Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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AGS 09/2025, KostBRÄG 2025:... / [Ohne Titel]

Durch das KostBRÄG 2025[1] sind zum 1.6.2025 die in §§ 44 bis 49 FamGKG enthaltenen Höchst-, Auffang- und Regelverfahrenswerte für bestimmte Kindschaftssachen und bestimmte Abstammungssachen sowie für Ehewohnungssachen und Gewaltschutzsachen angehoben worden. Das führt dazu, dass sich in den betroffenen Verfahren die Gerichtsgebühren nach Nrn. 1110, 1310 und 1320 FamGKG KV n...mehr

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AGS 09/2025, Auslagenerstat... / Leitsatz

Hinsichtlich der Erstattung einer Aktenversendungspauschale kann ein auswärtiger Verteidiger nicht darauf verwiesen werden, dass der Betroffene seinen Wohnsitz am Gerichtsort hat und es ihm daher zuzumuten gewesen wäre, einen am Gerichtsort kanzleiansässigen Verteidiger zu mandatieren, der die Akte auf der Geschäftsstelle des Gerichts am Ort hätte einsehen können. Ablichtunge...mehr

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AGS 09/2025, Streitwert und... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung entspricht der h.M. in der Rspr. (vgl. dazu auch Burhoff/Volpert/Burhoff/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 7. Aufl., 2025, Teil A Rn 2332 m.zahlr.w.N. Allerdings kann man sich schon fragen, ob nicht die Festsetzung des Streitwerts auf nur 1.000,00 EUR bzw. hier nur 500,00 EUR nicht das "Kostenrisiko für die überwiegend finanzschwachen Strafgefangenen" ü...mehr

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AGS 09/2025, Gebühren nach ... / I. Sachverhalt

Die Staatsanwaltschaft führte gegen den ehemaligen Beschuldigten ein Ermittlungsverfahren wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern. Mit Schriftsatz vom 10.9.2024 zeigte der Rechtsanwalt die Verteidigung des Beschuldigten an und bat um Akteneinsicht. Mit Verfügung vom 28.1.2025 hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Ebenfalls am 28.1.2025 b...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Anwaltsvertrag (Abs 1 lit b).

Rn 5 Der Anwaltsvertrag beurteilt sich grds nach dem Recht am gewöhnlichen Aufenthalt des Rechtsanwalts (s bereits oben Art 4 Rn 11 sowie Mayer in Mayer/Kroiß, RVG, 8. Aufl, § 1 Rz 218; MAHIntWirtR/Trittmann/Schmaltz § 3 Rz 144 ff; differenzierend Staud/Magnus Art 4 Rz 301 ff und Reithmann/Martiny/Knöfel Rz 10.18); s aber ggf IV bei internationalen Sozietäten und Fällen. Die...mehr

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AGS 09/2025, Abrechnung des... / V. Erstreckung

Hat der Rechtsanwalt als Wahlanwalt an der Vorführung bzw. richterlichen Vernehmung teilgenommen und wird er später zum ("vollen") Pflichtverteidiger bestellt, gilt hinsichtlich seiner gesetzlichen Gebühren § 48 Abs. 6 S. 1 RVG. Das bedeutet, dass dann auf jeden Fall die für die Teilnahme an der Vorführung oder richterlichen Vernehmung entstandene Nr. 4102 Nr. 1 VV als geset...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / g) Beratung

Rz. 151 Folgt der Beratung des Mandanten eine Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Schädiger, so besteht für die Beratungstätigkeit nur dann ein eigener Gebührenanspruch, wenn die Anrechnung nach § 34 Abs. 2 RVG ausgeschlossen wurde (vgl. dazu § 1 Rdn 29). Bei Ausschluss der Anrechnung dürfte die Erstattung der Beratungsvergütung problematisch sein, da d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / g) Höhe des Kostenvorschusses.

