Fachbeiträge & Kommentare zu Saisonarbeiter

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 188 Beginn ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift übernimmt die Grundgedanken der §§ 310, 313 RVO. Sie knüpft an die Ausübung der Versicherungsberechtigung zur Begründung einer freiwilligen Mitgliedschaft durch Beitrittserklärung nach § 9 oder sonstiger Übergangsvorschriften an. Sie trifft zwingende Regelungen über den Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft mit Wirkung für die Zukunft (Abs. 1) oder die ...mehr

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Sommer, SGB V § 9 Freiwilli... / 2.10.1 Frist nach Ende Versicherungspflicht (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 103 Die Beitrittsfrist errechnet sich bei einem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht ab dem Folgetag des Endes der Pflichtmitgliedschaft. Diese bestimmt sich im Regelfall gemäß § 190 nach dem Ablauf des Kalendertages. Sofern Ausschlusstatbestände gegenüber einer Pflichtversicherung eingreifen, ist der Ablauf des letzten Tages vor Eintritt des Ausschlusstatbestandes d...mehr

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Sommer, SGB V § 188 Beginn ... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 53 Breitkreuz, Die Haftung des Betreuers nach gescheiterter freiwilliger Krankenversicherung – wie normativ darf ein Schaden sein? – Zugleich ein Beitrag zur Reichweite von § 188 Abs. 4 SGB V, SGb 2015 S. 316. Determann, Krankenversicherung: Rechtsfolgen der Aufnahme nicht versicherungsberechtigter Personen, WzS 1998 S. 97. Elsner, Tricksereien mit den Saisonarbeitern?, Er...mehr

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Sommer, SGB V § 9 Freiwilli... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift beinhaltet die rechtlichen Voraussetzungen für die Berechtigung zur Fortsetzung der Mitgliedschaft (Weiterversicherung) oder für den originären Zugang (Beitritt) zur gesetzlichen Krankenversicherung als freiwillig Versicherter i. S. d. Versicherungsberechtigung nach § 2 Abs. 1 SGB IV in der Sozialversicherung. Sie übernimmt zum Teil die früheren Rechte a...mehr

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Sommer, SGB V § 9 Freiwilli... / 2.10 Beitrittsfristen (Abs. 2)

Rz. 99 Der Beginn oder die Fortsetzung der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung als freiwilliger Versicherung tritt im Regelfall (zu Ausnahmen vgl. Komm. zu § 188) nur durch eine entsprechende Erklärung des Berechtigten ein, ist also willensabhängig. Die Erklärung, eine freiwillige Versicherung begründen zu wollen (Beitrittserklärung), hat nach § 188 Abs. 3...mehr

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Sommer, SGB V § 9 Freiwilli... / 2.1 Versicherungsberechtigung

Rz. 5 Das SGB V kennt als Arten der Mitgliedschaft lediglich die Pflichtmitgliedschaft (zu der auch die Rentenantragstellermitgliedschaft nach § 189 gehört) und die freiwillige Mitgliedschaft. Während die Pflichtmitgliedschaft (§ 5) allein von den gesetzlichen Tatbeständen abhängig ist, beruht die freiwillige Versicherung auf einer willensabhängigen freien Entscheidung des d...mehr

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Sommer, SGB V § 188 Beginn ... / 2.3 Ausnahmen vom Schriftformerfordernis des Abs. 3

Rz. 22 Obwohl Abs. 3 grundsätzlich die schriftliche Erklärung des Beitritts verlangt, ohne einen Vorbehalt für abweichende Regelungen zu enthalten, bestanden und bestehen gesetzliche Regelungen, nach denen freiwillige Mitgliedschaften auch ohne schriftliche Beitrittserklärung begründet werden oder versicherungspflichtige Mitgliedschaften nach deren Ende als freiwillige Versi...mehr

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Sommer, SGB V § 9 Freiwilli... / 2.2.2 Vorversicherungszeiten

