Fachbeiträge & Kommentare zu Schenkung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Genossenschaften und deren ... / a) Gesetzessystematik des § 17 EStG

Nach § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG gehört zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb auch der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, wenn der Veräußerer innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 1 % beteiligt war, wobei § 17 Abs. 1 Satz 3 EStG als Anteile an einer Kapitalgesellschaft Aktien, GmbH-...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überblick über die erbrecht... / c) Kein Fristanlauf bei Einräumung eines umfassenden Wohnungsrechts

Das dem Erblasser eingeräumte Wohnungsrecht hemmt den Beginn der Abschmelzungsfrist gem. § 2325 Abs. 3 BGB, wenn es an allen relevanten Räumen des verschenkten Hauses besteht, so dass der Erwerber insoweit keine eigene Nutzungsmöglichkeit hatte. OLG München v. 8.7.2022 – 33 U 5525/21 BGB § 2325 Beraterhinweis Eine Schenkung bleibt gem. § 2325 Abs. 3 Satz 2 BGB unberücksichtigt,...mehr

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Genossenschaften und deren ... / c) Herbeiziehung von tatsächlichen Verkaufspreisen?

Die ertragsteuerliche Rspr. zeigt, dass sie nicht unumstößlich am Nennwert bei der Bewertung von Genossenschaftsanteilen festhalten will, zusätzlich behält sich der Gesetzgeber offen, dass ertragsteuerliche Wertgewinne von Genossenschaftsanteilen zu versteuern sind, und zwar nicht nur bei Verkauf, sondern auch bei veräußerungsgleichen Vorgängen i.S.d. § 17 EStG. Es wäre daher...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überblick über die erbrecht... / a) Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten nach Ausschlagung

Einem Pflichtteilsberechtigten steht auch nach Ausschlagung seines Erbteils gem. § 2306 Abs. 1 BGB ein Auskunftsanspruch gem. § 2314 Abs. 1 BGB zu. BGH v. 30.11.2022 – IV ZR 60/22 BGB § 2306, § 2314 Beraterhinweis Wenn das Gesetz dem Pflichtteilsberechtigten im Falle der Ausschlagung nach § 2306 Abs. 1 BGB einen Pflichtteilsanspruch einräumt, ist kein Grund erkennbar, warum ihm...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Genossenschaften und deren ... / 9. Ergänzung: Grunderwerbsteuer

Gehört zum Vermögen einer Kapitalgesellschaft ein inländisches Grundstück und ändert sich innerhalb von zehn Jahren der Gesellschafterbestand unmittelbar oder mittelbar dergestalt, dass mindestens 90 %der Anteile der Gesellschaft auf neue Gesellschafter übergehen, gilt dies als ein auf die Übereignung eines Grundstücks auf eine neue Kapitalgesellschaft gerichtetes Rechtsgesc...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Geschäftsfähigkeit / 4 Beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger zwischen 7 und 18 Jahren

Beschränkt geschäftsfähig sind Minderjährige ab dem vollendeten 7. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit (Vollendung des 18. Lebensjahres). Beschränkt geschäftsfähige Personen dürfen zwar am Rechtsverkehr teilnehmen, müssen auf Grund ihrer Unerfahrenheit aber vor nachteiligen Wirkungen ihrer Handlungen geschützt werden. Für diesen Personenkreis hat das Gesetz eine umfangreiche Re...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 05/2023, Rechtsprechung ... / 14 Schenkung

BGH, Urt. v. 11.10.2022 – X ZR 42/20 Die Erklärung des Widerrufs einer Schenkung wegen groben Undanks bedarf keiner Begründung.mehr

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ZErb 05/2023, Die Übertragung von Vermögen anlässlich des Todes außerhalb des Erbrechts durch Schenkung

