Fachbeiträge & Kommentare zu Schmerzensgeld

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / F. Hinterbliebenengeld und geerbtes Schmerzensgeld

I. Hinterbliebenengeld 1. Aktuelle Rechtslage Rz. 148 Mit der Einführung des § 844 Abs. 3 BGB am 17.7.2017 (BGBl I S. 2421) hat der Gesetzgeber für die Hinterbliebenen einer getöteten Person einen unmittelbaren Entschädigungsanspruch geschaffen. § 844 Abs. 3 BGB lautet: (3) Der Ersatzpflichtige hat dem Hinterbliebenen, der zur Zeit der Verletzung zu dem Getöteten in einem beson...mehr

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§ 11 Unfallmedizin für Anwälte / 1. Schmerzensgeld

Rz. 10 Wenn der Anwalt die Komplikationen/Spätfolgen/Risiken in Bezug auf die einzelnen Verletzungsfolgen seines Mandanten kennt, kann dies auf die Höhe des Schmerzensgeldes erheblichen Einfluss haben. In diesem Zusammenhang ist auf die Grundsatzentscheidung des BGH vom 14.2.2006 (– VI ZR 322/04, zfs 2006, 381) hinzuweisen. Nach dieser Rechtsprechung gebietet es "der Grundsa...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / g) Tendenzen der Rechtsprechung zu höheren Schmerzensgeldern

Rz. 27 In der Judikatur kann eine steigende Tendenz der Schmerzensgeldbeträge für Schwerstschäden in jüngster Vergangenheit wahrgenommen werden (vgl. exemplarisch v.a. LG Aurich, Urt. v. 23.11.2018 – 2 O 165/12; OLG Oldenburg, Urt. v. 18.3.2020 – 5 U 196/18, welches dem Kläger, dem behandlungsfehlerbedingt beide Unterschenkel amputiert wurden, ein Schmerzensgeld von 800.000,...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / 4. Bemessungsmethoden – Wie wird die Höhe von Schmerzensgeldern bestimmt?

a) Traditionelle Tabellenmethode Rz. 37 In der Praxis wird die Höhe des Schmerzensgeldes bei Personenschäden vor allem mithilfe sogenannter Schmerzensgeldtabellen bestimmt. Solche Entscheidungssammlungen (z.B. Jaeger/Luckey, Hacks/Wellner/Klein/Kohake, Slizyk) haben sich entwickelt, um bei ähnlichen Verletzungsmustern eine gewisse Vergleichbarkeit zu ermöglichen und damit den...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / 1. Funktionen des Schmerzensgeldes

Rz. 11 Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich stets nach den Umständen des Einzelfalls. Grundlage ist die sog. Doppelfunktion des Schmerzensgeldes (BGHZ 18, 149, 154 ff.), wobei das Gericht Ausgleich und Genugtuung sowie ggf. einen präventiven Aspekt berücksichtigt. Eine Überprüfung durch den BGH erfolgt nur eingeschränkt, da dieser primär das richterliche Ermessen kontr...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / l) Anrechenbarkeit des Schmerzensgeldes

aa) Bürgergeld Rz. 69 Durch die Reform Anfang 2023 wurde das "Hartz IV"-System im SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) auf das Bürgergeld umgestellt. An der Anrechenbarkeit von Schmerzensgeld in diesem Leistungsbezug hat sich jedoch nichts Grundlegendes geändert: Nach § 11 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 11a Abs. 2 SGB II wird Schmerzensgeld nicht als Einkommen berücksichtigt. Bet...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / Literaturtipps

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§ 12 Anhang / I. Beispiel – Schmerzensgeldbezifferung

Rz. 1 Sämtliche Angaben dienen lediglich einer beispielhaften Darstellung. Insbesondere die stichpunktartige Darstellung des Verletzungsbildes und der entsprechenden Therapien wurden sehr stark verkürzt dargestellt. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.1: Schmerzensgeld: 1.300.000,00 EUR zzgl. immaterieller Zukunftsschadensvorbehalt Nachfolgend erhalten...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / I. Einleitung