Rz. 17 Erforderlich für die Weiterversicherung ist neben dem Ausscheiden aus der eigenen Versicherungspflicht im Inland die Erfüllung einer Vorversicherungszeit in eigener Person. Sie kann entweder durch eine Vorversicherungszeit von 24 Monaten in den letzten 5 Jahren oder eine ununterbrochene Vorversicherungszeit von 12 Monaten erfüllt werden. Beide Vorversicherungszeiten s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Jahres-LSt bei laufendem Arbeitslohn (§ 38a Abs 3 S 1 EStG)

Rn. 55 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Im Regelfall wird der laufende Arbeitslohn eines ArbN nicht für ein ganzes Jahr ausgezahlt, sondern in kürzeren Zeiträumen (idR monatlich). § 38a Abs 3 S 1 EStG sieht daher vor, dass die LSt bei laufendem Arbeitslohn jeweils mit dem auf den Lohnzahlungszeitraum fallenden Teilbetrag der Jahres-LSt erhoben wird, die sich bei Umrechnung des lau...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.4 Container

Rz. 30 Container können ebenfalls den für die Anwendung des Nullsteuersatzes erforderlichen Gebäudebegriff erfüllen, soweit die übrigen Voraussetzungen vorliegen. Die Verwaltung nennt als Beispiel Schulcontainer, die für hoheitliche Tätigkeiten etwa zur Auslagerung von Schulklassen wegen Sanierungsarbeiten genutzt werden.[1] Hierunter dürften aber auch Wohncontainer z. B. für...mehr

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Sauer, SGB III § 296 Vermit... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift befasst sich mit Honorarvereinbarungen zwischen Arbeitsvermittlern und Arbeitsuchenden. Gegenleistung für das Honorar ist die Vermittlung einer Arbeitsstelle. Honorarvereinbarungen zwischen einem Arbeitsvermittler und einem Arbeitgeber regelt das SGB III in Bezug auf die Vermittlung eines Arbeitnehmers nicht (mehr). Solche Verträge richten sich nach priv...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Freie Unterkunft (§ 2 Abs 3 SvEV)

Rn. 492 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Gewährt der ArbG dem ArbN Unterkunft im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse, liegt kein Arbeitslohn vor (so zur Unterkunftsgewährung an 24h-Pflegekräfte, die in der Wohnung des Pflegebedürftigen leben, FinMin Mecklenburg-Vorpommern v 26.09.2029, IV 301-S 2334–00000– 2010/006–015, DB 2019, 2379). Die unentgeltliche Gestellung von U...mehr

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Sauer, SGB III § 142 Anwart... / 2.5 Verkürzte Anwartschaftszeit nach Abs. 2

Rz. 14 Abs. 2 halbiert die Anwartschaftszeit für einen besonderen Personenkreis. Seit dem 1.8.2009 kann damit aufgrund wiederholt befristeter Regelung, derzeit bis zum 31.12.2022, wiederum ein Anspruch auf Alg erworben werden, wenn keine 12 Monate versicherungspflichtige Zeiten innerhalb der Rahmenfrist zurückgelegt worden sind. Dies bedeutet eine Abkehr des Gesetzgebers von...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 4.2 Saisonarbeiter-Regelung

Seit dem 1.1.2018 gilt die sog. Saisonarbeiter-Regelung.[1] Bei Saisonarbeitern, deren Versicherungspflicht nach Beendigung dieser Tätigkeit endet, wird die obligatorische Anschlussversicherung als freiwillige Versicherung nur dann fortgeführt, wenn diese Personen innerhalb von 3 Monaten nach dem Ende der Versicherungspflicht ihren Beitritt zur freiwilligen Versicherung gegen...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / a) Relevante Beschäftigte

