Fachbeiträge & Kommentare zu Ruhen des Verfahrens

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Steuerfahndung: Besonderhei... / 6.1 Schreiben vom Veranlagungsfinanzamt

Hat der Mandant von dort ein Schreiben erhalten, ist die Selbstanzeige noch möglich. Genau das wünschen sich die Absender von Amts wegen. Wird das Schreiben nicht beantwortet (also keine Selbstanzeige erstattet), hat das Finanzamt folgende Optionen: Eine Schätzung der Einnahmen auf Grundlage der vorliegenden Belege. Fällt sie günstig aus, zahlt der Steuerpflichtige und ist mö...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 4. Vergleiche in arbeitsrechtlichen Mandaten

Rz. 130 Bei Verhandlungen über Vergleiche in arbeitsrechtlichen Mandaten sollten Anwälte stets die Bestimmungen der §§ 157 ff. SGB III im Auge behalten und ihre Mandanten über die in diesen Vorschriften enthaltenen Rechtsfolgen aufklären. Namentlich sind dies u.a.mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 1. Prozessuale Fristen

Rz. 30 Ausfluss des arbeitsrechtlichen Beschleunigungsgrundsatzes, der sich auch in der Pflicht der Arbeitsgerichte zur besonderen und vorrangigen Förderung von Kündigungsverfahren nach Maßgabe des § 61a ArbGG manifestiert, ist es bspw., dassmehr

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§ 13 Sondersituationen im P... / LXXXIV. Muster: Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens nach dem Ruhen des Verfahrens gem. § 251 ZPO

Rz. 707 Muster 13.84: Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens nach dem Ruhen des Verfahrens gem. § 251 ZPO Muster 13.84: Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens nach dem Ruhen des Verfahrens gem. § 251 ZPO An das in _________________________ In dem Rechtsstreit Kläger ./. Beklagter Az: _________________________ wird namens und in Vollmac...mehr

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§ 13 Sondersituationen im P... / LXXXIII. Muster: Antrag auf Ruhen des Verfahrens nach § 251 ZPO

Rz. 706 Muster 13.83: Antrag auf Ruhen des Verfahrens nach § 251 ZPO Muster 13.83: Antrag auf Ruhen des Verfahrens nach § 251 ZPO An das in _________________________ In dem Rechtsstreit Kläger ./. Beklagter Az: _________________________ wird namens und in Vollmacht des beantragt,mehr

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§ 13 Sondersituationen im P... / VII. Aussetzung, Unterbrechung und Ruhen des Verfahrens

Rz. 435 Die Weiterentwicklung des tatsächlichen Lebenssachverhalts kann Auswirkungen auf den Prozess haben, so dass es notwendig ist, den Prozess nach den §§ 239–245 ZPO zu unterbrechen, ihn nach den §§ 246–248 ZPO auszusetzen oder nach §§ 251, 251a ZPO das Ruhen des Verfahrens anzuordnen. Rz. 436 Der Unterschied zwischen der Unterbrechung des Rechtsstreits auf der einen Seit...mehr

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§ 13 Sondersituationen im P... / LXXXII. Muster: Antrag auf Ruhen des Verfahrens unter gleichzeitiger Beantragung der Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist

Rz. 705 Muster 13.82: Antrag auf Ruhen des Verfahrens unter gleichzeitiger Beantragung der Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist Muster 13.82: Antrag auf Ruhen des Verfahrens unter gleichzeitiger Beantragung der Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist An das in _________________________ In dem Berufungsverfahren Berufungskläger ./. Berufungs...mehr

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§ 13 Sondersituationen im P... / 3. Das Ruhen des Verfahrens

Rz. 516 Nach § 251 ZPO kann das Gericht auf Antrag beider Parteien das Ruhen des Verfahrens anordnen, wenn anzunehmen ist, dass wegen außergerichtlicher Vergleichsverhandlungen oder aus sonstigen wichtigen Gründen diese Anordnung zweckmäßig ist. Die Vorschrift des § 251 ZPO findet auch im selbstständigen Beweisverfahren Anwendung, weil sie mit dessen Sinn und Zweck grundsätz...mehr

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§ 13 Sondersituationen im P... / 4. Die Rechtsmittel gegen die Anordnung der Aussetzung oder des Ruhens des Verfahrens