Eine kritische Betrachtung des § 2301 BGB Isabel Meyer 2022 261 Seiten, 74 EUR Nomos Verlag, ISBN 978-3-7560-0416-4 Es handelt sich bei der Abhandlung "Die Übertragung von Vermögen anlässlich des Todes außerhalb des Erbrechts durch Schenkung" um die Dissertation der Verfasserin an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln. Die Arbeit befasst sich mit dem anspru...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2023, Schenken ist gar nicht so einfach …

… jedenfalls dann nicht, wenn es sich bei der zu beschenkenden Person um ein minderjähriges Kind handelt und der Schenkungsgegenstand in einem GbR-Anteil besteht. Hierzu eine kleine Geschichte aus der Praxis: Es begab sich aber zu der Zeit kurz vor Weihnachten des letzten Jahres, dass ein Großvater beabsichtigte, seine noch minderjährige Enkeltochter mit einer Beteiligung an ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Grunderwerbsteuer / 3.1 Allgemeine Ausnahmen von der Besteuerung

Von der Besteuerung sind insbesondere die folgenden Erwerbsvorgänge ausgenommen [1]: der Erwerb eines Grundstücks, wenn der für die Berechnung der Steuer maßgebende Wert die Freigrenze von 2.500 EUR nicht übersteigt.[2] Als Grundstück i. S. d. § 2 GrEStG gilt auch ein ideeller Miteigentumsanteil (Bruchteilseigentum) an einem Grundstück. Grundsätzlich erfüllt daher jeder Erwerb...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sauer, SGB II § 33 Übergang... / 2.1 Übergang von Ansprüchen nach Abs. 1

Rz. 3 Ein Anspruchsübergang von Unterhaltsansprüchen oder anderen Rechtsansprüchen nach Abs. 1 bewirkt, dass der Anspruchsinhaber nicht mehr selbst verfügungsbefugt ist. Diese Befugnis geht kraft Gesetzes auf das Jobcenter der gemeinsamen Einrichtung bzw. des zugelassenen kommunalen Träger über, der/die Gläubiger/in des Anspruchs wird. Die Grundsicherungsstelle hat innerhalb...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Kündigungsschutzverfahren: ... / 8.6 Gesetzliche Kündigungsverbote

Die Kündigung eines Arbeitnehmers wegen eines Betriebsübergangs ist grundsätzlich unwirksam[1] Dieses Kündigungsverbot gilt gleichermaßen für den bisherigen wie für den neuen Betriebsinhaber. Es gilt unabhängig vom Kündigungsschutzgesetz. Eine gegen dieses gesetzliche Verbot ausgesprochene Kündigung ist gemäß § 134 BGB nichtig. Ein Betriebsübergang liegt vor, wenn ein Betrieb...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Nießbrauch: Steuerliche Folgen / 1.6 Vorbehaltswohnrecht

Wird ein Grundstück entgeltlich gegen Einräumung eines vorbehaltenen Wohnrechts übertragen, darf der neue Eigentümer AfA auf das entgeltlich erworbene Gebäude nur in Anspruch nehmen, soweit sie auf den unbelasteten Teil entfällt.[1] Die Finanzverwaltung verfährt in diesen Fällen wie folgt[2]: Die Einräumung des Wohnrechts stellt kein Entgelt für die Übertragung des Grundstück...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Absetzung für Substanzverri... / 5 Bemessungsgrundlage und Berechnung der AfS

Bemessungsgrundlage für die AfS sind die Anschaffungskosten. Bei einem unentgeltlich erworbenen Bodenschatz kommt eine Abschreibung grundsätzlich nicht in Betracht,[1] es sei denn der Rechtsvorgänger hatte Anschaffungskosten für das Vorkommen aufgewendet.[2] In diesem Fall bemessen sich die AfS im Privatvermögen nach den Anschaffungskosten des Rechtsvorgängers oder dem Wert,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 04/2023, Annahme der Sittenwidrigkeit bei einer Schenkung

