Fachbeiträge & Kommentare zu Schifffahrt

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / Bundesrecht

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Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1 Betriebe und Verwaltungen

Rz. 4 Da das MuSchG keinen eigenständigen Betriebsbegriff verwendet, ist bei § 26 Abs. 1 auf den allgemeinen arbeitsrechtlichen Betriebsbegriff abzustellen. Danach versteht man unter einem Betrieb eine organisatorische Einheit von Arbeitsmitteln, mit deren Hilfe der Arbeitgeber allein oder in Gemeinschaft mit seinen Arbeitnehmern mithilfe von technischen und immateriellen Mi...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Flug- und Schiffspersonal

Rz. 200 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Mit der Neufassung des OECD-MA im Jahr 2017 (> Rz 110) wurde auch die Regelung für Flug- und Schiffspersonal in Art 15 Abs 3 wesentlich geändert. Das Besteuerungsrecht für Einkünfte von ArbN in diesem Bereich soll danach ausschließlich dem Ansässigkeitsstaat zustehen, es sei denn, das Schiff oder Luftfahrzeug wird ausschließlich in dem ande...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Inländische Einkünfte

Zusammenfassung Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Grundsätzliches: Personen, die in Deutschland weder einen > Wohnsitz noch ihren ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Betriebsveranstaltung: Abre... / 4.2.1 Bemessungsgrundlage

Der Gesetzeswortlaut verlangt die Anrechnung aller Aufwendungen des Arbeitgebers einschließlich Umsatzsteuer auf den Freibetrag, die durch die begünstigte betriebliche Veranstaltung anfallen. In die Berechnung des Freibetrags sind nur die Arbeitgeberleistungen einzubeziehen, nicht dagegen die von dem Arbeitnehmer selbst getragenen Kosten.[1] Zuwendungen anlässlich einer Betri...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / Fälle 1–4: Transport

Rz. 196 [Autor/Stand] Fall 1: Eine deutsche Muttergesellschaft hat eine ausländische Tochtergesellschaft. Letztere besitzt ein Schiff, dessen Mannschaft durch die deutsche Muttergesellschaft ihr überlassen wird. Die Tochtergesellschaftmehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 2.5.2 ESRS E1-5 – Energieverbrauch und Energiemix

Rz. 57 ESRS E1-5 verlangt Informationen zum Energieverbrauch und zum Energiemix des Unternehmens, um ein Verständnis für den Gesamtenergieverbrauch des Unternehmens, die Energieeffizienz, die Aktivitäten in den Bereichen Kohle, Öl und Gas und den Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtenergiemix zu vermitteln (ESRS E1.36). Rz. 58 Gem. ESRS E1.37 ist der Gesamtenergieverbrauch im Z...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Angaben im Einzelnen (Abs. 3)

Rz. 4 Nach § 289c Abs. 3 HGB sind jeweils solche Angaben zu machen, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses, der Lage der KapG sowie der Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf die genannten Aspekte erforderlich sind, einschl. einer Beschreibung der verfolgten Konzepte, einschl. der von der KapG angewandten Due-Diligence-Prozesse (Nr. 1), der Ergebniss...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerfreie Einnahmen-ABC / Betriebsveranstaltung

Für Betriebsveranstaltungen ist die lohnsteuerliche Behandlung seit 2015 durch gesetzliche Regelungen festgelegt worden. Der Begriff der Betriebsveranstaltung sowie die Voraussetzungen für ihre Lohnsteuerfreiheit sind durch den Gesetzgeber in die Vorschrift des § 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG aufgenommen worden. Danach bleiben Zuwendungen aus Anlass einer Betriebsveranstaltung stets...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Anwendungsbereich.

Rn 1c § 452 gilt für eingetragene (2.) Schiffe oder Schiffsbauwerke (1.). Eine entspr Anwendung auf andere Sachen oder Rechte im Kontext der Schifffahrt ist abzulehnen (Hoeren/Martinek/Müller Rz 4). § 98 II LuftRG ordnet entspr Anwendung für in der Luftfahrzeugrolle eingetragene Luftfahrzeuge an (Staud/Bach Rz 11). 1. Schiff oder Schiffsbauwerk. Rn 1d Bei einem Schiff handelt ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Transport.

