Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 1. Gesetzliche Gebühren nach RVG

Rz. 200 Nimmt ein Rechtsanwalt die Vertretung eines anderen Kollegen im Gerichtstermin wahr, so kann er dafür nach dem RVG eigene Gebühren abrechnen. Eine Bindung an die Gebühren des RVG ist aber nur dann gegeben, wenn der Rechtsanwalt direkt vom Mandanten oder vom Rechtsanwalt aber im Namen und im Auftrag des Mandanten beauftragt wurde. (vgl. § 1 Rdn 207) Nur in diesen Fäll...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 4. Einigungsgebühren, Nr. 1003, 1004 VV RVG

Rz. 151 Im gerichtlichen Verfahren reduziert sich die Einigungsgebühr (vgl. oben Rdn 78) auf 1,0 Gebühren für die erste Instanz, sowie 1,3 Gebühren für die Rechtsmittelinstanzen. Ausgenommen von dieser Reduzierung sind nur das Beweissicherungsverfahren und die bloße gerichtliche Protokollierung eines außergerichtlichen Vergleiches. Entscheidender Zeitpunkt für die Beurteilun...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / VI. Mehrvertretungszuschlag, Nr. 1008 VV RVG

Rz. 67 Vertritt ein Rechtsanwalt in ein und derselben Angelegenheit mehrere Auftraggeber, so kann er den durch die Unterrichtung und Beratung mit mehreren Parteien entstandenen Mehraufwand im Rahmen des Mehrvertretungszuschlages nach Nr. 1008 VV RVG geltend machen. In diesen Fällen darf der Rechtsanwalt diese Angelegenheiten nur als eine Angelegenheit abrechnen. Die Mandante...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 1. Einigungsgebühr, Nr. 1000, 1003, 1004 VV RVG

Rz. 78 Die Mitwirkung des Rechtsanwaltes an der Einigung der Parteien löst die Einigungsgebühr gem. Nr. 1000, 1003, 1004 VV RVG aus. Die Gebühr fällt neben den anderen Gebühren, wie Verfahrens- oder Geschäftsgebühr an. Erfolgt die Einigung aufgrund der außergerichtlichen Tätigkeit oder im Beweisverfahren, so entsteht die Gebühr in Höhe von 1,5 Gebühren nach Nr. 1000 VV RVG. I...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 2. Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels, Nr. 2100 ff. VV RVG

Rz. 84 Erhält der Rechtsanwalt den Auftrag, die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels zu prüfen, entstehen eigene Gebühren nach den Nr. 2100 und 2101 VV RVG. Die Entgegennahme der Entscheidung und die Erörterung des Inhalts gehören immer noch zur vorhergehenden Instanz. Die Gebühren nach Nr. 2100 f. VV RVG entstehen erst mit der Beauftragung der Prüfung der Erfolgsaussichten...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / I. Vergütungsfestsetzung, § 11 RVG

Rz. 40 In gerichtlichen Angelegenheiten besteht die Möglichkeit, die anwaltlichen Kosten zulasten der Gegenseite festsetzen zu lassen, wenn und soweit die Kostengrundentscheidung dies zulässt. Doch auch gegen den eigenen Mandanten kann ein Rechtsanwalt seine Kosten für die gerichtliche Tätigkeit in einem einfachen Kostenfestsetzungsverfahren festsetzen lassen. Der Rechtsanwal...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 2. Geschäftsgebühr, Nr. 2300 VV RVG

Rz. 96 Für die außergerichtliche Tätigkeit in zivilrechtlichen Angelegenheiten erhält der Rechtsanwalt die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG. Voraussetzung ist, dass er für den Mandanten tätig werden soll oder bei der Gestaltung eines Vertrages mitwirkt. Entscheidend ist dabei nicht der Umfang der tatsächlichen Tätigkeit, sondern der erteilte Auftrag. Keine Außenwirkung en...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 3. Besondere Angelegenheit, § 18 RVG

Rz. 27 Oft sind innerhalb eines Mandates bestimmte Handlungen wiederholt notwendig. In diesen Fällen regelt § 18 RVG, dass jede dieser Angelegenheiten eine besondere Angelegenheit darstellt. Im Mietrecht kommen folgende Fallkonstellationen vor:mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / F. Überleitungsvorschriften bei RVG-Reformen 2021/2025

