Fachbeiträge & Kommentare zu Ruhen des Verfahrens

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§ 2 Fristenkontrolle / 2. Notfristen

Rz. 5 Außer den normalen gesetzlichen Fristen kennt das Gesetz auch die so genannten Notfristen, die im Unterschied zu anderen gesetzlichen Fristen gem. § 224 ZPO weder verkürzt noch verlängert werden können und auch beim Ruhen des Verfahrens (§ 251 Abs. 1 S. 2, § 233 ZPO) weiterlaufen. Notfristen sind nur solche, die vom Gesetz ausdrücklich als Notfristen bezeichnet sind, §...mehr

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§ 2 Fristenkontrolle / G. Fragen und Antworten

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Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Kleinunternehmer optiert zur Regelbesteuerung: In Zweifelsfällen muss das Finanzamt nachfragen

Leitsatz In Zweifelsfällen muss das Finanzamt den Kleinunternehmer fragen, welche Besteuerungsform er anwenden will. Zwar hat der Steuerpflichtige durch Abgabe der Jahressteuererklärung 2016 mit Berechnung der Umsatzsteuer nach Allgemeinregeln konkludent auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichtet, jedoch war dieser Verzicht nicht geeignet, erneut die fünfjähri...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Honorargestaltung für Steue... / 4 Berufsrecht: Haftung bei verspäteter Abgabe von Steuererklärungen und Festsetzung von Nachzahlungszinsen

Dieses Jahr sollte Anfang August in den Finanzämtern Hochbetrieb geherrscht haben: Erstmalig wurde als Abgabefrist für Steuerpflichtige der 31.7.2019 für das Steuerjahr 2018 festgelegt, mitten in der Ferienzeit. Steuererklärungen müssen von Steuerpflichtigen, die sich nicht steuerlich beraten lassen, künftig nicht mehr bis Ende Mai, sondern erst bis Ende Juli abgegeben werde...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Bundesverfassungsgericht

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Das BVerfG in 76 131 Karlsruhe, Schlossbezirk 3, wacht über die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen, Verwaltungsakten und Gerichtsurteilen. Es wird in Steuersachen vor allem im Normenkontrollverfahren (> Rz 3) und im Beschwerdeverfahren tätig (> Rz 4). Zu Einzelheiten vgl das Gesetz über das BVerfG idF vom 11.08.1993 (BVerfGG) und die Geschäfts...mehr

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AGS 10/2019, Beratungshilfe... / a) Überblick

Das Thema, ob eine oder mehrere Angelegenheiten vorliegen, kommt in der BerH-Rechtsprechung nicht zur Ruhe. Der Gesetzgeber hat es entgegen der ersten Planung dann leider doch versäumt, diesen Streitpunkt zu klären. Die Folge davon ist auch weiterhin ein "Tohuwabohu" der Rspr. zu dieser Thematik. Was das eine Gericht als "eine Angelegenheit" betrachtet, kann bei dem Gericht ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Verkauf von Backwaren und Fast-Food im Vorraum von Lebensmittelläden: Umsatzsteuersatz

Leitsatz Verkauft eine Bäckerei in dem nicht abgetrennten Eingangsbereich eines Lebensmittelmarktes (Vorkassenzonen) über den Ladentresen Backwaren, unterliegt dies dem Regelsteuersatz, wenn deren Kunden zum Verzehr die teils mit Tischdecken und Blumenschmuck versehenen von der Bäckerei vorgehaltenen Tische und Stühle nutzen können und ihnen Geschirr und Besteck zur Verfügun...mehr

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zfs 08/2019, Kein Ordnungsg... / Sachverhalt

In einem Bauprozess war das persönliche Erscheinen der Partei zum Zwecke der Anhörung angeordnet worden. Nach mehrfacher Verlegung des Termins erschien der Bekl. in dem schließlich durchgeführten Termin nicht Sein Prozessbevollmächtigter reichte eine "Vollmacht gem. § 141 ZPO" zur Akte, wonach der Prozessbevollmächtigte in dem Termin und in sämtlichen Folgeterminen zur "Abga...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen: statische Berechnungen einer anderen Firma als Teil der Handwerkerleistungen für den Austausch von Dachstützen

