Fachbeiträge & Kommentare zu Saarland

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zfs 02/2022, Anerkennung ei... / 1 Aus den Gründen:

Zitat … Die Klage ist … begründet. Der Bescheid vom 8.1.2020 ist rechtswidrig und verletzt die Kl. daher in ihren Rechten. Sie hat einen Anspruch auf Anerkennung des am 12.12.2019 erlittenen Unfalls als Dienstunfall (§ 113 Abs. 5 S. 1 VwGO). Die Kl. genießt als Beamtin des Landes Hessen Dienstunfallschutz gemäß § 35 Abs. 1 HBeamtVG in der Fassung des 2. Dienstrechtsmodernisieru...mehr

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§ 13 Steuerrecht / II. Personalcomputer

Rz. 25 Personalcomputer, die auch privat nutzbar bzw. zu Spielzwecken geeignet sind, können grundsätzlich als Arbeitsmittel eingestuft werden und ihre Anschaffungskosten als Werbungskosten abzugsfähig sein. Im Falle einer vom Steuerpflichtigen glaubhaft gemachten dienstlichen Nutzung könne die Finanzverwaltung den für den Werbungskostenabzug maßgeblichen Anteil im Schätzwege...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 6.4 Angaben zu den Flurstücken [Zu den Zeilen 5 und 6]

Grundsätzlich sind zur Identifizierung der Grundstücke einer wirtschaftlichen Einheit die Daten des Liegenschaftskatasters maßgeblich. Im Einzelnen ist der Name der Gemarkung, die 6-stellige Gemarkungsnummer, die Flurstückskennzeichen (Flur, Flurstück ggf. Zähler und Nenner), die amtliche Fläche (Gesamtgröße des Flurstücks) erforderlich. Hinweis Gemarkungsnummer Die 6-stellige Gema...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / Zusammenfassung

Begriff Im Frühjahr 2022 werden alle Grundstückseigentümer von der Finanzverwaltung zur Abgabe einer Feststellungserklärung für ihren Grundbesitz aufgefordert. Hintergrund hierfür ist, dass aufgrund der Entscheidung des BVerfG vom 18.4.2018 auf den Stichtag 1.1.2022 sämtlicher Grundbesitz im Inland im Rahmen einer sogenannten "Hauptfeststellung" auf den bewertungsrechtlichen...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 4.5.2 Erweiterte Kürzung bei Grundstücksunternehmen (Zeile 88)

An die Stelle der in den Zeilen 83-87 einzutragenden Kürzung tritt auf Antrag bei Grundstücksverwaltungsgesellschaften eine Kürzung um den Teil des Gewerbeertrags, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt.[1] Da die erweiterte Kürzung nur greifen kann, wenn auch die Voraussetzungen des § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG vorliegen, ist sie bei Erwerb eines G...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.8 Nicht abziehbare Beträge

Zeile 87 nimmt mit negativem Vorzeichen nicht abziehbare Beträge auf. Nach den Erläuterungen zum Formular fallen hierunter Aufwendungen, die in den vorstehenden Zeilen bereits als Betriebsausgaben erfasst wurden, den Gewinn jedoch nicht mindern dürfen. Als Beispiele werden unangemessene Aufwendungen nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG, etwa für einen "überdimensionierten Firme...mehr

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Bewertungsvereinfachungsver... / 5.4 AfA-Tabellen

Rz. 90 Im Bilanzrecht sind eine Reihe von Bewertungsvereinfachungen vorgesehen, die die Rechnungslegung und Erstellung des Jahresabschlusses vereinfachen sollen und können. So sind Anlagegüter nach ihrer voraussichtlichen bzw. betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abzuschreiben (§ 253 Abs. 3 Satz 2 HGB, § 7 Abs. 1 Satz 2 EStG). Die hierfür erstellten AfA-Tabellen werden häufig ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Kein datenschutzrechtlicher Anspruch auf Akteneinsicht in die Handakten der BP

Das Recht auf Auskunft über personenbezogene Daten nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO begründet keinen gebundenen Anspruch auf Akteneinsicht. FG Baden-Württemberg v. 26.7.2021 – 10 K 3159/20, NZB eingelegt, Az. des BFH: X B 109/21 Beraterhinweis FG Saarland v. 3.4.2019 – 2 K 1002/16, rkr., AO-StB 2019, 276 = EFG 2019, 1217 hatte einen datenschutzrechtlichen Anspruch bejaht.mehr

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B / Bußgeldverfahren, Besonderheiten, Akteneinsicht [Rdn 1532]

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E / Erkennungsdienstliche Behandlung des Beschuldigten [Rdn 2287]

