Fachbeiträge & Kommentare zu Sachzuwendung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 209. Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung u zur Änderung anderer Gesetze (BetriebsrentenstärkungsG) v 17.08.2017, BGBl I 2017, 3214

Rn. 229 Stand: EL 126 – ET: 02/2018 Das Gesetz gliedert sich in 17 Art, davon betreffen zB der Art 1 die Änderung des BetriebsrentenG, die Art 2 u 4 die Änderung des SGB V u XII, der Art 3 die Änderung des BundesversorgungsG und schließlich der Art 9 die Änderungen des EStG. Die steuerlichen Neuregelungen gelten ab dem 01.01.2018. Wichtig ist neben der Erhöhung des steuerfreien...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 73. Gesetz zur stl Förderung des Wohnungsbaus und zur Ergänzung des Steuerreformgesetzes 1990 (WoBauFG) vom 22.12.1989, BGBl I, 2408

Rn. 85 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das WoBauFG verbindet zwei ursprünglich unabhängig voneinander eingebrachte Gesetzesentwürfe, nämlichmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 224. Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020) v 21.12.2020, BGBl I 2020, 3096

Rn. 244 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Das Gesetz enthält eine Vielzahl an Änderungen über etliche Einzelsteuergesetze. Auf Empfehlung des Finanzausschusses wurde insb befristet auf 2020 und 2021 eine Homeoffice-Pauschale eingeführt und diverse Verbesserungen für gemeinnützige Körperschaften umgesetzt. Gesetzgebungsbedarf gab es insb betreffend notwendige Anpassungen an EU-Recht ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Arbeitsverhältnisse

Rn. 184 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Auch bei Arbeitsverhältnissen zwischen Ehegatten u zwischen Eltern u Kindern gelten grundsätzlich die allg in R 4.8 EStR 2012 aufgestellten Regeln. Leben die Ehegatten im Güterstand der Gütergemeinschaft u gehört der luf Betrieb zum Gesamtgut, kann ein an einen Ehegatten gezahlter Arbeitslohn nicht als BA berücksichtigt werden, weil die Ehe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 220. Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Erstes Corona-Steuerhilfegesetz) v 19.06.2020, BGBl I 2020, 1385

Rn. 240 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Das Gesetz basiert auf den Ergebnissen der Sitzung des Koalitionsausschusses vom 22.04.2020. Es wurde am 12.05.2020 von den Koalitionsfraktionen in den Deutschen Bundestag eingebracht, am 28.05.2020 hat der Bundestag das Gesetz in 2. und 3. Lesung verabschiedet, dem der Bundesrat am 05.06.2020 ohne Änderungen zugestimmt hat. Da sich der Koal...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 190. Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz – AmtshilfeRLUmsG) v 26.06.2013, BGBl I 2013, 1809

Rn. 210 Stand: EL 102 – ET: 11/2013 Vorab s Rn 206 wegen des als Vorläufer gescheiterten JStG 2013. Der Deutsche Bundestag hat am 06.06.2013 die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses (BT-Drucks 17/13 722) angenommen (BR-Drucks 477/13). Zum vorhergehenden langwierigen u konfusen Gesetzgebungsverfahren im Einzelnen s Ortmann-Babel/Bolik/Griesfeller, DB 2013, 1319. Dami...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 97. Jahressteuergesetz 1996 vom 11.10.1995, BStBl I 95, 438

Rn. 117 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Die Beschlußempfehlung des Vermittlungsausschusses zum Jahressteuergesetz 1996 brachte zahlreiche Änderungen im Vergleich zum Referentenentwurf. Die im Referentenentwurf enthaltene dritte Stufe der Unternehmenssteuerreform wurde vom Gesetzentwurf abgekoppelt und soll ab Herbst 1996 im Rahmen eines neuen Gesetzgebungsverfahrens beraten werden...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 99. Gesetz zur Ergänzung des Jahressteuergesetzes 1996 und zur Änderung anderer Gesetze vom 18.12.1995, BGBl I 95, 1959; BStBl I 95, 786

Rn. 119 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Symptomatisch für den Zeitdruck, unter dem zZ Steuergesetze entstehen und die teilweise dadurch bedingte mangelnde Qualität ist die Tatsache, daß das Jahressteuergesetz 1996 nach kurzer Frist bereits nachgebessert wurde. Fast unbemerkt von der Öffentlichkeit hat der Bundestag das Gesetz am 24.11.1995 verabschiedet und der Bundesrat hat das G...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / 4. Inhalt und Umfang des Anspruchs