Rz. 224 Bei regelmäßigen Anpassungen des Gesetztes – insbesondere durch Gebührenerhöhungen – muss die Entscheidung getroffen werden, in welchen Fällen die neuen Vorschriften und wann die alten Vorschriften anzuwenden sind. Die Frage hat der Gesetzgeber im neuen § 60 RVG geregelt: Zitat § 60 RVG Übergangsvorschrift (1) Für die Vergütung ist das bisherige Recht anzuwenden, wenn d...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 3. Terminsgebühr, Nr. 3102, 3202, 3210 VV RVG

a) Entstehung der Terminsgebühr Rz. 138 Die Termingebühr entsteht nach Vorbem. 3 Abs. 3 des Vergütungsverzeichnisses vorbehaltlich ausdrücklich geregelter Ausnahmen für die Wahrnehmungmehr

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§ 3 Kosten bei der Testamen... / I. Gesetzliche Gebühren nach dem RVG

Rz. 5 Die Höhe der Vergütung für anwaltliche Tätigkeiten bemisst sich nach dem RVG, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wird. Die gesetzliche Vergütung(shöhe) entsteht unabhängig davon, ob sie ausdrücklich vereinbart wurde oder nicht. 1. Maßgebliche Gebührentatbestände Rz. 6 Seit dem Inkrafttreten des RVG wurde lange darüber gestritten, ob der Anwalt, der mit dem Entwur...mehr

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AGS 08/2025, Höhe der Vergü... / IV. Begrenzung nach § 15 Abs. 3 RVG

Insgesamt ist jedoch das Aufkommen der beiden Verfahrensgebühren nach § 15 Abs. 3 RVG zu begrenzen. Dem Anwalt steht nicht mehr zu als eine aus dem Gesamtbetrag der Wertteile nach dem höchsten Gebührensatz berechnete Gebühr (OLG Brandenburg JurBüro 2023, 354; OLG Bamberg MDR 2008, 1425).mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / e) § 15a RVG

Rz. 110 Nach dem Wortlaut der Vorbem. Teil 3 Nr. 4 ist die Geschäftsgebühr immer auf die Verfahrensgebühr anzurechnen. Dies hätte zur Folge, dass die Geschäftsgebühr stets in voller Höhe entsteht, und die Verfahrensgebühr dabei durch die Anrechnung gekürzt wird.[168] Mit dieser Feststellung der schon in der BRAGO praktizierten Grundregel hat der BGH zunächst einige Verwirrun...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 1. Dokumentenpauschale, Nr. 7000 VV RVG

Rz. 34 Für die Herstellung von Abschriften, Kopien oder Ausdrucken, nicht aber für die Herstellung eines Originaldokuments,[46] kann der Rechtsanwalt die im Rahmen des Vergütungsverzeichnisses bestimmten Kosten verlangen. Der Gesetzgeber gesteht dem Rechtsanwalt hier eine Pauschale zu, die unabhängig von den tatsächlich entstandenen Kosten für Kopiermaterial und Personal zu ...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 1. Beratungs- und Gutachtertätigkeit, § 34 RVG

Rz. 89 Eine gesetzliche Vergütung besteht seit der Einführung des RVG nicht mehr. Seither hat der Anwalt mit seinem Mandanten eine gesonderte Vergütungsvereinbarung zu treffen. Als Beratung versteht sich dabei die Erteilung eines mündlichen oder schriftlichen Rates oder einer Auskunft; § 34 RVG. Grundlegend ist dabei, dass diese Tätigkeit nicht mit anderen gebührenpflichtige...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 1. Dieselbe Angelegenheit, § 16 RVG

Rz. 25 Ob mehrere Tätigkeiten oder Streitgegenstände zu ein und derselben Angelegenheit gehören, verraten in vielen Fällen die §§ 16 bis 19 RVG. § 16 RVG regelt dabei Fälle, die dieselbe Angelegenheit darstellen obwohl ggf. unterschiedliche Verfahrensschritte vorliegen. Den Praktiker im Mietrecht werden insbesondere folgende Umstände interessieren, die zwingend zu einer Angel...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 1. Beratungshilfegebühr, Nr. 2500 VV RVG