Rn 24 Die Höhe des Kostenvorschusses ergibt sich aus den Gebühren, die sich nach dem Wert des beabsichtigten Verfahrens ergeben. Der Vorschussanspruch umfasst die notwendigen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, Gebühren und Auslagen (§§ 12 ff FamGKG; §§ 8, 9 RVG). IRd Schlüssigkeitsprüfung hat das Gericht auch die Höhe der voraussichtlich anfallenden Kosten und Gebü...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / II. Differenzgebühr Abrechnungsgrundsätze

Rz. 16 Die Abrechnungsgrundsätze (ausführliche Darstellung siehe § 1 Rdn 125 ff.) regeln die Höhe derjenigen Gebühren, die der Anwalt vom gegnerischen Haftpflichtversicherer für die Regulierung beanspruchen kann. Auf das Innenverhältnis zwischen Anwalt und Mandant haben sie keine unmittelbare Auswirkung, weil der Mandant an der Vereinbarung dieser Grundsätze nicht beteiligt ...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / III. Differenzgebühr Rationalisierungsabkommen

Rz. 30 Hat der Anwalt mit dem Rechtsschutzversicherer seines Mandanten ein sog. Rationalisierungsabkommen geschlossen (zu den Einzelheiten vgl. § 1 Rdn 143 ff.), so kann es vorkommen, dass die dort vereinbarten Gebühren hinter den gesetzlichen Gebühren, die der Mandant schuldet, zurückbleiben. Rz. 31 Beispiel Der Rechtsschutzversicherer bietet ein Rationalisierungsabkommen an...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 669 BGB – Vorschusspflicht.

Gesetzestext Für die zur Ausführung des Auftrags erforderlichen Aufwendungen hat der Auftraggeber dem Beauftragten auf Verlangen Vorschuss zu leisten. Rn 1 § 669 soll sicherstellen, dass der Beauftragte die Aufwendungen zur Ausführung des Auftrags nicht vorfinanzieren muss. Der auf Geld gerichtete Anspruch auf Vorschuss ist nach hM wegen des idR fehlenden eigenen Interesses ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Hauptanwendungsbereich.

Rn 2 Vielfach begegnet § 315 im Arbeitsrecht: Der Arbeitgeber kann (in den durch den Vertrag gezogenen Grenzen) kraft seines Direktionsrechts die vom Arbeitnehmer zu erbringende Leistung bestimmen (BAG NZA 12, 858, 860 [BAG 22.02.2012 - 5 AZR 249/11]; MüKo/Würdinger Rz 73 ff; aA etwa Boecken FS Fezer 16, 377, der das Weisungsrecht des Arbeitgebers wegen seines gesetzlichen U...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 4. Rechtsschutzversicherung

Rz. 295 Die Gebühr für eine gerichtliche Einigung wird im Rahmen eines bestehenden Verkehrsrechtsschutzes grundsätzlich vom Rechtsschutzversicherer übernommen. Hier ist allerdings eine Einschränkung durch die ARB zu beachten, die in der Praxis nicht unerhebliche Auswirkungen hat: Nach Ziffer 3.3.2 der Muster-ARB 2021 trägt der Versicherer die Kosten einer einverständlichen E...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Vollwirksamkeit und Fälligkeit der Aufrechnungsforderung.

Rn 16 Die Forderung muss vollwirksam und ihre Erfüllung erzwingbar sein (BGH NJW-RR 11, 1142 [BGH 19.05.2011 - IX ZR 222/08]). Hierzu muss die Forderung zunächst bestehen. Auf eine rechtskräftige Feststellung kommt es nicht an; auch eine anderweitig eingeklagte und noch anhängige Forderung ist als Aufrechnungsforderung geeignet (BGH NJW 13, 2975). Die Aufrechnung mit einem p...mehr

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AGS 09/2025, Gebühren im Bu... / I. Sachverhalt

