Fachbeiträge & Kommentare zu Saarland

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Frist

Rz. 32 [Autor/Stand] Der Antrag auf Erlass ist nach § 35 Abs. 2 Satz 2 GrStG bis zu dem auf den Erlasszeitraum folgenden 31.3. zu stellen. Die kurz bemessene Frist ist eine gesetzliche Frist, die nicht verlängert werden kann. Die zeitliche Befristung des Erlassantrags dient dem Interesse des Steuergläubigers, ihm alsbald nach Ablauf des Kalenderjahres, für das er die Grundst...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 10 [Autor/Stand] Der Erlass betrifft bestimmten inländischen Grundbesitz bei erheblicher Ertragsminderung. § 34 GrStG bezieht sich auf den Steuergegenstand des Grundbesitzes in Form bebauter Grundstücke. Das sind nach § 248 Satz 1 BewG Grundstücke, auf denen sich benutzbare Gebäude befinden. Es wird differenziert zwischen bebauten Grundstücken, die gegen Entgelt überlass...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Einführung durch Rechtsverordnung

Rz. 15 Mit dem DaBaGG wird die verbindliche Grundbuchführung in strukturierter Form (durch Ermächtigung) ermöglicht. Die Entscheidung über die Einführung treffen die Landesregierungen durch Rechtsverordnung, wobei die Verordnungsermächtigung auf die Landesjustizverwaltung übertragen werden kann. Die Entscheidung über den Umfang der Einführung und die Vorgehensweise hierbei s...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / c) Klarstellungsvermerke und Wirksamkeitsvermerke

Rz. 85 Ihre Eintragungsfähigkeit ist gesetzlich nicht geregelt, jedoch allgemein anerkannt.[153] Zu nennen sind:mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / 5. Gültigkeitsdauer und Beendigung eines Sozialplans

Rz. 123 Zur Klarstellung ist es zweckmäßig, die Gültigkeitsdauer des Sozialplans festzulegen. Dabei kann als Termin auf den Zeitpunkt abgestellt werden, bis zu dem die geplanten personellen Maßnahmen abzuschließen sind. Rz. 124 In dem Sozialplan selbst kann dessen Dauer bestimmt werden. Ferner kann der Sozialplan eine Kündigungsmöglichkeit vorsehen. Ansonsten ist eine außeror...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Besteuerung

Rz. 1420 Die Verordnung sieht vor, dass das Ergebnis der Tätigkeit der Vereinigung nur bei den Mitgliedern zu besteuern ist (Art. 40 EWIV-VO). Der Verordnungsgeber hat sich also für das Transparenz- oder Mitunternehmerprinzip entschieden. Aus diesem Grund kann auf der Ebene der EWIV keine Körperschaftsteuer anfallen, wohl aber auf der Ebene der Mitglieder Einkommen- oder Kör...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (b) Einzelfragen zur Mitunternehmerstellung von Kommanditisten

Rz. 328 Kommanditisten, die nach dem Gesellschaftsvertrag mit dem Regelstatut des HGB vergleichbaren Rechten und Pflichten ausgestattet sind, werden nach der ständigen Rspr. des BFH regelmäßig als Mitunternehmer bewertet.[567] Unschädlich ist insoweit, dass der Kommanditist nach § 164 HGB nicht zur Geschäftsführung befugt ist bzw. ihm nach § 166 HGB keine Unternehmensinitiat...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dc) Die in den LStR erwähnten steuerfreien Leistungen

Rn. 221 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 6 EStG erfasst nach Ansicht der FinVerw (vgl H 3.6 EStH 2021 iVm R 3.6 Abs 1, 2 LStR 2023):mehr

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Vorbemerkung zu § 126 GBO / B. Die Entwicklung des Datenbankgrundbuchs

Rz. 8 Das Datenbankgrundbuch ist die Weiterentwicklung des elektronischen Grundbuchs. Das abfotografierte oder als Fließtext abgeschriebene Grundbuch soll in eine digitale strukturierte Datenbank überführt werden. Diese strukturierte Datenbank ermöglicht eine wesentlich effizientere Nutzung der elektronischen Daten. So können diese beispielsweise für den elektronischen Recht...mehr

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§ 14 Nichteheliche Lebensge... / I. Rechtsprechungsgrundsätze zu Angehörigenverträgen