Rn 160 Bei der Personenbeförderung auf Straße und Schiene (dazu insg Rebler MDR 11, 457 ff; Filthaut NZV 15, 265 ff; 18, 542 ff, jew mwN) ist allg dafür zu sorgen, dass die Passagiere va beim Anfahren und Anhalten (BGH MDR 72, 226; KG VersR 77, 723, 724; Grenzen: BGH MDR 72, 226; NJW 93, 654, 655; 99, 573, 574; Bremen NJW-RR 11, 1245), beim Ein- und Aussteigen (BGH VersR 69,...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 § 679 nennt zwei Fallgruppen, in denen der Wille des Geschäftsherrn unbeachtlich ist. Einerseits wird auf eine Rechtspflicht des Geschäftsherrn abgestellt, die im öffentlichen Interesse liegt, andererseits auf eine gesetzliche Unterhaltspflicht des Geschäftsherrn. In beiden Fällen ist erforderlich, dass ohne das Eingreifen des Geschäftsführers keine rechtzeitige Erfüllu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Einzelfälle.

Rn 7 Unter Beachtung, dass es auf die individuellen Umstände des Falles ankommt, dürften negative Abweichungen zu den wesentlichen Eigenschaften iSv Art 250 § 3 Nr 1 EGBGB Mängel sein, zB bei der Beförderung des Reisenden (s.a. 12 Aufl. § 651a Rz 32), dass der vereinbarte Flugtag oder Abflugort geändert wird (BGH 3.7.18 – X ZR 96/17 Rz 15) oder eine unangemessene Verspätung ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.2 Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen (Pos. 2 nur GKV)

Rz. 57 Wenn die GuV-Rechnung dem Prinzip der Produktionserfolgsrechnung (GKV) folgt und demnach in den Aufwendungen alle dem Geschäftsjahr zuzurechnenden Ausgaben zu erfassen sind, müssen neben den Umsatzerlösen auch die Bestandserhöhungen (z. B. durch Lagerproduktion) bzw. Bestandsminderungen (z. B. durch Lagerabbau) an unfertigen und fertigen Erzeugnissen in die Erträge bz...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSchG § 24 Anwendung des Gesetzes auf Betriebe der Schifffahrt und des Luftverkehrs

1 Allgemeines Rz. 1 § 24 KSchG wurde mit dem Gesetz zur Umsetzung des Seearbeitsübereinkommens 2006 der IAO v. 20.4.2013[1] novelliert. Gestrichen wurden die obsolet gewordenen Regelungen für Kapitäne und leitende Angestellte in § 24 Abs. 4 und 5 KSchG a. F. Geändert wurde die Wartefristverlängerung nach § 24 Abs. 3 KSchG (Abs. 2 in der a. F.) sowie die Vorschrift des § 24 Ab...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3 Geltungsbereich des 1. und 2. Abschnitts

Rz. 14 § 23 Abs. 1 KSchG ordnet die Geltung der Kündigungsschutzregeln des 1. und 2. Abschnitts für alle Betriebe und Verwaltungen des privaten und öffentlichen Rechts vorbehaltlich der Bestimmungen des § 24 KSchG über Betriebe des Luftverkehrs und der Schifffahrt an. 3.1 Schwellenwert: Mindestzahl an Beschäftigten Rz. 15 Dies gilt mit Ausnahme der §§ 4–7 KSchG und § 13 Abs. 1...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 14 GVG – [Besondere Gerichte].

Gesetzestext Als besondere Gerichte werden Gerichte der Schifffahrt für die in den Staatsverträgen bezeichneten Angelegenheiten zugelassen. Rn 1 Mit Blick auf § 16 S 1 GVG verbietet sich die bisweilen anzutreffende Bezeichnung der Schifffahrtsgerichte als ›Ausnahmegerichte‹. Es handelt sich im Sprachgebrauch des GVG um besondere Gerichte iSv Gerichten für besondere Sachgebie...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1.4 Kapitäne und ähnliche leitende Angestellte in Schifffahrt und Luftverkehr

