Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / VI. Einbeziehung einer selbstständigen Familiensache in den Verbund

Rz. 63 Die nachstehenden Kindschaftssachen können nach § 137 Abs. 3 FamFG Folgesachen sein. wenn ein Ehegatte vor Schluss der mündlichen Verha...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 14. Anfechtung der Vereinbarung

Rz. 411 Wurde eine Vereinbarung geschlossen und wird sie später – wirksam – angefochten, so bleibt die einmal angefallene Einigungsgebühr bestehen.[304] (Wird ein Vergleich mehr als zwei Kalenderjahre nach seinem Abschluss angefochten, gilt die weitere Tätigkeit als neue Angelegenheit, § 15 Abs. 5 S. 3 u. 2 RVG.mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 6. Vertretung mehrerer Auftraggeber

Rz. 536 Unterlassungsansprüche sind immer höchstpersönliche Ansprüche. Werden daher für mehrere Personen Unterlassungsansprüche nach § 1 GewSchG geltend gemacht, liegen mehrere Gegenstände vor, die Werte sind nach § 22 Abs. 1 RVG u. § 33 Abs. 1 FamGKG zu addieren.[506]mehr

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§ 7 Beratungshilfe / VI. Erhöhung

Rz. 97 Festgebühren erhöhen sich bei Vertretung mehrerer Auftraggeber in derselben Angelegenheit um 30 %. Da es sich bei der Beratungshilfe-Vergütung um Festgebühren handelt, kann die Geschäftsgebühr auch dann erhöht werden, wenn z.B. Mutter und Kind außergerichtlich wegen Unterhalts vertreten werden. Es ergibt sich dann z.B. bei Vertretung von zwei Auftraggebern eine Erhöhu...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 8. Ersetzung der notariellen Beurkundung durch Beschlussvergleich nach § 278 Abs. 6 ZPO

Rz. 357 2017 hat der BGH durch seine Entscheidung zur Wirksamkeit eines Beschlussvergleichs i.S.d. § 278 Abs. 6 ZPO i.V.m. § 113 Abs. 1 FamFG für Rechtssicherheit in einem wichtigen Thema gesorgt. Zitat "Auf einen gerichtlich festgestellten Vergleich nach § 278 VI ZPO findet § 127 a BGB entsprechende Anwendung."[272] Rz. 358 Im vorliegenden Fall hatten die beteiligten Ehegatten...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 1. Allgemeines

Rz. 43 In § 17 Nr. 4b RVG ist geregelt, dass das Verfahren in der Hauptsache und ein Verfahren über den Erlass einer einstweiligen Anordnung verschiedene Angelegenheiten darstellen, so dass hier gesondert Gebühren abgerechnet werden können, auch wenn der Rechtsanwalt in der Hauptsache selbst tätig wird.mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / I. Grundsätzliches

Rz. 9 Bevor auf die Regelungen zur Vergütungsvereinbarung im RVG eingegangen wird, sollen zunächst einige wichtige zusätzliche Regelungen vorgestellt werden. 1. Gebührenunterschreitungsverbot Rz. 10 § 49b Abs. 1 S. 1 u. 2 BRAO regelt das Gebührenunterschreitungsverbot sowie den Verweis auf das RVG für die Ausnahme zum Erfolgshonorarverbot. Zitat "(1) -1-Es ist unzulässig, gering...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 10. Kapitalabfindung

Rz. 437 Bei einer Kapitalabfindung, bei der sich der Unterhaltsverpflichtete dazu bereit erklärt, anstelle des gesetzlichen Unterhalts eine konkrete Abfindung zu zahlen, ist der Abfindungsanspruch und nicht der Abfindungsgegenstand maßgebend, wenn zunächst nur der laufende Unterhalt beantragt wird. Dies hat zur Folge, dass der Gegenstandswert durch den Jahresbetrag der gesetz...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 2. Beschwerdeverfahren – Vergütungsanspruch

Rz. 774 Die Gebühren in Beschwerdeverfahren richten sich nach Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 des Vergütungsverzeichnisses. Nach der Vorbemerkung 3.2.1. Nr. 2b) VV RVG sind die in diesem Unterabschnitt geregelten Gebühren in Verfahren über Beschwerden gegen die Endentscheidung wegen des Hauptgegenstands in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gericht...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 1. Verfahrensauftrag