Rz. 125 Vom Mandanten selbst kann der Rechtsanwalt die Beratungshilfegebühr in Höhe von 15,00 EUR nach Nr. 2500 VV RVG verlangen. Die Gebühr wird auch als Schutzgebühr oder Handgeld bezeichnet. Es ist zulässig, diese Gebühr zu erlassen und gegenüber dem Mandanten sozusagen pro bono zu arbeiten. Bei der Frage nach dem Verzicht sollte ein Rechtsanwalt aber auch in Betracht zieh...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 4. Einigungsgebühr, Nr. 2508 VV RVG

Rz. 136 Ansprechende Kompensation der Tätigkeiten im Beratungshilfemandat kann lediglich die Geltendmachung einer Einigungsgebühr nach Nr. 2508 VV RVG sein. Die Gebühr beträgt 180,00 EUR. [179] Voraussetzung ist eine Einigung, die über ein Anerkenntnis oder einen Verzicht hinausgeht. Es muss der Streit oder die Ungewissheit über eine Rechtsstreitigkeit beigelegt werden. Ein ge...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / c) Erstberatungsgebühr und Beratung eines Verbrauchers, § 34 RVG

Rz. 93 Die Erstberatungsgebühr stellt für sich keine gesetzliche Gebühr dar. Sie ist vielmehr eine gesetzliche Obergrenze der üblichen Vergütung nach § 612 BGB. Diese Grenze gilt nur in den Fällen, in denen der Rechtsanwalt mit dem Mandanten keine Vergütungsvereinbarung getroffen hat. Ist der Mandant Verbraucher i.S.v. § 13 BGB und liegt keine Vergütungsvereinbarung vor, so m...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / b) Erstattung bei Ratenzahlung, § 50 RVG

Rz. 183 Ist für den Antragsteller die Prozesskostenhilfe unter der Bedingung einer Ratenzahlung festgelegt worden oder nachträglich eine Ratenzahlung angeordnet worden, so kann der Rechtsanwalt die Überzahlung der PKH-Gebühren bis zur Höhe der Wahlanwaltsgebühren auch aus der Staatskasse verlangen, sofern die Einzahlungen des Mandanten die ausgezahlten PKH-Gebühren und die e...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 4. Zusammenhängende Tätigkeiten, § 19 RVG

Rz. 28 § 19 RVG konkretisiert den Grundsatz, dass der Rechtsanwalt für die Tätigkeiten im gleichen Verfahren oder Rechtszug die Gebühren jeweils nur einmal erhält. Mit den Gebühren sind vorbereitende Handlungen, wie Sachverhaltsermittlung, die Einreichung einer Schutzschrift und die Beschaffung von Beweismitteln, Nebentätigkeiten, wie die Verhandlung mit der Gegenseite außer...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 5. Sonstige Auslagen, Nr. 7006 VV RVG

Rz. 57 Der Rechtsanwalt kann auch die Erstattung sonstiger Auslagen verlangen, sofern diese angemessen sind. So können Übernachtungskosten vom Mandanten verlangt werden, wennmehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 3. Bei Vergleich und Zahlungsvereinbarung, § 31b RVG

Rz. 31 Bei Abschluss eines Vergleiches bestimmt sich der Gegenstandswert nur mittelbar nach dem Inhalt des Vergleiches. Zum Gegenstandswert gehört hier der Gegenstand aller geltend gemachten oder miterledigten Ansprüche. Beispiel: Rechtsanwalt C. Lever macht für den Vermieter Rückstände aus Mietforderungen in Höhe von 100,00 EUR monatlich für 2 Jahre geltend. Der Mieter wende...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 3. Fahrtkosten, Nr. 7004, 7005 VV RVG

Rz. 49 Die Erstattung der Fahrkosten eines Rechtsanwaltes nach dem RVG erfolgt lediglich bei Geschäftsreisen. Die Geschäftsreise im Sinne des RVG ist in der Vorbem. 7 (2) des Vergütungsverzeichnisses definiert. Eine Geschäftsreise liegt danach vor, wenn das Reiseziel außerhalb der Gemeinde liegt, in der sich die Kanzlei oder die Wohnung des Rechtsanwalts befindet. Damit ents...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / I. Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 22 Auf Grundlage des RVG werden sämtliche Tätigkeiten eines Rechtsanwaltes abgegolten. Andere Mitglieder einer Rechtsanwaltskammer, Partnerschaftsgesellschaften und sonstiger Gesellschaften stehen dabei einem Rechtsanwalt gleich. Unter den Anwendungsbereich des RVG gehört auch die Tätigkeit als Mediator, für die dennoch wegen § 34 Abs. 1 S. 1 RVG eine Vergütungsvereinbaru...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / X. Terminsvertretung (nach RVG und Gebührenteilung)