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A / Aussetzung wegen fehlender Akteneinsicht [Rdn 591]

Rdn 592 Literaturhinweise: Burhoff, Das Akteneinsichtsrecht des Strafverteidigers nach § 147 StPO, ZAP F. 22, S. 345 ders., Dauerbrenner: (Akten-)Einsicht in Messunterlagen im OWi-Verfahren, VRR 2011, 250 ders., Akteneinsicht im Bußgeldverfahren Sonderproblem Bedienungsanleitung/Messunterlagen, VA 2012, 50 ders., A never ending story? – Akteneinsicht in Messunterlagen im OWi-Ve...mehr

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B / Blutproben vom Beschuldigten [Rdn 1483]

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A / Akteneinsicht, Umfang [Rdn 483]

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zfs 01/2022, Akteneinsicht ... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 23 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 EGGVG hat, da er eine unter den weit zu fassenden, auch Maßnahmen der Justizbehörden auf dem Gebiet der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten umfassenden Begriff der Strafrechtspflege im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 EGGVG fallende Angelegenheit betrifft (vgl. KK-StPO/Mayer, 8. Aufl., § 23 EGGVG R...mehr

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V / Verkehr mit dem inhaftierten Beschuldigten [Rdn 4679]

Rdn 4680 Literaturhinweise: Morgenstern, Verfassungs- und europarechtliche Vorgaben für den Untersuchungshaftvollzug, StV 2013, 529 Rottländer, Zuständigkeit zur Regelung von Beschränkungen für Inhaftierte in der Untersuchungshaft, DRiZ 2014, 180 s.a. die Hinw. bei → Untersuchungshaft des Beschuldigten, Teil U Rdn 4461, → Verkehr des Verteidigers mit dem inhaftierten Beschuldi...mehr

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K / Klageerzwingungsverfahren, Allgemeines [Rdn 2751]

Rdn 2752 Literaturhinweise: Burhoff, Die Abrechnung (förmlicher/formloser) Rechtsbehelfe im Straf- und Bußgeldverfahren, StRR 2012, 172 ders., Die Abrechnung (förmlicher/formloser) Rechtsbehelfe im Straf- und Bußgeldverfahren, RVGreport 2013, 212 ders., Klageerzwingungsverfahren: So rechnen Sie als Vertreter des Antragstellers ab, RVGprofessionell 2014, 216 ders., Klageerzwingu...mehr

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T / Telefonüberwachung, Verwertung der Erkenntnisse (in der Hauptverhandlung) [Rdn 4369]

Rdn 4370 Literaturhinweise: Braun/Broeders, Zu den Möglichkeiten einer technischen Qualitätsverbesserung von Tonaufzeichnungen, NStZ 1996, 173 Fuchs, Keine Herausgabe von TKÜ-Daten an die Verteidigung, PStR 2015, 124 Gercke, Überwachung der Telekommunikation – von der Ausnahme zur Regel, StraFo 2014, 94 Köllner, Kann die Verteidigung die Mitgabe von Originaltonbandaufzeichnunge...mehr

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FF 07+08/2022, Vorsitzende ... / OLG Saarbrücken

Gerichtseingesessene: 988.582 Franz-Röder-Straße 15, 66119 Saarbrücken, Tel.: 06 81/501-05, Fax: 06 81/501-53 51 https://www.olg-saarland.de 1. FamSenat: VRiOLG Neuerburg (geb. 13.3.1960) 2. FamSenat: VRiOLG Reichel (geb. 27.4.1969) Die Daten sind dem Handbuch der Justiz 2020/2021 entnommen. FF, S. 272mehr

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zfs 01/2022, Neuerteilung d... / Leitsatz

1. Zur Klärung von Eignungszweifeln bei ärztlich verordneter Cannabismedikation und vorherigem Konsum. (Amtlicher Leitsatz) 2. Soll eine Dauerbehandlung mit Medizinal-Cannabis im Sinne von Nr. 9.6 der Anlage 4 zur FeV nicht zum Verlust der Fahreignung wegen regelmäßigen Konsums (Nr. 9.2.1 der Anlage 4 zur FeV) führen, muss die Einnahme erstens indiziert und ärztlich verordnet s...mehr

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zfs 01/2022, Fahrtenbuch; F... / Leitsatz

1. Zu den Anforderungen an ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse im Fall einer bereits durch Zeitablauf und Befolgung erledigten Fahrtenbuchauflage. 2. Im Anwendungsbereich des § 31a StVZO gilt ebenso wie in Bußgeldverfahren, dass die Gerichte und die Verwaltungsbehörden ihren Entscheidungen die mittels standardisierter Messverfahren gewonnenen Messergebnisse zugrunde legen ...mehr