Rz. 99 Das Lohnsummenkriterium (oder auch die Lohnsummenvergleichsberechnung) kommt nur dann zur Anwendung, wenn das übertragene Unternehmen ("der Betrieb") im Besteuerungszeitpunkt (§§ 9 Abs. 1, 11 ErbStG) mehr als fünf Beschäftigte hat (§ 13a Abs. 1 S. 4 ErbStG) und die entsprechenden Beschäftigungsverhältnisse in wirtschaftlichem Zusammenhang mit dem begünstigungsfähige V...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Gesetzestext

(1) Begünstigtes Vermögen im Sinne des § 13b Absatz 2 bleibt vorbehaltlich der folgenden Absätze zu 85 Prozent steuerfrei (Verschonungsabschlag), wenn der Erwerb begünstigten Vermögens im Sinne des § 13b Absatz 2 zuzüglich der Erwerbe im Sinne des Satzes 2 insgesamt 26 Millionen Euro nicht übersteigt. Bei mehreren Erwerben begünstigten Vermögens im Sinne des § 13b Absatz 2 ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.2 Ständige Beschäftigung im Betrieb

Rz. 49 Weitere Voraussetzung für die Wahl eines Betriebsrats ist, dass in der Regel fünf ständige wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigt werden. Der Begriff "ständige" bezieht sich dabei auf die zu erfüllende Arbeitsaufgabe, mit der ein Arbeitnehmer auf unbestimmte, zumindest aber längere Zeit, beschäftigt werden muss, nicht nur auf die Arbeitszeit. Auch teilzeitbeschäftig...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.3.2.2 Begriff der Beschäftigten (§ 13a Abs. 3 S. 7 ErbStG)

Rz. 279 Das Gesetz stellt für die Lohnsummenkontrolle auf die Anzahl der Beschäftigten (und nicht etwa auf die Anzahl der Arbeitnehmer; s. § 7 SGB IV) ab (§ 13a Abs. 3 S. 3 und 4 ErbStG). Der Begriff der Beschäftigten war bislang im Gesetz nicht näher geregelt.[1] Zur Frage, ob der Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapital- bzw. Personengesellschaft als Beschäftigter anzus...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.4 Begriff der Lohnsumme (§ 13a Abs. 3 S. 6 ff. ErbStG)

Rz. 304 Die Lohnsumme ist das entscheidende Kriterium dafür, ob die vom Gesetzgeber mit den Verschonungsregelungen beabsichtigte "Arbeitsplatzwirkung" erreicht wird. Dabei wurde nicht an eine (aus dem Arbeits-, Bilanz- oder Steuerrecht) bereits bekannte Größe angeknüpft (s. etwa § 2 Abs. 2 LStDV, § 19 EStG oder § 275 Abs. 2 Nr. 6 HGB), sondern nur für Zwecke der Erbschaft- u...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 238 Die Lohnsummenregelung hat eine lange und wechselvolle Geschichte. In den vergangenen Jahren war die Lohnsummenregelung immer wieder Gegenstand kontroverser politischer Diskussionen. Rz. 239 Die Lohnsummenregelung hat ihren Ursprung in der sog. Betriebsfortführungsklausel des Entwurfs eines Gesetzes zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge aus dem Jahr 2006 (§ 28 A...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Besteuerung der Vermietung nicht ortsfester Wohncontainer an Arbeitnehmer

Leitsatz § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 UStG begünstigt nicht nur die Vermietung von Grundstücken und mit diesen fest verbundenen Gebäuden, sondern allgemein die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen durch einen Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden und damit auch die Vermietung von Wohncontainern an Erntehelfer. Normenkette § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 UStG, Art. 98...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.3.3 Kurzfristig beschäftigte polnische Saisonarbeiter