Leitsatz Sollen die schadhaften Holzpfosten, die das Dach des zu eigenen Wohnzwecken genutzten Hauses stützen, durch Stahlstützen ersetzt werden und verlangt die beauftragte Firma eine statische Berechnung der einzusetzenden Stahlpfosten, so gehören die Aufwendungen für die von einer anderen Firma erstellten statischen Berechnungen zu den Handwerkerleistungen für den Austaus...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.3 Verfahrensgrundsätze

Rn 96 Im Verbraucherinsolvenzverfahren gelten dieselben Verfahrensgrundsätze wie im Regelinsolvenzverfahren (§§ 304 Abs. 1 Satz 1, 5). Insbesondere der Amtsermittlungsgrundsatz nach zulässigem Antrag (§ 5 Abs. 1)[166] und der Beschleunigungsgrundsatz. Dies ergibt sich beispielsweise aus der Aufforderung des Gerichts an den Schuldner zur "unverzüglichen" Nachbesserung der Ant...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.4 Verfahrensbeteiligte

Rn 98 Die Insolvenzordnung enthält zwar in der Überschrift des Zweiten Teils – Erster Abschnitt (§ 11 ff.) den Begriff "Verfahrensbeteiligte", definiert diesen aber nicht. In den §§ 11 ff., 286 ff., aber auch in den 304 ff. werden u. a. erwähnt: Schuldner mit Antragsberechtigung (§§ 13, 15, 305) Gläubiger mit Antragsberechtigung (§§ 13 ff., 306 Abs. 3) und Einteilung (§§ 38 ff...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1 Allgemeines

Rn 70 Für das Verbraucherinsolvenzverfahren gelten zunächst die Vorschriften der §§ 1 bis 303, sofern im Neunten Teil der Insolvenzordnung keine anderweitigen Bestimmungen getroffen sind (§ 304 Abs. 1).[122] Die §§ 304 ff. enthalten in den §§ 305–310 erhebliche Abweichungen vom Regelinsolvenzverfahren, die zunächst zur Entlastung der Insolvenzgerichte dem gerichtlichen Verfa...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. ABC der Einzelfälle

Rz. 10 Stand: EL 118 – ET: 06/2019 Abmagerung Kosten für die Änderung oder Neuanschaffung von Kleidung infolge Erkrankung sind als mittelbare Krankheitskosten (= Krankheitsfolgekosten, > Rz 5) nicht abziehbar; vgl BFH 133, 550 = DB 1981, 2360 = HFR 1981, 518 betr Kleiderkosten infolge Abmagerungskur; ebenso BFH/NV 1988, 438. Abtreibung > Rz 10 Schwangerschaft. ADHS-Erkrankung (...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Die Sechsmonatsfrist des § 66 Abs. 3 EStG ist bereits im Festsetzungsverfahren zu beachten

Leitsatz Die Regelung in § 66 Abs. 3 EStG ist dem Festsetzungsverfahren zuzuordnen; sie wirkt rechtsbeendend und nicht lediglich rechtsbegrenzend. Dementsprechend bildet sie keine Grundlage dafür, einem Kindergeldberechtigten die Zahlung bestandskräftig festgesetzter Kindergeldansprüche zu verweigern, wenn § 66 Abs. 3 EStG nicht bereits im Festsetzungs-verfahren berücksichti...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.11.12 Reaktion der Finanzverwaltung; Einzelfragen und Bewertung der Frage der Finalität von Verlusten

Tz. 2134 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Ungeachtet der Rücknahme der Rev im Verfahren I R 40/13, wurden die Entsch des BFH insbes zur GewSt nicht allg von der Fin-Verw akzeptiert. Sämtliche Entsch wurden nicht zur Veröffentlichung im BStBl freigegeben. Derzeit wird im Hinblick auf die anhängigen Musterverfahren (s Tz 2128) ein Ruhen des Verfahrens gewährt. Im Hinblick auf das evtl...mehr

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FF 06/2019, Hilfe durch Zwang? Professionelle Sorgebeziehungen im Spannungsfeld von Wohl und Selbstbestimmung

Wohltätiger Zwang in der Kinder- und Jugendhilfe Die Kinder- und Jugendhilfe umfasst ein breites Aufgabenspektrum sozialer Arbeit, das von einer allgemeinen Förderung von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien (z.B. durch Kindertagesstätten, offene Jugendarbeit und Familienbildung) über spezifische Hilfen zur Erziehung in besonderen Lebenslagen (z.B. bei eingeschränkter Erz...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zulässigkeit von Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen mit Entgeltsumwandlung unter dem Vorbehalt der einseitigen Ersetzung des Zinssatzes