Rz. 52 Schließlich sind nur solche Ansprüche erfasst, die sich auf Arbeitsentgelt beziehen. Schadensersatzansprüche für die Zeit nach der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, z.B. der Schadensersatzanspruch wegen unberechtigter fristloser Kündigung, fallen nicht unter die Regelung. Rz. 53 Vom Insolvenzgeldanspruch umfasst ist der Bruttolohn sowie der Gesamtsozialversicherun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 139. Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz (KORB II-Gesetz) v 22.12.2003, BGBl I 2003, 2840 u Haushaltbegleitgesetz 2004 (HBeglG 2004) v 29.12.2003, BGBl I 2003, 3076

Rn. 159 Stand: EL 65 – ET: 02/2005 Betrifft im Wesentlichenmehr

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FF 04/2024, Sachverhaltserm... / aa) Hauptsacheverfahren

(1) In Familienstreitsachen gilt über § 113 Abs. 1 FamFG bezüglich Sachvortrag, Feststellung des rechtserheblichen Sachverhalts, Beweisverfahren, Beweismaß und Dispositionsmöglichkeiten über den Verfahrensgegenstand ein Verweis auf die Regelungen der ZPO.[22] Die Regelungen der Verfahren vor dem Amtsgericht (§§ 495 bis 510b ZPO) sind davon nicht erfasst, da § 113 Abs. 1 Satz...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.9 Sonderzahlungen an Beschäftigte

Tz. 33 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Im Rahmen des (Ersten) Corona-Steuerhilfegesetz wurde eine Befreiung für die von einem Arbeitgeber an seine Beschäftigten geleisteten Beihilfen und Unterstützungsleistungen (Corona-Bonus) nach § 3 Nr. 11a EStG geschaffen. Der ursprünglich darin geregelte Begünstigungszeitraum vom 01.03.2020 bis 31.12.2020 wurde zwischenzeitlich bereits mehrf...mehr

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§ 5 Abfindungsanspruch bei ... / III. Rechtsfolgen

Rz. 30 Liegt ein der gesetzlichen Vorgabe entsprechendes Angebot des Arbeitgebers vor und lässt der Arbeitnehmer die Klagefrist verstreichen, entsteht ein auf den Ablauf der Kündigungsfrist aufschiebend bedingter Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung einer Abfindung in einer gesetzlich definierten Höhe. [41] Das Verstreichen der Kündigungsfrist ist keine echte Anspruchsvorau...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Für Unterhalt (§ 33a Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 106 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Der Begriff der Unterhaltsaufwendungen in § 33a Abs 1 S 1 EStG ist enger als der in § 1610 Abs 2 BGB, der den gesamten Lebensbedarf umfasst, BFH vom 18.06.1997, III R 60/96, BFH/NV 1997, 755; BFH vom 05.09.1980, VI R 75/80, BStBl II 1981, 31; BFH vom 28.04.1978, VI R 145/75, BStBl II 1978, 456. Nach § 33a Abs 1 EStG abziehbar sind dagegen n...mehr

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§ 17 Beendigung durch Befri... / 1. Nr. 1 – Vorübergehender Arbeitskräftebedarf

Rz. 94 § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 TzBfG erlaubt die Befristung eines Arbeitsverhältnisses, wenn der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht. Hierbei handelt es sich um einen sehr allgemeinen Oberbegriff möglicher Sachgründe. Der vorübergehende betriebliche Bedarf kann in Form eines vorübergehend erhöhten Arbeitskräftebedarfs (z.B. Schlussverkauf, zei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Nach dem 31.12.2007 abgeschlossene WÜV

Rn. 207 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Mit Wirkung ab 01.01.2008 hat der Gesetzgeber das Rechtsinstitut der Vermögensübergabe erstmals gesetzlich kodifiziert. Nach der Neufassung des § 10 Abs 1 Nr 1a EStG durch das JStG 2008 (gültig bis VZ 2014, ab VZ 2015 kodifiziert in § 10 Abs 1a Nr 2 EStG durch ZollkodexAnpG v 22.12.2014, BGBl I 2014, 2417) kommt ein Abzug von wiederkehrende...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Verwaltungsanweisungen:

