Fachbeiträge & Kommentare zu Sachzuwendung

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Österreich / 6.5 Arbeitsunfall

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und in einen Mitgliedsstaat entsandter Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, kann er Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls erhalten. Der Leistungsumfang und der Zeitraum richten sich nach den Rechtsvorschriften des Aufenthaltsstaates.[1]mehr

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Nordmazedonien / 8 Unfallversicherung

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und nach Nordmazedonien entsandter Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, kann er Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls oder der Berufskrankheit erhalten. Der Leistungsumfang und der Zeitraum richten sich nach den mazedonischen Rechtsvorschriften.mehr

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Portugal / 6.5 Arbeitsunfall

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und in einen Mitgliedsstaat entsandter Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, kann er Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls erhalten. Der Leistungsumfang und der Zeitraum richten sich nach den Rechtsvorschriften des Aufenthaltsstaats.[1]mehr

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Island / 6.5 Arbeitsunfall

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und in einen Mitgliedsstaat entsandter Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, kann er Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls erhalten. Der Leistungsumfang und der Zeitraum richten sich nach den Rechtsvorschriften des Aufenthaltsstaates.[1]mehr

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Schweiz / 6 Krankheit im Ausland

Personen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind und vorübergehend in der Schweiz eingesetzt werden, können auch in der Schweiz Sachleistungen bei Krankheit und Mutterschaft in Anspruch nehmen. Dies gilt für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte. 6.1 Sachleistungsprinzip Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachle...mehr

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Polen / 6.5 Arbeitsunfall

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und in einen Mitgliedsstaat entsandter Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, kann er Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls erhalten. Der Leistungsumfang und der Zeitraum richten sich nach den Rechtsvorschriften des Aufenthaltsstaates.[1]mehr

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Liechtenstein / 6 Krankheit im Ausland

Personen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind und vorübergehend in Liechtenstein eingesetzt werden, können auch in Liechtenstein Sachleistungen bei Krankheit und Mutterschaft in Anspruch nehmen. Dies gilt für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte. 6.1 Sachleistungsprinzip Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sa...mehr

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Bosnien und Herzegowina / 8 Unfallversicherung

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und nach Bosnien und Herzegowina entsandter Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, kann er Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls oder der Berufskrankheit erhalten. Der Leistungsumfang und der Zeitraum richten sich nach den bosnischen Rechtsvorschriften.mehr

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Rumänien / 6.5 Arbeitsunfall

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und in einen Mitgliedsstaat entsandter Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, kann er Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls erhalten. Der Leistungsumfang und der Zeitraum richten sich nach den Rechtsvorschriften des Aufenthaltsstaates.[1]mehr

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Schweden / 6.5 Arbeitsunfall

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und in einen Mitgliedsstaat entsandter Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, kann er Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls erhalten. Der Leistungsumfang und der Zeitraum richten sich nach den Rechtsvorschriften des Aufenthaltsstaats.[1]mehr

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Israel / 6 Gesetzliche Krankenversicherung

Weibliche Personen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind und vorübergehend in Israel eingesetzt werden, können Sachleistungen für den Fall der Mutterschaft in Anspruch nehmen. Anspruchsgrundlage für den Erhalt der Mutterschaftsleistungen ist die Anspruchsbescheinigung ISR/D 111. Derzeit wird dieses Abkommen von israelischer Seite nicht umgesetzt, sodass eine ...mehr

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Liechtenstein / 6.5 Arbeitsunfall

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und in einen Mitgliedsstaat entsandter Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, kann er Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls erhalten. Der Leistungsumfang und der Zeitraum richten sich nach den Rechtsvorschriften des Aufenthaltsstaates.[1]mehr

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Luxemburg / 6.5 Arbeitsunfall

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und in einen Mitgliedsstaat entsandter Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, kann er Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls erhalten. Der Leistungsumfang und der Zeitraum richten sich nach den Rechtsvorschriften des Aufenthaltsstaates.[1]mehr

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Griechenland / 6.5 Arbeitsunfall

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und in einen Mitgliedsstaat entsandter Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, kann er Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls erhalten. Der Leistungsumfang und der Zeitraum richten sich nach den Rechtsvorschriften des Aufenthaltsstaates.[1]mehr

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Österreich / 6 Krankheit im Ausland

Personen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind und vorübergehend in Österreich eingesetzt werden, können auch in Österreich Sachleistungen bei Krankheit und Mutterschaft in Anspruch nehmen. Dies gilt für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte. 6.1 Sachleistungsprinzip Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleis...mehr

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Niederlande / 6.5 Arbeitsunfall

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und in einen Mitgliedsstaat entsandter Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, kann er Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls erhalten. Der Leistungsumfang und der Zeitraum richten sich nach den Rechtsvorschriften des Aufenthaltsstaats.[1]mehr