1. Gesetzliche Gebühren nach RVG Rz. 200 Nimmt ein Rechtsanwalt die Vertretung eines anderen Kollegen im Gerichtstermin wahr, so kann er dafür nach dem RVG eigene Gebühren abrechnen. Eine Bindung an die Gebühren des RVG ist aber nur dann gegeben, wenn der Rechtsanwalt direkt vom Mandanten oder vom Rechtsanwalt aber im Namen und im Auftrag des Mandanten beauftragt wurde. (vgl....mehr

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AGS 08/2025, KostBRÄG 2025: Übergangsrecht RVG (Teil 2 - Einzelfälle)

In AGS 2025, 294 ff. hatten wir die Grundsätze des Übergangsrechts dargestellt. In diesem Beitrag sollen die in der Praxis wichtigsten Fallkonstellationen behandelt werden. I. Abgabe Durch eine Abgabe entsteht keine neue Angelegenheit (§ 20 S. 1 RVG), sodass weiterhin das bisherige Gebührenrecht gilt. II. Anfechtung eines Vergleichs Das Verfahren vor und nach Anfechtung eines P...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 2. Verschiedene Angelegenheiten, § 17 RVG

Rz. 26 Per Gesetz sind in § 17 RVG diverse Angelegenheiten geregelt, die immer als verschiedene Angelegenheiten behandelt werden müssen. Hier sind getrennte Abrechnungen zu erstellen. Für die Praxis im Mietrecht sind folgende Fälle von Bedeutung:mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / V. Gebühren in der Zwangsvollstreckung

Rz. 154 Die einzelnen Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind nach § 18 RVG in der Regel jeweils eigene besondere Angelegenheiten. Sie lösen eigene Gebühren aus. Auch in der Zwangsvollstreckung kann der Rechtsanwalt eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG und auch eine Terminsgebühr nach Nr. 3310 VV RVG in Höhe von jeweils 0,3 Gebühren verdienen. Gerade bei den Gegenstands...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / V. Hebegebühr, Nr. 1009 VV RVG

Rz. 64 Für die Weiterleitung von Geldern an den Mandanten oder Dritten kann der Rechtsanwalt eine Hebegebühr verlangen. Voraussetzung ist der – auch konkludent – erteilte Auftrag zur Entgegennahme des Geldes durch den Mandanten. Die Hebegebühr fällt im Moment der Auszahlung an und wird auf jeden Auszahlungsbetrag gesondert berechnet. Die jeweilige Gebühr kann sogleich mit de...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 4. Innenverhältnis der Auftraggeber

Rz. 75 Die Auftraggeber haften nach § 7 Abs. 2 RVG gesamtschuldnerisch lediglich bis zur Höhe der Gebühren, die anfallen würden, wenn lediglich ein Auftraggeber in Anspruch genommen wird. Insbesondere bei der gerichtlichen Geltendmachung der Honorarforderungen nach § 11 RVG oder im Mahn- oder Klageverfahren ist daher auf die Begrenzung der einzelnen Forderungen zu achten.mehr

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AGS 08/2025, KostBRÄG 2025:... / XXIV. Reisekosten

Auch hier gilt die Übergangsregelung des § 60 RVG. Maßgebend ist also nicht, wann die Geschäftsreise ausgeführt wird, sondern der Tag der unbedingten Auftragserteilung zur jeweiligen Angelegenheit (§ 60 Abs. 1 S. 1 RVG) bzw. der Tag der Beiordnung oder Bestellung (§ 60 Abs. 1 S. 3 RVG). Da sich aber hinsichtlich der Reisekosten des Anwalts durch das KostBRÄG 2025 keine Änder...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 3. Berechnung des Mehrvertretungszuschlages

Rz. 71 Der Mehrvertretungszuschlag fällt auf alle Verfahrens- und Geschäftsgebühren an. Es erhöhen sich also die Geschäftsgebührenmehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 4. Tage- und Abwesenheitsgeld, Nr. 7005 VV RVG