Rz. 1 Mit Inkrafttreten des BGB am 1.1.1900 wurde der Schmerzensgeldanspruch erstmals gesetzlich geregelt – zunächst in § 847 BGB a.F. Erfasst wurden Verletzungen von Körper, Gesundheit, Freiheit sowie der sexuellen Selbstbestimmung einer Frau. Rz. 2 Lange Zeit wurde das Schmerzensgeld primär als Ausgleich für immaterielles Leid verstanden. Die Genugtuungsfunktion spielte in ...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / aa) Bürgergeld

Rz. 69 Durch die Reform Anfang 2023 wurde das "Hartz IV"-System im SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) auf das Bürgergeld umgestellt. An der Anrechenbarkeit von Schmerzensgeld in diesem Leistungsbezug hat sich jedoch nichts Grundlegendes geändert: Nach § 11 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 11a Abs. 2 SGB II wird Schmerzensgeld nicht als Einkommen berücksichtigt. Betroffene müssen...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / f) Vorhersehbarkeitsrechtsprechung des BGH

Rz. 55 Gemäß der BGH-Rechtsprechung (zfs 2006, 381 ff.) ist der Grundsatz der Einheitlichkeit des Schmerzensgeldes zu wahren: Alle absehbaren künftigen gesundheitlichen Verschlechterungen sind bereits bei der ersten Bemessung einzubeziehen, damit ein umfassender Ausgleich gewährleistet wird. Dies gilt auch dann, wenn ihr Eintritt unsicher bleibt oder nicht exakt quantifizier...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / i) Mitverschulden

Rz. 62 Auch beim Schmerzensgeld muss ein etwaiges Mitverschulden des Geschädigten nach § 254 BGB berücksichtigt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH VersR 1970, 624) stellt jedoch klar, dass dies nicht in einer rein mathematischen Form geschehen darf. Anders als bei vielen anderen Schadensposten, bei denen das Mitverschulden sich an einer vorab ausgehandelten Quote orientieren...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / b) Versuch der taggenauen Bemessung und Reaktion des BGH

Rz. 45 Ein wesentlicher Impuls zur Neubewertung dieser traditionellen Vorgehensweise erfolgte durch das Urteil des OLG Frankfurt a.M. v. 18.10.2018 (– 22 U 97/16, VersR 2019, 435) . Dort verließ das Gericht die etablierte Referenzierung anhand von Tabellen und orientierte sich an dem "taggenauen" Modell (Schwintowski/C. Schah Sedi/M. Schah Sedi), das einzelne Zeiträume des un...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / bb) Einbeziehung objektiv vorhersehbarer Folgeschäden

Rz. 19 Alle absehbaren künftigen Schäden (z.B. Arthrose, Revisionsoperation, psychische Dauerbelastung) müssen bereits bei der ersten Festsetzung berücksichtigt werden, um eine "Zersplitterung" des Anspruchs zu vermeiden (BGH NJW 1996, 2425; VersR 1970, 134). Bleiben vorhersehbare Komplikationen unerwähnt, kann sie der Geschädigte im Nachhinein nicht erneut als Erhöhungstatb...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / cc) Prozesskostenhilfe

Rz. 71 Auch nach Einführung des Bürgergeldes bleibt für die Prozesskostenhilfe (PKH)-Bewilligung maßgeblich, inwieweit Vermögen zumutbar einzusetzen ist (§ 115 Abs. 3 ZPO i. V. m. § 90 SGB XII). Weil Schmerzensgeld dort regelmäßig als unantastbare Entschädigung für immaterielle Schäden gilt, kann dessen Einsatz für die Finanzierung eines Prozesses eine unzumutbare Härte dars...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / bb) Ehelicher Zugewinnausgleich

Rz. 70 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1981, 1836) wird Schmerzensgeld im Zugewinnausgleich grundsätzlich als Vermögenswert angesehen und ist entsprechend zu berücksichtigen. Eine Ausnahme bildet die Härtefallregelung in § 1381 BGB: Dort kann man vom Regelfall abweichen, wenn eine Berücksichtigung im konkreten Fall gegen Treu und Glauben verstie...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / IV. PKH-Bewilligungsverfahren

Rz. 111 In der Praxis kommt es mitunter sehr oft vor, dass die Erfolgsaussicht nicht von vornherein eingeschätzt werden kann. Ist ungewiss, ob das Gericht PKH bewilligen wird und will der Mandant den Prozess jedoch ohne die Bewilligung von PKH nicht fortführen, so ist zu empfehlen, zunächst den Antrag auf PKH zu stellen und die Klage nur in dem Fall von PKH an- bzw. rechtshä...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / d) Verletzungsbedingte Einschränkungen in der Tierhaltung