BMF v 11.03.2010, BStBl I 2010, 227 (Rentenerlass IV) mit Änderung Tz 85 durch BMF v 06.05.2016, BStBl I 2016, 476 (Ablösung eines Nießbrauchsrechts, Anwendung der BFH-Rspr). Rn. 270 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Wird ein luf Betrieb von einer Generation auf die nächste übertragen, ist es auch heute noch üblich, dass dem Übergeber Versorgungsleistungen (Altenteilsleistungen) zug...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufmerksamkeiten / 3 Sachzuwendungen an Dritte

Die Steuerfreiheit von Aufmerksamkeiten bis zu einem Betrag von 60 EUR brutto anlässlich eines persönlichen Ereignisses gilt auch für Sachzuwendungen an Dritte.[1] Praxis-Beispiel 60-EUR-Freigrenze und Lohnsteuerpauschalierung bei Sachzuwendungen an Dritte Unternehmer A wendet für die Geschenke an seine Geschäftsfreunde die Lohnsteuerpauschalierung bei Sachzuwendungen mit 30 %...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufmerksamkeiten / 1 Sachzuwendungen aus persönlichem Anlass

Sachzuwendungen, die dem Arbeitnehmer nur mit Rücksicht auf das Arbeitsverhältnis zufließen, gehören grundsätzlich zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Es ist gleichgültig, ob es sich um einmalige oder laufende Einnahmen handelt, ob ein Rechtsanspruch auf sie besteht, unter welcher Bezeichnung und in welcher Form sie gewährt werden. Steuerfreie Aufmerksamkeiten bis 60 EUR brutt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufmerksamkeiten / 2 Sachzuwendungen an Dritte

Pauschal versteuerte Sachzuwendungen an Arbeitnehmer eines anderen Arbeitgebers (Dritten) stellen kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt dar.[1] Dies gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer bei einem mit dem zuwendenden Arbeitgeber verbundenen Unternehmen beschäftigt ist.[2]mehr

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Führung des Lohn- und Gehal... / 2.8 Aufzeichnung der Sachbezüge

Neben dem gezahlten Barlohn sind im Lohnkonto Sachbezüge, die der Arbeitnehmer erhalten hat, getrennt aufzuzeichnen. Dabei müssen für die vollständige Aufzeichnung der Sachbezüge die nachfolgenden Angaben erfolgen: Tag der Abgabe des Sachbezugs, Abgabeort, ggf. eine vom Arbeitnehmer geleistete Zuzahlung, der Wert des Sachbezugs und die vom steuerlich anzusetzenden Wert einbehalte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufmerksamkeiten / Zusammenfassung

Begriff Annehmlichkeiten und Gelegenheitsgeschenke des Arbeitgebers können als Aufmerksamkeiten steuerfrei bleiben, wenn sie sich bei objektiver Würdigung aller Umstände nicht als Entlohnung, sondern lediglich als notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzungen erweisen. Ebenso wenig gehören weitere Sachzuwendungen und geldwerte Vorteile zum Arbeitslohn, die...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnkonto / 4.4 Aufzeichnungspflichten bei Sachbezügen

Sachbezüge sind einzeln zu bezeichnen und unter Angabe des Abgabetags oder bei laufenden Bezügen des Abgabezeitraums, des Abgabeorts und des Entgelts mit den steuerlich maßgebenden Werten anzusetzen. Dieser Wert ist um eine Zuzahlung des Arbeitnehmers zu kürzen. Achtung Sachbezüge unter 50 EUR auch eintragen Der Arbeitgeber muss auch Sachbezüge im Lohnkonto eintragen, die aufg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jubiläumszuwendung / 3.1 Veranstaltung anlässlich Firmenjubiläum

Bei einer Betriebsfeier anlässlich eines Firmenjubiläums (Jubiläumsfeier) können die Zuwendungen des Arbeitgebers als Leistungen im ganz überwiegend betrieblichen Interesse steuerfrei bleiben, wenn die für Betriebsveranstaltungen geltenden Regelungen erfüllt sind. Dies kann z. B. dann gelten, wenn alle Betriebsangehörigen an der Jubiläumsfeier teilnehmen dürfen und der Freib...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jubiläumszuwendung / Zusammenfassung

Begriff Jubiläumszuwendungen sind Sonderzuwendungen des Arbeitgebers, die aus Anlass eines Firmen- oder Arbeitnehmer-/Dienstjubiläums gezahlt werden. Jubiläumszuwendungen als Gratifikation gehören regelmäßig zum steuerpflichtigen Arbeitslohn und damit auch zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt, ebenso Sachzuwendungen aufgrund eines Jubiläums. Auch die Aufwendungen des Arbei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jubiläumszuwendung / 1 Steuerpflichtige oder steuerfreie Zuwendung?

