Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 2. Ermittlung der Gebühren in der Zwangsvollstreckung

Rz. 159 Der Gegenstandswert der Zwangsvollstreckung wird abweichend von den Gegenstandswerten der Vertretung oder gerichtlichen Tätigkeit bestimmt. Nach § 25 RVG Abs. 1 Nr. 1 RVG ist die gesamte geltend gemachte Forderung oder Teilforderung (sofern die Vollstreckung beschränkt wird), also einschließlich der angefallenen Nebenkosten, Verfahrenskosten und bisherigen Vollstreck...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / c) Anrechnung auf die Verfahrensgebühr

Rz. 102 Sobald in einem späteren gerichtlichen Verfahren eine Verfahrensgebühr nach Abschnitt 3 anfällt, so ist die Geschäftsgebühr zur Hälfte auf die Verfahrensgebühr anzurechnen; RVG Vorbem. Teil 3 (4). Der Anrechnungsbetrag ist in der Höhe auf 0,75 Gebühren bzw. die Höhe der angefallenen Verfahrensgebühr begrenzt.[159] Über dem Mittelwert verdiente Geschäftsgebühren bleib...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 1. Fälligkeit

Rz. 33 Da in den meisten Fällen der anwaltlichen Tätigkeit ein Dienstvertrag vorliegt, richtet sich auch die Fälligkeit nach den dienstvertraglichen Regelungen. § 614 BGB wird dabei durch § 8 RVG konkretisiert. Zitat § 8 Fälligkeit, Hemmung der Verjährung (1) Die Vergütung wird fällig, wenn der Auftrag erledigt oder die Angelegenheit beendet ist. Ist der Rechtsanwalt in einem g...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 7. Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV RVG

Rz. 60 Die Tätigkeit des Rechtsanwaltes unterliegt regelmäßig der Umsatzsteuer. Folglich sind die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit auch einschließlich der Umsatzsteuer in der Rechnung auszuweisen. Lediglich bei nur geringfügigen Umsätzen eines Kleinunternehmers nach § 19 UStG entfällt die Berechnung. Bei Mandaten mit Auslandsbezug ist die Umsatzsteuerpflichtigkeit genau zu p...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 5. Haftungsrisiko

Rz. 18 Im Rahmen der Betragsrahmengebühren hat der Gesetzgeber von vornherein den finanziellen Rahmen der Vergütung eines Mandates begrenzt. Erhöht sich das Haftungsrisiko, ist es hier nur tunlich, dass der Rechtsanwalt nach § 14 Abs. 1 S. 3 RVG bereits bei der Bestimmung seiner Gebühr innerhalb des Rahmens sein Haftungsrisiko berücksichtigt. Hier ist die Berücksichtigung de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 2. Gebührenteilung

Rz. 202 Beauftragt der Rechtsanwalt den Terminsvertreter im eigenen Namen, so kann er eine geringere Vergütung als die nach dem RVG mit ihm vereinbaren.[251] In diesen Fällen handelt es sich bei den Kosten jedoch nicht um die gesetzlichen Kosten einer Partei, sondern um die des Rechtsanwaltes. Diese Kosten sind deshalb nicht erstattungsfähig. [252] In der Regel wird eine Pausc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / XI. Ketten-Anrechnung

Rz. 204 Kommt es im Rahmen der Tätigkeit eines Rechtsanwaltes zu einer Kette von mehreren Angelegenheiten, bei denen diese auf die späteren Tätigkeiten anzurechnen sind. So ist die jeweilige Gebühr immer auf die nächstfolgende Gebühr anzurechnen. Beispiel: C. Lever macht für seinen Mandanten eine Kautionsforderung in Höhe von 1.458,00 EUR zunächst vorgerichtlich, dann im Mahn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 08/2025, KostBRÄG 2025:... / 2. Rahmengebühren

Für die Verbindung in Strafsachen sowie in sozialrechtlichen Angelegenheiten, in denen nach Rahmengebühren abgerechnet wird, fehlt eine Regelung. Zutreffenderweise ist hier § 60 Abs. 2 RVG analog anzuwenden, da die Sachlage vergleichbar ist. Soweit vertreten wird, es sei auf das führende Verfahren abzustellen,[22] lässt sich diese Auffassung nicht durchhalten, wenn neben den...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 2. Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit

Rz. 12 Die Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit führt auch zur Erhöhung der Gebühr innerhalb des Gebührenrahmens. Sie ist außerdem eines der Kriterien, welche die Überschreitung der Regelgebühr rechtfertigt. Die Schwierigkeit definiert hierbei die inhaltliche Intensität der Arbeit.[14] Sie kann juristischer Natur sein, wie z.B. die Klärung höchstrichterlich ungeklärter od...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / IV. Gebührenforderungen für die Tätigkeit von Hilfspersonen

Rz. 18 Regelmäßig muss der beauftragte Rechtsanwalt die Leistungen – mit Ausnahme von bürotypischen Zuarbeiten – selbst ausführen. Mitunter ist eine Vertretung durch andere Hilfspersonen notwendig. In diesen Fällen kann die Vergütung nach dem RVG kann auch gefordert werden, wenn der Rechtsanwalt durch einen Rechtsanwalt, den allgemeinen Vertreter, einen Assessor bei einem Rec...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 08/2025, KostBRÄG 2025:... / VIII. Auslagen

Die Regelungen des § 60 RVG gelten auch für Auslagen des Rechtsanwalts nach Teil 7 VV. Da mit dem KostBRÄG 2025 aber alle Auslagentatbestände unverändert geblieben sind, spielt das Übergangsrecht hier diesmal keine Rolle.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 08/2025, KostBRÄG 2025:... / X. Aussetzung

Ist das Verfahren vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung ausgesetzt und erst danach wieder aufgenommen worden, bleibt es beim bisherigen Recht. Auf den Zeitpunkt der Wiederaufnahme kommt es nicht an, selbst wenn zwischenzeitlich zwei Kalenderjahre vergangen sind. Die Regelung des § 15 Abs. 5 S. 2 RVG ist auf diese Fallkonstellation nicht anwendbar.[8]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / III. Gebühren im Mahnverfahren

Rz. 113 Für die Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens sind die anwaltlichen Gebühren in Nr. 3305 bis 3308 VV RVG geregelt. Das Gesetz unterscheidet hier zwischen den Gebühren des Antragstellers und denen des Antragsgegners. 1. Vertretung des Antragstellers a) Mahnbescheid, Nr. 3305 VV RVG (§ 15a RVG) Rz. 114 Die Anfertigung eines Antrages auf Erlass eines Mahnbescheides...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 08/2025, KostBRÄG 2025:... / XXX. Unterbrechung

Ist das Verfahren vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung unterbrochen worden (z.B. nach § 240 ZPO) und erst danach wieder fortgesetzt worden, bleibt es beim bisherigen Recht. Auf den Zeitpunkt der Fortsetzung kommt es nicht an, selbst wenn zwischenzeitlich zwei Kalenderjahre vergangen sind. Die Regelung des § 15 Abs. 5 S. 2 RVG ist auf diese Fallkonstellation nicht anwendbar...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 08/2025, KostBRÄG 2025:... / I. Abgabe

Durch eine Abgabe entsteht keine neue Angelegenheit (§ 20 S. 1 RVG), sodass weiterhin das bisherige Gebührenrecht gilt.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 6. Beiträge zur Haftpflichtversicherung, VV 7007

Rz. 59 Die Beiträge zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung des Rechtsanwaltes sind regelmäßig allgemeine Geschäftsausgaben,[81] die in der Abrechnung keine Rolle spielen. Ist allerdings eine Erweiterung der Versicherung aufgrund der Besonderheiten der Angelegenheit auf einen Haftpflichtbeitrag von mehr als 30 Mio. EUR notwendig, können auch diese durch das konkrete Mand...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 08/2025, KostBRÄG 2025:... / XVII. Gehörsrüge