Rz. 52 Beschränkungen bei der Tierhaltung können das Schmerzensgeld steigern, insbesondere wenn die Haustierpflege durch die Verletzung massiv erschwert wird. Wer beispielsweise seinen Hund, seine Katze oder andere Haustiere nicht mehr wie gewohnt versorgen kann, verliert einen wesentlichen Teil seiner bisherigen Lebensgestaltung. Bei Nutztieren (z.B. zur Selbstversorgung od...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / h) Vorschadenseinwand des Schädigers

Rz. 60 Nach ständiger Rechtsprechung (BGH NJW 1989, 2616) muss der Schädiger das Opfer in dessen körperlicher und psychischer Verfassung hinnehmen ("Kein Anspruch auf ein gesundes Opfer"). Eine bereits bestehende Vorerkrankung oder konstitutionelle Schwäche schließt daher den Schmerzensgeldanspruch nicht grundsätzlich aus, sondern kann allenfalls die konkrete Höhe beeinfluss...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / e) Verhalten des Schädigers

Rz. 25 Verzögert der Schädiger (bzw. seine Versicherung) die Regulierung, bagatellisiert den Schaden oder verweigert Kooperation, kann dies das Schmerzensgeld erhöhen (BGH VersR 1998, 1034). Umgekehrt mindert ein kooperatives Verhalten den Anspruch nicht, kann aber in geringem Maße einzelfallbezogen berücksichtigt werden.mehr

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§ 9 Abfindungsvergleich bei... / III. Immaterieller Zukunftsschadensvorbehalt bei Teilschmerzensgeldabfindung

Rz. 55 An dieser Stelle sei zunächst nochmals auf die Vorhersehbarkeitsrechtsprechung des BGH verwiesen (siehe § 4 Rdn 55 ff.). Objektiv vorhersehbare gesundheitliche Folgeschäden sind mit der Zahlung eines Schmerzensgeldbetrages im Zusammenhang mit einer Abfindungserklärung umfassend abgegolten. Demgegenüber ist es jedoch auch zulässig, das Schmerzensgeld bis zum Zeitpunkt ...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / (1) Begrenzter Datenbestand

Rz. 40 Zahlreiche Fälle (> 90 %) mit hohem Schmerzensgeld enden außergerichtlich und gehen somit nicht in die (gerichtlichen Entscheidungs-) Sammlungen ein. Die Tabellen bilden nur den gerichtlichen Teil der tatsächlichen Regulierungspraxis ab und geben häufig eher konservative Beträge wider. Zudem sind längst nicht alle gerichtlichen Entscheidungen veröffentlicht, sodass di...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / b) Genugtuungsfunktion

Rz. 13 Schmerzensgeld soll zudem eine seelische Befriedigung schaffen und verdeutlichen, dass der Schädiger für sein Unrecht einzustehen hat (BGHZ 18, 149). Bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten kann dies den Betrag erhöhen. Die Vermögensverhältnisse von Schädiger und Geschädigtem bleiben laut BGH (Beschl. v. 16.9.2016 – VGS 1/16, VersR 2017, 180) außer Betracht.mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / (3) Anpassung an den Einzelfall

Zuletzt wird eine Korrektur vorgenommen, um individuellen Faktoren wie Alter, Beruf, Verschuldensgrad oder Besonderheiten der Verletzung Rechnung zu tragen. So kann sich das Schmerzensgeld in Richtung höherer oder niedrigerer Werte als in den Tabellen verzeichnet bewegen. Praxistipp Auch hier spielen insbesondere die medizinisch objektiv vorhersehbaren Verletzungsfolgen und d...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / cc) Bemessung durch Gesamtwürdigung

Rz. 44 Zusammenfassend leisten Schmerzensgeldtabellen nur einen rudimentären Anhaltspunkt, wenn sie als grobe Richtlinie verwendet und im Lichte der konkreten Einzelfallumstände interpretiert werden. Wie der Bundesgerichtshof mehrfach betont hat (BGH, Beschl. v. 6.7.1955 – GSZ 1/55, BGHZ 18, 149; BGH, Urt. v. 30.4.1996 – VI ZR 55/95; BGH, Urt. v. 15.2.2022 – VI ZR 937/20), i...mehr