Zahlungen aufgrund eines Firmen- oder Dienst-/Arbeitnehmerjubiläums und damit verbundene Jubiläumsgeschenke sind steuerpflichtig. Damit gehören auch die Aufwendungen des Arbeitgebers zur Ausrichtung einer Jubiläumsfeier (Arbeitnehmer- oder Firmenjubiläum) grundsätzlich zum steuerpflichtigen Arbeitslohn der teilnehmenden (begünstigten) Arbeitnehmer. Allerdings bestehen steuerl...mehr

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Sonstige Bezüge im Lohnsteu... / 1.1 Kennzeichen für laufenden Arbeitslohn

Welche Abgrenzungskriterien entscheidend sind, ergibt sich aus den Lohnsteuer-Richtlinien.[1] Folgende Bezüge werden dem laufenden Arbeitslohn zugerechnet: Monatsgehälter, Wochen- und Tageslöhne, Mehrarbeitsvergütungen, einschließlich etwaiger Zuschläge und Zulagen für Mehrarbeitsstunden, Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge, andere Lohnzulagen, z. B. für gefahrenträch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jubiläumszuwendung / 3.3 Veranstaltung zur Ehrung eines einzelnen Jubilars

Eine Feier zur Ehrung eines einzelnen Jubilars stellt keine Betriebsveranstaltung dar. Dennoch gehören Zuwendungen des Arbeitgebers aus Anlass eines 10-, 20-, 25-, 30-, 40-, 50- oder 60-jährigen Arbeitnehmerjubiläums nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, wenn die Aufwendungen pro teilnehmender Person nicht mehr als 110 EUR brutto betragen. Anwendung der 110-EUR-Freigrenze f...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufmerksamkeiten / 1 Beitragsrechtliche Bewertung

Die beitragsrechtliche Beurteilung von Aufmerksamkeiten richtet sich nach den steuerrechtlichen Kriterien. Als Sachzuwendungen sind die Aufmerksamkeiten bis zu einem Wert von 60 EUR steuerfrei und – da sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden – auch beitragsfrei.[1] Wird der Betrag von 60 EUR überschritten, ist der gesamte Betrag steuer- und damit b...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmererfindungen / 3 Sachprämien für Verbesserungsvorschläge

Verbesserungsvorschläge der Arbeitnehmer werden häufig auch mit Sachprämien abgegolten. In diesen Fällen ist grundsätzlich stets der geldwerte Vorteil der Sachprämie zu ermitteln und der Beitragsberechnung zugrunde zu legen. Soweit der Wert der Sachprämie 80 EUR nicht übersteigt, kann anstelle des tatsächlichen Werts der Sachprämie auch der Durchschnittswert der pauschal ver...mehr

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Erstellen der Lohnsteuerbes... / 6.10 Nummer 17: Steuerfreie Arbeitgeberleistungen für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

Zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss zum Jobticket oder übernimmt er die kompletten Kosten, ist der dadurch entstehende geldwerte Vorteil steuerfrei. Die 50-EUR-Freigrenze[1] (bis 2022: 44 EUR) muss hier nicht beachtet werden.[2] Der Arbeitgeber kann seit 2019 auch eine Fahrberechtigung, z. B. Einzel-/Mehrfahrtenfahrschein, Deutschlandticket, Zeitkarten wie Jahresticket, für...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuerbescheinigung / 1.3 Arbeitslohn und andere Arbeitgeberleistungen

Die Lohnsteuerbescheinigung enthält im Übrigen folgende Angaben: In Nummer 3 ist der steuerpflichtige Bruttoarbeitslohn einschließlich des Werts der Sachbezüge zu bescheinigen. Soweit der Arbeitslohn netto gezahlt wird, ist der hochgerechnete Bruttoarbeitslohn auszuweisen.[1] Steuerfreie Bezüge, wie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit oder die steuerfreien Be...mehr

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Führung des Lohn- und Gehal... / 3 Übersicht der Angaben im Lohnkonto

Folgende Angaben müssen im Lohnkonto enthalten sein:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnkonto / 4.4.2 Steuerpflichtige Personalrabatte

