Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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§ 3 Kosten bei der Testamen... / c) Anwaltliche Gebühren für die Mitwirkung bei Gesellschaftsverträgen

Rz. 30 Häufig ist es erforderlich, bei der Gestaltung von Testamentsentwürfen bei Unternehmern die Gesellschaftsverträge zu prüfen und ggf. anzupassen. Allein die Prüfung, ohne inhaltliche Änderung, ist mit der Vergütung für die Erstellung des Testamentsentwurfs abgegolten. Soweit der Gesellschaftsvertrag aber ergänzt werden muss, also etwaige sog. erbrechtliche Klauseln (z.B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 169. Zwangsversteigerung.

Rn 283 Für Anordnung und Beitritt erfällt nach Ziff 2210 KV Anl 1 GKG eine Festgebühr; für die Wertgebühren nach Ziff 2211 ff ist § 54 GKG einschlägig. Grds kommt es auf die Festsetzung nach § 74a V ZVG an, auch wenn später weitere Beteiligte beitreten (LG Paderborn RPfleger 89, 168). Für die Zuschlagsgebühr nach § 54 II GKG ist das Meistgebot maßgeblich, selbst wenn es unte...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / a) Anforderungen an die Vereinbarung

Rz. 216 Die Vereinbarung eines Erfolgshonorars erfordert zusätzlich zu den übrigen Anforderungen einer Vergütungsvereinbarung (siehe oben Rdn 191 ff.) weitere Angaben gegenüber dem Mandanten.mehr

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§ 3 Kosten bei der Testamen... / a) Grundlagen

Rz. 27 § 15 RVG stellt den Grundsatz der Einmaligkeit der Gebühren auf. Damit kommt den Gebühren ein Pauschalcharakter zu. Innerhalb derselben Angelegenheit sind grundsätzlich sämtliche Tätigkeiten erfasst,[39] die Gebühren entgelten im Grundsatz die gesamte Tätigkeit des Rechtsanwalts vom Auftrag bis zur Erledigung. Mehrere Angelegenheiten können gesondert abgerechnet werde...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 2. Modernisierungsmieterhöhung

Rz. 102 Bei Modernisierungsmieterhöhungen bei Wohnraum gilt § 23 Abs. 1 RVG i. V. m. § 41 Abs. 5 S. 1 GKG. Hier ist der Jahreswert der erhöhten Miete anzusetzen, sofern das Mietverhältnis nicht vorher endet.[116] Dies gilt auch für die Feststellung, dass sich die Miete nicht durch die Modernisierungsmieterhöhung erhöht hat.[117] Die Begrenzung gilt nicht, wenn nur der Saldo ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Kosten/Gebühren.

Rn 11 Die Anträge nach §§ 239 ff lösen grds keine zusätzlichen Gebühren und Kosten aus. Das Verfahren vor und nach Aufnahme bildet für die Gerichtskosten eine einheitliche Gebühreninstanz (§ 35 GKG); für eventuelle Zwischenurt fallen keine Gebühren an (Musielak/Voit/Stadler § 239 Rz 17; Zö/Greger § 239 Rz 19). Erfolgt ein mündlicher Verhandlungstermin ohne einen der mehreren...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / b) Sofortige Beschwerde

Rz. 52 Die sofortige Beschwerde richtet sich gegen materielle Rechtsverletzungen im Kostenfestsetzungsbeschluss. Sie muss wegen § 569 Abs. 1 S. 1 ZPO innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen ab Zugang des Beschlusses eingelegt werden. Bei Versäumnis der Frist kann die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand geprüft werden. Die Möglichkeit der Anschlussbeschwerde ohne Einhaltun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 11 Es gilt § 16 Nr 5 RVG. Anordnungs- und Aufhebungsverfahren sind eine Angelegenheit. Die Gebühren entstehen nur einmal (§ 15 II RVG). Eine Ausn gilt, wenn zwischen Beendigung des Anordnungsverfahrens und Auftrag zum Aufhebungsverfahren mehr als zwei Kalenderjahre vergangen sind. In diesem Fall bildet das Aufhebungsverfahren eine neue Angelegenheit (Hamm AGS 15, 166 [OLG...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Entscheidung, Kosten.

