Fachbeiträge & Kommentare zu Schenkung

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Der Erbschaftsteuer-Berater... / II. Aufsatzübersicht 2021

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FF 12/2021, Zugewinnausglei... / II. Nutzungen

Wie jede Wertsteigerung ist auch jeder Nutzungsgewinn (§ 100 BGB, Fruchtziehung) im Zuwendungsgegenstand als Möglichkeit (Potenzial) ursächlich angelegt, seien sich die Beteiligten dessen bewusst oder nicht, geschehe dies mit oder ohne Absicht, sei sie gering oder großen Umfangs. Auf die Ausführungen zur Wertsteigerung kann daher verwiesen werden. Die Fruchtziehung kann mit ...mehr

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ZErb 12/2021, Erbrechtssymposium 2021

Am 8.10. und 9.10. fand in Heidelberg das 24. Deutsche Erbrecht-Symposium statt. Auch in diesem Jahr wurde die Veranstaltung als Hybridveranstaltung angeboten, vor Ort mit 59 Teilnehmern. Es herrschte eine Atmosphäre wie im Fernsehstudio. Moderiert wurde die Veranstaltung von Herrn FAErbR Michael Rudolf und Herrn FAErbR Jan Bittler. Eröffnen durfte erstmals Herr FAErbR Dr. Di...mehr

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FF 12/2021, Zugewinnausglei... / I. Die "historischen" höchstrichterlichen Urteile (Leitentscheidungen)

Sachverhalt: M, Arzt, war Inhaber eines medizinischen Instituts, welches aus gemeinsamen Mitteln, also auch aus Mitteln von F, errichtet und mithilfe der Mitarbeit von F während der gesamten Ehe betrieben wurde. Entscheidung: Bei Überschreitung des Pflichtenkreises des § 1356 BGB (überobligationsmäßiger Einsatz eines zugunsten d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.4 Wertverknüpfung mit der steuerlichen Schlussbilanz der Überträgerin

Tz. 11 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Nach § 4 Abs 1 S 1 UmwStG hat der übernehmende Rechtsträger (Pers-Ges bzw natürliche Person) die auf ihn übergegangenen WG mit dem in der stlichen Schluss-Bil der übertragenden Kö enthaltenen Wert nach § 3 UmwStG zu übernehmen. Übergegangene WG iSd § 4 Abs 1 S 1 UmwStG sind alle WG, die in der stlichen Schluss-Bil der übertragenden Kö nach §...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.2 Nicht rechtsfähige Stiftungen

Tz. 48 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Die nicht rechtsfähige Stiftung ist nicht ausdrücklich ges geregelt. Für sie gilt das ZivR, hier insbes das Vertrags- und Erbrecht/Schenkungsrecht. Bei der nicht rechtsfähigen Stiftung handelt es sich daher auch um eine Stiftung (ebenso hierzu s Tz 42), die nicht staatlich genehmigt ist. Um im Rechtsleben auftreten und ihren Stiftungszweck er...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.3 Nicht rechtsfähige Anstalten

Tz. 49 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Für die Abgrenzung nicht rechtsfähiger Anstalten von nicht rechtsfähigen Stiftungen gelten im Wes die gleichen Kriterien wie bei den entspr rechtsfähigen Institutionen (s Tz 43). Bei nicht rechtsfähigen Anstalten handelt es sich um eigenständige organisatorische Gebilde, die – ohne rechtsfähig zu sein – einen bestimmten Zweck verfolgen. Im Geg...mehr

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ZErb 12/2021, Das Behindert... / 2. Lebzeitige Übertragungen

Menschen mit behinderten Angehörigen und größeren Vermögen bewegt neben Erwägungen der Absicherung des Behinderten und dem Schutz des Vermögens vor dem Zugriff des Sozialleistungsträgers regelmäßig auch der Gedanke nach einer steueroptimierten Vermögensnachfolgeplanung. Die Schenkungsteuerfreibeträge von Kindern liegen aktuell bei 400.000 EUR pro Kind und Elternteil (§ 16 Ab...mehr

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Nichtanwendbarkeit des Einstiegstests nach § 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG

Leitsatz Der sogenannte Einstiegstest kommt in den Fällen des § 13b Abs. 1 Nr. 3 ErbStG dann nicht zur Anwendung, wenn die betreffende Kapitalgesellschaft ihrem Hauptzweck nach einer Tätigkeit im Sinne des § 13 Abs. 1 EStG, des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG oder des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG und § 18 Abs. 1 Nr. 2 EStG dient. Sachverhalt Die Klägerin erwarb durch Schenkung ihres ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 1.2 Fehlende inhaltliche Bestimmtheit

Rz. 2f Ein Bescheid ist wegen inhaltlicher Unbestimmtheit nichtig, wenn sich aus ihm – auch nach Auslegung – nicht ersehen lässt, was von wem verlangt wird.[1] Damit liegt Nichtigkeit wegen fehlender Angabe des sachlichen Geltungsbereichs vor, wenn die Steuer und die zu besteuernden Sachverhalte (Art der Steuer, Besteuerungszeitraum, steuerbarer Vorgang bei einmaliger Steuer...mehr

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§ 10 §§ 86–86i BGB n.F. – Z... / III. Verfahren von Zulegung und Zusammenlegung

Rz. 40 Nach § 86b Abs. 1 BGB n.F. können Zulegung und Zusammenlegung durch die beteiligten Stiftungen selbst durchgeführt werden, und zwar durch Abschluss eines entsprechenden Vertrages, der der behördlichen Genehmigung bedarf. Zuständig ist dabei die nach Landesrecht für die übernehmende Stiftung zuständige Behörde. Diese hat zudem nach § 86b Abs. 2 BGB n.F. die Befugnis, e...mehr

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§ 1 Vorbemerkung vor §§ 80 ff. BGB – Das neue Stiftungsrecht im BGB

Rz. 1 Das neue Stiftungszivilrecht ist "endlich" da[1] – oder ist das etwa gar kein Grund zur Freude?[2] Wie wir sehen werden, gehen die Meinungen dazu weit auseinander. Wie kam es zum neuen Recht? Auf Bitten der Konferenz der Innenminister wurde Ende 2014 eine Bund-Länder Arbeitsgruppe eingesetzt, die das bisherige Stiftungsrecht auf weitere Möglichkeiten der Vereinheitlichu...mehr

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Schenkungsteuer bei Amortisation von Geschäftsanteilen

Leitsatz § 7 Abs. 7 Satz 2 ErbStG erfasst die Werterhöhung von Anteilen der verbleibenden Gesellschafter durch jegliche Einziehung von GmbH-Anteilen nach § 34 Abs. 1, 2 GmbHG und ist nicht auf Fälle der Zwangseinziehung von Anteilen beschränkt. Normenkette § 3 Abs. 1 Nr. 2, § 7 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 7 Satz 2, § 20 Abs. 1 Satz 1 ErbStG, § 34 Abs. 1 und 2 GmbHG Sachverhalt Der Kläg...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Schenkung

Stand: EL 128 – ET: 11/2021 > Arbeitslohn Rz 48, 121, > Geschenke, > Letztwillige Verfügung, > Lösegeld Rz 2, > Preisgelder, > Schmiergelder Rz 2, 10.mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / e) Art und Bezeichnung der Zuwendung

Rz. 37 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 § 19 Abs 1 Satz 2 EStG bestimmt, dass es für die Beurteilung, ob Arbeitslohn vorliegt, unerheblich ist, ob die Bezüge und Vorteile laufend (> Laufende Bezüge) oder einmalig (> Sonstige Bezüge) gewährt werden. Unerheblich ist ebenfalls, ob auf die Bezüge oder Vorteile ein Rechtsanspruch besteht, zB auf Grund eines einzelnen Dienstvertrags (Ar...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Grundsätzliches

Rz. 130 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Arbeitslohn ist nur gegeben, wenn eine Vergütung oder ein geldwerter Vorteil im weitesten Sinn Entlohnung für abhängige Arbeit, also im Rahmen eines Dienstverhältnisses ist (> Rz 44 ff). Hat der ArbG dem ArbN etwas zugewendet und beruht diese Leistung nicht auf dem Dienstverhältnis oder überlagert die andere Rechtsbeziehung das Dienstverhäl...mehr

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Veräußerung privater Grunds... / 4. Unentgeltliche Übertragung kein Gestaltungsmissbrauch

Im Streitfall erwarb die Steuerpflichtige (Stpfl.) im Jahr 2011 ein Grundstück. In 2012 übertrug sie das Eigentum an ihrem Grundstück unentgeltlich jeweils zu hälftigem Miteigentum auf ihren volljährigen Sohn und ihre volljährige Tochter. Diese veräußerten noch am selben Tag das Grundstück an Z. Der Kaufpreis wurde je zur Hälfte an die Kinder ausgezahlt. Die Verkaufsverhandl...mehr

