Fachbeiträge & Kommentare zu Schenkung

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Erbschaftsteuer: Mittelbare... / 3.7.7 Zweistufige mittelbare Grundstücksschenkung

Von einer zweistufigen mittelbaren Grundstücksschenkung ist auszugehen, wenn dem Bedachten ein Grundstück mit der Maßgabe geschenkt wird, dass dieses verkauft wird, um mit dem Veräußerungserlös ein genau bestimmtes anderes Grundstück zu erwerben. Gegenstand der Schenkung ist letztlich dann das vom Bedachten erworbene Grundstück.[1] Praxis-Beispiel Zweistufige mittelbare Grunds...mehr

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Erbschaftsteuer: Mittelbare... / 2 Anwendung auf Erwerbe von Todes wegen

Fraglich ist es, ob die Grundsätze der mittelbaren Schenkung auch auf Erwerbe von Todes wegen anwendbar sind. Nach der Auffassung des BFH hat das Rechtsinstitut der mittelbaren Grundstücksschenkung beim Erwerb von Todes wegen keine Entsprechung. Bei einem Erwerb von Todes ist es auch bei einer Erbschaftsteuer auf den Erbanfall ausgeschlossen, dass der Erwerber etwas anderes e...mehr

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Erbschaftsteuer: Mittelbare... / 3.1 Allgemeines

Häufigster Anwendungsfall einer mittelbaren Schenkung ist die mittelbare Grundstücksschenkung. Dies ergibt sich insbesondere aus der Tatsache, dass Grundstücke mit einem steuerlichen Wert unterhalb des Verkehrswerts anzusetzen sind. Liegt eine mittelbare Grundstücksschenkung vor, so ist auch eine gesonderte Feststellung notwendig.[1] Hinsichtlich des Feststellungsverfahren is...mehr

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Erbschaftsteuer: Mittelbare... / 3 Mittelbare Grundstücksschenkung

3.1 Allgemeines Häufigster Anwendungsfall einer mittelbaren Schenkung ist die mittelbare Grundstücksschenkung. Dies ergibt sich insbesondere aus der Tatsache, dass Grundstücke mit einem steuerlichen Wert unterhalb des Verkehrswerts anzusetzen sind. Liegt eine mittelbare Grundstücksschenkung vor, so ist auch eine gesonderte Feststellung notwendig.[1] Hinsichtlich des Feststellu...mehr

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Erbschaftsteuer: Mittelbare... / 3.7.1 Allgemeines

Bei der mittelbaren Grundstücksschenkung können verschiedene Formen in Betracht kommen, die hier im Einzelnen näher erläutert werden sollen. Diese nehmen dann auch wiederum Einfluss auf die schenkungsteuerliche Bemessungsgrundlage.mehr

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Erbschaftsteuer: Mittelbare... / 3.16 Anwendung auf Erwerbe von Todes wegen

Wie oben unter Tz. 3 schon ausgeführt, sind die Grundsätze, welche für die mittelbare Grundstücksschenkung gelten, nicht auf Erwerbe von Todes wegen anwendbar.mehr

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Erbschaftsteuer: Mittelbare... / 3.7 Arten der mittelbaren Grundstücksschenkung

3.7.1 Allgemeines Bei der mittelbaren Grundstücksschenkung können verschiedene Formen in Betracht kommen, die hier im Einzelnen näher erläutert werden sollen. Diese nehmen dann auch wiederum Einfluss auf die schenkungsteuerliche Bemessungsgrundlage. 3.7.2 Kostenübernahme für ein unbebautes Grundstück Wird dem Beschenkten ein Geldbetrag mit der Maßgabe geschenkt, mit diesem ein ...mehr

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Erbschaftsteuer: Mittelbare... / 3.4 Bemessungsgrundlage

Wird ein Grundstück geschenkt, so wird als schenkungsteuerliche Bemessungsgrundlage der nach den § 12 Abs. 3 ErbStG i. V. m. den § 176 BewG – § 197 BewG festgestellte Grundbesitzwert zugrunde gelegt. Zu beachten ist hierbei, dass ab 2023 die schenkungsteuerliche Bemessungsgrundlage vielfach steigen wird. Denn durch das Jahressteuergesetz 2022 werden insbesondere das Ertrags- ...mehr

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Erbschaftsteuer: Mittelbare... / 3.2 Abgrenzung zur Geldschenkung