Dem Betroffenen ist eine Abstandsunterschreitung zur Last gelegt worden. Deswegen wurde gegen ihn eine Geldbuße von 75,00 EUR festgesetzt. Der Verteidiger hat dagegen am 30.12.2022 Einspruch eingelegt. Er teilte mit, dass der Betroffene aufgrund anwaltlichen Rats keine Angaben zur Sache machen werde und beantragte die Einstellung des Verfahrens sowie die Gewährung von Aktene...mehr

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AGS 09/2025, Abrechnung des... / II. Teil 4 Abschnitt 1 oder Abschnitt 3 VV

Bei der Abrechnung des nur für einen Termin bestellten Pflichtverteidigers stellt sich zunächst die Frage, ob dieser als Verteidiger nach Teil 4 Abschnitt 1 VV oder nur für eine Einzeltätigkeit nach Teil 4 Abschnitt 3 VV abrechnet. Die Frage wird von der inzwischen wohl weitgehend einhelligen Rspr. dahin beantwortet, dass es sich bei den von einem für eine Vorführung/richterl...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / a) Leistungsumfang nach ARB

Rz. 169 Die Gebühr für eine außergerichtliche Einigung wird im Rahmen eines bestehenden Verkehrsrechtsschutzes grundsätzlich vom Rechtsschutzversicherer übernommen. Hier ist allerdings eine Einschränkung durch die ARB zu beachten, die in der Praxis nicht unerhebliche Auswirkungen hat: Nach Ziffer 3.3.2 der Muster-ARB 2021 des GDV[128] trägt der Versicherer die Kosten, die im...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / 2. Geltendmachung von Ansprüchen beim Kaskoversicherer

Rz. 71 Ist es im Rahmen der Schadensabwicklung aus Sicht des Geschädigten erforderlich, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, so gilt dies grundsätzlich auch für die Anmeldung des Schadens beim eigenen Kaskoversicherer.[41] Wenn der Geschädigte einen Teil seines Schadens – sei es aus Gründen der teilweisen Mithaftung, sei es zur kurzfristigen Kreditbeschaffung[42] – bei d...mehr

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AGS 09/2025, Festsetzung de... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Inhalt der Erklärung In der Praxis ist immer wieder festzustellen, dass die die Vorsteuerabzugsberechtigung betreffenden Erklärungen inhaltlich nicht immer korrekt formuliert worden sind. Die erstattungsberechtigten Parteien sollten sich deshalb an den Gesetzeswortlaut halten. In § 104 Abs. 2 S. 3 ZPO heißt es insoweit: Zitat "Zur Berücksichtigung von Umsatzsteuerbeträgen ge...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / A. Allgemeines

Rz. 1 Nach Abschluss der außergerichtlichen Regulierung bzw. des Rechtsstreits stellt sich die Frage, gegenüber wem und auf welche Weise die anwaltlichen Gebühren geltend zu machen sind. Rz. 2 Dabei sind zum einen die verschiedenen vertraglichen bzw. erstattungsrechtlichen Beziehungen der Beteiligten zu berücksichtigen. Der Anwalt kann sich hinsichtlich seiner Vergütung in er...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Schuldbeitritt (Schuldmitübernahme).

Rn 12 Beim Schuldbeitritt tritt der Mitübernehmer zusätzlich neben den bisherigen Schuldner. Dies ist gesetzlich für eine Reihe von Fällen vorgesehen (§§ 546 II, 604 IV, 2382; §§ 25, 28, 127 HGB; Art 28 WG). Darüber hinaus ist aber auch ein rechtsgeschäftlicher Schuldbeitritt gem § 311 I möglich. Er kommt zustande durch Vertrag des Übernehmenden mit dem Gläubiger oder dem Sc...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / c) Kostendeckungszusage

Rz. 83 Beauftragt ein rechtsschutzversicherter Mandant seinen Anwalt mit der Einholung einer Deckungszusage bzw. mit der weiteren Wahrnehmung der versicherungsrechtlichen Interessen gegenüber dem Rechtsschutzversicherer, so erhält der Anwalt für diese Tätigkeit eine eigene Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG. Die Einholung der Deckungszusage ist eine eigene Angelegenheit (s...mehr

