Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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AGS 07/2023, Grundfälle zur... / IV. Verfahren nach Abstandnahme

Auch im Falle der Abstandnahme vom Urkundsverfahren ist die Verfahrensgebühr des Urkundsverfahrens auf die Verfahrensgebühr des Nachverfahrens anzurechnen (Vorbem. 3 Abs. 7 VV). Die Terminsgebühr entsteht auch hier anrechnungsfrei erneut, sofern sie im Urkundsverfahren angefallen ist, was bei dieser Konstellation nicht zwingend ist. Beispiel 4 Der Anwalt klagt für seinen Mand...mehr

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AGS 07/2023, Grundfälle zur... / V. Berufungsverfahren

Die Abstandnahme vom Scheck-, Wechsel- oder Urkundsverfahren ist auch noch in der Berufungsinstanz möglich und führt dazu, dass der Rechtsstreit im zweiten Rechtszug im ordentlichen Verfahren anhängig bleibt.[4] Auch in diesem Fall greift zwar § 17 Nr. 5 RVG, wonach es sich um zwei verschiedene Angelegenheiten handelt. Hier fehlte aber bis zum 31.12.2020 eine Anrechnungsvors...mehr

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AGS 07/2023, Begriff der Ge... / II. Keine Geschäftsreise

Die Kosten für die Reise der Rechtsanwälte B. und S. von Würzburg nach Leipzig zur mündlichen Verhandlung sind keine Auslagen i.S.d. § 162 Abs. 2 S. 1 VwGO i.V.m. Teil 7 VV. Die Reise war keine Geschäftsreise i.S.v. Vorbem. 7 Abs. 2 VV. Nach dieser Vorschrift liegt eine Geschäftsreise vor, wenn das Reiseziel außerhalb der Gemeinde liegt, in der sich die Kanzlei oder die Wohn...mehr

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AGS 07/2023, Fragen und Lös... / I. Vergütung des Klägervertreters

Der Prozessbevollmächtigte des Klägers hat die Telefonate mit dem Beklagten geführt, nachdem ihm sein Mandant den Prozessauftrag erteilt hatte. Damit bestimmt sich die Anwaltsvergütung insgesamt gem. Vorbem. 3 Abs. 1 VV nach Teil 3 VV. In den mehreren mit dem Beklagten vor Anhängigkeit des Rechtsstreits geführten Telefonaten hat der Klägervertreter Besprechungen mit dem Ziel ...mehr

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AGS 07/2023, Unzulässigkeit... / Leitsatz

Der Gebührenstreitwert ist in einem Klageverfahren einheitlich nach dem Wert eines jeden Streitgegenstandes zum Zeitpunkt seiner Anhängigkeit zu bestimmen. Bei der Wertfestsetzung für die einheitliche gerichtliche Verfahrensgebühr ist deshalb eine nach Verfahrensabschnitten oder Zeiträumen gestaffelte Festsetzung nicht veranlasst. Soweit bei den Rechtsanwaltsgebühren untersch...mehr

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AGS 07/2023, Zweimal Hauptv... / II. Zwei Terminsgebühren an einem Tag

1. Grundsatz: Nur eine Terminsgebühr je Hauptverhandlungstag Nach Auffassung des LG war für den 15.3.2022 zweimal die Terminsgebühr Nr. 4108 VV festzusetzen. Zwar sei in Nr. 4108 VV geregelt, dass die Terminsgebühr je "Hauptverhandlungstag" anfalle, weshalb mehrere Hauptverhandlungstermine in derselben Sache an einem Tag grds. nur zu einer Terminsgebühr führen (vgl. Gerold/Sc...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / d) Festsetzung von Vergütung und Aufwendungen

Rz. 146 Der Nachlasspfleger erhält eine Vergütung und Aufwendungsersatz, wenn er wirksam bestellt wurde. Die Ansprüche bestehen auch bei zu Unrecht angeordneter und durch das Beschwerdegericht aufgehobener Pflegschaft.[100] Rz. 147 Der Nachlasspfleger muss beim Nachlassgericht den Antrag stellen, dass ihm aus der Staatskasse Vergütung und Aufwendungsersatz erstattet werden (§...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / V. Übernahme von Betreuungen