Rn 7 Liegen die Voraussetzungen (s.o. Rn 4 f) vor, ist die Vollstreckung einzustellen oder zu beschränken. Ermessen besteht also nicht hinsichtlich des Ob, sondern nur in Bezug auf das Wie. Es kommt zB eine Einstellung gg Sicherheitsleistung oder auch eine Beschränkung der Höhe nach in Betracht (Sternal/Weber Rz 25). Entscheidungen nach II sind – entspr § 707 II 2 ZPO – nich...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / XXXVI. Räumungsfrist

Rz. 124 Die Beantragung einer Räumungsfrist nach § 721 Abs. 1 ZPO muss bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung gestellt werden. Sie ist damit Bestandteil des Räumungsverfahrens und wirkt sich nicht streitwerterhöhend aus. Eine Ausnahme ist nur dann gegeben, wenn der Streitwert der Räumungsklage – z. B. wegen unstreitiger Beendigung des Vertrages vor Ablauf der Jahresfrist...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / d) Begründung des Rechtsmittels

Rz. 55 Die Begründung des Rechtsmittels erfolgt mit dem eingelegten Rechtsmittel unter Rüge der Rechtsverletzungen. Hilfreich ist regelmäßig eine Darstellung der Rechtslage mit Angabe der Rechtsquellen und Nachweise. Auch Verletzungen des Rechtes auf Anhörung gehören in die Begründungsschrift. Der Antragsgegner kann auch erst im Rechtsmittelverfahren Einwendungen und Einreden ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren.

Rn 5 Es entsteht eine Gerichtsgebühr nach KV 2110 iHv EUR 24,–. Der Gerichtsvollzieher erhält für die Verwertung die Gebühr nach § 9 GVKostG iVm KV Nr 300 iHv EUR 62,40 sowie ggf den Zeitzuschlag nach KV Nr 500 von EUR 24,– ab der vierten Stunde für jede weitere angefangene Stunde. Muss ein erneuter Versteigerungstermin anberaumt werden, beträgt die Gebühr dafür nach KV Nr 3...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Verfahren, Entscheidung und Kosten.

Rn 9 Die Räumungsfrist nach Abs 1 wird in einem Urteil angeordnet, das stets nach mündlicher Verhandlung ergeht. Sie ist im Tenor auszusprechen und muss auch dann begründet werden, wenn sie in einem Versäumnisurteil erfolgt (MüKoZPO/Götz § 721 Rz 6). Bei Zurückweisung des Antrags ist eine Erörterung in den Entscheidungsgründen ausreichend. Wurde ein Antrag rechtzeitig in der...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / I. Allgemeines

Rz. 137 Zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs kann nach den §§ 114 bis 127 ZPO Prozesskostenhilfe gegenüber den Rechtssuchenden gewährt werden, die sich das Verfahren aus eigenen Mitteln nicht leisten können. Die Prozesskostenhilfe ist das Pendant zur Beratungshilfe für das gerichtliche Verfahren. Im Verfahren vor dem Familiengericht wird die Prozesskostenhilfe auch Verf...mehr

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§ 19 Familienrechtliche Ano... / 4. Bestellung eines Ergänzungspflegers

Rz. 9 Wenn die Eltern oder der Vormund "verhindert" sind, dann erhält der Minderjährige für diese Angelegenheiten einen Ergänzungspfleger (§ 1809 Abs. 1 S. 1 BGB). Die Eltern müssen an der Besorgung von einzelnen Angelegenheiten für das Kind tatsächlich oder rechtlich verhindert sein, damit ein Pfleger zu bestellen ist.[22] Wenn eine Pflegschaft erforderlich wird, sind die E...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / XXV. Konkurrenzschutz

Rz. 79 Verlangt ein Mieter aus dem Mietvertrag die Durchsetzung der Konkurrenzschutzklausel, so findet § 41 Abs. 5 GKG keine Anwendung. Der Gegenstandswert ist vielmehr nach § 23 Abs. 1 RVG, § 48 Abs. 1 GKG und §§ 3 und 9 ZPO zu ermitteln. Der Gegenstandwert ist damit der durch den Wegfall der Konkurrenzsituation entfallenden Reingewinn bis zum nächsten möglichen Kündigungste...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren.

Rn 37 Einer Kostenentscheidung bedarf es nur, wenn im Festsetzungsverfahren solche angefallen sind (etwa Sachverständigenkosten aufgrund einer Beweiserhebung; Rn 8). Über diese ist nach §§ 91 ff durch den Rechtspfleger zu entscheiden und sie sind gleichzeitig festzusetzen (BVerfG NJW 77, 145 [BVerfG 24.09.1976 - 1 BvR 604/72]). Im Kostenfestsetzungsverfahren entstehen keine ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Kosten und Gebühren.