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Island / 6 Krankheit im Ausland

Personen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind und vorübergehend in Island eingesetzt werden, können auch in Island Sachleistungen bei Krankheit und Mutterschaft in Anspruch nehmen. Dies gilt für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte. 6.1 Sachleistungsprinzip Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungspri...mehr

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Schweiz / 6.5 Arbeitsunfall

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und in einen Mitgliedsstaat entsandter Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, kann er Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls erhalten. Der Leistungsumfang und der Zeitraum richten sich nach den Rechtsvorschriften des Aufenthaltsstaats.[1]mehr

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Finnland / 6.5 Arbeitsunfall

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und in einen Mitgliedsstaat entsandter Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, kann er Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls erhalten. Der Leistungsumfang und der Zeitraum richten sich nach den Rechtsvorschriften des Aufenthaltsstaates.[1]mehr

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Tunesien / 9 Unfallversicherung

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und nach Tunesien entsandter Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, kann er Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls/einer Berufskrankheit erhalten. Der Leistungsumfang und die Zeitraum richten sich nach den tunesischen Rechtsvorschriften.mehr

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Kosovo / 6 Krankheit im Ausland

Personen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind und vorübergehend im Kosovo eingesetzt werden, können keine Sachleistungen im Rahmen der Sachleistungsaushilfe in Anspruch nehmen. Aufgrund der fehlenden Infrastruktur ist die gegenseitige Leistungsaushilfe mit dem Kosovo ausgesetzt.mehr

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Kosovo / 8 Unfallversicherung

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und in den Kosovo entsandter Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, kann er Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls oder der Berufskrankheit erhalten. Der Leistungsumfang und der Zeitraum richten sich nach den bosnischen Rechtsvorschriften.mehr

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Italien / 6.5 Arbeitsunfall

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und in einen Mitgliedsstaat entsandter Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, kann er Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls erhalten. Der Leistungsumfang und der Zeitraum richten sich nach den Rechtsvorschriften des Aufenthaltsstaates.[1]mehr

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Irland / 6.5 Arbeitsunfall

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und in einen Mitgliedsstaat entsandter Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, kann er Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls erhalten. Der Leistungsumfang und der Zeitraum richten sich nach den Rechtsvorschriften des Aufenthaltsstaates.[1]mehr

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Litauen / 6.5 Arbeitsunfall

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und in einen Mitgliedsstaat entsandter Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, kann er Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls erhalten. Der Leistungsumfang und der Zeitraum richten sich nach den Rechtsvorschriften des Aufenthaltsstaates.[1]mehr

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Brasilien / 9 Unfallversicherung

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und nach Brasilien entsandter Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, kann er Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls/einer Berufskrankheit erhalten. Der Leistungsumfang und die Zeitraum richten sich nach den brasilianischen Rechtsvorschriften.mehr

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Israel / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die Leistungsinanspruchnahme in ...mehr

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Lettland / 6.5 Arbeitsunfall

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und in einen Mitgliedsstaat entsandter Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, kann er Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls erhalten. Der Leistungsumfang und der Zeitraum richten sich nach den Rechtsvorschriften des Aufenthaltsstaates.[1]mehr

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Irland / 6.2 Leistungen bei Krankheit

Bei einer Entsendung ins Ausland erhalten die Versicherten die Leistungsaufwendungen von ihrem Arbeitgeber erstattet.[1] Begleiten die Familienangehörigen den Entsandten nach Irland, so können auch sie Sachleistungen mit der Europäischen Krankenversicherungskarte erhalten. Auch für Familienangehörige besteht eine Erstattungspflicht des Arbeitgebers für die Dauer des Aufentha...mehr

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Polen / 6.2 Leistungen bei Krankheit

Bei einer Entsendung ins Ausland erhalten die Versicherten die Leistungsaufwendungen von ihrem Arbeitgeber erstattet.[1] Begleiten die Familienangehörigen den Entsandten nach Polen, so können auch sie Sachleistungen mit der Europäischen Krankenversicherungskarte erhalten. Auch für Familienangehörige besteht eine Erstattungspflicht des Arbeitgebers für die Dauer des Aufenthalts.mehr

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Griechenland / 6.2 Leistungen bei Krankheit

Bei einer Entsendung ins Ausland erhalten die Versicherten die Leistungsaufwendungen von ihrem Arbeitgeber erstattet.[1] Begleiten die Familienangehörigen den Entsandten nach Griechenland, so können auch sie Sachleistungen mit der Europäischen Krankenversicherungskarte erhalten. Auch für Familienangehörige besteht eine Erstattungspflicht des Arbeitgebers für die Dauer des Au...mehr

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Österreich / 6.2 Leistungen bei Krankheit