Rz. 291 Die Vergütung und der Aufwendungsersatz sind nunmehr in den §§ 1875–1881 BGB sowie im VBVG geregelt. Der Aufwendungsersatz und die Aufwandspauschale für die ehrenamtlichen Betreuer befindet sich in §§ 1876–1881 BGB, die für nicht ehrenamtliche Betreuer, mit den Berufsbetreuern, im VBVG. Grundsätzlich werden ehrenamtliche Betreuungen unentgeltlich geführt. Möglich, bei...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / Literaturtipps

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AGS 07/2023, In diesem Heft

Im Aufsatzteil erläutert Burhoff (S. 289) die anwaltliche Vergütung im Strafbefehlsverfahren und stellt die verschiedenen Abrechnungsvarianten anhand von insgesamt 20 Beispielen dar. Lissner befasst sich mit der Erweiterung des Anwendungsbereichs der Bedürftigkeitsprüfung im Rahmen der Beratungshilfe (S. 296). Grundfälle zur Anrechnung in Urkunds- und Nachverfahren bzw. Verfah...mehr

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AGS 07/2023, Beauftragung e... / Leitsatz

Die gesetzlichen Gebühren und Auslagen nach Maßgabe des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (hier: 0,65-fache Verfahrensgebühr nach Nr. 3401 VV) fallen für einen Terminsvertreter nur an, wenn dieser von der Prozesspartei selbst oder in deren Namen durch den Prozessbevollmächtigten (Hauptbevollmächtigten) beauftragt worden ist, nicht hingegen, wenn letzterer im eigenen Namen den ...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / III. Übernahme von Bevollmächtigungen

Rz. 289 Sofern sich der Anwalt zur Vermeidung einer rechtlichen Betreuung des Mandanten bereit erklärt, seine private Vorsorgebevollmächtigung zu übernehmen, kommt in aller Regel die Vereinbarung eines Stundensatzes in Betracht. Im Hinblick darauf, dass im Rahmen einer Tätigkeit als anwaltlicher Bevollmächtigter oder auch Kontrollbevollmächtigter nicht nur anwaltsspezifische...mehr

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zfs 07/2023, Zur Wirksamkei... / 2 Aus den Gründen:

[7] A. Nach Auffassung des Berufungsgerichts war die Berufung zulässig und hat die Klägerin aus abgetretenem Recht einen Anspruch auf Zahlung der restlichen Sachverständigenkosten. Die Klägerin sei aktivlegitimiert, da der Geschädigte seine Forderung wirksam mit Erklärung vom 1.8.2018 an die Klägerin abgetreten habe. Die Klausel sei wirksam in den Vertrag einbezogen worden u...mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 5.8 Zwangsvollstreckung eines Unterlassungsurteils

Handelt der Schuldner einer Verpflichtung aus einem Vollstreckungstitel zuwider, eine Handlung zu unterlassen oder die Vornahme einer Handlung zu dulden, so ist er wegen einer jeden Zuwiderhandlung auf Antrag des Gläubigers von dem Prozessgericht des ersten Rechtszugs zu einem Ordnungsgeld und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, zur Ordnungshaft oder zu...mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 5.5 Zwangsvollstreckung auf Herausgabe von Sachen

Hat der Schuldner eine bewegliche Sache oder eine Menge bestimmter beweglicher Sachen herauszugeben, hat der Gerichtsvollzieher ihm diese wegzunehmen und dem Gläubiger zu übergeben, § 883 Abs. 1 ZPO. Wenn der Gerichtsvollzieher die herauszugebende Sache nicht vorfindet, ist der Schuldner verpflichtet, auf Antrag des Gläubigers zu Protokoll an Eides Statt zu versichern, dass ...mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 5.2 Bewilligung des freihändigen Verkaufs

In allen Fällen der Sachpfändung ist im Interesse einer zügigen Erzielung eines günstigen Erlöses eine von dem Verfahren der §§ 814 ff. ZPO abweichende Verwertung möglich. Auf Antrag des Gläubigers oder des Schuldners kann der Gerichtsvollzieher die gepfändete Sache auf andere Weise oder an einem andere Ort verwerten, z. B. durch freihändigen Verkauf.[1] Zuständig für einen ...mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 5.6 Zwangsvollstreckung zur Erzwingung vertretbarer Handlungen