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FF 09/2025, Wissen, Austausch, Gemeinschaft

Herbsttagung 2025 in Berlin Jochem Schausten Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer einmal dabei war, weiß: Unsere Herbsttagung ist mehr als ein Pflichttermin für FAO-Stunden. Sie ist ein Treffpunkt. Ein Ort, an dem Wissen auf Erfahrung trifft, an dem Fragen entstehen und Antworten wachsen – und an dem wir uns als Kolleginnen und Kollegen begegnen. Vom 27. bis 29.11.2025 ist es wie...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / 2. Anspruchsumfang

Rz. 124 Der Verkehrsrechtsschutz schützt den Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Eigentümer, Halter, Erwerber, Leasingnehmer/Mieter oder Fahrer von Motorfahrzeugen oder Anhängern (2.1.1 ARB 2021). Mitversichert sind auch die berechtigten Fahrer und berechtigten Mitfahrer dieser Fahrzeuge. Rz. 125 Der Schadensersatz-Rechtsschutz deckt die gesamte Unfallregulierung ei...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / e) Einigungsgebühr

Rz. 145 Die Gebühr für eine gerichtliche oder außergerichtliche Einigung wird im Rahmen eines bestehenden Verkehrsrechtsschutzes grundsätzlich vom Rechtsschutzversicherer übernommen. Hier ist allerdings eine Einschränkung durch die ARB zu beachten, die in der Praxis nicht unerhebliche Auswirkungen hat: Nach Ziffer 3.3.2 der Muster-ARB 2021, der für gerichtliche und außergeri...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Rechtsfolgenseite.

Rn 36 Der Einwand ist im Prozess vAw zu berücksichtigen (BGHZ 3, 94, 103 f; BGHZ 37, 147, 152). Die unzulässige Rechtsausübung genießt keinen Rechtsschutz (Art 2 II SchwZGB). Gleichwohl ist es missverständlich, wenn es heißt, das Rechtsinstitut begründe lediglich ein Abwehrrecht (so NK/Krebs § 242 Rz 70): Da sich der Einwand unzulässiger Rechtsausübung auch gg Einwendungen z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Höhe der Vergütung, Abs 2.

Rn 5 II gilt auch, wenn die Vergütungsregelung nichtig ist (zB sittenwidrig, BAG NZA 16, 494 [BAG 18.11.2015 - 5 AZR 814/14]; 15, 608 [BAG 17.12.2014 - 5 AZR 663/13] oder verbotsgesetzwidrig, BAG NJOZ 16, 226) und bestimmt die Höhe der Vergütung und die Reihenfolge in Betracht kommender Vergütungsgrundlagen. Untergrenze im Arbeitsverhältnis bestimmt seit 1.1.15 das Mindestlo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines zu Abs 1 und Abs 2.

Rn 1 § 204 fasst die Hemmungstatbestände bei Rechtsverfolgung zusammen. Gemeinsame Voraussetzung ist, dass der Gläubiger aktiv seinen Anspruch verfolgt (BGH NJW 12, 3633 [BGH 15.08.2012 - XII ZR 86/11] Rz 27). und damit der Schuldner vor einer Inanspruchnahme noch nach Ablauf der ursprünglichen Verjährungsfrist gewarnt ist (BGH 3.5.16 – II ZR 311/14 Rz 35). Die konkrete Maßn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 614 BGB – Fälligkeit der Vergütung.

Gesetzestext 1Die Vergütung ist nach der Leistung der Dienste zu entrichten. 2Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten. Rn 1 Gem § 614 gilt der Grundsatz ›ohne Arbeit kein Lohn‹ (BAG NZA 18, 1555 [BAG 19.09.2018 - 10 AZR 496/17]). Nach 1 ist der Dienstverpflichtete vorleistungspflichtig (BAG ZTR 10...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / J. Prozessuales/Insolvenz/Steuer.