BGB § 138 Abs. 1, Abs. 2 § 166 Abs. 1 Leitsatz Ist der Schenker aufgrund einer objektiven oder subjektiven Zwangslage zur Schenkung veranlasst worden, kann der Vorwurf der Sittenwidrigkeit nicht nur solche Personen treffen, die diese Zwangslage herbeigeführt haben. Vielmehr kann es ausreichen, wenn der Zuwendungsempfänger sich eine bestehende Zwangslage bewusst zu Nutze macht....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 04/2023, Annahme der Sit... / Leitsatz

Ist der Schenker aufgrund einer objektiven oder subjektiven Zwangslage zur Schenkung veranlasst worden, kann der Vorwurf der Sittenwidrigkeit nicht nur solche Personen treffen, die diese Zwangslage herbeigeführt haben. Vielmehr kann es ausreichen, wenn der Zuwendungsempfänger sich eine bestehende Zwangslage bewusst zu Nutze macht. (Rn 20) BGH, Urt. v. 15.11.2022 – X ZR 40/20 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 04/2023, Annahme der Sit... / 2 Aus den Gründen

Gründe: [6] Die zulässige Revision ist begründet und führt zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. [7] I. Das Berufungsgericht hat seine Entscheidung im Wesentlichen wie folgt begründet: [8] Der Schenkungsvertrag sei nicht aufgrund der Anfechtung nichtig. Der Kläger zeige nicht auf, dass und welches Übel ihm in Au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 04/2023, Annahme der Sit... / 1 Sachverhalt

Tatbestand: [1] Der im Jahr 1922 geborene Kläger schenkte den beiden Beklagten – seinen Enkeln – mit notariell beurkundetem Vertrag vom 13.6.2017 Wertpapiere im Wert von jeweils 219.000 EUR. Zu einer Übertragung der Wertpapiere kam es in der Folgezeit nicht. [2] Ebenfalls am 13.6.2017 übertrug der Kläger seinem Sohn – dem Vater der Beklagten – das Eigentum an einem Mehrfamili...mehr

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ZErb 04/2023, Was hat das n... / b. Der Diskussionsvorschlag der Verfasserin

Die Verfasserin hatte im Oktober 2022 auf der Sozialrechtlichen Jahresarbeitstagung in Wien in einem Vortrag zum Nachrang- bzw. Subsidiaritätsgrundsatz[49] die unterschiedliche Behandlung von Zuflüssen aus Erbfall und Schenkung in Unkenntnis dessen, was wenige Wochen später vom Gesetzgeber dazu kommen würde, kritisiert. Ein Staat, der seine Feindifferenzierung gleicher Leben...mehr

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ZErb 04/2023, Was hat das n... / 2. Wirkung der Neuregelung des Rechtscharakters von Erbschaften

Der Vorschlag aus der BT-Drucks 20/4360 wurde Gesetz. Andere Entwurfsregeln wurden angepasst. Übergangsvorschriften für diese Neuregelung gibt es nicht. Und die Wirkung dieser Gesetzesänderungen setzen unterschiedlich ein. Art. 13 des Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeldgesetz) bestim...mehr

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ZErb 04/2023, Was hat das n... / d. Der Zugriff auf die Substanz?

Wenn durch die Anordnung von nicht befreiter Vorerbschaft/Nacherbschaft der Zugriff auf die Erbschaft an sich ausgeschlossen ist, ist fraglich, ob es nicht doch gestalterische Ausweichwege gibt, um die Herausgaben des Dauertestamentsvollstreckers doch noch zu Zuflüssen aus Erbschaft zu machen. Eine Beschränkung der Vor-/Nacherbschaft auf einzelne Gegenstände ist jedoch ausges...mehr

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ZErb 04/2023, Was hat das n... / a. In der Kritik: die unterschiedliche Konkretisierung des Nachranggrundsatzes durch immer neue Differenzierung von Lebenssachverhalten

Die vorstehenden Ausführungen zeigen, dass Erbschaften in nachrangig ausgestalteten Sozialleistungsgesetzen nicht gleichbehandelt bzw. berücksichtigt werden. Die Unterschiede sind selbst für eine juristisch ausgebildete Person schwerlich bis gar nicht nachzuvollziehen bzw. nicht mehr zu verstehen. Mit überzeugenden Gründen für eine solche Differenzierung hält sich der Gesetz...mehr