Rz. 480 Bei einer vorzeitigen Beendigung reduziert sich eine Verfahrensgebühr in den Fällen, in denen der Rechtsanwalt Verfahrensauftrag hatte, nach Nr. 3101 Nr. 1–3 VV RVG auf 0,8. Hat der Rechtsanwalt noch keinen Verfahrensauftrag und befindet er sich im Bereich der außergerichtlichen Vertretung, hat er die Höhe der Geschäftsgebühr bei vorzeitiger Beendigung entsprechend n...mehr

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§ 6 Auslagen / V. Sonstige Auslagen

Rz. 20 In Nr. 7006 VV RVG ist festgehalten, dass der Rechtsanwalt sonstige Auslagen anlässlich einer Geschäftsreise, soweit sie angemessen sind, in voller Höhe in Rechnung stellen kann. Diese Vergütungsverzeichnisnummer ist insbesondere auf anfallende Parkgebühren anzuwenden.mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / I. Geltungsbereich

Rz. 261 Die allgemeinen Gebühren sind in Teil 1 des Vergütungsverzeichnisses geregelt. Diese Gebühren erhält der Rechtsanwalt neben den in anderen Teilen bestimmten Gebühren, Vorbem. 1 VV RVG. Dies bedeutet, dass diese Gebühren sowohl neben den in Teil 2 (außergerichtliche Vertretung) als auch in Teil 3 (gerichtliche Vertretung) geregelten Gebühren entstehen können.mehr

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§ 7 Beratungshilfe / X. Vergütungsanspruch bei Bewilligung und Aufhebung

Rz. 49 Die Vergütungsansprüche der Beratungsperson gegen die Staatskasse bzw. den Rechtssuchenden in den Fällen der Bewilligung sind in § 8 BerHG geregelt: § 8 BerHG (1) Die Vergütung der Beratungsperson richtet sich nach den für die Beratungshilfe geltenden Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes. Die Beratungsperson, die nicht Rechtsanwalt ist, steht insoweit einem...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / f) Die Frage des angemessenen Zuschlags

Rz. 147 Die Frage, ob der Zuschlag angemessen ist, ist aus der Sicht der Vertragspartner oder Vertragspartnerinnen für den Zeitpunkt des Vertragsschlusses zu beurteilen.[96] Rz. 148 Der Gesetzgeber hält für die Beurteilung die Berücksichtigung von zwei Umständen für erforderlich: Zitatmehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / b) Die Hommerich-Studie

Rz. 170 Praxistipp Bei der Bemessung dessen, was in einer Familiensache als überdurchschnittlich umfangreich gilt, hilft der Gesetzgeber mit einer von ihm in Auftrag gegebenen wissenschaftlichen Studie über den Zeitaufwand der Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen in Familiensachen selbst weiter. Diese Studie findet sich in der Begründung des KostRMoG.[113] Rz. 171 Bei dieser S...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / a) Wertberechnung bei Minderjährigen

Rz. 164 In § 23 Abs. 3 RVG wird für entsprechende Tätigkeiten, die die Annahme als Kind bei Minderjährigen regeln, auf § 101 GNotKG verwiesen: Zitat § 101 Annahme als Kind "In Angelegenheiten, die die Annahme eines Minderjährigen betreffen, beträgt der Geschäftswert 5 000 EUR."[118] Rz. 165 Der Gesetzgeber begründet diese Neuregelung wie folgt: Zitat "Dieser Vorschlag soll an die ...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 2. Gesetzestext

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§ 1 Allgemeines / c) Nachliquidation

Rz. 86 Der RA kann bei Rahmengebühren in der Höhe nur dann nachliquidieren, wenn er sich in der Rechnung eine Nachliquidation hinsichtlich des Gebührensatzes ausdrücklich vorbehalten hat. Im Übrigen ist der RA an sein einmal ausgeübtes Ermessen gebunden, § 312 Abs. 2 BGB, wenn die entsprechende Erklärung (Vergütungsrechnung) dem Auftraggeber zugegangen ist.[31] Ist der Recht...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 4. Hinweispflicht zur Hebegebühr