Wenn ein Schuldner die Verpflichtung nicht erfüllt, eine Handlung vorzunehmen, deren Vornahme auch durch einen Dritten erfolgen kann, so ist der Gläubiger von dem Prozessgericht des ersten Rechtszugs auf Antrag zu ermächtigen, auf Kosten des Schuldners die Handlung vornehmen zu lassen, § 887 Abs. 1 ZPO. Auf diese Weise wird dem Gläubiger die Ersatzvornahme einer vertretbaren...mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 5.3 Forderungspfändung

Im Wege der Zwangsvollstreckung können auch Geldforderungen, die dem Schuldner gegen Dritte zustehen, gepfändet werden. Wenn eine Geldforderung gepfändet werden soll, verbietet das Gericht dem Drittschuldner, an den Schuldner zu zahlen und erlässt zugleich das Gebot, sich jeder Verfügung über die Forderung, insbesondere ihrer Einziehung zu enthalten.[1] Zunächst müssen die all...mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 3.2 Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung

Liegt ein vollstreckbarer Titel vor, aufgrund dessen die Gegenseite nicht leistet, muss die Zwangsvollstreckung betrieben werden. Die Zwangsvollstreckung wird jedoch erst aufgrund einer mit der Vollstreckungsklausel versehenen Ausfertigung des Titels durchgeführt.[1] Die Vollstreckungsklausel ist der auf der Urteilsausfertigung oder dem sonstigen Titel hinzugesetzte Vermerk: ...mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 5.7 Zwangsvollstreckung zur Erzwingung nicht vertretbarer Handlungen

Kann eine Handlung nicht durch einen Dritten vorgenommen werden und hängt sie ausschließlich vom Willen des Schuldners ab, ist auf Antrag von dem Prozessgericht des ersten Rechtszugs zu erkennen, dass der Schuldner zur Vornahme der Handlung durch Zwangsgeld und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, durch Zwangshaft oder alternativ durch Zwangshaft anzuhal...mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 3.3 Klage auf Erteilung einer Vollstreckungsklausel

Neben dem Rechtsbehelf der sofortigen Beschwerde kann der Gläubiger Klage auf Erteilung der Klausel gemäß § 731 ZPO erheben, wenn er die Rechtsnachfolge nicht in der vorgeschriebenen Weise gemäß §§ 727 bis 729 ZPO nachweisen kann, er also den Nachweis nicht durch öffentliche Urkunde oder öffentlich beglaubigte Urkunde führen und deshalb die Klausel nicht erteilt werden kann....mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 5.4 Rechtsschutz des Schuldners gegen Kontopfändung bei einem Pfändungsschutzkonto (P-Konto)

Die Rechtsschutzmöglichkeiten des Schuldners gegen eine Kontopfändung haben sich durch das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes v. 7.7.2009[1] mit Wirkung zum 1.1.2012 wesentlich verbessert. Zuletzt wurde dieser Sachbereich durch das Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz v. 22.10.2020[2] zum 1.12.2021 aktualisiert. Der Schuldner hat die Möglichkeit, sein Kontogu...mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 6.3 Drittwiderspruchsklage nach § 771 ZPO

Die Drittwiderspruchsklage ist zulässig, wenn ein Dritter behauptet, dass ihm an dem Gegenstand der Vollstreckung ein die Veräußerung hinderndes Recht zusteht, § 771 Abs. 1 ZPO. Die Zwangsvollstreckung darf nur in das Vermögen des Schuldners erfolgen. Andererseits ist es aber zur Sicherung eines effektiven Rechtsschutzes dem Vollstreckungsorgan nicht möglich, die Zugehörigke...mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 5.1 Sachpfändung

Die Zwangsvollstreckung wird vom Gerichtsvollzieher durchgeführt, soweit sie nicht den Gerichten zugewiesen ist.[1] Tätig wird der Gerichtsvollzieher auf einen Vollstreckungsauftrag des Gläubigers. Mit einem schriftlich oder elektronisch erteilten Auftrag zur Zwangsvollstreckung in Verbindung mit der Übergabe der vollstreckbaren Ausfertigung wird der Gerichtsvollzieher beauft...mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 6.2 Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO

Mit der Vollstreckungsgegenklage kann der Vollstreckungsschuldner rechtsvernichtende oder rechtshemmende Einwendungen geltend machen, die den im Titel festgestellten Anspruch betreffen, wenn sie auf Gründen beruhen, die erst nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung, in der sie nach der ZPO spätestens hätten geltend gemacht werden müssen, entstanden sind und durch Einspruc...mehr

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Verfahrenskosten in Wohnung... / Zusammenfassung

Begriff Die Gerichtskosten eines wohnungseigentumsrechtlichen Verfahrens richten sich nach dem Gerichtskostengesetz (GKG). Die Anwaltkosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Verfahrenskosten werden nach dem Prinzip des Obsiegens und Unterliegens im Rechtsstreit unter den Parteien verteilt. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Die Verteilung de...mehr

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Technische Verwaltung und b... / 3.7 Vergütungsfragen

Im Zuge größerer Sanierungen am und im Gemeinschaftseigentum entsteht für den Verwalter oftmals erheblicher Arbeitsmehraufwand. Ist hier ein Verwalter fachtechnisch, büroorganisatorisch und rechtlich in der Lage, eigenständig aktiv zu sein, wird er oftmals zu Recht Sondervergütungen beanspruchen wollen. Ausdrückliche Vereinbarung, wenn "Pflicht"-Aufgabe Allerdings entspricht d...mehr

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AGS 06/2023, Kosten des Bek... / V. Begrenzung nach § 15 Abs. 3 RVG

Diese Verfahrensgebühr der Nr. 3100 VV entsteht nach § 15 Abs. 3 RVG neben der Verfahrensgebühr nach Nr. 3101 VV, ist jedoch dahingehend begrenzt, dass die aus dem Gesamtbetrag der Wertteile nach dem höchsten Gebührensatz berechnete Gebühr nicht überschritten werden darf.mehr

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FoVo 06/2023, Grundlagen zum RVG

Sabrina Reckin Das 1 × 1 des RVG Monografie, 2. Aufl. 2023 232 Seiten, 39,00 EUR Deutscher AnwaltverlagISBN 978-3-8240-1695-2 Die (richtige) Grundthese des Werkes ist, dass das Gebührenrecht einerseits zum Pflichtrepertoire gehört, andererseits als Nebentätigkeit zum Hauptberuf eher ungeliebt ist. Trotzdem bedarf es der intensiven Beschäftigung hiermit, weil die falsche Erheb...mehr

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FoVo 06/2023, Lösungen zum RVG

Norbert Schneider Fälle und Lösungen zum RVG Handbuch, 6. Aufl. 2023 1.615 Seiten, 109,00 EUR Deutscher Anwaltverlag ISBN 978-3-8240-1679-2 Rechts- und Inkassodienstleistungen werden zum Unterhalt des Rechtsdienstleisters erbracht. Es soll damit Geld verdient werden. Die Dienstleistung ist schon nach den Umständen nur gegen eine Vergütung zu erwarten (§ 612 Abs. 1 BGB). Und d...mehr

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AGS 06/2023, Erteilung der ... / II. Grundsätze des anwaltlichen Vergütungsrechts

Beim anwaltlichen Vergütungsrecht muss zwischen dem Anfall der Vergütung des Rechtsanwalts, deren Fälligkeit und der Einforderbarkeit der Vergütung unterschieden werden. 1. Anfall der Vergütung Nach der Legaldefinition in § 1 Abs. 1 RVG besteht die anwaltliche Vergütung aus Gebühren und Auslagen. Der Vergütungsanspruch entsteht, wenn der Rechtsanwalt erstmals den jeweiligen Ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 23 Verfahren über einen Antrag auf Anordnung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung sind gem § 17 Nr 4b RVG ggü dem Hauptsacheverfahren eine besondere Angelegenheit iSd § 15 RVG. Mehrere durch gesonderte Anträge eingeleitete Arrest- oder einstweilige Verfügungsverfahren gelten jeweils als besondere Angelegenheiten. Mehrere Angelegenheiten liegen auch dann vor, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kosten/Gebühren (Schneider).