Leitsatz Im finanzgerichtlichen Verfahren war streitig, ob eine Pensionszusage unter einem Vorbehalt, der es dem Arbeitgeber ermöglicht, das Leistungsversprechen mittels einseitiger Ersetzung der zugrunde liegenden Transformationstabelle und des Zinssatzes an geänderte Umstände anzupassen bzw. zu mindern, nicht die Voraussetzungen des § 6a Abs. 1 Nr. 2 EStG erfüllt und hiera...mehr

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AGS 05/2019, Neue Angelegen... / 3 Anmerkung

Wird ein Anwalt in einer erledigten Sache erneut beauftragt, so liegt für ihn grds. nur eine einzige Angelegenheit vor (§ 15 Abs. 5 S. 1 RVG). Er erhält daher seine Gebühren und Auslagen nur einmal (§ 15 Abs. 2 RVG). Bereits vereinnahmte Vergütungen sind dann auf die weitere Vergütung anzurechnen, wobei es sich nicht um eine Anrechnung i.S.d. RVG handelt, sondern rechtlich u...mehr

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AGS 05/2019, Keine Anrechnu... / 3 Anmerkung

Nach der Anm. zu Nr. 3305 VV wird die durch den Bevollmächtigten des Antragstellers im Mahnverfahren verdiente 1,0-Verfahrensgebühr auf die Verfahrensgebühr des nachfolgenden Rechtsstreits angerechnet. Das gilt nach Anm. zu Nr. 3307 VV auch für die Verfahrensgebühr des Vertreters des Antragsgegners im Mahnverfahren. Es handelt sich um echte und § 15a RVG unterfallende Anrech...mehr

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AGS 05/2019, Editorial

Gleich zwei Entscheidungen befassen sich mit der Zwei-Kalenderjahres-Frist des § 15 RVG. Das AG Grünstadt (S. 209) stellt zu Recht klar, dass nach Ablauf von zwei Kalenderjahren eine Anrechnung der im Mahnverfahren angefallenen Gebühren auf die Verfahrensgebühr des streitigen Verfahrens nicht mehr stattfindet. Das AG Karlsruhe (S. 213) ist der Auffassung, dass bei Wiederaufn...mehr

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Hillebrand/Keßler, GenG § 5... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift regelt die Fälle, in denen das Prüfungsrecht des Verbandes ruht. Ruht das Prüfungsrecht, so ist der Verband von der Prüfung ausgeschlossen und darf keine Prüfung durchführen. Er darf weder gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen noch gesetzlich vorgeschriebene Begutachtungen (z. B. Verschmelzungsgutachten nach § 81 UmwG) durchführen (Holthaus/Lehnhoff in L...mehr

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Hillebrand/Keßler, GenG § 6... / 3.2 Inhalt und Umfang der Qualitätskontrolle

Rz. 13 Der Prüfungsumfang der Qualitätskontrolle wird in Anlehnung an § 57 a Abs. 2 Satz 1 WPO bestimmt. Es wird geprüft, ob der Prüfungsverband bei seiner Tätigkeit die Grundsätze und Maßnahmen zur Qualitätssicherung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften einhält (Beuthien, §§ 63 e–63 h RN 17). Die Prüfung beinhaltet die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben bei der Durch...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
§ 33 Anhang / 2.4 Inventurverfahren

Rz. 56 Die Verfahren der Bestandsaufnahme lassen sich nach verschiedenen Kriterien aufgliedern, wobei Kombinationen der Verfahren zulässig sind (vgl. zu den Anwendungsvoraussetzungen sehr ausführlich Hachmeister/Zeyer HdJ I/14 RN 101 ff.; IDW PS 301 RN 24 ff.):mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 363 Aussetzung und Ruhen des Verfahrens

1 Allgemeines 1.1 Zweck der Vorschrift Rz. 1 Für die Finanzbehörde besteht nach § 367 AO die Pflicht zur Entscheidung über den anhängigen Einspruch. Sie kann als Trägerin des Einspruchsverfahrens dessen Ablauf gestalten. Diese Gestaltungsmöglichkeit ist hinsichtlich des zeitlichen Ablaufs des Verfahrens aber begrenzt. Die Finanzbehörde hat die Amtspflicht, über den Einspruch i...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.2.1.2 Anordnung des Ruhens und Fortführung des Verfahrens