Rz. 450 Muss der Rechtsanwalt den Mandanten darauf hinweisen, dass durch die Einziehung und Weiterleitung von Geldern die Hebegebühr anfällt und dass diese voraussichtlich nicht erstattungsfähig sein wird? Nach Ansicht von Schneider [326] ist ein solcher Hinweis nicht erforderlich, da es sich nicht um außergewöhnliche, ungewöhnlich hohe Kosten handelt. Nach Schneider (a.a.O.)...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 1. Angabe des Wertes

Rz. 661 Bei jedem Antrag ist der Verfahrenswert, wenn dieser nicht in einer bestimmten Geldsumme besteht oder kein fester Wert bestimmt ist oder sich nicht aus früheren Anträgen ergibt, nach Aufforderung schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle anzugeben, § 53 S. 1 FamGKG. Dies gilt auch für den Wert eines Teils des Verfahrensgegenstands. Die Angabe kann jederzeit b...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 3. Der Weg aus dem Dilemma

Rz. 42 Praxistipp Aus Gründen der Kostensicherheit für Anwalt und Mandant und im Hinblick auf die weiter bestehenden Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der gebührenrechtlichen Angelegenheiten bietet es sich auch an, mit dem (nicht VKH- oder Beratungshilfe berechtigten) selbst zahlenden Mandanten eine Vergütungsvereinbarung zu schließen. Häufig vereinbaren Kanzleien ohnehin i...mehr

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§ 6 Auslagen / II. Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen

Rz. 12 Der Rechtsanwalt hat die Möglichkeit, derartige Entgelte in Einzelberechnung in voller Höhe (VV Nr. 7001) oder aber als gemeinhin bekannte "Auslagenpauschale" (VV Nr. 7002) geltend zu machen. Diese Pauschale beträgt 20 % der gesetzlichen Gebühren, darf einen Betrag von 20,00 EUR pro gebührenrechtlicher Angelegenheit jedoch nicht überschreiten. Rz. 13 Für die Mitteilung...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / b) Tatsächliche Schwierigkeit

Rz. 179 Tatsächliche Schwierigkeiten können zu einer Erhöhung der Rahmengebühren führen: Solche, die durch die Fallgestaltung bedingt sind, aber auch solche, die durch den Umgang mit den beteiligten Personen entstehen.[118] Tatsächlich schwierig kann eine Sache sein, wenn der RA sich mit Gutachten auseinandersetzen muss (z.B. medizinischen/psychiatrischen); die Aufklärung de...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 19. Abänderungsanträge

Rz. 464 Bei Unterhaltsabänderungsanträgen betreffend eines bestehenden Unterhaltstitels gilt der Jahresbetrag der geforderten Differenz bzw. des geltend gemachten Minderungsbetrags, § 51 Abs. 1 S. 1 FamGKG.[436] Wird von beiden Beteiligten ein Abänderungsverfahren betrieben (einerseits also auf Erhöhung, andererseits auf Ermäßigung des titulierten Betrages), sind die beiden ...mehr

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§ 6 Auslagen / IV. Tage- und Abwesenheitsgeld

Rz. 18 Das Tage- und Abwesenheitsgeld bei einer Geschäftsreise staffelt sich nach der Abwesenheitsdauer. Sofern noch das Kostenrecht in der bis zum 31.12.2020 geltenden Fassung zur Anwendung kommt, siehe § 60 RVG, betragen die Abwesenheitspauschale anstelle der unten genannten Beträge 25,00/40,00 u. 70,00 EUR.mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 1. Gesetzliche Grundlage

Rz. 302 Die Bewertung der Ehe- und Lebenspartnerschaftssachen nach § 111 Nr. 1 u. Nr. 11 FamFG erfolgt über §§ 23 Abs. 1 S. 1 RVG, 43 FamGKG. Vom Begriff "Ehesachen" sind gemäß § 121 FamFG sowohl das klassische Scheidungsverfahren an sich als auch die Aufhebung der Ehe und die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe mit umfasst (bezgl. Lebenspartnerschaften,...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / b) Zusatzbetrag für die Wahrnehmung einer "Erledigungsbesprechung"