Rn 8 Gem § 31 Abs 1 FamGKG führt die Aufhebung und Zurückverweisung dazu, dass das weitere Verfahren mit dem früheren Verfahren vor diesem Gericht einen Rechtszug iSv § 29 FamGKG bildet, sodass Gebühren nur einmal entstehen. Dies gilt gem § 21 II RVG auch für die Gebühren des Anwalts.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. RA.

Rn 15 Die Anzeige nach Abs 1 löst eine Gebühr nach VV 3309, 3310 aus. Die Anzeige ist ggü dem folgenden Verfahren keine besondere Angelegenheit (§ 19 II Nr 4 RVG). Für das Erinnerungsverfahren entsteht eine 0,5 Gebühr nach VV 3500. Zur Kostenerstattung s Rn 9.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten.

Rn 23 Für den RA ist das VKH-Überprüfungsverfahren keine neue Angelegenheit iSd § 15 RVG (Frankf Beschl v 11.10.16 – 2 WF 237/16).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren.

Rn 14 Gerichtsgebühren fallen allenfalls in Gestalt von Geb für Registereintragungen nach Nr 14110 ff KV GNotKG an. Die Kosten eines hierauf gerichteten Antrags des RA richten sich nach Nr 2300 VV RVG.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / J. Kosten/Gebühren.

Rn 59 Für die Bestimmung des unpfändbaren Teils der Einkünfte entsteht keine Gerichtsgebühr. Dem Rechtsanwalt steht eine Gebühr mit einem Satz von 0,3 gem § 18 I Nr 3 RVG iVm VV 3309 zu. Ist eine Vollstreckungsgebühr bereits entstanden, fällt sie nicht erneut an.mehr

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AGS 08/2025, Wert der Einigungsgebühr bei abschließendem Zahlungsvergleich im Feststellungsprozess

§ 63 GKG; Nr. 1900 GKG KV; Nrn. 1000 Nr. 1, 1003 VV RVG Leitsatz Für den Streitwert eines Abfindungsvergleichs kommt es nicht auf die Höhe des dort vereinbarten Abfindungsbetrags an, sondern auf den Wert der abgefundenen Ansprüche. Wird ein Antrag auf Feststellung von Zukunftsschäden durch einen Zahlbetrag abgefunden, besteht ein Vergleichsmehrwert im Umfang des Feststellungsab...mehr

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zfs 08/2025, Erhöhung der Verfahrensgebühr bei Eintritt des Erben des Auftraggebers in das laufende Mandat

VV RVG Nrn 1008, 3100 Leitsatz Wird der Auftraggeber des Rechtsanwalts von einem einzelnen Erben beerbt, erfolgt eine Gebührenerhöhung nach Nr. 1008 VV RVG. OLG Frankfurt, Beschl. v. 20.2.2025 – 18 W 178/24 1 Sachverhalt Im Verlauf des vor dem LG Hanau geführten Rechtstreits zeigte die Prozessbevollmächtigte der drei Beklagten – eine Erbengemeinschaft – an, dass die Beklagte zu 2...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 4. Räumung des Untermieters

Rz. 142 Die Räumungsklage des Hauptmieters gegen den Untermieter orientiert sich an § 23 Abs. 1 RVG, § 41 Abs. 2 GKG. Hier ist der Jahresbetrag der Nettokaltmiete aus dem Hauptmietvertrag ausschlaggebend.[160]mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten.

Rn 8 Die Bewilligung ist gebührenfrei, für Auslagen (vgl § 187) gilt KV-GKG Nr 9004. Der RA erhält als ProzBev keine gesonderte Gebühr, anderenfalls gilt VV-RVG Nr 3403. Wird die öffentliche Zustellung einer Willenserklärung gem § 132 II BGB bewilligt, fällt eine 0,5 Gebühr Nr 15212 Ziff 7 KV-GNotKG an; für die Auslagen gilt KV-GNotKG Nr 31004.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Gebühren.

Rn 16 Für die Vollstreckung erhält der GV die Geb nach Nr 241 KV GVKostG iHv 109 EUR. Ansonsten fallen die gleichen Geb an wie bei der Zwangsvollstreckung nach § 885. Der RA erhält iRd Räumungsvollstreckung die allg 0,3-Verfahrensgebühr nach Nr 3309 sowie ggf die Terminsgebühr nach Nr 3310 VV RVG (Zö/Seibel Rz 12).mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 4. Rechtsmittel gegen Versagung der Bewilligung

Rz. 171 Wird die beantragte Prozesskostenhilfe nicht gewährt, ist aus mehreren Gesichtspunkten ein Rechtsmittel möglich. Gegen die fehlende Festsetzung von Raten und Zahlungen aus dem Vermögen wird sich der Antragsteller in der Regel nicht richten. Hier besteht jedoch ein Beschwerderecht der Staatskasse nach § 127 Abs. 3 ZPO. Folge dieser Beschwerde kann nur sein, dass Zahlun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Kosten/Gebühren.