Die Einzelangaben gelten auch für die steuerliche Erfassung von Belegschaftsrabatten. Dabei ist die Eintragung als Personalrabatt kenntlich zu machen und ohne Kürzung um den Rabattfreibetrag von 1.080 EUR (Sachbezug) im Lohnkonto aufzuzeichnen. Dadurch wird sichergestellt, dass geldwerte Vorteile aufgrund wiederholter Rabatte dem Lohnsteuerabzug unterliegen, soweit sie im La...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufmerksamkeiten / 5 Getränke und Genussmittel zum Verzehr im Betrieb

Getränke und Genussmittel, die der Arbeitgeber den Arbeitnehmern zum Verzehr im Betrieb unentgeltlich oder verbilligt überlässt, gehören – ohne wertmäßige Begrenzung – ebenfalls zu den steuerfreien Aufmerksamkeiten. Das gilt auch, wenn die Getränke und Genussmittel eigens zur Weitergabe an die Arbeitnehmer beschafft oder hergestellt werden. Achtung Begünstigt ist nur der Verz...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Erstellen der Lohnsteuerbes... / 6.4 Nummer 3: Steuerpflichtiger Bruttoarbeitslohn

In Nummer 3 der Lohnsteuerbescheinigung ist der Gesamtbetrag des dem Arbeitnehmer im jeweiligen Kalenderjahr zugeflossenen steuerpflichtigen Bruttoarbeitslohns zu erfassen. Folgende Besonderheiten sind zu beachten:mehr

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Führung des Lohn- und Gehal... / 2.12 Steuerfreier Arbeitslohn

Im Lohnkonto müssen sämtliche steuerfreien Bezüge des Arbeitnehmers getrennt von der laufenden Entgeltzahlung notiert werden. Beispielsweise die nachfolgend aufgeführten Einzelfälle: Reisekosten, Verpflegungsmehraufwendungen und andere steuerfreie Auslösungen, auch anlässlich einer doppelten Haushaltsführung, Umzugskostenentschädigungen, steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur fre...mehr

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Führung des Lohn- und Gehal... / 1.2 Angaben

Der Arbeitgeber hat in den Entgeltunterlagen u. a. folgende Angaben über den Beschäftigten aufzunehmen:[1] den Familien- und Vornamen und ggf. das betriebliche Ordnungsmerkmal, das Geburtsdatum, bei Ausländern aus Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums die Staatsangehörigkeit und den Aufenthaltstitel, die Anschrift, den Beginn und das Ende der Beschäftigung, den Begin...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnkonto / 4.2 Laufende Eintragungen im Lohnkonto

Im Lohnkonto hat der Arbeitgeber folgende Angaben bei jeder Lohnabrechnung fortlaufend aufzuzeichnen: den Tag jeder Lohnzahlung, den Lohnzahlungszeitraum, den (Brutto-)Arbeitslohn ohne Abzug von Freibeträgen usw., getrennt nach Barlohn und Sachbezügen, die einbehaltene Lohnsteuer, den Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer. Bei Nettolohnvereinbarungen ist der steuerpflicht...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Führung des Lohn- und Gehal... / 1.4 Dokumentation der Höhe von Sozialleistungen

Nicht ausdrücklich geregelt ist, dass Mitteilungen der Sozialleistungsträger über die Höhe der Sozialleistungen zu den Entgeltunterlagen zu nehmen sind. Die Prüfer der Rentenversicherungsträger werden bei einer Betriebsprüfung jedoch das Fehlen derartiger Mitteilungen beanstanden. Dies unter anderem deshalb, weil nur dadurch festgestellt werden kann, ob die während des Bezug...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnkonto / 4.4.4 Befreiung von der Aufzeichnungspflicht

Noch großzügigere Maßstäbe gelten, wenn nach der Lebenserfahrung und den betrieblichen Gegebenheiten so gut wie ausgeschlossen ist, dass die jährlichen Rabatte im Einzelfall den Betrag von 50 EUR bzw. 1.080 EUR übersteigen. Hier wird das Finanzamt dem Befreiungsantrag auch ohne Überwachungsmaßnahmen entsprechen.[1] Zusätzlicher Überwachungsmaßnahmen durch den Arbeitgeber bed...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnkonto / Zusammenfassung

Begriff Eine wesentliche Grundlage für die Lohnsteuererhebung und die Lohnsteuer-Außenprüfung ist das Lohnkonto. Es weist die für den Lohnsteuerabzug erforderlichen Merkmale eines Arbeitnehmers, die in bar oder als Sachbezug gezahlten Löhne (Bezüge) sowie die Höhe der einbehaltenen Steuerbeträge aus. Deshalb ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, am Ort der Betriebsstä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnkonto / 4.4.1 Steuerpflichtige Rabatte von Dritten