Rz. 28 Kapitäne, Schiffsoffiziere und sonstige Besatzungsangehörige von Seeschiffen, Binnenschiffen und Luftfahrzeugen, sind, soweit sie als leitende Angestellte i. S. v. § 14 KSchG anzusehen sind, nach § 24 Abs. 1 KSchG i. V. m. §§ 3, 5 Abs. 1, 6 SeeArbG in den allgemeinen Kündigungsschutz der §§ 1–13 einbezogen. Die für diesen Personenkreis bis 31.7.2013 geltende (missvers...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 2.3.2 Kündigungsschutz

Wehrt sich der Arbeitnehmer gegen die Kündigung, sind das deutsche Kündigungsschutzgesetz und ggf. das Betriebsverfassungsgesetz mit der Beteiligung des Betriebsrats anwendbar.[1] Hierzu muss der im Ausland tätige Arbeitnehmer jedoch weiterhin dem in Deutschland gelegenen Betrieb angehört.[2] Es geht dabei nicht um eine unzulässige Ausstrahlung des BetrVG bzw. des Kündigungs...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schifffahrt/Luftfahrzeuge/Binnenschiffe – ABC IntStR

1 Systematische Einordnung Einkünfte eines im Inland ansässigen Stpfl. aus der Schiff- oder Luftfahrt und dem Betrieb von Binnenschiffen sind nach deutschem Recht Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Im internationalen Kontext wird die Besteuerung allerdings, anders als bei gewerblichen Einkünften üblich, nicht an das Vorliegen einer Betriebsstätte geknüpft, sondern unterliegt eigen...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schifffahrt/Luftfahrzeuge/B... / 2 Inhalt

2.1 Nationales Steuerrecht Auch wenn es sich bei den Einkünften aus Schiff- und Luftfahrt und dem Betrieb von Binnenschiffen um gewerbliche Einkünfte handelt, erfolgt die Unterscheidung in inl. oder ausl. Einkünfte nach deutschem Steuerrecht nicht anhand des Betriebsstättenprinzips. Einkünfte im Inland ansässiger Unternehmen aus dem Betrieb eigener oder gecharterter Seeschiff...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schifffahrt/Luftfahrzeuge/B... / 1 Systematische Einordnung

Einkünfte eines im Inland ansässigen Stpfl. aus der Schiff- oder Luftfahrt und dem Betrieb von Binnenschiffen sind nach deutschem Recht Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Im internationalen Kontext wird die Besteuerung allerdings, anders als bei gewerblichen Einkünften üblich, nicht an das Vorliegen einer Betriebsstätte geknüpft, sondern unterliegt eigenständigen Regelungen. Vor ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schifffahrt/Luftfahrzeuge/B... / 2.1 Nationales Steuerrecht

Auch wenn es sich bei den Einkünften aus Schiff- und Luftfahrt und dem Betrieb von Binnenschiffen um gewerbliche Einkünfte handelt, erfolgt die Unterscheidung in inl. oder ausl. Einkünfte nach deutschem Steuerrecht nicht anhand des Betriebsstättenprinzips. Einkünfte im Inland ansässiger Unternehmen aus dem Betrieb eigener oder gecharterter Seeschiffe und Luftfahrzeuge sind g...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schifffahrt/Luftfahrzeuge/B... / 2.2 DBA

Gem. Art. 8 OECD MA werden die Gewinne aus dem Betrieb von Seeschiffen, Luftfahrzeugen und Binnenschiffen in dem Staat der tatsächlichen Geschäftsleitung besteuert. Diesem Staat steht ein ausschließliches Besteuerungsrecht zu. Nach dem DBA wird damit grundsätzlich nicht nach dem Im- oder Export von Gütern oder Personen unterschieden. Nicht entscheidend ist damit auch der rec...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schifffahrt/Luftfahrzeuge/B... / 3 Praxisfragen