Rz. 56 Für die Abwesenheit aus der Kanzlei erhält der Rechtsanwalt für einen Zeitraum vom Die Pauschale wird bei mehreren Tagen Abwesenheit für jeden einzelnen Tag gesondert berechnet. Entscheidend ist die Dauer der Abwesenheit vom Kanzleisitz, einschließlich Mittagessen und Wartezeiten, sowie eines eingep...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 6. Weitere Merkmale

Rz. 21 Neben den genannten Merkmalen können auch weitere Merkmale die Einordnung der Angelegenheit im Gebührenrahmen beeinflussen. Die Aufzählung des § 14 RVG ist insoweit nicht abschließend.[29] Die besondere Spezialisierung des Rechtsanwaltes, die zusätzliche Arbeit an Feiertagen und am Wochenende, extremer Zeitdruck oder die Übernahme der Öffentlichkeitsarbeit gegenüber d...mehr

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AGS 08/2025, KostBRÄG 2025:... / XVI. Erneuter Auftrag

War der nach bisherigem Recht erteilte Auftrag beendet (z.B. infolge Mandatsniederlegung) und erhält der Anwalt später den Auftrag, wieder tätig zu werden, bleibt es bei der Anwendung des bisherigen Rechts (§ 15 Abs. 5 S. 1 RVG), es sei denn, es liegt ein Fall des § 15 Abs. 5 S. 2 RVG vor (s. XLL.).mehr

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AGS 08/2025, KostBRÄG 2025:... / XIII. Einstweilige Anordnungen

Da einstweilige Anordnungen nach § 17 Nr. 4b RVG gegenüber der Hauptsache selbstständige Angelegenheiten darstellen, gilt das Gleiche wie bei einer einstweiligen Verfügung (s. VII.). Werden mehrere einstweilige Anordnungen beantragt, ist für jede das Datum der Auftragserteilung bzw. Beiordnung gesondert festzustellen. Anordnungs- und Abänderungsverfahren sind auch hier dieselb...mehr

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AGS 08/2025, KostBRÄG 2025:... / XV. Erinnerung

Soweit eine Erinnerung eine eigene Angelegenheit darstellt (§ 18 Abs. 1 Nr. 3 RVG), gilt für sie neues Recht, wenn der Auftrag hierzu nach dem Stichtag erteilt worden ist. Bei anderen Erinnerungen stellt sich die Frage des Gebührenrechts nicht, da solche Verfahren keine neue Angelegenheit auslösen (§ 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 RVG), es sei denn, der Anwalt ist ausschließlich mit d...mehr

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AGS 08/2025, KostBRÄG 2025:... / XXV. Ruhen des Verfahrens

Wurde das Verfahren vor dem 1.6.2025 zum Ruhen gebracht und wird es erst nach dem 31.5.2025 wieder fortgeführt, bleibt es bei der Anwendung alten Rechts. Auf den Zeitpunkt der Aufnahme des Verfahrens kommt es nicht an, selbst wenn zwischenzeitlich zwei Kalenderjahre vergangen sind (§ 15 Abs. 5 S. 2 RVG). Die Regelung des § 15 Abs. 5 S. 2 RVG ist auf diese Fallkonstellation n...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 3. Korrespondenzanwalt

Rz. 203 Ist der Ansprechpartner des Mandanten nicht der Hauptbevollmächtigte, sondern nur ein Korrespondenzanwalt, kann dieser seine Verfahrensgebühr nur nach Nr. 3400 VV RVG berechnen. Der Korrespondenzanwalt tritt regelmäßig nur gegenüber dem Hauptbevollmächtigten, nicht aber vor Gericht oder gegenüber der Gegenseite auf. Eine Terminsgebühr fällt daher in der Regel nicht a...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / VI. Selbstständiges Beweisverfahren

Rz. 191 Gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Vorbem. 3 Abs. (5) VV RVG stellt das selbstständige Beweisverfahren eine besondere Angelegenheit dar. Das Verfahren kann damit als eigene Angelegenheit abgerechnet werden. Für das Beweisverfahren können die Verfahrensgebühr einschließlich Erhöhungsgebühr nach Nr. 1008 VV RVG, eine Terminsgebühr, eine Einigungsgebühr und die Auslagen des ...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / IX. Mehrvergleich