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A / Aufklärungspflicht des Gerichts [Rdn 422]

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B / Berufung, Berufungseinlegung [Rdn 684]

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zfs 01/2022, Neuerteilung d... / Sachverhalt

Die 1983 geborene Antragstellerin begehrt im Wege der einstweiligen Anordnung die vorläufige Neuerteilung einer Fahrerlaubnis. Der Antragstellerin wurde 2001 eine Fahrerlaubnis der Klassen B, M und L erteilt, die im Folgejahr um die Klassen A1 und A erweitert wurde. Mit Bescheid v. 2.5.2014 entzog die Stadt C-Stadt ihr die Fahrerlaubnis, nachdem sie im Januar 2014 unter dem E...mehr

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A / Akteneinsicht, Adressat des Gesuchs [Rdn 218]

Rdn 219 Literaturhinweise: Buschbell/Janker, Gewährung von Akteneinsicht durch die Polizei – ein Weg zur Beschleunigung der Schadensabwicklung in Verkehrsunfallsachen?, ZRP 1996, 475 s.a. die Hinw. bei → Akteneinsicht, Allgemeines, Teil A Rdn 226. Rdn 220 1. Die Frage, wer zuständig für die Gewährung von AE ist, ist in § 147 Abs. 5 geregelt. Danach gilt: Rdn 221 2. Im vorbereit...mehr

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B / Bußgeldverfahren, Besonderheiten, Allgemeines [Rdn 1476]

Rdn 1477 Literaturhinweise: Beck/Berr/Schäpe, OWi-Sachen im Straßenverkehrsrecht, 7. Aufl. 2017 Beck/Löhle/Kärger/Schmedding/Siegert, Fehlerquellen bei polizeilichen Meßverfahren: Geschwindigkeit – Abstand – Rotlicht – Waagen – Atemalkohol, 11. Aufl. 2016 Bellmann, Täteridentifikation anhand eine Lichtbildes – Teil 1: Wiedererkennen und Identifizieren, StRR 2011, 419 dies., Tät...mehr

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B / Bußgeldverfahren, Besonderheiten, Allgemeines [Rdn 1558]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 1559 Literaturhinweise: Beck/Berr/Schäpe, OWi-Sachen im St...mehr

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A / Akteneinsicht, Allgemeines [Rdn 225]

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG Einführung / 4 Steueraufkommen

Rz. 10 Das Aufkommen an der Grunderwerbsteuer steht nach Art. 106 Abs. 2 Nr. 4ff. den Ländern zu. Die Bundesländer haben unterschiedliche Regelungen, ob und wie das Aufkommen auf andere Gebietskörperschaften verteilt wird. Baden-Württemberg und Hessen gewähren ihren Landkreisen einen bestimmten Anteil am Aufkommen. Die Höhe des Aufkommens an Grunderwerbsteuer im Bundesgebiet ha...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Anerkennung von im Ausland ... / 6 Regelungen in den Bundesländern

Die Tatsache, dass das Berufsrecht in Deutschland in nennenswerter Weise landesrechtlich geprägt ist, macht es erforderlich, dass die Vorschriften des BQFG auch in den Ländern ergänzt und ausgefüllt werden.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufzeichnungspflichten im P... / 2 Aufzeichnungspflichten für Arbeitsmittel

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Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer 2022: Wichtige... / 5 Zum Jahreswechsel zu beachten

Zum Jahreswechsel sollte noch einmal für die Veranlagungen der vergangenen Jahre überprüft werden, ob evtl. strittige Sachverhalte zu Änderungen des Umsatzsteuerrechts führen könnten. In diesem Zusammenhang sollten immer die wichtigen, gerade beim EuGH oder beim BFH anhängigen Verfahren beachtet werden – um ggf. für Altjahre noch durch einen Einspruch die Festsetzungsverjähr...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 98 Örtliche... / 2.7.3 Gewöhnlicher Aufenthalt

Rz. 35 Die Zuständigkeit für eine stationäre Leistung in einer Einrichtung richtet sich nach dem gewöhnlichen Aufenthaltsort des Leistungssuchenden im Zeitpunkt der Aufnahme in die Einrichtung oder in den 2 letzten Monaten vor der Aufnahme (Abs. 2 Satz 1). Das Gesetz verwendet die Begriffe gewöhnlicher Aufenthalt und gewöhnlicher Aufenthaltsort synonym, eine sachliche Unters...mehr

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zfs 12/2021, Riegl-Messunge... / 3 Anmerkung:

Kommt da ein neuer Paukenschlag aus dem Saarland? Das OLG Saarbrücken hat, ohne über den Satz zur Auslagenerstattung hinaus nur ein Wort zur Begründung in der Sache zu verlieren, ein Verfahren mit einer Riegl-Messung nach § 47 OWiG eingestellt und dazu noch die Erstattung der notwendigen Auslagen der Staatskasse auferlegt. Ein unverhoffter voller Erfolg für die Verteidigung ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Akteneinsichtsrecht / 1.4 Geheimhaltungsinteressen

In jedem Fall wird die Akteneinsicht durch berechtigte Geheimhaltungsinteressen begrenzt. Dies gilt auch für Akteneinsicht nach den Informationsfreiheitsgesetzen der Länder.[1] Solche ergeben sich aus dem Sozialgeheimnis und dem Weitergabeverbot.[2] Die personenbezogenen Daten Dritter müssen daher bei der Akteneinsicht geschützt werden. Dies kann durch Schwärzen oder Herausn...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 18 Haftung des Arbeitgebers

Den Arbeitgeber trifft bei der Entgeltumwandlung stets eine subsidiäre Ausfallhaftung gem. § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, was aber keine Bürgschaftsübernahme darstellt. Bei den Durchführungswegen Direktzusage und Unterstützungskasse ist der Arbeitgeber sogar einziger direkter Anspruchsgegner des Beschäftigten. Praxis-Tipp Der Arbeitgeber sollte eine Rückdeckungsversicherung abschl...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 10.1 Wer bestimmt Anbieter und Durchführungsweg

Laut § 6 Satz 2 TV-Entgelt-B/L bzw. TV-EntgeltU-Ärzte bzw. TV-EntgeltU-Wald/Forst B/L ist die Entgeltumwandlung ausschließlich bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) durchzuführen; eine Ausnahme besteht lediglich für die Beschäftigten des Saarlandes sowie der Freien und Hansestadt Hamburg. Laut Protokollerklärung gelten dort für den Durchführungsweg aussc...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 10.2 Kreis der zulässigen Anbieter

Zugelassen als Anbieter ist nach § 6 Satz 2 TV-EntgeltU-B/L bzw. TV-EntgeltU-Wald/Forst B/L – wie bereits ausgeführt – grundsätzlich allein die VBL, und zwar für sämtliche Beschäftigte. Dies gilt auch dann, wenn ausnahmsweise keine Pflichtversicherung bei der VBL besteht.[1] Eine Ausnahme gilt lediglich für die Beschäftigten des Saarlandes und der Freien und Hansestadt Hambur...mehr

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FF 12/2021, Geburtstag des Bundesverfassungsgerichts

Prof. Dr. Henning Radtke Schnitzler/FF: Anlass für das Interview ist der 70. Geburtstag des Bundesverfassungsgerichts. Laut den Presseerklärungen in verschiedenen Fachzeitschriften, die ich gelesen habe, waren beim Festakt zur offiziellen Eröffnung der damalige Bundespräsidenten Theodor Heuss und Bundeskanzler Konrad Adenauer am 28. September zugegen. Das Gericht hat sich aber ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Frage einer (passiven) Entstrickung durch Umsetzung des AOA in § 1 Abs. 5 AStG: Zuordnung von Wirtschaftsgütern bei sog. personallosen Betriebsstätten

Leitsatz 1. § 1 Abs. 5 Satz 3 AStG lässt sich bei summarischer Prüfung nicht entnehmen, dass außerhalb des Anwendungsbereiches des § 1 AStG und insbesondere für die allgemeine Gewinnermittlung nach §§ 4ff. EStG eine Veranlassungsprüfung (allein) nach den in den jeweiligen Unternehmensteilen ausgeübten Personalfunktionen vorzunehmen wäre (entgegen BMF-Schreiben vom 22.12.2016...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.1.2 Rechtsfehler

Rz. 11 Hieraus folgt, dass ein Rechtsfehler, auch ein möglicherweise eklatanter Verstoß gegen die gesetzlichen Bestimmungen, nie nach § 129 AO berichtigt werden kann.[1] Eine Berichtigung gem. § 129 AO ist bereits dann nicht möglich, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein Rechtsfehler vorliegt.[2] Er muss nicht positiv festgestellt oder dargelegt werden. Vgl. auch N...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 1.2 Fehlende inhaltliche Bestimmtheit

Rz. 2f Ein Bescheid ist wegen inhaltlicher Unbestimmtheit nichtig, wenn sich aus ihm – auch nach Auslegung – nicht ersehen lässt, was von wem verlangt wird.[1] Damit liegt Nichtigkeit wegen fehlender Angabe des sachlichen Geltungsbereichs vor, wenn die Steuer und die zu besteuernden Sachverhalte (Art der Steuer, Besteuerungszeitraum, steuerbarer Vorgang bei einmaliger Steuer...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.3 Rücknahme wegen Anwendung unlauterer Mittel, Nr. 2