Rz. 532 Gegen die Entscheidung, mit der die Aussetzung des Verfahrens oder das Ruhen des Verfahrens angeordnet oder abgelehnt wird, findet nach § 252 ZPO die sofortige Beschwerde statt.[378] Rz. 533 § 252 ZPO betrifft seinem Wortlaut nach zunächst alle Fälle der §§ 239 ff. ZPO, insbesondere also auch die Aussetzung wegen des Todes des Bevollmächtigten nach § 246 ZPO. Rz. 534 D...mehr

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§ 12 Das selbstständige Bew... / e) Verbindung, Ruhen, Unterbrechung und Aussetzung des Verfahrens

Rz. 55 Mehrere unterschiedliche Beweisverfahren, die in einem sachlichen Zusammenhang stehen, können gem. § 147 ZPO miteinander verbunden werden. Rz. 56 Das Ruhen des Verfahrens kann nach § 251 ZPO angeordnet werden;[73] ein entsprechender Antrag wird aber nur in Verfahren nach § 485 Abs. 2 ZPO sinnvoll sein. Die Vorschriften über die Unterbrechung und Aussetzung des Verfahre...mehr

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§ 13 Sondersituationen im P... / 1. Die Unterbrechung des Verfahrens

a) Die Unterbrechung des Verfahrens wegen des Todes einer Partei, § 239 ZPO Rz. 438 Ist eine Partei nicht anwaltlich vertreten, so tritt im Falle des Todes der Partei eine Unterbrechung des Verfahrens kraft Gesetzes nach § 239 ZPO ein, bis der Rechtsnachfolger das Verfahren aufnimmt. Rz. 439 Stirbt die Partei, so wird dies dem Gericht nicht von Amts wegen bekannt. Der Bevollmä...mehr

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§ 13 Sondersituationen im P... / 2. Die Aussetzung des Verfahrens

a) Die Aussetzung des Verfahrens nach § 148 ZPO Rz. 479 Nach § 148 ZPO kann das Gericht den Rechtsstreit von Amts wegen, aber auch auf "Anregung" der Parteien aussetzen, wenn ein anderweitiger Rechtsstreit anhängig ist, dessen Gegenstand eine Vorfrage des auszusetzenden Rechtsstreits betrifft. Das Gleiche gilt, wenn eine Vorfrage durch eine Verwaltungsbehörde zu entscheiden i...mehr

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§ 13 Sondersituationen im P... / a) Die Unterbrechung des Verfahrens wegen des Todes einer Partei, § 239 ZPO

Rz. 438 Ist eine Partei nicht anwaltlich vertreten, so tritt im Falle des Todes der Partei eine Unterbrechung des Verfahrens kraft Gesetzes nach § 239 ZPO ein, bis der Rechtsnachfolger das Verfahren aufnimmt. Rz. 439 Stirbt die Partei, so wird dies dem Gericht nicht von Amts wegen bekannt. Der Bevollmächtigte ist deshalb gehalten, den Erbfall dem Gericht mitzuteilen.[294] Rz....mehr

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§ 13 Sondersituationen im P... / c) Die Aussetzung des Verfahrens nach § 246 ZPO

Rz. 499 Verstirbt eine Partei des Rechtsstreits, verliert sie ihre Prozessfähigkeit oder stirbt der gesetzliche Vertreter der Partei oder verliert dieser seine Vertretungsbefugnis, wird die Nachlassverwaltung angeordnet oder tritt die Nacherbfolge ein, so führt dies nach §§ 239, 241, 242 ZPO zur Unterbrechung des Verfahrens, wenn die Partei keinen Prozessbevollmächtigten hat...mehr

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§ 13 Sondersituationen im P... / b) Die Aussetzung des Verfahrens bei Verdacht einer Straftat nach § 149 ZPO

Rz. 486 Nach § 149 ZPO kann das Gericht den Rechtsstreit von Amts wegen oder auf Antrag[347] aussetzen, wenn sich der Verdacht einer Straftat ergibt und die diesbezüglichen Ermittlungen Einfluss auf die Entscheidung des Rechtsstreits haben können. Rz. 487 Die Aussetzung steht im freien Ermessen des Gerichts, wobei berücksichtigt werden muss, dass einerseits die Entscheidung i...mehr