Rn 4 Die Kosten für den Überweisungsbeschluss sind mit den Verfahrensgebühren abgegolten. Die Gerichtsgebühr für Pfändung und Überweisung beträgt gem §§ 3 II, 12 V GKG iVm KV Nr 2110 EUR 24,–. Die Anwaltsgebühr entsteht dafür mit einem Satz von 0,3 der Gebühr gem § 18 I Nr 3 RVG iVm VV 3309.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten und Gebühren.

Rn 8 S § 387 Rn 9. RA als Sachverständigenbeistand wie Verfahrensbevollmächtigter (Vorb 3 I VV RVG).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. RA als Beistand des SV.

Rn 31 Wie für einen Prozessbevollmächtigten (Vorb 3 I VV RVG), allerdings nur aus dem Wert des Zwischenstreits (s § 3 Rn 31).mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / XLVIII. Vertragsverlängerung

Rz. 146 Streiten sich die Parteien über die Verlängerung eines Vertrages, handelt es sich um einen Streit um die Dauer eines Vertrages. Nach § 23 Abs. 1 RVG, § 41 Abs. 1 GKG ist für die Gegenstandswertberechnung ist hier die Nettokaltmiete ggf. einschließlich Umsatzsteuer[163] für die strittige Vertragslaufzeit, begrenzt auf eine Jahresnettomiete zu veranschlagen.mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / LII. Zahlungsaufforderung/-klage

Rz. 151 Bei der regulären Zahlungsklage, ob über rückständige Mieten, Rechnungsbeträgen aus Betriebskostenabrechnungen, Kautionszahlungen oder Kautionsrückzahlungen oder bezifferte Schadensersatzansprüche, richtet sich der Gegenstandswert nach dem Wert der Hauptforderung ohne Früchte, Kosten und Zinsen, § 23 Abs. 1 RVG, § 43 Abs. 1 und 2 GKG. Nebenkostenvorauszahlungen, Nebe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. RA.

Rn 27 Grund- und Betragsverfahren bilden eine Gebühreneinheit. Es ist keine Zurückverweisung iSd § 21 RVG, wenn die Berufung gg das Grundurteil verworfen oder zurückgewiesen wird (BGH FamRZ 04, 1194 f = NJW-RR 04, 1294; dem folgend Köln 1.12.06 – 17 W 138/06 – juris). Bei sonstiger Zurückverweisung ist die bereits entstandene Verfahrensgebühr (VV 3100) anzurechnen (Vorb 3[6]...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 9 Die Gebühren vor dem AG und dem Gericht der Hauptsache entstehen nur einmal (§§ 15 I, II, 20 S 1 RVG).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren.

Rn 7 Die Bestimmung zum Leitentscheidungsverfahren erfolgt durch Beschl (§ 552b S 1), der nach S 2 der Vorschrift eine Darstellung des Sachverhalts und der Rechtsfragen enthalten muss, deren Entscheidung für eine Vielzahl anderer Verfahren von Bedeutung ist. S 2 stellt sicher, dass Instanzgerichte und die Öffentlichkeit Kenntnis von dem durch das Revisionsgericht zu entschei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Sonstige Tätigkeiten.

Rn 36 Für sonstige Tätigkeiten, etwa Terminsvertreter, Verkehrsanwalt, Einzeltätigkeiten, sind die Nr 3400 ff VV RVG anzuwenden. Die bisher fehlende Verweisung hat der Gesetzgeber mit dem 2. KostRMoG nachgeholt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsbehelfe.

Rn 15 Der beigeordnete Rechtsanwalt ist analog §§ 56 II, 33 III RVG beschwerdeberechtigt, wenn die vorläufige Einstellung der Ratenzahlungen fälschlicherweise angeordnet wird, sobald die ermäßigten Anwaltsgebühren gedeckt sind (Celle FamRZ 13, 1056; Köln FamRZ 97, 1283).mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 6. Quotenvorrecht

Rz. 100 Bei teilweisem Unterliegen des Mandanten und anteiliger Kostenerstattung muss bei der Abrechnung das Quotenvorrecht des Mandanten nach § 86 Abs. 1 S. 2 VVG berücksichtigt werden. Soweit der Gegner die Kosten des Mandanten erstattet, werden diese vorrangig auf die Zahlungen und Auslagen des Mandanten – also auch auf die Selbstbeteiligung – angerechnet. Erst der verble...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 57. Ehrverletzung.