Rn 24 Die Geltendmachung streitiger Ansprüche erfolgt beim Prozessgericht. Gerichtsstand ist wahlweise der des Beklagten (§§ 12 ff ZPO) oder der der Erbschaft (§ 27 ZPO). Einschränkende letztwillige Schiedsgerichtsklausel sind idR unzulässig (str; München 25.4.16 – 34 Sch 12/15). Es kann kein Prozesskostenvorschuss vom anderen Ehegatten nach §§ 1360a IV, 1361 IV gefordert we...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Einzelfälle.

Rn 67 Abtretung: Eine Zession oder Prozessführungsermächtigung ist sittenwidrig, wenn eine unvermögende Partei zur gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen vorgeschoben wird und dies bezweckt, das Kostenrisiko zulasten der beklagten Partei zu vermindern oder auszuschließen, wofür auf den Zeitpunkt der Abtretung abzustellen ist (Ddorf NZKart 15, 201). Ein wegen wucherähnlich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Niedrigere Entgelte (§ 4 Nr. 18 S. 1 Buchst. c UStG – Rechtslage bis 31.12.2019)

Rz. 79 Als zweite objektive Voraussetzung der Steuerbefreiung regelt § 4 Nr. 18 S. 1 Buchst. c UStG, dass die Entgelte für die in Betracht kommenden Leistungen hinter den durchschnittlich für gleichartige Leistungen von Erwerbsunternehmen verlangten Entgelten zurückbleiben. Die Steuerbefreiung kommt daher insbesondere dann nicht in Betracht, wenn die Entgelte nach kaufmännis...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Streitigkeiten

Rz. 11 Streitigkeiten über die vom Wahlvorstand festgelegte Betriebsratsgröße sind im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren (§ 2 a ArbGG, §§ 80 ff. ArbGG) zu entscheiden. Irrtümer können zur Anfechtbarkeit der Wahl führen, wenn infolge des Verstoßes das Wahlergebnis ohne die Möglichkeit der Berichtigung geändert oder beeinflusst wird. Angefochten wird stets die Wahl des ge...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / A. Grundsätze der Vergütung des Rechtsanwalts

I. Entstehung des Gebührenrechtes Rz. 1 Bereits im Rahmen der Gesetzgebungsverfahren zur Gründung des deutschen Reiches wurde im Jahr 1879 mit der Gebührenordnung für Rechtsanwälte eine Normierung der Rechtsanwaltsgebühren vorgenommen. Die damalige Gebührenordnung kannte bereits die gegenstandswertabhängige Berechnung der Gebühren,[1] die Unterteilung von Prozess-, Verhandlun...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / a) Mahnbescheid, Nr. 3305 VV RVG (§ 15a RVG)

Rz. 114 Die Anfertigung eines Antrages auf Erlass eines Mahnbescheides oder Europäischen Zahlungsbefehls nebst Einreichung bei Gericht löst nach Nr. 3305 VV RVG eine 1,0 Verfahrensgebühr aus. Bei der Vertretung von mehreren Auftraggebern kann der Rechtsanwalt folglich auch den Mehrvertretungszuschlag nach Nr. 1008 VV RVG berechnen (vgl. hierzu § 1 Rdn 66 ff.). Rz. 115 Auch di...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / VII. Kappung, § 15 Abs. 3 RVG

Rz. 76 Es kommt vor, dass der Rechtsanwalt für bestimmte Teile seines Auftrages verschiedene Gebührensätze anwenden kann. Hierdurch entstehen teilweise mehrere Gebühren, deren Summe gelegentlich die Gebühren überschreiten, die bei einer Bearbeitung des gesamten Auftrages entstanden wären. Für diese Gebühren enthält § 15 Abs. 3 RVG den Grundsatz, dass der Rechtsanwalt insgesa...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / b) Vollstreckungsbescheid, Nr. 3308 VV RVG