Werden von den Parteien die Voraussetzungen für das Rechtsinstitut der mittelbaren Grundstücksschenkung nicht eingehalten, so ist von einer Geldschenkung auszugehen. Dies hat die Konsequenz, dass Bemessungsgrundlage für die Schenkungsteuer der zugewendete Geldbetrag darstellt. Praxis-Beispiel Geldschenkung Vater V will seiner Tochter T beim Erwerb eines Einfamilienhauses unter...mehr

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Erbschaftsteuer: Mittelbare... / 3.6 Grundsätze für die Anerkennung der mittelbaren Grundstücksschenkung

Damit die mittelbare Grundstücksschenkung von der Finanzverwaltung akzeptiert wird, sollten die Beteiligten die folgenden Grundsätze befolgen:[1]: Der Zuwendende sollte in einem Schriftstück festhalten, dass der Beschenkte den erhaltenen oder zugesagten Geldbetrag nur zum Erwerb eines Grundstücks bzw. zur Finanzierung einer Baumaßnahme verwenden darf. Die Schriftform ist nich...mehr

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Erbschaftsteuer: Mittelbare... / 3.7.9 Kostenübernahme für Modernisierung, Reparatur oder Renovierung

Werden vom Schenker die Kosten für die Modernisierung, die Reparatur oder die Renovierung eines Grundstücks des Bedachten getragen, so ist ebenfalls eine mittelbare Grundstücksschenkung möglich. Praxis-Beispiel Reparaturkosten als mittelbare Grundstücksschenkung Neffe N hat sich ein reparaturbedürftiges Einfamilienhaus gekauft. Der Onkel O erklärt sich bereit, dem N einen Geld...mehr

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Erbschaftsteuer: Mittelbare... / 3.14 Mittelbare Grundstücksschenkung und Grunderwerbsteuer

Ein grunderwerbsteuerbarer Vorgang liegt nur zwischen dem Bedachten und dem Veräußerer des Grundstücks vor, nicht aber zwischen dem Schenker und dem Beschenkten.[1] Fraglich ist, welche grunderwerbsteuerlichen Folgen die Rückabwicklung einer mittelbaren Grundstückschenkung hat. Nach dem Finanzgericht Rheinland-Pfalz gilt Folgendes. Wird eine mittelbare Grundstücksschenkung rü...mehr

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Erbschaftsteuer: Mittelbare... / 3.13 Mittelbare Grundstücksschenkung und Einkommensteuer

Die Regelung des § 11d Abs. 1 Satz 1 EStDV ist auch im Fall einer mittelbaren Grundstücksschenkung anzuwenden. Dies hat der BFH mit Urteil vom 4.10.2016 entschieden.[1] Wird dem Steuerpflichtigen eine der Erzielung von Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung dienende Eigentumswohnung (einschließlich Inventar) im Wege der mittelbaren Grundstücksschenkung zugewendet, kann er m...mehr

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Erbschaftsteuer: Mittelbare... / 3.3 Mittelbare Geldschenkung

Eine mittelbare Geldschenkung ist dann anzunehmen, wenn der Bedachte verpflichtet wird, das zugewendete Grundstück weiterzuveräußern. Hierbei ist der Wille der Beteiligten des Schenkungsvertrags, dass nicht der Verkaufserlös, sondern das Grundstück geschenkt sein soll, für die Erhebung der Schenkungsteuer unerheblich.[1] Dies hat zur Folge, dass in die schenkungsteuerliche Be...mehr

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Erbschaftsteuer: Mittelbare... / 3.7.2 Kostenübernahme für ein unbebautes Grundstück

Wird dem Beschenkten ein Geldbetrag mit der Maßgabe geschenkt, mit diesem ein unbebautes Grundstück zu erwerben, so ist als steuerliche Bemessungsgrundlage der Steuerwert zugrunde zu legen, der nach § 12 Abs. 3 ErbStG i. V. m. § 179 BewG anzusetzen ist.[1] Praxis-Beispiel Kostenübernahme für ein unbebautes Grundstück Enkel EN will auf einem bestimmten Grundstück ein Gebäude er...mehr

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Erbschaftsteuer: Mittelbare... / 3.10 Zinsersparnis und mittelbare Grundstücksschenkung