Rn 38 Der Anwalt erhält die Gebühren nach den Nr 3309, 3310 VV RVG. Hinzukommen kann eine Einigungsgebühr nach Nr 1000 ff VV RVG. In der Zwangsvollstreckung gilt jede Vollstreckungsmaßnahme zusammen mit den durch diese vorbereiteten weiteren Vollstreckungshandlungen bis zur Befriedigung des Gläubigers als eine besondere Gebührenangelegenheit iSd § 15 RVG (§ 18 Nr 1 Hs 1 RVG)....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Kosten des Vergleichs.

Rn 7 Nach S 1 sind die Kosten eines abgeschlossenen Vergleichs als gegeneinander aufgehoben anzusehen, wenn die Parteien nichts anderes vereinbart haben. Das Gericht hat diese Kostenfolge grds also auszusprechen. In begründeten Ausnahmefällen kann das Gericht auch eine andere Verteilung vornehmen. Zu einer anderen Verteilung ist das Gericht verpflichtet, wenn die Parteien ›e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Einzeltätigkeiten.

Rn 35 Ist der Rechtsanwalt in Verfahren über die Vollstreckbarerklärung von Schiedssprüchen und Anwaltsvergleichen ausschließlich mit der Bestellung eines Schiedsrichters (§§ 1034 II, 1035) oder Ersatzschiedsrichters (§ 1039), der Ablehnung eines Schiedsrichters (§ 1037 III) oder der Beendigung des Schiedsrichteramts (§ 1038 I 2), der Unterstützung bei der Beweisaufnahme oder de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Vergütung des berufsmäßigen Verfahrensbeistands (Abs 1).

Rn 2 Der berufsmäßig tätige Verfahrensbeistand kann seine Tätigkeit nach Fallpauschalen abrechnen, Abs 1 S 1–3. Hierdurch sollte sowohl dem Verfahrensbeistand als auch der Justiz erheblicher Abrechnungs- und Kontrollaufwand erspart und zugleich dem Verfahrensbeistand ermöglicht werden, sich auf seine eigentliche Tätigkeit, die Wahrnehmung der Kindesinteressen, zu konzentrier...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 28 Der Anwalt des ASt erhält im Verfahren über den Widerspruch und den Streitantrag keine gesonderte Vergütung, seine Tätigkeit wird durch die bereits verdiente Gebühr nach Nr 3305 VV RVG mit abgegolten. Erst das streitige Verfahren ist eine gesonderte Gebührenangelegenheit (§ 17 Nr 2 RVG), in der dann die Gebühren nach Teil 3 Abschnitt 1 VV RVG entstehen (s Kostenanmerku...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 56 Die Gebühren des Rechtsanwalts im erstinstanzlichen Verfahren richten sich nach Teil 3 Abschnitt 1 VV RVG. Der Anwalt erhält eine 1,3-Verfahrensgebühr (Nr 3100 VV RVG), die sich bei vorzeitiger Erledigung auf 0,8 ermäßigt (Nr 3101 VV RVG). Bei mehreren Auftraggebern erhöht sich die Gebühr um 0,3 je weiteren Auftraggeber (Nr 1008 VV RVG). Hinzukommen kann eine Terminsge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 30 Das Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde nach § 544 stellt ggü dem Berufungsverfahren eine eigene gebührenrechtliche Angelegenheit dar, § 17 Nr. 1 RVG (München AGS 16, 566 = JurBüro 16, 634). Das sich an eine erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde anschließende Revisionsverfahren stellt wiederum eine weitere Angelegenheit dar (§ 17 Nr 9 RVG). Wechselseitige Nic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 18 Beschwerdeverfahren sind für den Anwalt nach § 18 I Nr 3 RVG eigene selbstständige Angelegenheiten. Er hält dort die Vergütung nach Teil 3 Abschnitt 5 VV RVG, also nach den Nr 3500 ff VV RVG. Es entsteht eine 0,5-Verfahrensgebühr (Nr 3500 VV RVG). Bei mehreren Auftraggebern erhöht sich die Verfahrensgebühr um 0,3 je weiteren Auftraggeber. Die Höhe einer eventuellen Ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 24 Das Verfahren über eine Rechtsbeschwerde nach § 574 ist stets eine eigene selbstständige Angelegenheit (§§ 18 I Nr 3, 17 Nr. 1 RVG). Der Anwalt erhält eine 1,0-Verfahrensgebühr nach Nr 3502 VV RVG iHv 1,0. Bei vorzeitiger Beendigung des Auftrags ermäßigt sich die Gebühr der Nr 3502 VV RVG auf eine 0,5-Gebühr (Nr 3503 VV RVG). Die Anm zu Nr 3201 VV RVG gilt entsprechend...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 36 Hier ist zu differenzieren: War der Anwalt bereits im Vollstreckungsverfahren tätig gewesen und wird er sodann im Verfahren über eine Erinnerung nach § 766 tätig (unabhängig davon, ob der Anwalt den Gläubiger oder den Schuldner vertritt), dann hat der Anwalt zunächst die Verfahrensgebühr nach Nr 3309 VV RVG für das Vollstreckungsverfahren verdient. Die Tätigkeit im Erin...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Dritter Rechtszug.

