Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. RA.

Rn 21 Das Verfahren nach § 321a gehört zum Rechtszug, § 19 I Nr 5 RVG. Bei singulärer Tätigkeit im Rügeverfahren fällt eine Gebühr von 0,5 an (VV 3300).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / K. Kosten/Gebühren.

Rn 43 Für den Erlass des Pfändungsbeschlusses entsteht eine Gerichtsgebühr nach KV Nr 2110 iHv EUR 24,–. Dem Rechtsanwalt steht eine Gebühr mit einem Satz von 0,3 gem § 18 I Nr 3 RVG iVm VV 3309 zu.mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 3. Muster Anwaltsverträge

Rz. 12 Ein Mandantenaufnahmebogen könnte demnach wie folgt aussehen: Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.1: Mandantenfragebogen (Der Bogen dient nur der Erfassung Ihrer Daten und stellt noch keine Beauftragung dar.) Hinweis: Die erteilten Daten werden elektronisch gespeichert. Die Speicherung erfolgt ausschließlich zum Zweck der Mandatsbearbeitung einsch...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / V. Mindestanforderungen an die Rechnung

1. Form und Inhalt Rz. 21 Die Inhalte von Rechnungen nach dem RVG werden durch zwei Grundnormen bestimmt. Gebührenrechtlich ist dies § 10 RVG. Steuerrechtlich ist es § 14 UStG. § 10 RVG fordert vom Rechtsanwalt eine konkrete Mitteilung der Berechnung der Gebühren. Dabei sind anzugeben:mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / VI. Fälligkeit und Verjährung des Gebührenanspruches

1. Fälligkeit Rz. 33 Da in den meisten Fällen der anwaltlichen Tätigkeit ein Dienstvertrag vorliegt, richtet sich auch die Fälligkeit nach den dienstvertraglichen Regelungen. § 614 BGB wird dabei durch § 8 RVG konkretisiert. Zitat § 8 Fälligkeit, Hemmung der Verjährung (1) Die Vergütung wird fällig, wenn der Auftrag erledigt oder die Angelegenheit beendet ist. Ist der Rechtsanwa...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 16. Grundbuchberichtigung/Grundbuchberichtigungsanspruch

Rz. 188 Ansprüche auf Grundbuchberichtigungen bemessen sich nach § 23 Abs. 1 RVG, § 48 Abs. 1 GKG, § 3 ZPO. Zugrunde zu legen ist damit der Wert, den die Eintragungen haben.[208] Bei Grundschulden oder Hypotheken wäre dies der Nennwert der eingetragenen Schuld. Nicht maßgeblich ist der Wert der Wertminderung des Grundstücks. Geht es vornehmlich um die Frage der Eigentumsverhä...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 1. Eines störenden Mitmieters

Rz. 80 Verlangt der Mieter vom Vermieter die Kündigung eines störenden Mitmieters, richtet sich der Gebührenstreitwert nach § 23 Abs. 1 RVG, § 48 Abs. 1 GKG, §§ 3, 9 ZPO. Es handelt sich schlichtweg um eine Mangelbeseitigung. Veranschlagt wird daher maximal der Jahreswert der beanspruchten Minderung. Bei Verfahren, die vor dem 1.1.2021 beauftragt wurden, ist noch der 3.5-fac...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / IV. Aufnahme eines Lebensgefährten/Familienangehörigen

Rz. 45 Von der Untervermietung zu unterscheiden ist der Anspruch auf Aufnahme eines Lebensgefährten, von Familienangehörigen oder auch Besuchern in die Wohnung. Diese zahlen keine Miete an den Hauptmieter aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung (zur Untervermietung siehe Rdn 138 ff.) Der Streitwert ist – sofern der Anspruch als eigene Angelegenheit verfolgt wird und nicht n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Anwaltskosten.

Rn 5 Ob eine PKH-Partei vom Gegner nicht nur den eigenen Prozessaufwand verlangen kann, sondern auch die Kosten des ihr beigeordneten Anwalt im eigenen Namen gg den Gegner festsetzen lassen kann, ist streitig. Der Gegner der PKH-Partei kann gg die Partei die vollen Kosten seines Rechtsanwalts festsetzen lassen, auch wenn ihm selbst PKH bewilligt worden ist (BGH FamRZ 09, 157...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren.

