Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Anwaltswechsel.

Rn 11 Bei einem Anwaltswechsel ist streitig, ob der zweite PKH-Anwalt die Gebühren, die er nicht von der Staatskasse verlangen kann, weil er unter Mehrkostenverbot beigeordnet wurde, von der Partei verlangen kann. Teilweise wird vertreten, dass dann, wenn der Anwalt ggü der Staatskasse auf Gebühren verzichtet hat, er insoweit die Kosten auch nicht von der Partei verlangen ka...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Prozesssituation.

Rn 3 Da die mündliche Erörterung nicht notwendig vorgesehen wird, kann eine solche nicht als ›vorgeschrieben‹ iSd Nr 3104 Anm 1 Nr 1 VV RVG angesehen werden (KG Beschl v 16.8.12 – 25 WF 58/12, openJur 12, 71965 = FamRZ 13, 730). Folge ist, dass bei Verzicht bzw dem Einverständnis der Beteiligten, auf die mündliche Erörterung zu verzichten, anders als in Verfahren nach der ZP...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Vergleichsabschluss im PKH-Prüfungsverfahren.

Rn 8 Eine Ausnahme gilt, wenn die Parteien im PKH-Prüfungsverfahren in einem Termin zur Erörterung einen Vergleich schließen. Dann soll nicht nur über den Antrag auf Bewilligung von PKH verhandelt, sondern in der Sache selbst eine Regelung getroffen werden. In diesem Fall kann auch dem Antragsgegner PKH bewilligt werden, allerdings nur für den Abschluss des Vergleichs (BVerf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Minderung.

Rn 49 Ausgangswert ist der str Geldbetrag. Die Beschwer bei Mietminderung und die Klage auf deren Feststellung war bis zum Inkrafttreten des KostRÄG 2021 gem § 48 I 1 GKG grds mit dem 3,5-fachen Jahresbetrag anzusetzen (BGH NZM 04, 295; 05, 519 [BGH 20.04.2005 - XII ZR 248/04]; 944; 16, 890; WuM 20, 300). Für die Feststellungsklage wurde davon abweichend schon seinerzeit ana...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Kostenberechnung.

Rn 22 Hierbei handelt es sich um eine Aufstellung aller geltend gemachten Kosten. Jede Aufwendung ist nach Grund und Betrag einzeln aufzuführen und nachvollziehbar zu bezeichnen. Bzgl geltend gemachter Rechtsanwaltskosten richtet sich der Inhalt der Kostenberechnung nach § 10 II RVG. Diese muss aus sich heraus verständlich sein; eine Bezugnahme auf beigefügte Unterlagen genü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundsatz.

Rn 2 § 17b II GVG regelt die von den übrigen Verfahrenskosten abspaltbaren Mehrkosten des Verweisungsverfahrens. Insoweit gilt indes nach S 1 zunächst der Grundsatz der einheitlichen Entscheidung über die Kosten (Kosteneinheit), der hier für über die Grenzen der Gerichtsbarkeiten hinaus anwendbar erklärt wird. Die durch eine – auch im Beschwerdeverfahren aufgehobene (VGH Mün...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Regelungsgehalt.

Rn 1 § 670 begründet eine Ersatzpflicht des Auftraggebers ggü dem Beauftragten für Aufwendungen, die zum Zwecke der Ausführung des Auftrags entstanden sind, also nicht bei Gefälligkeiten (BGH NJW 15, 2880 [BGH 23.07.2015 - III ZR 346/14]: Gefälligkeitsfahrten zu Sportveranstaltungen). Der Aufwendungsersatzanspruch hat keinen Einfluss auf die Unentgeltlichkeit des Auftrags, s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / H. Kosten/Gebühren.

Rn 35 Für den Erlass des Pfändungsbeschlusses entsteht eine Gerichtsgebühr nach KV Nr 2110 in Höhe von 22 EUR. Dem Rechtsanwalt steht eine Gebühr mit einem Satz von 0,3 gem § 18 I Nr 3 RVG iVm VV 3309 zu. Ist eine Vollstreckungsgebühr bereits entstanden, fällt sie nicht erneut an. Der Gerichtsvollzieher erhält für die Zustellung die Gebühr nach § 9 GVKostG iVm KV Nr 100 von ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Kosten/Gebühren.