Rz. 2 Schließen Ehegatten untereinander oder Eltern mit ihren Kindern schuldrechtliche Verträge ab und erbringen sie einander Leistungen zur Vertragserfüllung, so fehlt nach weit verbreiteter Auffassung in einkommensteuerlichen Rechtsprechung und Schrifttum die "Richtigkeitsgewähr".[10] Begründet wird dies damit, dass Abschluss und Durchführung von Angehörigenverträgen durch...mehr

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§ 15 Nichteheliche Lebensge... / B. Die verschärfte Bedürftigkeitsprüfung

Rz. 4 Beim Bürgergeld und im Sozialhilferecht sollen zum Schutz der Ehe (Art. 6 Abs. 1 GG) Besserstellungen der eheähnlichen Gemeinschaft gegenüber Ehegatten durch die folgenden Regelungen vermieden werden. Rz. 5 Bürgergeld wird nach §§ 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 3, 9 Abs. 1 SGB II nur Hilfebedürftigen gewährt. Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften, ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Verfahren

Rz. 6 Abs. 1 lässt eine allgemeine Anordnung über die Wiederherstellung der Grundbücher und der in § 10 Abs. 1 GBO bezeichneten Urkunden oder aber eine nur den Einzelfall betreffende Regelung zu. Nachdem zunächst nur Einzelfälle geregelt wurden (z.B. die VO des RdJ v. 23.2.1939, RGBl I 1939, 422), ist eine allgemeine Regelung aufgrund der Ermächtigung des § 123 a.F. in der V...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Die digital signierte Erklärung in der GBV

Rz. 13 Zum Zeitpunkt des Erlasses des RegVBG befand sich die Diskussion über ein Signaturgesetz in ihren Anfangsgründen.[13] Die Aufnahme einer Vorschrift wie § 75 GBV in die Grundbuchordnung stellte seinerzeit eine Pioniertat dar, die hoch einzuschätzen ist. Da eine Verweisungsmöglichkeit damals nicht bestand, musste die GBV den Einsatz der digitalen Signatur im Zusammenhan...mehr

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Vorbemerkung zu § 126 GBO / Literaturtipps

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 97... / 3.2 Ermessensentscheidung

Rz. 16 Die Entscheidung der Finanzbehörde, Unterlagen zur Einsicht und Prüfung anzufordern, ist eine Ermessensentscheidung. [1] Das der Behörde eingeräumte Ermessen umfasst neben der Entschließung zur Beweiserhebung durch Urkundenvorlage auch die Auswahl des Vorlagepflichtigen, die Auswahl der vorzulegenden Unterlagen und den Ort der Vorlage. Rz. 17 Für die Beweismittelauswahl...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Das neue Jahr lässt grüßen / 5.2 Feiertage 2024

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Beitrag aus der verein wissen
Das neue Jahr lässt grüßen / 5.1 Schulferien Februar 2024 bis Januar 2025

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§ 9 Rund um die Beerdigung / 12. Saarland

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4 Zeitpunkt des Zu- oder Abgangs zum Einlagekto

Tz. 41 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach Auff des BFH (s Urt des BFH v 29.05.1996, BStBl II 1997, 92; weiter s Urt des BFH vom 31.03.2004, BFH/NV 2004, 1423), des FG Saarland (s Urt des FG Saarland v 11.04.2018, EFG 2018, 1055) und der Fin-Verw (s Schr des BMF v 04.06.2003, BStBl I 2003, 366, Rn 26) erfolgt die Erhöhung des Einlagekto nach Zuflussgrundsätzen. UE sind die Verw-...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / i) Zeitpunkt der Steuerentstehung

Rz. 116 Für den Zeitpunkt der Steuerentstehung kommt es bei der Schenkung unter Lebenden auf den Vollzug, also die Ausführung der Schenkung an. Ausgeführt ist eine Schenkung regelmäßig dann, wenn der Beschenkte das erhalten hat, was ihm nach dem Willen des Schenkers verschafft werden sollte und er hierüber frei verfügen kann.[143] Maßgebend hierfür ist nicht der Übergang des...mehr

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§ 9 Rund um die Beerdigung / 2. Sargzwang