Bei lohnsteuerpflichtigen Rabatten, die der Arbeitnehmer von Dritten, z. B. verbundenen Unternehmen, erhält und die der Arbeitgeber nicht selbst ermitteln kann, besteht eine gesetzliche Anzeigepflicht.[1] In diesen Fällen muss der Arbeitnehmer die Höhe der Bezüge für jeden Lohnzahlungszeitraum dem Arbeitgeber am Monatsende angeben.[2] Die Anzeige ist als Beleg zum Lohnkonto ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnkonto / 4.4.3 Aufzeichnungserleichterungen

Unter bestimmten Voraussetzungen sind für Belegschaftsrabatte Erleichterungen für die Aufzeichnung vorgesehen. Ist durch betriebliche Regelungen und Überwachungsmaßnahmen gewährleistet, dass die jährlichen Personalrabatte den Freibetrag von 1.080 EUR nicht übersteigen, kann das Finanzamt auf Antrag eine Befreiung von Aufzeichnungen zulassen.[1] Dasselbe gilt für den kleinen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnkonto / 8 Aufzeichnungserleichterungen in bestimmten Fällen

Arbeitgeber, die ein maschinelles Lohnabrechnungsverfahren anwenden, können bei der für sie zuständigen Oberfinanzdirektion oder der ggf. anderen vorgesetzten Behörde Erleichterungen für die Führung von Lohnkonten beantragen, wenn die Möglichkeit zur Nachprüfung in anderer Weise sichergestellt ist. Insbesondere soll das Betriebsstättenfinanzamt zulassen, dass Sachbezüge oder...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Erstellen der Lohnsteuerbes... / 6.11 Nummer 18: Pauschal besteuerte Arbeitgeberleistungen für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

Zum steuerpflichtigen Arbeitslohn gehören Zuschüsse (Barlohn) des Arbeitgebers zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln (sofern nicht steuerfrei), mit dem Kraftfahrzeug oder einem anderen Verkehrsmittel (z. B. Motorrad, Fahrrad). Entsprechendes gilt regelmäßig auch für Sachbezüge. Hierzu zählt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Führung des Lohn- und Gehal... / 2.2 Laufende Daten aus der Lohnabrechnung

Aus den jeweiligen Entgeltabrechnungen müssen im Lohnkonto folgende Daten eingetragen werden: der Tag der jeweiligen Zahlung sowie der Entgeltzahlungszeitraum, z. B. 31.3., Entgeltabrechnung März, der steuerpflichtige Bruttoarbeitslohn. Hierbei muss beachtet werden, dass der Barlohn und eventuelle Sachbezüge, also z. B. aus Dienstwagenüberlassung, Mahlzeiten oder der Gewährung ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Jahresausgleich ... / 3.2 Schritt 1: Jahresarbeitslohn berechnen

Ausgangsgröße der Berechnung ist der gesamte steuerpflichtige Jahresarbeitslohn, ggf. einschließlich Sachbezügen und Einmalzahlungen. Dieser ist anhand der im Lohnkonto eingetragenen steuerpflichtigen laufenden und sonstigen Bezüge zu ermitteln. Steuerfreie Arbeitgeberleistungen bleiben außer Ansatz. Dasselbe gilt für pauschal besteuerten Arbeitslohn, weil hier der Arbeitgebe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnkonto / 1.4.1 Mindestanforderungen

Die Verordnung über die Berechnung, Zahlung, Weiterleitung, Abrechnung und Prüfung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags[1] stellt folgende Mindestanforderungen an den Inhalt der Entgeltunterlagen: den Familiennamen, Vornamen und ggf. das betriebliche Ordnungsmerkmal, das Geburtsdatum, die Anschrift, bei Ausländern aus Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums die Staa...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vergütungsoptimierung durch... / 3.2 Restaurantschecks

Der Arbeitgeber kann Mitarbeitern unter Abänderung des Arbeitsvertrags durch Entgeltumwandlung anstelle des bisherigen Barlohns arbeitstägliche Essensschecks zuwenden. Die Schecks müssen nicht zusätzlich zum eigentlich geschuldeten Arbeitslohn ausgegeben werden. Achtung Abweichende Regelung in der Sozialversicherung In der Sozialversicherung ist jedoch zu beachten, dass eine U...mehr