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Dänemark / I. Besteuerung der Gesellschaft

Rz. 155 Das dänische (Gesellschafts-) Steuerrecht ist äußerst kompliziert und unterliegt ständigen Änderungen. Gegenwärtig gilt das Gesellschaftssteuergesetz – [selskabsskatteloven – SEL-SkatL]) i.d.F. der Bekanntmachung Nr. 1084 vom 26.6.2020 (mit späteren Änderungen). Rz. 156 Kapitalgesellschaften sind selbstständige Steuerpersönlichkeiten, die nach ihren Einnahmen besteuer...mehr

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Kanada / II. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 99 Gewinnausschüttungen, die die Gesellschafter erhalten, sind als deren Einkommen nach üblichen Grundsätzen gem. Income Tax Act zu versteuern. Veräußerungsgewinne, die durch Verkauf von Gesellschaftsanteilen gegenüber dem ursprünglichen Anschaffungspreis erzielt werden, sind nach dem "Capital Gains-Prinzip" zu versteuern, wobei für in Kanada ansässige Gesellschafter von...mehr

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Luxemburg1 Der Länderbeitra... / b) Praktische bzw. sinnvolle Nachfolgeregelungen

Rz. 69 Bei kleinen und mittleren Unternehmen kommt es vor, dass Anteilseigentümer die Übernahme der Firma durch ihren Nachfolger vorbereiten, indem sie diesem schon das bloße Eigentum an ihren Anteilen mit der entsprechenden Verfügungsbefugnis übergeben und sich selbst den Nießbrauch, d.h. das Recht auf die Gewinne, vorbehalten. Ein zusätzlicher Vorteil dieser Lösung – jeden...mehr

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Deutschland / a) Zulässigkeit der Übertragung von Geschäftsanteilen

Rz. 149 Unter Veräußerung ist jedes auf Übertragung des Geschäftsanteils gerichtete Rechtsgeschäft, also Verkauf, Tausch, Schenkung, Einbringung in ein anderes Unternehmen usw., zu verstehen. Häufig sehen die GmbH-Satzungen Abtretungserschwerungen durch Genehmigungserfordernisse nach § 15 Abs. 5 GmbHG vor (vgl. dazu Rdn 148). Ist nach der betreffenden Satzungsregelung die Zu...mehr

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Luxemburg1 Der Länderbeitra... / 1. Anteilsübertragung unter Lebenden

Rz. 63 Die Übertragung von Geschäftsanteilen unter Lebenden ist prinzipiell zulässig (Art. 710–12 LSC), jedoch an die Zustimmung der Mitgesellschafter gebunden. Die Übertragung muss schriftlich (durch notarielle Urkunde oder privatschriftliche Urkunde) festgestellt werden. Diese Schrift kann im Ausland verfasst werden. In diesem Fall wird eine Beglaubigung der Unterschriften...mehr

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Litauen1 Der Länderbeitrag ... / 1. Anteilsübertragung unter Lebenden

Rz. 74 Die materiellen Aktien oder Aktienzertifikate werden durch einen entsprechenden Vermerk (Indossament) auf der Aktie oder dem Aktienzertifikat zu Eigentum übertragen. Das Indossament beinhaltet die genauen Personaldaten der erwerbenden Person, es bestätigt den Übergang des Eigentumsrechts der Aktie. Als Hauptinformation hat es zu enthalten: den Vornamen, den Namen, die...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / II. Gesellschafter

Rz. 40 Die Gesellschaft kann als eine Einpersonen-Gesellschaft gegründet werden (Sociedad unipersonal [27]). Gesellschafter kann eine natürliche oder juristische Person sein. Der alleinige Gesellschafter einer Einpersonen-Gesellschaft muss namentlich in das Handelsregister als solcher eingetragen werden. Durch späteren Erwerb und Vereinigung sämtlicher Geschäftsanteile in ein...mehr

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Ungarn / 1. Anteilsübertragung unter Lebenden