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§ 1 Einleitung

Rz. 1 Die Regulierung von Personenschäden wird in der Praxis häufig unterschätzt. Tatsächlich erfordert sie vertiefte Kenntnisse in einer Vielzahl von Rechtsgebieten, darunter das allgemeine zivilrechtliche Haftungsrecht, das Verkehrsrecht, die Produkthaftung, die Arzthaftung, das Medikamenten- und Medizinproduktehaftungsrecht, die Tierhalterhaftung, das Luftfahrtrecht, das ...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / h) Exkurs: Richtige Einbeziehung von Vergleichsentscheidungen mit Rentenbaustein

Rz. 29 In der deutschen Schmerzensgeldpraxis wird in den meisten Fällen ein reiner Einmalbetrag zugesprochen, der sämtliche – auch künftige – immaterielle Folgen abdecken soll. Mitunter jedoch entscheiden Gerichte zusätzlich auf eine sogenannte Schmerzensgeldrente (vgl. BGH, Beschl. v. 6.7.1955 – GSZ 1/55, BGHZ 18, 149), wenn die Schädigung ein stetig wiederkehrendes oder ko...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / (2) Mangelnde Individualisierung

Rz. 41 Die tabellarischen Einträge beschränken sich meistens auf die medizinischen Diagnosen/Primärverletzungen und das ausgeurteilte Schmerzensgeld. Wesentliche Faktoren wie Lebensalter im Schadenszeitpunkt (oft wird dieses am Urteilstag, also viele Jahre nach dem Unfalltag ausgeführt), persönliche Lebensumstände, Auswirkungen auf Beruf und Alltag oder psychische Folgebelas...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / 5. Einzelfragen in der Schmerzensgeldbemessung

Rz. 48 Der folgende Abschnitt beleuchtet typische Konstellationen und Aspekte, die in der Praxis der Schmerzensgeldbemessung regelmäßig eine Rolle spielen. Er knüpft an die allgemeinen Bemessungsgrundsätze (Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion sowie Berücksichtigung individueller Lebensbeeinträchtigung) an und zeigt auf, wie verschiedene Umstände das Schmerzensgeld konkret be...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / j) Regulierungsverzögerung/Zinsanspruch

Rz. 65 Haftpflichtversicherer verfolgen eigene wirtschaftliche Interessen und zahlen Schmerzensgeld oder entsprechende Vorschüsse oftmals nur zögerlich. Wer dennoch kurzfristig Geld benötigt, sollte eine exakt begründete Forderung stellen, die sich auf die ärztliche Dokumentation und vergleichbare Fallentscheidungen stützt. Je präziser die Begründung (Diagnosen, Prognosen, V...mehr

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Literaturverzeichnis

Buschbell/Hering, Handbuch Rechtsschutzversicherung, 6. Auflage 2015 Drees, Schadensberechnung bei Unfällen mit Todesfolge, 2. Auflage 1994 Eckelmann/Nehls, Schadensersatz bei Verletzung und Tötung, 1987 Gebhardt, Das verkehrsrechtliche Mandat, Bd. 1: Verteidigung in Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren, 9. Auflage 2020 Geigel, Der Haftpflichtprozess, 29. Auflage 202...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / d) Keine Sanktionsfunktion

Rz. 15 Anders als beispielsweise in den USA (punitive damages) beschränkt sich das deutsche Zivilrecht auf Ausgleich und Genugtuung. Ein strafender Charakter bleibt staatlichen Sanktionen vorbehalten (Strafverfahren).mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / aa) Vorgehensweise bei der Tabellenmethode

(1) Ermittlung eines vergleichbaren Falls Rz. 38 In einem ersten Schritt wird geprüft, ob in einer der verfügbaren Tabellen ein Verletzungsbild dokumentiert ist, das dem aktuellen Sachverhalt des Mandanten nahekommt (z.B. "komplizierter Bruch", "Hirnschaden", "Querschnittlähmung"). Praxistipp Ermitteln Sie zunächst anhand der Arztberichte die schwerste Verletzung Ihres Mandant...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / bb) Kritik und Grenzen der Tabellen

