Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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AGS 05/2023, Erstattungsanspruch des vor Klagezustellung verstorbenen Beklagten

§§ 103, 104 ZPO; Nr. 3100 VV RVG Leitsatz Der kurz vor Zustellung der Klage verstorbene Beklagte kann aufgrund der im nachfolgenden Rechtsstreit zu seinen Gunsten ergangenen Kostenentscheidung im Kostenfestsetzungsverfahren diejenigen Kosten erstattet verlangen, die er für die Geltendmachung seiner Nichtexistenz aufgewandt hat. OLG Brandenburg, Beschl. v. 7.2.2023 – 6 W 74/22 I....mehr

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AGS 05/2023, Voraussetzunge... / III. Terminsgebühr für Hauptverhandlung "Kerngebühr"

Kerngebühr für die Tätigkeit eines Strafverteidigers sei nach dem RVG die Terminsgebühr für die Hauptverhandlung. Der Gesetzgeber folge insoweit auch im Gebührenrecht dem im deutschen Strafrecht verankerten Grundsatz der Verhandlung in Anwesenheit des Angeklagten und dem in der Hauptverhandlung zum Tragen kommenden Grundsatz der Öffentlichkeit. Nur was in der öffentlichen Ha...mehr

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AGS 05/2023, Pflichtverteidigerbestellung nur für einen Hafttermin

Vorbem. 4 Abs. 1, Teil 4 Abschnitt 3 VV RVG Leitsatz Auch der notwendige Verteidiger, der nur für einen Tag bzw. Termin bestellt ist, ist für diesen begrenzten Zeitraum umfassend mit der Wahrnehmung der Verteidigerrechte und -pflichten betraut. Daher kommt auch angesichts einer zeitlichen Begrenzung der Beiordnung eine gebührenrechtliche Einstufung der Tätigkeit als Einzeltäti...mehr

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AGS 05/2023, Gebühren des Vertreters des Pflichtverteidigers im Hafttermin

Vorbem. 4 Abs. 1, Nrn. 4100, 4102, 4104, 7002 VV RVG Leitsatz Der (nur) für einen Hafttermin“ bestellte Pflichtverteidiger rechnet nach Teil 4 Abschnitt 1 VV ab. Grundgebühr und Verfahrensgebühr entstehen nach den Änderungen durch das 2. KostRMoG immer nebeneinander. Voraussetzung für das Entstehen der Post- und Telekommunikationsdienstleistungenpauschale nach Nr. 7002 VV ist, d...mehr

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AGS 05/2023, Vernehmungster... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist m.E. zutreffend (zu Nr. 4102 VV eingehend Burhoff, AGS 2022, 241). 1. Die Rspr. hatte bisher zu der Frage, wann eine Vernehmung i.S.d. Nr. 4102 Nr. 2 VV vorliegt – die Frage stellt sich ggf. auch bei Nr. 4102 Nr. 1 VV – noch nicht Stellung genommen. Die Entscheidung ist – soweit ersichtlich – die erste, die diese Frage behandelt. In der Lit. (vgl. Burhoff...mehr

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AGS 05/2023, Pflichtverteid... / III. Voller Gebührenanspruch

Dies ändere jedoch nichts daran, dass Rechtsanwalt R 2 die Gebühren eines notwendigen Verteidigers vollumfänglich geltend machen könne. Denn auch der notwendige Verteidiger, der nur für einen Tag bzw. Termin bestellt sei, sei für diesen begrenzten Zeitraum umfassend mit der Wahrnehmung der Verteidigerrechte und -pflichten betraut. Daher kommt auch angesichts der zeitlichen B...mehr

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AGS 05/2023, Verfahrensgebü... / II. 20-%-Grenze

Das AG hat die Verfahrensgebühr lediglich i.H.d. um 15 % erhöhten Mittelgebühr als erstattungsfähig angesehen. Zwar bestimme grds. der Rechtsanwalt selbst die Höhe der Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung der Kriterien des § 14 RVG nach billigem Ermessen. Die Bestimmung sei allerdings dann nicht verbindlich, wenn sie nach Ansicht des zahlungspflichtigen Dritten hier d...mehr

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AGS 05/2023, Zuständiges Be... / III. Keine Ausnahmeregelung in JVEG