Rz. 58a Während bis zum 30.6.2005 bei Beschäftigung von polnischen Erntehelfern davon ausgegangen wurde, dass diese bei einer Beschäftigung von bis zu 2 Monaten oder 50 Arbeitstagen im Allgemeinen versicherungsfrei nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 waren, hat sich dies seit dem Beitritt Polens zur Europäischen Union geändert. Nunmehr sind bei einer Beschäftigung von Saisonarbeitskräften...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Vermietung von Wohn- und Schlafräumen

Rz. 132 Steuerpflichtig ist die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die der Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält. Hierunter fallen insbesondere die Beherbergungsumsätze in Hotels, Pensionen und Gaststätten. Die Unterbringung muss jedoch nicht zwangsläufig in diesen Sektoren stattfinden. Die Steuerpflicht kommt auch zur Anwendung, wenn außerhal...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.3 Begriff des Grundstücks

Rz. 41 Zivilrechtlich ist ein Grundstück ein räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der im Grundbuch als selbstständiges Grundstück eingetragen ist.[1] Zu einem Grundstück gehören auch seine wesentlichen Bestandteile: Gebäude und alles, was mit einem Gebäude nicht nur vorübergehend fest verbunden ist, z. B. Fahrstuhl, Treppenaufgang, Zentralheizung. Ein Bauwerk ist al...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Freizügigkeitsberechtigte Ausländer

Rn. 176 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Die Erfordernisse des § 62 Abs 2 EStG gelten nicht für solche Ausländer nebst Angehörigen, die freizügigkeitsberechtigt sind, so zB ein polnischer ArbN mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, BFH v 07.04.2011, III R 89/08, BFH/NV 2011, 1324. Es sind dies die Staatsangehörigen der EU-Staaten und ihre Familienangehörigen, deren Rechtsstellung ...mehr

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Europäisches Arbeitsrecht / 2.2.1 Recht auf Einreise und Aufenthalt gemäß Art. 45 Abs. 3 AEUV

Art. 45 Abs. 3 AEUV gewährt als unmittelbar anwendbares Recht die Einreise und den Aufenthalt eines EU-Angehörigen zum Zwecke einer unselbstständigen Beschäftigung in einem Mitgliedstaat. Diese Rechte sind durch die Freizügigkeitsverordnung 1612/68/EWG vom 15.10.1968[1], die durch die Freizügigkeitsverordnung (EU) 492/2011 zum 16.6.2011 abgelöst wurde[2], und die Richtlinie ...mehr

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Überbrückungshilfe IV: Antr... / 2.5.2 Ermittlung

Zur Ermittlung der Mitarbeiterzahl ist das mittlerweile schon hinlänglich bekannte Schema (Umrechnung auf Vollzeitäquivalente) heranzuziehen. Als Beschäftigtenzahl soll im Rahmen der Überbrückungshilfe IV die Zahl der Mitarbeiter in Vollzeitäquivalenten wahlweise zum Stichtag 29.2.2020 oder zum Stichtag 31.12.2021 zugrunde gelegt werden. Die Anzahl der Beschäftigten eines Un...mehr

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Überbrückungshilfe III und ... / 2.6 Ermittlung der Mitarbeiterzahl und deren Bedeutung

Die Mitarbeiterzahl ist von erheblicher Bedeutung bei der Überbrückungshilfe III, z. B. im Zuge der Antragsberechtigung. Ein Unternehmen ist demnach nur dann antragsberechtigt, wenn es wahlweise zum Stichtag 29.2.2020 oder aber alternativ zum Stichtag 31.12.2020 zumindest einen Beschäftigten hatte (unabhängig von der Stundenanzahl) hatte. Soloselbständige und selbständige An...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 4.5. Begriff der Lohnsumme

Rz. 56 Die Lohnsumme wird in § 13a Abs. 3 Satz 6 bis 10 definiert und orientiert sich an Anh. I VO (EG) Nr. 1503/2006 der Kommission vom 28.09.2006, ABl L 281/15 (s. auch R E 13a.5 ErbStR). Nach Auffassung der Finanzverwaltung ist es nicht zu beanstanden, wenn stattdessen aus Vereinfachungsgründen auf den in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Aufwand (§ 275 Abs. 2...mehr