Rz. 247 Hat der Rechtsanwalt lediglich einen außergerichtlichen Auftrag, kann er für Besprechungen mit der Gegenseite keine gesonderten Gebühren abrechnen. Diese werden vielmehr mit der Geschäftsgebühr zusammen abgegolten, wobei derartige Besprechungen den Umfang der anwaltlichen Tätigkeit erhöhen und somit zu einer Erhöhung der Geschäftsgebühr führen. Gleicht der maximale G...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 4. Beschränkung für Verbraucher

Rz. 80 Hat der Rechtsanwalt keine Gebührenvereinbarung getroffen ist er, wenn der Auftraggeber Verbraucher ist, sowohl bei Beratungen als auch bei Erstellung eines Gutachtens auf netto max. 250,00 EUR und, wenn es sich um ein erstes Beratungsgespräch gehandelt hat, netto max. 190,00 EUR bei der Abrechnung beschränkt; § 14 RVG ist entsprechend anzuwenden. Die Kappungsgrenzen ...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 4. Eheaufhebung und Ehescheidung

Rz. 374 Es kommt vor, dass zunächst Antrag auf Eheaufhebung gestellt wird, (z.B. bei Eingehung einer Schein-Ehe) und dann, wenn absehbar ist, dass dieser Antrag nicht zum gewünschten Erfolg führt, der Antrag auf Scheidung der Ehe umgestellt wird. In solchen Fällen sind zwei verschiedene Ansprüche Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens mit der Folge, dass eine Addition der W...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 4. Herabsetzung

Rz. 484 Nach richtiger Auffassung des OLG Brandenburg kommt eine Herabsetzung des Werts gem. § 45 Abs. 3 FamGKG angesichts der ohnehin geringen Höhe gerade im Hinblick auf den mit derartigen Verfahren für alle Beteiligten, insbesondere Rechtsanwälte und Gerichte, verbundenen Aufwand nur in besonderen Ausnahmefällen in Betracht.[459] Rz. 485 Die strenge Auslegung des OLG Düsse...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / g) Keine Einigungsgebühr aus dem Wert der Ehesache

Rz. 292 Aus dem Wert der Ehe- oder Lebenspartnerschaftssache kann eine Einigungsgebühr nicht entstehen, was auch logisch ist, denn über eine Scheidung kann man sich z.B. nicht vergleichen. "Ein bisschen scheiden lassen" geht nun mal nicht. Die Regelung ist nicht neu und besteht schon seit 2004. Allerdings hat Nr. 1000 VV RVG dennoch in Abs. 5 eine Änderung erfahren, die jedo...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 4. Ehevertrag in Verbindung mit einem Erbvertrag

Rz. 147 Wird ein Ehe- oder Lebenspartnerschaftsvertrag gleichzeitig mit einem Erbvertrag erstellt, so galt bis zum 31.7.2013 bei der Wertberechnung der Vertrag mit dem höheren Wert, § 46 Abs. 3 KostO. Aus diesem Grund waren zunächst die Werte für beide Verträge zu ermitteln, um feststellen zu können, welcher Wert der höhere ist. Da eine § 46 Abs. 3 KostO entsprechende Regelu...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 6. Verfahrenskostenhilfe

Rz. 440 Die Aussöhnungsgebühr kann unter den gleichen Voraussetzungen wie zuvor beschrieben auch der im Wege der VKH beigeordnete Rechtsanwalt verdienen. Nicht notwendig ist die ausdrückliche Beiordnung für die Aussöhnung.[322] Allerdings muss die Gebühr auslösende Tätigkeit zwischen Bewilligung der VKH und Verkündung des Endurteils (nunmehr Beschluss) liegen.[323] Möglich i...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 6. Ende der ersten Beratung

Rz. 83 Nach Entscheidung des BGH [69] handelt es sich bei einer Erstberatung um Zitat "… eine pauschale, überschlägige Einstiegsberatung. Dazu gehört nicht, dass sich der Rechtsanwalt erst sachkundig macht oder dass er die Erstberatung schriftlich zusammenfasst." Nach Ansicht der Rechtsprechung fallen unter ein erstes Beratungsgespräch nicht:mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 12. Antragsrücknahme und Anerkenntnis