Gewinne aus dem Betrieb von See- und Binnenschiffen sowie Luftfahrzeugen liegen bei einer Beförderung und damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten vor. Erfasst wird nach den DBA auch die Tätigkeit von Agenten, die Fahrkarten für das Unternehmen verkaufen. Auch Betriebe an Bord des Schiffes werden erfasst, wenn sie von dem Unternehmen und nicht von einem Fremdunternehmen b...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Neemann, Planungssicherheit für Reedereien 1998, Hansa-Schifffahrt-Schiffbau-Hafen 7/1997, 6; Bartholl, Offene Fragen zur Tonnagesteuer 1998, Hansa-Schifffahrt-Schiffbau-Hafen 10/1998, 14; Voss/Steinborn 1998, Besteuerung von Schifffahrtsgewinnen, Hansa-Schifffahrt-Schiffbau-Hafen 8/1998, 14; Kreutziger, Festlegung des Mittelpunktes der geschäftlichen Oberleitung eines Schifffa...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2 Rechtsgrundlagen für die zwischenstaatliche Amtshilfe

Rz. 19 Für die zwischenstaatliche Amtshilfe bedarf es grundsätzlich einer Rechtsgrundlage (Ausnahme: Kulanzauskunft). Für die Leistung der Amtshilfe benennt § 117 Abs. 2 AO hierfür innerstaatlich anwendbare völkerrechtliche Vereinbarungen, innerstaatliche anwendbare Rechtsakte der Europäischen Union sowie das EUAHiG. Als innerstaatlich anwendbare völkerrechtliche Vereinbarungen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Dem Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr gleichgestellte Zwecke (§ 5a Abs 2 S 5 EStG)

Rn. 97 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 In § 5a Abs 2 S 5 EStG ist ausdrücklich geregelt, welche spezielle Einsätze (nämlich zum Schleppen, Bergen oder zur Aufsuchung von Bodenschätzen) von Seeschiffen dem Betrieb von Handelsschiffen gleichgestellt sind. Es handelt sich um eine abschließende Aufzählung, die nicht per Verwaltungsanweisung ausgedehnt werden kann. So müsste die Einbez...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Inländische Einkünfte – ABC... / 2.1 Überblick

§ 49 Abs. 1 EStG regelt die einzelnen Tatbestände für die inl. Einkünfte. Abs. 2 enthält die sog. isolierende Betrachtungsweise. Die Abs. 3 und 4 treffen Sonderregelungen für die Schiff- und Luftfahrt ("Schifffahrt/Luftfahrzeuge/Binnenschiffe").mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Inländische Einkünfte – ABC... / 2.2 Einzeltatbestände

Von den Tatbeständen des § 49 Abs. 1 EStG sind im Bereich der KSt unter Berücksichtigung der isolierenden Betrachtungsweise die folgenden relevant: Land- und Forstwirtschaft, wenn der Betrieb im Inland liegt[1]; gewerbliche Einkünfte, wenn im Inland eine Betriebsstätte i. S. d. § 12 AO oder ein ständiger Vertreter i. S. d. § 13 AO vorhanden ist.[2] Abzustellen ist auf die inl....mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Anhang zu § 8: ABC des internationalen Steuerrechts

Abgeltungswirkung Abzugsmethode Advanced Pricing Agreement (APA) Aktivitätsklausel (AStG) Aktivitätsklausel (DBA) Anrechnungsmethode Ansässigkeit Anzeigepflichten, international Anzeigepflichten (Steuergestaltungen) Ausgleichsposten i. S. d. § 4g EStG Auskunftsverkehr Ausländische Einkünfte Bandbreiten Beneficial Owner (Nutzungsberechtigter) BEPS Beschränkte Steuerpflicht Betriebsaufspaltu...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Doppelbesteuerungsabkommen ... / 1 Systematische Einordnung

Unter Doppelbesteuerung versteht man die mehrfache Besteuerung des gleichen Steuersubstrats durch gleichartige Steuern. Erfolgt die mehrfache Besteuerung bei der gleichen Person, spricht man von rechtlicher Doppelbesteuerung; wird das gleiche Steuersubstrat bei verschiedenen Personen besteuert, handelt es sich um eine wirtschaftliche Doppelbesteuerung. DBA behandeln, mit Ausn...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
E-Mobilität: Rahmenbedingun... / 1.1.1 Zielsetzungen auf EU-Ebene