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II. Beginn des Arbeitsverhä... / 4.8 Saisonarbeitnehmer

Saisonarbeitnehmer leisten Arbeit nur in bestimmten Abschnitten eines Kalenderjahres, in denen durch den jahreszeitlichen Ablauf die Voraussetzungen und das Bedürfnis für eine zeitbegrenzte Arbeitsleistung bestehen. Saisonarbeitnehmer mit unbefristetem Arbeitsverhältnis waren immer schon ab Beginn ihres Arbeitsverhältnisses in der Zusatzversorgung zu versichern. Seit dem 1.1.2...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
II. Beginn des Arbeitsverhä... / 3.1.2.4 Fristberechnung

Für die Fristberechnung ist allein auf den Zeitraum zwischen dem Beginn des Arbeitsverhältnisses und dem Beginn der Regelaltersrente abzustellen. Tritt die Versicherungspflicht erst im Laufe eines Arbeitsverhältnisses ein, so ist die Frist bis zum Beginn der Regelaltersrente erst von diesem Zeitpunkt an zu rechnen. Die Frist ist auch dann bis Beginn der Regelaltersrente zu r...mehr

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II. Beginn des Arbeitsverhä... / 4.9 Waldarbeiter

Waldarbeiter sind versicherungspflichtig, wenn für ihre Arbeitsverhältnisse aufgrund eines Tarifvertrages oder aufgrund eines durch den Arbeitsvertrag für anwendbar erklärten Tarifvertrages die Pflicht zu Versicherung besteht. Dies sind Beschäftigte, für deren Beschäftigungsverhältnis z.B. der Tarifvertrag zur Regelung der Arbeitsbedingungen von Beschäftigten in forstwirtsch...mehr

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II. Beginn des Arbeitsverhä... / 4.1.2 Kurzfristig Beschäftigte

Eine kurzfristige Beschäftigung liegt dann vor, wenn die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens drei Monate oder 70 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich begrenzt ist, es sei denn, dass die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird und ihr Entgelt 450 EUR im Monat übersteigt (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV). Diese urspr...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
III. Ende des Arbeitsverhäl... / 5.3 Beendigung der Pflichtversicherung bei Saisonarbeitnehmern

Wird mit Saisonarbeitnehmern für jeden Beschäftigungsabschnitt ein neuer Arbeitsvertrag begründet (Beschäftigungsverhältnis pro Saison), endet die Pflichtversicherung zum Ende des Arbeitsverhältnisses und beginnt erneut bei Wiederaufnahme der Beschäftigung (vgl. Teil II 4.8). Damit ist jeweils zum Ende der Saison eine Abmeldung (Abmeldegrund 13) und bei Wiedereinstellung eine...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
III. Ende des Arbeitsverhäl... / 2.1 Auswirkungen auf Bonuspunkte

Um an einer Verteilung von Bonuspunkten teilzuhaben, ist es erforderlich, dass eine Pflichtversicherung besteht, also der Versicherte noch in der Zusatzversorgung angemeldet ist (vgl. Teil I 5.5.2). Ist dagegen die Pflichtversicherung beendet, nimmt die erreichte Anwartschaft auf Betriebsrente nur dann noch an einer Verteilung von Bonuspunkten teil, wenn bis zur Beendigung de...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
III. Ende des Arbeitsverhäl... / 4 Wie ist abzumelden?

Die Abmeldung kann mit Formular oder durch Datenträger erfolgen. Mitzuteilen ist u. a. das Datum, zu dem die Pflichtversicherung geendet hat, sowie der Grund der Abmeldung. Zudem sind alle Versicherungsabschnitte, die seit der letzten Jahresmeldung angefallen sind, mit den entsprechenden Buchungsschlüsseln (vgl. Teil V 1.) zu melden. Die Abmeldung muss folgende Daten enthalten...mehr

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I. Aufgabe und Leistungen d... / 5.5.2 Wer kann Bonuspunkte erhalten?