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§ 13 Sondersituationen im P... / a) Die Aussetzung des Verfahrens nach § 148 ZPO

Rz. 479 Nach § 148 ZPO kann das Gericht den Rechtsstreit von Amts wegen, aber auch auf "Anregung" der Parteien aussetzen, wenn ein anderweitiger Rechtsstreit anhängig ist, dessen Gegenstand eine Vorfrage des auszusetzenden Rechtsstreits betrifft. Das Gleiche gilt, wenn eine Vorfrage durch eine Verwaltungsbehörde zu entscheiden ist. Rz. 480 Die Vielzahl der veröffentlichten En...mehr

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§ 13 Sondersituationen im P... / LXXV. Muster: Antrag auf Aussetzung des Verfahrens wegen Aufrechnung

Rz. 698 Muster 13.75: Antrag auf Aussetzung des Verfahrens wegen Aufrechnung Muster 13.75: Antrag auf Aussetzung des Verfahrens wegen Aufrechnung An das in _________________________ In dem Rechtsstreit Kläger ./. Beklagter Az: _________________________ wird namens und in Vollmacht des beantragt,mehr

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§ 13 Sondersituationen im P... / b) Die Unterbrechung wegen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, § 240 ZPO

Rz. 448 § 240 ZPO ordnet an, dass das Verfahren unterbrochen wird, wenn es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei, welches zur Insolvenzmasse gehört, kommt. Die Unterbrechung dauert an, bis das Verfahren nach den für das Insolvenzverfahren geltenden Vorschriften aufgenommen wurde oder das Insolvenzverfahren beendet ist. Der Prozess muss zum Zeit...mehr

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§ 13 Sondersituationen im P... / d) Die Aussetzung des Hauptprozesses nach § 65 ZPO

Rz. 512 Liegt eine Hauptintervention eines Dritten vor, d.h. verklagt der Dritte beide Parteien eines bereits anhängigen Rechtsstreits, dann führt dies nicht dazu, dass sich der Hauptintervenient am Hauptprozess beteiligt. Rz. 513 Vielmehr ist seine Klage gegen beide Parteien des bereits anhängigen Rechtsstreits als selbstständiges neues Erkenntnisverfahren zu betrachten.[363...mehr

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§ 13 Sondersituationen im P... / d) Beide Parteien bleiben säumig

Rz. 211 Bleiben beide Parteien im Termin zur mündlichen Verhandlung säumig oder bleibt eine Partei säumig und die andere Partei stellt keinen Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils, so ergeben sich für das Gericht nach § 251a ZPO drei Entscheidungsmöglichkeiten:mehr

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§ 13 Sondersituationen im P... / IV. Entscheidung nach Lage der Akten

Rz. 274 Ist zwischen den Parteien bereits in einem Termin zur mündlichen Verhandlung einmal streitig verhandelt worden und bleibt eine Partei in einem nachfolgenden Termin zur mündlichen Verhandlung säumig, so kommt nicht nur der Erlass eines Versäumnisurteils in Betracht, sondern auch eine Entscheidung nach Lage der Akten gem. § 251a ZPO, soweit das Gericht den Rechtsstreit...mehr

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§ 13 Sondersituationen im P... / c) Weitere Fälle der Verfahrensunterbrechung

Rz. 468 Verliert eine nicht anwaltlich vertretene Partei[319] die Prozessfähigkeit, stirbt der gesetzliche Vertreter der Partei oder hört die Vertretungsbefugnis des gesetzlichen Vertreters auf, ohne dass die Partei prozessfähig geworden ist, so tritt ebenfalls eine Unterbrechung des Verfahrens nach § 241 ZPO ein. Der nach der Klageerhebung gegen eine Vor-GmbH mit dem Wandel...mehr

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§ 13 Sondersituationen im P... / 4. Der Vorbehalt des Widerrufs des Vergleichs

Rz. 385 Nicht selten ergibt sich erst im Rahmen der mündlichen Verhandlung bzw. Beweisaufnahme, dass sich eine vergleichsweise Erledigung des Rechtsstreits anbietet. Wurde diese Möglichkeit mit dem Mandanten im Einzelnen noch nicht erörtert und ist dieser auch nicht im Termin zur mündlichen Verhandlung anwesend, so dass diese Erörterung nicht unmittelbar bzw. in einer kurzen...mehr