Rz. 109 Die Übertragung des Geschäftsanteils eines Gesellschafters ist in den §§ 3:166–3:169 Ptk. geregelt. Bei der Übertragung auf andere Mitglieder der Gesellschaft unterliegt der Gesellschafter keinen gesetzlichen Einschränkungen. Im Gesellschaftsvertrag können für diesen Fall jedoch Vorzugserwerbsrechte bestimmter Gesellschafter vereinbart werden. Jede Übertragung des Vo...mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / c) Einhaltung der Ortsform

Rz. 110 Art. 11 Abs. 1 Fall 2 EGBGB lässt es zur Formwirksamkeit eines Rechtsgeschäfts auch genügen, wenn dieses den Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem es vorgenommen wird (Ortsrecht), entsprechend vorgenommen worden ist (Ortsform). Verlangt dieses Recht für die Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen die notarielle Beurkundung, so würde sich die Frage der Gleichwertig...mehr

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Estland / O. Steuerrecht

Rz. 136 Gemäß dem estnischen Einkommensteuergesetz (tulumaksu seadus), das sowohl für natürliche als auch für juristische Personen gilt, wird die Einkommensteuer von den Einkünften des Steuerpflichtigen, vermindert um die gesetzlich festgelegten Freibeträge, erhoben. Der allgemeine Steuersatz beträgt seit 1.1.2015 grundsätzlich 20 % des ausgeschütteten Gewinns des Unternehme...mehr

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Luxemburg1 Der Länderbeitra... / II. Gesellschafter

Rz. 19 Die GmbH war bis 2006, als die gleiche Möglichkeit für die Aktiengesellschaft geschaffen wurde, die einzige Gesellschaftsform, die durch eine einzelne Person gegründet werden konnte. Die Zahl der Gesellschafter ist auf 100 begrenzt (Art. 710–4 LSC). Des Weiteren muss eine GmbH, die mehr als 60 Gesellschafter hat, jedes Jahr innerhalb der in der Satzung festgesetzten Z...mehr

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Finnland / 1. Übertragung unter Lebenden

Rz. 103 Die Aktie kann grundsätzlich frei, also durch jedes Rechtsgeschäft wie beispielsweise durch einen Kauf-, Schenkungs- oder Tauschvertrag, an jedermann übertragen werden.[20] Der Vertrag kann auch im Ausland abgeschlossen werden. Rz. 104 Die Übertragung der Aktie ist an sich ein formfreies Rechtsgeschäft. In der Praxis geben die Aktiengesellschaften eine Aktienurkunde a...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / 3. Vererbung von Gesellschaftsanteilen

Rz. 182 Bei fehlenden Satzungsbestimmungen ist die Übertragung von Geschäftsanteilen von Todes wegen nach Art. 110 LSC zulässig. Rz. 183 Die Übertragung von Todes wegen kann satzungsmäßig dadurch beschränkt werden, dass ein Bezugsrecht (Art. 110.2 LSC) für die überlebenden Gesellschafter oder, bei deren Fehlen, für die Gesellschaft[73] begründet wird. Dabei ist den Geschäftsa...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.3.3 Umfang der Ausschlusswirkung

Rz. 193 Der persönliche Umfang der Ausschlusswirkung des § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 1b AO ergibt sich aus der Bekanntgabe der Verfahrenseinleitung. Die Selbstanzeige ist nur für den Tatbeteiligten ausgeschlossen, dem oder dessen Vertreter die Einleitung als verdächtigem Tatbeteiligten bekannt gegeben worden ist. Die Ausschlusswirkung erstreckt sich nicht auf andere Beschuldigte b...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / cc) Schenkung auf den Tod

Rz. 165 [Autor/Stand] Die Schenkung auf den Tod ist ein Schenkungsversprechen unter Lebenden (§ 518 Abs. 1 BGB), das nicht unter einer Überlebensbedingung steht. Vielmehr handelt es sich um eine auf den Tod des Schenkers aufschiebend befristete Schenkung. Im Unterschied zur Schenkung unter Überlebensbedingung soll die Schenkung auch dann wirksam werden, wenn der Beschenkte v...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Gemischte Schenkung

Rz. 161 [Autor/Stand] Das Schenkungsversprechen kann auch gegen eine Gegenleistung gemacht werden. Damit § 2301 BGB anwendbar ist, muss die Unentgeltlichkeit überwiegen.[2]mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Zivilrecht: Schenkung in Benachteiligungsabsicht