Rn 6 Als Gerichtsgebühr entsteht für die Eintragung der Pfändung ins Schiffsregister eine 0,5 Gebühr, Nr 14230 GNotKG KV, früher 0,25 Gebühr gem §§ 84 I 1, 85, 32 KostO. Die Anwaltsgebühr mit einem Satz von 0,3 der Gebühr gem § 18 I Nr 3 RVG iVm VV 3309 und ggf 3310 erfasst als Gebühr für die gleiche Angelegenheit auch die Eintragung in das Schiffsregister.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verfahren und Entscheidung.

Rn 5 Gem III stellt das Gericht, welches die EA erlassen hat, das Außerkrafttreten auf Antrag fest; gg diesen Beschl ist abw v § 57 stets das Rechtsmittel der Beschwerde statthaft (III 2). Titelherausgabe kann im Verfahren nach III 1 nicht begehrt werden (KG FamRZ 11, 1612). Es fallen für den Beschl nach III 1 keine weiteren Kosten an (§ 16 Nr 5 RVG).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Kündigung.

Rn 43 Der GeS für die außergerichtliche Kündigung bemisst sich nach § 41 II GKG (AG Köln MDR 02, 1030 [AG Köln 29.05.2002 - 141 C 17/02]), nicht nach § 23 III RVG (so aber LG Karlsruhe NJW 06, 1526 [LG Karlsruhe 14.10.2005 - 9 S 177/05]). Der Streit um eine bloße Kündigungsmöglichkeit ist nach § 3 zu bewerten (Köln KostRspr § 16 GKG aF Nr 36; Rn 7). Die Feststellung der Unwi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 669 BGB – Vorschusspflicht.

Gesetzestext Für die zur Ausführung des Auftrags erforderlichen Aufwendungen hat der Auftraggeber dem Beauftragten auf Verlangen Vorschuss zu leisten. Rn 1 § 669 soll sicherstellen, dass der Beauftragte die Aufwendungen zur Ausführung des Auftrags nicht vorfinanzieren muss. Der auf Geld gerichtete Anspruch auf Vorschuss ist nach hM wegen des idR fehlenden eigenen Interesses ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Kosten und Gebühren.

Rn 48 Es entstehen Gebühren wie im Ausgangsverfahren; das Abänderungsverfahren ist eine neue Angelegenheit, §§ 31 II 1 FamGKG, 15 II RVG (Keidel/Meyer-Holz § 238 Rz 110f). Rn 49 Der Verfahrenswert ist auf der Grundlage von § 51 FamGKG festzusetzen; maßgebend ist die Differenz zwischen dem titulierten und dem erstrebten Abänderungsbetrag. Zum Wert eines Antrags auf Abänderung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren.

Rn 9 Gerichtsgebühren für die Bestimmung des Gerichtsvollziehers entstehen nicht. Der Gerichtsvollzieher erhält für die Übernahme einer beweglichen Sache zum Zweck der Verwertung die Gebühr aus § 9 GVKostG iVm KV Nr 206 von EUR 17,60. Für die Verwertung ist ihm die Gebühr nach § 9 GVKostG iVm KV Nr 300 iHv 57,50 EUR sowie ggf der Zeitzuschlag nach KV Nr 500 von EUR 22,– ab d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Verein.

Rn 231 Bei Klage gegen den Ausschluss aus einem Idealverein gilt § 48 II GKG (Frankf JurBüro 85, 1083); für ZuS und GeS sowie für den ReS des klagenden Mitglieds sind wirtschaftliches und ideelles Interesse zu berücksichtigen (Frankf JurBüro 03, 644; vgl auch BGH NJW-RR 10, 1582 Rz 8, 9; § 3 Rn 9). Mangels Anhaltspunkten ist eine Anlehnung an § 23 III 2 RVG angezeigt (BGH NJ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtsmittel gegen Berichtigungsbeschlüsse.

Rn 14 Es findet gegen einen die Berichtigung aussprechenden Beschl des erstinstanzlichen Gerichts sofortige Beschwerde statt (§ 567), Abs 3, bei einer Berichtigung durch den Rpfleger über § 11 I RpflG, sonst nur die zugelassene Rechtsbeschwerde (§ 574). Gegenstand der sofortigen Beschwerde ist allein der Beschl selbst, nicht die Hauptsache (BayObLG NJW-RR 97, 57 [OLG Köln 19...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren.