Rz. 32 Es besteht in den meisten Bundesländern die Pflicht, menschliche Leichen in Särgen zu bestatten oder einzuäschern (sog. Sargzwang);[4] dies ist so in den meisten Ländergesetzen bzw. Verordnungen ausdrücklich geregelt.[5] Einen gewohnheitsrechtlichen Sargzwang gibt es allerdings nicht, und auch alleine aufgrund gesundheitsrechtlicher Überlegungen heraus rechtfertigt si...mehr

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§ 9 Rund um die Beerdigung / IV. Benutzungszwang von Leichenhallen

Rz. 36 Ist eine öffentliche Leichenhalle in der Gemeinde vorhanden, so sehen die Bestattungsgesetze der Länder vor, "dass jede menschliche Leiche binnen 36 Stunden nach dem Eintritt des Todes dorthin zu überführen ist, wenn sie nicht innerhalb dieser Frist in einer anderen Leichenhalle oder einem Leichenraum aufgebahrt wird".[10] Als andere Leichenhallen gelten grundsätzlich...mehr

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§ 21 Patientenverfügung / F. Aufbewahrung bzw. Registrierung

Rz. 34 Die Patientenverfügung sollte in Absprache mit den nächsten Angehörigen und dem Vorsorgebevollmächtigten an einem sicheren Ort aufbewahrt werden. Diese Personen sollten nicht nur von der Existenz der Patientenverfügung Kenntnis haben, sondern auch von deren Inhalt, da § 1828 Abs. 2 BGB bei der Feststellung des Patientenwillens nach § 1827 Abs. 1 BGB oder der Behandlun...mehr

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§ 15 Erbscheinsverfahren / 4. Funktionelle Zuständigkeit

Rz. 12 Die Erteilung des Erbscheins ist Sache des Rechtspflegers nach § 3 Nr. 2 Buchst. c RPflG, sofern nicht eine Verfügung von Todes wegen vorliegt oder die Anwendung ausländischen Rechts in Betracht kommt, was dann zu einer funktionellen Zuständigkeit des Richters nach § 16 RPflG führt. Der Richter ist jedoch befugt, die Erteilung des Erbscheins nach § 16 Abs. 2 RPflG auf...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / 1. Beschränkte Stiftungsaufsicht

Rz. 217 Wann eine Stiftung als "Familienstiftung" einzuordnen ist, wird in den jeweiligen Landesstiftungsgesetzen unterschiedlich geregelt. Maßgeblich für das anwendbare Recht ist der Sitz der Stiftung.[346] Während es nach einigen Landesstiftungsgesetzen genügt, dass die Stiftung mindestens "überwiegend"[347] dem Wohl der Mitglieder einer oder mehrerer bestimmter Familien b...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / VI. Steuerberechnung und Steuerschuldnerschaft

Rz. 843 Nach § 11 Abs. 1 GrEStG beträgt der Steuersatz 3,5 vom Hundert. Allerdings haben die Länder nach Art. 105 Abs. 2a S. 2 GG die Befugnis zur Bestimmung des im jeweiligen Land anzuwendenden Steuersatzes, von der die Länder in weitem Umfang Gebrauch gemacht haben. Die ländereigenen Regelungen beschränken sich dabei aber jeweils auf solche steuerbaren Rechtsvorgänge, die ...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.12 Saarland

Die Förderungen des Saarlands erfolgen über die Saarländische Investitionsbank (SIKB). Für private Haushalte und Wohnungsunternehmen werden insbesondere folgende Programme angeboten: Programme für das Saarland Finanzierung von Wohnungseigentümergemeinschaften Saarländische Wohnraumförderung – Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum Saarländische Wohnraumförderung – Mod...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.12.2.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die die Einkommensgrenzen des Saarlands nicht überschreiten. Bei der zu modernisierenden Wohnung muss es sich darüber hinaus um eine Wohnung im selbstgenutzten Ein- oder Zweifamilienhaus oder um eine selbstgenutzte Eigentumswohnung handeln. Die Maßnahmen selbst müssen den Gebrauchswert der Wohnung nachhaltig erhöhen, die allgemeinen Woh...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.12.1 Finanzierung von Wohnungseigentümergemeinschaften