Rz. 32b Die Anordnung des Ruhens sowie dessen Ablehnung sind Verwaltungsakte.[1] Sie setzen demgemäß ein eindeutiges Verhalten der Finanzbehörde voraus.[2] Für die Rechtsfolgen gelten die Ausführungen zur Aussetzungsentscheidung entsprechend. Rz. 32c Die Finanzbehörde muss zur Fortsetzung des Einspruchsverfahrens die Anordnung des Ruhens widerrufen[3] und dies dem Einspruchsf...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.2.2 Ruhen kraft Gesetzes – "Zwangsruhe"

Rz. 33 Nach § 363 Abs. 2 S. 2 AO ruht das Einspruchsverfahren, wenn sich der Einspruch darauf stützt, dass wegen der Verfassungsmäßigkeit einer Rechtsnorm oder wegen einer Rechtsfrage ein Verfahren beim Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH), BVerfG oder einem obersten Bundesgericht anhängig ist. Hierdurch wird eine Vielzahl überflüssiger Einspruchsentscheidungen und Klag...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 2.3.3 Widerruf und Fortführung des Verfahrens

Rz. 22 Die Aussetzung der Einspruchsentscheidung endet nach § 124 Abs. 2 AO – aufgrund der Befristung – automatisch mit der "Erledigung des anderen Rechtsstreits oder bis zur Entscheidung des Gerichts oder der Verwaltungsbehörde".[1] Rz. 22a Die Finanzbehörde kann die Aussetzung außerdem nach § 131 AO widerrufen. Rz. 22b Bei der Fortführung des Einspruchsverfahrens und vor Erl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.2.1.1.2 Zweckmäßigkeit

Rz. 31 Die Anordnung des Ruhens muss der Finanzbehörde zweckmäßig erscheinen. Zweckmäßig ist das Ruhen, wenn dadurch für die Finanzbehörde ihrer Meinung nach unnötiger Verwaltungsaufwand [1] widersprüchliche Entscheidungen oder spätere Korrekturen der Entscheidung vermieden werden.[2] Die Anordnung des Ruhens setzt damit die Zulässigkeit des anhängigen Einspruchsverfahrens v...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.2.1.1.3 Zustimmung

Rz. 32 Die Zustimmung des Einspruchsführers ist Voraussetzung für die Anordnung des Ruhens. Das Ruhen des Verfahrens ist grds. nur bei Einvernehmlichkeit zwischen der Finanzbehörde und allen Einspruchsführern zulässig.[1] Zum Einspruchsverfahren nach § 360 AO Hinzugezogene haben hier nach dem Wortlaut des Gesetzes keinen Einfluss auf das Verfahren.[2] Rz. 32a Die Zustimmung i...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 1.2 Gründe für den zeitweiligen Stillstand des Einspruchsverfahrens

Rz. 3 Von der Entscheidungspflicht in angemessener Zeit ist die Finanzbehörde ausnahmsweise entbunden, wenn eine Anordnung der Aussetzung der Entscheidung über den Einspruch durch die Finanzbehörde erfolgt ist, wobei der wesentliche Aussetzungsgrund für das Einspruchsverfahren der Finanzbehörde in § 363 Abs. 1 AO normiert ist. zwischen der Finanzbehörde und dem Einspruchsführe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 2.2.3 Anhängigkeit eines anderen Verfahrens

Rz. 12 Das Bestehen oder Nichtbestehen des Rechtsverhältnisses muss den Gegenstand eines anhängigen Rechtsstreits bilden bzw. von einem Gericht oder einer Verwaltungsbehörde festzustellen sein. Welcher Art das Gericht oder die Verwaltungsbehörde ist, ist unerheblich. Liegt die Entscheidungskompetenz anderer Verfahren bei der für die Einspruchsentscheidung zuständigen Finanzb...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 4.2.1 Tod eines Beteiligten

Rz. 35a Entsprechend § 299 ZPO unterbricht der Tod des Einspruchsführers [1] und der Tod eines notwendigen Hinzugezogenen [2] das Einspruchsverfahren. Durch diese Unterbrechung wird dem nach § 45 AO in die Rechtsstellung des Erblassers eintretenden Erben Gelegenheit gegeben, sich über den Gegenstand und den Inhalt des Einspruchsverfahrens zu informieren. Diese Unterbrechung is...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 4.2.2 Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Rz. 37 Entsprechend § 240 ZPO bewirkt die Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine Unterbrechung des Einspruchsverfahrens, soweit das Verfahren das befangene Vermögen betrifft.[1]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 2.1 Zweck der Aussetzung nach § 363 Abs. 1 AO