Wird dem Bedachten ein Darlehen zinslos eingeräumt, so kann damit (der Zinslosigkeit) keine mittelbare Grundstückschenkung bewirkt werden.[1] Voraussetzung für eine mittelbare Grundstückschenkung ist unter anderem, dass das Geld vom Schenker vor dem Abschluss des Kaufvertrags zugesagt wird und bis zur Tilgung der Kaufpreisschuld dem Bedachten zur Verfügung gestellt wird.[2] D...mehr

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Erbschaftsteuer: Mittelbare... / 3.7.3 Kostenübernahme für ein bebautes Grundstück

Sehr häufig dürfte in der Praxis der Fall auftreten, dass der Bedachte ein bebautes Grundstück erwerben will, ihm aber die Mittel dazu fehlen. Übernimmt dann der Schenker den gesamten Kaufpreis, so ist als schenkungsteuerliche Bemessungsgrundlage der Steuerwert für ein bebautes Grundstück zugrunde zu legen. Dieser ermittelt sich regelmäßig nach § 12 Abs. 3 ErbStG i. V. m. § ...mehr

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Erbschaftsteuer: Mittelbare... / 3.9 Überzahlung bei der mittelbaren Grundstücksschenkung

Nicht immer wird bei der Geldhingabe schon feststehen, wie viel der Kaufpreis des Grundstücks betragen wird. Stellt es sich im Nachhinein heraus, dass der Kaufpreis geringer war als der geschenkte Geldbetrag, so liegt auch noch eine überschießende Geldschenkung vor.[1] Der Umfang der überschießenden Geldschenkung steht aber erst mit der Bezugsfertigkeit des Gebäudes nach dem A...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Mittelbare... / 3.5 Vergleich Geldschenkung zur mittelbaren Grundstücksschenkung

Wie unter Tz. 3.4 schon erläutert, ist Bemessungsgrundlage bei einer mittelbaren Grundstücksschenkung der Steuerwert. Dieser Wert ist in der Regel niedriger als der Nominalwert des hingegebenen Geldes. Dies führt zu einer Steuerersparnis, wie das folgende Beispiel zeigt. Praxis-Beispiel Beispiel 1 Nichte N beabsichtigt, eine Eigentumswohnung zu erwerben. Da ihr selbst die geeig...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Mittelbare... / 3.8 Unbedeutender Teil des Kaufpreises

Wird vom Schenker nur ein unbedeutender Teilbetrag des Kaufpreises gezahlt, so ist hierin keine mittelbare Grundstückschenkung zu sehen, sondern eine Geldschenkung. Diese hat den Nachteil, dass nicht der (anteilige) Steuerwert, sondern der Nominalwert des Geldes in die schenkungsteuerliche Bemessungsgrundlage einfließt. Als unbedeutend sieht die Finanzverwaltung eine Zuwendun...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Unterstützung der Opfer des Erdbebens in der Türkei und in Syrien

Kommentar In einem umfangreichen sog. Katastrophenerlass regelt das BMF die Erleichterungen für Unterstützungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Erdbeben in der türkisch-syrischen Grenzregion. Im Beitrag werden die einzelnen Maßnahmen erläutert. Katastrophenerlass: Erdbeben Syrien und Türkei Die nachfolgend dargestellten steuerrechtlichen Erleichterungen gelten für Unterstützun...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Voraussetzungen der Tarifermäßigung

Rz. 85 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 > Einkünfte, mit denen eine mehrjährige Tätigkeit entlohnt wird, werden im Jahr des Zuflusses mit den gewöhnlichen Steuersätzen besteuert. Hierbei kann es aber infolge der progressiven Gestaltung des Steuertarifs zu unbilligen Steuerbelastungen kommen, wenn diese Einkünfte, die wirtschaftlich in mehreren Jahren erdient worden sind, zusammeng...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Entwicklung der Einlagen i.S.v. § 15a EStG nach unentgeltlicher Übertragung eines Kommanditanteils

Leitsatz Bei unentgeltlicher Übertragung eines Kommanditanteils mit positivem Kapitalkonto geht der Einlagenüberhang des Übertragenden nicht auf den Empfänger über. Die Anwachsung des positiven Kapitalkontos des Übertragenden stellt in steuerlicher Hinsicht keine Einlage des Empfängers dar. Sachverhalt An der A-KG (Klägerin) waren B und C beteiligt. B trat im Wege der Schenku...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Leitfaden 2022 - Anlage GK / 4.10 Weitere außerbilanzielle Korrekturen