Rz. 39 Schmerzensgeldtabellen unterliegen gleich mehreren Kritikpunkten: (1) Begrenzter Datenbestand Rz. 40 Zahlreiche Fälle (> 90 %) mit hohem Schmerzensgeld enden außergerichtlich und gehen somit nicht in die (gerichtlichen Entscheidungs-) Sammlungen ein. Die Tabellen bilden nur den gerichtlichen Teil der tatsächlichen Regulierungspraxis ab und geben häufig eher konservative...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / (2) Abgleich der Umstände

Im zweiten Schritt vergleicht man die dort beschriebenen Begleitumstände (Heilungsverlauf, Operationen, Dauerschäden) mit dem aktuellen Fall. Meistens finden sich nur bei einfachen Verletzungen Vergleichsentscheidungen. Bei komplexen Verletzungen ist das nahezu ausgeschlossen. Praxistipp Lesen Sie den Volltext des Urteils. Was hat das Gericht bei der Bemessung des Schmerzensg...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / 4. Verhältnis von Schockschaden und Hinterbliebenengeld

Rz. 153 Die Gerichte haben für Schockschäden strenge Maßstäbe gebildet, welche die potentiellen Anwendungsfälle stark reduzieren. Nahen Angehörigen, denen ein medizinisch messbarer Trauerschmerz von Krankheitswert und damit eine eigene Rechtsgutsverletzung aufgrund der Tötung diagnostiziert worden ist – etwa ein depressives Syndrom –, konnten lange Zeit keine Schmerzensgelde...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / a) Traditionelle Tabellenmethode

Rz. 37 In der Praxis wird die Höhe des Schmerzensgeldes bei Personenschäden vor allem mithilfe sogenannter Schmerzensgeldtabellen bestimmt. Solche Entscheidungssammlungen (z.B. Jaeger/Luckey, Hacks/Wellner/Klein/Kohake, Slizyk) haben sich entwickelt, um bei ähnlichen Verletzungsmustern eine gewisse Vergleichbarkeit zu ermöglichen und damit den Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 GG...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / (3) Prozesstaktische Verzerrungen aus Klagen vor 1996

Rz. 42 Viele ältere Entscheidungen in den Tabellen beruhen auf der früheren "ne ultra petita"-Doktrin. Bis 1996 konnten Gerichte nicht mehr zusprechen, als der Kläger beantragt hatte (BGH, Urt. v. 30.4.1996 – VI ZR 55/95). Aus Angst vor hohen Prozessrisiken wurden die Anträge oft vorsichtig formuliert, was zu vergleichsweise niedrigen Schmerzensgeldern in den veröffentlichte...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / f) Fazit

Rz. 26 Maßgeblich für die Schmerzensgeldhöhe ist vor allem die individuelle Lebensbeeinträchtigung, wobei Dauer, Verschulden sowie sämtliche möglichen Folgeschäden gleichfalls in die Gesamtabwägung einfließen. In jüngerer Zeit werden bei Schwerstverletzungen – etwa nach Amputationen oder hochgradigen Hirnschäden – deutlich höhere Beträge zugesprochen, was die fortschreitende...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / a) Ausgleichsfunktion

Rz. 12 Eine monetäre Entschädigung soll das erlittene Leid abmildern und dem Geschädigten neue Annehmlichkeiten ermöglichen => Kompensation (vgl. Jaeger/Luckey, Rn 1125; Schwintowski/Schah Sedi/Schah Sedi, Rn 258). Auch bei schwersten Hirnschädigungen oder Wachkoma besteht ein objektiver Anspruch, sofern die Beeinträchtigung erheblich ist; selbst wenn das Opfer sein Leid mut...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / 2. Wesentliche Faktoren bei der Schmerzensgeldbemessung

Rz. 16 Nach ständiger Rechtsprechung des BGH (insbesondere Beschl. v. 6.7.1955 – GSZ 1/55, BGHZ 18, 149, 154 ff.; Urt. v. 30.4.1996 – VI ZR 55/95, BGHZ 132, 341; Urt. v. 15.2.2022 – VI ZR 937/20) fließen mehrere Kriterien in die Bemessung eines angemessenen Schmerzensgeldes ein. Sie werden in einer Gesamtbetrachtung gewichtet und können je nach Art und Ausmaß der Verletzung ...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / c) Präventionsfunktion

