 %) mit hohem Schmerzensgeld enden außergerichtlich und gehen somit nicht in die (gerichtlichen Entscheidungs-) Sammlungen ein. Die Tabellen bilden nur den gerichtlichen Teil der tatsächlichen Regulierungspraxis ab und geben häufig eher konservative Beträge wider. Zudem sind längst nicht alle gerichtlichen Entscheidungen veröffentlicht, sodass di...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / b) Genugtuungsfunktion

Rz. 13 Schmerzensgeld soll zudem eine seelische Befriedigung schaffen und verdeutlichen, dass der Schädiger für sein Unrecht einzustehen hat (BGHZ 18, 149). Bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten kann dies den Betrag erhöhen. Die Vermögensverhältnisse von Schädiger und Geschädigtem bleiben laut BGH (Beschl. v. 16.9.2016 – VGS 1/16, VersR 2017, 180) außer Betracht.mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / (3) Anpassung an den Einzelfall

Zuletzt wird eine Korrektur vorgenommen, um individuellen Faktoren wie Alter, Beruf, Verschuldensgrad oder Besonderheiten der Verletzung Rechnung zu tragen. So kann sich das Schmerzensgeld in Richtung höherer oder niedrigerer Werte als in den Tabellen verzeichnet bewegen. Praxistipp Auch hier spielen insbesondere die medizinisch objektiv vorhersehbaren Verletzungsfolgen und d...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / cc) Bemessung durch Gesamtwürdigung

Rz. 44 Zusammenfassend leisten Schmerzensgeldtabellen nur einen rudimentären Anhaltspunkt, wenn sie als grobe Richtlinie verwendet und im Lichte der konkreten Einzelfallumstände interpretiert werden. Wie der Bundesgerichtshof mehrfach betont hat (BGH, Beschl. v. 6.7.1955 – GSZ 1/55, BGHZ 18, 149; BGH, Urt. v. 30.4.1996 – VI ZR 55/95; BGH, Urt. v. 15.2.2022 – VI ZR 937/20), i...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / h) Exkurs: Richtige Einbeziehung von Vergleichsentscheidungen mit Rentenbaustein

Rz. 29 In der deutschen Schmerzensgeldpraxis wird in den meisten Fällen ein reiner Einmalbetrag zugesprochen, der sämtliche – auch künftige – immaterielle Folgen abdecken soll. Mitunter jedoch entscheiden Gerichte zusätzlich auf eine sogenannte Schmerzensgeldrente (vgl. BGH, Beschl. v. 6.7.1955 – GSZ 1/55, BGHZ 18, 149), wenn die Schädigung ein stetig wiederkehrendes oder ko...mehr

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§ 1 Einleitung

Rz. 1 Die Regulierung von Personenschäden wird in der Praxis häufig unterschätzt. Tatsächlich erfordert sie vertiefte Kenntnisse in einer Vielzahl von Rechtsgebieten, darunter das allgemeine zivilrechtliche Haftungsrecht, das Verkehrsrecht, die Produkthaftung, die Arzthaftung, das Medikamenten- und Medizinproduktehaftungsrecht, die Tierhalterhaftung, das Luftfahrtrecht, das ...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / (2) Mangelnde Individualisierung

Rz. 41 Die tabellarischen Einträge beschränken sich meistens auf die medizinischen Diagnosen/Primärverletzungen und das ausgeurteilte Schmerzensgeld. Wesentliche Faktoren wie Lebensalter im Schadenszeitpunkt (oft wird dieses am Urteilstag, also viele Jahre nach dem Unfalltag ausgeführt), persönliche Lebensumstände, Auswirkungen auf Beruf und Alltag oder psychische Folgebelas...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / 5. Einzelfragen in der Schmerzensgeldbemessung

Rz. 48 Der folgende Abschnitt beleuchtet typische Konstellationen und Aspekte, die in der Praxis der Schmerzensgeldbemessung regelmäßig eine Rolle spielen. Er knüpft an die allgemeinen Bemessungsgrundsätze (Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion sowie Berücksichtigung individueller Lebensbeeinträchtigung) an und zeigt auf, wie verschiedene Umstände das Schmerzensgeld konkret be...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / j) Regulierungsverzögerung/Zinsanspruch

Rz. 65 Haftpflichtversicherer verfolgen eigene wirtschaftliche Interessen und zahlen Schmerzensgeld oder entsprechende Vorschüsse oftmals nur zögerlich. Wer dennoch kurzfristig Geld benötigt, sollte eine exakt begründete Forderung stellen, die sich auf die ärztliche Dokumentation und vergleichbare Fallentscheidungen stützt. Je präziser die Begründung (Diagnosen, Prognosen, V...mehr

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Literaturverzeichnis

Buschbell/Hering, Handbuch Rechtsschutzversicherung, 6. Auflage 2015 Drees, Schadensberechnung bei Unfällen mit Todesfolge, 2. Auflage 1994 Eckelmann/Nehls, Schadensersatz bei Verletzung und Tötung, 1987 Gebhardt, Das verkehrsrechtliche Mandat, Bd. 1: Verteidigung in Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren, 9. Auflage 2020 Geigel, Der Haftpflichtprozess, 29. Auflage 202...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / d) Keine Sanktionsfunktion

Rz. 15 Anders als beispielsweise in den USA (punitive damages) beschränkt sich das deutsche Zivilrecht auf Ausgleich und Genugtuung. Ein strafender Charakter bleibt staatlichen Sanktionen vorbehalten (Strafverfahren).mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / aa) Vorgehensweise bei der Tabellenmethode

(1) Ermittlung eines vergleichbaren Falls Rz. 38 In einem ersten Schritt wird geprüft, ob in einer der verfügbaren Tabellen ein Verletzungsbild dokumentiert ist, das dem aktuellen Sachverhalt des Mandanten nahekommt (z.B. "komplizierter Bruch", "Hirnschaden", "Querschnittlähmung"). Praxistipp Ermitteln Sie zunächst anhand der Arztberichte die schwerste Verletzung Ihres Mandant...mehr