Im Gegensatz zu § 33 Abs. 4 S. 2 RVG und § 57 Abs. 3 FamGKG enthält die Vorschrift des § 4 Abs. 4 JVEG keine Ausnahmeregelung für Familiensachen. Zum anderen ergibt sich auch aus der Begründung zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts zu § 4 JVEG (BT-Drucks 15/1971, 180), dass der Gesetzgeber kein Bedürfnis für eine Ausnahmeregelung gesehen hat. Vielmeh...mehr

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AGS 05/2023, Aussetzung des... / Leitsatz

Kommt es bei den Anwaltsgebühren infolge einer Teilklagerücknahme zu unterschiedlichen Werten für einzelne Gebühren, so etwa für die Verfahrensgebühr einerseits und die Terminsgebühr andererseits, ist diese Frage weder im Wege des auf den Streitwert bezogenen Beschwerdeverfahrens nach § 68 GKG noch im Kostenfestsetzungsverfahren nach den §§ 103 ff. ZPO zu klären. Vielmehr ist...mehr

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zfs 05/2023, Kostenerstattu... / 1 Sachverhalt

Der Kläger hatte den Beklagten vor dem LG Cottbus auf Zahlung in Anspruch genommen. Kurz vor Zustellung der Klageschrift verstarb der Beklagte. In dem Rechtsstreit meldeten sich für ihn seine Prozessbevollmächtigten. In der Klageerwiderung machten die Anwälte allein die Nichtexistenz des Beklagten unter Beifügung der Sterbeurkunde geltend. Ferner beantragten sie die Abweisun...mehr

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AGS 05/2023, Das Prüfungs- ... / I. Einleitung

Die Vergütung des Terminsvertreters orientiert sich nach den Nrn. 3401 ff. VV. Die Gebührenzeilen im Rahmen der Terminsvertreter-Abrechnung basieren auf den geläufigen zivilrechtlichen Gebührennummern, insbesondere der Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV, der Terminsgebühr gem. Nr. 3104 VV und den Einigungsgebühren nach Nrn. 1000 ff. VV. Sie sind im Rahmen der Abrechnung gängi...mehr

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AGS 05/2023, Voraussetzunge... / I. Sachverhalt

Der in Augsburg ansässige Rechtsanwalt war als Pflichtverteidiger in einem Verfahren beim LG Limburg u.a. wegen bandenmäßiger öffentlicher Zugänglichmachung kinderpornographischer Schriften tätig, in dem der Angeklagte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Jahren und 6 Monaten sowie Unterbringung in der Sicherungsverwahrung verurteilt worden ist. Der Rechtsanwalt, dessen gese...mehr

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AGS 05/2023, Das Prüfungs- ... / II. Fazit

Die Kosten eines Terminsvertreters sind mit den geläufigen Gebührenarten des Prozessbevollmächtigten in zivilrechtlichen Angelegenheiten zu berechnen. Insbesondere die Verfahrens-, Termins- und Einigungsgebühren, die mit den Nrn. 3401 ff. VV verknüpft werden, sind hierfür maßgebend. Zu beachten sind hierbei die anzupassenden Verfahrensgebühren des Terminsvertreters im Hinblic...mehr

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AGS 05/2023, Vernehmungster... / II. Begriff der Vernehmung in Nr. 4102 VV

Nach Auffassung des LG Leipzig ist für die Teilnahme des Rechtsanwalts an dem Termin am 7.11.2019 dem Grunde nach eine Gebühr gem. Nr. 4102 Nr. 2 VV entstanden. Nach dieser Vorschrift entstehe eine Terminsgebühr – i.H.v. 44,00 EUR bis 330,00 EUR – für die Teilnahme des Wahlverteidigers an Vernehmungen durch die Staatsanwaltschaft oder eine andere Strafverfolgungsbehörde. Nac...mehr

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AGS 05/2023, Fiktive Termin... / III. Abänderung von Amts wegen

Ungeachtet dessen war aber von Amts wegen die fehlerhafte Streitwertfestsetzung des AG nach § 63 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GKG zu korrigieren. Bei der Streitwertfestsetzung hat keine gestaffelte Wertfestsetzung nach Zeitabschnitten zu erfolgen, denn die Streitwertfestsetzung gem. § 63 Abs. 2 S. 1 GKG dient lediglich der Bemessung der Gerichtsgebühr. Soweit für einzelne Gebührentatbes...mehr

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AGS 05/2023, Erstattungsfäh... / 1. Grundsätze

Ein wesentlicher Grund dafür, dass Verteidiger eher selten eigene Ermittlungen anstellen, ist das für den Mandanten bestehende Kostenrisiko. Denn nach h.M. werden die durch eigene Ermittlungen verursachten Kosten grds. nicht erstattet. Diese werden i.d.R. als nicht notwendig i.S.d. §§ 467, 464a StPO angesehen, da die StPO dem Beschuldigten die Möglichkeit gebe, bei den Ermit...mehr