Rn 13 Die anfallenden Gebühren und Kosten stellen Kosten der Zwangsvollstreckung iSv § 788 dar. Für die Entscheidung des Gerichts entstehen keine Gerichtsgebühren. Dem Gerichtsvollzieher steht für eine Versteigerung oder einen Verkauf die Gebühr gem § 9 GVKostG iVm KV Nr 300 von EUR 57,20 sowie ggf der Zeitzuschlag nach KV Nr 500 von EUR 22,– ab der vierten Stunde für jede w...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Einvernehmensanwalt.

Rn 23 Beauftragt eine ausländische, im EU-Gebiet ansässige Partei neben dem ausländischen Prozessbevollmächtigten einen deutschen Einvernehmensanwalt (§ 28 EurRAG), so sind dessen Kosten neben den Kosten des ausländischen Anwalts erstattungsfähig (BGH AGS 05, 268 = AnwBl 05, 431 = JurBüro 05, 427 = GuT 05, 125; München [unter Aufgabe seiner vorherigen gegenteiligen Rspr.] Ju...mehr

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AGS 06/2023, Fragen und Lös... / II. Verfahrensgebühr

Die in Nrn. 3100, 3101 VV geregelte Verfahrensgebühr ist dem Rechtsanwalt A nach Vorbem. 3 Abs. 2 VV für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Entgegennahme der Information angefallen. Durch diese Verfahrensgebühr ist gem. § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 RVG auch die Zahlungsaufforderung als Vorbereitung der Klage abgegolten.[1] Da der Prozessauftrag des Rechtsanwalts A ende...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Anwendbare Normen und Pflichten.

Rn 8 Die anwendbaren Normen und Pflichten lassen sich bei der Vielzahl an Erscheinungsformen der entgeltlichen Geschäftsbesorgung nur ganz abstrakt beschreiben. Ferner sind die Regelungen in § 675 I dispositiv und werden in speziellen Bereichen von Sonderregelungen (§§ 84 ff; 383 ff HGB) verdrängt. Generelle Anwendung finden die Regeln über den Vertragsschluss und die Verbra...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren und Entscheidung.

Rn 5 Den Antrag nach § 718 I muss ein Anwalt stellen (§ 78). Die Vorabentscheidung ergeht nach pflichtgemäßem Ermessen des Berufungsgerichts aufgrund mündlicher Verhandlung oder aufgrund schriftsätzlicher Erörterung durch Teilurteil nach § 301 (Kobl OLGZ 90, 229; Hamm NJW-RR 87, 252; München MDR 19, 1151 [OLG München 05.06.2019 - 7 U 1844/19], Rz 35 f; BeckOKZPO/Ulrici § 718...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Widerspruch und Aufhebung.

Rn 111 Nach § 53 I Nr 1 GKG ist das Interesse des Antragstellers maßgeblich. Die Entwicklung seit Erlass der eV ist zu berücksichtigen, so dass der Wert (deutlich) sinken kann (KG JurBüro 02, 479), grds aber nicht muss (Frankf AGS 14, 184). Bei Kostenwiderspruch zählt das Kosteninteresse (Frankf JurBüro 90, 1332). Das Vollziehungsverfahren hatte bis vor dem 1.8.13 einen eige...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Beschwerde.

Rn 72 Anlass zur Wertfestsetzung besteht nur bei Anfall wertabhängiger Gebühren! Zu Festgebühren vgl KV 1123, 1810, 1812, 1823, 1826, 2110 ff, 2121, 2124 Anl 1 GKG. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Eingang der Beschwerdeschrift (BGH NJW 89, 2755 [BGH 25.04.1989 - XI ZR 18/89]; näher und zu Wertänderungen vgl § 4 Rn 5). Für die Beschwerde nach § 32 II RVG kommt es auf die Gebüh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Kosten/Gebühren.

Rn 14 Da bereits der Erlass des Pfändungsbeschlusses eine Gerichtsgebühr nach KV 2110 iHv 22 EUR auslöst, ist für den Schutzantrag des Schuldners keine zusätzliche Gebühr vorgesehen. Es können aber Sachverständigenkosten entstehen. Dem Rechtsanwalt steht eine besondere Gebühr mit einem Satz von 0,3 gem § 18 I Nr 8 RVG iVm VV 3309 zu, die nicht durch eine bereits früher entst...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Rechtsberatung.