Zeile 76 In dieser Zeile sind die steuerpflichtigen Einkünfte zu mindern, wenn sich eine bilanzielle Gewinnerhöhung im Zusammenhang mit einer bereits versteuerten verdeckten Gewinnausschüttung ergibt. Dies ist der Fall, wenn eine Verpflichtung der Körperschaft gegenüber dem Gesellschafter in der Handels- und Steuerbilanz der Körperschaft passiviert, aber von der Finanzverwalt...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 3.3 Optionsverschonung

Bei der Optionsverschonung wird das nach § 13b ErbStG begünstigte Vermögen in voller Höhe, d. h. zu 100 % steuerbefreit (§ 13a Abs. 8 ErbStG i. V. m. § 13b Abs. 4 ErbStG). Es kommt somit ein 100 %iger Verschonungsabschlag zum Ansatz. Zur Inanspruchnahme muss der Erwerber einen schriftlichen Antrag stellen, der aber nach Zugang beim Erbschaftsteuerfinanzamt nicht mehr widerruf...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 1 Begünstigte Erwerbe

Die Begünstigungen des § 13a ErbStG und des § 19a ErbStG werden sowohl für Erwerbe von Todes wegen wie auch für Schenkungen unter Lebenden gewährt. Jedoch ist nicht jeder Erwerb begünstigt.[1] Erwerbe von Todes wegen sind insbesondere der Erbfall nach gesetzlicher oder gewillkürter Erbfolge und das Vermächtnis (Vorausvermächtnis). Ist begünstigtes Vermögen Gegenstand einer Vo...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 15 Gegenüberstellung von § 13a ErbStG 2008 und §§ 13a Abs. 1 und 13b ErbStG 2009

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Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 8.2 Definition

Welches Vermögen zum Verwaltungsvermögen zu rechnen ist, ergibt sich aus § 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG. Hierunter fällt folgendes Vermögen:mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 12.2 Begünstigte Erwerbe

Wie auch schon nach bisheriger Rechtslage, sind als begünstigte Erwerbe der Erwerb von Todes wegen wie auch die Schenkung unter Lebenden anzusehen. Erwerbe von Todes wegen sind insbesondere der Erbfall nach gesetzlicher oder gewillkürter Erbfolge. Wichtig Anwendung der entsprechenden Grundsätze des § 13a ErbStG Hier kommen die gleichen Grundsätze zur Geltung, die für die Versc...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 17 Zeitliche Anwendungsregelung

Die neuen Regelungen traten zum 1.1.2009 in Kraft (Art. 6 Abs. 1 ErbStRG und § 37 Abs. 1 ErbStG). Für die geänderten Regelungen durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz[1] gelten folgende Anwendungsregelungen:mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Feststellungserklärung 2022... / 4.7 Veränderungen im Gesellschafterbestand (Zeilen 35-39)

In die Zeilen 35-37 sind Eintragungen zu machen, wenn eine beteiligte natürliche Person verstorben ist, eine Kapital- oder Personengesellschaft gelöscht, aufgelöst oder umgewandelt worden ist sowie bei Schenkung oder Vererbung der Beteiligung. Zeilen 38/39 betreffen den unentgeltlichen oder entgeltlichen Erwerb von Gesellschaftsanteilen.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 10.3 Durchführung einer Nachversteuerung

Wie die Nachversteuerung durchzuführen ist, ergibt sich aus § 13a Abs. 5 Satz 2 ErbStG (hiervon ausgenommen ist aber die Überentnahmeregelung nach § 13a Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 ErbStG). Demnach beschränkt sich der Wegfall des Verschonungsabschlags auf den Teil, der dem Verhältnis der im Zeitpunkt der schädlichen Verfügung verbleibenden Behaltensfrist einschließlich des Jahres, in...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 8.5 Junges Verwaltungsvermögen

Überschreitet das Verwaltungsvermögen die Grenze von 50 % nicht, muss beachtet werden, dass solches Verwaltungsvermögen i. S. d. § 13b Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 bis 5 ErbStG nicht zum begünstigten Vermögen gehört, welches dem Betrieb im Besteuerungszeitpunkt weniger als 2 Jahre zuzurechnen war, sog. junges Verwaltungsvermögen (§ 13b Abs. 2 Satz 3 ErbStG). Überschreitet hingegen da...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 9 Hilfebedü... / 2.2 Hilfebedürftigkeit in Bedarfsgemeinschaften