Rn 9 Notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung trägt nach § 788 der Schuldner. Verzichtet der Gläubiger auf die Rechte aus Pfändung und Überweisung, trägt er die Kosten der Zwangsvollstreckungsmaßnahme, weil sie in der von ihm durchgeführten Art und Weise nicht notwendig war (Köln JurBüro 95, 387; aA Schuschke/Walker/Kessen/Thole/Schuschke/Plücker § 843 Rz 6; HK-ZV/Bendtsen ...mehr

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Vorwort

Das anwaltliche Gebührenrecht gehört zum Handwerkszeug eines jeden Rechtsanwaltes. Dieses Buch soll "Kochbuch" für den Praktiker sein, also Ausbildungslektüre, Bedienungsanleitung, Tipp-Geber und Nachschlagewerk in einem. Ausgerichtet an den Bedürfnissen des Zivilrechtlers und seiner Kanzlei werden Hinweise zur Rechnungsstellung, zur Durchsetzung von Vergütungsansprüchen zur...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / XXVII. Mietaufhebungsvertrag

Rz. 85 Beschränkt sich der Auftrag auf die Erstellung eines Mietaufhebungsvertrages, so kann dieser nicht im Klageverfahren durchgesetzt werden. In diesem Fall ist der Gebührenstreitwert nach § 23 Abs. 3 RVG i. V. m. § 99 GNotKG zu ermitteln. Der Streitwert bemisst sich nach dem Wert aller Leistungen des Mieters während der Vertragsrestlaufzeit. Vereinbarungen um Schadensers...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / XXIX. Mietvertrag, Vertragsberatung

Rz. 89 Die Erstellung eines Mietvertrages oder die Beratung zu dessen Inhalt kann nicht im Klageverfahren durchgesetzt werden. Der Gebührenstreitwert bemisst sich hier nach § 23 Abs. 3 RVG i. V. m. § 99 GNotKG. Danach ist der Streitwert aller Leistungen des Mieters während der Vertragslaufzeit zu berücksichtigen. Erfasst sind die Nettomiete, die Betriebskostenvorauszahlungen...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / VI. Balkonnutzung

Rz. 48 Ist der Balkon nicht nutzbar, handelt es sich in der Regel um einen Mietmangel. Hier gelten Regeln zur Mietminderung (vgl. § 3 Rdn 90). Es können jedoch andere Einschränkungen, wie Auflagen des Vermieters zur Nutzung (Vorschriften zur Anbringung der Blumenkästen, Verbot von Parabolantennen, Maximallast), ergehen. In diesen Fällen ist das Interesse des Klägers an der Um...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Grundlagen.

Rn 138 Der Streit um die Unterhaltspflicht, § 231 FamFG, ist vermögensrechtlicher Natur. Den GeS regelt § 51 I FamGKG (für andere Unterhaltsfälle s Stichwort Unterhalt). Ausgangspunkt ist grds die Unterhaltsforderung. Freiwillige Leistungsanteile zählen mit, soweit sie eingeklagt werden; ein Zurückgehen alleine auf das Titulierungsinteresse erfolgt nicht (so zuletzt noch Ham...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / XLVI. Vertragsobjekt

Rz. 144 Streiten sich die Parteien darum, welches Objekt vom Mietvertrag erfasst ist und ob Teile des Grundstückes oder einzelne Räume vom Mietverhältnis umfasst sind, handelt es sich dem Grunde nach um einen Streit über das Bestehen eines Mietverhältnisses über den strittigen Teil. Der Streitwert bemisst sich also nach § 23 Abs. 1 RVG, § 41 Abs. 1 GKG nach der Nettomiete fü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Normen.

Rn 204 Beim ReS (§ 2 Rn 5) ist die Zulässigkeit von Rechtsmitteln nach §§ 511 II Nr 1, 567 II ZPO, § 61 I FamFG, § 544 II Nr 1 ZPO (früher: § 26 Nr 8 S 1 EGZPO) betroffen. Wegen der Voraussetzungen im Einzelnen wird auf die Kommentierung der zitierten Vorschriften verwiesen. Für die Höhe des Streitwertes gelten nach § 2 die §§ 3 ff. Im arbeitsgerichtlichen Verfahren gilt § 6...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Kosten und Gebühren.