Dieses Programm bietet Wohnungseigentümergemeinschaften günstige Kredite zur Finanzierung einer Modernisierung oder energetischen Sanierung sowie altersgerechten Umbauten ihrer Wohnungen an. 2.12.1.1 Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind Wohnungseigentümergemeinschaften, die Anträge sind von deren Verwaltern zu stellen. 2.12.1.2 Das wird gefördert Gefördert werden alle Mode...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.12.1.4 Antragstellung

Die Anträge sind an die SIKB zu richten. Das Formblatt für den Kreditantrag kann auf der Webseite der SKIB heruntergeladen werden.[1]mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.12.2.4 Antragstellung

Die Anträge sind an die SIKB zu richten. Die notwendigen Formulare können auf der Webseite der SIKB im dortigen Formularcenter heruntergeladen werden. Die Antragstellung muss vor Beginn des Vorhabens erfolgen. Planungs- und Beratungsleistungen gehören nicht zum Beginn des Vorhabens.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.12.3.4 Antragstellung

Die Anträge sind vor Beginn des Bauvorhabens an die SIKB zu richten. Die notwendigen Formulare können auf der Webseite der SKIB im dortigen Formularcenter heruntergeladen werden. Planungs- und Beratungsleistungen gehören nicht zum Beginn des Vorhabens.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.12.3.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind alle Träger von Investitionsmaßnahmen an vermieteten Wohngebäuden. Vorgaben zur Wohnungsgröße Bezüglich der Wohnungsgrößen ergeben sich folgende Anforderungen:mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.12.2 Saarländische Wohnraumförderung – Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum

Dieses Programm fördert Wohnungseigentümer, denen damit die Modernisierung ihrer Wohnung erleichtert werden soll. Das Programm enthält auch Komponenten einer energetischen Sanierung. 2.12.2.1 Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die die Einkommensgrenzen des Saarlands nicht überschreiten. Bei der zu modernisierenden Wohnung muss es sich darüber hinaus um ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.12.1.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind Wohnungseigentümergemeinschaften, die Anträge sind von deren Verwaltern zu stellen.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.12.1.3 Darlehenskonditionen

Da sich die Förderung an den laufenden KfW-Programmen orientiert, gelten die Darlehenskonditionen des jeweiligen KfW-Programms. Sicherheiten Generell wird über die Art und Höhe der Sicherheiten im Einzelfall entschieden. In jedem Fall aber ist aus dem Rücklagenkonto ein Betrag in Höhe von mindestens 10 % des Darlehensbetrags für die Laufzeit des Darlehens zu verpfänden und es ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.12.3.3 Darlehenskonditionen

Darlehenshöhe Es werden Darlehen bis zu einer Höhe von 80.000 EUR je Wohnung gewährt. Allerdings werden nur 80 % der förderfähigen Kosten finanziert. Der Aufwand je Wohnung muss mindestes 12.500 EUR betragen. Führt die Maßnahme zur Barrierefreiheit, werden 90.000 EUR je Wohnung finanziert (80 % der förderfähigen Kosten). Konditionen Es können Darlehen bis zu 30 Jahre Laufzeit g...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.12.3 Saarländische Wohnraumförderung – Modernisierung von Mietwohnraum

Dieses Programm fördert Träger von Investitionsmaßnahmen an vermieteten Gebäuden. Durch die Modernisierung soll der Gebrauchswert des Wohnraums oder des Wohngebäudes nachhaltig erhöht werden, die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessert oder nachhaltig Einsparungen von Energie oder Wasser bewirkt werden. Die Förderung unterliegt den Miet- und Belegungsbindungen. 2.12...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.12.1.2 Das wird gefördert

Gefördert werden alle Modernisierungsmaßnahmen rund um das Gebäude der Wohnungseigentümergemeinschaft. Energetische Sanierungen werden finanziert, wenn die technischen Mindestanforderungen eines Effizienzhauses 85 erreicht wird. Auch Investitionen in barrierearme oder barrierefreie Umbaumaßnahmen werden über dieses Programm gefördert. Voraussetzungen Diese Voraussetzungen müss...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.12.2.2 Das wird gefördert

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Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.12.3.2 Das wird gefördert

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Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.12.2.3 Darlehenskonditionen