Rz. 7 Abs. 2 dehnt die Verantwortung zur Deckung des Bedarfs der Bedarfsgemeinschaft auf weitere Personen unabhängig davon aus, ob diese erwerbsfähig sind oder nicht. Bei der Beurteilung der Angemessenheit von Unterkunftskosten soll eine Personenmehrheit nur relevant sein, wenn sie eine Bedarfsgemeinschaft bildet (SG Karlsruhe, Urteil v. 6.2.2014, S 13 AS 235/13). Darüber hi...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 16 Stundungsregelung nach § 28 ErbStG

Nach der Stundungsregelung des § 28 ErbStG wird dem Erwerber von Betriebsvermögen die auf den Erwerb entfallende Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer für 10 Jahre gestundet. Voraussetzung ist aber, dass der Erwerber dies beantragt und dass dies zur Erhaltung des Betriebs notwendig ist (R E 28 Abs. 1 ErbStR 2011). Diese Vorschrift gilt sowohl für Erwerbe von Todes wegen wie a...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 19 Zusammentreffen der Rechtslagen 2009 bis 30.06.2016 und ab dem 01.07.2016

Ab dem 1.7.2016 sind die Regelverschonung bzw. die Optionsverschonung ausgeschlossen, wenn der Wert des erworbenen begünstigten Vermögens den Wert von 26.00.000 EUR (sogenannter Schwellenwert) überschreitet.[1] Dabei sind mehrere innerhalb von zehn Jahren von derselben Person angefallene Erwerbe begünstigten Vermögens zusammenzurechnen. Wenn der (oder die) Vorerwerb(e) noch in...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 12.4.1 Allgemeines

Die Berechnung des Entlastungsbetrags ist in § 19a Abs. 4 ErbStG aufgeführt. Hierbei ist zu unterscheiden, ob nur begünstigtes Vermögen übergeht oder zusätzlich auch nicht begünstigtes Vermögen. Der auf das tarifbegünstigte Vermögen entfallende Teil der tariflichen Steuer ergibt sich aus dem Verhältnis des Werts dieses Vermögens nach Anwendung des § 13a ErbStG und nach Abzug ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 18.2 Anwendungsfälle

Bei Schenkungen gilt § 35b EStG nicht. Das Finanzgericht Düsseldorf hat hierzu entschieden, dass Schenkungen und Übertragungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge auch dann nicht durch die Steuerermäßigung nach § 35b EStG begünstigt sind, wenn sie als Vorerwerbe im Rahmen der Zusammenrechnung nach § 14 ErbStG bei der Erbschaftsbesteuerung zu berücksichtigen sind.[1] Die Re...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 7h... / 3.5 Zeitpunkt der Durchführung der Modernisierungsaufwendungen bzw. sukzessiver Erwerb

Rz. 27 Fraglich ist, ob es bei einseitiger Bindung des Käufers auf den Zeitpunkt des verbindlichen Angebots oder auf den rechtswirksamen Abschluss des Kaufvertrags durch Annahme durch den Initiator ankommt. Modernisierungsmaßnahmen, die schon vor Entstehen der Erwerbsverpflichtung durchgeführt werden, sind nicht begünstigt. Nach dem Wortlaut von § 7h EStG sind in Anschaffung...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 10.2 Nachversteuerungsfälle

Die einzelnen Nachversteuerungsfälle sind in § 13a Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 bis 5 ErbStG beschrieben. Im Einzelnen sind dies:mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 9 Hilfebedü... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift definiert die Anspruchsvoraussetzung der Hilfebedürftigkeit i. S. des § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 für die Zugehörigkeit zum Berechtigtenkreis auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach § 7. Damit grenzt die Vorschrift ab, wer unabhängig von Alter und Wohnort bzw. gewöhnlichem Aufenthalt sowie Erwerbsfähigkeit Leistungen der Allgemeinheit aus S...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Erklärung... / 1.2 Bewertungsstichtag (Zeile 5)

In Zeile 5 ist der Bewertungsstichtag anzugeben. I. d. R. wird der Bewertungsstichtag schon vom Finanzamt eingetragen sein. Beim Erbfall ist dies der Todestag des Erblassers, bei einer Schenkung der Zeitpunkt der Ausführung der Schenkung. Die Schenkung eines Grundstücks ist ausgeführt, wenn die Vertragsparteien die für die Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch erford...mehr

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FF 02/2023, Neues Betreuung... / 1. Nachbesserungsbedarf für alte Vollmachten und das Problem der einem Betreuer gestatteten Schenkungen