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§ 6 Die Klageerwiderung / 4. Gerichtliche und außergerichtliche Vergleichsverhandlungen

Rz. 56 Kommt der Bevollmächtigte des Beklagten nach einer Prüfung der Sach- und Rechtslage zu dem Ergebnis, dass die Rechtsverteidigung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg verspricht, weilmehr

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§ 13 Sondersituationen im P... / 2. Die Säumnis im Termin zur mündlichen Verhandlung

Rz. 160 Hat der Beklagte seine Verteidigungsbereitschaft angezeigt, so kann ein Versäumnisurteil gegen ihn nur dann ergehen, wenn er im daraufhin anberaumten Termin zur mündlichen Verhandlung säumig bleibt. Dies gilt auch dann, wenn der Beklagte nach der Anzeige seiner Verteidigungsbereitschaft keine Klageerwiderung vorlegt. Rz. 161 Hinweis Derjenige Beklagte, der lediglich d...mehr

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§ 13 Sondersituationen im P... / Literaturtipps

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§ 22 Das familiengerichtlic... / 7. Folgesache Versorgungsausgleich

Rz. 347 Neben dem Familienverfahrensrecht hat der Gesetzgeber zum 1.9.2009 auch das Recht des Versorgungsausgleichs vollständig neu geregelt. Die bisher im BGB, dem VAHRG und dem VAÜG aufgeteilten Regelungen wurden in dem neu geschaffenen Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) gebündelt. Das neue Recht ist in allen Verfahren, die nach dem Inkrafttreten des Versorgungsausgl...mehr

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§ 8 Die Widerklage und die ... / 2. Die Vorteile der Aufrechnung im Prozess

Rz. 35 Der Vielzahl der dargestellten Vorteile einer Widerklage stehen eine Reihe von Vorteilen der Aufrechnung mit der bestehenden Gegenforderung im Prozess gegenüber. Rz. 36 Als wesentlicher Vorteil ist zu bezeichnen, dass die Aufrechnung gegen die Klageforderung nicht dazu führt, dass die Aufrechnungsforderung rechtshängig wird. Ist die Aufrechnungsforderung also bereits G...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / II. Muster: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 2 Gewaltschutzgesetz

Rz. 688 Muster 22.52: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 2 Gewaltschutzgesetz Muster 22.52: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 2 Gewaltschutzgesetz An das Amtsgericht _________________________ – Familiengericht – Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 2 GewSchG In der Familiensache der _________________________, wohnhaft ____...mehr

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§ 13 Sondersituationen im P... / A. Einleitung

Rz. 1 Während des Prozesses kann der Rechtsanwalt vor eine Vielzahl von Problemlagen gestellt werden, die es schnell und sicher zu bewältigen gilt:mehr

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Pflegekindschaftsverhältnis als Voraussetzung für Kindergeldanspruch

Leitsatz Übernimmt nach dem Tod der Mutter die Schwester die Betreuung ihres von Geburt an schwerbehinderten Bruders und wird sie vom Amtsgericht daneben auch zur gesetzlichen Betreuerin des Bruders bestellt, so kann der volljährige Schwerbehinderte auch dann in den Haushalt der Schwester als Voraussetzung für ein Pflegekindschaftsverhältnis aufgenommen sein, wenn er zwar be...mehr

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Altersentlastungsbetrag erhöht den verbleibenden Verlustvortrag

Leitsatz Der Altersentlastungsbetrag des § 24a EStG kann im Jahr seiner Gewährung einen negativen Gesamtbetrag der Einkünfte erhöhen und lässt sich zudem über einen Verlustvortrag in Folgejahre übertragen. Sachverhalt Die zusammenveranlagten Eheleute hatten im Jahr 2015 (Streitjahr) beide das 64. Lebensjahr vollendet und daher Anspruch auf Altersentlastungsbeträge nach § 24a ...mehr

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Keine Kürzung des Gewerbeertrags bei unterjährigem Grundbesitzerwerb