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FF 04/2023, Nebengüterrecht... / B. Literatur

Wevers Jahresbericht "Die Entwicklung der Rechtsprechung zur Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts" war auch 2021 – nunmehr in Koautorenschaft mit Frank – erschienen.[54] Wever hat sich ferner in der Festschrift für Dose [55] mit einer praxisrelevanten Konstellation aus dem Abgrenzungsbereich von Nebengüterrecht und Zugewinnausgleich befasst: Sche...mehr

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ZErb 04/2023, Was hat das n... / 2

In nachrangig ausgestalteten Leistungsgesetzen werden Einkommen und Vermögen grundsätzlich berücksichtigt, aber jedes Gesetz hat seine eigenen Regeln und Anrechnungsmethoden bis hin zur völligen Freistellung von Einkommen und/oder Vermögen in speziellen Einzelfällen.[1] Das führt in der Praxis zu Ungleichbehandlungen, Reibungsverlusten und Anwendungsschwierigkeiten. Durch da...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Beendigung der Zugewinngemeinschaft unter güterrechtlicher Abwicklung (Abs. 2)

Rz. 37 [Autor/Stand] Nach § 5 Abs. 2 ErbStG ist in den Fällen, in denen es tatsächlich zu einer güterrechtlichen Abwicklung der Zugewinngemeinschaft kommt, die dabei ermittelte Ausgleichsforderung insgesamt steuerfrei. Abweichende zivilrechtliche Vereinbarungen zwischen den Ehegatten bzw. Lebenspartnern zur Höhe der Ausgleichsforderung werden hier steuerlich ebenso anerkannt...mehr

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ZErb 04/2023, Was hat das n... / 3

Der Artikel erläutert die neue Rechtslage, stellt ihre Auswirkungen und vor allem ihre dadurch bedingten neuen Ungleichbehandlungen vor. Er schließt mit der Forderung an den Gesetzgeber, sich generell mit dem Schicksal von Zuflüssen aus Erbfall und Schenkung in nachrangig ausgestalteten Leistungsgesetzen zu beschäftigen und eine strukturierte Neuregelung zu schaffen. Zuminde...mehr

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ZErb 04/2023, Was hat das n... / 15

Auf einen Blick Das Bürgergeldgesetz hat – völlig unerwartet und ohne Begründung oder auch nur Anlass – die rechtliche Qualität von’Erbschaften in einer Reihe nachrangig ausgestalteter Sozialleistungsgesetze festgelegt. Zusammen mit weiteren Änderungen zum sog. Verteilzeitraum und einzelnen Vermögensschontatbeständen in und außerhalb von sog. Karenzzeiträumen ergeben sich vi...mehr

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ZErb 04/2023, Das Supervermächtnis - eine Gestaltung nicht nur für die Reichen

Die Gestaltung des Supervermächtnisses in Form eines Wahl-, Bestimmungs- und Zweckvermächtnisses gehört heutzutage zum klassischen Kanon bei der Testamentserrichtung. Häufig wird diese Gestaltung gewählt, um bei einem Berliner Testament die erbschaftsteuerlichen Freibeträge der Abkömmlinge nach dem erstversterbenden Elternteil nicht ungenutzt zu lassen und eine Konzentration...mehr

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ZErb 04/2023, Was hat das n... / 4. Die Beschränkung des Bürgergeldgesetzes auf Erbschaften, die unterschiedliche Behandlung einmaliger Zuflüsse und die unterschiedlichen Auswirkungen für andere Zuflüsse aufgrund Erbfall

Zu den Besonderheiten des neuen Bürgergeldgesetzes gehört es, dass es nur Erbschaften in den Blick nimmt und regelt. Jeder erbrechtliche bedingte Zufluss, der keine Erbschaft ist, wird von den neuen Regelungen des Bürgergeldgesetzes nicht erfasst. Es gilt die im jeweiligen Leistungsgesetz geltende Regelung mit jeweils unterschiedlichen Ergebnissen. Diese werden beeinflusst d...mehr