Zentrale Vorschrift für die Vorsorgevollmacht ist nunmehr § 1820 BGB. Die Bevollmächtigung zu bestimmten ärztlichen, freiheitsentziehenden und zwangsweisen Maßnahmen setzt danach weiterhin neben der Einhaltung der Schriftform die ausdrückliche Nennung dieser Befugnisse in der Vollmachtsurkunde voraus (§ 1820 Abs. 2 i.V.m. §§ 1829 Abs. 1 S. 1 u. Abs. 2, 1831 und 1832 BGB). Hä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2023, Neues Betreuung... / 2. Die Führung der Betreuung und Genehmigungspflichten, insbesondere Schenkungen

Der Gesetzgeber wollte mit der Reform des Betreuungsrechts das Unterstützungsprinzip stärker betonen. Besonders deutlich kommt dies – neben der Transparenzpflicht im Bereich der Vermögenssorge (§ 1838 BGB) – in der für die gesamte Führung der Betreuung geltende Wunschbefolgungspflicht (§ 1821 Abs. 2-4 BGB) zum Ausdruck. Diese teilweise als Magna Charta gefeierte Vorschrift d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2023, Rückforderung... / VI. Rechtsfolgen der Vereinbarung eines Rückforderungsrechts im EStG

Rückforderungsrechte sollten immer auch nur in vertretbarem Umfang vereinbart werden, um die Zurechnung von Einkünften an den Beschenkten nicht zu gefährden. Dafür gilt im Bereich des § 15 EStG, dass die Rückforderungsrechte hinsichtlich ihres Eintritts statistisch unwahrscheinlich sein müssen und die Voraussetzungen des Rückforderungsfalls bei vernünftiger Betrachtung vom S...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2023, Rückforderung... / III. Streitfall Wegfall der Geschäftsgrundlage

Ist kein vertraglicher Rückforderungsgrund vorhanden, der die Rückabwicklung einer Schenkung rechtfertigen könnte, ist zwischen Steuerpflichtigem und Finanzverwaltung insbesondere häufig die Frage umstritten, ob sich der Rückforderungsanspruch auf einen Wegfall der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB n.F.) stützen kann. Während naturgemäß die Finanzverwaltung den Anwendungsbereich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2023, Rückforderung... / VII. Ausland – Fiktiver Nachlass

Vorsicht ist dagegen bei Auslandsberührungen geboten, wenn es darum geht, durch die Schenkung den späteren steuerpflichtigen Nachlass im Ausland zu mindern: In manchen Staaten, z.B. den USA, kommt es für die Herausnahme des Schenkgegenstands aus dem Nachlass auch bei der Erbschaft-/Schenkungsteuer auf den wirtschaftlichen Vollzug der Schenkung an. Dann gilt jedenfalls eine S...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Einführung / 1. Grunderwerbsteuer

Rz. 63 [Autor/Stand] Erbschaft- und Schenkungsteuer und Grunderwerbsteuer schließen sich grundsätzlich gegenseitig aus.[2] Nach § 3 Nr. 2 GrEStG sind nämlich der Grundstückserwerb von Todes wegen und Grundstücksschenkungen unter Lebenden i.S. des Erbschaftsteuergesetzes von der Besteuerung – im Rahmen der Grunderwerbsteuer – ausgenommen. Rz. 64 [Autor/Stand] Ob ein Grundstück...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2023, Rückforderung... / I. Gesetzliche und vertragliche Rückforderungsrechte

Anders als in § 16 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG ist bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer nicht die Rückgängigmachung einer Schenkung innerhalb einer bestimmten Frist aufgrund neuen Entschlusses der Beteiligten steuerbefreit,[2] sondern nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG erlischt die Steuer mit Wirkung für die Vergangenheit nur, "soweit ein Geschenk wegen eines Rückforderungsrechts herau...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Verweis auf §§ 4 bis 8 BewG

Rz. 15 [Autor/Stand] Bei der Erbschaftsteuer sind die Vorschriften zur Behandlung bedingter Erwerbe (§§ 4 und 5 BewG) und Lasten (§§ 6 und 7 BewG) dann anwendbar, wenn der Erwerb einzelner Vermögensgegenstände oder die Belastung durch Nachlassverbindlichkeiten von einer Bedingung oder Befristung abhängt. Ist der gesamte Erwerb aufschiebend bedingt, findet § 9 Abs. 1 Nr. 1a Er...mehr