Die Bonuspunkte werden an die am Ende eines Geschäftsjahres vorhandenen Pflichtversicherten und an die beitragsfrei Versicherten, die eine Wartezeit von 120 Umlage- bzw. Beitragsmonate erfüllt haben, verteilt. Waldarbeiter und andere Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis aufgrund von Witterungseinflüssen beendet worden sind, gelten ebenso wie Saisonarbeitnehmer als am Ende de...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 2.3.8 Versicherungspflicht von A–Z

Zusammenfassend wird im Folgenden dargestellt, in welchen Sonderfällen Versicherungspflicht besteht oder nicht. Abgeordnete Während einer Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag, Europäischen Parlament oder in einem Parlament eines deutschen Bundeslandes ruht das Beschäftigungsverhältnis. Die Pflichtversicherung in der Zusatzversorgung bleibt aufrechterhalten. Umlagen fallen nic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Bestandteile der Lohnsumme im Einzelnen

Rz. 96 [Autor/Stand] Die Lohnsumme umfasst alle Vergütungen (Löhne und Gehälter und andere Bezüge und Vorteile), die im maßgebenden Wirtschaftsjahr an die auf den Lohn- und Gehaltslisten erfassten Beschäftigten gezahlt werden; außer Ansatz bleiben Vergütungen an solche Arbeitnehmer, die nicht ausschließlich oder überwiegend in dem Betrieb tätig sind. Zu den Vergütungen zähle...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Lohnsummenerfordernis (Abs. 3 Sätze 1 bis 4)

Rz. 66 [Autor/Stand] Umfasst das auf einen Erwerber übertragene begünstigte Vermögen mehrere selbstständig zu bewertende wirtschaftliche Einheiten einer Vermögensart (z.B. mehrere Gewerbebetriebe) oder mehrere Arten begünstigten Vermögens (land- und forstwirtschaftliches Vermögen, Betriebsvermögen, Anteile an Kapitalgesellschaften), sind die beschäftigten Arbeitnehmer für je...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zusatzversorgung des öffent... / 3.11 Bonuspunkte, § 19 ATV

Dem Punktemodell liegt gedanklich ein kapitalgedecktes Versorgungssystem zugrunde. Zugesagt werden die Leistungen, die sich ergeben würden, wenn eine Gesamtbeitragsleistung von 4 % in ein vollständig kapitalgedecktes System eingezahlt würde. Durch die Anwendung der Punktetabelle wird dabei eine Verzinsung von 3,25 % in der Anwartschaftsphase und von 5,25 % in der Leistungsph...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitsschutz in der Landwi... / 1.1.3 Versicherte Personen

Versicherte Personen sind nach SVLFG: landwirtschaftliche Unternehmer, Personen, die in landwirtschaftlichen Unternehmen in der Rechtsform von Kapital- oder Personenhandelsgesellschaften regelmäßig wie ein Unternehmer tätig sind, ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten oder Lebenspartner, ständig mitarbeitende Familienangehörige; vorübergehend unentgeltlich tätige Familiena...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Saisonarbeiter

Stand: EL 128 – ET: 11/2021 > Ausländische Arbeitnehmer im Inland, > Beschränkte Steuerpflicht, > Geringfügige Beschäftigung, > Landwirtschaft, > Lohnsteuer-Jahresausgleich Rz 21, 22, > Pauschalierung der Lohnsteuer Rz 225 ff, > Polen Rz 3/1.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Aufenthalt