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AGS 05/2023, Gebühren des P... / III. Bedeutung für die Praxis

Zu begrüßen ist, dass das AG davon ausgeht, dass in den Fällen der Teilnahme des Pflichtverteidigers an einem Haft(prüfungs-)Termin nicht nur eine Gebühr für eine Einzeltätigkeit nach Nr. 4301 VV entsteht (so aber unzutreffend OLG Stuttgart, Beschl. v. 23.1.2023 – 4 Ws 13723, AGS 2023, 162), sondern nach Teil 4 Abschnitt 1 VV abgerechnet wird (so auch [inzidenter] OLG Karlsr...mehr

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AGS 05/2023, Prüfung der Er... / I. Sachverhalt

Dem Beteiligten Ziff. 1 wurde mit Beratungshilfeschein vom 10.4.2017 durch das AG Aalen für die Angelegenheit "Widerspruch gegen Bescheid des Jobcenters vom 10.3.2017 (Anrechnung von nicht vorhandenem Einkommen)" bewilligt. Der Beteiligte Ziff. 2 wurde als Rechtsanwalt in der Angelegenheit tätig und hat den Widerspruch gegenüber dem Jobcenter begründet. Das AG Aalen hat im Ver...mehr

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AGS 05/2023, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich zunächst Burhoff mit der Erstattungsfähigkeit von Kosten für Privatgutachten in Straf- und Bußgeldsachen (S. 193 ff.). Ein weiterer Beitrag findet sich von Wolf zur Abrechnung und Kostenerstattung bei Einschaltung eines Terminsvertreters im Namen der Partei (S. 196 ff.). Mit der Höhe der Verfahrensgebühr in einem verkehrsstrafrechtlichen Verfahren h...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / VI. Kosten der Zwangsvollstreckung

Rz. 243 Das Formular schließt mit dem Abschnitt IV zu den nach § 788 Abs. 1 ZPO zu berücksichtigenden Kosten der Zwangsvollstreckung ab. In Zeile 1 sind die Vollstreckungskosten früherer Vollstreckungsmaßnahmen in einer Summe anzugeben. Zu berücksichtigen sind dabei nur die offenen Vollstreckungskosten, nicht also diejenigen zu erstattenden Kosten, die durch die Verrechnung v...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / VI. Kosten der Zwangsvollstreckung

Rz. 257 Das Formular schließt mit dem Abschnitt IV zu den nach § 788 Abs. 1 ZPO zu berücksichtigenden Kosten der Zwangsvollstreckung ab. In Zeile 1 sind die Vollstreckungskosten früherer Vollstreckungsmaßnahmen in einer Summe anzugeben. Zu berücksichtigen sind dabei nur die offenen Vollstreckungskosten, nicht also diejenigen zu erstattenden Kosten, die durch die Verrechnung v...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / V. Kosten der Zwangsvollstreckung

Rz. 272 Das Formular schließt mit dem Abschnitt IV zu den nach § 788 Abs. 1 ZPO zu berücksichtigenden Kosten der Zwangsvollstreckung ab. In Zeile 1 sind die Vollstreckungskosten früherer Vollstreckungsmaßnahmen in einer Summe anzugeben. Zu berücksichtigen sind dabei nur die offenen Vollstreckungskosten, nicht also diejenigen zu erstattenden Kosten, die durch die Verrechnung v...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / VIII. Weitere Anlagen und deren Übermittlung

Rz. 159 Ungeachtet des Willens des Verordnungsgebers, die Anträge in der Zwangsvollstreckung zu strukturieren und damit die Grundlage für eine digitalisierte Einreichung, eine elektronische Bearbeitung und damit langfristig auch für eine automatisierte Verarbeitung zu schaffen, sind die Formulare nach Anlage 4 ZVFV und die Beschlussvorlage nach Anlage 5 ZVFV schon aufgrund e...mehr

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§ 1 Einleitung und Genesis ... / A. Zielsetzung des Verordnungsgebers

Rz. 1 Das Formular für den Auftrag an Gerichtsvollzieher zur Zwangsvollstreckung von Geldforderungen nach der GVFV 2015 und die Formulare für den Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung und auf Erlass eines Pfändungs- oder Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nach der ZVFV 2012 mussten aufgrund einer Vielzahl von gesetzlichen Änderungen seit 2012 bzw. ...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / VII. Modul D – Die Anlagen