Rn 9 Die entgeltliche Rechtsberatung und Vertretung durch Anwälte (§ 3 I BRAO) kann dienst- (zB Beratung und Prozessvertretung) oder werkvertraglicher (zB Gutachten) Natur sein. Bei diesen typischen anwaltlichen Leistungen werden selbstständig fremde Vermögensinteressen iR einer Geschäftsbesorgung wahrgenommen (zum dienstvertraglichen Charakter, BGH WuM 15, 682 [BGH 24.09.20...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Materielle Voraussetzungen, Entscheidung.

Rn 4 Das Gericht entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen. In diese Interessenabwägung sind va die Erfolgsaussichten des Verfahrens nach § 54 I, II bzw des Rechtsmittels einzubeziehen u es ist eine Folgenabwägung einer Aussetzung oder Beschränkung bei nachfolgender Bestätigung der EA einerseits sowie einer nicht erfolgten Aussetzung oder Beschränkung bei nachfolgender Aufheb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Aufwendungsersatz.

Rn 41 Der Nachlasspfleger hat, neben seiner Vergütung, einen Anspruch nach § 1888 iVm § 4 VBVG auf Ersatz seiner Aufwendungen. Danach sind ihm seine Auslagen, die Bürounkosten einschl vom Pfleger zu zahlender Umsatzsteuer (Frankf FGPrax 00, 111 [OLG Jena 03.03.2000 - 6 W 114/00]), die Aufwendungen solcher Dienste des Nachlasspflegers, die zu seinem Beruf oder Gewerbe gehören...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Gesetzliche Regelungen.

Rn 20 Gesetzliche Schranken der Aufrechnung oder einen Aufrechnungsausschluss enthalten ua: §§ 390–395, 556b II, 566d 2; § 66 I 2, § 114 II 2 Hs 2 AktG; § 19 II 2 GmbHG; §§ 22 V (RGZ 148, 225, 235), 105 GenG; § 59 II BNotO, § 43 RVG; § 26 VAG, § 23 III NAV (noch zu § 31 AVBEltV Schlesw MDR 99, 469); § 84 II BBG. Einen Ausschluss bewirkt ferner das Verstreichen der Beschwerde...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Kosten in der Hauptsache.

Rn 2 Auch die PKH-Partei hat an den obsiegenden Gegner uneingeschränkt sämtliche Kosten zu erstatten, die gem §§ 91 ff erstattungsfähig sind. Das sind die Anwaltskosten, Gerichtskosten sowie Auslagen der Partei. Teilweise wird vertreten, dass die Kostenerstattungspflicht rechtspolitisch fragwürdig sei. Dies zT aus der Erwägung heraus, dass die Partei, der PKH bewilligt worde...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Vorläufige Wertfestsetzung.

Rn 20 Die vorläufige Festsetzung nach § 63 I GKG ist nicht anfechtbar (Hamm MDR 05, 1309; OLGR Celle 06, 534; Brandbg FamRZ 08, 1207; Ddorf MDR 08, 1120; Köln JMBlNW 08, 239; Jena MDR 10, 1211; Frankf MDR 12, 733). § 68 I 1 GKG lässt die Beschwerde nur für den Beschl nach § 63 II GKG zu; die Anforderung des Gebührenvorschusses nach § 67 GKG ist für sich anfechtbar, was einen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Kosten, Gebühren und Verfahrenswert.

Rn 28 Für das gerichtliche Verfahren entsteht eine 0,5-Verfahrensgebühr nach FamGKG-KV Nr 1310; dem Rechtsanwalt stehen Gebühren nach Teil 3 VV RVG zu. Der Verfahrenswert bemisst sich nach § 45 FamGKG und beträgt für die seit dem 1.1.21 anhängig gewordenen Verfahren (§ 63 I 1 FamGKG iVm Art 2 I Nr 4 KostRÄG) jeweils 4.000 EUR für das Umgangsverfahren (§ 45 I Nr 2 FamGKG) und...mehr

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AGS 06/2023, Fragen und Lös... / IV. Vergütung

Somit berechnet sich die Vergütung von Rechtsanwalt A wie folgt:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Beteiligung des Nebenintervenienten am Hauptverfahren.

Rn 7 Dem Nebenintervenienten sind die Schriftsätze der Hauptparteien mitzuteilen, zu den Terminen ist er zu laden. Ist der Nebenintervenient nicht ordnungsgemäß geladen, können die erschienen Partei nicht verhandeln; auch darf in diesem Fall kein Versäumnisurteil gegen die nicht erschienene unterstützte Partei ergehen. Der Nebenintervenient ist am Hauptprozess zu beteiligen,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Einzelfälle.