Rz. 350 [Autor/Stand] Der durch einen Erbvertrag gebundene Erblasser kann über sein Vermögen weiterhin frei verfügen (§ 2286 BGB). Deshalb kann er auch Schenkungen machen. Daraus erwächst dem Vertragserben selbst dann kein Schadensersatzanspruch aus § 826 BGB gegen den Erblasser, wenn der Erblasser und der Dritte kollusiv zusammenwirken.[2] Auch ein Schadensersatzanspruch au...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Erwerb durch Schenkung auf den Todesfall (Abs. 1 Nr. 2 Satz 1)

1. Zivilrecht a) Schenkungsversprechen unter Überlebensbedingung Rz. 160 [Autor/Stand] Nach § 2301 Abs. 1 Satz 1 BGB kann ein Schenkungsversprechen (§ 518 Abs. 1 BGB) unter der Bedingung gemacht werden, dass der Beschenkte den Schenker überlebt (sog. Überlebensbedingung). Die Überlebensbedingung, die als aufschiebende oder als auflösende Bedingung formuliert werden kann, gleich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bg) Schenkungen außerhalb der vorweggenommenen Erbfolge

Rn. 131 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Soweit außerhalb der vorweggenommenen Erbfolge unentgeltliche Übertragungen vorgenommen werden, führt der Rechtsnachfolger ebenfalls die AfA des Rechtsvorgängers fort ("Fußstapfentheorie"). Dies ergibt sich für:mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Steuerrecht

a) Steuertatbestand Rz. 166 [Autor/Stand] Ein Erwerb von Todes wegen gem. § 3 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 ErbStG setzt eine Schenkung auf den Todesfall gem. § 2301 BGB voraus.[2] Eine Schenkung auf den Todesfall i.S.d. § 2301 BGB kann nicht auf Schenkungsversprechen ausgedehnt werden, bei denen auf eine Überlebensbedingung verzichtet und die auf den Tod des Schenkers befristet sind o...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / aa) Überlebensbedingung

Rz. 162 [Autor/Stand] Vollzieht der Schenker die Schenkung durch Leistung des zugewendeten Gegenstandes, finden nach § 2301 Abs. 2 BGB die Vorschriften über Schenkungen unter Lebenden (§ 7 ErbStG) Anwendung.[2] Aber das ändert i.d.R. nichts daran, dass das Schenkungsversprechen weiterhin unter der Überlebensbedingung steht. Stirbt der Beschenkte daher vor dem Schenker, könne...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / bb) Handschenkung

Rz. 164 [Autor/Stand] Die Handschenkung (§ 516 BGB) ist dadurch gekennzeichnet, dass die Einigung über die Unentgeltlichkeit mit dem Schenkungsvollzug zusammenfällt (§ 561 Abs. 1 BGB) oder ihm nachfolgt (§ 516 Abs. 2 BGB).[2] Die Handschenkung untersteht auch dann nur den Regeln über die Schenkung unter Lebenden, wenn die Schenkung unter einer Überlebensbedingung steht, da s...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Zivilrecht

a) Pflichtteilsberechtigte Rz. 140 [Autor/Stand] Pflichtteilsberechtigt sind bestimmte Personen, denen ein gesetzliches Erbrecht zusteht: Der Ehegatte, die Abkömmlinge und die Eltern (§ 2303 BGB) und der Lebenspartner des Erblassers (§ 10 Abs. 6 LPartG). Pflichtteilsberechtigte Abkömmlinge schließen die Eltern des Erblassers aus (§ 2309 BGB), nicht jedoch den Ehegatten/Lebens...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Abgrenzung zum Erwerb unter Lebenden

Rz. 8 [Autor/Stand] Nicht erforderlich ist, dass ein Erwerb von Todes wegen auf den erbrechtlichen Vorschriften des BGB beruht, mag das auch zumeist so sein. Auch ein zu Lebzeiten des Verstorbenen eingeleiteter Erwerb ist ein Erwerb von Todes wegen, wenn der Begünstigte noch keine vermögenswerte Rechtsposition erlangt hat, sondern nur eine Erwerbschance (auch Erwerbsanwartsc...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Zivilrecht

a) Vertrag zugunsten Dritter Rz. 220 [Autor/Stand] Normalerweise ist eine in einem Vertrag vereinbarte Leistung von einer Partei an die andere zu erbringen (§§ 241, 311 BGB). Nach § 328 Abs. 1 BGB können die Vertragschließenden aber vereinbaren, dass die Leistung an einen Dritten erfolgen soll, der unmittelbar das Recht erwirbt, die Leistung zu fordern.[2] Dadurch entsteht ei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Anwendungsbereich