Soweit die Gehörsrüge nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 RVG mit zur Angelegenheit zählt, löst sie ohnehin keine gesonderte Vergütung aus, sodass sich die Frage des Übergangsrechts nicht stellt. Soweit die Gehörsrüge dagegen gesondert abzurechnen ist, kommt es auf den Auftrag zur Gehörsrüge an, nicht darauf, wann das zugrunde liegende Verfahren eingeleitet worden ist.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 1. Abgrenzung der Angelegenheiten

Rz. 155 Die Angelegenheiten der Zwangsvollstreckung müssen sorgfältig zu anderen Angelegenheiten abgegrenzt werden. Dabei muss unterschieden werden, ob der Rechtsanwalt bereits im Erkenntnisverfahren tätig war oder nicht. Für den Rechtsanwalt, der bereits im Erkenntnisverfahren tätig war, beginnt die Zwangsvollstreckung erst, wenn die Handlungen des Erkenntnisverfahrens abges...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / II. Bestimmung des Gegenstandswertes

Rz. 7 Der Gegenstandswert kann zwischen Rechtsanwalt und Mandant vereinbart werden. Diese Vereinbarung wirkt sich jedoch nur auf die Kostenansprüche zwischen diesen beiden aus. Die Kosten des Gerichts, der Zuständigkeitsstreitwert und auch der Umfang der zu erstattenden Kosten werden von dieser Vereinbarung nicht berührt. Rz. 8 Besteht keine Vereinbarung über den Gegenstandsw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / IV. Einstweiliger Rechtsschutz

Rz. 185 Wegen § 17 Nr. 4a und b RVG sind Hauptsacheverfahren und einstweiliger Rechtsschutz jeweils eigene Angelegenheiten. Für jedes dieser Verfahren können also Verfahrensgebühr und Termingebühr entstehen. Auch ist in jedem Verfahrensabschnitt eine Einigungsgebühr denkbar. Die Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG entsteht mit dem Auftrag zur Vertretung in dem Verfahren. Si...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 1. Eine Angelegenheit

Rz. 68 Eine Angelegenheit liegt vor, wenn der Rechtsanwalt aufgrund eines einheitlichen – nicht unbedingt zeitgleich erteilten – Auftrages innerhalb desselben Rahmens tätig wurde und zwischen den einzelnen Handlungen oder Streitgegenständen ein innerer Zusammenhang besteht.[90] § 22 RVG sieht innerhalb dieser Angelegenheit vor, dass bei der Geltendmachung mehrere Ansprüche de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 08/2025, KostBRÄG 2025:... / XXXIX. Verweisung

Durch eine Verweisung entsteht grds. keine neue Angelegenheit (§ 20 S. 1 RVG), sodass weiterhin das bisherige Gebührenrecht gilt. Eine Ausnahme greift nur dann, wenn nach § 20 S. 2 RVG eine neue Angelegenheit beginnt. Dann richtet sich das Verfahren nach Verweisung nach neuem Recht, sofern die Verweisung nach dem Stichtag erfolgt ist. Beispiel 24 Der Anwalt war im Jahr 2024 i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / VIII. Schlichtungsverfahren

Rz. 196 Für nachbarrechtliche Streitigkeiten ist die Durchführung eines vorgerichtlichen Schlichtungsverfahrens vorgesehen; § 15a EGZPO. Auch in anderen Angelegenheiten kann ein solches Verfahren durchgeführt werden. Ziel ist der Abschluss eines Vergleiches oder der Erhalt eines Schiedsspruches, der nach § 1060 ZPO vollstreckbar erklärt werden kann. Diese Verfahren sind gebü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / b) Einfache Schreiben

Rz. 101 Erstellt der Rechtsanwalt ein Schreiben einfacher Art, so fällt nach Nr. 2301 VV RVG lediglich eine 0,3 Gebühr an. Ein einfaches Schreiben ist nur dann anzunehmen, wenn das Anschreiben weder umfangreiche Prüfungen noch Überlegungen enthält noch diese dem Anschreiben vorausgegangen sind.[156] Entscheidend ist hier wieder der erteilte Auftrag. Geht dieser über die Erst...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 08/2025, KostBRÄG 2025:... / VII. Arrest- und einstweiliges Verfügungsverfahren