Darlehenshöhe Es werden Darlehen bis zu einer Höhe von 70.000 EUR gewährt. Allerdings werden nur 80 % der förderfähigen Kosten finanziert. Der Aufwand je Wohnung muss mindestes 12.500 EUR betragen. Konditionen Es können Darlehen bis zu 30 Jahre Laufzeit gewährt werden. Die Auszahlungsquote beträgt 100 %. Der Zinssatz ist fest für die gesamte Laufzeit des Darlehens und beträgt n...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kosten einer doppelten Haus... / b) Stellplatzkosten

Aktuell umstritten ist, ob auch Kosten für einen Stellplatz zu den betraglich beschränkt abzugsfähigen Unterkunftskosten gehören. Uneingeschränkter WK-Abzug: Das FG Mecklenburg-Vorpommern und das FG des Saarlandes haben dies ausdrücklich verneint und den uneingeschränkten WK-Abzug zugelassen[5]. Auch das FG Niedersachsen hat nun aktuell entschieden, dass Mietkosten des Steuerp...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.6 Zur Subsidiarität der Feststellungsklage (Abs. 2)

Rz. 36 Nach § 41 Abs. 2 S. 1 FGO kann die (allgemeine) Feststellung nicht begehrt werden, soweit der Kläger seine Rechte durch Gestaltungs- oder Leistungsklage gegenwärtig oder in der Zukunft verfolgen kann oder in der Vergangenheit hätte verfolgen können. Die Feststellungsklage ist damit gegenüber der Gestaltungs- und der Leistungsklage subsidiär.[1] Die Subsidiarität der F...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2 Rechtspflicht zur Mitteilung der Besteuerungsunterlagen

Rz. 3 § 75 FGO begründet für das FG die Rechtspflicht zur Mitteilung der Besteuerungsunterlagen, gilt gleichermaßen für alle gerichtlichen Verfahrensarten [1] – einschließlich des vorläufigen Rechtsschutzes sowie für Haftungs-, Erstattungs- und Vergütungsansprüche – und bildet das Gegenstück zur Bestimmung des § 364 AO im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren. Auch für di...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
BGM und Demografiemanagement / 1 Demografie und demografischer Wandel

Der Begriff Demografie leitet sich aus dem Griechischen her und bedeutet die Beschreibung der Bevölkerung. Eine offizielle Definition findet sich im Online-Handbuch des Berlin-Instituts für Bevölkerung und Entwicklung: Wichtig Definition Demografie "Die Demografie, auch Bevölkerungswissenschaft, vereinigt Elemente von Soziologie, Geographie, Medizin und Ökonomie. Sie beinhalte...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gestaltungsmissbrauch / 4.4 Grundstücksübertragungen

Der Kauf eines bebauten Grundstücks von der betagten Mutter ist rechtsmissbräuchlich, wenn er unter Verrechnung des Kaufpreises mit einem gleichzeitig von den Eltern gewährten Darlehen erfolgt, dessen Rückzahlung auf 20 Jahre gestundet wird.[1] Für die Anwendung von § 42 AO sprach im Streitfall insbesondere der Umstand, dass die Tilgung des Grundstückspreises bis zu einem Ze...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 14 [Autor/Stand] §§ 32–34 GrStG regeln die Erlasstatbestände der Grundsteuer abschließend und überschneidungsfrei. Während § 32 GrStG auf Kulturgut und Grünanlagen ausgerichtet ist, regeln §§ 33, 34GrStG den Erlass wegen wesentlicher Reinertragsminderung bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft und bei bebauten Grundstücken. § 32 GrStG hat als Spezialvorschrift Vorran...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Wirtschaftsförderungsgesellschaft

Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Eine Wirtschaftsförderungsgesellschaft, die nach der Satzung die Förderung von Investitionsvorhaben betreibt und dies auf in einem bestimmten Gebiet ansässige oder ansiedlungswillige Betriebe beschränkt, dient nicht gemeinnützigen Zwecken. Voraussetzung für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit ist u. a. die Förderung der Allgemeinheit. Dieses Tatbe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 6 [Autor/Stand] Der Erlass betrifft bestimmten inländischen Grundbesitz aus übergeordnetem öffentlichen Interesse. § 32 GrStG bezieht sich auf den Steuergegenstand des Grundbesitzes, der Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (§§ 233, 240 BewG), Grundstücke (§ 243 BewG) und Betriebsgrundstücke (§ 218 Satz 2 u. 3 BewG) umfasst.[2] Die Regelung bewirkt grds. einen Vollerla...mehr