Leitsatz Erwirbt eine neu gegründete Kapitalgesellschaft erst mehrere Monate nach ihrer Gründung Grundbesitz, scheidet die sogenannte erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG aus. Sachverhalt Eine im Januar 2014 gegründete GmbH erwarb im Juni 2014 Grundbesitz, welchen sie fortan vermietete. Im Rahmen ihrer Gewerbesteuererklärung beantragte sie die erweiterte Kürzung. D...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.7.4 Zeitliche Wirkung einer Rechnungsberichtigung

Rz. 162 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Umstritten ist der Zeitpunkt, auf den eine Rechnungsberichtigung wirkt. Nach § 15 Abs. 1. S. 1 Nr. 1 S. 2 UStG setzt der Vorsteuerabzug voraus, dass der Unternehmer im Besitz einer Rechnung ist, die den Vorgaben der §§ 14, 14a UStG entspricht. Enthält eine Rechnung Fehler, ist diese Voraussetzung unzweifelhaft nicht erfüllt, ein Vorsteuerabz...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Lohnsteuerlicher Vorteil bei Veranstaltungen (Party) für Arbeitnehmer

Leitsatz Beantragt der Arbeitgeber für eine Veranstaltung (Party), zu der ausgewählte Arbeitnehmer des eigenen und fremder Betriebe eingeladen werden, die Pauschalierung der Einkommensteuer, sind zwar Aufwendungen für den äußeren Rahmen, nicht jedoch für Werbemittel in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen. Sachverhalt Das Unternehmen veranstaltete als eine Art Belohnung für ...mehr

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§ 23 Strafrecht / 2. Ausschlussgründe

Rz. 119 Die Ausschlussgründe für die Strafbefreiung werden in § 371 Abs. 2 AO enumerativ aufgeführt:mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 148 Verfahr... / 2.5.2 Zustimmung der Arbeitnehmer (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 22 Das Erfordernis der Zustimmung auch der Arbeitnehmer bei der Errichtung einer Krankenkasse war schon als generelle Regelung in § 225a RVO enthalten und begrenzt das (einseitige) Recht des Arbeitgebers auf Errichtung einer BKK gemäß § 147. Das Abstimmungsverfahren stellt ein Zwischenverfahren innerhalb des Errichtungsverfahrens dar, das nicht selbständig mit Rechtsmitt...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Ruhen des Verfahrens (§ 363 Abs. 2 AO)

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 In den in § 363 Abs. 2 AO genannten Fällen kann das Ruhen des Verfahrens angeordnet werden. Das Ruhen des Verfahrens kann durch Antrag des Einspruchsführers oder Mitteilung der Finanzbehörde jederzeit wieder fortgeführt werden (§ 363 Abs. 2 Satz 4 AO). Wird das nach § 361 Abs. 2 Satz 1 AO angeordnete Ruhen widerrufen, ist der Widerruf nu...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Ruhen des Verfahrens (§ 155 Satz 1 FGO i. V. m. § 251 ZPO)

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Ruhen des Verfahrens wird durch übereinstimmende Anträge der Beteiligten herbeigeführt und vom Gericht beschlossen. Für das Ruhen des Verfahrens gilt § 155 FGO i. V. m. § 251 ZPO: § 251 ZPO Ruhen des Verfahrens Das Gericht hat das Ruhen des Verfahrens anzuordnen, wenn beide Parteien dies beantragen und anzunehmen ist, dass wegen Schweb...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 363 Aussetzung und Ruhen des Verfahrens

Schrifttum Gast-de Haan, Ermessensschranken bei der Aussetzung des Besteuerungsverfahrens nach § 363 Abs. 2 AO, DStZ 1983, 254; Wendland, Ruhen von Rechtsbehelfsverfahren gemäß § 363 Abs. 2 AO, INF 1991, 459; Rößler, Verfahrensaussetzung bei verfassungsgerichtlichem Musterprozess vor dem Bundesverfassungsgericht, DStZ 1993, 148; Löhlein, Die "Zwangsruhe" des § 363 Abs. 2 Satz 2 ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Ruhen der Verjährung

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Verjährung ruht nach näherer Maßgabe des § 78b StGB. Sie ruht nach § 396 Abs. 3 AO auch im Fall der Aussetzung des Verfahrens. Im Fall des § 396 AO ruht auch die absolute Verjährung (s. Rz. 9 und § 396 AO Rz. 7).mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Höhe des Streitwerts