Arrest- und einstweilige Verfügungsverfahren stellen nach § 17 Nr. 4a und b RVG gegenüber dem Hauptsacheverfahren jeweils eine eigene Angelegenheit dar. Ist der Anwalt vor dem 1.6.2025 mit einem Arrest- oder einstweiligen Verfügungsverfahren beauftragt worden und erst nach dem 31.5.2025 mit dem Hauptsacheverfahren, so stehen dem Anwalt im Hauptsacheverfahren die Gebühren nac...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / III. Anerkenntnis

Rz. 184 Die Vertretung von Mandanten in einem Prozess, welcher mit einem Anerkenntnisurteil endet, löst die Verfahrensgebühr und auch die Terminsgebühr in voller Höhe aus. Die Terminsgebühr entsteht nach Nr. 3104(1) Nr. 1 VV RVG auch für eine Entscheidung nach 307 ZPO – ein Anerkenntnisurteil ohne mündliche Verhandlung. Beispiel: C. Lever reicht für seinen Mandanten Klage auf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 08/2025, KostBRÄG 2025:... / XXIII. Rechtsmittelverfahren

Seit dem 1.1.2021 gelten auch hier keine Besonderheiten mehr. Maßgeblich ist das Datum der unbedingten Auftragserteilung zum Rechtsmittel. In Verfahren nach Teil 4, 5 und 6 VV ist allerdings § 19 Abs. 1 Nr. 10 RVG zu beachten, wonach für den vorinstanzlichen Anwalt das Einlegen des Rechtsmittels noch zur Instanz gehört. Hier beginnt die Angelegenheit erst mit dem Auftrag, da...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / a) Der Auftrag

Rz. 90 Die Tätigkeit des Rechtsanwaltes nach außen erfordert nur den unbedingten Auftrag, gegenüber Dritten tätig zu werden oder einen Vertrag auszuarbeiten. In letzterem Fall reicht es aus, dass die Tätigkeit des Rechtsanwaltes im Ergebnis gegenüber Dritten Anwendung finden soll. Der Rechtsanwalt selbst muss nicht nach außen auftreten.[127] Unbedingt ist der Auftrag, wenn d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / III. Eine Angelegenheit

Rz. 24 Mit den Satzgebühren nach dem RVG gelten sämtliche Tätigkeiten als abgegolten, die zu dieser einen Angelegenheit gehören. Eine Angelegenheit ist durch einen einheitlichen Auftrag über die Bearbeitung eines einheitlichen Lebenssachverhaltes mit innerem Sachzusammenhang gegeben, wenn gleichgerichtetes Vorgehen notwendig ist und die Angelegenheiten z.B. in einem gerichtli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / III. Vorschuss

Rz. 14 Der wirtschaftlich orientierte Rechtsanwalt ist daran interessiert, die Gebührenforderung sicherzustellen. Wichtigstes Instrument ist dabei § 9 RVG. Für die entstandenen und die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen kann der Rechtsanwalt einen angemessenen Vorschuss vom Mandanten fordern. Der Zeitpunkt der Vorschussforderung ist dabei unerheblich.[17] Bei ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / V. Urkunden- und Wechselprozess

Rz. 189 Die Tätigkeit des Rechtsanwaltes im Urkunden- oder Wechselprozess stellt eine eigene Angelegenheit dar. Im Urkundenprozess kann der Rechtsanwalt meist in kurzer Zeit ein vollstreckbares Vorbehaltsurteil erstreiten. Andere Beweismittel, als vorgelegte Urkunden sind dabei nicht zulässig; 592 ff. ZPO. Auch die Echtheit von Urkunden kann vorerst nicht angezweifelt werden...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 08/2025, KostBRÄG 2025:... / XII. Beschwerde

Die Beschwerde ist ein Rechtsmittel (s. XXIII.), sodass auf die dortigen Ausführungen verwiesen wird. Soweit die Beschwerde ausnahmsweise keine neue Angelegenheit auslöst, so in der Regel in Verfahren nach Teil 4 bis 6 VV (§ 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10a RVG), bleibt es dagegen beim bisherigen Recht. Beispiel 7 Der Anwalt ist im Mai 2025 mit der Verteidigung des Mandanten wegen einer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 3. Bedeutung der Angelegenheit