Rn 34 In einem dritten Rechtszug sind, da § 36 I RVG auf den gesamten Abschnitt 2 in Teil 3 VV RVG verweist, die Vorschriften eines Revisionsverfahrens anzuwenden. Der Anwalt erhält eine Verfahrensgebühr nach Nr 3206 VV RVG iHv 1,6, die sich bei vorzeitiger Erledigung (Nr 3207, 3201 Nr 1 VV RVG) sowie unter den Voraussetzungen der Nr 3207, 3201 Nr 2 VV RVG auf 1,1 reduziert. ...mehr

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AGS 06/2023, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Norbert Schneider, Zu erstattende Kosten der Säumnis – Häufige Irrtümer, NJW-Spezial 2023, 91 Gem. § 344 ZPO sind nach Einspruch gegen ein in gesetzlicher Weise ergangenes Versäumnisurteil die durch die Säumnis veranlassten Kosten der säumigen Partei auch dann aufzuerlegen, wenn das Prozessgericht infolge des Einspruchs gegen das Versäumnisurteil eine abändernde ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Erstinstanzliche Verfahren.

Rn 32 Erstinstanzlich erhalten die beteiligten Anwälte zunächst einmal eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr 3100 VV RVG, die sich im Falle der vorzeitigen Erledigung (Nr 3101 Nr 1 VV RVG) oder in den Fällen der Nr 3101 Nr 2 VV RVG auf 0,8 ermäßigt. Bei mehreren Auftraggebern erhöht sich die Verfahrensgebühr um 0,3 je weiteren Auftraggeber (Nr 1008 VV RVG). Daneben entsteht die 1...mehr

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AGS 06/2023, Erteilung der ... / III. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des BGH ist zuzustimmen. Das Versäumnisurteil des IX. ZS des BGH vom 16.2.2023 setzt die bisher zu § 18 Abs. 1 S. 1 BRAGO ergangene Rspr. desselben Senats zu Recht fort. Es gibt keinen sachlichen Grund dafür, dem ausgeschiedenen Rechtsanwalt zu verwehren, seine angefallenen und fällig gewordenen Vergütungsansprüche gegenüber dem Auftraggeber durch Erstellung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 59 Der Rechtsanwalt erhält im Berufungsverfahren die Gebühren nach Teil 3 Abschnitt 2 VV RVG (Nr 3200 ff VV RVG). Wechselseitige Berufungen, die im selben Verfahren geführt werden, sind eine Angelegenheit. Der Anwalt erhält eine 1,6-Verfahrensgebühr (Nr 3200 VV RVG), die sich bei mehreren Auftraggebern um jeweils 0,3 erhöht. Bei vorzeitiger Erledigung (zB Rücknahme einer ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsanwaltsgebühren.

Rn 32 Das selbstständige Beweisverfahren ist nicht in § 19 RVG als zum gebührenrechtlichen Rechtszug gehörend aufgeführt; es stellt deshalb eine eigene gebührenrechtliche Angelegenheit neben der Hauptsache dar. Damit können eine 1,3 Verfahrensgebühr gem Nr 3100 VV RVG und eine 1,2 Terminsgebühr gem Nr 3104 VV RVG entstehen. Die in Vorbem 3 IV 1 VV RVG geregelte tw Anrechnung...mehr