Rn 39 Wird das Auswahlverfahren separat geführt, weil zunächst nur ein vorläufiger Vormund bestellt werden konnte (§ 1781 BGB iVm § 1774 II BGB), handelt es sich um ein gesondertes Verfahren, für das keine Gerichtskosten entstehen, Anm 1 Nr 3 zu FamGKG-KV Nr 1310, die auf Vormundschaften analog anzuwenden ist (Prütting/Helms/Dürbeck § 168 Rz 45). Rn 40 Das familiengerichtlich...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 1. Wohnraum

Rz. 87 Erklärt der Rechtsanwalt für den Vermieter eine Mieterhöhung, so stellt dies eine Vorbereitung zur letztendlich gewollten Zahlung der erhöhten Miete durch den Mieter dar. Die Berechnung des Gegenstandswertes erfolgt über § 23 Abs. 1 RVG, § 41 Abs. 5 GKG. Streitwert ist der gefordert Erhöhungsbetrag bis zum Ablauf des Vertrages, höchstens der Jahresbetrag. Im Rahmen de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Übergangsrecht.

Rn 75 In Übergangsfällen (§§ 60, 61 RVG) ist mangels eines Auftrags aus Praktikabilitätsgründen auf das erste Tätigwerden des Anwalts in eigener Sache abzustellen. Abzustellen ist auf die erste Tätigkeit im Rechtsstreit. Es kommt es nicht auf das Datum der Zustellung an. Auch dann, wenn die Zustellung vor der Gebührenänderung erfolgt, rechtfertigt dies nicht die Anwendung al...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 12. Einvernehmensanwalt.

Rn 23 Beauftragt eine ausländische, im EU-Gebiet ansässige Partei neben dem ausländischen Prozessbevollmächtigten einen deutschen Einvernehmensanwalt (§ 28 EurRAG), so sind dessen Kosten neben den Kosten des ausländischen Anwalts erstattungsfähig (BGH AGS 05, 268 = AnwBl 05, 431 = JurBüro 05, 427 = GuT 05, 125; München [unter Aufgabe seiner vorherigen gegenteiligen Rspr.] Ju...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / VIII. Berufsausübung in der Wohnung

Rz. 50 Geht die Nutzung der Wohnung durch den Mieter über das vertraglich gebilligte Maß hinaus, wird der Vermieter die Unterlassung der nicht genehmigten Nutzung beanspruchen. Der Gegenstandswert richtet sich dann nach § 23 Abs. 1 RVG, § 48 Abs. 1 GKG, § 33 ZPO und wird anhand des Interesses des Vermieters an der Untersagung dieser Nutzung geschätzt. Das Interesse kann sich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Kein Antrag.

Rn 9 Wird das streitige Verfahren auch vom Ag nicht beantragt, gerät das Verfahren in Stillstand, indem die Parteien es nicht betreiben (§ 204 II BGB). Die Hemmung der Verjährung endet sechs Monate (§ 204 II 1 BGB) nach der letzten Verfahrenshandlung (§ 204 II 3 BGB). Letzte Verfahrenshandlung ist der Zugang der Widerspruchsnachricht an den ASt (BGH 30.7.20 – III ZR 192/19)....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kosten/Gebühren.

Rn 48 Für den Erlass des Pfändungsbeschlusses entsteht eine Gerichtsgebühr nach KV Nr 2110 iHv EUR 24,–. Dem Rechtsanwalt steht eine Gebühr mit einem Satz von 0,3 gem § 18 I Nr 3 RVG iVm VV 3309 zu. Ist eine Vollstreckungsgebühr bereits entstanden, fällt sie nicht erneut an. Der Gerichtsvollzieher erhält für die Zustellung die Gebühr nach § 9 GVKostG iVm KV Nr 100 von EUR 12...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren.

Rn 9 Gerichtsgebühren für die Bestimmung des Gerichtsvollziehers entstehen nicht. Der Gerichtsvollzieher erhält für die Übernahme einer beweglichen Sache zum Zweck der Verwertung die Gebühr aus § 9 GVKostG iVm KV Nr 206 von EUR 19,20. Für die Verwertung ist ihm die Gebühr nach § 9 GVKostG iVm KV Nr 300 iHv EUR 62,40 sowie ggf der Zeitzuschlag nach KV Nr 500 von EUR 24,– ab d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Antrag auf Versäumnisurteil durch den Kläger.