Rz. 14 Die Bedeutung der Angelegenheit für den Auftraggeber umfasst die tatsächlichen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und rechtlichen Auswirkungen des Falles auf den Auftraggeber. Der Verlust der Wohnung, die Gefährdung der beruflichen Existenz,[22] des Ansehens oder auch die Klärung entscheidender Rechtsfragen für gleichgelagerte zukünftige Fälle[23] können zu einer e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 08/2025, KostBRÄG 2025:... / XXII. PKH-Bewilligungsverfahren

Hatte der Anwalt den Auftrag, den Mandanten zunächst in einem Verfahren auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) zu vertreten, richtet sich die Vergütung – unabhängig davon, ob der Anwalt den Antragsteller oder den Antragsgegner vertritt, – sowohl für das PKH-Bewilligungsverfahren (Nr. 3335 VV) als auch für ein anschließendes Hauptsacheverfahren (Nrn. 3100 ff. VV) nach b...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / d) Terminsgebühr

Rz. 109 Auch vor Einreichung der Klage kann eine Terminsgebühr anfallen, wenn der Rechtsanwalt an Besprechungen mit Dritten mitwirkt, die auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichtet sind; Vorbem. 3 (3) Nr. 2 RVG. Diese Terminsgebühr ist im Teil 3 des Vergütungsverzeichnisses, also bei den gerichtlichen Verfahren geregelt. Deshalb kann die Terminsgebühr nur an...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / c) Terminsgebühr im Mahnverfahren

Rz. 121 Das Mahnverfahren gehört bereits zu den gerichtlichen Verfahren. Aus diesem Grund kann auch eine Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV RVG entstehen, wenn der Rechtsanwalt mit Dritten Besprechungen führt, die der Vermeidung oder Erledigung des Rechtsstreites dienen. Die Gebühr kann erst mit dem unbedingten Auftrag entstehen, das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten, da di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / III. Bestimmung des Gebührenrahmens

Rz. 9 Teilweise gibt das Gesetz die Bestimmung der Gebühr innerhalb eines Gebührenrahmens frei und überlässt dem Rechtsanwalt die Festlegung der Gebühr innerhalb des Rahmens. Wichtigster Anwendungsfall für den Zivilrechtler dürfte die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG sein. Der Gebührenrahmen beträgt hier 0,5 bis 2,5 Gebühren. Nach § 14 RVG muss der Rechtsanwalt die Gebühr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 08/2025, KostBRÄG 2025:... / XXVII. Straf- und Bußgeldverfahren

In Straf- und Bußgeldsachen bilden das vorbereitende Verfahren bzw. das Verfahren vor der Verwaltungsbehörde und das erstinstanzliche gerichtliche Verfahren zwei verschiedene Angelegenheiten (§ 17 Nr. 10a und Nr. 11 RVG). Danach kann sich die Vergütung im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren bereits nach neuem Recht richten, obwohl sich die Vergütung im vorbereitenden V...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 08/2025, KostBRÄG 2025:... / XXXV. Verbundverfahren

Im Scheidungsverbundverfahren erhält der Anwalt die Gebühren jeweils nur einmal, da das gesamte Verbundverfahren gebührenrechtlich eine einzige Angelegenheit bildet (§ 16 Nr. 4 RVG). Die jeweiligen Gebühren sind daher aus den nach § 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 44 Abs. 2 S. 2 FamGKG zusammengerechneten Werten von Ehesache und Folgesachen zu berechnen. Daher gilt für das gesam...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / b) Die fehlende Vergütungsvereinbarung

Rz. 92 Für die Beratung sind die Gebühren durch den Rechtsanwalt auszuhandeln (vgl. § 1 Rdn 189). Erfolgt keine Vereinbarung über eine Vergütung so ist nach § 34 RVG die Vergütung nach § 612 BGB, also die taxmäßige oder übliche Vergütung geschuldet. Mit der Abschaffung der Gebührentatbestände für die Beratung im RVG gibt es keine taxmäßige Vergütung mehr. Die Bandbreite der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Literaturverzeichnis

Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, 9. Auflage 2021 Zöller, Zivilprozessordnung, 34. Auflage 2022 Anders/Gehle, Zivilprozessordnung, 83. Auflage 2025 Prütting/Gehrlein, ZPO-Kommentar, 8. Auflage 2016 Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 5. Auflage 2019 Baumgärtel/Hergenröder/Houben, RVG-Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 16. Auflage 2014 Gerold/Schmidt, Rechtsanw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / VII. Gerichtliche Mediation

Rz. 193 Die außergerichtliche Mediation ist wegen § 34 RVG immer ein Fall für eine Vergütungsvereinbarung. Die Kosten einer gerichtlichen Mediation können hingegen nach dem RVG abgerechnet werden. Die gerichtliche Mediation erfolgt dabei nach Klageerhebung. Die Streitigkeit wird dabei an einen Güterichter abgeben, der in einem eigens dafür bestimmten Gütetermin versucht, die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 4. Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Mandanten

Rz. 15 Bewertungsgrundlage für die Einkommensverhältnisse des Auftraggebers ist das durchschnittliche Einkommen. Zum Einkommen gehören nicht nur das Arbeitseinkommen, sondern auch andere zufließende Vermögenswerte, wie Zinsen, Mieteinnahmen, Unterhaltsleistungen und anderes. Überdurchschnittliche Abweichungen nach oben oder nach unten rechtfertigen auch eine entsprechende Kor...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / XII. Rechtsmittelinstanzen

Rz. 205 Die einzelnen Gebühren der Rechtszüge mit Nummern des Vergütungsverzeichnisses sind nachfolgend aufgezählt.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 3. Festsetzung Vollstreckungsgebühren

Rz. 166 Die Vollstreckungskosten können auch ohne Festsetzung regelmäßig bei jeder weiteren Zwangsvollstreckung aus dem Titel geltend gemacht werden. Die Kosten verjähren zwar wegen § 197 Abs. 1 Nr. 6 BGB erst nach 30 Jahren; dennoch ergibt sich die Problematik, dass dann in jedem Fall der Vollstreckung die einzelnen Gebühren nachzuweisen sind. Das kann bei zahlreichen Volls...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 08/2025, KostBRÄG 2025:... / [Ohne Titel]

In AGS 2025, 294 ff. hatten wir die Grundsätze des Übergangsrechts dargestellt. In diesem Beitrag sollen die in der Praxis wichtigsten Fallkonstellationen behandelt werden.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / II. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 23 Zeitlich umfassen die Gebühren sämtliche Tätigkeiten zwischen Auftragsannahme und Erledigung der Angelegenheit.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 1. Vertretung des Antragstellers

a) Mahnbescheid, Nr. 3305 VV RVG (§ 15a RVG) Rz. 114 Die Anfertigung eines Antrages auf Erlass eines Mahnbescheides oder Europäischen Zahlungsbefehls nebst Einreichung bei Gericht löst nach Nr. 3305 VV RVG eine 1,0 Verfahrensgebühr aus. Bei der Vertretung von mehreren Auftraggebern kann der Rechtsanwalt folglich auch den Mehrvertretungszuschlag nach Nr. 1008 VV RVG berechnen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / IV. Gerichtliche Tätigkeit

1. Verfahrensgebühr, Nr. 3100, 3200, 3207, 3208 VV RVG Rz. 126 Mit Erteilung eines unbedingten Klageauftrages oder Auftrages zur Vertretung in einem Arrestverfahren oder im einstweiligen Rechtsschutz fällt die Verfahrensgebühr für die gerichtliche Tätigkeit nach Nr. 3100 VV RVG an. Die Gebühr beträgt 1,3 Gebühren. Im Berufungs- oder Revisionsverfahren beträgt die Gebühr sogar...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 08/2025, KostBRÄG 2025:... / 4. Beratungshilfegebühren

Auch bei den Beratungshilfegebühren richtet sich die Anrechnung nach den alten Beträgen, wenn die Beratungshilfegebühren noch nach altem Recht angefallen sind.mehr