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ZErb 04/2023, Was hat das n... / Einführung

1. Entstehungsgeschichte der erbrechtlich relevanten Normen im neuen Bürgergeldgesetz Das Zwölfte Gesetz zur Änderung des 2. Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeldgesetz)[2] – wurde geschaffen, Erbrechtlich bedeutsame Regelungen erwartet man bei einer solchen Zielbeschreibung von einem nachrangig ausgestalteten Sozialleistungsge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Ermittlung der fiktiven Ausgleichsforderung (Abs. 1 Sätze 2 bis 4)

Rz. 25 [Autor/Stand] Nach § 5 Abs. 1 Satz 2 ErbStG ist die fiktive Ausgleichsforderung allein nach den Vorschriften der §§ 1373 bis 1383 und 1390 BGB zu ermitteln. Abweichende Vereinbarungen der Eheleute bzw. Lebenspartner über den Umfang der Zugewinnausgleichsforderung durch notariellen Ehevertrag (§§ 1408, 1410 BGB) bleiben unberücksichtigt. Weder der Abschluss eines Eheve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 04/2023, Was hat das n... / 7. Kann man etwas tun? Gesetzgeberisches Unterlassen und Analogie?

Der Gesetzeswortlaut des Bürgergeldgesetzes ist eindeutig. Die Begünstigung wird nur für Erbschaften gewährt, wenngleich das gesetzgeberische Ziel genauso auf sonstige erbrechtlich bedingte einmalige Zuflüsse übertragen werden kann: Zitat "Erbschaften verbleiben damit im Rahmen der Vermögensfreibeträge bei den Leistungsberechtigten und müssen im Zuflussmonat nicht zur Lebensun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Zivilrechtliche Grundlagen

Rz. 5 [Autor/Stand] Seit dem 1.7.1958 ist der Güterstand der Zugewinngemeinschaft der gesetzliche Güterstand [2]. In diesem Güterstand leben die Eheleute, wenn sie vertraglich keinen abweichenden Güterstand vereinbart haben. Auch die Partner einer nach dem LPartG eingetragenen Lebenspartnerschaft leben nach § 6 LPartG im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, wenn sie nicht dur...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einheitliche und gesonderte... / 8.2 Bedarfsbewertung bei Schenkung/Erbschaft

Zur Erbschaftsteuererklärung (Mantelbogen, Anlage Erwerber zur Erbschaftsteuererklärung Erb) gehören u. a. folgende Anlagen zwecks Bedarfsbewertung: BBW 1 – Erklärung zur Feststellung des Grundbesitzwerts/Personendaten BBW 2– Anlage Feststellung Grundbesitzwert BBW 2a – Einlageblatt zur Anlage Feststellung Grundbesitzwert BBW 20– Anlage Land- und Forstwirtschaft zur Feststellung...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einheitliche und gesonderte... / 3 Diese Werte werden gesondert festgestellt

Gesondert festzustellen[1] sind gem. § 151 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BewG [2] im Bedarfsfall Grundbesitzwerte[3], der Wert des Betriebsvermögens oder des Anteils am Betriebsvermögen[4], der Wert von Anteilen an Kapitalgesellschaften i. S. d. § 11 Abs. 2 BewG, der Anteil am Wert von anderen Vermögensgegenständen und von Schulden, die mehreren Personen zustehen.[5] Dies gilt dann, wenn die...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einlagen und Entnahmen / 3.3.4.3 Verdeckte Einlagen

Rz. 61 Eine verdeckte Einlage[1] ist die Zuwendung eines bilanzierungsfähigen Vorteils des Gesellschafters oder einer ihm nahestehende Person[2] ohne Gegenleistung in Form von Gesellschaftsrechten an seine Kapitalgesellschaft, die zu einer Vermögensmehrung der Gesellschaft führt und nicht den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entspricht. Das ist der Fall, wenn die Zuwend...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bodenschatz im Abschluss na... / 3.3.2 Zurechnung bei Land- und Forstwirten