Rz. 117 Im gerichtlichen Mahnverfahren löst auch die Beantragung des Vollstreckungsbescheides eine eigene Gebühr nach Nr. 3308 VV RVG in Höhe von 0,5 Gebühren aus. Dafür muss der Antrag auch zulässig sein. Ein Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheides vor Ablauf der Widerrufsfrist löst die Gebühr folglich nicht aus. Der Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheides lös...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / A. Das RVG

Rz. 1 Seit dem 1.7.2004 gilt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Mit dem 1.1.2021 erfolgte die zweite und zum 1.6.2025 die dritte Erhöhung. Das Gesetz ist durch das Vergütungsverzeichnis in Anlage 1 und die Gebührentabelle in Anlage 2 ergänzt. Diese beiden Anlagen sind für die Bestimmung der Gebühren unerlässlich. Das folgende Kapitel beschränkt sich auf die hauptsächli...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 1. Verfahrensgebühr, Nr. 3100, 3200, 3207, 3208 VV RVG

Rz. 126 Mit Erteilung eines unbedingten Klageauftrages oder Auftrages zur Vertretung in einem Arrestverfahren oder im einstweiligen Rechtsschutz fällt die Verfahrensgebühr für die gerichtliche Tätigkeit nach Nr. 3100 VV RVG an. Die Gebühr beträgt 1,3 Gebühren. Im Berufungs- oder Revisionsverfahren beträgt die Gebühr sogar 1,6 Gebühren nach Nr. 3200, 3207 VV RVG, vor dem BGH ...mehr

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§ 3 Kosten bei der Testamen... / b) Beratungsgebühr gem. § 34 RVG

Rz. 10 Die außergerichtliche Beratung definiert sich als die Erteilung eines mündlichen oder schriftlichen Rats oder einer Auskunft. Ein Rat ist die Empfehlung, wie sich der Mandant in einer bestimmten Situation oder Lage verhalten soll. Beim Rat kommt es dem Mandanten nur auf das Ergebnis, nicht aber auf die rechtlichen Erwägungen, die zu diesem Ergebnis geführt haben, an.[1...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 2. Vertretung des Antragsgegners, Nr. 3307 VV RVG (Widerspruchsgebühr)

Rz. 123 Die Gebühren des Rechtsanwaltes des Antragsgegners im Mahnverfahren richten sich nach Nr. 3307 VV RVG. Er kann für die Einlegung des Widerspruches eine Gebühr von 0,5 Gebühren abrechnen. Diese Gebühren sind auf das spätere Klageverfahren voll anzurechnen. Bei einem Teilwiderspruch richtet sich die Höhe der Gebühr nach dem zunächst erteilten Auftrag. Wird der Auftrag z...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 4. Verfahrensgebühr für Beantragung einer Räumungsfrist, Nr. 3334 VV RVG

Rz. 168 Das RVG gewährt nach Nr. 3334 VV RVG eine eigene Verfahrensgebühr für ein Verfahren auf Bewilligung, Verlängerung oder Verkürzung einer Räumungsfrist i.S.d. §§ 721, 794a ZPO. Die Gebühr entsteht jedoch nach dem Wortlaut der Nr. 3334 VV RVG nicht, wenn der Antrag im eigentlichen Räumungsprozess gestellt wird. Hier kann sich aber durch den zusätzlichen Antrag der Strei...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 2. Beratungsgebühr, Nr. 2501 VV RVG

Rz. 127 Für die Vornahme einer Beratung ohne ein Tätigwerden gegenüber Dritten kann der Rechtsanwalt die Beratungsgebühr nach Nr. 2501 VV RVG abrechnen. Die Gebühr fällt für einen Rat oder eine Auskunft an. Sie beträgt 42,00 EUR [161] und kann gegenüber der Landeskasse abgerechnet werden. Die Anzahl oder das Ergebnis der Beratungen ist für den Anfall der Gebühr unerheblich. Da...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 3. Geschäftsgebühr, Nr. 2503 VV RVG