Kyoto-Protokoll Im Kyoto-Protokoll verpflichteten sich die Industriestaaten dazu, die Emissionen von 6 Treibhausgasen in der 1. Verpflichtungsperiode von 2008 bis 2012 um mindestens 5 % gegenüber dem Niveau von 1990 zu senken. Das Minderungsziel Deutschlands lag bei 21 %. Nach der 1. Kyoto-Verpflichtungsperiode hatte Deutschland seine Emissionen um durchschnittlich 23,6 % geg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 2.7 Gleichgestellte andere Seeschiffe

Rz. 37 Ebenfalls begünstigt ist der Betrieb von solchen Seeschiffen, die im Wirtschaftsjahr überwiegend in einem inländischen Seeschiffsregister eingetragen sind, wenn sie überwiegend außerhalb der deutschen Hoheitsgewässer zum Schleppen, Bergen oder zur Aufsuchung von Bodenschätzen unter dem Meeresboden eingesetzt werden.[1] Es handelt sich nach dem Gesetzeswortlaut um eine...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Besteuerungsrecht für Bordpersonal von Schiffen auf hoher See

Kommentar Die deutsche Finanzverwaltung hat ihre jahrzehntelange Auffassung zum Besteuerungsrecht für das Bordpersonal von Schiffen geändert. Schiffe auf hoher See gelten nun für die Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) nicht mehr als schwimmende Gebietsteile des Staates, dessen Flagge sie führen. Deutschland hat bisher regelmäßig ein Besteuerungsrecht für Tätigkeit...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 4.7 Personal auf Schiffen und Flugzeugen

Die deutschen DBA enthalten für Einkünfte des Bordpersonals von Seeschiffen und Luftfahrzeugen im internationalen Verkehr sowie des Bordpersonals von Binnenschiffen häufig gesonderte Bestimmungen. Die DBA enthalten regelmäßig eine Bestimmung, welche Art. 15 Abs. 3 OECD-MA entspricht. Danach steht für Einkünfte aus unselbstständiger Tätigkeit des Bordpersonals von Luftfahrzeu...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG)

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Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage GK / 3.2 Korrekturen für die Tonnagebesteuerung i. S. d. § 5a EStG

Zeile 26 Sowohl im Steuerbilanzgewinn als auch im handelsrechtlichen Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag ist der tatsächliche Gewinn bzw. Verlust aus dem Betrieb von Handelsschiffen enthalten. Dieser unterliegt nicht dem allgemeinen Steuersatz, sondern wird gem. § 5a EStG pauschal versteuert, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen. Für Handelsschiffe, die im internationalen V...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 4 Besteuerung von Schifffahrt- und Luftfahrtunternehmen (§ 49 Abs. 3, 4 EStG)

Rz. 435 § 49 Abs. 3 und 4 ÉStG enthalten Sonderregelungen für die Besteuerung von Schifffahrt- und Luftfahrtunternehmen. Zum Anknüpfungspunkt, der diese Einkünfte zu inländischen Einkünften macht und daher der beschr. Steuerpflicht unterwirft, vgl. Rz. 105. Die Regelungen haben nur Bedeutung, soweit mit dem betroffenen Staat kein DBA abgeschlossen worden ist, das Schiff- und...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Betriebsv... / 1 Betriebsausflug einzelner Abteilungen

Sachverhalt Ein gemeinschaftlicher Betriebsausflug des gesamten Unternehmens ist organisatorisch nicht möglich. Daher unternimmt die Verkaufsabteilung mit 30 Mitarbeitern einen eintägigen Ausflug mit Besichtigungen, Schifffahrt und Abendessen. Eingeladen sind alle Mitarbeiter im Verkauf, die Vertreter und Bürokräfte. Je teilnehmendem Mitarbeiter sind Kosten i. H. v. 105 EUR ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Betriebsv... / 13 Umsatzsteuer

Sachverhalt Ein Arbeitgeber führte mit 130 Mitarbeitern einen Sommerausflug durch. Für die Prüfung, ob der Freibetrag nicht überschritten wurde, lässt sich der Leiter der Personalabteilung die Kosten aus der Buchhaltung geben. Der Buchhalter schickt den Ausdruck des Finanzbuchhaltungskontos "freiwillige soziale Leistungen, steuerfrei" mit folgenden Beträgen:mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Schifffahrt