Rz. 4 Das Interesse des Einspruchsführers an einer zeitnahen Entscheidung und damit beschleunigten Verfahrensabwicklung ist dann nicht vorrangig, wenn dadurch das Interesse an der Einheitlichkeit der Rechtsordnung berührt wird.[1] § 363 Abs. 1 AO gibt der Finanzbehörde die Möglichkeit, bei der Gefahr divergierender Rechtsentscheidungen von dem Abschluss des anhängigen Einspr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 2.3.1 Allgemeines

Rz. 15 Die Entscheidung über die Aussetzung wird von der Finanzbehörde getroffen, die zur Entscheidung über den Einspruch berufen ist. Rz. 16 Liegen die Voraussetzungen für die Verfahrensaussetzung vor, so kann nach § 363 Abs. 1 AO die Finanzbehörde die Aussetzung anordnen. Die Aussetzungsentscheidung liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Finanzbehörde. Bei der Ermessensentsch...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 2.2.2 Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses

Rz. 7 Die Aussetzung der Entscheidung über den Einspruch setzt ferner voraus, dass die der Einspruchsentscheidung vorgreifende Entscheidung über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses befindet. Rechtsverhältnisse i. d. S. sind die aus einem konkreten Sachverhalt resultierenden Rechtsbeziehungen zwischen verschiedenen Rechtssubjekten oder zwischen Rechtssub...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 4.1 Allgemeines

Rz. 35 Die Bestimmungen über das Einspruchsverfahren enthalten keine Regelung über die Unterbrechung des Verfahrens in besonderen Gründen. Eine solche Unterbrechung kann aber gleichwohl im Einzelfall berechtigt sein. Nach übereinstimmender Ansicht gelten insoweit, wie für das finanzgerichtliche Verfahren auch, die §§ 239–250 ZPO entsprechend.[1]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 2.2.4 Abhängigkeit der Sachentscheidung

Rz. 14 Die Einspruchsentscheidung muss ganz oder zum Teil von der im anhängigen Verfahren zutreffenden Regelung abhängig sein. Teilweise wird dann von einem "vorgreiflichen Verfahren" oder einer "vorgreiflichen Entscheidung" gesprochen.[1] Rz. 14a Abhängigkeit ist stets gegeben, wenn die Finanzbehörde an die Entscheidung in dem anderen Verfahren rechtlich gebunden ist. Abhäng...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 2.3.2 Rechtscharakter, Form und Inhalt

Rz. 19 Die Aussetzungsentscheidung ist ein verfahrensgestaltender selbstständiger Verwaltungsakt.[1] Auf diesen finden grundsätzlich die allgemeinen Bestimmungen des Gesetzes nach § 118ff. AO Anwendung. Dies gilt auch für die Ablehnung einer beantragten Verfahrensaussetzung. Rz. 20 Entgegen § 119 Abs. 2 AO ist aber aus Gründen der Verfahrenssicherheit stets eine ausdrückliche...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 1.1 Zweck der Vorschrift

Rz. 1 Für die Finanzbehörde besteht nach § 367 AO die Pflicht zur Entscheidung über den anhängigen Einspruch. Sie kann als Trägerin des Einspruchsverfahrens dessen Ablauf gestalten. Diese Gestaltungsmöglichkeit ist hinsichtlich des zeitlichen Ablaufs des Verfahrens aber begrenzt. Die Finanzbehörde hat die Amtspflicht, über den Einspruch in angemessener Zeit zu entscheiden. A...mehr

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AGS 03/2019, Abrechnung nac... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde ist unbegründet. Das VG hat der Erinnerung des Beschwerdegegners zu Recht stattgegeben. Dem Beschwerdeführer steht keine weitere Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV) zu. Die Voraussetzungen des § 15 Abs. 5 S. 2 RVG liegen nicht vor. Nach der vorgenannten Bestimmung gilt eine weitere Tätigkeit als neue Angelegenheit, wenn ein früherer Auftrag seit mehr als ...mehr

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AGS 03/2019, Abrechnung nac... / 1 Sachverhalt