Rz. 132 Die Geschäftsgebühr in der Beratungshilfe ist das Pendant der Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG. Die Gebühr beträgt nunmehr 102,00 EUR.[168] Die Gebühr entsteht für die Vertretung eines Mandanten gegenüber Dritten und auch für die Mitwirkung des Rechtsanwaltes bei der Gestaltung eines Vertrages. Die Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrages setzt voraus, dass d...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 2. Post- und Telekommunikation, Nr. 7001 und Nr. 7002 VV RVG

Rz. 43 Die Auslagen für Post und Telekommunikation kann der Rechtsanwalt ebenfalls von seinem Mandanten erstattet verlangen. Der Rechtsanwalt hat dabei die Wahl, ob er die tatsächlich angefallenen Kosten nach Nr. 7001 VV RVG oder die Pauschale in Höhe von 20 % der gesetzlichen Gebühren[54] mit der Obergrenze von 20,00 EUR je Angelegenheit geltend machen möchte. Rz. 44 Nach Nr...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 2. Erledigung vor Einreichung des Schriftsatzes, Nr. 3101, 3202, 3207 VV RVG

Rz. 130 Die Verfahrensgebühr reduziert sich nach Nr. 3101 VV RVG auf nur noch 0,8 Gebühren bei Berufung oder Revision nach Nr. 3201, 3207 VV RVG auf 1,1 Gebühren, wenn sich der Auftrag erledigt, bevor der Rechtsanwaltmehr

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§ 3 Kosten bei der Testamen... / a) Geschäftsgebühr gem. Vorbem. 2.3 Abs. 3 zu VV 2300 RVG

Rz. 7 Vertritt der Anwalt den Mandanten außergerichtlich und betreibt er ein nach außen gerichtetes Geschäft für den Mandanten, entsteht regelmäßig die Geschäftsgebühr gem. Vorbem. 2.3 Abs. 3 zu VV 2300 RVG. Diese Gebühr wird zudem ausgelöst, wenn der Anwalt an der Gestaltung eines Vertrags mitwirkt. Rz. 8 Für alle in einer Angelegenheit anfallenden Tätigkeiten fällt eine Geb...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 5. Neue Angelegenheit nach Erledigung, § 15 Abs. 5 S. 2 RVG

Rz. 29 Besonderes Augenmerk verdient die Regelung des § 15 Abs. 5 S. 2 RVG. Hier wird der Grundsatz durchbrochen, dass auch bei erneutem Auftrag zum Tätigwerden in einer Angelegenheit die Tätigkeiten mit den Gebühren abgedeckt sind. Eine neue Angelegenheit soll dann vorliegen, wenn der Auftraggeber 2 Jahre nach Erledigung des ersten Auftrages einen erneuten Auftrag über die ...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 2. Muster: Vergütungsfestsetzung nach § 11 RVG

Rz. 49 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.3: Vergütungsfestsetzung Aktenzeichen der Hauptsache: _________________________ Vergütungsfestsetzung [74] In der Rechtsanwaltsvergütungssache _________________________ ./. _________________________ Rechtsanwalt Claas Lever, Protzgasse 12, 12345 Schlauhausen, – Antragsteller – gegen _________________________ – Antragsg...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / b) Reduzierter Gebührensatz, Nr. 3105, 3203, 3211 VV RVG

Rz. 146 Als Sonderfall fällt eine Terminsgebühr nicht in voller Höhe an, wenn eine Partei nicht erschienen oder nicht ordnungsgemäß vertreten ist und lediglich ein Antrag auf Versäumnisurteil oder zur Prozess- und Sachleitung gestellt wird. Die Terminsgebühr beträgt in der ersten Instanz und in der Berufung 0,5 Gebühren, nach Nr. 3105 und 3203 VV RVG. In der Revision beträgt...mehr