Zusammenfassung Begriff See- und Binnenschiffer, die zu einem Schiffseigner oder einer Reederei in einem Dienstverhältnis stehen, sind Arbeitnehmer. Abhängig von der Art der Tätigkeit kann der Arbeitgeber steuerfreie und pauschal besteuerte Arbeitslohnteile zahlen und der Arbeitnehmer ggf. Werbungskosten ansetzen. Die tarifvertragliche Seefahrtszulage gehört zum steuerpflicht...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Schifffahrt / Lohnsteuer

1 Arbeitnehmereigenschaft See- und Binnenschiffer, die zu einem Schiffseigner oder einer Reederei in einem Dienstverhältnis stehen, sind Arbeitnehmer. Abhängig von der Art der Tätigkeit kann der Arbeitgeber steuerfreie und pauschal besteuerte Arbeitslohnteile zahlen und der Arbeitnehmer kann ggf. Werbungskosten ansetzen. Die tarifvertragliche Seefahrtszulage gehört zum steuer...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Schifffahrt / 2.1 Seeschiffer mit Inlandswohnsitz

Seeschiffer, die im Bundesgebiet ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, gleichgültig, ob sie unter deutscher oder ausländischer Flagge fahren. Bei Beschäftigung für einen inländischen Reeder ist dieser zum Lohnsteuerabzug verpflichtet. Ist der Arbeitnehmer bei einem ausländischen Reeder beschäftigt, erfolgt eine Einkomme...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Schifffahrt / 3 Lohnsteuerprivileg für Arbeitgeber mit Schiffen

3.1 Lohnsteuereinbehalt von 40 % durch den Arbeitgeber Arbeitgeber, die eigene oder gecharterte Handelsschiffe betreiben, dürfen vom Gesamtbetrag der anzumeldenden und abzuführenden Lohnsteuer einen Betrag von 40 % der auf das Schiffspersonal entfallenden Lohnsteuer abziehen und behalten. Voraussetzung ist, dass das Besatzungsmitglied in einem zusammenhängenden Arbeitsverhältn...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Schifffahrt / Sozialversicherung

1 Versicherungspflicht Die Seeleute sind als Arbeitnehmer versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.[1] Wie bei anderen Arbeitnehmern auch, besteht aber Krankenversicherungsfreiheit, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt.[2] Ausländische Besatzungsmitglieder deutscher Seeschiffe Die Versi...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Schifffahrt / 2 Lohnsteuerabzug

2.1 Seeschiffer mit Inlandswohnsitz Seeschiffer, die im Bundesgebiet ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, gleichgültig, ob sie unter deutscher oder ausländischer Flagge fahren. Bei Beschäftigung für einen inländischen Reeder ist dieser zum Lohnsteuerabzug verpflichtet. Ist der Arbeitnehmer bei einem ausländischen Reeder...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Schifffahrt / 4 Reisekosten

4.1 Berufliche Auswärtstätigkeit Das Schiffspersonal fällt unter die reisekostenrechtliche Regelung der beruflichen Auswärtstätigkeit für Tage, an denen der Arbeitnehmer mit dem Schiff unterwegs ist. Eine doppelte Haushaltsführung liegt auch dann nicht vor, wenn auf dem Schiff eine Schlaf- und Kochmöglichkeit vorhanden ist. Weil das Schiff keine ortsfeste betriebliche Einrich...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Schifffahrt / 1 Arbeitnehmereigenschaft

See- und Binnenschiffer, die zu einem Schiffseigner oder einer Reederei in einem Dienstverhältnis stehen, sind Arbeitnehmer. Abhängig von der Art der Tätigkeit kann der Arbeitgeber steuerfreie und pauschal besteuerte Arbeitslohnteile zahlen und der Arbeitnehmer kann ggf. Werbungskosten ansetzen. Die tarifvertragliche Seefahrtszulage gehört zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Schifffahrt / 1 Versicherungspflicht

Die Seeleute sind als Arbeitnehmer versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.[1] Wie bei anderen Arbeitnehmern auch, besteht aber Krankenversicherungsfreiheit, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt.[2] Ausländische Besatzungsmitglieder deutscher Seeschiffe Die Versicherungspflicht erstre...mehr