Rz. 72 Bodenschätze im Rahmen des § 13 Abs. 1 EStG können nur dann gewillkürtes Betriebsvermögen sein, wenn der land- und forstwirtschaftliche Nebenbetrieb dem Hauptbetrieb dadurch dient, dass die gewonnene Substanz überwiegend im eigenen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb verwendet wird.[1] Rz. 73 Notwendiges Betriebsvermögen einer Land- und Forstwirtschaft ist der Bode...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einlagen und Entnahmen / 3.2.1.2 Entnahmehandlung und Entnahmewille

Rz. 14 Die Wirtschaftsgüter müssen entnommen werden. Die Entnahme ist regelmäßig ein tatsächlicher Vorgang,[1] der eine ausdrückliche oder schlüssige Entnahmehandlung voraussetzt, die von einem Entnahmewillen getragen ist.[2] Entnahmehandlung Rz. 15 Der Steuerpflichtige entscheidet im Rahmen seiner Willensfreiheit, welche Wirtschaftsgüter er für seinen Betrieb nutzen (Einlage)...mehr

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Elterliche Sorge / 3.3.2.1 Personengesellschaften

Die Beteiligung eines Minderjährigen an einer bestehenden Personengesellschaft durch Anteilsübertragung (derivativer Anteilserwerb) ist nicht lediglich rechtlich vorteilhaft.[1] Für den Anteil eines unbeschränkt persönlich haftenden Gesellschafters geht dies bereits aus der Tatsache der unbeschränkten persönlichen Haftung. Ob der Erwerb und auch die Schenkung eines Kommandit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elterliche Sorge / 3.2.1.1 Der rechtliche Vorteil

Die Schenkung eines belasteten Gegenstandes/Grundstücks oder mit einer bei der Übertragung vollzogenen Belastung ist deshalb lediglich rechtlich vorteilhaft, weil der Minderjährige aus seinem Vermögen nichts aufgeben muss und seine Verpflichtungen auf das unentgeltlich Zugewendete beschränkt bleiben. Daraus folgt, dass auch ein Nießbrauchsvorbehalt zugunsten des Schenkers ni...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elterliche Sorge / 3.2.1 Übertragung von Grundstücken

Die schenkweise Übertragung eines Grundstücks ist zunächst wie jeder schuldrechtliche Vertrag über eine Schenkung an den Minderjährigen grundsätzlich ohne die Einrichtung einer Ergänzungspflegschaft und ohne ein Zustimmungserfordernis des Familiengerichts möglich.[1] Eine solche Schenkung ohne jegliche Gegenleistung ist kein entgeltlicher Erwerb und ist ausschließlich rechtl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elterliche Sorge / 3.3.2.2.2 Anteilsübertragung

Strittig ist, ob die Schenkung eines (voll eingezahlten) GmbH-Geschäftsanteils lediglich rechtlich vorteilhaft ist. Wegen der potenziellen Ausfallhaftung des Erwerbers gem. §§ 24, 31 Abs. 3 GmbHG ist diese Frage zu verneinen und ein Ergänzungspfleger zu bestellen.[1] Die Schenkung voll eingezahlter Aktien ist lediglich rechtlich vorteilhaft. Im Aktienrecht existiert eine dem...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elterliche Sorge / 3.2.2 Übertragung von Wohnungseigentum an Minderjährige

Die unentgeltliche Übertragung von Wohnungs- oder Teileigentum bedarf allerdings auch bei unentgeltlicher Schenkung der Bestellung eines Ergänzungspflegers durch das Familiengericht. Nach § 10 Abs. 8 S. 1 WEG besteht nämlich eine persönliche Haftung des Eigentümers für Verbindlichkeiten der Wohnungseigentümergemeinschaft. Damit ist die Übertragung nicht lediglich rechtlich v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elterliche Sorge / 3.3.1.1 Personengesellschaften