Rz. 197 Alle Parteien sind gehalten, auf eine zügige Erledigung des Rechtsstreites hinzuwirken. Daher liegt es nahe, in einem gerichtlichen Vergleich gleich eine Vielzahl weiterer Streitigkeiten mit zu erledigen. Das Gebührenrecht schafft dafür einen Anreiz, indem es die Vergütung dieser zusätzlichen Tätigkeit erlaubt. Neben 1,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG, fällt da...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 6. Verbindung von Verfahren

Rz. 31 Werden ähnliche Streitgegenstände in unterschiedlichen Klagen geltend gemacht, entstehen zunächst für jedes dieser Verfahren eigene Gebühren. Daran ändert sich wegen § 15 Abs. 4 RVG auch nichts, wenn die einzelnen Verfahren später zu einem Verfahren verbunden werden. Der Rechtsanwalt erhält in diesen Fällen vielmehr ein Wahlrecht, ob er die bereits vor der Zusammenleg...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / a) Entstehung der Terminsgebühr

Rz. 138 Die Termingebühr entsteht nach Vorbem. 3 Abs. 3 des Vergütungsverzeichnisses vorbehaltlich ausdrücklich geregelter Ausnahmen für die Wahrnehmungmehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / I. Vertragsgestaltung

Rz. 173 Wenn der Rechtsanwalt vorgerichtlich an der Gestaltung eines Vertrages mitwirkt, so kann diese Tätigkeit mithilfe des RVG abgegolten werden. Insbesondere billigt das RVG dem Rechtsanwalt in Anm. 2.3. (3) VVR RVG auch die Entstehung der Geschäftsgebühr für die Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrags zu. Rz. 174 Eine Mitwirkung ist auf jeden Fall gegeben, wenn der ...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG

A. Das RVG Rz. 1 Seit dem 1.7.2004 gilt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Mit dem 1.1.2021 erfolgte die zweite und zum 1.6.2025 die dritte Erhöhung. Das Gesetz ist durch das Vergütungsverzeichnis in Anlage 1 und die Gebührentabelle in Anlage 2 ergänzt. Diese beiden Anlagen sind für die Bestimmung der Gebühren unerlässlich. Das folgende Kapitel beschränkt sich auf die h...mehr

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AGS 08/2025, KostBRÄG 2025:... / XXXVIII. Verwaltungsverfahren

Verwaltungsverfahren und Nachprüfungsverfahren sind zwei verschiedene Angelegenheiten (§ 17 Nr. 1a RVG). Ist der Auftrag für das Verwaltungsverfahren vor dem 1.6.20205 erteilt worden, gilt ungeachtet dessen für das Nachprüfungsverfahren neues Recht, wenn der Auftrag für das Nachprüfungsverfahren erst danach erteilt worden ist. Beispiel 23 Der Anwalt ist im Januar 2025 im Verw...mehr

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AGS 08/2025, KostBRÄG 2025:... / 1. Wertgebühren

Werden mehrere selbstständige Verfahren, in denen gem. § 2 Abs. 1 RVG nach dem Gegenstandswert abzurechnen ist, miteinander verbunden, so berechnen sich nach der Verbindung die Gebühren aus den zusammengerechneten Werten der verbundenen Verfahren (§ 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 39 Abs. 1 S. 1 GKG, § 33 Abs. 1 S. 1 FamGKG). Soweit für das eine Verfahren altes Recht galt und fü...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / I. Bestimmung der Gebühr

Rz. 3 Das RVG kennt zwei Berechnungsweisen der Gebühren. Zunächst kann es die Gebühren allein nach dem Betrag festlegen. Gerade im Bußgeld- und Strafrecht und in einigen Fällen des Sozialrechtes richten sich die Gebühren unabhängig vom Streitwert nach einem Eurobetrag. Diese Betragsgebühren können als Wertgebühren (oder auch Festgebühren), wie z.B. die Beratungshilfegebühr v...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / II. Versäumnisurteil

Rz. 179 Erscheint eine Partei im Termin nicht, verhandelt nicht oder zeigt seine Verteidigungsabsicht im schriftlichen Vorverfahren nicht an, so kann das Gericht ein Versäumnisurteil erlassen. Auf die Verfahrensgebühr wirkt sich diese Vorgehensweise nicht aus, wohl aber auf die Terminsgebühr. Nr. 3104, 3202 oder 3210 VV RVG bestimmen die Höhe der regulären Terminsgebühr auf ...mehr