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Der gewöhnliche Aufenthalt (vgl § 9 AO [gewA]) im > Inland begründet die unbeschränkte Steuerpflicht (§ 1 Abs 1 EStG; > Unbeschränkte Steuerpflicht Rz 1 ff). Diese knüpft neben dem > Wohnsitz an den gewöhnlichen – gemeint ist der dauernde, nicht nur vorübergehende (vgl AEAO zu § 9 Nr 1) – Aufenthalt an. Beide Merkmale sind gleichwertig; erfül...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4.3 Vermietungs- und Verpachtungsumsätze

Rz. 218 Nach der Rechtsprechung des EuGH und des BFH zu Abschn. 295 Abs. 1 Nr. 5 MwStSystRL i. V. m. Anhang VIII Nr. 5 MwStSystRL[1] erfordert die Anwendung des Durchschnittssatzes nach § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 UStG auf die Vermietungsumsätze eines Land- und Forstwirts, dass das überlassene Wirtschaftsgut dem Grunde oder der vorhandenen Anzahl nach dem betriebsgewöhnlichen, d....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Veranlagung bei Eintragung eines Freibetrags iSd § 39a Abs 1 Nr 1–3, 5 o 6 EStG oder bei Zugehörigkeit zum Personenkreis des § 1 Abs 2 EStG (§ 46 Abs 2 Nr 4 EStG)

Rn. 42 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Wenn bei ArbN Freibeträge nach § 39a Abs 1 Nr 1–3 u 5 EStG (WK, SA, ag Belastungen, negative Einkünfte aus VuV ua) ermittelt worden sind, soll die Richtigkeit der Angaben im Wege der Veranlagung geprüft und sichergestellt werden. Ab VZ 1997 findet darüber hinaus noch eine Veranlagung in den Fällen statt, in denen ArbN aus Nicht-EU-Staaten tr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Steuerliche Grundlagen / (1) Mitarbeiterzahl

Rz. 157 Die Lohnsumme spielt nur dann eine Rolle, wenn der Betrieb im Besteuerungszeitpunkt mehr als fünf Beschäftigte hat (§ 13a Abs. 1 S. 4 ErbStG) und die entsprechenden Beschäftigungsverhältnisse in wirtschaftlichem Zusammenhang mit dem begünstigungsfähigen Vermögen i.S.v. § 13b Abs. 1 ErbStG stehen.[210] Soweit die Ausgangslohnsumme 0 EUR beträgt, ist die Lohnsumme von ...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 19 Saisonarbeitnehmer

19.1 Unbefristetes Arbeitsverhältnis Wird mit Saisonarbeitern ein unbefristeter Arbeitsvertrag geschlossen, bleibt die Pflichtversicherung auch während einer beschäftigungslosen Zeit aufrechterhalten. Für diese Zeit ist ein Versicherungsabschnitt mit dem Buchungsschlüssel 01 40 00 aufzubauen. Eine Abmeldung von der Versicherungspflicht am Ende der Saison sowie eine Wiederanme...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 19.1 Unbefristetes Arbeitsverhältnis

Wird mit Saisonarbeitern ein unbefristeter Arbeitsvertrag geschlossen, bleibt die Pflichtversicherung auch während einer beschäftigungslosen Zeit aufrechterhalten. Für diese Zeit ist ein Versicherungsabschnitt mit dem Buchungsschlüssel 01 40 00 aufzubauen. Eine Abmeldung von der Versicherungspflicht am Ende der Saison sowie eine Wiederanmeldung zur Pflichtversicherung bei Be...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 19.2 Arbeitsverhältnis für jede Saison

Wird mit Saisonarbeitnehmern für jeden Beschäftigungsabschnitt ein neuer Arbeitsvertrag begründet, endet die Pflichtversicherung zum Ende des Arbeitsverhältnisses und beginnt bei Wiederaufnahme der Beschäftigung. Es ist jeweils zum Ende der Saison eine Abmeldung und bei Wiedereinstellung eine Anmeldung vorzunehmen (vgl. Teil III 5.3). Auch wenn ein Saisonarbeitnehmer zum Jahr...mehr