Rn 34 Auch das Versäumnisurteil im schriftlichen Vorverfahren setzt einen (schriftlichen) Antrag des Kl voraus, dass bei Nichtanzeige der Verteidigungsbereitschaft durch den Bekl das Versäumnisurteil ergehen soll. Der Antrag kann nach Satz 2 schon in der Klageschrift gestellt werden. Ein erst später gestellter Antrag, der Prozess- und kein Sachantrag ist und für den § 270 S ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Streitgenossenschaft.

Rn 29 Eine Kostenfestsetzung zwischen Streitgenossen findet nur statt, wenn der Ausgleichsanspruch im Titel eindeutig geregelt ist (Kobl JurBüro 90, 1468). Bei einer anteiligen Kostentragung muss dies der Kfb entspr zum Ausdruck bringen. Der von jedem Streitgenossen zu zahlende Betrag ist gesondert auszuweisen (Kobl Rpfleger 95, 381) und es ist anzugeben, ob sie anteilig, ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Handlung, Duldung, Unterlassung.

Rn 288 Beim Vorschuss nach § 887 II kommt es auf dessen Betrag an; Werte von Ersatzvornahme nach § 887 I und Vorschuss sind wegen wirtschaftlicher Identität nicht zu addieren (§ 5 Rn 5). Für § 888 zählt das Interesse des Gläubigers, nicht das Zwangsgeld (so aber Celle JurBüro 14, 437). Ausgangspunkt für die Bemessung ist der Hauptsachewert (BGH AGS 23, 88). Ob hiervon nur ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Kosten/Gebühren.

Rn 51 Die vom Gläubiger zur Beitreibung der Forderung gg den Drittschuldner aufgewendeten Kosten gehen zulasten des Schuldners, §§ 91, 788 (Wieczorek/Schütze/Lüke § 835 Rz 26). Schließt der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss auch die Zustellungskosten für diesen Beschluss ein, umfasst die Pfändung auch die Kosten der Zustellung des Beschlusses an den Schuldner und die im B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Verbundverfahren.

Rn 9 Die für die Ehesache bewilligte PKH erstreckt sich gem § 149 FamFG, zuvor § 624 II, kraft Gesetzes auf die Verbundsache Versorgungsausgleich, sofern diese nicht ausdrücklich ausgenommen wurde. Der auf Antrag durchzuführende schuldrechtliche Versorgungsausgleich wird ebenso behandelt wie die übrigen Folgesachen; PKH muss gesondert beantragt und bewilligt werden. Teilweis...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vorschuss.

Rn 5 Nach Abs 2 kann der Anwalt die Übernahme des Mandats von der Zahlung eines Vorschusses abhängig machen, der sich nach § 9 RVG bemisst und grds in voller Höhe der voraussichtlich entstehenden Vergütung einschließlich der Auslagen verlangt werden kann (BGH VersR 91, 122 [BGH 21.06.1990 - IX ZR 227/89]). Dies gilt nicht für die Beiordnung nach § 121 V, denn eine Vorschussp...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Tragweite.

Rn 1 Da bei Beginn des Rechtsstreits die Auswirkungen des angestrebten Urteils auf die Belange der Parteien nicht immer absehbar sind, wird der Streitwert nicht nach dem Angreiferinteresse (§ 3 Rn 4), sondern unabhängig von der Frage, wer von den Grundstückseigentümern als Kl auftritt, normativ bestimmt (BGHZ 23, 205; § 3 Rn 4). Es entscheidet der höhere Wert. Die Belange de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Gebühren.

Rn 16 Beim Gerichtsvollzieher entsteht für die Wegnahme des Hypothekenbriefs eine Gebühr bis zum 31.5.25 von EUR 28,60 und ab dem 1.6.25 von EUR 31,20 gem Nr 221 KV zu § 9 GvKostG. Bei einer Hilfspfändung wird die Gebühr nur erhoben, wenn der Gläubiger den Pfändungsbeschluss über die dem Papier zugrunde liegende Forderung vorlegt, bevor der Gerichtsvollzieher das Papier dem ...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 2. Stufenklage bei Umsatzmiete

Rz. 153 Haben die Mietvertragsparteien eine Umsatzmiete vereinbart, so ist der Zahlungsanspruch auf die Miete regelmäßig von der Auskunft über die erzielten Umsätze abhängig. Der Auskunftsanspruch bemisst sich am Hauptsachewert abzüglich eines angemessenen Abschlages; § 23 Abs. 1 RVG, § 48 Abs. 1 GKG, § 3 ZPO. Der Zahlungsanspruch richtet sich nach dem bezifferten Klageantrag...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / L. Wegnahmerecht