Rz. 33 Ungeachtet des Willens des Verordnungsgebers, die Anträge in der Zwangsvollstreckung zu strukturieren und damit die Grundlage für eine digitalisierte Einreichung, eine elektronische Bearbeitung und damit langfristig auch automatisierte Verarbeitung zu schaffen, ist das Formular nach Anlage 1 ZVFV schon aufgrund einer – möglicherweise überregulierten – Zwangsvollstreck...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / II. Modul A – Angaben zum Gläubiger

Rz. 3 Modul A fasst die Angaben zum Gläubiger, seinen gesetzlichen Vertretern und seinen Bevollmächtigten zusammen. Die Angaben zu mindestens einem Gläubiger sind dabei zwingend, § 750 ZPO, während die weiteren Angaben in Abhängigkeit vom konkreten Einzelfall auf Ihre Erforderlichkeit zu prüfen sind. Rz. 4 Als Basisdaten sind zunächst die Daten zur Individualisierung zumindes...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / XI. Modul H – Die Abnahme der Vermögensauskunft

Rz. 51 Modul H vereinigt in sich die Abnahme der Vermögensauskunft nach § 802c ZPO wie nach § 802d ZPO einschließlich der weiteren verfahrensrechtlichen Vorgaben nach § 802f ZPO. Der Gläubiger muss in der ersten Zeile differenzieren, ob er außerhalb der Sperrfrist des § 802d Abs. 1 S. 1 ZPO eine originäre Vermögensauskunft nach § 802c ZPO ohne weitere Voraussetzungen beantrag...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / XVII. Modul N – Die Einholung Auskünfte Dritter

Rz. 71 Modul N gibt die Möglichkeit, Anträge auf Einholung von Auskünften Dritter nach § 802l ZPO über den Gerichtsvollzieher zu beauftragen. Der Gläubiger kann unter den weiteren Voraussetzungen des § 802l ZPO bei dem Gerichtsvollzieher beantragen,mehr

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§ 3 Einzelbestimmungen der ... / X. Zusätzliche Anlagen

Rz. 44 Nach § 3 Abs. 2 Nr. 7 ZVFV ist es zulässig, weitere Anlagen einem Formular beizufügen, soweit in dem Formular die gewünschten Angaben nicht gemacht werden können. Für bestimmte Anlagen sehen die Formulare dies schon vor: Beispiel 1 Gerichtsvollzieherauftrag nach Anlage 1 Beispiel 2 Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung oder der Anordnung der Volls...mehr

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Allgemeines zum Arbeitsgeri... / 3.3.2 Rechtsanwaltsgebühren

Die Rechtsanwaltsgebühren berechnen sich nach §§ 32, 33 RVG. Grundsätzlich rechnen sich die Kosten für die Tätigkeit eines Rechtsanwalts nach den gesetzlichen Vorschriften ausgehend vom Gegenstandswert.[1] Gemäß § 49b Abs. 5 BRAO muss der Rechtsanwalt darauf hinweisen, dass sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert berechnen. Nach dem RVG ist es zulässig, Honorarvereinbarungen...mehr

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Allgemeines zum Arbeitsgeri... / 3.2 Keine Kostenerstattung

Um das Kostenrisiko zu senken, hat im Urteilsverfahren der ersten Instanz die obsiegende Partei keinen Anspruch auf Entschädigung wegen Zeitversäumnis und auf Erstattung der Kosten für die Hinzuziehung eines Prozessbevollmächtigten oder Beistands. In der Praxis führt dieser Grundsatz jedoch gerade oft dazu, dass eine Partei aus Kostengründen ein gerichtliches Verfahren scheu...mehr

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Allgemeines zum Arbeitsgeri... / 4.3.2 Umfang der Bewilligung

Die Prozesskostenhilfe kann auch schon vor Durchführung eines Hauptsachverfahrens beantragt werden, indem zunächst nur Prozesskostenhilfe beantragt wird, ohne dass bereits eine Klage eingereicht wird. Mit dem KostRÄG gilt seit dem 1.1.2021, dass sich die Beiordnung des Rechtsanwalts im Fall eines Mehrvergleichs gemäß § 48 RVG n. F. auch auf alle mitgeregelten, nicht anhängige...mehr

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Allgemeines zum Arbeitsgeri... / 2.1.3 Juristische Personen