Rz. 7 [Autor/Stand] Die Vorschriften der §§ 13 bis 16 BewG stellen sachlich eine Einheit dar. Sie regeln die Bewertung der verschiedenartigen Nutzungen und Leistungen und bestimmen den Ansatz der einzelnen Faktoren für diese Bewertung. Rz. 8 [Autor/Stand] § 13 BewG regelt, welcher Wert als Kapitalwert von wiederkehrenden Nutzungen oder Leistungen anzusetzen ist, die auf besti...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Steuerrecht

a) Steuertatbestand Rz. 185 [Autor/Stand] Nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 ErbStG gilt (Fiktion) als Schenkung auf den Todesfall auch der auf dem Ausscheiden eines Gesellschafters beruhende Übergang des Anteils oder des Teils eines Anteils eines Gesellschafters einer Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft bei dessen Tod auf die anderen Gesellschafter oder die Gesellschaft,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Vollzug des Schenkungsversprechens

aa) Überlebensbedingung Rz. 162 [Autor/Stand] Vollzieht der Schenker die Schenkung durch Leistung des zugewendeten Gegenstandes, finden nach § 2301 Abs. 2 BGB die Vorschriften über Schenkungen unter Lebenden (§ 7 ErbStG) Anwendung.[2] Aber das ändert i.d.R. nichts daran, dass das Schenkungsversprechen weiterhin unter der Überlebensbedingung steht. Stirbt der Beschenkte daher ...mehr

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ZErb 11/2021, Zur Zulässigk... / 2 Gründe

II. Die gemäß § 71 Abs. 1 GBO zulässige Beschwerde ist als Rechtsmittel nur des Beteiligten zu 1) auszulegen. Der Notar, der den Erbbaurechtskaufvertrag vom 25.3.2020 mit dem darin in § 6 enthaltenen Löschungsantrag beurkundet hat, gilt gemäß § 15 GBO nur im Namen der Antragsberechtigten ermächtigt, eine Eintragung zu beantragen. Weitergehend ist auch seine Ermächtigung zur E...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Zivilrecht

a) Schenkungsversprechen unter Überlebensbedingung Rz. 160 [Autor/Stand] Nach § 2301 Abs. 1 Satz 1 BGB kann ein Schenkungsversprechen (§ 518 Abs. 1 BGB) unter der Bedingung gemacht werden, dass der Beschenkte den Schenker überlebt (sog. Überlebensbedingung). Die Überlebensbedingung, die als aufschiebende oder als auflösende Bedingung formuliert werden kann, gleicht das Verspre...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Vollständigkeit der Vorschrift

Rz. 25 [Autor/Stand] § 3 ErbStG enthält alle Erwerbe des Erbrechts: den Erwerb durch Erbanfall (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 ErbStG), den Erwerb durch Vermächtnis (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2 ErbStG), den Erwerb auf Grund eines geltend gemachten Pflichtteils (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 3 ErbStG), den Erwerb durch Schenkung auf den Todesfall (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG), die vermächtnisgleichen Er...mehr

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ZErb 11/2021, Der Betreuer ... / a) Bei ungenehmigter "Annahme" der Erbschaft

Die Annahme ist wirksam, sie ist nicht etwa nach § 134 BGB unwirksam, da diese Folge nicht gesetzlich ausformuliert wurde.[20] Der Berufsbetreuer hat ggf Anspruch auf einen Erbschein. Ihn treffen lediglich unter Umständen berufsrechtliche Folgen: Konkrete Betreuung: Bei Annahme einer Schenkung könnte der noch amtierende Berufsbetreuer entlassen werden (§ 1868 nF BGB); bei erb...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Schenkungsversprechen unter Überlebensbedingung

Rz. 160 [Autor/Stand] Nach § 2301 Abs. 1 Satz 1 BGB kann ein Schenkungsversprechen (§ 518 Abs. 1 BGB) unter der Bedingung gemacht werden, dass der Beschenkte den Schenker überlebt (sog. Überlebensbedingung). Die Überlebensbedingung, die als aufschiebende oder als auflösende Bedingung formuliert werden kann, gleicht das Versprechen einem Erwerb von Todes wegen an (§ 1923 BGB)....mehr