Bei einer Entsendung ins Ausland erhalten die Versicherten die Leistungsaufwendungen von ihrem Arbeitgeber erstattet.[1] Begleiten die Familienangehörigen den Entsandten nach Österreich, so können auch sie Sachleistungen mit der Europäischen Krankenversicherungskarte erhalten. Auch für Familienangehörige besteht eine Erstattungspflicht des Arbeitgebers für die Dauer des Aufe...mehr

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Niederlande / 6.2 Leistungen bei Krankheit

Bei einer Entsendung ins Ausland erhalten die Versicherten die Leistungsaufwendungen von ihrem Arbeitgeber erstattet.[1] Begleiten die Familienangehörigen den Entsandten in die Niederlande, so können auch sie Sachleistungen mit der Europäischen Krankenversicherungskarte erhalten. Auch für Familienangehörige besteht eine Erstattungspflicht des Arbeitgebers für die Dauer des A...mehr

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Italien / 6.2 Leistungen bei Krankheit

Bei einer Entsendung ins Ausland erhalten die Versicherten die Leistungsaufwendungen von ihrem Arbeitgeber erstattet.[1] Begleiten die Familienangehörigen den Entsandten nach Italien, so können auch sie Sachleistungen mit der Europäischen Krankenversicherungskarte erhalten. Auch für Familienangehörige besteht eine Erstattungspflicht des Arbeitgebers für die Dauer des Aufenth...mehr

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Liechtenstein / 6.2 Leistungen bei Krankheit

Bei einer Entsendung ins Ausland erhalten die Versicherten die Leistungsaufwendungen von ihrem Arbeitgeber erstattet.[1] Begleiten die Familienangehörigen den Entsandten nach Liechtenstein, so können auch sie Sachleistungen mit der Europäischen Krankenversicherungskarte erhalten. Auch für Familienangehörige besteht eine Erstattungspflicht des Arbeitgebers für die Dauer des A...mehr

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Portugal / 6.2 Leistungen bei Krankheit

Bei einer Entsendung ins Ausland erhalten die Versicherten die Leistungsaufwendungen von ihrem Arbeitgeber erstattet.[1] Begleiten die Familienangehörigen den Entsandten nach Portugal, so können auch sie Sachleistungen mit der Europäischen Krankenversicherungskarte erhalten. Auch für Familienangehörige besteht eine Erstattungspflicht des Arbeitgebers für die Dauer des Aufent...mehr

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Schweden / 6.2 Leistungen bei Krankheit

Bei einer Entsendung ins Ausland erhalten die Versicherten die Leistungsaufwendungen von ihrem Arbeitgeber erstattet.[1] Begleiten die Familienangehörigen den Entsandten nach Schweden, so können auch sie Sachleistungen mit der Europäischen Krankenversicherungskarte erhalten. Auch für Familienangehörige besteht eine Erstattungspflicht des Arbeitgebers für die Dauer des Aufent...mehr

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Israel / 6.2 Leistungsumfang

Hinsichtlich des Leistungsumfangs ist zu beachten, dass die entsandten Personen im Rahmen des deutsch-israelischen Abkommens nur Sachleistungen für den Fall der Mutterschaft in Anspruch nehmen können. Haben Versicherte bei vorübergehendem Aufenthalt in Israel Leistungen für den Fall der Mutterschaft in Anspruch genommen, können sie diese bei ihrer deutschen Krankenkasse einr...mehr

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Rumänien / 6.2 Leistungen bei Krankheit

Bei einer Entsendung ins Ausland erhalten die Versicherten die Leistungsaufwendungen von ihrem Arbeitgeber erstattet.[1] Begleiten die Familienangehörigen den Entsandten nach Rumänien, so können auch sie Sachleistungen mit der Europäischen Krankenversicherungskarte erhalten. Auch für Familienangehörige besteht eine Erstattungspflicht des Arbeitgebers für die Dauer des Aufent...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Litauen / 6.2 Leistungen bei Krankheit

Bei einer Entsendung ins Ausland erhalten die Versicherten die Leistungsaufwendungen von ihrem Arbeitgeber erstattet.[1] Begleiten die Familienangehörigen den Entsandten nach Litauen, so können auch sie Sachleistungen mit der Europäischen Krankenversicherungskarte erhalten. Auch für Familienangehörige besteht eine Erstattungspflicht des Arbeitgebers für die Dauer des Aufenth...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schweiz / 6.2 Leistungen bei Krankheit

Bei einer Entsendung ins Ausland erhalten die Versicherten die Leistungsaufwendungen von ihrem Arbeitgeber erstattet.[1] Begleiten die Familienangehörigen den Entsandten in die Schweiz, so können auch sie Sachleistungen mit der Europäischen Krankenversicherungskarte erhalten. Auch für Familienangehörige besteht eine Erstattungspflicht des Arbeitgebers für die Dauer des Aufen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Island / 6.2 Leistungen bei Krankheit