Rz. 372 Die nachstehende Rechtsprechung ist zum bis 31.8.2009 ergangenen Recht ergangen. Auch wenn hier die Begriffe Klage statt Antrag verwendet werden, kann nach meiner Ansicht diese Rechtsprechung analog herangezogen werden. Wird ein Antrag Zug um Zug gegen Anerkenntnis zurückgenommen, ist vom Anfall einer Einigungsgebühr auszugehen. Ein solcher Vertrag muss nicht schriftl...mehr

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§ 7 Beratungshilfe / II. Voraussetzungen für die Bewilligung

Rz. 8 Grundsätzliche Voraussetzung für die Bewilligung von Beratungshilfe ist, dass Rechtssuchende die erforderlichen Mittel nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann. Nach § 1 Abs. 2 BerHG ist diese Voraussetzung gegeben, wenn Rechtssuchende die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe ohne Ratenza...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / c) Beweislast

Rz. 78 Die Beweislast für die Einhaltung der Textform trägt nach Ansicht von Einsele die Partei, die aus der Einhaltung der Textform Rechte herleiten will.[56] Dies wird der Rechtsanwalt sein, wenn er eine höhere als die gesetzliche Vergütung beanspruchen möchten; im umgekehrten Fall der Mandant. Rz. 79 Praxistipp Wird dem Mandanten die Vergütungsvereinbarung übermittelt, sol...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 3. Unterhalt für weniger als 1 Jahr

Rz. 391 Wird der Unterhalt für weniger als ein Jahr verlangt, so ist als Gegenstandswert der geforderte Gesamtbetrag an Unterhalt maßgebend, § 51 Abs. 1 S. 1 FamGKG. Wird für mindestens ein Jahr oder länger Unterhalt geltend gemacht, gilt der Jahresbetrag. Zum Trennungsunterhalt siehe auch Rdn 427 unten. Rz. 392 Beispiel Es wird Trennungsunterhalt in Höhe von 720,00 EUR für 7...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 16. Unterhaltssachen – Kindergeld

Rz. 457 Unterhaltssachen nach § 51 Abs. 3 FamFG betreffen Verfahren nach § 3 Abs. 2 Bundeskindergeldgesetz (§ 231 Abs. 2 FamFG): "Ist ein Kind in den gemeinsamen Haushalt von Eltern, von einem Elternteil und dessen Ehegatten oder Lebenspartner, von Pflegeeltern oder Großeltern aufgenommen worden, bestimmen diese untereinander den Berechtigten."" Der Festwert mit 500,00 EUR is...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 2. Mitwirkung bei der Gestaltung an einem Vertrag

Rz. 154 Fraglich ist, wie die Worte "Mitwirkung bei der Gestaltung an einem Vertrag" auszulegen sind. Ohne Zweifel kann wohl die Geschäftsgebühr abgerechnet werden, wenn durch den Anwalt Formulierungen für einen Vertrag/eine Vereinbarung vorgeschlagen werden.[106] Groß spricht sich dafür aus, dass aber auch schon die Prüfung eines vom Mandanten vorgelegten Vertrags und der d...mehr

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§ 1 Allgemeines / VI. Geschäftsführung ohne Auftrag

Rz. 105 Wird der RA ohne Auftrag tätig, so kann ein Vergütungsanspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag nach den §§ 677 ff. BGB entstehen. Genehmigt der Auftraggeber die Geschäftsführung im Nachhinein, so hat der RA Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich hielt. Genehmigt der "Auftraggeber" die Geschäftsführung nicht, hat er aber obj...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / c) Reduktion Schwierigkeit beim Fachanwalt für Familienrecht?