Rn 34 Ein Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot ist von der Rspr in den nachfolgenden Einzelfällen geprüft worden. Rn 35 Eine Abtretung von Honorarforderungen der Angehörigen verschwiegenheitspflichtiger Berufe unter Verstoß gegen § 203 StGB ist nichtig (BGHZ 115, 130; BGH NJW 95, 2027; 14, 141 Tz 9), auch von Vergütungsansprüchen der Versicherungsvertreter (BGH NJW 10, 2509 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Beschlüsse.

Rn 12 Zu den Beschlüssen, welche eine der Rechtskraft fähige sachliche Entscheidung enthalten, gehören die Entscheidung über die Richterablehnung (BGHZ 95, 302, 305 = NJW 86, 2702), der Beschl nach § 91a bzgl der Entscheidung über die Kostenlast (BGH GRUR 92, 203, 205; Smid ZZP 97 (1984), 281), Kostenfestsetzungsbeschlüsse nach §§ 103, 104 (BGHZ 111, 168, 170 = NJW 90, 2060)...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Norm gilt uneingeschränkt nur für den Zuständigkeits- und den Bagatellstreitwert. Beim GeS gehen §§ 39 ff, 48 ff GKG, §§ 33 ff FamGKG, nach § 23 I 1 RVG auch für die Rechtsanwaltsgebühren, als speziellere Regelungen vor, namentlich §§ 41 III, 44, 45 I und III, 48 IV GKG, §§ 33 I 2, 38, 39 I und III FamGKG. Für den ReS gilt Hs 1 mit der Maßgabe, dass eine Wertadditio...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Ausscheiden, Ausschließen.

Rn 61 s Gesellschaftsrecht. Aussetzung des Verfahrens § 148, maßgeblich nach § 3 Interesse des Ast für GeS und ReS, idR 1/5 bis höchstens ⅓ des Hauptsachewertes (BGHZ 22, 283; Hambg MDR 02, 479; Kobl MDR 06, 289), bei Entscheidungsreife oder Klärung einer bedeutsamen Vorfrage evtl höherer Bruchteil (OLGR Hamm 97, 354). Interesse an Beseitigung der Aussetzungsentscheidung ist...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Handlung, Duldung, Unterlassung.

Rn 288 Beim Vorschuss nach § 887 II kommt es auf dessen Betrag an; Werte von Ersatzvornahme nach § 887 I und Vorschuss sind wegen wirtschaftlicher Identität nicht zu addieren (§ 5 Rn 5). Für § 888 zählt das Interesse des Gläubigers, nicht das Zwangsgeld (OLGR Köln 05, 259; OLGR Rostock 09, 75: Hauptsachewert). Im Fall des § 890 kommt es ebenfalls auf das Interesse des Gl an ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Gebühren.

Rn 44 Für die Vollstreckung erhält der GV die Geb nach Nr 240 KV GVKostG iHv 150 EUR. Hinzu treten weitere 22 EUR Zeitzuschlag je weiterer Stunde, sofern drei Stunden überschritten sind, vgl Nr 500 KV GVKostG. § 10 I 1 GVKostG bestimmt den einmaligen Anfall der Geb, auch wenn die Räumung mehrere Schuldner betrifft. Erledigt sich die Vollstreckung ohne vollständige Mitwirkung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren.

Rn 11 Da bereits der Erlass des Pfändungsbeschlusses eine Gerichtsgebühr nach KV 2110 iHv 22 EUR auslöst, ist für den Schutzantrag des Schuldners keine zusätzliche Gebühr vorgesehen. Es können aber Sachverständigenkosten entstehen. Dem Rechtsanwalt steht eine besondere Gebühr mit einem Satz von 0,3 gem § 18 I Nr 8 RVG iVm VV 3309 zu, die nicht durch eine bereits früher entst...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Kosten/Gebühren.

Rn 51 Die vom Gläubiger zur Beitreibung der Forderung gegen den Drittschuldner aufgewendeten Kosten gehen zulasten des Schuldners, §§ 91, 788 (Wieczorek/Schütze/Lüke § 835 Rz 26). Schließt der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss auch die Zustellungskosten für diesen Beschluss ein, umfasst die Pfändung auch die Kosten der Zustellung des Beschlusses an den Schuldner und die i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Tragweite.