Rz. 148 Nimmt der Vermieter den Mieter auf Duldung der Wegnahme einer Einrichtung der Mietsache in Anspruch, ist der Gebührenstreitwert nach § 23 Abs. 2 RVG, § 41 Abs. 1 GKG, § 6 ZPO zu bewerten.[164] Maßgeblich ist damit der Wert den die Sache nach ihrer Entfernung aus der Mietsache hat. Rz. 149 Steht hinter der Wegnahme der Einrichtung ein weiterer Zweck, so kann dieser bei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Vergütung.

Rn 11 Eine Vergütung des Schiedsrichters. wird zwischen den Vertragsparteien vereinbart. Eine Vergütung entsteht allerdings auch ohne Vereinbarung gem § 612 BGB, da eine schiedsrichterliche Tätigkeit nur gg eine Vergütung zu erwarten ist. Die Höhe der Vergütung unterliegt ebenfalls freier Vereinbarung. Nicht selten werden Vereinbarungen unter Bezugnahme auf Verfahrensordnung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Beweisaufnahme.

Rn 23 Findet ein auswärtiger Beweisaufnahmetermin statt, so kann für diesen Termin ein besonderer Anwalt beigeordnet werden, wenn die Terminswahrnehmung durch einen Vertreter der Partei nötig und sachgerecht ist (Brandbg AnwBl 96, 54). Es muss ein Beweisaufnahmetermin stattfinden, ein Termin zur mündlichen Verhandlung reicht nicht aus (Brandbg Beschl v 7.3.07 – 10 WF 53/07)....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Kosten und Gebühren.

Rn 11 Bei dem Antrag auf vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 242 iVm § 769 ZPO handelt es sich grds um kein eigenständiges Verfahren. Es stellt gem § 19 I Nr 11 RVG grds gebührenrechtlich keine besondere Angelegenheit dar, sofern nicht eine abgesonderte mündliche Verhandlung hierüber stattfindet. Ist dies nicht der Fall, bedarf es daher auch keiner gesonder...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 45. Schutzschrift.

Rn 55 Die Kosten einer Schutzschrift (1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV RVG) sind erstattungsfähig, selbst dann, wenn der spätere Verfügungsantrag wieder zurückgenommen wird (BGH NJW 03, 1257 = AGS 03, 272 = JurBüro 03, 369; AGS 07, 477 = JurBüro 07, 430 = MDR 07, 1163 = NJW-RR 07, 1575 = RVGreport 07, 348; AGS 08, 274 = NJW-RR 08, 1093 = JurBüro 08, 428 = RVGreport 08, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Vorläufige Wertfestsetzung.

Rn 20 Die vorläufige Festsetzung nach § 63 I GKG ist nicht anfechtbar (Hamm MDR 05, 1309; OLGR Celle 06, 534; Brandbg FamRZ 08, 1207; Ddorf MDR 08, 1120; Köln JMBlNW 08, 239; Jena MDR 10, 1211; Frankf MDR 12, 733). § 68 I 1 GKG lässt die Beschwerde nur für den Beschl nach § 63 II GKG zu; die Anforderung des Gebührenvorschusses nach § 67 GKG ist für sich anfechtbar, was einen...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 1. Prüfung der Abrechnung

Rz. 59 Bei Streitigkeiten um die Betriebskostenabrechnungen ist verstärkt auf den Auftrag zu achten. Geht es dem Mandanten oder Antragsteller vorrangig um die Geltendmachung oder Verteidigung gegen eine Zahlungsforderung, so ist der geforderte oder der vom Mandanten erwartete Zahlbetrag bzw. Minderung der Nachzahlung maßgeblich. Dies gilt, bei der Geltendmachungmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtsmittel gegen Berichtigungsbeschlüsse.

Rn 14 Es findet gg einen die Berichtigung aussprechenden Beschl des erstinstanzlichen Gerichts sofortige Beschwerde statt (§ 567), Abs 3, bei einer Berichtigung durch den Rpfleger über § 11 I RpflG, sonst nur die zugelassene Rechtsbeschwerde (§ 574). Gegenstand der sofortigen Beschwerde ist allein der Beschl selbst, nicht die Hauptsache (BayObLG NJW-RR 97, 57 [OLG Köln 19.04...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundsatz.