Grundsätzlich kann der Vertrag zur Gründung einer Personengesellschaft formfrei geschlossen werden. Wenn sich ein Gesellschafter verpflichtet, in die Gesellschaft ein Grundstück oder GmbH-Geschäftsanteile einzubringen, ist jedoch der gesamte Gesellschaftsvertrag zu beurkunden (§ 311b Abs. 1 BGB, § 15 Abs. 4 GmbHG). Wird – ggf. einem Minderjährigen – die Beteiligung unentgelt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elterliche Sorge / 3.3.1.1.2 Familienrechtliche Genehmigung

Nach §§ 1643 Abs. 1, 1915 Abs. 1, 1822 Nr. 3 BGB bedarf ein Gesellschaftsvertrag, der zum Betrieb eines Erwerbsgeschäfts eingegangen wird, der familiengerichtlichen Genehmigung, wenn daran ein Minderjähriger beteiligt ist. Unter die Vorschrift des § 1822 Nr. 3 BGB fällt der Abschluss des Gesellschaftsvertrages sowohl einer BGB-Gesellschaft als auch einer OHG oder einer KG – a...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Selbstanzeige / 2.6.3 Einleitung des Steuerstraf- oder Bußgeldverfahrens

Eine wirksame Selbstanzeige ist auch dann nicht mehr möglich, wenn dem an der Tat Beteiligten oder seinem Vertreter zuvor die Einleitung des Straf- oder Bußgeldverfahrens bekannt gegeben worden ist.[1] Hierzu rechnen wiederum Täter, Anstifter und Gehilfen.[2] Es kommt dabei nicht auf die Einleitung selbst[3], sondern auf deren Bekanntgabe an. Hat die Steuerfahndung ein Steuers...mehr

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Anhang / I. BMF-Schreiben betr. Schenkung von Geschäftsbetrieben

Rz. 5 (BMF-Schreiben v. 7.4.1988, IV C 6 – S 1301 Schz – 25/88, DB 1988, 938) Die DBA Schweiz von 1931/59 und von 1978 gelten für Nachlass- und Erbschaftsteuern. Auf Grund des Art. 13 Abs. 2 des DBA 1931/59 und des Art. 12 Abs. 3 DBA 1978 ist mit der eidgenössischen Steuerverwaltung für die Besteuerung von Schenkungen folgende Verständigungsregelung vereinbart worden: Die für...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Österreich als Zuzugsstaat / 2. Meldepflicht für Schenkungen

Rz. 38 Nach § 121a BAO wurde ab dem 1.8.2008 allerdings eine Meldepflicht für Schenkungen betreffend folgende Wirtschaftsgüter eingeführt: Bargeldmehr

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Anhang / II. BMF-Schreiben betr. Besteuerung von Schenkungen im Verhältnis zur Schweiz

Rz. 6 (BMF-Schreiben IV C 6 – S 1301 – Schz – 103/89 vom 7. Februar 1990.) Die Unterzeichnung des Zusatzprotokolls zum deutsch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommen haben der Deutsche Industrie- und Handelstag sowie der Bundesverband der Deutschen Industrie in einer gemeinsamen Eingabe zum Anlaß genommen, sich für eine allgemeine Verständigungsregelung mit der Schweiz zu...mehr

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§ 5 Italien als Zuzugsstaat / 2. Gesetz über Erbschaft- und Schenkungsteuer in Italien

Rz. 116 Die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist im Testo unico sulle successioni e donazioni geregelt.[62] Im Jahr 2000 wurde die Erbschaft- und Schenkungsteuer von der Regierung Amato II mit dem Gesetz Nr. 342/2000 gesenkt und im Jahr 2001 von der Regierung Berlusconi II mit dem Gesetz Nr. 383/2001 abgeschafft. Die Steuer wurde 2006 von der Regierung Prodi II mit dem Gesetze...mehr