Rz. 35 Die Anwendung unlauterer Mittel ermöglicht die Rücknahme immer dann, wenn diese Mittel für den Erlass des Verwaltungsakts nach dem tatsächlichen Ablauf des Entscheidungsprozesses bestimmend waren. Die Anwendung des unlauteren Mittels muss also kausal für den Erlass des Verwaltungsakts gewesen sein. Der Rücknahmegrund liegt daher nicht vor, wenn die Behörde die gleiche...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.1.6 Fallgruppen

Rz. 25 Offenbare Unrichtigkeiten sind von der Rspr. in folgenden Fallgruppen angenommen worden[1]: reine Rechenfehler [2] sowie falsche Vervielfältigung bei richtig gewähltem Vervielfältiger[3]; ebenfalls offenbare Unrichtigkeiten können unterlassene Umrechnungen sein.[4] Verwechslungen und ähnliche Fehler: Spaltenverwechslungen[5], Übertragungsversehen[6], Drehfehler[7], Berüc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 128 Umdeutung eines fehlerhaften Verwaltungsakts

Rz. 1 Diese Vorschrift entspricht § 47 VwVfG, § 43 SGB X. Der UZK enthält keine entsprechende Regelung, sodass § 128 AO nicht überlagert wird, sondern auf Einfuhr- und Ausfuhrabgaben anwendbar ist. Die Vorschrift dient, ebenso wie §§ 126 und 127 AO, dazu, nur formelle Aufhebungen von Verwaltungsakten zu verhindern. Es soll vermieden werden, dass ein Verwaltungsakt wegen eines ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Steuergefährdung (§ 379... / [Ohne Titel]

RA Prof. Dr. Peter Bilsdorfer / RA Michael Kaufmann[*] Aus Verteidigersicht scheint es nichts Besseres zu geben, als dass sich in der Verfahrenshistorie der in dem Einleitungsvermerk der Strafverfolgungsbehörden enthaltene Tatvorwurf der Steuerhinterziehung (§ 370 AO) abgemildert als Nur-Ordnungswidrigkeit (etwa nach § 379 AO) erweist. Aber nach Voltaire ist eben das Bessere ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.4 Einfuhren und innergemeinschaftliche Erwerbe

Rz. 108 Die Einfuhr durch pauschalierende Land- und Forstwirte ist gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG steuerbar und steuerpflichtig, sodass EUSt zu entrichten ist. Dabei bemisst sich die EUSt nicht nach den Durchschnittssätzen des § 24 Abs. 1 S. 1 UStG, sondern nach den Steuersätzen des § 12 UStG, weil die Pauschalierung nach § 24 Abs. 1 S. 1 UStG ausdrücklich nur für Umsätze nach §...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4.2 Land- und forstwirtschaftliche Dienstleistungen

Rz. 186 Weiterhin gilt der Durchschnittssatz nach § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 UStG – unter Beachtung der Ausführungen in Rz. 147ff. und in Rz. 168 – für landwirtschaftliche Dienstleistungen. Insofern ist (in nicht abschließender Aufzählung) das Folgende zu bemerken: Rz. 187 S. zu Abbauverträgen, also der Gestattung des Abbaus von Bodenbestandteilen, Rz. 84ff. zur Behandlung der Um...mehr

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§ 9 Muster / B. Liste der Höhe der geringfügigen Auslagen

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Bewertung des Grundbesitzes im Rahmen der Grundsteuerreform

Kommentar Die Finanzverwaltung hat zwei koordinierte Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zur Anwendung der neuen Bewertungsregelungen für die Grundsteuer veröffentlicht (FinMin Berlin und FinMin Bayern). Die Erlasse konkretisieren die Anwendung des 7. Abschnitts des 2. Teils des Bewertungsgesetzes zur Bewertung des Grundbesitzes für die Grundsteuer ab 1.1.2022. Von...mehr

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Haftung und Verantwortung i... / 3.3 Haftungsprivileg des Unternehmers

Im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung gibt es ein wichtiges Haftungsprivileg für Unternehmer bzw. Arbeitgeber. Erleidet ein Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, muss für den dadurch entstandenen Personenschaden grundsätzlich nicht der Arbeitgeber, sondern die Berufsgenossenschaft einstehen, bei der der Arbeitnehmer auf Kosten des Unternehmers gegen Unfall versichert ist ...mehr