Bei einer Entsendung ins Ausland erhalten die Versicherten die Leistungsaufwendungen von ihrem Arbeitgeber erstattet.[1] Begleiten die Familienangehörigen den Entsandten nach Island, so können auch sie Sachleistungen mit der Europäischen Krankenversicherungskarte erhalten. Auch für Familienangehörige besteht eine Erstattungspflicht des Arbeitgebers für die Dauer des Aufentha...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Finnland / 6.2 Leistungen bei Krankheit

Bei einer Entsendung ins Ausland erhalten die Versicherten die Leistungsaufwendungen von ihrem Arbeitgeber erstattet.[1] Begleiten die Familienangehörigen den Entsandten nach Finnland, so können auch sie Sachleistungen mit der Europäischen Krankenversicherungskarte erhalten. Auch für Familienangehörige besteht eine Erstattungspflicht des Arbeitgebers für die Dauer des Aufent...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Lettland / 6.2 Leistungen bei Krankheit

Bei einer Entsendung ins Ausland erhalten die Versicherten die Leistungsaufwendungen von ihrem Arbeitgeber erstattet.[1] Begleiten die Familienangehörigen den Entsandten nach Lettland, so können auch sie Sachleistungen mit der Europäischen Krankenversicherungskarte erhalten. Auch für Familienangehörige besteht eine Erstattungspflicht des Arbeitgebers für die Dauer des Aufent...mehr

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Luxemburg / 6.2 Leistungen bei Krankheit

Bei einer Entsendung ins Ausland erhalten die Versicherten die Leistungsaufwendungen von ihrem Arbeitgeber erstattet.[1] Begleiten die Familienangehörigen den Entsandten nach Luxemburg, so können auch sie Sachleistungen mit der Europäischen Krankenversicherungskarte erhalten. Auch für Familienangehörige besteht eine Erstattungspflicht des Arbeitgebers für die Dauer des Aufen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 2 Voraussetzungen und Umfang der Lohnsteuer-Außenprüfung

Rz. 9 Die Voraussetzungen zur Vornahme einer LSt-Außenprüfung ergeben sich aus § 193 AO (Rz. 10ff.). Der sachliche Umfang der LSt-Außenprüfung folgt aus § 42f EStG i. V. m. § 194 Abs. 1 AO (Rz. 13ff.). Der zeitliche Umfang wird durch § 194 Abs. 1 S. 2 AO geregelt (Rz. 18). Rz. 10 Nach § 193 Abs. 1 AO ist die Außenprüfung bei Stpfl. mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 1 Inhalt

Rz. 1 Im Rahmen der §§ 4 bis 7 EStG, die die Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit zum Gegenstand haben, regelt § 6 Abs. 1 EStG die Bewertung von Wirtschaftsgütern, die beim Vermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG oder § 5 EStG als Betriebsvermögen anzusetzen sind, mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.5 Anschaffungspreisminderungen und -erhöhungen (§ 255 Abs. 1 S. 3 HGB)

Rz. 120 Anschaffungspreisminderungen sind nach § 255 Abs. 1 S. 3 HGB von den Anschaffungskosten abzusetzen. Dies beruht auf dem Grundsatz der Erfolgsneutralität des Anschaffungsvorgangs. Ob eine Minderung der Anschaffungskosten vorliegt, richtet sich nach dem Rechtsverhältnis, aufgrund dessen die als Anschaffungskosten zu beurteilenden Aufwendungen zu erbringen sind. Eine He...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 26.2 Systematischer Zusammenhang

Rz. 499 § 6 Abs. 4 EStG unterscheidet sich von § 6 Abs. 3 EStG dadurch, dass nicht eine betriebliche Einheit, sondern einzelne Wirtschaftsgüter übertragen werden. Im Gegensatz zu § 6 Abs. 5 S. 1 EStG findet die Übertragung nicht zwischen verschiedenen Betriebsvermögen desselben Stpfl. statt, sondern es wird ein Wirtschaftsgut in das Betriebsvermögen eines anderen Stpfl. über...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 16 Bewertung von Verbindlichkeiten (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG)

Rz. 364 Unter einer Verbindlichkeit ist die Verpflichtung des Unternehmers zu einer dem Inhalt und der Höhe nach bestimmten Leistung an einen Dritten zu verstehen, die erzwingbar ist und eine wirtschaftliche Belastung darstellt.[1] Für die Passivierung stellt der I. Senat bereits auf die Entstehung der Verbindlichkeit (u. U. schon vor der wirtschaftlichen Verursachung) ab.[2...mehr