Rn 1 Da bei Beginn des Rechtsstreits die Auswirkungen des angestrebten Urteils auf die Belange der Parteien nicht immer absehbar sind, wird der Streitwert nicht nach dem Angreiferinteresse (§ 3 Rn 4), sondern unabhängig von der Frage, wer von den Grundstückseigentümern als Kl auftritt, normativ bestimmt (BGHZ 23, 205; § 3 Rn 4). Es entscheidet der höhere Wert. Die Belange de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vorschuss.

Rn 5 Nach Abs 2 kann der Anwalt die Übernahme des Mandats von der Zahlung eines Vorschusses abhängig machen, der sich nach § 9 RVG bemisst und grds in voller Höhe der voraussichtlich entstehenden Vergütung einschließlich der Auslagen verlangt werden kann (BGH VersR 91, 122 [BGH 21.06.1990 - IX ZR 227/89]). Dies gilt nicht für die Beiordnung nach § 121 V, denn eine Vorschussp...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Berichtigung.

Rn 70 § 319. IdR kein Anlass zur Wertfestsetzung, vgl Nr 9000 KV Anl 1 GKG, Nr 3100 VV Anl 1 RVG, Änderungsinteresse nach § 3 zu schätzen vom Minimalwert bei geringfügigem Schreibfehler über Quote des Hauptsachewertes bis hin zum vollen Hauptsachewert etwa bei angestrebtem Ausschluss der Vollstreckung (Frankf JurBüro 80, 1893; Saarbr JurBüro 89, 522). Berichtigung des Grundb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Übergangsrecht.

Rn 75 In Übergangsfällen (§§ 60, 61 RVG) ist mangels eines Auftrags aus Praktikabilitätsgründen auf das erste Tätigwerden des Anwalts in eigener Sache abzustellen. Abzustellen ist auf die erste Tätigkeit im Rechtsstreit. Es kommt es nicht auf das Datum der Zustellung an. Auch dann, wenn die Zustellung vor der Gebührenänderung erfolgt, rechtfertigt dies nicht die Anwendung al...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Auslagen für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen (Abs 2 S 2).

Rn 5 Erfasst werden Post-, Fernsprech- Telefax- und Telegrafengebühren. Statt qualifizierter Glaubhaftmachung iSv § 294 I genügt diesbzgl die Versicherung des Rechtsanwalts, dass sie entstanden sind, Abs 2 S 2 (MüKoZPO/Schulz § 104 Rz 15). Nicht ausreichend ist eine Erklärung durch die Partei. Die schlichte Unterzeichnung der Kostenberechnung durch den Rechtsanwalt enthält k...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Vergütung.

Rn 11 Eine Vergütung des Schiedsrichters. wird zwischen den Vertragsparteien vereinbart. Eine Vergütung entsteht allerdings auch ohne Vereinbarung gem § 612 BGB, da eine schiedsrichterliche Tätigkeit nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist. Die Höhe der Vergütung unterliegt ebenfalls freier Vereinbarung. Nicht selten werden Vereinbarungen unter Bezugnahme auf Verfahrensordn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsfolge.

Rn 5 Im Rahmen der Sicherungsvollstreckung sind Vollstreckungsmaßnahmen gestattet, die der Beschlagnahme dienen, aber nicht der Verwertung. Zulässig ist die Pfändung beweglichen Vermögens iSv Abs 2, dh von Sachen (§§ 808 ff), Forderungen und anderen vermögenswerten Gegenständen (§§ 828 ff). Eine Versteigerung oder Überweisung scheidet dagegen aus. Nach Abs 1 S 1a ist auch ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Streitgenossenschaft.

Rn 29 Eine Kostenfestsetzung zwischen Streitgenossen findet nur statt, wenn der Ausgleichsanspruch im Titel eindeutig geregelt ist (Kobl JurBüro 90, 1468). Bei einer anteiligen Kostentragung muss dies der Kfb entsprechend zum Ausdruck bringen. Der von jedem Streitgenossen zu zahlende Betrag ist gesondert auszuweisen (Kobl Rpfleger 95, 381) und es ist anzugeben, ob sie anteil...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 15 Es gilt ein Regel-Ausnahme-Prinzip: Ebenso wenig wie der Rechtspfleger die Richtigkeit der Kostengrundentscheidung überprüfen kann, ist er grds nicht berechtigt zu prüfen, ob der Kostenerstattungsanspruch aufgrund materieller Einwendungen erloschen oder gehemmt ist (BGH, NJW 14, 2287, 2288). Das Verfahren der §§ 103 ff. dient lediglich der betragsmäßigen Bestimmung des...mehr