Rz. 14 Insbesondere bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen erkennt der BGH eine gewisse Abschreckungswirkung des immateriellen Schadensersatzes an (vgl. Lange, Einl. III 2 b; Oetker, in: MüKo, § 249 Rn 9; Höpfner, in: Staudinger, § 253 Rn 29). Eine zu starke Betonung wird aber kritisch gesehen, um keine "Privatstrafe" zu schaffen.mehr

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Vorwort

Mit der 4. Auflage des bisherigen Werkes "Personenschäden" in der Reihe Das verkehrsrechtliche Mandat haben sich der Verlag und die Autoren entschieden, das Werk nunmehr in der Reihe AnwaltsPraxis fortzusetzen. Der bisherige Fokus der Vorauflagen auf den Personenschaden im Verkehrsrecht hat sich in der Praxis als zu eng erwiesen. Viele Praktiker aus z.B. den Bereichen des Med...mehr

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§ 11 Unfallmedizin für Anwälte / c) Komplikationen, Spätfolgen und Risiken

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / II. Die Bemessung

1. Funktionen des Schmerzensgeldes Rz. 11 Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich stets nach den Umständen des Einzelfalls. Grundlage ist die sog. Doppelfunktion des Schmerzensgeldes (BGHZ 18, 149, 154 ff.), wobei das Gericht Ausgleich und Genugtuung sowie ggf. einen präventiven Aspekt berücksichtigt. Eine Überprüfung durch den BGH erfolgt nur eingeschränkt, da dieser prim...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / a) Verschuldenshaftung und Gefährdungshaftung

Rz. 49 Nach § 253 Abs. 2 BGB kann eine "billige Entschädigung in Geld" für immaterielle Schäden bei der Verletzung von Körper oder Gesundheit verlangt werden. Diese Regelung gilt nicht nur für Fälle, in denen ein Verschulden (z.B. Fahrlässigkeit nach § 823 Abs. 1 BGB) nachgewiesen werden kann, sondern seit dem 1.8.2002 ausdrücklich auch für Konstellationen der Gefährdungshaf...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / g) Bagatellverletzungen

Rz. 58 Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die bei geringen Verletzungen den Schmerzensgeldanspruch ausschließt. Selbst kleine Schürf- oder Schnittwunden können, wie das AG Lingen (zfs 1997, 172) entschied, ein niedrigeres Schmerzensgeld rechtfertigen (hier: 150 EUR). Rz. 59 In der Praxis wird jedoch häufig argumentiert, ein leichter Heckauffahrunfall bei minimaler Geschwin...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / k) Gesamtschuldnerschaft bei ärztlichen Behandlungsfehlern

Rz. 68 Kommt es bei der Heilbehandlung einer Unfallverletzung zu einem Arzthaftungsfehler, so haften Unfallverursacher und Arzt regelmäßig als Gesamtschuldner (BGH NJW 1989, 767; OLG Koblenz NJW 2009, 3006; OLG Hamm r+s 1995, 340). Nur ein besonders schwerer Behandlungsfehler, der den Schaden "überholt", kann einen eigenständigen neuen Kausalzusammenhang begründen. Praxistip...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / 3. Beweislast und Beweismaß (§§ 286, 287 ZPO) im Überblick

Rz. 34 Die Höhe des Schmerzensgeldes wird nach § 287 ZPO anhand einer freien richterlichen Überzeugung ermittelt, die lediglich eine größere Wahrscheinlichkeit voraussetzt (BGH VersR 1976, 967). Anders als im Vollbeweis nach § 286 ZPO, wo sich das Gericht vollständig von einer Behauptung überzeugen muss, kann es bei der Schadensentstehung und der Höhe eines immateriellen Sch...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / (1) Ermittlung eines vergleichbaren Falls

Rz. 38 In einem ersten Schritt wird geprüft, ob in einer der verfügbaren Tabellen ein Verletzungsbild dokumentiert ist, das dem aktuellen Sachverhalt des Mandanten nahekommt (z.B. "komplizierter Bruch", "Hirnschaden", "Querschnittlähmung"). Praxistipp Ermitteln Sie zunächst anhand der Arztberichte die schwerste Verletzung Ihres Mandanten. Anhand dieser Verletzung sollten Sie ...mehr