Juristische Personen sind nicht prozessfähig, sondern handeln über ihre gesetzlichen Vertreter, über die sie auskunftspflichtig sind. Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts ergibt sich die Vertretungsbefugnis aus Gesetz, Satzung oder sonstiger Anordnung. Der Fiskus wird vertreten durch die zuständige Behörde, die wiederum von ihrem Leiter vertreten wird. Sozialversic...mehr

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Allgemeines zum Arbeitsgeri... / 3.3 Streitwert

Im ordentlichen Zivilprozess ist der Streitwert des Rechtsstreites maßgeblich für die Abgrenzung der sachlichen Zuständigkeit der Amts- oder Landgerichte, für die Zulässigkeit des Rechtsmittels und für die Berechnung der Gerichts- und Anwaltskosten, §§ 2–9, § 511 ZPO, §§ 34 ff. GKG und §§ 23 ff. RVG entstandene Aufträge. Im arbeitsgerichtlichen Verfahren ist zwischen dem Kost...mehr

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Allgemeines zum Arbeitsgeri... / 5 Rechtsschutzversicherung

Insbesondere im Arbeitsgerichtsverfahren ist es aufgrund der fehlenden Kostenerstattung für die Parteien vorteilhaft, wenn die Kosten von einer Rechtsschutzversicherung getragen werden. Ein Rechtsschutzversicherer sorgt dafür, dass der Versicherungsnehmer seine rechtlichen Interessen wahrnehmen kann. Bereits bei Beginn einer Rechtsberatung haben sich Anwalt und Mandant darübe...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6.3 Streitwert

Rz. 68 Der Streitwert der Vollstreckungsabwehrklage richtet sich grundsätzlich nach dem Umfang der erstrebten Ausschließung der Zwangsvollstreckung (OLG Karlsruhe, NJW-RR 2018, 255; AG Brandenburg, NJW-RR 2017, 1146). Dabei ist der Nennbetrag des vollstreckbaren Anspruchs ohne Rücksicht auf die Realisierbarkeit anzusetzen (BGH MDR 2016, 57; Beschluss v. 17.9.2014, XII ZB 284...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5.2 Keine Präklusion (Abs. 2)

Rz. 60 Nicht alle materiell-rechtlichen Einwendungen kann der Vollstreckungsschuldner im Verfahren der Vollstreckungsabwehrklage mit Erfolg vorbringen. Nach § 767 Abs. 2 ZPO können Einwendungen im Wege der Vollstreckungsgegenklage nur insoweit erhoben werden, als die Gründe, auf denen sie beruhen, erst nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung, in der Einwendungen nach den...mehr

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AGS 04/2023, Aktuelle Änder... / III. § 18 Abs. 1 Nr. 6 RVG, § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 9b RVG, Nr. 3328 VV

Die in der Überschrift genannten Änderungen des RVG beruhen auf Art. 7 des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1111 über die Zuständigkeit, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und über internationale Kindesentführungen sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften (VO 2019/1111-...mehr

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AGS 04/2023, Aktuelle Änder... / 2. § 1 Abs. 1 S. 2 RVG

Diese Vorschrift regelt den persönlichen Anwendungsbereich des RVG. Nach § 1 Abs. 1 S. 1 RVG gilt das RVG für die Vergütung für anwaltliche Tätigkeiten der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. S. 2 regelt die Fälle, in denen das RVG ebenfalls Anwendung findet. Bisher war in dieser Vorschrift lediglich die Tätigkeit als Prozesspfleger nach den §§ 57 und 58 ZPO geregelt. Durch...mehr

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AGS 04/2023, Aktuelle Änder... / 3. § 41 RVG

§ 41 RVG regelte bisher die Vergütung des Prozesspflegers nach §§ 57 oder § 58 RVG. Dort wurde bestimmt, dass der als solcher Vertreter bestellte Rechtsanwalt die Vergütung eines zum Prozessbevollmächtigten bestellten Rechtsanwalts verlangen kann. Durch das BRAORefG wurde diese Vorschrift ergänzt. Nach der Neufassung kann der Rechtsanwalt, der als besonderer Vertreter nach §...mehr

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AGS 04/2023, Aktuelle Änder... / 4. § 45 RVG

§ 45 RVG betrifft den Vergütungsanspruch des beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalts. Nach dessen Abs. 1 erhält sowohl der im Wege der PKH beigeordnete als auch der nach § 57 oder § 58 ZPO zum Prozesspfleger bestellte Rechtsanwalt, der in Verfahren vor den Bundes- oder Landesgerichten tätig geworden ist, die gesetzliche Vergütung aus der entsprechenden Staatskasse. Der A...mehr