Am 6.6.2012 hatte die Beschwerdeführerin beim VG eine Klage erhoben, mit der sie die Verpflichtung des Beschwerdegegners zu ihrer Nachdiplomierung zur "Betriebswirtin (FH)" begehrte. Dieses Klageverfahren wurde zunächst unter dem AZ 2 K 648/12 We geführt. Mit Verfügung vom 11.10.2012 übersandte der zuständige Berichterstatter das Urteil eines VG in einem gleichgelagerten Fal...mehr

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FF 03/2019, Absetzbarkeit von Scheidungskosten wieder in der Diskussion

Zur Erinnerung: Die Neuregelung des § 33 EStG im Jahr 2013, nach der Prozesskosten grundsätzlich nicht als Sonderausgaben abzugsfähig sind, wurde für Scheidungskosten bestätigt. Die Ausnahmeregelung des § 33 Abs. 2 S. 4 EStG, nach der das Abzugsverbot nur dann nicht greift, wenn der Steuerpflichtige Gefahr läuft, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendig...mehr

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AGS 03/2019, Editorial

Es wird immer wieder versucht, eine neue Angelegenheit abzurechnen, wenn ein Verfahren lediglich zwei Jahre geruht hat oder ausgesetzt war. Dabei wird verkannt, dass mit Anordnung des Ruhens oder der Aussetzung die Angelegenheit nicht erledigt ist und § 15 Abs. 5 S. 2 RVG tatbestandlich nicht greifen kann (s. OVG Weimar, S. 105). Mit der Frage der Terminsgebühr im Mahnverfahr...mehr

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FF 03/2019, FF 03/2019 / Sorge- und Umgangsrecht

OLG Brandenburg, Beschl. v. 4.1.2019 – 13 WF 217/18 1. Ein Feststellungsbeschluss des Amtsgerichts, wonach die elterliche Sorge ruht (§ 1674 Abs. 1 BGB) oder der Grund des Ruhens der elterlichen Sorge nicht mehr besteht (§ 1674 Abs. 2 BGB), bildet ebenso wie ein richterlicher Beschluss zur Anordnung der Vormundschaft bei Auslandsbezug als jeweilige Kindschaftssache (§ 111 Nr....mehr

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FF 02/2019, Keine Nichtigke... / 1 Gründe:

[1] A. Der am 1.1.1994 geborene Antragsteller und die am 1.1.2001 geborene Betroffene sind syrische Staatsangehörige. Als Verwandte (Cousin/Cousine) wuchsen sie im selben Dorf in Syrien auf. Am 10.2.2015 schlossen sie vor dem Scharia-Gericht in Sarakeb/Syrien die Ehe. Aufgrund der Kriegsereignisse flüchteten sie über die sog. "Balkanroute" von Syrien nach Deutschland, wo sie...mehr

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FF 02/2019, Keine Nichtigke... / 2 Anmerkung

1. Problemstellung Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen vom 17.7.2017[1] ist gemäß Art. 13 Abs. 3 Nr. 1 EGBGB ab dem 22.7.2017 eine unter Beteiligung eines nach ausländischem Recht ehemündigen Minderjährigen geschlossene Ehe nach deutschem Recht als "Nichtehe" zu qualifizieren. Die Regelung des Art. 13 Abs. 3 EGBGB setzt im Wege einer Sachnorm die deut...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 4. Vergleiche in arbeitsrechtlichen Mandaten

Rz. 130 Bei Verhandlungen über Vergleiche in arbeitsrechtlichen Mandaten sollten Anwälte stets die Bestimmungen der §§ 157 ff. SGB III im Auge behalten und ihre Mandanten über die in diesen Vorschriften enthaltenen Rechtsfolgen aufklären. Namentlich sind dies u.a.mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 1. Prozessuale Fristen

Rz. 30 Ausfluss des arbeitsrechtlichen Beschleunigungsgrundsatzes, der sich auch in der Pflicht der Arbeitsgerichte zur besonderen und vorrangigen Förderung von Kündigungsverfahren nach Maßgabe des § 61a ArbGG manifestiert, ist es bspw., dassmehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Pflegekindschaftsverhältnis als Voraussetzung für Kindergeldanspruch

Leitsatz Übernimmt nach dem Tod der Mutter die Schwester die Betreuung ihres von Geburt an schwerbehinderten Bruders und wird sie vom Amtsgericht daneben auch zur gesetzlichen Betreuerin des Bruders bestellt, so kann der volljährige Schwerbehinderte auch dann in den Haushalt der Schwester als Voraussetzung für ein Pflegekindschaftsverhältnis aufgenommen sein, wenn er zwar be...mehr