Rn 101 ZuS und ReS richten sich nach § 3, GeS nach § 48 II GKG, wenn sie nichtvermögensrechtlicher Natur sind (vgl § 3 Rn 8 ff; BGH NJW 74, 1470; Köln JurBüro 94, 491; Oldbg JurBüro 95, 369). Das Interesse des Klägers an Unterlassung ist pauschalierend unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insb der Stellung des Verletzten und Verletzers sowie Art, Umfang und...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Kosten/Gebühren.

Rn 17 Bei vom SV anberaumtem Termin: Terminsgebühr des RA, Vorb 3 III VV RVG.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 21. Gerichtsstandsbestimmungsverfahren.

Rn 32 Die Kosten eines zum Rechtsstreit gehörenden Gerichtsstandsbestimmungsverfahrens sind Kosten des Rechtsstreits und damit erstattungsfähig. Nach der Neufassung des § 16 Nr 3a RVG fallen insoweit allerdings kaum noch gesonderte Kosten an. Möglich ist dies allenfalls noch bei einem Anwaltswechsel zwischen Gerichtsstandsbestimmungsverfahren und Hauptsache.mehr

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§ 3 Kosten bei der Testamen... / 3. Abgeltungsbereich der Gebühren

a) Grundlagen Rz. 27 § 15 RVG stellt den Grundsatz der Einmaligkeit der Gebühren auf. Damit kommt den Gebühren ein Pauschalcharakter zu. Innerhalb derselben Angelegenheit sind grundsätzlich sämtliche Tätigkeiten erfasst,[39] die Gebühren entgelten im Grundsatz die gesamte Tätigkeit des Rechtsanwalts vom Auftrag bis zur Erledigung. Mehrere Angelegenheiten können gesondert abge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / H. Kosten/Gebühren.

Rn 15 Für die Änderungsentscheidung entsteht keine Gerichtsgebühr. Dem Rechtsanwalt steht eine Gebühr mit einem Satz von 0,3 gem § 18 I Nr 3 RVG iVm VV 3309 zu. Ist eine Vollstreckungsgebühr bereits entstanden, fällt sie nicht erneut an.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten.

Rn 7 Für die Anmeldung ensteht eine halbe Gerichtsgebühr gem Nr 1902 KV GKG sowie eine Anwaltsvergütung von 0,8 Gebühren gem Nr 3338 VV RVG. Diese Gebühren werden auf die Gebühren eines sich ggf anschließenden Prozesses über den angemeldeten Anspruch angerechnet (BTDrs 17/10160, 8 f).mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 4. Voraussetzungen der Beratungshilfe

Rz. 117 Die Beratungshilfe wird nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt. Diese sind: Rz. 118 Die Beratungshilfe kann vom Rechtssuchenden oder vom Rechtsa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren.

Rn 5 Gerichtskosten: Fallen nur an bei Beschwerdezurückweisung gem KV-FamGKG Ziff 1912; Zeugen- u SV-Auslagen: I iVm § 118 I 5 ZPO. RA: Keine Kostenerstattung zwischen den Beteiligten, I iVm § 118 I 4 ZPO. VV-RVG Ziff 3335, 3500 u ggf Ziff 1003, 3104.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. VKH/Kosten und Gebühren.

Rn 30 Fraglich ist, ob VKH für das gerichtliche Verfahren nach § 155a auch dann bewilligt werden kann, wenn nicht zuvor außergerichtlich versucht worden ist, die Möglichkeit der Beurkundung einer gemeinsamen Sorgeerklärung vor der Urkundsperson des Jugendamts nach §§ 59 I 1 Nr 8, 87e SGB VIII) abzuklären oder ob die sofortige Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens dann mu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Kosten/Gebühren.

Rn 10 Es gilt § 51 IV (s § 51 Rn 6). Es werden keine neuen Gebühren ausgelöst (Vorbem 1.4 VV-FamGKG u § 16 Nr 5 RVG; Brandbg FamRZ 24, 479).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsanwalt.

Rn 90 1,3 Verfahrens- und 1,2 Terminsgebühr, Nr 3100 ff VV-RVG.mehr