Rz. 182 Keinesfalls ist nach Ansicht der Verfasserin der Auffassung zu folgen, die annimmt, bei einem Fachanwalt sei das Kriterium "Schwierigkeit" immer abzusenken, da ihm die Bearbeitung auch schwierigerer Fälle grundsätzlich leichter fällt als einem Nicht-Fachanwalt. Umgekehrt würde dies bedeuten, dass der Rechtsanwalt, der weder spezialisiert noch besonders gut ist, die h...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / b) Kein gegenseitiges Nachgeben erforderlich

Rz. 266 Die frühere Vergleichsgebühr aus § 23 BRAGO wurde 2004 mit Einführung der Einigungsgebühr erheblich modifiziert. Der Rechtsanwalt erhält eine Einigungsgebühr in Höhe von 1,5 nach Nr. 1000 Nr. 1 VV RVG. Die Höhe der Gebühr kann variieren, siehe dazu Rdn 307 weiter unten. Rz. 267 Obwohl der Gesetzgeber für den Anfall der Einigungsgebühr ein gegenseitiges Nachgeben nicht...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / a) Einarbeitungspauschale

Rz. 244 Eine Einarbeitungspauschale zusätzlich zu den gesetzlichen Gebühren bietet sich immer dann an, wenn zunächst zahlreiche Unterlagen gesichtet und sortiert werden müssen, bevor die "eigentliche" Arbeit beginn, so z.B. beimehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / b) Zeitpunkt der Wertberechnung

Rz. 110 Maßgeblich für die Wertberechnung der Notarkosten ist der Zeitpunkt der Fälligkeit der Gebühren, § 96 GNotKG i.V.m. § 10 GNotKG somit mit der Beendigung des Geschäfts, d.h. bei Eheverträgen mit der Beurkundung (Abschluss der Niederschrift des Geschäfts[63]), was sich aber auch bereits durch den Begriff "gegenwärtiges Vermögen" in § 100 GNotKG ergibt. Zur Fälligkeit b...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / 2. Anforderungen an Time-Sheets

Rz. 275 Immer wieder taucht die Frage auf, wie detailliert Time-Sheets, bzw. Stundenaufschriebe sein müssen und ob diese dem Mandanten mit der Rechnung vorzulegen sind. Rz. 276 Mit der Rechnung ist nach Auffassung des OLG Düsseldorf ein Time-Sheet, aus dem sich die aufgewendeten Stunden entnehmen lassen, vorzulegen.[184] Rz. 277 Muss der Anwalt seine Forderung dann gerichtlich...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / i) Ehevertrag – Vereinbarung von Wert und Gebühren

Rz. 264 Um Schwierigkeiten bei der Bewertung der ehevertraglichen Regelung sowie bei der Bemessung der Geschäftsgebühr zu umgehen, kann eine konkrete Regelung mit dem Mandanten getroffen werden: Rz. 265 Formulierungshilfen "Für alle Regelungspunkte des Ehevertrags ist ein eigener gesetzlicher Gegenstandswert gegeben. Diese Werte werden addiert. Hieraus berechnen sich die Anwa...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / f) Regelung nur bestimmter Gegenstände durch Ehevertrag, § 100 Abs. 2 GNotKG

Rz. 123 Soll nur ein bestimmter Gegenstand durch Ehevertrag geregelt werden, so gilt dessen Wert, § 100 Abs. 2 S. 1 GNotKG. In der Praxis kommt der modifizierte Zugewinnausgleich recht häufig vor. Hier werden beispielsweise oft Geschäfts-, Gesellschafts- oder Erbanteile aus dem zukünftigen Zugewinnausgleich ausgeklammert. § 100 Abs. 2 S. 1 GNotKG kommt aber nicht generell be...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / XI. Ehewohnungs- und Haushaltssachen, § 48 FamGKG

Rz. 513 Ehewohnungssachen sind Verfahren In Ehewohnungssachen nach § 200 Abs. 1 Nr. 1 FamFG beträgt der Wert 3.000,00 EUR, in Ehewohnungssachen nach § 200 Abs. 1 Nr. 2 FamFG 4.0...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / 4. Zeittaktklauseln

Rz. 292 Zum Thema Zeittaktklausel gab es in der Vergangenheit unterschiedliche Auffassungen. Der BGH hat mit seiner Entscheidung vom 13.2.2020 zumindest im Verhältnis zum Verbrauchermandanten für deutlich mehr Klarheit gesorgt, siehe unter Rdn 300 unten. Rz. 293 Das OLG Düsseldorf hatte sich in der Vergangenheit mehrfach mit der Zulässigkeit von Zeittaktklauseln befasst und d...mehr