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AGS 04/2023, Aktuelle Änder... / 1. § 18 Abs. 1 Nr. 6 RVG

In § 44f IntFamRVG ist die Aussetzung der Vollstreckung nach Art. 56 Abs. 1, 2 und 4 der Verordnung (EU) 2019/1111 geregelt worden. Hierdurch wurde die Folgeänderung in § 18 Abs. 1 Nr. 6 RVG erforderlich, der bestimmt, welche Verfahren gebührenrechtlich als besondere Angelegenheiten zu behandeln sind. Die Neuregelung erfasst neben den bisher unter anderem dort aufgeführten V...mehr

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AGS 04/2023, Aktuelle Änder... / IV. § 1 Abs. 2 RVG

Eine weitere Änderung des RVG hat der Gesetzgeber durch Art. 15 des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts (VBRRefG) vom 4.5.2021 (BGBl I, 882) mit Wirkung zum 1.1.2023 in § 1 Abs. 2 RVG vorgenommen. In der bisherigen Fassung des § 1 Abs. 2 S. 3 RVG hieß es, dass die Bestimmung des § 1835 Abs. 3 BGB unberührt bleibt. Diese Vorschrift regelte den Aufwend...mehr

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AGS 04/2023, Verkehrsanwalt... / II. Die Vergütung des Rechtsanwalts R

Schwieriger wird die Abrechnung für den R. Rechtsanwalt R hat zwei Aufträge erhalten, nämlich einmal den Auftrag, als Verkehrsanwalt tätig zu werden, und anschließend den Auftrag, als Terminsvertreter (Beweisanwalt) tätig zu werden. 1. Abrechnung als Verkehrsanwalt Als Verkehrsanwalt erhält R nur eine 1,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 3400 VV nebst Auslagen und Umsatzsteuer. Eine T...mehr

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AGS 04/2023, Aktuelle Änder... / 2. § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 9b RVG

Diese Vorschrift bestimmt, dass die anwaltlichen Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Ausstellung von dort geregelten Bescheinigungen zum Rechtszug gehören. Der in dem Verfahren als Vertreter beauftragte Rechtsanwalt erhält deshalb für die Tätigkeit hinsichtlich der Ausstellung der Bescheinigungen keine besondere Vergütung. Die Neuregelung erstreckt den Anwendungsbereich der ...mehr

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AGS 04/2023, Aktuelle Änder... / V. § 30 RVG

Diese Vorschrift regelt den Gegenstandswert in gerichtlichen Verfahren nach dem Asylgesetz. Das zum 1.1.2023 in Kraft getretene Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren (AsylVfBG) vom 21.12.2022 (BGBl I, 2817) hat das asylrechtliche Verfahren zum Zwecke der Entlastung der Verwaltungsgerichte geändert. Eine dieser Änderungen, die in § 77 Abs. 4 As...mehr

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AGS 04/2023, Aktuelle Änder... / II. §§ 1, 44, 45 RVG

Grundlage für die Änderung dieser Gebührenvorschriften, die mit Wirkung zum 1.8.2022 in Kraft getreten sind, ist das Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe (BRAORefG – BGBl I 2021, S. 2363). Durch dieses Gesetz werden den Anwält...mehr

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AGS 04/2023, Anwendungsbere... / III. Teilnahme an Zusatztermin Frage der Wertung in § 14 RVG

Das OLG Brandenburg sieht keine Erweiterungsmöglichkeit der Nr. 4102 VV auf sonstige Termine oder Sachverhalte. Nehme der Verteidiger bzw. hier die Nebenklägervertreterin an besonderen Terminen teil, die nicht gesondert gesetzlich abrechenbar seien, dann wäre dies – so das OLG – einer Würdigung nur in § 14 Abs. 1 RVG zugänglich. Handelt es sich um einen bestellten oder beige...mehr

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AGS 04/2023, Aktuelle Änderungen des RVG

Auch nach dem Inkrafttreten des Kostenrechtsänderungsgesetzes 2021 hat es in letzter Zeit einige Änderungen des RVG gegeben. Diese beruhen im Regelfall darauf, dass neue Gesetze auch die Einführung von neuen Regelungen bei den Anwaltsgebühren erfordert haben. Der nachfolgende Kurzüberblick soll eine Übersicht über die bisherigen Änderungen geben. I. Vorbemerkung 3.2.1 Nr. 2k...mehr