Tz. 94 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Höhe des Streitwerts bestimmt sich nach dem Grundsatz des § 52 Abs. 1 GKG nach der sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache und ist nach Ermessen zu bewerten. Bietet der bisherige Sach- und Streitstand hierfür keine genügenden Anhaltspunkte, so ist ein Streitwert von 5000 Euro als Auffangwert anzunehmen...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Unterbrechung und Aussetzung nach § 155 Satz 1 FGO i. V. m. §§ 239ff. ZPO

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Von der Aussetzung bzw. dem Ruhen des Verfahrens, die beide durch Beschluss des Gerichts angeordnet werden müssen, ist die kraft Gesetzes eintretende Unterbrechung des Verfahrens zu unterscheiden. Gem. § 155 Satz 1 FGO gelten für die Unterbrechung des Verfahrens die §§ 239 bis 245 ZPO. Daneben enthalten die §§ 246 und 247 FGO Regelungen...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Kraft Gesetzes

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Ruhen des Verfahrens tritt kraft Gesetzes ein, wenn der Einspruchsführer sich ausdrücklich auf eine Rechtsbehauptung stützt, wegen der ein Verfahren beim EuGH, beim BVerfG oder bei einem sonstigen obersten Bundesgericht anhängig ist. Dabei ist § 363 Abs. 2 Satz 2 AO nicht auf Musterprozesse beschränkt (so aber Birkenfeld in HHSp, § ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Rechtsschutz bei überlangen FG-Verfahren (§ 155 Satz 2 FGO)

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Durch die Einführung des § 155 Satz 2 FGO (s. Vor FGO Rz. 14h) wurde ein Anspruch geschaffen, der den Rechtsschutzsuchenden nach Maßgabe des § 198 GVG dafür entschädigen soll, dass die angemessene Verfahrensdauer überschritten wird, ohne dass dies dem Betroffenen zuzurechnen wäre (Brandis in Tipke/Kruse, § 155 FGO Rz. 10). Es geht daher ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Voraussetzungen und Verfahren

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 74 FGO gestattet die Aussetzung wegen tatsächlicher oder rechtlicher Abhängigkeit von der Entscheidung über ein Rechtsverhältnis, das den Gegenstand eines anderen, bei einem FG oder einem Gericht eines anderen Gerichtszweigs anhängigen Rechtsstreites bildet oder von einer Verwaltungsbehörde festzustellen ist (z. B. Erteilung einer Ausn...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Zweck und Bedeutung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 74 FGO regelt die Aussetzung des Verfahrens (s. Rz. 2 ff.) und nur diese. Die Aussetzung des Verfahrens bewirkt den Stillstand des Verfahrens auf alleinige Initiative des Gerichts ohne Mitwirkung der Beteiligten. Darüber hinaus können die Beteiligten übereinstimmend den Stillstand des Verfahrens herbeiführen; man spricht dann vom Ruhen...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Kraft Allgemeinverfügung

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Mit Zustimmung der obersten Finanzbehörde kann durch öffentlich bekanntzugebende Allgemeinverfügung für bestimmte Gruppen gleichgelagerter Fälle angeordnet werden, dass Einspruchsverfahren auch in anderen als den in § 363 Abs. 2 Satz 1 und 2 AO genannten Fällen ruhen zu lassen. Die Anordnung des Ruhens erfolgt hier in Form einer öffentl...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Insbesondere: Gerichtsnahe Mediation

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 155 Satz 1 FGO i. V. m. § 278 Abs. 5 Satz 1 ZPO kann das FG die Beteiligten für einen Güteversuch an "einen hierfür bestimmten und nicht entscheidungsbefugten Richter" – den sog. Güterichter – verweisen. Dieser kann alle Methoden der Konfliktbeteiligung einschließlich der Mediation einsetzen (§ 155 Satz 1 FGO i. V. m. § 278 Abs. 5...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Mit Zustimmung

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Finanzbehörde kann das Verfahren mit Zustimmung des Einspruchsführers ruhen lassen, wenn dies aus wichtigen Gründen zweckmäßig erscheint. Wichtige Gründe sind die Anhängigkeit von Verfassungsbeschwerden, Musterprozessen oder Normenkontrollklagen, die Durchführung einer Außenprüfung, die Verhandlung mit Oberbehörden, eine zu erwartend...mehr