Rn 2 § 17b II GVG regelt die von den übrigen Verfahrenskosten abspaltbaren Mehrkosten des Verweisungsverfahrens. Insoweit gilt indes nach S 1 zunächst der Grundsatz der einheitlichen Entscheidung über die Kosten (Kosteneinheit), der hier für über die Grenzen der Gerichtsbarkeiten hinaus anwendbar erklärt wird. Die durch eine – auch im Beschwerdeverfahren aufgehobene (VGH Mün...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtsfolgen.

Rn 27 Die Aufhebung der PKH führt zu einem Verlust ihrer Wirkungen in vollem Umfang. Die Entscheidung wirkt auf den Zeitpunkt der Bewilligung zurück. Der Antragsteller kann auf Zahlung aller von der Staatskasse erbrachten Leistungen in Anspruch genommen werden (Zö/Schultzky Rz 24). Auf Seiten des Rechtsanwalts führt die Aufhebung dazu, dass der Rechtsanwalt wiederum Ansprüch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Beschlüsse.

Rn 12 Zu den Beschlüssen, welche eine der Rechtskraft fähige sachliche Entscheidung enthalten, gehören die Entscheidung über die Richterablehnung (BGHZ 95, 302, 305 = NJW 86, 2702), der Beschl nach § 91a bzgl der Entscheidung über die Kostenlast (BGH GRUR 92, 203, 205; Smid ZZP 97 [1984], 281), Kostenfestsetzungsbeschlüsse nach §§ 103, 104 (BGHZ 111, 168, 170 = NJW 90, 2060)...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 2. Vorgehen des Vermieters gegen einen lärmenden Mieter

Rz. 107 Möchte der Vermieter dem Mieter das Lärmen untersagen, bestimmt sich dessen Interesse auch nach § 23 Abs. 1 RVG, § 48 Abs. 1 GKG, § 3 ZPO. Das Interesse ist hier im Einzelfall zu schätzen. Denkbar ist hier die Bestimmung anhand der Mietminderungen der übrigen Mieter im Haus. Begrenzend ist hier jedoch der Gedanke des § 41 GKG heranzuziehen, sodass der Wert bei Wohnra...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 3. Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen

Rz. 62 Sollen die Vorauszahlungen auf die Betriebskosten angepasst werden, so wird der Vermieter sie in einer Zahlungsklage geltend machen. Hier bestimmt sich der Wert nach dem Klageantrag. Begehrt der Mieter die Herabsetzung der Vorauszahlungen, so ist über § 23 Abs. 1 RVG, § 48 GKG, § 9 ZPO anzuwenden. Angesetzt wird also der streitige Differenzbetrag zwischen den von den ...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / XVI. Einstweilige Verfügung

Rz. 66 Im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes erfolgt die Bestimmung des Gebührenstreitwertes nach § 23 Abs. 1 RVG, § 53 GKG, § 3 ZPO. Regelmäßig steht hinter einer solchen Klage ein Hauptanspruch, der bei der Schätzung nach § 3 ZPO herangezogen werden kann. Sofern im einstweiligen Rechtsschutz keine endgültige Regelung der Angelegenheit zu erzielen ist, ist auf den S...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 170. Zwangsverwaltung.

Rn 284 Für die Jahresgebühr nach Ziff 2221 KV Anl 1 GKG bestimmt sich der Wert gem §§ 7 II, 55 GKG nach den Jahres-Bruttoeinkünften. Für die Anwaltsgebühren gilt § 27 RVG, der allerdings den Streit um die Vergütung des Zwangsverwalters nicht umfasst; insoweit ist das Vergütungsinteresse maßgeblich (BGH MDR 07, 983 [BGH 08.03.2007 - V ZB 63/06]). In der Beschwerde wird auf di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Stufenklage.

Rn 18 Da die verbundenen Anträge idR auf ein identisches wirtschaftliches Ziel gerichtet sind, ist für den ZuS trotz grds Wertaddition alleine auf den höchsten Einzelwert abzustellen (Musielak/Voit/Heinrich § 3 Rz 34 Stufenklage; dies verkennend Zö/Herget § 3 Rz 16.160 Stufenklage und § 5 Rz 7; ebenfalls aA Brandbg MDR 02, 536; wie hier dagegen KG JurBüro 24, 250; MDR 19, 13...mehr